Squash-Wetten in der Schweiz: nur zwei Veranstalter, und die Marge rechnet niemand weg

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.

Squash ist in der Schweiz ein Sport für ein paar tausend Aktive und ein paar hundert Zuschauer pro Turnier. Genau das ist sein Problem beim Wetten. Ein Buchmacher kalkuliert seine Quoten nach dem Geld, das auf einen Markt kommt, und nach der Unsicherheit, die er über den Ausgang hat. Wo beides dünn ist, steht ein Sport gar nicht erst im Programm — nicht, weil er verboten wäre, sondern weil sich der Aufwand für die Quotierung nicht rechnet.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer trotzdem online auf Squash wetten will, merkt die Folgen schnell. Es gibt zwei Veranstalter, die es legal dürfen, und der eine wie der andere führt nur, was auf einer behördlichen Liste steht. Alles andere, was im Netz unter Schweizer Adresse auftaucht, hat hier keine Bewilligung und keinen Rückhalt, wenn die Auszahlung stockt.

Aktueller Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa sowie gegen die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.

Was Squash als Wettsport hergibt — und wo die Grenzen liegen

Squash ist ein Zweikampf in einem Glaskasten, zwei Spieler, ein Ball, ein Punkt pro Ballwechsel. Ein Match dauert je nach Format zwischen fünfundzwanzig Minuten und gut einer Stunde. Für den Wettenmarkt ist das eine brauchbare Struktur: Es gibt immer genau zwei Seiten, es gibt keinen Unentschieden-Ausgang wie beim Fussball oder beim Eishockey, und die Zahl der Sätze und die Zahl der Punkte liefern zusätzliche Felder für Märkte.

Die Attraktivität für den Buchmacher liegt also nicht in der Zuschauerzahl. Sie liegt darin, dass ein Squash-Match eine binäre Entscheidung mit klar messbarem Verlauf ist. Der Weltverband schreibt seine Rangliste im Monatsrhythmus weiter, Turniere der Profiserie laufen über mehrere Tage mit einem Spielbaum, und in der Regel entscheidet die Ranglistenposition eines Spielers den grösseren Teil des Ergebnisses. Ein Sport, in dem die Siegerfolge so stark an eine Zahl gekoppelt ist, lässt sich sauber bepreisen.

Was fehlt, ist die Menge.

Zwei Spieler, die sich im letzten Monat dreimal getroffen haben, in einer Halle ohne Kamera, ohne Tickerdienst und ohne Zweitverwerter — für einen Anbieter, der Quoten personell besetzt, ist das eine Kostenstelle. Deshalb taucht Squash in Schweizer Wettprogrammen unregelmässig auf. Bei den grossen Turnieren der internationalen Serie, insbesondere dort, wo ein Schweizer Teilnehmer im Feld steht, ist die Chance auf einen Markt am grössten. Bei den nationalen Teamwettkämpfen und bei den unteren Ligen ist sie klein. Und bei den reinen Nachwuchs- und Ranglistenturnieren praktisch null.

Kein Tipp dieser Seite gewinnt eine Wette

Wer unter «squash wett tipps» eine Prognose sucht, die ihm Arbeit abnimmt, sucht das Falsche. Niemand kennt den Ausgang eines Matches, das er nicht selbst spielt. Eine Einschätzung kann man begründen: die Ranglistenposition, den letzten direkten Vergleich, die Hallenbedingungen, den Zustand nach einer langen Turnierwoche. Was daraus folgt, ist eine Wahrscheinlichkeit. Nie eine Gewissheit.

Wirklich verdorben wird ein Squash-Tipp dadurch, dass die Informationen dünn sind. Bei einem Fussballspiel liest man die Aufstellung, bei einem Tennismatch den Aufschlag des Gegners. Bei einem Squash-Match der zweiten Turnierreihe erfährt man oft gar nicht, ob der eine Spieler mit einer Zerrung aufläuft. Wer zu einem Markt greift, über dessen Teilnehmer er nichts weiss ausser der Ranglistenposition, bezahlt für diese Lücke — sie steckt im Aufschlag, den der Veranstalter auf die Quote legt.

Was eine Quote ausser dem Ergebnis noch enthält

Eine Quote ist eine Zahl, die zwei Dinge trägt: die Einschätzung des Veranstalters und seine Marge. Die Marge ist der Anteil, den er von jedem umgesetzten Franken behält, unabhängig davon, wer gewinnt. Man sieht sie nie auf dem Wettschein, aber man kann sie ausrechnen.

Nehmen wir einen illustrativen Zweiwegemarkt — kein zitiertes Angebot, sondern ein Beispiel — mit der Quote 1.90 auf beide Seiten. Dann ist der Quotenschlüssel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge, also 100 % minus diesen Quotenschlüssel, liegt bei etwa 5 %. Auf jeden Franken, der auf diesen Markt fliesst, behält der Veranstalter im Durchschnitt etwa fünf Rappen, und die beiden Ausgänge zusammen bekommen etwa fünfundneunzig Rappen ausbezahlt.

