Online-Wettanbieter mit Gratiswette in der Schweiz: nur zwei dürfen, acht dürfen nicht
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die Aufsichtsdaten der Gespa geprüft.
Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Gratiswette sucht, bekommt Listen mit zehn, zwanzig, dreissig Namen. Die Listen sind nicht falsch. Sie beantworten nur eine andere Frage als die, die man sich stellt. Hinter diesen zehn Adressen stehen nicht zehn gleichartige Unternehmen, sondern zwei völlig getrennte Rechtsräume — und der Graben zwischen ihnen ist tiefer als jeder Unterschied innerhalb einer Gruppe.
Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Auf der anderen stehen acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, auf die Schweizer Recht nicht angewendet wird. Die folgende Einordnung macht diese Trennlinie sichtbar, bevor irgendjemand über Aktionshöhen spricht.
| Marke | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Angaben ohne Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Angaben ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Angaben ohne Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Angaben ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Angaben ohne Wirkung in der Schweiz |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Angaben ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Angaben ohne Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; ausländische Angaben ohne Wirkung in der Schweiz |
Zwischen den Gruppen gibt es keine Zwischenstufe. Ein ausländischer Anbieter kann nicht «teilweise» bewilligt sein, und ein bewilligter Veranstalter kann seine Bewilligung nicht auf ein anderes Geschäft ausdehnen. Art. 4 des Geldspielgesetzes sagt es in fünf Wörtern: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Umgekehrt entfaltet eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hier keine Wirkung. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung wettet, wettet nicht «mit einer Lizenz, die hier halt nicht anerkannt wird». Er wettet ohne Aufsicht.
Das ist der eigentliche Kern der Auswahl. Wer eine Gratiswette sucht, trifft in Wahrheit eine Entscheidung: Bewilligung mit engem Angebot, oder offenes Angebot ohne Bewilligung. Beide Wege haben einen Preis, und bei beiden ist er nicht der, den die Werbung nennt.
Die zwei Wege der Auswahl
Die zwei Wege, die diese Auswahl kennt
Der Unterschied zwischen den Gruppen liegt nicht im Preis und nicht in der Quote, sondern im Rahmen. Bei Sporttip und Jouez Sport gelten Verlustlimiten, ein Sperrregister, die Altersgrenze 18, das Verbot der Auszahlung an fremde Konten und eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten. Bei den anderen acht gilt, was auf deren eigenen Seiten steht. Schweizer Behörden sind nicht beteiligt.
Der zweite Weg wirkt auf dem Papier freier. Keine Limite, kein Wohnsitznachweis, kein Ausschluss von Trainingsläufen. Sein Preis ist konkret: kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten, keine Fairplay-Kontrolle. Wer bei einer dieser acht Adressen sein Konto wegen Spielsucht sperren will, sperrt ein Konto bei einem Unternehmen ohne Verbindung zum Schweizer Registersystem. Danach ist er dort gesperrt. Sonst nirgends.
Wie die zehn Adressen abschneiden
Zwei bewilligte Veranstalter, acht ohne Bewilligung — die Rangfolge ist damit gesetzt, und sie folgt der Rechtslage, nicht einer Vorliebe. Sporttip und Jouez Sport teilen sich das Land geografisch. Zwischen ihnen gibt es keinen Wettbewerb, sondern ein Vertragsgebiet und ein zweites. Was wie ein Duopol aussieht, ist in der Praxis ein regionales Monopol ohne Überlappung.
Innerhalb der zweiten Gruppe lässt sich keine Rangfolge nach Schweizer Bewilligung bilden, weil keine vorliegt. Die Kriterien bleiben trotzdem anlegbar: Transparenz der Bedingungen, Klarheit der Anmeldung, Nachvollziehbarkeit von Auszahlung und Fristen. In genau diesen Punkten fällt die Gruppe zurück, weil keiner dieser acht Anbieter den Rahmen liefern kann, den ein bewilligter Veranstalter liefern muss.
Verglichen werden also nicht Geschmäcker, sondern Bedingungen. Wer diesen Massstab nicht teilt, kann die Liste trotzdem nutzen: Sie zeigt, welche zwei Adressen in der Schweiz überhaupt kontrolliert werden.
Was die Höhe einer Gratiswette über ihren Wert aussagt
Fast nichts. Eine Gratiswette über CHF 10, die einmal bei Mindestquote 1.50 gesetzt werden muss, ist unter Umständen mehr wert als CHF 50 hinter einer dreissigfachen Umsatzbedingung. Der Nominalbetrag ist die Zahl, mit der geworben wird. Der Wert steckt in den Bedingungen, und die stehen nie im Banner.
Bei einer Freiwette kommt die Eigenheit hinzu, dass der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückfliesst. Wer CHF 10 Freiwette bei Quote 1.90 setzt und gewinnt, erhält CHF 9, nicht CHF 19. Der Einsatz war nie eigenes Geld, und beide bewilligten Veranstalter schreiben Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht gut, sondern nur Gewinne aus regulärem Spielguthaben.
Das ist der wichtigste Satz für jeden, der den Suchbegriff eingetippt hat. «Gratiswette» bezeichnet einen Einsatz, der gesetzt, aber nie ausgezahlt wird. Der Gewinn daraus ist echt. Der Einsatz ist es nicht.
