Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz: zwei erlaubte Wege, viele Sackgassen

Updated Oktober 2026
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Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.

Ab dem 19. Juni 2027 rollt in Kenia, Tansania und Uganda der nächste Afrika-Cup. Wer in der Schweiz

auf dieses Turnier Geld setzen will, hat genau zwei Adressen zur Auswahl – Sporttip und Jouez Sport –

und dazwischen eine Kantonsgrenze, die mehr entscheidet als jede Quote.

Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Spielerschutz wurden gegen die

Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die veröffentlichten Spielregeln und

Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.

Spielplan, Modus und Teilnehmerfeld: warum der Afrika-Cup ein Turnier der Sommerferien ist

Der Afrika-Cup ist kein wetttechnisches Nischenprodukt, sondern ein Turnier mit einer sehr

eigenen Zeitrechnung. Ausgetragen wird er von der CAF, zum ersten Mal 1957. Ägypten führt die

Titelbilanz mit sieben Erfolgen an, Samuel Eto’o hält mit 18 Toren den Torrekord. Seit der Ausgabe

2019 treten 24 Mannschaften an – und nach dem Turnier 2027 soll der Wettbewerb ab 2028 nur noch

alle vier Jahre stattfinden. Wer sich also auf den Afrika-Cup als festen Bestandteil eines

Sportwetten-Kalenders einrichtet und dabei an einen Zweijahresrhythmus denkt, plant an einer

Änderung vorbei.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt.

Die jüngste Ausgabe hat gezeigt, wie beweglich die Terminplanung dieses Turniers ist. Der Afrika-Cup

2025 wurde vom Sommer 2025 auf den Jahreswechsel verschoben, weil er sich mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft

2025 überschnitt. Gespielt wurde dann vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko, mit den

angekündigten 24 Nationen. Ein Turnier, das über Weihnachten und Neujahr läuft, verhält sich für

Wettende anders als eine WM im Juni: Es fällt in eine Zeit, in der die europäischen Ligen pausieren und

der Spielplan der Buchmacher dünn wird – und es fällt in eine Zeit, in der Menschen mehr freie Abende

und mehr Langeweile haben. Genau diese Kombination ist das, was ein Turnier im Wettprogramm nach oben

spült.

Der Aufbau war klassisch und für den Wettmarkt entscheidend. Beim Afrika-Cup 2025 wurden sechs

Vierergruppen gespielt. Weiter kamen die Gruppenersten und -zweiten sowie die vier besten

Gruppendritten. Danach folgte ein K.-o.-System, in dem bei Gleichstand nach 90 Minuten verlängert und

anschliessend im Elfmeterschiessen entschieden wurde. Für eine Wette auf den Spielausgang heisst das

etwas sehr Konkretes, und darauf komme ich im Abschnitt zu den Wettarten zurück: Verlängerung und

Penaltyschiessen sind ein eigener Markt, nicht Teil der regulären Spielzeit.

Das sportliche Ende dieser Ausgabe hat allerdings eine Wunde hinterlassen, die jeder Wettende kennen

sollte, der in einem K.-o.-Spiel auf ein Ergebnis setzt. Im Finale am 18. Januar 2026 gewann Senegal

gegen Gastgeber Marokko mit 1:0 nach Verlängerung. Zwei Monate später wertete die CAF dieses Spiel mit

3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit

vorübergehend den Platz verlassen hatten. Der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an.

Torschützenkönig des Turniers wurde Brahim Díaz aus Marokko mit fünf Treffern, und im Spiel um Platz 3

setzte sich Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2 durch.

Eine nachträglich geänderte Wertung eines Finals ist der Albtraum jeder Auszahlungsabteilung. Wer auf

Senegal gesetzt hatte, sah nach dem Abpfiff eine gewonnene Wette und Monate später eine Diskussion. Der

Fall zeigt die Grenze dessen, was eine Wette leisten kann: Sie leistet, was die Regeln des Veranstalters

und die Entscheidungen des Verbands hergeben – nicht, was auf dem Rasen passiert ist. Wer Sportwetten

für eine reine Rechenaufgabe hält, wird hier eines Besseren belehrt.

Was als Nächstes kommt: Afrika-Cup 2027 in Ostafrika

Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden. Zur

Qualifikation haben sich 54 Mannschaften angemeldet. Drei Gastgeberländer, ein Turnier im

osteuropäischen Hochsommer – das ist die Ausgabe, auf die sich das Wettprogramm in den kommenden

Monaten ausrichten wird.