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Die Marge ist nicht ein Preis, den man einmal zahlt, sondern ein Prozentsatz, den jede einzelne Wette tragt — zehn Wetten zu je CHF 10 auf diesen Markt kosten im Durchschnitt bereits rund CHF 5, gleichgültig wie die Wetten ausgehen. Zweitens: Je enger ein Markt quotiert wird, desto grösser die Bandbreite dieses Prozentsatzes. Die 5 % aus dem Beispiel sind der untere Rand, den ein reiner Zweiwegemarkt mit sauberer Kalkulation erreichen kann; bei dünn quotierten Nischenmärkten mit personell aufwendiger Einschätzung liegt die Marge typischerweise darüber — nach oben ist der Wert offen. Wo genau ein Squash-Markt eines bestimmten Veranstalters an einem bestimmten Tag liegt, steht nirgends an der Wand. Ein Blick auf beide Seiten genügt: Zwei Quoten, die sich zum Kehrwert fast zu 1 addieren, verraten eine niedrige Marge, zwei Quoten deutlich über 2.00 eine schmale.

Deutsche Quoten in Bruchform tauchen bei den Schweizer Veranstaltern nicht auf. Alle Quoten auf der Seite sind dezimal, wie es hier üblich ist.

Was eine Wette zurückgibt, die aufgeht

Der Gewinn folgt aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos Sporttip wird dieser Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. CHF 20 auf Quote 2.10 ergeben also CHF 42.00, davon CHF 22.00 Nettogewinn. Auf die Auszahlung selbst wirkt die Rundung nicht, auf die kleinen Beträge aber spürbar: Bei einem Einsatz von CHF 1 auf eine Quote von 1.97 entstehen ausgerechnet CHF 1.97, abgerundet auf CHF 1.95 — die Hälfte des Rundungsverlustes ist so gross wie ein Drittel der üblichen Marge.

Die Rechtslage: Bewilligung, Wettliste, Sperrliste

In der Schweiz darf Sportwetten nur veranstalten, wer dafür eine Bewilligung hat. Das ist kein Formfehler im Kleingedruckten, sondern der Grund, warum die Auswahl so klein ist. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur die Casinos.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Bewilligung pro Spiel. Beide sind nötig, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher: Es gibt keine. Was die Gespa publiziert, ist nicht eine Liste der Erlaubten, sondern die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete — die Tabelle

Wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt bei der Wahl des Veranstalters gar nicht erst in die Verlegenheit, wählen zu müssen. Swisslos bedient sein Vertragsgebiet, die Loterie Romande ihres. Ein Konto lässt sich nur dort eröffnen, wo man wohnt.

Veranstalter Sitz und Trägerschaft Bewilligung in der Schweiz Gebiet für das Online-Konto
Swisslos Sporttip Basel, SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa Deutschschweizer Kantone, Tessin, Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Lausanne, Société de la Loterie de la Suisse Romande Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS
22Bet nicht in der Schweiz domiziliert keine Schweizer Bewilligung; angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Konto
Coolzino nicht in der Schweiz domiziliert keine Schweizer Bewilligung; angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Konto
1xBet nicht in der Schweiz domiziliert keine Schweizer Bewilligung; angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Konto
myBet nicht in der Schweiz domiziliert keine Schweizer Bewilligung; angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Konto
Pribet nicht in der Schweiz domiziliert keine Schweizer Bewilligung; angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Konto
Funbet nicht in der Schweiz domiziliert keine Schweizer Bewilligung; angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Konto
Boomerang Bet nicht in der Schweiz domiziliert keine Schweizer Bewilligung; angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Konto
Roobet nicht in der Schweiz domiziliert keine Schweizer Bewilligung; angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Konto

Die Spalte «Gebiet für das Online-Konto» in den unteren acht Zeilen klingt monoton, und sie ist es auch. Das ist der Befund. Wo es keine Bewilligung gibt, gibt es kein bewilligtes Konto, und damit auch keinen Ort, an dem ein Schweizer Rechtsschutz greifen könnte, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Die Wiederholung über acht Zeilen ist keine Redaktionsschlamperei, sondern die Struktur des Marktes in Tabellenform.

Was auf der Wettliste steht — und was nicht

Die bewilligten Veranstalter dürfen nicht nach eigenem Belieben quotieren. Die zulässige Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was dort nicht steht, fehlt.

Die Mechanik dieser Liste ist der zweite Grund, warum Squash-Wetten in der Schweiz oft ins Leere laufen. Qualifikationsrunden stehen nur im Angebot, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Wettbewerbe der Frauen ebenso. Ranglistenwetten sind nur dann möglich, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über die Podestplätze entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Auch Eckball- und Kartenmärkte enthält die Liste nicht, und einen Esport-Bereich schon gar nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin gesperrt.