Die Grenze der Aktion
Aktionen verfallen. «Patinoires et Stades» endete am 10. März 2026 — wer heute sucht, findet keinen Code mehr, sondern die Dokumentation eines Verfahrens. So läuft es immer. Wer nach Ablauf einsteigt, kann nicht nachholen, und eine Seite, die auf eine vorbei gelaufene Aktion verlinkt, hilft niemandem.
Für die Wahl folgt daraus: Nicht die Aktion entscheidet, sondern die dauerhafte Grundlage. Ob ein Anbieter eine Bewilligung hat, ändert sich nicht mit dem Aktionstag. Ob sein Mindesteinsatz CHF 1 beträgt, auch nicht.
Wer zu welcher Gruppe passt
Für Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet eines der beiden Veranstalter ist die Sache einfach. Der bewilligte Anbieter liefert den vollständigen Schutzrahmen, das Angebot ist beschränkt, und das ist der Preis. Wer regelmässig klein setzt und auf Verlustlimiten, Sperrregister und kostenlose Auszahlungen Wert legt, fährt mit Sporttip oder Jouez Sport besser als mit jedem ausländischen Konto.
Wer ein Produkt sucht, das es in der Schweiz gar nicht geben darf — ein breites Casino-Portfolio, Wetten auf Fernsehsendungen, Bonusbedingungen nach ausländischem Muster —, findet es bei den anderen acht. Er sollte dann wissen, was er verliert: keine Verbindung zum Sperrsystem, keinen Schweizer Beschwerdeweg, keine Aufsicht, die einschreitet, wenn eine Auszahlung ausbleibt.
Eine Zahl, die den Rahmen relativiert
Die Gespräche über Spielerschutz laufen gern auf der Ebene der Regeln. Bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufstellen einer minderjährigen Person in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette verkauft. Wer diese Zahl neben das Geldspielgesetz legt, versteht mehr über den hiesigen Markt, als jede Broschüre vermittelt: Die Regeln sind streng, ihre Durchsetzung nicht immer.
Beruhigend ist das für die Adressenwahl nicht. Der Schutzrahmen der bewilligten Anbieter ist auf Papier definiert; an den Verkaufstellen zeigt sich, dass die Praxis hinterherhinkt. Das ist kein Argument für den ausländischen Anbieter — dort existiert nicht einmal der Rahmen, der hier mangelhaft durchgesetzt wird. Es ist ein Argument dafür, die eigene Kontrolle nicht an eine Bewilligung zu delegieren.
Grundlagen: was eine Gratiswette ist und was sie wirklich kostet
Eine Gratiswette ist ein Guthaben zum Wetten, das nicht ausgezahlt wird. Diese eine Unterscheidung trägt die ganze Seite. Der Betrag steht im Konto, er lässt sich einsetzen, er lässt sich nicht abheben.

Zwischen «Gratisspielguthaben» als Rechtsbegriff und «Gratiswette» oder «Freiwette» als Marktbegriff liegt mehr als Sprachkosmetik. Das Gesetz meint mit Gratisspielguthaben jedes unentgeltlich gewährte Spielguthaben. Der Markt meint mit der Freiwette die Gratiswette, deren Einsatz im Gewinnfall nicht zurückfliesst. Beide Begriffe beschreiben denselben Mechanismus aus verschiedenen Richtungen.
Was eine reguläre Wette zahlt
Bei einer regulären Wette gilt Einsatz mal Quote. Aus CHF 10 zu Quote 1.90 werden im Gewinnfall CHF 19 — der Einsatz fliesst mit dem Gewinn zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 9. Bei Sporttip wird dieser Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Eine Regelung, die den Auszahlungsbetrag in der Praxis nach unten korrigiert, und eine der wenigen Stellen, an denen die Bedingungen offen zulasten der Spielenden wirken.
Was bei einer Freiwette fehlt
Bei einer Freiwette entfällt der Einsatz aus der Auszahlung. Aus CHF 10 Freiwette zu Quote 1.90 werden im Gewinnfall CHF 9. Der Betrag, um den es geht, ist nicht 19, sondern 9. Genau das steht in keiner Werbung, und es erklärt, warum eine grosse Freiwette nicht automatisch viel wert ist.
Der Effekt ist ein Abschlag, kein Ausfall. Um überhaupt etwas zu erhalten, muss niemand eigenes Geld riskieren — und das ist der Grund, weshalb solche Anreize reguliert sind. Fremdes Guthaben senkt die Hemmschwelle.
Der Wert einer Freiwette in Zahlen
Wie viel eine Freiwette einbringt, lässt sich rechnen. Das Angebot «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande gab CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Für die Rechnung braucht es eine illustrative Zwei-Weg-Quote von 1.90 auf beiden Seiten — ein Beispiel, kein Angebot und kein Zitat einer echten Quote.