54 Anmeldungen bei 24 Startplätzen sind ein Ausscheidungsverhältnis von mehr als zwei zu eins. Das

klingt nach einer riesigen Qualifikationsrunde und ist es auch, aber es hat für den Wettmarkt eine

unangenehme Folge: In der Qualifikation treffen sehr ungleiche Gegner aufeinander, die Quoten für die

Favoriten liegen tief, und die interessanten Preise finden sich auf den Aussenseiter – dort, wo die

Einschätzung am unsichersten ist. Ob eine bestimmte Qualifikationspartie überhaupt gesetzt werden darf,

hängt nicht am Veranstalter allein; dazu mehr im Abschnitt zur Rechtslage.

Die drei Gastgeber sind automatisch dabei. Für die Gruppenphase heisst das, dass mindestens drei

Mannschaften gesetzt sind, bevor der erste Ball rollt – und dass die Auslosung über die sportliche

Härte der einzelnen Gruppen entscheidet. Ein Spielplan mit 24 Teams und sechs Gruppen produziert

36 Gruppenspiele, dazu kommen Achtel- oder Zwischenrunde, Viertelfinals, Halbfinals und das Finale.

Wetten auf einzelne Gruppenspiele, auf den Gruppensieg, auf das Weiterkommen und auf den Turniersieger

sind damit schon Monate vor dem Anpfiff möglich – vorausgesetzt, der Veranstalter hat die betreffende

Wettart und den Wettbewerb überhaupt in seinem Programm.

Rechtslage: warum es in der Schweiz beim Afrika-Cup nur zwei Türen gibt

Zwei Kantone – genauer: zwei Veranstalter – tragen den gesamten legalen Schweizer Sportwettenmarkt.

Interkantonales Recht begrenzt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei:

Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine

Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt.

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit

  1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz

in Bern. Nicht von der ESBK – die Aufsicht über die Casinos hat mit Sportwetten nichts zu tun, auch

wenn sie in Gesprächen über Geldspiele regelmässig in einen Topf geworfen wird. Eine Bewilligung

braucht den Veranstalter und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter bewusst tief gehalten; die Reingewinne fliessen

gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und

veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die

gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen

Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH,

SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie

Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis,

Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Online-Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kann es bei

Sporttip nicht. Diese Grenze verläuft nicht entlang von Sprachregionen aus Nostalgie, sondern entlang

der kantonalen Vereinbarung – und sie ist die erste Frage, die sich jeder Wettende selbst beantworten

muss, bevor er Quoten vergleicht. Ein Vergleich zweier Angebote, von denen eines für den eigenen

Wohnkanton gar nicht zugänglich ist, ist kein Vergleich. Der Blick auf die Karte, nicht auf die Quote,

ist der erste Schritt.

Was im Programm stehen darf – und was nicht

Die erlaubte Wettauswahl ist eine geschlossene Liste: die Gespa veröffentlicht die bewilligten

Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS).

Das ist kein Nebensatz, sondern der Kern des Schweizer Modells. Nur Sportveranstaltungen sind

wettbar – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Liste lässt

Qualifikationsrunden nur zu, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur,

wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an

einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind

ausgeschlossen. Die Liste führt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Für einen Afrika-Cup-Wettenden heisst das: Das Turnier selbst ist Fussball und damit grundsätzlich

wettbar, aber welche Märkte am Ende zur Verfügung stehen, entscheidet nicht der Anbieter allein.

Wer sich auf exotische Spezialmärkte freut – wer die erste Gelbe Karte sieht, wie viele Eckbälle

fallen –, wird in der Schweiz leer ausgehen. Das ist eine Einschränkung, die man beklagen kann; sie

ist der Preis dafür, dass es überhaupt eine Aufsicht gibt, die weiss, was im Programm steht.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine

entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte.

Ein Turnier mit Spielen am späten Abend ist für Livewetten gut geeignet, weil die Partien in

europäische Sendezeiten fallen. Cash-Out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt: Was der jeweilige

Veranstalter anbietet, steht in seinen eigenen Regeln.

Die zwei Wege im Vergleich

Die eine Wahl, die Schweizer Wettenden beim Afrika-Cup treffen, ist nicht die zwischen zwei Quoten,

sondern die zwischen zwei sehr unterschiedlichen Modellen. Auf der einen Seite steht ein bewilligter

Veranstalter mit vollem Schweizer Schutz, aber einem engen Produkt: eine geschlossene Liste an

Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung, eine verifizierte Identität, keine

Eckball- oder Kartenmärkte. Auf der anderen Seite steht ein ausländisches Angebot ohne Schweizer

Bewilligung – ausführlich dazu im Abschnitt «Die acht ausländischen Marken im Vergleich».

