Wettseiten in der Schweiz: zwei mit Bewilligung, der Rest ohne Schweizer Schutz

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einer Kaffeetasse auf einem hellen Tisch, daneben ein Notizblock.

Der Blick auf den Schweizer Wettmarkt endet schnell bei einer Zahl: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten durchführen — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was ein Schweizer Wettender im Netz findet, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das ist keine Feinheit für Juristen. Es entscheidet darüber, ob ein Guthaben im Streitfall einklagbar ist, ob die Selbstsperre greift, ob eine Wette auf ein Frauenturnier überhaupt angenommen werden darf und wie ein Gewinn später in der Steuererklärung auftaucht. Es entscheidet auch darüber, wie viel Auswahl bleibt.

Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Aufsichtsdaten der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.

Der Vergleich: zehn Wettseiten nach Bewilligung geordnet

Zehn Namen stehen hier nebeneinander, und die erste Spalte ist die einzige, die eine echte Rangfolge erzeugt. Wer eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel besitzt, unterliegt der Geldspielaufsicht, dem Sperrregister und dem Abgabensystem. Wer sie nicht besitzt, unterliegt nichts davon in der Schweiz. Eine Quote allein sagt darüber nichts.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
X3Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldet: Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz
BetAlright keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die achte Zeile trägt die einzige Ausnahme in der dritten Spalte. Für X3Bet nennt eine Drittquelle eine Bewilligung in Tobique in Kanada. In der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung, weil eine Veranstalterbewilligung nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz gilt — ein Papier aus einem anderen Land ist für den hiesigen Markt kein Ersatz und keine Erlaubnis. Wer bei einem dieser acht Anbieter einzahlt, tut das in einem Rechtsverhältnis mit einem Unternehmen, das hier keiner Aufsicht untersteht: keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Schlichtungsstelle, kein Schweizer Rechtsschutz. Sperrlisten und Sanktionen stehen im Abschnitt zur Rechtslage; dort geht es auch darum, was passiert, wenn eine Domain in der Schweiz nicht mehr erreichbar ist.

Die beiden Gruppen gehören trotzdem in dieselbe Tabelle. Ein Schweizer Wettender trifft die Auslandsmarken, ob über Werbung, Streaming oder eine Empfehlung. Sie zu ignorieren, hiesse den halben Markt überspringen. Sie zu bewerben, wäre nach Art. 74 Abs. 3 BGS eine Straftat und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Zwischen diesen beiden Polen liegt nur ein Weg: beschreiben, einordnen, keine Empfehlung.

was die quoten kosten, wenn sie gerechnet werden

Eine Wette gewinnt man nicht, weil ein Anbieter grosszügig ist, sondern weil die Quote über dem liegt, was die Sache wert ist. Umgekehrt bezahlt jeder Wettende in jedem Markt einen Anteil — den Quotenschlüssel. Rechnen wir ihn an einem Beispiel durch: zwei Ausgänge, je die Quote 1.90, ausdrücklich als Rechenbeispiel und nicht als irgendwo gesehene Preistafel.

Der Kehrwert jeder Quote ist 1 ÷ 1.90, also rund 0.5263. Über beide Ausgänge addiert ergibt das 1.0526. Der Auszahlungsanteil ist der Kehrwert davon: 1 ÷ 1.0526, also rund 95.0 %. Die Differenz zu 100 % ist die Marge: rund 5.0 %. Der Buchmacher behält also im Erwartungswert etwa fünf Rappen von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst — nicht von jedem einzelnen Tipp, sondern über die Menge aller Wetten.

Diese Zahl ist keine Konstante. Sie hängt an der Summe der Kehrwerte, und die fällt, sobald mehr Ausgänge im Markt liegen. Ein Markt mit drei Ausgängen bei gleicher Quote kommt auf einen anderen Schlüssel. Genau deshalb lässt sich über Wettseiten kein pauschales Urteil fällen: ein Haus mit engem Programm kann in seinen Hauptmärkten schlanker kalkulieren als eines mit breitem Angebot, und eine einzelne auffällig hohe Quote kompensiert nichts, wenn der Rest des Programms teuer ist. Wer vergleichen will, vergleicht denselben Markt zur selben Zeit.

