Lucky 31 Wetten: 31 Einzelwetten auf fünf Auswahlen – und was der Spass wirklich bindet
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Zuletzt geprüft am Oktober 29, 2026; Bewilligungen und Limiten abgeglichen mit den Spielregeln von Sporttip und dem Règlement von Jouez Sport sowie den Angaben der Gespa.
Eine Lucky 31 ist keine Wette. Sie ist ein Bündel. Wer fünf Spiele tippt und daraus eine Lucky 31 baut, gibt nicht einen Wettschein ab, sondern 31, und bezahlt jeden davon einzeln. Das ist die ganze Idee und der ganze Haken zugleich. Die Idee: Selbst wenn zwei oder drei Tipps danebenliegen, kann noch etwas zurückkommen, weil auch die Zweier- und Dreierkombinationen der verbleibenden Treffer zählen. Der Haken: Es kommt nur etwas zurück, wenn mindestens zwei Tipps stimmen, und jeder dieser 31 Einsätze ist verloren, sobald das nicht eintritt. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt alles, was diese Seite zu erklären hat.
In der Schweiz ist die Auswahl dabei kleiner, als den meisten bewusst ist. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und dafür gibt es genau zwei bewilligte Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alle anderen Namen, die in Suchmasken und Werbebannern auftauchen, haben hier keine Bewilligung und damit auch keine Geltung. Wer vergleicht, vergleicht also nicht zwanzig Anbieter, sondern zwei – und die Frage ist nicht, welcher besser ist, sondern welcher auf der eigenen Wohnadresse überhaupt ein Konto eröffnet.
Der Vergleich der bewilligten Veranstalter: wer eine Lucky 31 zu welchen Bedingungen annimmt
Die beiden Schweizer Veranstalter teilen das Land auf. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Gebiet voraus. Für die Lucky 31 heisst das: Die Wahl ist nicht geschmacklich, sie ist geografisch entschieden, bevor der erste Tipp gesetzt wird.
Was beide trennt, sind die Einsatzgrenzen, und sie unterscheiden sich deutlich.
| Veranstalter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung | Mindesteinsatz | Höchsteinsatz je Wette | Besonderheit bei System- und Mehrfachwetten |
|---|---|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | CHF 1 | CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten; CHF 10’000 für Systemwetten | Kombiboost online bis 100 % auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen mit Quote ab 1.50 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | CHF 2 online, CHF 3 in Verkaufsstellen, CHF 2 für Multiples | CHF 500 für Einzel- und Kombinationswetten | Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung nach BGS; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt | — | — | — |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung nach BGS; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt | — | — | — |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung nach BGS; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt | — | — | — |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung nach BGS; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt | — | — | — |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung nach BGS; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt | — | — | — |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung nach BGS; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt | — | — | — |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung nach BGS; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt | — | — | — |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung nach BGS; Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt | — | — | — |
Was in dieser Tabelle auffällt, ist weniger eine Zahl als ein Loch. Bei acht der zehn Namen steht in jeder Einsatzkolumne ein Strich, und das ist kein Zufall der Erhebung: Sie sind hier gar nicht zugelassen. Ihre Bedingungen haben in der Schweiz keine Geltung, ihre Limiten sind für einen Schweizer Wettenden nicht durchsetzbar, und eine Beschwerde gibt es gegen sie nirgends. Wer sie dennoch nutzt, spielt nach Hausordnung eines Anbieters, den die hiesige Aufsicht nicht kennt.
Der interessantere Vergleich liegt darum innerhalb der zwei Zeilen, die gefüllt sind. Bei Sporttip beginnt eine Systemwette bei CHF 1 pro Linie und darf bis CHF 10’000 Einsatz enthalten – die Grenze für Systemwetten liegt also zehnmal höher als die für eine Einzelwette. Das ist keine Grosszügigkeit, sondern Konsequenz: Eine Lucky 31 ist per Definition ein Bündel aus 31 Wetten, und wenn jede Linie ein Minimum von CHF 1 hat, dann kostet der kleinste Schein dieses Typs bereits CHF 31. Ohne eine eigene, höhere Systemgrenze wäre die Obergrenze für eine einzelne Kombiwette nach wenigen Tipps erreicht.
Bei Jouez Sport ist die Staffelung feiner. Online beginnt es bei CHF 2, an der Verkaufsstelle bei CHF 3, für Multiples wieder bei CHF 2. Die Obergrenze von CHF 500 je Einzel- oder Kombiwette klingt im Vergleich zu Sporttips CHF 1’000 restriktiv, wird aber durch einen zweiten Riegel abgelöst, der über eine andere Zahl läuft: Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Dieser Deckel greift nicht pro Wette, sondern pro Schein – und wer mehrere Systemwetten auf einen Schein legt, merkt ihn erst dann, wenn er ihn reisst. Für eine einzelne Lucky 31 ist er weit weg. CHF 2 pro Linie ergeben CHF 62 Grundbetrag; bis CHF 7’500 ist es ein weiter Weg.