Veranstalter oder Angebot Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter beziehungsweise berichtete Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Gamdom keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
WirWetten keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist bewusst keine Ja-Nein-Spalte mit achtmal demselben Wort. Bei

den beiden Schweizer Veranstaltern steht, worauf die Bewilligung beruht: Veranstalter- und

Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Bei den acht

ausländischen Marken steht der Vermerk, der in der Schweiz zählt: keine Bewilligung, und eine

ausländische Bewilligung – gleich aus welchem Land – entfaltet hier keine Wirkung. Das ist kein

bürokratisches Detail. Es entscheidet darüber, welche Behörde einem Wettenden überhaupt zuhört, wenn

etwas schiefgeht.

Die Rolle der Gespa, der Sperrliste und die Grenzen der Abschreckung

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikations­anbieter

per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671

Domains. Gesperrte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Vorgang, für den die Gespa selbst

den Begriff Domain-Hopping verwendet und in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home nennt;

bet365 wird als auf der Liste stehend geführt. Man kann diese Sperre als lückenhaft belächeln, und ein

Teil davon ist berechtigt: Wer eine neue Adresse binnen Stunden aus dem Boden stampft, lässt sich von

einer DNS-Blockade nicht dauerhaft aufhalten. Der wirksamere Teil derselben Regulierung ist unsichtbarer

und schwerer zu umgehen – die Frage, ob es überhaupt eine Schweizer Stelle gibt, an die sich ein

Wettender wenden kann.

Verlustlimiten und Spielsperre: was die Schweiz vorschreibt und was die Veranstalter daraus machen

Ein Turnier, das im Sommer läuft, hat ein eigenes Risikoprofil. Zwei Wochen Afrika-Cup am Abend sind

mehr Gelegenheiten zu setzen als ein einzelner Ligaspieltag – nicht weil das Turnier gefährlicher wäre

als eine Liga, sondern weil es gebündelt daherkommt. Genau dort greift das Schweizer Schutzmodell an,

und es ist wichtig, es richtig zu lesen: Es setzt nicht auf ein staatlich verordnetes Einsatzmaximum,

sondern auf ein Limit, das der Wettende selbst festlegt.

Der Veranstalter muss von seinen Kundinnen und Kunden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche,

wöchentliche oder monatliche Einsätze beziehungsweise Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort.

Eine Erhöhung wirkt nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren

eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist der eigentliche Mechanismus: Wer sein Limit senkt, steht

sofort besser da; wer es zurücknehmen will, muss drei Tage lang mit der Entscheidung leben. Es gibt in

der Schweiz keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Wer in einem anderen Land nachliest,

findet solche Deckel – hier findet er sie nicht, und das ist keine Lücke im Gesetz, sondern die

Auslegung, für die sich die Kantone entschieden haben.

Bei Swisslos kommen vor der ersten Teilnahme an Sporttip verbindliche Verlustlimiten für 1, 7 und 30

Tage hinzu: Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine

Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige

Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Zahlen sind keine Empfehlungen; sie sind die

Obergrenze des Einstellbereichs.

Wettende, die den Chat der Buchmacher kennen, wissen, was ein Limit von CHF 9’999 im Kopf auslöst: «So

viel würde ich doch nie setzen.» Das stimmt – und genau deshalb ist die Zahl nicht der

Schutzmechanismus. Der Schutzmechanismus ist der 72-Stunden-Verzug auf eine Erhöhung. Diese drei Tage

liegen zwischen einem schlechten Abend und der Entscheidung, am nächsten Tag mehr zu riskieren. Wer

nach einem verlorenen Finale sein Limit anheben will, kann es an diesem Abend nicht.

Einen Schritt weiter geht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis

180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem

schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für

das Fürstentum Liechtenstein. Für einen Schweizer Wettenden ist das ein Unterschied mit Folgen: Die

unbefristete Sperre ist kein Hausverbot bei einer Marke, sondern eine Tür, die an mehreren Stellen

zugleich zugeht. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach dem Gesetz erst nach drei Monaten wieder

aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten

muss angeboten werden.

Ein Punkt, an dem die Regel nicht hält, was das Papier verspricht, gehört hier ausgesprochen.

Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 kommen zum Ergebnis, dass an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von

200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Online-Bereich ist nicht

dieselbe Welt wie der Kiosk um die Ecke, und die Zahl sagt nichts über die Altersprüfung im Internet.

Sie sagt etwas über die Stelle im System, an der es offensichtlich nicht funktioniert. Wer den Satz

«nur für Erwachsene» für eine Tatsache hält, hat die Zahl nicht gelesen.