Der Einsatz fliesst nicht zurück, also beträgt der Nettoertrag einer gewonnenen Freiwette CHF 10 × (1.90 − 1) = CHF 9. Bei vollständigem Einsatz bringt sie mit Wahrscheinlichkeit 1/1.90 = 52.6 % diese CHF 9 und sonst nichts; der Erwartungswert liegt daher bei CHF 4.74 brutto. Der Auszahlungsschlüssel des illustrativen Zwei-Weg-Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, der Buchmacher behält also 5 % jedes eingesetzten Frankens. Damit liegt der Wert der Freiwette bei rund CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 = CHF 4.50. Wer die CHF 10 auf zwei Wetten mit je CHF 5 verteilt, bleibt in derselben Grössenordnung, verliert aber etwas, weil die Rundung und der Auszahlungsschlüssel zweimal greifen; wer nur einen Teil setzt, verliert auf dem Rest am meisten, weil ein Restbetrag nur einen Bruchteil einbringt.
Der Betrag, auf den es ankommt, ist nicht die 10 auf dem Guthaben, sondern die Spanne von etwa CHF 4 bis CHF 5, die bei einer einzigen vollständigen Platzierung übrig bleibt. Wer mit einem Satz nahe Quote 1.90 platziert, holt ungefähr die Hälfte heraus. Mehr ist bei einem nicht auszahlbaren Einsatz nicht drin.
Die Bedingungen, die eine Gratiswette tragen muss
Keine Gratiswette ist bedingungslos. Vier Bedingungen tauchen regelmässig auf: Mindestquote, Frist, Umsatzanforderung und der Ausschluss des Einsatzes aus der Auszahlung.
Mindestquote und Frist lassen sich leichter prüfen als Umsatzbedingungen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, also im Prematch, live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Schon die Auswahl der Voraussagen oberhalb dieser Schwelle ist die erste Hürde.
Bei den Fristen unterscheiden sich die Bedingungen, und der Vergleich lohnt. Die «Patinoires et Stades»-Gutschrift galt 30 Tage; Swisslos verlangt die Geltendmachung von Gewinnen innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung. Wer eine Gratiswette erhält und liegen lässt, verliert sie nicht langsam, sondern vollständig.
Was der Kombiboost verlangt
Der Sporttip-Kombiboost ist neben der Aktionsgutschrift der Loterie Romande die einzige echte Gratisleistung des bewilligten Schweizer Angebots. Der Bonus liegt auf dem Nettogewinn, nicht auf dem Einsatz, und er staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Sprung von 40 % auf 100 % verlangt fünf weitere Voraussagen über der Mindestquote. Wer fünfzehnmal eine Quote über 1.50 kombiniert, hat vor allem eine hohe Verlustwahrscheinlichkeit eingekauft; der Bonus entschädigt dafür nur teilweise. Dieses Instrument passt zu Spielenden, die ohnehin Kombinationen dieser Grössenordnung bauen, und nicht zu jemandem, der eine Gratiswette einstreichen will.
Was die Anmeldung verlangt
Der Zugang zu einer Gratiswette ist an eine Identitätsprüfung gebunden, und die ist keine Formalität. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Dazu kommt der Mindesteinsatz: CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Für die Wahl bedeutet das mehr als die Aktion. Ein Konto auf eine verifizierte Identität schliesst Auszahlungen an fremde Konten aus und schützt damit die Spielenden stärker als jede Werbeprämie. Die acht Anbieter ohne Bewilligung verlangen diese Prüfung nicht mit derselben Konsequenz — sie können es nicht, weil sie auf kein Register und keine Aufsicht zurückgreifen.
Wie eine Kombination gerechnet wird
Bei kombinierten Wetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Drei Voraussagen zu je 1.90 ergeben eine Gesamtquote von 6’859, aus CHF 1 Einsatz werden vor der Rundung CHF 6.86. Die Kombination ist keine Zusatzchance, sondern eine Vervielfachung des Risikos: Die Wahrscheinlichkeit, dass alle Voraussagen zutreffen, sinkt mit jeder weiteren, während der Buchmacheranteil auf jeden Einsatz gleich bleibt.
Wer eine Gratiswette in eine Kombination setzt, verlängert die Gewinnchance nicht, sondern verkürzt sie. Der nicht zurückfliessende Einsatz macht diese Rechnung nicht besser, nur sichtbarer.
Rechtslage: warum eine Gratiswette in der Schweiz bewilligt werden muss
Online-Sportwetten sind hierzulande ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Das verändert den Status jeder Aktion. Ein Gratisspielguthaben oder ein Freispiel ist nach Art. 75 Abs. 2 BGS zustimmungsbedürftig: Der Veranstalter darf es nur anbieten, wenn die Gespa vorher zugestimmt hat. Diese Zustimmung ist keine Formsache, sondern die Bedingung dafür, dass eine Aktion überhaupt beginnen darf.

Wer Sportwetten anbieten darf
Für Sportwetten gibt es genau zwei Veranstalter. Die Kantone haben ihre Zahl auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Alle anderen Anbieter, die Schweizer Spielende im Netz finden, haben keine Bewilligung und keine Aufsicht.
Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht zuständig ist die Eidgenössische Spielbankenkommission — sie beaufsichtigt nur Casinos, und eine Casino-Regel ist keine Wettregel. Diese Unterscheidung taucht in fast jeder Diskussion über Schweizer Glücksspiel falsch auf.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die bewilligten Veranstalter müssen nicht jede Wette annehmen. Was angeboten werden darf, ist gesetzlich eingegrenzt: erlaubt sind Veranstaltungen des Sports, nicht das Wetter, nicht die Politik, nicht Fernsehsendungen. Der Katalog der Gespa — die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 09.09.2026 — ist eine geschlossene Liste. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz.