Der praktische Schluss aus diesem Abschnitt: In der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein gibt Ihnen Sporttip die niedrigere Einstiegsschwelle und den grösseren Spielraum nach oben. In den sechs Westschweizer Kantonen heisst der einzige zugelassene Weg Jouez Sport, und dort kostet der kleinste volle Lucky-31-Schein CHF 62 statt CHF 31.
Was eine Bewilligung wert ist – und wem sie hier nützt
Die beiden Bewilligungen schauen auf dem Papier gleich aus. Beide sind Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) für ein Grossspiel, beide unterstehen der Aufsicht der Gespa. Der Unterschied liegt nicht im Status, sondern in der Reichweite: Eine Bewilligung nach Art. 4 BGS gilt nur in der Schweiz, und daraus folgt fast alles Weitere – die Limiten, das Sperrregister, die Steuerfreiheit kleiner Gewinne, die Möglichkeit, sich im Streitfall an eine Schweizer Stelle zu wenden.
Für einen Wettenden, der eine Lucky 31 über CHF 100 plant, ist genau das der Punkt. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern steht ein Schweizer Verfahren hinter dem Gewinn. Bei den acht übrigen steht nichts dahinter. Der Vergleich endet dort nicht mit einer Wertung, sondern mit dem Fehlen einer Vergleichsgrundlage.
Was eine Lucky 31 überhaupt ist: die Grundlage der Full-Cover-Wette
Der Name täuscht über die Mechanik. Lucky klingt nach Kulanz, ist aber reine Rechenarbeit: Die Wette heisst so, weil sie so viele Einzelwetten enthält, dass ein Teil der Treffer auch dann noch zu Geld wird, wenn der Schein im Ganzen nicht aufgeht. Deshalb der Zusatz Full Cover – vollständige Abdeckung, das heisst: jede Kombination der fünf Auswahlen wird gebildet, keine Stufe wird ausgelassen.

Die Aufteilung ist fest und nicht verhandelbar. Eine Lucky 31 besteht aus fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und einer Fünffachwette – zusammen 31 Wetten. Die 31 entstehen nicht aus einer Formel, die man verstehen muss, sondern aus dem Zählen aller Teilmengen von fünf Elementen, die mindestens zwei davon enthalten: Es gibt zehn Möglichkeiten, fünf Auswahlen zu zweit zu paaren, zehn, sie zu dritt zu verbinden, fünf zu viert und genau eine, alle fünf zusammen zu nehmen. Das ist Kombinatorik, keine Zauberei.
Wer diese Zahlen einmal verstanden hat, versteht auch, warum dieselbe Familie so viele Namen hat. Die kleinen Varianten sind nur andere Anzahlen von Auswahlen: Die Lucky 15 nimmt vier Auswahlen und umfasst 15 Wetten, die Lucky 63 nimmt sechs und umfasst 63. Die Lucky 31 sitzt dazwischen und erweitert die kleinere um eine Auswahl, während sie der grösseren um eine voraus ist. Jede zusätzliche Auswahl erhöht die Zahl der Wetten nicht linear, sondern sprunghaft: Bei vier Auswahlen sind es 15, bei fünf 31, bei sechs 63. Der Sprung verdankt sich der neuen Stufe, die jede zusätzliche Auswahl mit sich bringt.
Und genau hier schlägt die Wette auf das Portemonnaie durch. Der Einsatz liegt nicht auf dem Schein, sondern auf jeder einzelnen Zeile. Wer bei CHF 1 pro Linie bleibt, gibt CHF 31 aus. Wer bei Jouez Sport die dort geltende Schwelle von CHF 2 nutzt, gibt CHF 62 aus – für einen einzigen abgegebenen Wettschein. Das ist der Punkt, an dem viele zum ersten Mal stutzen: Der Wettschein sieht nach einer Entscheidung aus, aber es sind einunddreissig.
Die Rechtslage: zwei bewilligte Veranstalter und was das für Lucky-31-Wetten heisst
Wer in der Schweiz auf Sport wetten will, kann das nur bei Swisslos und der Loterie Romande tun. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern die Folge eines Systems: Der Bund regelt die Geldspiele im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), Sportwetten sind darin ein Grossspiel, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht, und es gibt auch keine Liste weiterer Bewilligter, weil es keine gibt. Die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, publiziert stattdessen eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die von Schweizer Telekom-Anbietern über DNS blockiert werden.