Dazu kommen zwei Regeln, die den Rahmen festzurren: Sportwetten sind Erwachsenen ab 18 Jahren

zugänglich, Minderjährige sind online nicht zugelassen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis

teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Pro Person gilt ein Konto mit verifizierter Identität.

Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers –

anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an

Spielende sind verboten. Und wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder

Gewinne – nicht auf Einsätze, nicht auf Gewinne, auf beides nicht. Für den Fall, dass ein Wettender

sich selbst sperren lässt und später gewinnt: Der Gewinn ist verloren, und das ist keine Härte des

Veranstalters, sondern Gesetz.

Wie sensibel der ganze Bereich ist, zeigt die Währung, in der hier gerechnet wird. Für 2025 hat

Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und

CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und

Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der

Rückgang um CHF 13 Mio. in einem Jahr mit einer verschobenen Fussball-Klub-WM und einem Afrika-Cup

über den Jahreswechsel ist die Art von Zahl, die ein öffentlich-rechtlich organisiertes Wettangebot

sichtbar macht: Hier wird nicht nur eine Quotenplattform betrieben, sondern eine Ausschüttung mit

Empfängern.

Quoten, Auszahlungsquote und Marge: was der Preis eines Marktes über den Preis eines Marktes sagt

Eine Quote ist eine Einschätzung in Zahlenform. Eine 2.10 auf einen Sieg heisst nicht, dass dieses

Ergebnis in 47,6 Prozent der Fälle eintritt; sie heisst, dass der Veranstalter bereit ist, CHF 2.10

für jeden gesetzten Franken zu zahlen, wenn es eintritt. Was zwischen Einschätzung und Auszahlung

steht, ist die Marge – der Anteil aller Einsätze in einem Markt, den sich der Veranstalter nimmt.

Für den Spielausgang eines Fussballspiels gibt es drei mögliche Ausgänge: Heimsieg, Unentschieden,

Auswärtssieg. Der Quotenschlüssel – in Marktkreisen auch Auszahlungsquote genannt – ergibt sich aus

1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller drei Quoten. Die Marge ist 100 Prozent minus diesen

Quotenschlüssel. Ein illustratives Beispiel, ausdrücklich keine abgelesene Preisstellung: Ein 1X2-Markt

mit Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 führt über die drei Kehrwerte zu einem Quotenschlüssel von

ungefähr 95 Prozent. Die Marge liegt damit in der Gegend von 5 Prozent des Einsatzes – gerechnet auf

jeden Franken, der auf diesen Markt fliesst, nicht auf den einzelnen Wettschein und nicht auf die

Gewinnauszahlung. Wer dieses Beispiel auf die tatsächliche Preisstellung irgendeines Veranstalters zu

irgendeinem Spiel überträgt, hat es nicht verstanden: Die Rechnung hängt an den drei konkreten Quoten

des betrachteten Marktes, und überträgt man sie auf einen Markt mit zwei Ausgängen – etwa ein

Handicap – fällt das Ergebnis anders aus.

Für den Afrika-Cup folgt daraus etwas Praktisches. Ein Gruppenspiel zwischen einem klaren Favoriten und

einem Aussenseiter hat drei Ausgänge, aber nur zwei davon sind annähernd gleich wahrscheinlich; das

Unentschieden liegt hoch, die beiden anderen entsprechend tiefer, und die Marge verteilt sich

ungleichmässig über den Markt. Ein Finale, das nach Verlängerung und Elfmeterschiessen entschieden

wird, hat einen reguären Spielausgangsmarkt, der häufig auf einem Unentschieden endet, ohne dass das

Spiel unentschieden ausgeht. Wer die Quote auf ein Unentschieden im Spielausgang für einen Ausdruck

der Spielstärke hält, liest den Markt falsch.

Kommt eine zweite Wette dazu, verschwindet die Marge nicht, sie verdoppelt sich fast. Bei einer

Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einem Preis; die

Margen der beteiligten Märkte addieren sich über das Produkt. Vier Auswahlen mit je 5 Prozent Marge

in einem Markt ergeben bei einer Kombination über vier Märkte einen deutlich grösseren Abstand

zwischen erwarteten und ausgezahlten Beträgen als eine Einzelwette. Sporttip geht damit ausdrücklich

aktiv um: Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens

vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent

bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen,

wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Die Staffel ist der interessanteste Teil: Vier

Voraussagen bringen 5 Prozent, zehn bringen 40, fünfzehn bringen 100 – aber von jeder zusätzlichen

Voraussage steigt die Marge um ein Stück mehr.