Die Grundlagen: was eine Wettseite in der Schweiz ist und für wen sie offensteht

Eine «Wettseite» ist hier mehrdeutig, und die Mehrdeutigkeit ist der wichtigste Punkt des Themas. Auf der einen Seite steht ein konzessioniertes Arrangement: ein Veranstalter mit Bewilligung, ein Spielerkonto, das nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Gebiet geöffnet wird, ein Verkaufsstellennetz, ein Konto im eigenen Namen. Auf der anderen steht eine internationale Website, die sich an jeden richtet und niemanden prüfen muss.

Eine Skisprungschanze erhebt sich vor verschneiten Bergen im Morgenlicht, die Hänge sind unberührt und ruhig.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Für das Jahr 2025 verteilte sie einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Auf die Sportwetten entfielen davon CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer bei Sporttip wettet, finanziert also zu einem guten Teil das, was im gleichen Land am Wochenende auf dem Platz steht.

wo die Wohnsitzgrenze verläuft

Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden.

Daraus folgt für einen Wettenden etwas sehr Konkretes: die Online-Registrierung hängt am Wohnort, nicht an der Sprache. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto — jedenfalls nicht online. Die beiden Produkte sind für denselben Staatsbürger nicht austauschbar, und ein Vergleich, der sie als «die zwei Schweizer Anbieter» zusammenfasst, verschweigt genau die Grenze, die für den Nutzer zählt. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wetten abgeben lässt sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden — ein Detail, das den Kanalwechsel erlaubt, ohne den Wettschein neu zu erfassen. Wer die App nicht nutzt, verliert nichts ausser Bequemlichkeit.

welche Wege es beim Geld gibt

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kauft man per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10′ CHF 000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Auf der Auszahlungsseite wird es interessanter. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — wer eine Aktion nutzt und den Einsatz zurückholen will, stösst dort auf eine Wand. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für einen Gelegenheitswettenden reichlich und für jemanden, der wöchentlich Gewinne abzieht, knapp. Die 3 % ab der dritten Auszahlung sind kein Auszahlungsverbot, aber sie machen häufiges Hin und Her teuer — wer das Guthaben sammelt und seltener abzieht, fährt billiger. Dass alles nur auf ein Konto im eigenen Namen geht, ist keine Schikane, sondern die Regel, die anonyme Auszahlung im konzessionierten Schweizer Markt ausschliesst.

Die Rechtslage: warum es bei zwei Veranstaltern bleibt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Wer statt der Gespa die ESBK erwartet, liegt falsch: die ESBK beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten.

Ein Schlagbaum sperrt eine Landstrasse in den Bergen, dahinter windet sich der Weg zwischen grünen Hängen.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Die Bewilligung ist zweistufig. Es braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt deshalb keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist der eine Satz, der bei diesem Thema am häufigsten falsch wiedergegeben wird, und er klingt beruhigender, als er ist.

was der wettende trotzdem trägt

Der Wettende bleibt straffrei — aber er hat auch keine Handhabe. Stammt das Angebot aus dem Ausland, fehlen Anbindung an das Sperrregister, Schweizer Schiedswege und jede Aufsicht über die Auszahlung. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Ein ausländischer Gewinn ist zudem steuerlich kein Schweizer Grossspielgewinn, und die kantonale Praxis kann ihn anders behandeln; dazu unten mehr. Was ein Betroffener aus eigener Tasche verliert, ist damit nicht die Busse, sondern die Durchsetzbarkeit.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 nennt sie als auf der Liste stehend. Eine Sperre ist deshalb keine Ruhe, sondern ein Wettlauf, den die Aufsicht nicht gewinnen kann.

was überhaupt gewettet werden darf

Erlaubt sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, Corner- und Kartenmärkte erscheinen nicht, und eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wer aus dem Ausland kommt und ein grosses Fussballprogramm mit Eckbällen, Karten und Esport gewohnt ist, merkt hier den Unterschied sofort. Die Beschränkung ist der Preis der Bewilligung, und sie ist der Punkt, an dem der konzessionierte Weg am meisten Auswahl kostet. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und währenddessen, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt Sache des jeweiligen Anbieters.

der blick über die grenze

Ein ausländisches Angebot bedeutet in der Schweiz: keine Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und ein Gewinn, der nach kantonaler Praxis steuerpflichtig sein kann. Ein konzessioniertes Angebot bedeutet: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, Wohnsitzvoraussetzung und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von selbst. Die eine tauscht Auswahl gegen Schutz, die andere Schutz gegen Auswahl. Wer sich für die zweite entscheidet, sollte das getan haben, weil er das Programm will — und nicht, weil er glaubt, sie sei die bessere.