Eine Bewilligung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel. Sie gilt nur in der Schweiz. Daraus folgt die Wohnsitzbedingung, die im Vergleich oben schon angeklungen ist, und daraus folgt auch, dass eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hier keine Wirkung entfaltet. Anbieter mit ausländischer Lizenz haben in der Schweiz keine Geltung, und ihre Domains können auf der Sperrliste landen.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf, ist ebenfalls begrenzt. Es sind ausschliesslich Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Der erlaubte Rahmen ist eine geschlossene Liste, die die Gespa als Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten führt. Qualifikationsrunden stehen dort nur, wenn sie genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, ebenso Eckball- und Kartenmärkte und ein Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Die reguläre Spielzeit umfasst dabei die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Eine Feinheit, die man kennen sollte: Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos eine Wette ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Für eine Lucky 31 ist das eine der unangenehmsten Regeln überhaupt, weil eine Voraussage, die mit 1.00 gewertet wird, im Bündel nicht ersatzlos verschwindet: Sie bleibt als Zeile bestehen, nur eben ohne Ertrag.
Ein weiterer Punkt, der bei Systemwetten direkt greift: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer in seiner Lucky 31 zwei Märkte desselben Spiels unterbringt – sagen wir Ergebnis und Gesamttore –, bewegt sich also auf einem Feld, das der Veranstalter auflösen kann. Auch abgesagte Ereignisse haben eine klare Folge: Wird ein Wettkampf nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.
Spielerschutz: was ein Bündel aus 31 Wetten schneller bindet
Der Schutz beginnt bei der Person, nicht beim Staat. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Stattdessen muss jeder Veranstalter von den Spielenden verlangen, dass sie sich eine oder mehrere Verlustlimiten für Tag, Woche oder Monat setzen. Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme werden Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Reihenfolge – runter sofort, rauf erst nach drei Tagen – ist die wirksamste Bremse im ganzen System, und sie ist gerade bei Systemwetten wichtig. Wer eine Lucky 31 wiederholt und den Betrag pro Wiederholung konstant hält, verbraucht seine Verlustlimite in Dreissigerschritten. Anders gesagt: Eine Limite von CHF 300 ist bei Einzelwetten zu CHF 10 dreissig Wetten, bei Lucky-31-Scheinen zu CHF 31 aber noch keine zehn Einsätze. Die Limite zählt das Geld, nicht die Anzahl der gedachten Wetten – das ist die Stelle, an der sich Spielerinnen und Spieler am häufigsten verschätzen.
Daneben steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Für eine Person, die merkt, dass sie mit Systemwetten mehr bindet als beabsichtigt, ist das ein sauberer Ausstieg: eine Sperre, die nicht mehr von ihr selbst rückgängig gemacht werden kann.
Ein Wort zur Höhe des Bündels, weil es die Zahl ist, die am leichtesten aus dem Blick gerät. Die 31 Zeilen sind unabhängig voneinander zu bezahlen und nur gemeinsam zu gewinnen. Der maximale Verlust ist der volle Einsatz, und er tritt ein, sobald weniger als zwei Tipps aufgehen. Ein vorgegebenes Verlustlimit vor dem ersten Schein – nicht danach – hält diese Grösse steuerbar.
Kontrolle durch ein Konto, nicht durch Bargeld
In der Schweiz läuft online nichts anonym. Für die Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Kredite an Spielende sind verboten.
Wer ausgeschlossen ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und weil Kontrolle an der Theke wackelig ist, lohnt ein nüchterner Blick auf die Zahlen: Bei Testkäufen der Gespa wurden 2025 in 200 Fällen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. Der Verkaufspunkt ist damit nicht der sicherere Ort, sondern der schlechter geprüfte. Wer eine Lucky 31 plant, ist online besser aufgehoben – nicht weil die Software netter ist, sondern weil dort die Identität vorher geprüft wurde.
Der steuerliche Rahmen gehört zur Rechtslage, weil er die Wahl des Veranstalters berührt. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, sie ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden, der mit einer Lucky 31 ein paar hundert Franken gewinnt, heisst das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können kantonal aber anders behandelt werden – die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer betroffen ist, klärt das mit der Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung.
Woran man bei den Wetten selbst rechnet: Märkte, Quote und Marge
Für ein Bündel aus 31 Zeilen ist die Auswahl der Märkte die eigentliche Entscheidung, nicht die Anzahl der Tipps. Eine Lucky 31 lebt davon, dass die fünf Auswahlen untereinander unabhängig sind und jede eine echte Chance bietet. Setzt man fünf Favoriten mit Quoten um 1.20, braucht man fast alle fünf Treffer, damit überhaupt etwas zurückkommt, und die Kombinationen der Stufen darüber haben kaum Substanz. Setzt man umgekehrt fünf Aussenseiter mit Quoten jenseits von 5.00, ist der Betrag zu klein, um die Verteilungslogik zu nutzen.