Sportwetten sind ausserdem nur auf Sportereignisse erlaubt. Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich in der Schweiz nicht wetten. Das ist keine Kleinigkeit für die Erwartungshaltung: Wer aus einem internationalen Portal weiss, dass dort alles Mögliche bepreist wird, findet hier eine engere Welt vor, und das ist Absicht. Live-Wetten sind dagegen erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter dafür eine Bewilligung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist überhaupt nicht geregelt. Es ist, wenn es angeboten wird, eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, mit allen Bedingungen, die dieser selbst aufstellt. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht geklärt — dazu lässt sich hier nichts sagen.

Wer kein Schweizer Konto bekommt

Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer im Ausland lebt und eine Schweizer IP-Adresse benutzt, kommt an dieser Prüfung nicht vorbei.

Das ist unbequem und es ist der Preis dafür, dass die Bewilligung etwas wert ist. Eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt, kann nur bedeuten, dass der Kreis der Teilnehmenden auf die Schweiz begrenzt wird. Es ist dieselbe Logik wie bei der Wettliste: Die Grenze ist der Schutz.

Ausland: keine Bewilligung, kein Register, kein Rückgriff

Acht der hier betrachteten Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst wo — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist nicht die Meinung eines Kommentators, sondern Art. 4 BGS in der Sache.

Für den Betroffenen heisst das konkret: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste landet und der Zugang über Schweizer Telekom-Anbieter per DNS gesperrt wird. Die Gespa hat die erste Liste am 3. September 2019 publiziert, und sie umfasste Ende 2025 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home nennt.

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer auf einer solchen Seite gewinnt, hat also nicht automatisch etwas in der Hand.

Was daraus für die Entscheidung folgt, ist keine Werbung für die eine oder die andere Seite. Das bewilligte Angebot liefert vollen Schweizer Schutz — dafür gibt es nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Wettliste, die Wohnsitzpflicht und die Identitätsprüfung. Das ausländische Angebot liefert die grössere Auswahl und die breitere Sportpalette — dafür gibt es kein Register, keinen Rückgriff und ein steuerliches Fragezeichen, auf das ich unten eingehe. Keine der beiden Seiten ist die bequeme Wahl.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Gewinne und Guthaben werden bei den bewilligten Veranstaltern ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt. Ein Konto bei einer ausländischen Adresse, das auf einen anderen Namen läuft, fällt damit weg — nicht aus Misstrauen gegen den Einzelnen, sondern weil die Zuordnung des Geldes zu einer verifizierten Person die Grundlage der ganzen Bewilligung ist.

Der Fiskus und der Sportfreibetrag

Diese Passage ist allgemeine Information und ersetzt keine Steuerauskunft. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab; wer eine Zahl sucht, muss sie im eigenen Kanton suchen, denn eine einheitliche kantonale Grenze gibt es nicht. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.

Für den normalen Wetter ist das eine theoretische Passage. Ein Gewinn, der CHF 1’071’000 erreicht, ist nicht der Gewinn eines Squash-Matches. Unterhalb der Grenze fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Und eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht — wer das Gegenteil liest, liest über einen anderen Rechtsraum.

Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Verrechnungssteuer wird darauf nicht erhoben. Aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der Fall, in dem die grössere Auswahl des Auslandsangebots eine Steuerrechnung mitbringt, die niemand auf dem Wettschein sieht.

Was die Werbung darf

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Deshalb steht auf dieser Seite bei jedem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung genau das: ohne Bewilligung. Nichts anderes.

Für Gratisspiele und Gratisguthaben braucht der Veranstalter die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonushöhe und Bonusbedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters selbst. Ein Sperrfenster zu bestimmten Tageszeiten existiert in der Schweiz nicht.

Spielerschutz: Limiten, die man selbst setzt

Der Punkt, an dem Schweizer Sportwetten von fast allem abweichen, was ein internationaler Spieler kennt, sind die Limiten. Sie werden nicht vom Staat gesetzt. Der Veranstalter muss von den Spielenden verlangen, dass sie selbst Oberlimiten für Einsätze oder Verluste festlegen — für einen Tag, eine Woche oder einen Monat. Die Zahl kommt aus dem eigenen Kopf, die Durchsetzung vom Anbieter.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Und die wichtigste Einzelheit: Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese 72 Stunden sind die eigentliche Spielerschutzmassnahme in dem ganzen System. Wer im Lauf eines Abends merkt, dass er seine Limite reissen will, kann sie nicht einfach hochsetzen und weitermachen. Er muss warten. Nach dem Gesetz beträgt die Frist beim Erhöhen 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein fixer staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht — die Limite ist immer eine, die der Spielende selbst gewählt hat.

Was das den Wetter kostet, ist schwer zu beziffern und leicht zu spüren. Eine Limite ist eine Selbstbindung, und Selbstbindungen fühlen sich erst dann teuer an, wenn sie greifen. Wer eine Verlustlimite von CHF 200 pro Woche setzt und am Mittwoch bei CHF 180 steht, hat für den Rest der Woche keinen Spielraum mehr — auch nicht für das grosse Squash-Turnier am Wochenende, auf das er gewartet hat. Das ist die Absicht. Die Limite ist kein Vorschlag.