Spielerschutz: die Limiten setzt der Wettende, die Sperre trägt seinen Namen

Die Schweiz deckelt Verluste nicht per Gesetz. Ein staatlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert nicht. Stattdessen muss der Veranstalter von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsatz oder -verlust verlangen (Art. 87 VGS). Die Limite gehört damit dem, der sie setzt — eine Konstruktion, die Eigenverantwortung ernst nimmt und genau deshalb jeden trifft, der sich vor der ersten Wette keine Gedanken gemacht hat.

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Statutarisch wäre bei einer Erhöhung eine Frist von 24 Stunden zulässig; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Die 72 Stunden sind der eigentliche Schutzmechanismus und die einzige Zahl dieser Seite, die man ausdrücklich gut finden kann. In der Nacht nach einem Verlust ist die Erhöhung nicht zu haben. Dass unter 21-Jährige nur bis CHF 1’000 Verlust ansetzen dürfen, wirkt grob — die Zahl umfasst einen Monat und alle Wetten, nicht eine einzelne. Wer sein Konto zu Beginn mit dem Maximum ausstattet, hat die Schutzwirkung freiwillig verschenkt.

sperren und das gemeinsame register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Statutarisch ist eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufhebbar (Art. 84 VGS), eine Fachstelle wird dabei einbezogen (Art. 81 BGS), und eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Dass die Sperre auch Casinos erfasst, ist der starke Teil des Systems: eine Pause gilt für das Geldspiel insgesamt, nicht für ein Produkt. Genau das können ausländische Wettseiten nicht — sie kennen das Register nicht und erfahren nichts von einer Schweizer Sperre. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung weiterspielt, umgeht nicht die Hausregel, sondern den Schutzmechanismus.

Ein Punkt, den niemand beschönigen sollte: Die Gespa führte 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durch, und in 47.5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Am Schalter ist der Schutz also alles andere als streng. Das Online-Register hilft dort nicht, wo niemand ins Register schaut.

wie viel bei Sporttip auf einen schein passt

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Der Mindesteinsatz von einem Franken macht kleine Wetten wirtschaftlich überhaupt erst möglich. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette ist dagegen eng, wenn jemand mit grösseren Beträgen arbeitet; die CHF 10’000 für Systemwetten federn das nur für die ab, die Systeme spielen. Der Vorbehalt, die Limiten jederzeit ohne Begründung ändern zu können, ist eine einseitige Klausel. Wer seine Strategie auf eine bestimmte Einsatzhöhe baut, sollte sie nicht für garantiert halten. Systematisch höhere Einsätze sind der Punkt, an dem ein ausländisches Haus attraktiv wirkt — und der Punkt, an dem der Schweizer Rechtsschutz fehlt, wenn etwas schiefgeht.

Bonus und Freiwetten: warum die Aktionen hier klein bleiben

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist der ganze Markt. Wenn eine internationale Seite mit einem vierstelligen «Willkommensbonus» wirbt, steht keine Gespa-Zustimmung dahinter, weil keine nötig ist — die Seite fällt nicht unter Schweizer Aufsicht, und die Werbung dafür ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS ohnehin verboten, mit Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS.

Ein «Bonus ohne Einzahlung» ist die Zuspitzung dieses Versprechens: Geld für nichts. Die Bedingung, die solche Angebote tragen, steht selten in der Werbung und immer im Kleingedruckten — ein Umsatzerfordernis, das den Bonusbetrag mehrfach umsetzen muss, meist nur mit Wetten ab einer Mindestquote. Fair ist das nicht automatisch unseriös. Es ist aber der Grund, weshalb Gratisspielguthaben bei Swisslos nicht auszahlbar ist: der Anbieter gibt Spielraum, nicht Geld.

was eine freiwette wirklich wert ist

Rechnen wir eine Freiwette durch, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird — die übliche Bauart. Bei einer Quote von 1.90 kostet der Nichtrückzahlungseffekt den Faktor (1.90 − 1) ÷ 1.90, also rund 0.4737. Multipliziert mit dem Auszahlungsanteil des Marktes von rund 95.0 % ergibt das rund 45 % des Nennwerts. Eine Freiwette über CHF 10 ist damit im Durchschnitt rund CHF 4.50 wert — nicht CHF 10, und schon gar nicht der Gewinn, den sie erzielen könnte. Das ist ein Erwartungswert über viele Fälle, keine Zusage für den einzelnen Schein; die Zahl beantwortet, was das Angebot im Mittel wert ist, und nichts darüber, ob dieses Mal gewonnen wird.

