Seriöse Sportwetten online in der Schweiz: zwei Veranstalter, viele Wege daneben
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Seriöse Sportwetten online: wovon hier die Rede ist
Zwei Unternehmen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Swisslos betreibt das Angebot unter dem Namen Sporttip, die Loterie Romande ihres unter Jouez Sport. Wer heute am Handy ein Sportwetten-Konto eröffnet und sich dabei auf der sicheren Seite wähnen will, landet zwangsläufig bei einem der beiden — oder bei einem Anbieter, dessen Bewilligung in der Schweiz nichts gilt. Dazwischen gibt es nichts. Das ist der ganze Kern des Themas, und es ist der Grund, weshalb eine Seite über seriöse Sportwetten online nicht mit einem Dutzend gleichwertiger Kandidaten aufwarten kann.
(Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen das Gespa-Register und die offiziellen Veranstalterlisten).
Seriosität ist in der Schweiz kein Gefühl und keine Marketingeigenschaft. Sie ist ein Papier: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, erteilt und überwacht von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Die Aufsicht über Casinos liegt bei einer anderen Behörde, der ESBK — wer Sportwetten und Casinos in einen Topf wirft, hat den ersten Unterschied schon verpasst. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft. Nicht eine geringere Kraft, sondern keine.
Daraus folgt für den Leser ein unangenehmer, aber klarer Befund: Wer in der Schweiz mit vollem Schutz spielen will, wählt zwischen zwei Produkten. Wer ein anderes Produkt wählt, wählt damit auch den Verzicht auf diesen Schutz. Beides sind Entscheidungen, die ein erwachsener Mensch treffen darf. Nur sollte er wissen, welche er trifft.
Was eine Wette online technisch ist
Wetten ist Rechnen mit einer Unbekannten, und das Verfahren ist bei jedem Anbieter dasselbe. Man eröffnet ein Spielerkonto, das Konto führt ein Guthaben, dieses Guthaben heisst bei Swisslos Wallet. Der Einsatz wird beim Abschluss der Wette vom Guthaben abgebucht, die Quote steht in dem Moment fest, in dem die Wette angenommen ist. Fällt das Ereignis wie vorhergesagt aus, wird gutgeschrieben. Fällt es anders aus, ist der Einsatz weg.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombination ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet — eine Rundungsregel, die in der Praxis ein paar Rappen pro Wettschein ausmacht und die kaum jemand in den Bedingungen liest. Sie steht dort trotzdem.
Die vier Wettarten, um die es online geht, sind schnell aufgezählt. Die Einzelwette setzt auf ein Ereignis. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen, alle müssen aufgehen. Die Systemwette erlaubt innerhalb der Kombination eine bestimmte Zahl von Fehlern. Die Livewette wird während des laufenden Geschehens platziert. Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, sollte mit der Einzelwette anfangen, weil sie den Preis und das Risiko in einer einzigen Zahl zeigt.
Zwei Zahlen, die den Unterschied machen
Die eine ist das Alter: 18 Jahre, ohne Ausnahme. Die andere ist die Verifizierung. Das Konto ist personalisiert, jede Person darf sich einmal registrieren, und die Angaben werden geprüft. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Ein Konto ist heute also nichts, was man mal schnell nebenbei anlegt.
Was ein Konto nicht ist: eine Geldmaschine. Man zahlt ein, man setzt, man gewinnt oder verliert. Die Quote enthält den Anteil, den der Veranstalter für sich behält, und dieser Anteil ist eingepreist, bevor Sie auf irgendetwas getippt haben. Wer das verstanden hat, liest jede Bonusankündigung anders als vorher.
Rechtslage: warum «online Sportwetten Schweiz legal» nur eine Antwort hat
Die Frage, ob Online-Sportwetten in der Schweiz legal sind, hat eine kurze und eine lange Antwort. Kurz: ja, aber nur bei zwei Anbietern. Lang: Der Weg dorthin geht über das Geldspielgesetz, über ein Konkordat, über zwei Aufsichten und über ein Wort, das in diesem Feld mehr wert ist als jede Werbeaussage — Bewilligung.