Der Boosteimer und andere Marketingvokabeln

Sporttip hat ein zweites Instrument für die Quote: Quotenboosts gelten nur online, nur für

Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines

definierten Sport­ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal

nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert – und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Da ist es, das Wort «Boost». Es klingt nach einem Geschenk an den Wettenden. Die Bedingungen sind

eher ein Formular: eine einzige Verwendung pro Person, eine Obergrenze bei Einsatz und Erhöhung, und

die Auflage, die Wette nicht vorzeitig aufzulösen. Ein Wettender, der eine Livewette geboostet hat und

dann in der 70. Minute Cash-Out zieht, hat den Boost nicht «genutzt» – er hat ihn verloren. Wer den

Markt kennt, rechnet den Boost gegen die Marge des Marktes und kommt bei fünf Prozent Erhöhung auf

einen Nettogewinn, der die Grundmarge eines 1X2-Marktes ungefähr ausgleicht. Grosszügig ist etwas

anderes.

Eine Einschränkung betrifft die Kombinationswette direkt. Voneinander abhängige Wettereignisse

derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos

irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für

ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz zurück ist kein Schaden; die Wette, die

man auf dem Zettel hatte, ist trotzdem weg. Wer eine Kombination aus «Sieger» und «beide Teams

treffen» in einem Spiel zusammenstellt, sollte wissen, dass diese Kombination ohne die dafür

vorgesehene Funktion gar nicht zustande kommt.

Sportliches und Spielplan: Gruppenphase, Viertelfinale, Halbfinale, Finale

Der Afrika-Cup hat für den Wettenden eine sehr praktische Struktur. Sechs Vierergruppen mit 36 Spielen

sind ein gleichmässiger Takt über die Vorweihnachts- und Neujahrswochen; danach wird der Plan dünn und

die einzelnen Spiele werden gross. Wer den ganzen Turnierverlauf begleiten will, findet in der

Gruppenphase jeden Abend Bewegung und in den K.-o.-Runden wenige, aber erwartbare Ereignisse. Das ist

für Wettende ein Vorteil, der auf der Hand liegt und selten ausgesprochen wird: Ein Turnier mit

vorhersehbarem Spielplan lässt sich über Wochen planen, eine Liga nicht.

Was die Ausgabe 2027 angeht, stehen die Züge bereits: 54 angemeldete Mannschaften, ein Turnier mit drei

Gastgebern in Ostafrika, gespielt vom 19. Juni bis 17. Juli 2027. Die Qualifikation wird also über

Monate laufen, und über Monate werden dort Wettmärkte offen sein – soweit die Qualifikationsrunden in

der bewilligten Liste geführt werden.

Auf der Ebene des Spielausgangs hat der Modus eine stille Falle. Bei Gleichstand nach 90 Minuten wird

verlängert, und wenn auch dann kein Sieger feststeht, entscheidet das Elfmeterschiessen. Bei Sporttip

umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – beim Fussball rund 90 Minuten – plus

Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf

hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für einen Finalwettenden heisst das: Senegal gegen Marokko

endete nach 90 Minuten unentschieden und nach Verlängerung 1:0. Wer auf den Spielausgang gesetzt hatte,

war mit einem Unentschieden im Ergebnis. Wer wissen will, warum die Auszahlung nach dem Abpfiff nicht

der Jubel war, den das Endergebnis versprochen hatte, findet die Antwort nicht bei Senegal, sondern in

dieser Regelzeile.

Die Veranstalter und ihre Angebote: zehn Marken, zwei Erlaubnisse

Der Vergleich, den Wettende beim Afrika-Cup suchen, wird üblicherweise als Liste von zehn Anbietern

gedacht. In der Schweiz ist er in zwei völlig verschiedene Gruppen zerfallen, und die Gruppen sind

nicht gleichwertig. Oben stehen die zwei Veranstalter, die das Gesetz zulässt. Darunter stehen acht

ausländische Marken, die Schweizer Wettende im Netz antreffen, ohne Schweizer Bewilligung, bewertet

nach denselben Kriterien und nicht als gleichwertige Alternative dargestellt.

Diese Zweiteilung ist keine Ranking-Eigenheit, sondern die Schweizer Rechtslage. Werbung für

Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist strafbar – Art. 74 Abs. 3 BGS, mit einer Busse

von bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Das verbietet jede Journalistik, die ein ausländisches

Angebot als «beste Option» anpreist, und es verpflichtet jede Darstellung, die beiden Gruppen sauber

zu trennen. Der Begriff «ohne Schweizer Bewilligung» ist in den folgenden Abschnitten kein Vorwurf,

sondern eine Zustandsbeschreibung.