Dass der Faktor unter eins liegt, hat einen einfachen Grund: der Einsatz kommt bei einem Treffer nicht zurück, also fehlt genau der Teil, den eine normale Wette mitbringt. Wer eine grössere Quote wählt, verkleinert den Abschlag — und erhöht zugleich das Risiko, dass die Wette gar nicht aufgeht. Beides gehört in dieselbe Rechnung, und keine Werbung nennt beides.

die Sporttip-Boosts und ihre Bedingungen

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Vier-Voraussagen-Schwelle ist die interessante Stelle. Sie verlangt nicht nur vier Tipps, sondern vier Tipps mit Quote ab 1.50 — und je mehr solcher Aussagen auf einem Schein liegen, desto unwahrscheinlicher wird der Treffer. Der Boost erhöht den Gewinn, nicht die Chance darauf. Wer wegen der 100 % bei fünfzehn Aussagen fünfzehn Spiele kombiniert, hat die Erhöhung mit einem Schein bezahlt, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gegen null läuft. Vor dem Cash-Out zu gehen und den Boost zu behalten, geht nicht.

was ein bonus wirklich abverlangt

Nehmen wir einen Bonus von CHF 100 mit einem Umsatzerfordernis, das nur den Bonusbetrag erfasst, also CHF 100 × 10 = CHF 1’000 Umsatz. Wer pro Wette CHF 10 setzt und dabei mindestens die Mindestquote einhält, braucht dafür 100 Wetten. Rechnen wir das gegen die Marge des eingangs gerechneten Marktes von rund 5.0 %, kostet das Durchspielen im Erwartungswert etwa CHF 50 — die Hälfte des Bonusbetrags. Das ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Bonusbetrag umgesetzt wird, und keine Vorhersage über den Ausgang eines einzelnen Kontos.

Diese Zahl erklärt, warum Gratisangebote selten grosszügiger werden, wenn man ihnen länger zusieht. Der Anbieter kalkuliert mit derselben Marge. Ein Bonus ist damit kein Geschenk, sondern ein Rabatt auf das Spiel — und Rabatte sind dann am grössten, wenn sie am wenigsten genutzt werden. Steht die Mindestquote bei 1.50 oder höher, zählen Wetten darunter gar nicht, was das Durchspielen weiter verteuert. Auffällig ist, dass keiner der beiden Schweizer Veranstalter auf solche Willkommenspakete setzt. Sie brauchen sie nicht: die Konzession regelt die Nachfrage, nicht der Marketingauftritt.

Die zehn Wettseiten im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der einzige Weg mit Verkaufsstellennetz im Vertragsgebiet

Swisslos Sporttip ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die interkantonale Regelung überhaupt zulässt. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Das Produkt läuft unter dem Namen Sporttip, das Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Anmeldung pro Person.

Das Produkt ist in den Details eigenwillig, und mehrere davon kosten etwas. Wetten online oder in der App, in der App zusammengestellte Scheine zusätzlich per QR-Code am Schalter. Reguläre Spielzeit ist die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind — eine Fussballwette auf den Sieger in 90 Minuten verliert also nicht dadurch, dass in der Verlängerung ein Tor fällt. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne die Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platzierte Wetten zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out ist nicht rückgängig zu machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Die Quote-1.00-Regel ist die schärfste dieser Klauseln. Wer live auf ein Tor setzt und den Klick eine Sekunde zu spät macht, hat im schlechtesten Fall keinen Verlust, aber auch keinen Gewinn — und in den spielentscheidenden Momenten kann Swisslos genau so werten. Eine Wette, die nicht mehr gilt, ist kein Betrug, aber sie ist auch keine Wette. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen.