Sperre, Sperrregister und was eine Sperre kostet

Wer sich bei Swisslos den Zugang sperrt, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne dass sich die Sperre vor Fristablauf aufheben lässt. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Das schweizweite Register ist streng genommen ein Nachteil für jeden, der sich nur von einer Sportart fernhalten wollte. Eine unbefristete Spielsperre sperrt nicht das Squash-Wetten, sie sperrt den Zugang zum Glücksspiel insgesamt. Wer das nicht will, wählt die befristete Sperre.

Sperrung bedeutet auch: Verspieltes und Gewinne sind weg. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Bei diesen Sätzen bleibt der Ton flach. Sie sind keine Pointe.

Wie gut die Kontrolle am Verkaufspunkt funktioniert

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt, und das Ergebnis ist unbequem. An Verkaufsstellen wurde bei 200 Fällen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Kontrolle an der Ladenkasse für streng hält, irrt sich. Das ist der Grund, warum die Kontrolle im Online-Bereich über Ausweisprüfung und Registrierung läuft und nicht über das Vertrauen in das Personal an einem Schalter.

Wo man Hilfe bekommt

Wer merkt, dass die Limiten nicht mehr halten, findet Rat bei einer Fachstelle für Suchtfragen und bei den Beratungsangeboten der Kantone. Eine Spielsperre lässt sich auch ohne das eigene Konto bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese Passage trägt keine Pointe und soll keine tragen.

Vergleich der Anbieter in der Schweiz: zehn Namen, zwei Bewilligungen

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter, die Schweizer Spielende in diesem Feld antreffen. Sie vergleicht nach dem, was zählbar ist: Bewilligungsstatus, Limiten, Auszahlungsweg, Funktionsumfang. Nicht nach Werbeversprechen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Organisation / gemeldete Lizenz Mindest- und Höchsteinsatz Auszahlung
Swisslos Sporttip ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa CHF 1 bis CHF 1’000 (Einzel- und Kombiwette), CHF 10’000 (Systemwette) zweimal jährlich gratis auf ein eigenes Konto in der Schweiz oder Liechtenstein, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen
Loterie Romande Jouez Sport ja Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa keine Angabe keine Angabe
22Bet nein angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz keine Angabe keine Angabe
Coolzino nein angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz keine Angabe keine Angabe
1xBet nein angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz keine Angabe keine Angabe
myBet nein angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz keine Angabe keine Angabe
Pribet nein angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz keine Angabe keine Angabe
Funbet nein angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz keine Angabe keine Angabe
Boomerang Bet nein angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz keine Angabe keine Angabe
Roobet nein angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz keine Angabe keine Angabe

Die Tabelle hat zwei aussagekräftige Zeilen und acht, die dasselbe sagen. Wer die Einsatzeinstellungen sucht, um sein Risiko zu begrenzen, liest bei den bewilligten Veranstaltern und findet bei den übrigen nichts, was er prüfen könnte. Auch das ist eine Aussage über den Markt: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Frage nach dem Höchsteinsatz keine Frage, auf die ein Schweizer Verbraucherschutz eine Antwort hätte erzwingen können.

Der Vergleich, der wirklich etwas hergibt, spielt sich also nicht zwischen zehn Anbietern ab, sondern zwischen zwei Paaren von Grössen. Erstens: Swisslos gegen Loterie Romande, wo die Wahl gar keine ist, weil das Wohngebiet sie entscheidet. Zweitens: bewilligt gegen nicht bewilligt, wo es um die Frage geht, was man mit einer Wette kauft.

Warum die zweite Zeile der Tabelle so dünn ist

Zur Loterie Romande stehen hier wenige Zahlen. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern der Umstand, dass die beiden Veranstalter unterschiedlich viel über sich veröffentlichen. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Wer dort ein Konto will und wissen möchte, welche Einsätze gelten und wie lange eine Auszahlung dauert, liest die Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Das ist keine Ausweichantwort. Bei einem Angebot, dessen Bedingungen der Anbieter selbst setzt und jederzeit ändern kann, ist das Primärdokument die einzige belastbare Quelle — und für einen Anbieter mit einem Schalter in Lausanne ist es eine Seite, nicht ein Rechtsgutachten.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Veranstaltern, die in der Schweiz eine Bewilligung haben, und geht danach zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Zulassung. Die Gruppen sind bewusst getrennt; ein Anbieter ohne Bewilligung wird hier nicht zum legalen Anbieter erklärt, nur weil seine Website in der Schweiz abrufbar ist.

Swisslos Sporttip: der einzige Anbieter mit einem vollständig überprüfbaren Regelwerk

Das ist der Anbieter, über den sich am meisten sagen lässt, und das liegt nicht an Sympathie. Swisslos publiziert seine Spielregeln in einer nummerierten Fassung und seine Teilnahmebedingungen mit einem Gültigkeitsdatum. Wer wissen will, was passiert, wenn ein Turnier abgesagt wird, findet die Antwort. Bei den acht Anbietern im Abschnitt «Vergleich der Anbieter in der Schweiz: zehn Namen, zwei Bewilligungen» findet er sie nicht, und das ist der Unterschied.