Die verbreiteten Wettarten sind für so einen Schein alle verwendbar: Einzelwette, Kombiwette und Systemwette. Die Lucky 31 selbst ist die Systemvariante. Dazu kommt bei Sporttip die Livewette mit ihren eigenen Regeln, und der Cash-Out als Möglichkeit, eine laufende Wette vorzeitig zu schliessen. Bei Cash-Out ist die Einschränkung wichtig, weil sie die Systemwette stärker trifft als die Einzelwette: Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Für einen Lucky-31-Schein heisst das: Es gibt keinen Weg, nur die Hälfte der Zeilen zu schliessen.
Die Auszahlungsquote einer Wette ist der Gegenpart zur Quote. Der Quotenschlüssel einer Ergebnismenge ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist 100 % minus dieser Schlüssel. Ein Markt mit drei Quoten von 1.50 in allen Ausgängen zahlt also weniger als 100 % der Einsätze zurück – die Differenz bleibt beim Veranstalter. Diese Marge sitzt in jeder einzelnen Zeile einer Lucky 31, und sie sitzt dort einunddreissigmal. Das ist der Grund, warum Systemwetten trotz ihrer Flexibilität mathematisch kein Freund des Wettenden sind: Die Verteilung schützt einen Teil des Scheins, aber jede Zeile trägt denselben Abschlag.
Bei Sporttip kommen zwei Bausteine hinzu, die die Rechnung verändern. Der Kombiboost gilt nur online und deckt Prematch, Live und Systemwetten ab; er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Für eine Lucky 31 mit fünf Auswahlen ist die Vier-Stufen-Schwelle erreichbar, die höheren Stufen liegen weit ausserhalb ihres Rahmens. Quotenboosts dagegen gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost wegen der Wette nimmt und dann wegen des Cash-Outs verliert, hat das schlechteste Geschäft aus beiden gemacht.
Wie die 31 Zeilen zu Geld werden: die Auszahlung einer Lucky 31
Die Auszahlung folgt einer einfachen Formel: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Für die Lucky 31 lässt sich das an einem Beispiel durchrechnen, ohne dass damit eine bestimmte Wette oder ein bestimmter Anbieter gemeint ist. Nehmen wir fünf Auswahlen zu Quoten von 1.50, 1.60, 1.90, 2.00 und 2.50 und einen Einsatz von CHF 1 pro Linie. Die Fünffachwette – die Kombination aller fünf – bringt dann CHF 1 × (1.50 × 1.60 × 1.90 × 2.00 × 2.50), also rund CHF 22.80 zurück. Die beste Vierfachwette, die vier Auswahlen ohne die schwächste Quote, liegt in einer ähnlichen Grössenordnung, und die übrigen Vierer, Dreier und Zweier fallen darunter.
Zählt man alle 31 Zeilen zusammen, unter der Annahme, dass jede einzelne Auswahl aufgeht, ergibt sich eine Auszahlung im Band von rund CHF 150 bis CHF 190; die Spanne kommt daher, welche fünf Quoten man einsetzt und wie sich das Produkt in den oberen Stufen zusammensetzt. Der gesamte Einsatz für diesen Schein beträgt CHF 31, der Nettoertrag bei vollständigem Erfolg also grob zwischen CHF 120 und CHF 160.
Das ist das Best-Case-Feld, und es sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit. Fällt eine Auswahl aus, fallen alle Zeilen weg, in denen sie vorkommt: Bei einem Fehltreffer bleiben von 31 Zeilen noch 26 übrig, weil die fünf Einzelwetten der getroffenen Auswahl, ihre zehn Doppel, die zehn Dreier und die eine Fünffachwette verschwinden. Fällt die schwächste Quote aus, sind es die betroffenen fünf Einzelwetten, vier Doppel, sechs Dreier, vier Vierer und die eine Fünffachwette. Fallen zwei Auswahlen aus, bleiben nur noch die Doppel, Dreier und Vierer der drei übrigen – und ob das den Einsatz von CHF 31 wieder einspielt, entscheiden dann die Quoten dieser drei. Die Rechnung ist ein statistischer Durchschnitt unter der ausdrücklichen Annahme, dass jede Zeile vollständig gewinnt; sie verspricht weder einen Gewinn noch eine bestimmte Auszahlung.
Wetten mit fünf Auswahlen gegenüber kleineren und grösseren Bündeln
Die Familie der Full-Cover-Wetten ist lang, und die Wahl der Grösse ist eine Risikoentscheidung, keine Geschmacksfrage. Die Lucky 15 mit vier Auswahlen und 15 Wetten verlangt nur vier Tipps, die mindestens zu zweit aufgehen müssen, und kostet bei CHF 1 pro Linie CHF 15. Die Lucky 63 mit sechs Auswahlen und 63 Wetten bietet die grösste Flexibilität – schon drei Treffer genügen für eine Dreierkombination – und kostet entsprechend CHF 63.