Verdikt: Sporttip ist der einzige Anbieter auf dieser Liste, dessen Spielregeln ein Gericht in der Schweiz zur Verfügung stehen — und die 26-Wochen-Frist, die Quote 1.00 in spielentscheidenden Momenten und der nicht garantierte Cash-Out zeigen, wie viel Macht in diesen Regeln beim Veranstalter liegt. Der Schutz des Kontos ist trotzdem real und die Auszahlungswege sind klar geregelt. Wer überwiegend Hauptmärkte spielt, kleine bis mittlere Einsätze setzt und in einem der Vertragskantone wohnt, bekommt hier ein vollständiges Angebot ohne Rechtsrisiko.

Loterie Romande Jouez Sport: das Spiegelbild mit anderer Landkarte

Loterie Romande Jouez Sport ist die zweite Veranstalterin, ebenfalls mit Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Gespa-Aufsicht. Der Veranstalter ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Jouez Sport läuft für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; die Veranstalterin zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet dieser sechs Kantone zugänglich.

Damit ist das Verhältnis der beiden Anbieter klar. Sie sind keine Konkurrenten um dieselben Spielenden, sondern zwei Monopole mit getrennten Landkarten. Für einen Wettenden ist die Wahl deshalb oft gar keine: nur einer der beiden nimmt ihn überhaupt auf. Wer wissen will, ob sein Wohnort im einen oder im anderen Gebiet liegt, prüft das vor allem anderen — der Vergleich der Produkte kommt danach und ist für viele ohnehin entschieden.

Die Westschweiz ist mit 2’350 Verkaufsstellen dichter am Alltag, und die Zahl der Mitarbeitenden deutet auf einen Apparat, der über die reine Website hinausgeht. Wer den Schalter braucht oder mag, findet ihn auf der Landkarte dieses Veranstalters.

Verdikt: Für einen Wettenden in Freiburg oder Waadt gibt es keine Abwägung: die Westschweizer Konzession liefert hier das vollständige, konzessionierte Angebot, und alles, was aus dem Ausland kommt, ist ein Angebot ohne Schweizer Rechtsschutz. Das 2’350-Verkaufsstellen-Netz ist der eigentliche Vorteil gegenüber dem eigenen Online-Konto — für einen Teil der Westschweizer Kundschaft ist der Weg über den Schalter der, mit dem sie aufgewachsen sind.

BetOnRed: eine Auslandsmarke ohne Schweizer Anbindung

BetOnRed besitzt keine Schweizer Bewilligung. Damit fällt die Seite nicht unter die interkantonale Regelung, sondern unter die Erlaubnis ihres Sitzlandes, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Eine Veranstalterbewilligung nach Art. 4 BGS gilt ausschliesslich hierzulande. Andere Erlaubnisse, die das Unternehmen anführt, haben in der Schweiz keine Wirkung.

Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister bedeutet konkret: wer sich bei Swisslos sperren lässt, weil er sein Spiel nicht mehr im Griff hat, bleibt bei BetOnRed offen. Kein Schweizer Rechtsschutz bedeutet: ein Streit um eine Auszahlung wird nicht vor einem Schweizer Gericht geführt, und keine hiesige Aufsicht hört dabei zu. Dass eine Domain auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telecom-Anbietern per DNS blockiert werden kann, ist eine Folge und keine Absicherung: die Aufsicht ersetzt die Adresse binnen Stunden.

Verdikt: Bei BetOnRed kauft der Spielende Auswahl und ein anderes Landesrecht und bezahlt beide mit dem Verzicht auf jeden Schweizer Anschluss. Wer sein Verhalten mit einer Sperre steuert oder sein Spielerkonto im Streitfall durchsetzen will, hat hier nichts in der Hand.

Rabona: dieselbe Bewilligungslücke, dieselbe Rechnung

Rabona besitzt keine Schweizer Bewilligung; auch hier bleibt eine im Sitzland gemeldete Erlaubnis für die Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Die Kennzahlen der Marke stehen im Kapitel zur Rechtslage und sind dieselben, die jede ausländische Seite betreffen: keine Einsicht in das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein hiesiger Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und dann per DNS blockiert werden.

Interessanter als das, was Rabona mit den beiden Veranstaltern teilt, ist das, was es nicht teilt. Die Schweizer Seiten unterliegen der geschlossenen Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten; eine ausländische Seite ist daran nicht gebunden. Das klingt zunächst wie ein Vorteil und ist für die meisten Wettenden keiner, weil die zusätzlichen Märkte nicht mehr Treffsicherheit bringen, sondern nur mehr Gelegenheit zum Wetten pro Abend.