Die Organisation dahinter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, und sie werden im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die wirtschaftliche Seite des Modells ist ungewöhnlich für einen Wettautor und einen Satz wert. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang ist der interessantere Teil der Zahl: Das Sportwettgeschäft trägt weniger bei als im Vorjahr, während der Gesamtreingewinn steht. Wer Sporttip nutzt, bezahlt also in einem Haus, dessen Erlös in kantonale Fonds fliesst — kein Argument für oder gegen eine Wette, aber eine Information, die man bei einem privaten Anbieter nicht hat.

Einsatzgrenzen und was sie praktisch bedeuten

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Zahl, die den Durchschnittswetter wirklich trifft, ist die untere. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 ist für einen Sport mit dünner Quotierung mehr Fluch als Segen: Er erlaubt es, sich in viele kleine Positionen zu verzetteln, und bei jeder davon zahlt man die Marge. Wer Squash-Märkte mit mehreren Wetten von je CHF 5 abdeckt, trägt die 5 % aus der Beispielrechnung fünfmal und nicht einmal. Wer umgekehrt mit CHF 500 auf einen einzigen Markt geht, trägt sie einmal — vorausgesetzt, der Markt existiert an diesem Tag überhaupt. Und die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ist bei einer Nischensportart selten die bindende Grenze; sie wäre es bei einem Fussballspiel der obersten Liga.

Wer an einem Wettereignis selbst als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für Squash heisst das: Wer im Feld eines Turniers steht, kann auf sein eigenes Turnier nicht setzen. Der Satz ist eine Regel und keine Empfehlung.

Rundung, Absage, Verfall — die Sätze, die Geld kosten

Die Auszahlung ist bereits beschrieben: Einsatz mal Quote, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen abgerundet. Die zweite Stufe ist die, die man merkt.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Bei Einzelwetten wird der Einsatz zurückbezahlt; in einer Kombinationswette bekommt diese eine Voraussage die Quote 1.00. Bei einem Squash-Turnier mit einem dichten Spielplan ist das die realistische Variante einer Turnierabsage — und in einer Kombination ist sie die teuerste, weil eine Quote von 1.00 die ganze Kombination auf das Niveau der übrigen Voraussagen zurückstaucht, ohne den Einsatz zu mindern.

Und dann ist da die Frist, die kaum jemand liest: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Wette gewinnt und sie ein halbes Jahr liegen lässt, verliert den Gewinn nicht an den Buchmacher, sondern an den guten Zweck. Bei einer Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist die Frist enger: zehn Tage, per eingeschriebenem Brief.

Was die Boni wirklich zahlen

Sporttip hat einen Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffelung ist der Punkt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 — wer das versucht, um die 5 % zu holen, baut eine Kombination mit vier Unsicherheiten. Bei vier Voraussagen zu je 1.50 liegt die Gesamtquote bei rund 5.06, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle vier aufgehen, ist das Produkt der vier Einzelwahrscheinlichkeiten. Die 5 % kommen auf den Nettogewinn und nur dann, wenn der Schein trifft. Die fünfzehn Voraussagen für die 100 % sind ein Fall für das Rechenheft, nicht für das Portemonnaie. Für Squash heisst das ohnehin: Vier Squash-Märkte am selben Tag zu finden, ist schon die erste Hürde.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und der Satz, der die ganze Kategorie entzaubert: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Gewinn vorzeitig sichern will, gibt die Erhöhung zurück.

Cash-Out, Live und Kombinationen

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Zwei Einschränkungen machen es zu weniger, als der Begriff verspricht: Es funktioniert nur bei Online-Wetten, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Betrag, den man beim Cash-Out erhält, ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Wie viel tiefer, hängt vom Stand der Sportereignisse ab, und Swisslos kann die Berechnung jederzeit ändern. Das ist die wirtschaftlich vernünftige Konstruktion: Der Veranstalter kauft die Wette zurück und verlangt für das Risiko, das er übernimmt, einen Abschlag. Wer Cash-Out als Werkzeug nutzt, zahlt diesen Abschlag als Preis für die Möglichkeit, auszusteigen. Wer ihn als Notausgang aus einer schlecht durchdachten Wette nutzt, zahlt ihn zusätzlich zur Marge und zusätzlich zu den Boosts, die er verliert.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Für Squash ist das keine Fussnote — eine Live-Übertragung wird es bei den meisten Turnieren nicht geben, und die Wette gilt trotzdem. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Beim Squash betrifft dieser Satz zum Beispiel Sieger und Satzergebnis desselben Matches.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Squash ohne Auswirkung, für einen Sport mit Sätzen und Verlängerungen aber die Art Bestimmung, die man vor einer Langzeitwette liest.

Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.