Swisslos Sporttip: der Abrechner der Deutschschweiz

Sporttip ist der Sportwetten-Arm von Swisslos und das eine von zwei Produkten, die ein Schweizer

Sportwetten-Publikum legal erreichen. Zugang haben Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder

gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG,

SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Bei der Online-

Registrierung müssen mindestens 18 Jahre erfüllt sein, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede

Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen

und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Bei den Einsätzen gelten klare Banden: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt

CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette

CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über

der Limite wird nicht angenommen. Der Unterschied zwischen CHF 1’000 und CHF 10’000 ist kein Zufall

und auch keine Grosszügigkeit gegenüber Systemwettenden: Eine Systemwette verteilt den Einsatz über

mehrere Kombinationen und senkt damit die Varianz. Der tiefere Deckel auf der Einzelwette ist eine

Varianzbremse, kein Vergnügensverzicht.

Cash-Out ist bei Sporttip ein vollständiges Geschäft oder gar keines. Es gibt ihn für Einzel-,

Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als

vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig

machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der

mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos

jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Wer eine Livewette platziert, sollte eine Zeile in den Regeln kennen, die regelmässig unterschätzt

wird. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird.

Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00

gewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid –

kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das klingt technisch und ist es auch, aber es beschreibt

eine Realität des Livewettens: Die Sekunden zwischen einem Elfmeterpfiff und dem Klick sind

entscheidend, und der Veranstalter behält sich vor, in dieser Zeitspanne nicht mehr zu zahlen. Diese

Klausel schützt den Anbieter gegen das, was er nicht wissen kann.

Das ist eine starke Aussage, und sie ist beabsichtigt. Wer live auf einen Elfmeter setzt, während der

Schiedsrichter schon auf den Punkt zeigt, ist dem Anbieter eine Information voraus, und der Anbieter

gleicht das nicht durch Fairness aus, sondern durch eine Regelzeile. Ein wettender Mensch sollte

wissen, dass er an diesem Punkt nicht gegen den Buchmacher spielt, sondern gegen dessen Regeln.

Die Bilanz der Marke ist dennoch bemerkenswert. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von

CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung

Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten

kamen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer bei Sporttip eine Wette setzt, beteiligt sich an einer

Ausschüttung mit Empfängern, die im eigenen Kanton sichtbar sind – und finanziert gleichzeitig einen

Apparat mit Regeln, die gelegentlich gegen ihn ausgelegt werden.

Das Angebot ist also nichts für Wettende, die exotische Märkte, tiefe Margen auf Nebenmärkten oder

einen Wettkampf zwischen zehn Buchmachern um die beste Quote suchen. Es ist genau das richtige

Angebot für Wohnbevölkerung der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins, die einen

Schweizer Ansprechpartner wollen, ihre Limiten selbst setzen und mit CHF 1 bis CHF 1’000 pro Wette

auskommen.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, andere Zwänge

Jouez Sport ist das Sportwetten-Produkt der Loterie Romande und steht für die sechs Westschweizer

Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt ihren Sitz an der

Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221

Mitarbeitende. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Servicegebiet voraus – wer in Zürich wohnt, kommt

hier nicht hinein.

Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Sporttip: eine Veranstalterbewilligung und eine

Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Die beiden

Produkte sind rechtlich Schwestern, wirtschaftlich Konkurrenten und für einen einzelnen Wettenden

praktisch nie gleichzeitig erreichbar. Diese Aufteilung ist der interessanteste Teil des Schweizer

Modells: Sie sieht aus wie ein Duopol mit geteiltem Territorium und ist tatsächlich ein Duopol mit

geteiltem Territorium. Ein Wettbewerb zwischen den beiden um dieselben Kundinnen und Kunden findet

kaum statt, weil die Kundschaft geografisch sortiert ist.

Eine Westschweizer Fussballwette am Samstagabend und eine Deutschschweizer Fussballwette am

Samstagabend sind zwei getrennte Vorgänge, die nichts voneinander wissen. Wer über einen

Vergleich der Schweizer Sportwetten nachdenkt und dabei eine dritte Option sucht, wird keine finden –

die zwei Veranstalter sind das ganze Angebot, und die Gespa führt keine Liste weiterer Bewilligungen,

weil es keine gibt. Ein Blick in die eigenen Spielregeln bleibt trotzdem sinnvoll: Der Zugang und die

Verlustlimiten sind in der Westschweiz nach denselben Grundsätzen aufgebaut, aber ob eine bestimmte

Wettart in Ihrem Kanton im Programm steht, sagt nur ein Blick in das Wettprogramm des Veranstalters.