Verdikt: Rabonas Angebot steht quer zu dem, was der Schweizer Rahmen einem Wettenden gibt — kein Schutznetz, keine Aufsicht, keine Beschwerdestelle. Wer trotzdem bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte das mit einem Einsatzumfang tun, dessen Verlust er einplant, und nicht mit dem Geld, das nächsten Monat gebraucht wird.

HornetBet: die Auswahl wiegt den Ausfall nicht auf

HornetBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung; eine im Sitzland gemeldete Bewilligung wäre in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS). Kein Zugriff auf das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht über Angebot oder Auszahlung. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden.

Für den Vergleich bleibt damit nur die äussere Hülle übrig: eine Seite, die jedem offensteht, ohne Wohnsitzprüfung im Vertragsgebiet, ohne Ausweiskontrolle nach Schweizer Massstab. Diese Offenheit ist der Grund, weshalb sie überhaupt erreichbar ist, und der Grund, weshalb sie über einen Spielenden im Zweifel nichts weiss — auch nicht, dass er sich sperren lassen wollte.

Verdikt: Bei HornetBet wechselt der Wettende geprüfte Bedingungen gegen ein grösseres Programm. Der Tausch lohnt für jemanden, der Angebote ohnehin nur auf Sicht prüft und kein Guthaben liegen lässt; er lohnt nicht für einen, der sein Konto als Ort für Ersparnisse behandelt.

X3Bet: eine gemeldete Bewilligung, die in der Schweiz nichts gilt

X3Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Als einzige der acht Auslandsmarken trägt X3Bet eine Bewilligung in Tobique in Kanada. In der Schweiz ist das bedeutungslos, weil eine Veranstalterbewilligung nach Art. 4 BGS nur hier gilt. Die Erlaubnis beschreibt eine Zulassung in einem anderen Hoheitsgebiet, die keine Berechtigung für Schweizer Wohnsitze schafft.

Der Punkt ist allgemeiner, als er klingt. Eine «Bewilligung» ist im Marketing eine Kachel auf einer Startseite, im Recht eine Zuständigkeit. Ob hinter dem Papier eine Aufsicht steht, die bei einer Auszahlung anrufbar ist, hängt an der Frage, welches Land die Aufsicht führt — nicht daran, dass das Wort im Kleingedruckten steht.

Verdikt: Dass X3Bet überhaupt ein zuständiges Papier nennt, ist die bessere Hälfte der Geschichte; die schlechtere ist, dass es niemanden in der Schweiz schützt. Ein kanadisches Dokument macht eine Schweizer Sperre nicht sichtbar und beantwortet keinen Schweizer Schlichtungsantrag.

BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung, mit Schweizer Domainnamen-Vokabular

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung; eine im Sitzland gemeldete Erlaubnis bleibt für die Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Es gilt dasselbe Paket: keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Gespa-Sperrliste mit anschliessender DNS-Blockade durch Schweizer Telecom-Anbieter.

Der Markenname ist die einzige Auffälligkeit dieses Eintrags, und sie ist eine Warnung wert. «Alright» klingt harmlos, und ein Name ist keine Eigenschaft. Die Begriffe, an denen sich ein Schweizer Wettender orientieren kann, sind andere: Bewilligung, Veranstalterin, Vertragsgebiet, Sperrregister. Steht nichts davon auf der Seite, ist die Antwort nicht «vielleicht», sondern «nein».

Verdikt: Bei BetAlright hängt alles am Sitzland und nichts an der Schweiz. Wer dort spielt, wetttet rechtlich gesehen im Ausland — mit allen Folgen für Auszahlung, Steuer und Schutz, und ohne dass eine Schweizer Stelle dabei helfen könnte.

22Bet: breites Programm, kein Schweizer Rahmen

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Zugriff auf das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain gehört zum Kreis, den die Gespa über eine Sperrliste und DNS-Blockade abschalten kann.

Was einen solchen Anbieter für manche attraktiv macht, sind Programmbreite und Einsatzgrenzen. Genau dort hört die Vergleichbarkeit mit den Schweizer Veranstaltern auf: die geschlossene Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten bindet nur konzessionierte Angebote. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Prüfung, ob ein Markt überhaupt zulässig wäre, und keine Stelle, die es nachträglich kontrolliert.