Fazit zu Sporttip. Was diesen Anbieter von allen anderen hier unterscheidet, ist nicht der Preis, sondern die Nachweisbarkeit. Ein Regelwerk in nummerierter Fassung, Teilnahmebedingungen mit Gültigkeitsdatum, ein Mindesteinsatz von CHF 1 und eine Obergrenze, die bei einer Nischensportart praktisch nie greift — das ist die Verlässlichkeitsschicht, die ein Wetter erst dann zu schätzen weiss, wenn bei einem anderen Anbieter eine Auszahlung hängt und niemand zuständig ist. Zu teuer bezahlt wird sie an zwei Stellen: mit einer Wettliste, die Squash nicht garantiert, und mit 26 Wochen, nach denen ein nicht abgeholter Gewinn dem guten Zweck zufällt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Gegenstück für die Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Rechtlich ist sie das genaue Gegenstück zu Swisslos — dieselbe Bewilligungsart für ein Grossspiel, dieselbe Aufsicht durch die Gespa, derselbe Ausschluss aus dem Gebiet des anderen Veranstalters. Ein Konto bei Jouez Sport steht nur Personen offen, die in einem der sechs Kantone wohnhaft sind. Ein Genfer, der bei Swisslos ein Konto will, bekommt keines. Ein Zürcher, der bei Jouez Sport will, ebenso wenig. Diese Aufteilung ist die Folge davon, dass die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben und jedem ein Gebiet zugewiesen ist — ein Kartell auf Geheiss des Gesetzes, dem man die Ineffizienz ansieht und das gleichzeitig der Grund ist, warum das Angebot klein und kontrolliert ist.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind die interessante Zahl im Vergleich zum Online-Angebot. Ein Netz dieser Grösse in einer Landeshälfte, die rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung umfasst, ist eine Vertriebsstruktur, die es bei keinem der ausländischen Anbieter im Abschnitt «Die zehn Anbieter im Einzelnen» gibt. Wer Wetten nicht am Bildschirm, sondern am Schalter abgeben will, findet hier die Infrastruktur.

Zu Limiten und Auszahlungsmodalitäten im Einzelnen lässt sich an dieser Stelle nichts Belastbares festhalten. Wen es betrifft, der liest die Teilnahmebedingungen, die für ein Konto bei Jouez Sport gelten, und prüft dort Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und den Weg, auf dem ein Gewinn auf ein Konto in der Westschweiz gelangt. Bei einem Anbieter, der in seiner eigenen Westschweizer Struktur verankert ist, ist ein solcher Blick unstrittig, bevor das erste Geld fliesst.

Fazit zu Jouez Sport. Der Vergleich mit Swisslos endet dort, wo die Vergleichbarkeit endet: Bei den Spielregeln ist Jouez Sport unauffälliger dokumentiert, und das ist der Nachteil, den ein Westschweizer Wetter in Kauf nimmt. Wer im Einzugsgebiet wohnt, hat ohnehin keinen zweiten bewilligten Anbieter zur Wahl — und wer nicht dort wohnt, hat hier gar nichts. Der Punkt, an dem dieser Anbieter verliert, ist also nicht seine Qualität, sondern die Menge des öffentlich Nachprüfbaren.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung, die der Anbieter nach eigener Angabe führt, hat hier keine Wirkung. Es gibt keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockiert werden.

Was ein Schweizer Spieler bei diesem Anbieter tatsächlich erhält, ist damit auch das, was er verliert. Er erhält eine grössere Auswahl an Sportarten und Wettmärkten, als die geschlossene Wettliste der Schweiz zulässt. Er verliert die Verlustlimiten, die Verknüpfung mit dem Sperrregister und jede Stelle, an die er sich wenden kann, wenn eine Auszahlung liegen bleibt. Bei einer Wette, die steuerlich als Einkommen aus einem ausländischen Grossspiel behandelt werden kann, kommt eine Rechnung hinzu, die der Wettschein nicht zeigt.

Fazit zu 22Bet. Wer hier eine Wette platziert, kauft eine grössere Auswahl und zahlt dafür mit dem gesamten Schweizer Schutzmechanismus. Der Punkt, an dem das teuer wird, ist nicht der Einsatz, sondern der Moment, in dem etwas nicht nach Plan läuft.

Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung

Bei Coolzino liegt die Lage identisch: keine Schweizer Bewilligung, eine angegebene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, kein Zugang zum hiesigen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Domain, die auf der Sperrliste landen kann.

Was sich über den Anbieter auf dieser Grundlage sagen lässt, betrifft die Frage, die man vor einer Registrierung stellt: Wo steht die Bewilligung, die für einen Schweizer Wohnsitz etwas bedeutet? Die Antwort ist bei diesem Namen dieselbe wie bei jedem weiteren ausländischen Anbieter auf dieser Liste. Das ist die ungünstigste Ausgangslage für eine Bewertung — nicht weil der Anbieter schlecht wäre, sondern weil der Bewertungsmassstab selbst fehlt.

Fazit zu Coolzino. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Massstab. Wer dennoch dort spielt, sollte die Auszahlung als Teil des Spiels behandeln, nicht als Anspruch.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung

1xBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Es gilt, was für die ganze Gruppe gilt: eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister ist nicht angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.

Der Name steht auf dieser Liste nicht wegen einer Besonderheit, sondern weil Schweizer Spielende ihn antreffen. Der Vergleich zu einem bewilligten Anbieter fällt an der Stelle, an der es um die Frage geht, was passiert, wenn die Bewilligung fehlt: nicht während des Spiels, sondern danach.