Wer Eckball- oder Kartenmärkte sucht, findet sie dort nicht. Esports tauchen in der Liste nicht auf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Die Liste ist kürzer als das, was ein Anbieter ohne Bewilligung anbietet, und sie ist eine Entscheidung des Gesetzgebers, keine Panne der Veranstalter.
Wer diese Eingrenzung als Mangel liest, sollte die Alternative dazulesen: Bei den acht anderen Adressen gibt es diese Liste nicht — aber auch keinen Mechanismus, der sie durchsetzt.
Was für Live- und Langzeitwetten gilt
Livewetten sind erlaubt, vor und während des Ereignisses, sofern der Anbieter über die entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das ist eine der wenigen unangenehmen Klauseln in den Bedingungen. In genau den Sekunden, in denen eine Live-Quote am attraktivsten aussieht, kann die Wette auf 1.00 gesetzt werden. Wer live wettet, sollte diesen Satz kennen. Nicht weil er häufig greift, sondern weil er in der Situation greift, auf die es ankommt.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Was eine ausländische Bewilligung hier bedeutet
Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land ist in der Schweiz ohne Wirkung. Art. 4 BGS ist an dieser Stelle eindeutig. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).
Die Spielenden werden nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung wettet, hat keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt, und keinen Zugang zum hiesigen Sperrregister.
Wie die Sperrliste wirkt
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste.
Die Sperrliste trifft, was sie treffen soll, und verfehlt, was sie nicht treffen kann. Eine Domain ist in Stunden ersetzt, die Marke bleibt dieselbe, und das Konto wandert mit. Für die Auswahl der Adressen heisst das: Ein Name auf der Liste bedeutet nicht, dass die Seite verschwunden ist, sondern dass sie über eine Schweizer Verbindung nicht mehr bequem erreichbar ist.
Was das Geldspielgesetz nicht verbietet
Um Schweizer Sportwetten rankt sich eine Reihe von Behauptungen, die das Gesetz nicht stützt. Es gibt keine Sperrung von Bank- oder Kreditkartenzahlungen gegen unerlaubte Wettseiten — kein Zahlungsblocking, weder durch Banken noch durch Kartenorganisationen. Es gibt kein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten. Es gibt keine Staatsquote und keinen festgelegten Höchstsatz des Buchmacheranteils.
Und es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Wohl aber fallen Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach der Praxis des Kantons Thurgau vollständig als steuerbares Einkommen an, unabhängig von der Höhe — ein Detail, das in keinem Bonusbanner steht.
Streng regelt das Gesetz dagegen den Zugang. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und praktisch im Gebiet der Veranstalterin. Ein Veranstalter darf Spielenden keinen Kredit gewähren (Art. 75 Abs. 1 BGS). Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Wer bei einem lizenzierten Anbieter spielt, kann nicht anonym auszahlen lassen. Wer bei einer der acht anderen Adressen spielt, vielleicht schon — und tauscht dafür jede Schweizer Schutzmöglichkeit ein.
Wie Wetterträge und Werbung gebunden sind
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist untersagt (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das erklärt, warum diese Seite die acht Anbieter ohne Bewilligung beschreibt und bewertet, aber nicht bewirbt.
Die Nettoerlöse aus den bewilligten Spielen gehen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS). Das ist der sichtbarste Unterschied zu den acht anderen Anbietern und zugleich der Grund, warum die staatliche Angebotsseite kein Wettbewerb um den spektakulärsten Bonus ist. Swisslos und die Loterie Romande schütten nicht an Aktionäre aus, und die Zustimmungspflicht für Gratisleistungen ist in dieser Struktur kein Zufall.
Die Bewilligung als Voraussetzung und als Grenze
Die Bewilligung ist keine Auszeichnung, sondern eine Betriebsgenehmigung. Sie sagt nicht, dass ein Anbieter Gewinne bringt, und nicht, dass eine Wette vernünftig ist. Sie sagt, dass der Anbieter die Regeln dieser Jurisdiktion befolgt, geprüft wird, Steuern abführt und die Erlöse zweckgebunden verwendet.
Wer das nicht braucht, kann auf einen der acht Anbieter ausweichen. Wer es braucht, hat genau zwei Adressen zur Auswahl, und beide ruhen auf derselben Bewilligungsgrundlage.
Spielerschutz: was Limiten und Sperren für die Aktion bedeuten
Spielerschutz begrenzt den eigenen Verlust. Er macht eine Wette nicht besser und verbietet sie nicht. Er sorgt dafür, dass die Folgen begrenzt bleiben, und er greift, bevor das Geld weg ist.
In der Schweiz ist dieser Schutz in einem Umfang gesetzlich verankert, den viele Länder nicht kennen. Das macht ihn zum stärksten Argument für die zwei bewilligten Anbieter — und zu einem Punkt, der bei der Wahl mehr wiegt als jede Quote.
Welche Verlustlimiten gelten
Die Limiten setzt der Spielende, und zwar zwingend. Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Das Instrument heisst Verlustlimite.