Die acht ausländischen Marken im Vergleich: Bruce Bet, 1xBet, Funbet, Boomerang Bet, BetLabel, Gamdom, Pribet, WirWetten

Diese acht Marken haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Ihre Domains können von der

Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS gesperrt

werden. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer

Rechtsweg, und eine berichtete ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS

keine Wirkung. Ob eine der Marken eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen

Land hält, ist für einen Schweizer Wettenden juristisch ohne Belang; wirksam ist allein die Frage, ob

eine Schweizer Bewilligung vorliegt, und die liegt bei keiner von ihnen vor.

Bruce Bet, 1xBet, Funbet, Boomerang Bet, BetLabel, Gamdom, Pribet und WirWetten sind also nicht acht

Varianten derselben Sache, sondern acht Namen derselben Rechtsstellung. Was darüber hinaus über ihr

Wettprogramm, ihre Zahlungswege oder ihre Limiten zu sagen wäre, gehört in ihre eigenen Bedingungen

und nicht in eine Bewertung, die sich auf Schweizer Bewilligungs- und Aufsichtsangaben stützt.

Der praktische Weg für einen Wettenden, der eine dieser Marken prüfen will, ist unspektakulär: Wer

wissen will, ob eine Adresse auf der Sperrliste steht, findet die Liste bei der Gespa. Wer wissen

will, wohin das Geld geht und unter welchen Regeln gestritten wird, liest die Allgemeinen Geschäfts-

bedingungen des Anbieters, in der Regel in einer anderen Rechtsordnung. Wer sich auf eine Livewette

über das Internet einlässt, sollte zudem wissen, dass es beim Live-Angebot keine Schweizer Instanz

gibt, die eine marginale Buchung prüft.

Eine Folge, die viele unterschätzen, ist steuerlich. Gewinne bei einem Schweizer Veranstalter sind in

der Regel steuerfrei, solange die Schwelle nicht erreicht wird – dazu im Abschnitt zur

Verrechnungssteuer mehr. Gewinne bei einem ausländischen Anbieter unterliegen dagegen nicht der

Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis kann sie aber als vollumfänglich steuerbares Einkommen

behandeln, unabhängig von der Höhe. Die Rechtsstellung des Anbieters zieht sich also bis in die

Steuererklärung hinein, und das ist kein Nebenaspekt, sondern ein Kostenfaktor, der eine tiefere Quote

schnell auffrisst.

So unangenehm diese Alternative wirken mag – für einen bestimmten Wettenden ist sie trotzdem die

wahrscheinlich passende. Wer ausserhalb der Deutschschweiz und ausserhalb der Westschweiz lebt, wer

Märkte sucht, die auf der bewilligten Liste nicht stehen, und wer bereit ist, diese Nachteile

selbst zu tragen, findet bei den ausländischen Marken das, was ein bewilligter Veranstalter nicht

anbietet. Sein Schutz ist dann nicht geringer, weil die Schweiz ihn nicht mag, sondern weil niemand

ihn schuldet.

Und noch etwas folgt aus den Bedingungen: Wer heute von einer ausländischen Marke zu Jouez Sport

wechselt, also in die Westschweiz zieht und dort ein Konto eröffnet, gewinnt Schweizer Schutz und

verliert den Zugang zu allem, was auf der bewilligten Liste fehlt. Der Schritt ist kein Upgrade – er

ist ein Tausch.

Steuern auf Wettgewinne: wann die Verrechnungssteuer ins Spiel kommt

Bei Gewinnen aus Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – fällt bis zu

einem bestimmten Freibetrag pro Einzelgewinn keine Einkommenssteuer an; erst darüber wird der Gewinn

steuerbar. Bei der Verrechnungssteuer liegt der massgebende Betrag seit dem 1. Januar 2026 bei

CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Wer darüber kommt, dem zieht der Veranstalter

35 Prozent Verrechnungssteuer ab; zurückgeholt wird das Geld über die Deklaration des Gewinns in der

Steuererklärung. Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Schwelle: kein Einkommenssteuer-

anteil am Gewinn und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Der kantonale Freibetrag weicht ab. Dafür gilt die Formulierung «je nach Kanton», und dabei sollte

es bleiben – wer eine einzelne kantonale Zahl daneben legt, produziert eine Aussage, die nur für

einen Teil des Landes stimmt. Im Zweifel ist die Frage bei der kantonalen Steuerverwaltung oder bei

einem Steuerberater richtig aufgehoben; eine Quotentabelle beantwortet sie nicht.