Fazit zu 1xBet. Der Unterschied zu den beiden ersten Anbietern ist nicht das Spielangebot, sondern die Zuständigkeit. Fehlt sie, fehlt der Hebel, wenn es darauf ankommt.

myBet: ohne Schweizer Bewilligung

myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Für einen Schweizer Wohnsitz bedeutet das: keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die Einsatzlimiten, und die Möglichkeit einer DNS-Sperre über die Schweiz.

Die Frage, die dieser Anbieter aufwirft, ist eine praktische: Wenn die verlangten Limiten bei einem Schweizer Veranstalter sofort gesenkt und nur nach 72 Stunden erhöht werden können, was gilt dann hier? Diese Frage wird hier nicht beantwortet, weil sie der Anbieter selbst beantworten muss, in seinen eigenen Bedingungen.

Fazit zu myBet. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte die Bedingungen selbst lesen, weil sie das Einzige sind, was gilt.

Pribet: ohne Schweizer Bewilligung

Bei Pribet fehlt die Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, das Sperrregister ist nicht angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen. Die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen.

Der Umstand, der bei allen acht ausländischen Anbietern gleich ist, macht den Vergleich nicht überflüssig, aber er macht ihn eng. Wer zwischen ihnen wählen will, vergleicht nicht den Bewilligungsstatus — der ist bei allen identisch —, sondern die Auswahl an Sportarten und den Zustand der eigenen Auszahlung.

Fazit zu Pribet. Der Bewilligungsstatus unterscheidet diesen Anbieter nicht von seinen Nachbarn auf der Liste. Er unterscheidet ihn von den beiden ersten, und dort liegt der ganze Unterschied.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung

Funbet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Eine angegebene Lizenz hat keine Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domain über Schweizer Telekom-Anbieter.

Wer die in dieser Seite beschriebenen Limiten als Orientierung nimmt, sollte wissen, dass sie an die bewilligten Veranstalter gebunden sind und nicht als Marktstandard gelten. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung richtet sich nach seinen eigenen Regeln, und nur nach diesen.

Fazit zu Funbet. Die Verlustlimiten, die bei den bewilligten Veranstaltern gelten, sind hier keine Zusage. Wer sich binden will, muss das selbst tun.

Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Was folgt, ist die bekannte Reihe: keine Wirkung einer ausländischen Lizenz, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre.

Namen dieser Art sind im Übrigen ein Teil des Problems, mit dem die Schweizer Aufsicht seit 2019 zu tun hat. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer heute eine Adresse findet, findet morgen eine andere, und das ist kein Zeichen von Stabilität.

Fazit zu Boomerang Bet. Die Bewegung zwischen Domains ist die Kehrseite des fehlenden Schutzes. Wer bleibt, bleibt ohne Konstante, auf die er sich verlassen kann.

Roobet: ohne Schweizer Bewilligung

Roobet ist in der Schweiz ohne Bewilligung. Keine Wirkung einer ausländischen Lizenz, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Auch hier gilt der Satz, der die ganze Gruppe verbindet: Das Angebot kann gut sein, aber niemand in der Schweiz ist zuständig, es zu beurteilen. Wer dort spielt, beurteilt es selbst.

Fazit zu Roobet. Die Auswahl kann locken, die Zuständigkeit fehlt. Bei jeder Wette, deren Auszahlung nicht ankommt, macht sich das bemerkbar.

Was eine Squash-Wette in der Schweiz unter dem Strich kostet

Die ganze Rechnung lässt sich in drei Grössen zusammenfassen, und keine davon ist auf der Website des Anbieters zu finden.

Die erste ist die Marge. Bei dem illustrativen Zweiwegemarkt zu 1.90 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge damit bei etwa 5 % — das ist der untere Rand für einen sauber quotierten Zweiwegemarkt, und bei dünn quotierten Nischenmärkten mit aufwendiger Einschätzung liegt der Wert darüber, nach oben offen. Auf einen Markt, auf den man hundertmal je CHF 10 setzt, ist das im Durchschnitt ein Kostenposten in der Grössenordnung eines halben Hunderterpostens, unabhängig vom Ergebnis der Wetten. Wer die Marge drücken will, sieht sich beide Seiten einer Zweiwegemarkt an und rechnet die Kehrwerte zusammen.

Die zweite ist die Rundung auf fünf Rappen. Bei Einsätzen um CHF 1 und Quoten knapp unter 2.00 kann sie bis zu einem Vierzigstel des Einsatzes ausmachen. Bei einem Einsatz von CHF 100 spielt sie keine Rolle. Das ist kein Argument gegen kleine Einsätze, aber ein Argument dafür, sie nicht als kostenlos zu behandeln.

Die dritte ist der Aufschlag, der in einem Cash-Out steckt. Er ist nicht bezifferbar, weil er sich mit dem Spielstand ändert, und das ist die Schwierigkeit: Weil der Preis nicht feststeht, prüft ihn niemand nach. Dazu kommt der Verfall von Boosts bei einem Cash-Out — wer den Ausstieg nimmt, verliert die Erhöhung.