Die Lucky 31 sitzt dazwischen, und dieser Platz ist kein Kompromiss aus Bequemlichkeit. Fünf Auswahlen sind die kleinste Zahl, bei der die Dreierstufe ernsthaft ins Spiel kommt: Mit fünf Auswahlen gibt es zehn Dreierkombinationen, und drei Treffer können bereits mehrere davon füllen. Bei vier Auswahlen sind es nur vier Dreier, bei sechs sind es zwanzig, aber der Einsatz verdoppelt sich nahezu. Wer seine Verlustlimite im Blick behält, fährt mit der kleineren Variante vorsichtiger und mit der Lucky 31 nur dann sinnvoll, wenn fünf unabhängige Auswahlen tatsächlich vorhanden sind, die er auch einzeln begründen könnte.
Ein weiterer praktischer Vergleich liegt bei den bewilligten Veranstaltern selbst. Sporttip erlaubt bei Systemwetten bis CHF 10’000 Einsatz und beginnt bei CHF 1. Jouez Sport beginnt online bei CHF 2 und deckelt einen Wettschein mit Multiples bei CHF 7’500 Gesamteinsatz; der Höchstgewinn liegt bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen, während die Gesamtquote einer Kombi mindestens 1.10 betragen muss und 100’000 nicht übersteigen darf. Diese Obergrenze für die Quote ist für eine Lucky 31 mit fünf moderaten Auswahlen unkritisch; sie wird erst relevant, wenn jemand sehr hohe Quoten in einem Bündel stapelt.
Unsere Auswahl: zehn Plattformen, zwei davon mit Schweizer Bewilligung
Die folgenden zehn Namen tauchen im Umfeld der Schweizer Sportwetten auf. Zwei von ihnen dürfen hier tatsächlich Sportwetten annehmen, acht nicht. Die Reihenfolge beginnt mit den zwei bewilligten Veranstaltern und führt danach die ausländischen Marken auf, die Schweizer Spielende antreffen. Für alle gilt dieselbe Messlatte: Bewilligungsstatus, Einsatzgrenzen, Auszahlungsrechnung – und die Frage, was ein Wettender bei einem Streit in der Hand hat. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar; diese Übersicht beschreibt und bewertet, sie wirbt nicht.
Sporttip: die niedrigste Einstiegsschwelle im Land
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Veranstaltet wird es gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen; die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz für ein Grossspiel, die Aufsicht führt die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet voraus; registriert wird mit Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken, eine Person, ein Konto.
Bei den Limiten ist Sporttip die freundlichere der beiden Adressen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für eine Lucky 31 bedeutet das eine Einstiegsschwelle von CHF 31 – der niedrigste Betrag, mit dem sich ein vollständiger Full-Cover-Schein in der Schweiz überhaupt abgeben lässt.
Beim Spielerschutz verlangt Sporttip vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage, eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen und eine unbefristete Sperre, die in einem schweizweiten Register landet und auch für Casinos gilt. An der Kasse ist Sporttip damit strenger als viele ausländische Seiten und transparenter als die meisten.
Was die Wette selbst angeht, hat Sporttip drei Eigenschaften, die für ein Bündel relevant sind. Der Kombiboost honoriert Systemwetten und Prematch- und Live-Kombinationen mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50 – die Vier-Stufen-Schwelle ist für eine Lucky 31 erreichbar, die Zehner- oder Fünfzehner-Stufe nicht. Der Cash-Out ist auf Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten beschränkt, nur online und nur vollständig; für ein Bündel aus 31 Zeilen heisst das, es gibt keinen Teilausstieg. Und bei Livewetten kann eine Voraussage mit Quote 1.00 gewertet werden, wenn die Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wurde oder eine spielentscheidende Situation dazwischenkommt – eine Zeile, die dann im Bündel steht und nichts trägt.
Bleibt die Auszahlung. Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen abgerundet. Wer also eine Dreierkombination mit 1.90, 2.00 und 2.50 und CHF 1 Einsatz hält, rechnet mit CHF 9.50, nicht mit CHF 9.51 – die Rundung läuft immer zugunsten des Veranstalters, wenn auch nur um Rappen. Nicht beanspruchte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Das sind Fristen, die ein Wettender kennen sollte, bevor er sie reisst.