Bei Sporttip ist sie konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — der Gesetzgeber sieht 24 Stunden vor, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Kern des Instruments. Wer in einem Anfall von Optimismus seine Limite erhöhen will, muss zwei Nächte darüber schlafen. Das ist keine Schikane, sondern die einzige Vorkehrung, die in dem Moment wirkt, in dem sie am wenigsten erwünscht ist.
Wie Einzahlungen und Guthaben begrenzt werden
Ein zusätzlicher Deckel liegt auf Guthaben und Einzahlungen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Beide Zahlen sind Obergrenzen, keine Vorgaben. Wer ein Monatsbudget von CHF 100 hat, merkt nichts von ihnen. Wer sie erreicht, hat ein anderes Problem als die Wahl des Anbieters.
Was die Sperren bedeuten
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das Register ist der Punkt, an dem der Unterschied zwischen den zwei Gruppen am deutlichsten wird. Die Gespa führt ein Sperrregister für ausgeschlossene Personen (Art. 80–82 BGS), das über die Veranstaltergrenzen hinaus wirkt. Eine unbefristete Sperre verhindert das Spielen auch in einem Casino. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert diese Verbindung nicht: Dort endet die Sperre an der Grenze des einen Kontos. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — eine Umgehung der Sperre kann also die Auszahlung kosten.
Was eine Gratiswette am Schutz ändert
Nichts. Verlustlimiten, Pausen und Sperren bleiben auch mit einer Freiwette in Kraft. Das Datum der Limite verschiebt sich nicht, das Register wird nicht geleert, die Altersgrenze bleibt bei 18. Wer wegen einer Gratiswette seine Limite erhöht, um sie nutzen zu können, hat den Mechanismus auf den Kopf gestellt.
Eine Gratiswette verkürzt die Trockenphase einer Spielpause nicht. Sie verlängert sie nicht, sie kennt sie nicht.
Wo die Verantwortung liegt
Die Regeln sind hier schärfer als in den meisten Ländern. Ihre Durchsetzung an den Verkaufstellen bleibt unvollständig, wie die 47.5 % aus den Testkäufen des Jahres 2025 zeigen. Der Schutzrahmen ist also ein Anfang, kein Ersatz für eigene Aufmerksamkeit.
Wer zum ersten Mal eine Gratiswette nutzt, sollte die zwei Minuten für die eigene Limite aufbringen. Sie kostet nichts und hält auch dann, wenn die Aufmerksamkeit nachlässt. Fragen zur Besteuerung von Gewinnen gehören zur kantonalen Steuerverwaltung oder zu einer Steuerberatung, nicht in ein Wettkonto.
Die praktische Reihenfolge
Drei Schritte in dieser Reihenfolge erledigen die meisten Fallen. Zuerst die Limite setzen und ihre Höhe wählen, bevor die erste Wette platziert wird. Danach prüfen, ob die Adresse im eigenen Vertragsgebiet liegt, denn Swisslos und die Loterie Romande haben unterschiedliche Gebiete. Schliesslich die Bedingungen der Aktion lesen, nicht das Werbebild.
Wer die Prüfung nach hinten schiebt, macht die Erfahrung, die diese Seite beschreibt: ein verifiziertes Konto und eine Limite, die schon steht, wenn die erste Wette gesetzt wird.
Warum die bewilligten Aktionen so klein ausfallen
Die beiden bewilligten Veranstalter werben nicht mit dem, was der Suchbegriff verspricht. Kein Versprechen über eine dreistellige Gratiswette, kein Einzahlungsbonus zum Verdreifachen. Der Grund ist rechtlich, nicht geschäftlich: Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die gesamte Landschaft beworbener Gratisanreize in diesem Markt.
Aus dieser Zahl liest man richtig, dass das Angebot eingeschränkt ist. Falsch liest man, dass es keine Gratiswette gibt. Es gibt sie — als begrenzte, befristete und regelmässig ausverkaufte Aktion. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande ist das Muster: CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, verteilt an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an alle, die innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben.
Sieben Aktionstage, sechs Kantone, 7’000 Gutschriften. Das ist keine Werbemaschine, das ist eine dosierte Geste. Wer am falschen Tag einsteigt, bekommt nichts, und das ist keine Panne, sondern die Konstruktion.
Der Suchbegriff verspricht mehr, als der Markt hält. «Gratiswette bei Registrierung», «10 Euro gratiswette ohne Einzahlung», «gratiswette ohne Einzahlung 2026» — die verbreitetsten Varianten wird ein Leser hier nicht finden. Was existiert, sind zwei Formen: die Aktionsgutschrift der Loterie Romande, gebunden an Ereignis und Ort, und der Kombiboost von Sporttip, der kein Guthaben ist, sondern eine Erhöhung des Nettogewinns.
Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die mit einer Freiwette nichts zu tun haben. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Diese Bedingung sollte kennen, wer einen Boost setzt und dann früh aussteigen will. Der Boost verschwindet mit dem Cash-Out, nicht erst am Ende der Wette.
Wie sich die Aktionen unterscheiden
Wer die Aktionen beider Gruppen vergleicht, vergleicht nicht Vorteile auf derselben Skala. Die Gutschrift der Loterie Romande war echtes Guthaben, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig, 7’000 Mal verfügbar. Die Boost-Angebote von Sporttip sind prozentuale Erhöhungen, an Bedingungen gebunden und nur auf Gewinne bezogen.