Wer all das zusammennimmt, landet bei einem Bild, das die Bewerber der bewilligten Seite von denen der ausländischen unterscheidet. Bei Swisslos ist der Preis klar: rund fünf Prozent Marge auf einem Zweiwegemarkt, zwei Gratisauszahlungen im Jahr, danach eine mögliche Kommission von 3 %, eine Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, ein Mindesteinsatz von CHF 1. Bei den ausländischen Anbietern ist der Preis unbekannt und nicht nachprüfbar, weil niemand hier zuständig ist, ihn offenzulegen ist.

Und dann gibt es noch die Auszahlungsseite, die bei genauerem Hinsehen mehr Bedingungen trägt, als der Begriff vermuten lässt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die 3 % ab der dritten Auszahlung sind der Punkt, an dem die Bequemlichkeit teuer wird. Wer sein Guthaben in kleinen Raten abzieht, zahlt dafür. Bei einem Guthaben von CHF 500 macht die Kommission CHF 15 aus, was dem Dreifachen der Marge auf einen Zweiwegemarkt entspricht. Der Weg, der nichts kostet, ist der, der keine Auszahlung braucht: nur so viel einzahlen, wie ohnehin gespielt wird.

Die Guthaben selbst haben ebenfalls Grenzen. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die einschlägige Zahl für den normalen Wetter ist der Mindestbetrag: CHF 20 ist die Untergrenze des Einstiegs, und sie ist die zweite Selbstbindung neben der Verlustlimite.

Aufgeladen werden kann unter anderem mit PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer eine andere Zahlungsart bevorzugt, findet in den Bedingungen der Veranstalter, welche Wege für das eigene Konto zugelassen sind. Für eine Wette von CHF 20 auf ein Squash-Match sind diese Wege selten der Engpass; bei einem Konto, das über eine Kreditkarte laufen soll, ist es die erste Frage, die man vor der Registrierung klärt.

Bei den Gewinnen gibt es zwei Bearbeitungswege, und der Unterschied ist praktisch bedeutsam. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Für Squash heisst das in den allermeisten Fällen: Der Gewinn landet im Wallet. Wer ihn dort liegen lässt, spielt mit ihm weiter. Wer ihn sehen will, zahlt ab der dritten Auszahlung im Jahr 3 %.

Wer sein Spiel nicht reduzieren will, kann es beenden. Eine befristete Zugangssperre von 1 bis 180 Tagen ist ohne Aufhebung vor Fristablauf wirksam, und eine unbefristete Spielsperre steht im schweizweiten Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Aufheben lässt sich eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten, mit einer Fachstelle im Verfahren. Ein gesetzlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht — jeder Franken, um den ein Konto mehr belastet wird, liegt innerhalb einer Grenze, die der Spielende selbst gesetzt hat.

Und die vierte Grösse ist die, für die niemand eine Zahl nennen kann: die Zeit. Wer auf Squash wetten will, prüft täglich das Wettprogramm, ob der Sport an diesem Tag überhaupt drin ist. Bei einem Fussballspiel umgeht man diese Prüfung, bei einem Squash-Turnier nicht. Über ein Jahr kommt da einiges zusammen.

Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz

Darf ich von der Schweiz aus online auf Squash wetten, und wo?

Ja, aber nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern. Sportwetten dürfen in der Schweiz ausschliesslich Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport veranstalten. Ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet möglich, und Squash muss in der bewilligten Wettliste des Tages stehen.

Steht Squash auf der Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Was dort fehlt, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur bei bestimmter Funktion der Rangliste, Trainingsläufe nie. Ob Squash an einem Tag dabei ist, zeigt das Wettprogramm.

Wie wird eine Quote gebildet, und was sagt die Marge aus?

Der Veranstalter schätzt die Wahrscheinlichkeiten und legt einen Aufschlag darauf. Bei einem illustrativen Zweiwegemarkt zu 1.90 auf beiden Seiten ergibt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) einen Quotenschlüssel von rund 95 %; die Marge ist der Rest von rund 5 %. Dieser Prozentsatz wird von jedem umgesetzten Franken einbehalten.

Wie rechne ich aus, was meine Wette zurückgibt?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos wird dieser Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. CHF 20 auf eine Quote von 2.10 ergeben also CHF 42.00 zurück, davon CHF 22.00 Nettogewinn.

Warum ist auch bei Squash kein Tipp sicher?

Weil niemand den Ausgang eines Matches kennen kann, das er nicht selbst spielt. Eine Einschätzung stützt sich auf Ranglistenposition, direkte Vergleiche und Umstände wie Form oder Verletzung. Bei einem Nischensport sind diese Informationen dünn, und genau diese Lücke steckt im Aufschlag, den der Veranstalter auf seine Quote legt.

Welche Verlustlimiten muss ich setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?

Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Sperre gilt befristet für 1 bis 180 Tage; eine unbefristete steht im schweizweiten Register.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»