Fazit: Sporttip ist die einzige Adresse in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, an der eine Lucky 31 zulässig abgegeben werden kann, und die niedrige Systemgrenze von CHF 10’000 macht sie zur offensten für Leser, die den Betrag pro Linie klein halten wollen. Der Vorbehalt liegt nicht im Angebot, sondern im Cash-Out: Wer sein Bündel im Lauf des Tages auflösen will, findet hier keinen Weg, und die Quote-1.00-Regel bei Livewetten kostet Systemspieler mehr als Einzelwettende.
Jouez Sport: zwei Franken Mindestlinie und ein Deckel pro Schein
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse in Lausanne. Sie veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS für ein Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa. Das Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone beschränkt.
Bei den Einsätzen ist Jouez Sport die feinere, aber auch die engere Adresse. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Für eine Lucky 31 heisst das: Der günstigste zulässige Schein kostet CHF 62 – doppelt so viel wie bei Sporttip.
Interessanter als diese Differenz ist die Gewinnobergrenze, weil sie eine andere Frage beantwortet. Der Höchstgewinn beträgt CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Wer eine Lucky 31 mit fünf Aussenseitern plant, deren Gesamtquoten in den oberen Stufen steil ansteigen, sollte diese Deckel im Kopf haben. Die Quote-Grenze von 100’000 ist bei realistischen Quoten weit weg; die Millionengrenze ist es nicht, wenn jemand einen sehr grossen Schein auf sehr hohe Quoten legt.
Die Untergrenze der Kombiquote von 1.10 hat für eine Lucky 31 übrigens eine stille Konsequenz: Fällt eine Auswahl auf Quote 1.00 – etwa weil ein Ereignis abgesagt und die Voraussage mit 1.00 gewertet wird –, kann eine ganze Kombinationszeile darunter fallen und entfallen. Das ist keine Schlechtigkeit des Veranstalters, sondern die normale Folge einer Regel, die jede Kombi vor Nullquoten schützen soll.
Fazit: Die zwei Franken pro Linie sind der eigentliche Charakter dieser Adresse – sie verdoppeln den kleinsten Lucky-31-Schein und machen Jouez Sport zur schlechteren Wahl für Wettende, die mit kleinem Budget viele Zeilen abdecken wollen. Dafür ist die Gewinnstaffel bis CHF 300’000 je Wette und CHF 1’000’000 pro Multiple klar beziffert, und der Deckel von CHF 7’500 pro Schein ist so hoch, dass er bei einem einzelnen Bündel kaum je greift.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung, also ohne Schweizer Verfahren
IviBet gehört zu den Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, ohne hier zugelassen zu sein. Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem BGS liegt nicht vor; ob der Anbieter tatsächlich über eine Lizenz verfügt, ist nicht nachgewiesen, und eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.
Was damit entfällt, ist nicht nur eine Formalität. Die Schweizer Einsatzgrenzen, die Verlustlimiten, die Ausweiskontrolle, die Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, die Sperre, die auch für Casinos gilt – nichts davon ist hier durchsetzbar. Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können kantonal aber als steuerbares Einkommen behandelt werden. Wer eine Lucky 31 mit 31 Zeilen plant, plant hier ohne die Begrenzungen, die in der Schweiz genau für solche Bündel gedacht sind.
Fazit: Bei IviBet gibt es keine Schweizer Limiten – das ist die ganze Bewertung und auch die ganze Warnung. Die fehlende Obergrenze sieht nach Freiheit aus, ist aber der fehlende Riegel an der Stelle, an der eine Systemwette am schnellsten teuer wird.
bet365: eine bekannte Marke, aber hier keine Bewilligung
bet365 ist eine der bekanntesten Marken überhaupt und steht bei Schweizer Wettenden regelmässig auf der Liste – nur eben nicht auf der Liste der Bewilligten. Es fehlt eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, ob die behauptete Lizenz existiert, ist nicht nachgewiesen und in der Schweiz unerheblich. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain steht auf der Sperrliste der Gespa beziehungsweise kann darauf gesetzt und über DNS blockiert werden.
Für die Lucky 31 ist damit vor allem eines nicht vorhanden: eine Schweizer Stelle, die die Regeln durchsetzt, auf die sich ein Wettender verlässt. Eine Systemwette mit 31 Zeilen lebt von nachvollziehbaren Regeln für abgesagte Ereignisse, für Livewetten und für die Auszahlung. Wo diese Regeln nur in den AGB eines Anbieters stehen, den die hiesige Aufsicht nicht kennt, sind sie bei einem Streit wenig wert.
Fazit: Die Bekanntheit der Marke ersetzt keine Bewilligung; wer Schweizer Rechtsschutz und die hier geltenden Limiten will, findet beides nur bei den zwei Bewilligten. Wer trotzdem hier landet, sollte wissen, dass er die Rundungs- und Auszahlungsregeln einer ausländischen Hausordnung akzeptiert.