Wer ein ausländisches Angebot mit zehn- oder hundertfacher Auszahlung heranzieht, vergleicht transparente Bedingungen gegen ein Modell mit deutlich mehr Bedingungen — höhere Mindestquoten und Umsatzanforderungen, bevor freies Guthaben ausgezahlt werden kann. Der höchste Bonus ist nicht der beste, sondern nur der grösste.
Was die Aktionen dieses Marktes kosten
Wer den Kombiboost nutzt, trägt das Verlustrisiko der Kombination. Bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle zutreffen, klein. Der Bonus entschädigt für diese Last.
Was eine Aktion sonst noch verlangt
Neben Mindestquote und Frist gibt es Ausschlüsse. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und der Cash-Out-Betrag bei Sporttip liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn; er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die saubere Regelung eines bewilligten Veranstalters — und die einzige verlässliche Antwort auf eines der häufigsten Probleme bei Anbietern ohne Bewilligung.
Was die Aktion wert ist
Die Rechnung lässt sich in einem Satz sagen: Wer die CHF 10 Freiwette der Loterie Romande bei einer Quote nahe 1.90 vollständig platziert, holt im Gewinnfall CHF 9 heraus, und über viele Wetten gerechnet sind das unter dem Auszahlungsschlüssel dieses Marktes etwa CHF 4 bis CHF 5. Bei zwei kleineren Wetten mit je CHF 5 fällt der Wert etwas tiefer, bei kleineren Teilbeträgen deutlicher. Die eine vollständige Platzierung ist die einzige Variante, in der ein wesentlicher Teil des Werts erhalten bleibt.
Die Frage der Frist
Eine Aktion, die läuft, ist ein anderes Produkt als eine, die abgelaufen ist. «Patinoires et Stades» ist vorbei. Wer die Mechanik verstehen will, kann sie studieren; wer sie nutzen will, kommt zu spät.
Diese Vergänglichkeit ist der Grund, warum eine Entscheidung für einen Anbieter dauerhafter ist als die Aktion, die sie ausgelöst hat. Die Bewilligung ändert sich nicht von Woche zu Woche, und der Mindesteinsatz auch nicht.
Swisslos Sporttip: das Vollangebot mit dem strengsten Bedingungen-Rahmen
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Sportwettengeschäft läuft unter dem Namen Sporttip. Damit ist Sporttip eine der beiden Adressen, die in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung für Sportwetten haben.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, eröffnet online kein Konto.
Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Sie gilt für die Schweiz und nicht darüber hinaus.
Wie das Angebot aussieht
Gespielt werden Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten, Livewetten und Langzeitwetten. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Klausel ist einseitig, und sie steht offen in den Spielregeln. Sie ist der Preis dafür, dass die Bedingungen für alle gleich und veröffentlicht sind.
Wo Geld hinein- und hinausfliesst
Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Auszahlung ist der zurückhaltendste Teil des Angebots. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Wie Gewinne bearbeitet werden
Wer länger als 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung wartet, verliert den Gewinn; er verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen laufen, ohne dass jemand daran erinnert.
Wer die Spielbestätigungsquittung nicht aufbewahrt, hat im Streitfall die schlechteren Karten — eine Nachlässigkeit, die in der Praxis mehr kostet als die dritte Auszahlungsgebühr.
Wie die Teilnahme funktioniert
Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Satz, der trotzdem in den Spielregeln steht, weil seine Verletzung Folgen hat.
Für die Registrierung braucht es einen gültigen Ausweis, aus dem die Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Eine Person, eine Registrierung, und keine Registrierung ohne Aufenthalt im Vertragsgebiet.
Welchen Schutz Sporttip bietet
Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Wie Cash-Out bei Sporttip funktioniert
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab.
Die Beschränkung auf das vollständige Cash-Out ist der Punkt, an dem dieses Angebot gegenüber ausländischen Modellen zurückfällt. Einen Teil der Kombination absichern lässt sich nicht. Und wer einen Boost gesetzt hat, verliert ihn mit dem Cash-Out.
Warum dieses Angebot für die Aktion steht
Kombiboost, Quotenboost und Profitboost sind die Formen, in denen Swisslos Wettenden in einem zustimmungsbedürftigen System überhaupt entgegenkommt. Der Kombiboost gilt nur online, also im Prematch, live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wer die Staffel liest, sieht den Mechanismus. Fünfzehn Voraussagen über der Mindestquote sind eine sehr schwierige Kombination, und der Bonus verdoppelt den Nettogewinn nur, wenn sie aufgeht. Der Kombiboost ist keine Gratiswette, obwohl er in derselben Werbung steht.
Was überzeugt und was nicht
Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr, ab der dritten eine Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen: Das sind Bedingungen für ein Konto, das man nicht für jede Kleinigkeit belastet. Wer häufig klein auszahlen will, zahlt hier mehr als bei einem Anbieter, der jede Auszahlung kostenlos abwickelt.