Der Rahmen, in vier Sätzen
Sportwetten online sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht, tätig auf Basis des Geldspielkonkordats, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und, je Spiel, eine Spielbewilligung. Und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, was erklärt, weshalb hier überhaupt so streng reguliert wird.
Der Veranstalter selbst heisst im Gesetzestext Veranstalterin oder Veranstalter; Wettanbieter sagt man im Gespräch. Für Swisslos ist die Veranstalterin die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Das Angebot heisst Sporttip.
Bewilligung gilt nur in der Schweiz — und nur im eigenen Gebiet
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktentscheidung, sondern eine politische, und deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Es gibt schlicht keine. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste: die Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Wird eine gesperrte Adresse ausgewechselt, ist das Nachfolgeangebot oft innert Stunden erreichbar — die Aufsicht spricht von Domain-Hopping. Die Sperrliste ist eine Hürde, keine Mauer.
Hinzu kommt die zweite Ebene: Das Vertragsgebiet. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Gebiete voraus. Wer in Genf wohnt, kommt bei Swisslos nicht durch die Registrierung — nicht aus Schikane, sondern weil ein anderes Unternehmen dieses Gebiet hält.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschöiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Ein bewilligtes Angebot, das nur die halbe Schweiz bedient, ist für die andere Hälfte der Schweiz kein Angebot.
Damit ist die entscheidende Trennlinie gezogen. Ein deutsches Angebot mit deutscher Erlaubnis ist in der Schweiz keine legale Sportwette, sondern eine verbotene Veranstaltung. Die Verantwortung dafür liegt beim Veranstalter: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Sein Einsatz und seine Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden.
Worauf darf gewettet werden
Auch die Sportarten und Wettarten sind begrenzt. Wetter, Politik und Fernsehsendungen sind keine zulässigen Wettereignisse. Massgeblich ist die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie einzeln aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte sucht man auf dieser Liste vergeblich, eine E-Sport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Wer bei Sporttip live setzt, sollte dennoch eine Regel kennen, die dort in den Teilnahmebedingungen steht: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Ausgang der Wette hängt also auch davon ab, wann der Anbieter den Klick als eingegangen betrachtet.
Der Begriff seriöse Sportwetten online füllt sich damit mit Inhalt. Seriös ist ein Betrieb nicht, weil er schnell auszahlt oder freundlich wirbt, sondern weil er unter dieser Aufsicht steht, und die Zahl der Betriebe, auf die das zutrifft, ist zwei.
Spielerschutz: die Limite setzt der Spielende, nicht der Staat
Wer von einer Schweizer Sportwette spricht, kommt an einem zweiten Unterschied nicht vorbei. In vielen Ländern legt der Gesetzgeber fest, wie viel ein Mensch monatlich verlieren darf. In der Schweiz tut er das nicht. Es gibt keine gesetzlich fixierte Einzahlungslimite für Sportwetten, sondern eine Pflicht des Veranstalters, vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen. Die Zahl kommt also vom Kunden. Der Staat sorgt dafür, dass gefragt wird.

Das ist eine bewusste Konstruktion, und sie hat Folgen für jeden, der sie zum ersten Mal sieht. Ein Konto lässt sich nicht in Betrieb nehmen, ohne dass Limiten gesetzt sind. Danach fühlt sich niemand bevormundet. Aber die Zahl, die dort steht, ist die Zahl, die man in einer ruhigen Minute geschätzt hat — nicht die, die man in einer schlechten Woche braucht.