Zwei Umstände gehören zusammen und machen den Steuerpunkt für Afrika-Cup-Wettende praktisch relevant.

Erstens gibt es in der Schweiz keine Wetttsteuer auf den Einsatz – wer nach einer staatlichen Abgabe

auf jeden gesetzten Franken sucht, sucht etwas, das es hier nicht gibt. Zweitens und in die

entgegengesetzte Richtung: Gewinne bei ausländischen Anbietern sind nicht von der Verrechnungssteuer

erfasst, können von der kantonalen Steuerpraxis aber als vollumfänglich steuerbares Einkommen

behandelt werden. Eine erfreulich niedrige Quote ohne Schweizer Bewilligung ist aus diesem Grund

nicht automatisch das bessere Geschäft.

Was der Afrika-Cup-Wettende in der Schweiz wirklich wählt

Die Ausgangsfrage war, welche Wege es gibt und wer zu welchem passt. In der Schweiz sind es zwei, und

die Wahl zwischen ihnen fällt niemandem schwer, der die Bedingungen kennt. Wer in der Deutschschweiz,

im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und einen Schweizer Veranstalter will, landet bei Sporttip und

akzeptiert dafür eine geschlossene Liste an Wettarten, ein Kontrolldokument bei der Anmeldung und

einen Mindesteinsatz von CHF 1. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt und

dasselbe sucht, landet bei Jouez Sport. Die beiden Angebote konkurrieren nicht miteinander, weil

sie gar nicht dieselben Menschen erreichen.

Wer mehr Märkte, mehr Wettbewerbe und einen Kartenmarkt sucht, findet sie in der Schweiz nicht – auch

nicht mit einem grösseren Budget, auch nicht mit einem besseren Verständnis der Materie. Das ist die

unbequeme Konsequenz eines geschlossenen Systems: Die Grenze verläuft nicht entlang dessen, was der

Markt hergibt, sondern dessen, was die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten enthält.

Die übrig bleibende Alternative ist der Weg zu einer Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wer ihn geht,

tauscht ein enges Produkt mit Schweizer Aufsicht gegen ein weites Produkt ohne Schweizer Ansprech-

partner. Wer heute eine Wette auf einen Eckballmarkt beim Afrika-Cup abschliessen will, kann das

haben – nur eben nicht bei einem Veranstalter, der in der Schweiz dafür geradesteht. Beide Wege

kosten den Wettenden etwas, und nur einer von ihnen zeigt das Ergebnis auf der Rechnung. Die Marge

im Markt zahlt sowieso jeder: einmal in Form einer engeren Auswahl, einmal in Form einer Quote, die

niedriger ist, als sie aussieht.

Häufige Fragen zu Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz

Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?

Ausgetragen wird das Turnier von der CAF, der afrikanischen Konföderation. Die nächste Ausgabe ist für

den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda angesetzt; zur Qualifikation haben sich

54 Mannschaften angemeldet. Ein Afrika-Cup mit dem Jahr 2026 im Namen existiert nicht – die letzte

Ausgabe war die von 2025.

Darf man in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten, und bei wem?

Interkantonales Recht lässt nur zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie

Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Erlaubt sind Wetten nur auf Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten,

die auf der Liste der Gespa stehen. Wer dort wohnhaft ist, wo der jeweilige Veranstalter tätig sein

darf, kann ein Konto eröffnen.

Zählt Verlängerung für eine Wette auf den Spielausgang?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung

und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie

Gegenstand der Wette sind. Darum endete das Finale 2025 für viele Spielausgangswetten als

Unentschieden, obwohl Senegal 1:0 gewann.

Wie entsteht ein Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der mögliche Gewinn ist Einsatz mal Quote. Die Marge beschreibt dagegen nicht den einzelnen Schein,

sondern den ganzen Markt: Sie ergibt sich aus 1 minus dem Quotenschlüssel, also 1 minus 1 geteilt durch

die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes. In einem 1X2-Markt liegen die üblichen Werte in der

Grössenordnung weniger Prozent.

Wie funktionieren Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Der Veranstalter verlangt Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze

beziehungsweise Verluste. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine

Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen; unbefristet wird sie in

einem schweizweiten Register eingetragen.

Ab welchem Betrag fällt Verrechnungssteuer an, und was heisst «je nach Kanton»?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Freibetrag pro Einzelgewinn bei CHF 1’071’000, 2025 bei

CHF 1’070’400. Darüber zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, rückforderbar über

die Steuererklärung. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bundesbetrag ab, deshalb «je nach Kanton».

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»