Dafür steht ein geschlossenes System, in dem Bewilligung, Sperrregister und Identitätsprüfung zusammenspielen. Die Auszahlungsseite sollte man nicht überschätzen. Die Sperrwirkung sollte man nicht unterschätzen.
Wie das Urteil ausfällt
Sporttip ist die konservativste Adresse des Vergleichs, und das ist eine Eigenschaft, keine Schwäche. Das engere Angebot und die dritte Auszahlung mit 3 % Kommission sind die Reibungspunkte; wer damit lebt, bekommt den vollständigen Schweizer Rahmen. Wer bei jeder Auszahlung sofortigen und kostenlosen Zugriff erwartet, wird hier nicht fündig — und verliert beim Wechsel genau den Rahmen, für den er ansonsten bezahlt hätte.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Variante mit der einzigen echten Aktionsgutschrift
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos hat sie eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, keine Überlappung. Wer in Genf wohnt, kann kein Swisslos-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Adressen ist damit keine Wahl, sondern eine Frage des Wohnsitzes.
Wo die Limiten liegen
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die direkte Banküberweisung für Gewinne über CHF 1’000 ist der angenehme Teil dieser Regelung. Der unbequeme ist der Satz über das Gratisspielguthaben, der ausnahmslos gilt — auch dann, wenn der Gewinn daraus stammt.
Was die Aktion war
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Das ist die jüngste bewilligte Gratisgutschrift dieses Marktes, und sie zeigt zugleich, wie eng der Rahmen ist. Kein grosses Banner, kein offenes Zeitfenster, keine unbegrenzte Stückzahl. Wer einsteigen wollte, musste an einem der sieben Tage einen Code zur Hand haben und ihn innert einer Woche einlösen.
Was die Aktion wert war
Die CHF 10 Spielguthaben waren rund CHF 4 bis CHF 5 wert, wie die Rechnung zu Freiwetten zeigt. Anzeigebetrag und tatsächlicher Wert liegen um den Faktor zwei auseinander. Der sparsame Ansatz spricht für einen Veranstalter, der nicht mit der Grösse eines Kundenkontos hausiert. Wer CHF 10 Gratisguthaben für einen Marketinggag hält, hat noch nicht gesehen, was bei anderen aus einem vergleichbaren Betrag wird, sobald Umsatzanforderungen daran hängen.
Wie die Anmeldung funktioniert
Ein Online-Konto bei der Loterie Romande setzt Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus, und die Registrierung läuft über die Verifikation der Identität. Die Verkaufstellen bleiben daneben der Hauptkanal: 2’350 Standorte in der Westschweiz sind mehr Präsenz, als eine reine Online-Plattform bietet.
Wer ausserhalb der Westschweiz wohnt, findet hier kein Konto. Das ist keine Bewertung des Angebots, sondern dessen Grenze.
Was diese Adresse für die Aktion bedeutet
Die Loterie Romande ist die einzige Adresse des Vergleichs, die in jüngerer Zeit ein Gratisguthaben mit weitem Verteiler ausgeschüttet hat. Das ist ein Argument für sie, aber ein historisches. Wer heute einsteigt, findet die abgelaufene Aktion als Dokumentation und keinen offenen Code.
Für die Wahl zählt deshalb, was bleibt: die kostenlose Gutschrift von Gewinnen bis CHF 1’000, die Überweisung darüber, das Westschweizer Vertragsgebiet. Und die Tatsache, dass dieser Veranstalter überhaupt in der Lage war, eine solche Aktion rechtmässig durchzuführen.
Wie das Urteil ausfällt — Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist die Adresse für alle, die in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnen und ein bewilligtes Angebot ohne die Auszahlungskommission von Sporttip suchen. Der Unterschied liegt weniger im Produkt als im Kleingedruckten nach dem Gewinn. Wer ein nationales Konto will, wird hier nicht fündig; wer in der Westschweiz wohnt, hat hier die einzige Alternative, die überhaupt eine ist.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das ist die erste und für die Schweiz entscheidende Feststellung. Wer hier ein Konto eröffnet, wettet nicht auf einer Plattform, die von der Gespa beaufsichtigt wird.
Eine ausländische Bewilligung, sofern überhaupt eine beansprucht wird, ist hier ohne Wirkung. Sie gibt keinen Anspruch auf Schweizer Rechtsschutz und keine Verbindung zu einer Schweizer Behörde. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz; was ausserhalb erteilt wurde, bleibt ausserhalb.
Der Unterschied zur bewilligten Adresse zeigt sich an drei Stellen. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.
Für die Wahl bedeutet das: Wer ein Wettangebot ausserhalb der geschlossenen Gespa-Liste sucht, findet es hier. Wer den Schweizer Schutzrahmen sucht, findet ihn nicht. Die Einschränkung ist nicht der Preis für ein grösseres Angebot — sie ist das Angebot selbst.
Was dieses Angebot für die Auswahl bedeutet
Bewilligung und Angebotsvielfalt sind in der Schweiz gegeneinander austauschbar. Bei den Anbietern ohne Bewilligung ist die Vielfalt grösser, dafür fehlt die Kontrolle. Wer beides will, findet es nicht.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und blockiert werden, wenn sie es nicht bereits ist. Ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und ein Konto bei diesem Anbieter ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden.