Jackbit: kein Schweizer Sitz, kein Schweizer Anspruch
Jackbit ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem BGS besteht nicht; die behauptete Lizenz ist nicht nachgewiesen und wäre hier ohnehin wirkungslos. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste kommen und via DNS blockiert werden.
Für einen Lucky-31-Schein bedeutet das, dass die gesamte Kette – Einsatzlimiten, Auszahlungsrechnung, Umgang mit abgesagten Ereignissen, Sperrmöglichkeiten – allein in den Bedingungen des Anbieters geregelt ist. Wer dort spielt, kann nicht auf die Schweizer Regeln verweisen, die eine Voraussage mit Quote 1.00 oder eine Rückzahlung bei Absage vorsehen.
Fazit: Bei Jackbit fehlt die Schweizer Aufsicht vollständig, und damit auch jede Instanz, die eine Auszahlung aus einem 31-zeiligen Bündel überprüfen könnte. Das Fehlen wird erst dann sichtbar, wenn ein Schein strittig wird – dann aber vollständig.
Sportaza: beschreibbar, aber in der Schweiz ohne Grundlage
Sportaza trägt keine Schweizer Bewilligung. Es fehlt die Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; ob der Anbieter lizenziert ist, bleibt ohne Nachweis und in der Schweiz ohne Belang. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und blockiert werden.
Damit gilt auch hier, was für jedes ausländische Angebot gilt: Die Einsatz- und Gewinngrenzen, die in der Schweiz einen Lucky-31-Schein überhaupt erst kalkulierbar machen, sind nicht Teil des Angebots. Wer den Betrag pro Linie dort hoch ansetzt, findet keine Obergrenze, die ihn bremst.
Fazit: Sportaza zu bewerten heisst zu bewerten, was nicht da ist: die Schweizer Bewilligung und alles, was an ihr hängt. Für eine Wette mit 31 Einzelzeilen ist das ein erheblicher Teil des Produkts.
HornetBet: Zugang ohne Schweizer Kontrolle
HornetBet gehört zur Gruppe der Marken, die Schweizer Spielende kennen, ohne in der Schweiz zugelassen zu sein. Eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem BGS besteht nicht, eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt und hätte hier keine Geltung. Kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Die unmittelbare Folge für Wettende betrifft die Sperre. Wer sich bei HornetBet eine Auszeit setzen will, setzt sie sich selbst – ein schweizweites Sperrregister, das auch andere Anbieter und Casinos umfasst, gibt es hier nicht. Bei einer Wette, die dazu neigt, in Wiederholungen teuer zu werden, ist das der Punkt mit dem grössten Gewicht.
Fazit: HornetBet bietet keinen Mechanismus, der einen Spielenden über eine einzelne Sitzung hinaus bremst, und genau den braucht ein Bündel aus 31 Wetten am ehesten. Die Bewertung fällt hier über den Schutz aus, nicht über das Sortiment.
Bahigo: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Regeln
Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS fehlt; eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Kraft. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Was fehlt, ist der gesamte Schweizer Rahmen für Grossspiele: die Verlustlimiten in der Form, in der sie hier vorgeschrieben sind, die Ausweisprüfung, die Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, der Anspruch auf die Rückzahlung bei einem abgesagten Ereignis in einem festen Zeitfenster. Bei einer Systemwette entscheidet dieser Rahmen darüber, was ein einzelner Fehltreffer wirklich kostet.
Fazit: Bahigo beschreibt sich als Wettanbieter, ist in der Schweiz aber kein Veranstalter im Sinne des Gesetzes. Wer die Rechenregeln einer Lucky 31 hier nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko und ohne Rückgriff.
FortuneJack: Krypto-Ausrichtung, Schweizer Regeln nicht anwendbar
FortuneJack zählt zu den ausländischen Marken, die im Schweizer Umfeld auftauchen. Eine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem BGS liegt nicht vor, eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt; sie hätte hier keine Geltung. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Ein Punkt verdient Hervorhebung, weil er in der Schweiz rechtlich klar geregelt ist: In bewilligten Schweizer Sportwetten werden Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Marken, die anders abrechnen, bewegen sich ausserhalb dieses Rahmens – was für einen Wettenden bedeutet, dass die Herkunft und Nachvollziehbarkeit seiner Auszahlung nicht nach Schweizer Massstab geprüft ist.
Fazit: Bei FortuneJack stehen sich ein ungewöhnliches Zahlungsangebot und der völlige Verzicht auf Schweizer Schutz gegenüber. Für eine 31-Zeilen-Wette ist der Verzicht die schwerere Seite.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anspruch
Coolzino gehört ebenfalls zu den Marken, die Schweizer Spielende antreffen, die hier aber nicht bewilligt sind. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS besteht nicht, eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt und hätte in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und via DNS blockiert werden.