Verdikt: Bei 22Bet ist die grösste Zahl im Angebot zugleich die grösste Frage: ein grosses Programm sagt nichts darüber, ob eine Auszahlung ankommt. Wer das ausprobiert, sollte es mit einem Betrag tun, dessen Ausfall er ohne Ärger verkraftet.

Rainbet: Offenheit ohne Prüfung, als Geschäftsmodell gedacht

Rainbet besitzt keine Schweizer Bewilligung; eine im Sitzland gemeldete Erlaubnis wäre für die Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS). Wieder dasselbe Paket: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schutz bei Streit, dazu die Möglichkeit der Sperrliste und DNS-Blockade.

Ohne Wohnsitzprüfung nach Schweizer Massstab und ohne Ausweisabgleich besteht kein Anlass für den Anbieter, einen Spielenden überhaupt einzuordnen. Das ist keine Anschuldigung, sondern eine Beschreibung: wo niemand prüfen muss, wird nicht geprüft. Die Kehrseite ist die fehlende Erreichbarkeit im Streitfall — und die Tatsache, dass eine Selbstsperre, die im Schweizer Register steht, hier gar nicht ankommt.

Verdikt: Rainbets Offenheit ist zugleich die fehlende Bremse. Für einen Spielenden, der sein Spiel mit einer Sperre steuert, ist das der Ausschlussgrund; für einen, der nur gelegentlich und mit festem Budget spielt, bleibt es eine Rechnung mit einem offenen Posten.

Interwetten: eine Marke, die auf der Sperrliste steht

Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung; eine im Sitzland gemeldete Erlaubnis bleibt für die Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Zugriff auf das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich als Beispiel für das Domain-Hopping: blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt.

Das ist der aufschlussreichste Eintrag der ganzen Liste, weil er die Mechanik offenlegt. Eine Marke, die in der Schweiz nicht erreichbar sein soll, ist es nach kurzer Zeit wieder unter anderer Adresse. Die Sperrliste ist damit kein Zustand, sondern ein Dauerlauf zwischen Aufsicht und Anbieter. Wer glaubt, die Schweizer Behörden hielten solche Seiten zuverlässig fern, sollte sich diese Zahl ansehen: 671 Domains standen Ende 2025 auf der Liste, und die Liste wächst, weil sie ständig veralten kann.

Verdikt: Bei Interwetten verliert der Schweizer Rahmen die Kontrolle über die Erreichbarkeit. Wer dort spielt, entscheidet sich gegen den einzigen Mechanismus, den die Aufsicht in diesem Bereich hat — und das mit Wissen um die Blockadeversuche, weil die Aufsicht die Marke selbst nennt.

Was der Gewinn kostet: Steuern und die Schwelle

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton, und eine einzelne kantonale Zahl hier wäre falsch. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer, die mit der Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Wettenden ist die ganze Passage Theorie: bei Einsätzen zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Wette ist ein Gewinn weit unter der Schwelle, und dann fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze — eine Steuer, die auf blosses Wetten schlägt, existiert hier nicht.

Anders liegt es bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Ein ausländischer Gewinn unterliegt nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis kann ihn aber anders behandeln. Im Kanton Thurgau gilt ein Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel ungeachtet der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer im Thurgau wohnt und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat damit auf einem kleinen Gewinn ein Problem, das auf einem Schweizer Schein gar nicht entstünde. Das ist keine Rechtsberatung: für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die Adresse.

Die Sperrliste und was sie für die Auswahl bedeutet

Die Gespa veröffentlicht die Domains, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Erste Liste: 3. September 2019. Ende 2025: 671 Domains. Eine Aufnahme ist keine Bewilligungsfrage, sondern eine Vollzugsmassnahme gegen ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung.

Für die Auswahl ist die Liste ein zweischneidiges Instrument. Sie zeigt, welche Marken die Aufsicht für unzulässig hält, und sie zeigt ihre eigene Grenze. Weil die Ersatzadressen innert Stunden bereitstehen — die Gespa bezeichnet das als Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 als auf der Liste stehend —, richtet sich die Sperre gegen den Zugang, nicht gegen das Angebot. Wer die Domain kennt, ist eine Suchanfrage davon entfernt; wer sie nicht kennt, hat an einem Abend vielleicht gar keinen Zugang.