Wer hier ein Konto wegen Spielsucht sperren will, sperrt ein Konto bei einem Unternehmen ohne Verbindung zum Schweizer Register. Die Sperre gilt für dieses eine Konto, nicht darüber hinaus.
Für die Wahl heisst das: Wer eine deutschsprachige Oberfläche sucht und mit den Folgen fehlenden Schweizer Schutzes lebt, findet hier eine Adresse. Wer die Sperrwirkung eines Registers braucht, findet sie bei den zwei bewilligten Veranstaltern.
Was diese Adresse nicht liefert
Der Schweizer Rahmen ist nicht dehnbar. Ein Konto ohne Bewilligung bleibt ein Konto ohne Schweizer Aufsicht, unabhängig davon, wie vertraut die Oberfläche wirkt.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen, die für alle acht Adressen dieser Gruppe gelten: kein Zugang zum Schweizer Sperrsystem, kein Schweizer Rechtsweg, keine Fairplay-Kontrolle. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Zu Ein- und Auszahlungswegen, Limiten und Aktionsbedingungen dieses Anbieters trägt diese Auswahl nichts bei. Wer sich dafür entscheidet, prüft die Bedingungen auf der Plattform selbst, bevor Geld fliesst.
Für die Adressenwahl bleibt die Bewilligung das Kriterium. Bei allen acht Anbietern ohne Bewilligung ist die Antwort dieselbe, und die Unterschiede zwischen ihnen sind Detailfragen gegenüber der einen grossen Frage.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung
Roobet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spielende bedeutet das dieselben drei Einschränkungen: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.
Zu Einzahlungen, Auszahlungen und Aktionsbedingungen dieses Anbieters enthält diese Auswahl nichts. Wer sie braucht, liest die Bedingungen auf der Plattform selbst — vor der ersten Einzahlung, nicht danach.
Wer einen Anbieter dieser Gruppe wählt, wählt gegen den Schweizer Rahmen und nicht gegen einen anderen Anbieter derselben Gruppe. Die Unterschiede innerhalb der Gruppe sind geringer als der Graben, der alle acht von den beiden bewilligten trennt.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten die Einschränkungen für alle acht Adressen dieser Gruppe. Auch hier greift die Sperrliste der Gespa.
Zu Limiten, Zahlungswegen und Aktionsbedingungen dieses Anbieters trägt diese Auswahl nichts bei. Für die Entscheidung ist der Bewilligungsstatus das Kriterium, und der ist bei diesen acht gleich.
Wer den Schweizer Schutzrahmen sucht, findet ihn bei den zwei bewilligten Veranstaltern. Wer den erweiterten Umfang sucht, findet ihn nur ohne diesen Rahmen.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die drei Folgen gelten auch hier: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Eine Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Zu Zahlungswegen, Limiten und Aktionsbedingungen dieses Anbieters enthält diese Auswahl nichts. Wer diese Adresse wählt, prüft die Bedingungen selbst auf der Plattform.
Für die Wahl zwischen den Gruppen bleibt der Bewilligungsstatus die einzige tragfähige Trennlinie.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen wie bei allen anderen dieser Gruppe.
Zu Ein- und Auszahlungen, Limiten und Aktionen dieses Anbieters gibt es hier nichts beizutragen. Wer diese Adresse prüft, liest die Bedingungen auf der Plattform selbst.
Ein Konto ohne Schweizer Bewilligung bleibt ohne Schweizer Aufsicht, unabhängig davon, wie die Aktionen beworben werden.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten dieselben drei Einschränkungen wie für alle acht Anbieter dieser Gruppe, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Zu Zahlungswegen und Aktionsbedingungen dieses Anbieters enthält diese Auswahl nichts. Wer eine dieser Adressen wählt, sollte das wissen, bevor er einzahlt.
Wer in der Schweiz eine Gratiswette sucht, findet die einzigen bewilligten Gratisleistungen bei Swisslos und der Loterie Romande. Beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS und unterstehen der Aufsicht der Gespa. Die acht übrigen Marken haben diese Bewilligung nicht, und keine Angabe auf ihren Seiten ändert das.
Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz
Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?
Eine Gratiswette ist ein Guthaben zum Wetten, das nicht ausgezahlt wird. Bei einem Gewinn fliesst der Einsatz nicht zurück: Wer CHF 10 Freiwette bei Quote 1.90 setzt, erhält CHF 9, den Nettogewinn. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei keinem der beiden bewilligten Veranstalter auszahlbar.
Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?
Der Kombiboost gilt nur online, also im Prematch, live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?
Ja, in engem Rahmen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen und gab CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?
Weil Gratisspielguthaben und Freispiele nach Art. 75 Abs. 2 BGS zustimmungsbedürftig sind. Die Aufsicht erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Voraussetzung erklärt, warum die bewilligten Aktionen selten, klein und befristet sind.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?
Bei einer regulären Wette ergibt sich der Gewinn aus Einsatz mal Quote, der Einsatz fliesst mit dem Gewinn zurück. Bei einer Freiwette entfällt der Einsatz aus der Auszahlung: Einsatz × (Quote − 1). Aus CHF 10 bei Quote 1.90 werden so CHF 9 statt CHF 19.
Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, und diese Anbieter sind nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die per DNS blockiert werden; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Bonus – italienfussball
Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