Für einen Lucky-31-Schein fehlt damit die Grundlage, auf der in der Schweiz gestritten wird: feste Fristen für Absagen, eine klare Quote-1.00-Regel, ein geregelter Umgang mit abhängigen Ereignissen desselben Spiels. Diese Regeln sind bei den zwei Bewilligten nachlesbar; hier sind sie es nicht.
Fazit: Bei Coolzino bleibt von der Schweizer Sicht nur der Befund, dass es keine gibt. Wer eine Systemwette abschliesst, deren Ausgang von mehreren Ereignissen abhängt, sollte die Regeln dafür vorher kennen – und die stehen hier nicht in Schweizer Form.
Was eine Lucky 31 wirklich abdeckt – und was sie kostet
Wer bis hierher gelesen hat, hat die Bausteine beisammen: fünf Auswahlen, 31 Zeilen, ein Einsatz pro Zeile, eine Marge in jeder Zeile, zwei bewilligte Adressen in der Schweiz und eine Menge ausländischer Namen ohne Zulassung. Die Zusammenfassung lässt sich auf drei Entscheidungen verkürzen.
Die erste ist der Betrag pro Linie. Er ist die einzige Grösse, die wirklich in der Hand des Wettenden liegt, und er multipliziert sich still. Zwischen CHF 1 bei Sporttip und CHF 2 bei Jouez Sport liegt bereits die Verdopplung des ganzen Scheins.
Die zweite ist die Zahl der Auswahlen. Fünf ist die Grösse, ab der die Dreierstufe ihren Sinn bekommt – aber auch die Grösse, ab der zwei Fehltreffer den grössten Teil des Scheins vernichten. Wer fünf unabhängige Tipps nicht wirklich hat, deckt mit fünf Auswahlen nichts ab, sondern nur mehr Zeilen.
Die dritte ist die Adresse. In der Schweiz ist das nicht Geschmackssache, sondern eine Frage der Bewilligung, und die Bewilligung entscheidet mit, welche Limiten greifen, ob eine Sperre schweizweit wirkt und wo ein strittiger Gewinn verhandelt wird.
Bleibt der ehrlichste Satz, den man über diese Wettart sagen kann: Die Lucky 31 verteilt den Einsatz, aber sie verteilt nicht das Risiko. Die 31 Zeilen teilen sich auf verschiedene Kombinationen auf – nicht auf verschiedene Wetten, was den Ausgang angeht. Es bleiben fünf Auswahlen, und mindestens zwei davon müssen stimmen. Alles andere ist Auszahlungsarithmetik.
Häufige Fragen zu Lucky-31-Wetten in der Schweiz
Was ist eine Lucky 31 Wette, und wie viele Tipps braucht sie?
Sie ist eine Systemwette mit vollständiger Abdeckung aus fünf Auswahlen und umfasst 31 einzelne Wetten. Verlangt sind genau fünf Tipps; aus ihnen bildet der Veranstalter alle möglichen Kombinationen ab zwei Auswahlen, dazu die Einzelwetten. Wer den Schein als Bündel begreift, hat die Wette verstanden.
Wie verteilen sich die 31 Wetten auf die einzelnen Stufen?
Auf fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Diese Aufteilung folgt dem Zählen aller Teilmengen von fünf Elementen; sie ist fest und unabhängig davon, welche Sportarten oder Märkte gewählt werden.
Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?
Die drei unterscheiden sich in der Zahl der Auswahlen und damit in der Zahl der Wetten. Die Lucky 15 hat vier Auswahlen und 15 Wetten, die Lucky 31 hat eine Auswahl mehr und 31 Wetten, die Lucky 63 hat sechs Auswahlen und 63 Wetten. Der Sprung wird mit jeder zusätzlichen Auswahl grösser.
Wie lässt sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31 berechnen?
Er ergibt sich aus dem Einsatz pro Zeile multipliziert mit 31. Bei CHF 1 pro Linie sind es CHF 31, bei CHF 2 pro Linie CHF 62. Der Einsatz pro Zeile wird also nicht einmal abgebucht, sondern einunddreissigmal – das ist die Zahl, die man vor dem Absenden kennen sollte.
Welche Einsatzgrenzen gelten in der Schweiz?
Bei Sporttip beginnt es bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten; der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 dafür und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Bei Jouez Sport kostet online die kleinste Linie CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, und ein Schein mit Multiples darf höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
Was bedeutet die Marge im Preis jeder Quote für ein Bündel aus vielen Wetten?
Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und dem Auszahlungsanteil eines Marktes und steckt in jeder Quote. Bei einer Lucky 31 trägt sie jede der 31 Zeilen, sodass sich der Abschlag im Bündel einunddreissigmal auswirkt – unabhängig davon, wie viele Tipps am Ende aufgehen.
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Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