Ein zweites Missverständnis räumt die Liste beiseite: Zahlungssperren gibt es in der Schweiz nicht. Keine Schweizer Regel zwingt Banken oder Kartennetzwerke, Einzahlungen an eine Seite ohne Bewilligung zu blockieren. Wer annimmt, die eigene Karte sei schon gesperrt, irrt. Die Kontrolle über die Zahlung bleibt bei der Person, die sie auslöst — und das ist beim Wetten keine Kleinigkeit.

Welcher Weg zu welchem Wettenden passt

Die Entscheidung reduziert sich auf zwei Fragen, sobald die Tabelle gelesen ist. Erstens: in welchem Kanton liegt der Wohnsitz? Liegt er im Vertragsgebiet von Swisslos, ist Sporttip der einzige Weg mit Schweizer Schutz. Liegt er in einem der sechs Westschweizer Kantone, ist es Jouez Sport. Ein Konto bei beiden ist ausgeschlossen, weil die Registrierung am Wohnort hängt.

Zweitens: was ist wichtiger — die vollständige Aufsicht oder das grössere Programm? Wer Wert auf ein Register legt, das auch Casinos erfasst, auf Limiten, die per Gesetz vor der ersten Wette gesetzt werden müssen, auf eine Steuerregel, die kleine Gewinne frei lässt, und auf ein Gericht in der Schweiz, wählt den konzessionierten Weg. Das kostet: nur zwei Veranstalter, keine Eckbälle und keine Karten, keine Esport-Sektion, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und ein Cash-Out, der nicht für jeden Markt garantiert ist.

Wer das Programm über alles stellt, findet acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, jede mit derselben Bewilligungslücke und derselben fehlenden Anbindung. Was dort verlockt, ist selten die Quote, sondern die Menge. Und die Menge ist genau das, was den Abend verlängert — etwas, das keine Schweizer Aufsichtsregel und keine Sperrliste verhindert, sobald der Zugang wieder offen ist.

Was auf beiden Seiten fehlt, ist die Möglichkeit, gar nichts zu tun. Wer sich für keine der beiden entscheidet, verliert nichts. Wer sich entscheidet, sollte die Bedingungen des Anbieters lesen, bevor er einzahlt: die Mindestquote der Aktion dort, den Höchsteinsatz und die Cash-Out-Regeln in den Spielregeln, die eigenen Limiten im Spielerkonto, und bei einem Anbieter ohne Bewilligung zusätzlich die Sperrliste der Aufsicht. Vier Dinge anzuschauen kostet zehn Minuten und beantwortet mehr als jede Werbeseite.

Häufige Fragen zu Wettseiten in der Schweiz

Welche Wettseiten dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten?

Nur zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport begrenzt. Beide verfügen über eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Weitere konzessionierte Buchmacher gibt es nicht.

Woran erkenne ich, ob eine Wettseite eine Schweizer Bewilligung besitzt?

An der Bewilligung selbst, nicht am Auftritt. Sie wird für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz erteilt, gilt nur in der Schweiz und umfasst Veranstalter- und Spielbewilligung. Auf der Seite sollten Veranstalterin und Bewilligung genannt sein. Fehlen diese Angaben, ist die Antwort in der Regel nein, und eine ausländische Erlaubnis ersetzt sie nicht.

Was unterscheidet Sporttip von Jouez Sport, und für welche Kantone gilt welches Angebot?

Es sind zwei getrennte Vertragsgebiete, nicht zwei Varianten desselben Angebots. Sporttip läuft in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Online-Konto hängt am Wohnsitz, die Produkte sind für eine Person nicht austauschbar.

Welche Risiken bringt ein Bonus ohne Einzahlung mit sich?

Die Werbung nennt den Betrag, die Bedingungen nennen den Umsatz. Bei Gratisspielguthaben in der Schweiz kommt dazu, dass es nicht auszahlbar ist. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, liegt der durchschnittliche Wert bei rund 45 % des Nennwerts, und ein Umsatzerfordernis kostet zusätzlich die Marge des Marktes.

Dürfen Wettseiten aus dem Ausland in der Schweiz angeboten oder beworben werden?

Nein. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht, und Werbung für ein hier nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Die Aufsicht führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren. Der Spielende selbst wird nicht bestraft.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»