Was vor der ersten Wette eingestellt wird
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Asymmetrie ist der Punkt, an dem man sich festfahren kann: Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz nennt 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Es gibt keine Warteschleife, die den Verlust bremst, wenn man sie braucht — man kann schlecht verlieren und am nächsten Abend wieder aufsetzen. Es gibt nur eine Warteschleife, die den Ungeduldigen am dritten Abend ausbremst. Wer im Rückblick merkt, dass er zu hoch angesetzt hat, gewinnt durch die Senkung sofort Schutz für alle drei Zeitfenster.
Die Spielsperre und das Register
Neben den Limiten steht die zweite Schutzvorrichtung: die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und wirkt darüber hinaus: Sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer gehofft hat, nach der Sperre einfach bei einer anderen Adresse weiterzumachen, stösst im bewilligten Bereich auf das Register. Im ausländischen Bereich stösst er auf nichts, weil dort keine Sperre ankommt.
Eine freiwillige Selbstsperre lässt sich gesetzlich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein ehrliches Wort zum Personal an Verkaufsstellen: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und bei 200 Fällen an Verkaufspunkten in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Alterskontrolle am Schalter ist also nicht streng. Online fällt dieser Weg weg, weil die Identität vor der Kontoeröffnung geprüft wird — das ist einer der handfesten Vorteile des Online-Zugangs und gleichzeitig der Grund, weshalb er etwas länger dauert.
Wer Hilfe braucht
Ein Hinweis, der nicht in eine Analyse gehört, sondern einfach auf die Seite: Wer merkt, dass er die Limiten nicht mehr kontrolliert, findet Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und über die Fachstellen für Spielsucht. Der Veranstalter muss einen selbst gewählten Unterbruch ermöglichen, und die Spielsperre im Register ist der wirksamste Hebel, den ein Spielender hat, weil sie nicht nur ein Konto trifft.
Aktionen und Gratisspielguthaben: warum der Willkommensbetrag nach oben gedeckelt ist
Hier wird es unbequem für alle, die mit einer Bonusvergleichsliste gerechnet haben. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen im bewilligten Bereich die vorherige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist kein Formalakt. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Zwei Dutzend Vorgänge in einem Jahr für ein ganzes Land, während ausländische Anbieter mit fünfstelligen Willkommenspaketen werben.
Wer versteht, woher diese Zahlen kommen, liest die Werbung anders. Der bewilligte Bereich darf seine Aktion nicht frei erfinden. Der ausländische Bereich darf es, weil niemand ihm hier etwas genehmigen muss.
Was Sporttip tatsächlich als Aktion führt
Dass in der Schweiz trotzdem etwas läuft, zeigt der Kombiboost bei Sporttip. Er gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Zwei Dinge daran sind wichtiger als die Prozentzahlen. Erstens greift der Boost auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz — bei einer Wette, die nicht aufgeht, gibt es nichts zu erhöhen. Zweitens verlangt bereits die niedrigste Stufe vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50. Jede zusätzliche Voraussage multipliziert das Risiko. Die 100 Prozent auf der obersten Stufe sind eine Zahl für jemanden, der fünfzehnmal richtig liegt.
Daneben stehen Quotenboosts und Profitboosts. Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer die Wette vorzeitig glattstellt, verliert also nicht nur einen Teil des möglichen Gewinns, sondern die Erhöhung gleich mit.
Was der Markt abwirft, bevor eine einzige Aktion greift
Eine Wette auf einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis — kehrt aus einem Einsatz von CHF 1’000 im Schnitt rund CHF 950 zurück, weil sich die beiden Eintrittswahrscheinlichkeiten im Preis auf etwa 105 Prozent summieren. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei rund 95 Prozent, die Marge des Veranstalters bei rund 5 Prozent. Wer den Einsatz einmal umsetzt, zahlt rechnerisch also etwa CHF 50 für die Teilnahme an diesem Markt, unabhängig davon, ob die Wette aufgeht. Das ist die Schätzung eines Durchschnitts über viele Wetten, kein Ergebnis für eine einzelne; die konkrete Wette endet bei plus CHF 900 oder bei minus CHF 1’000, und die Mitte existiert nur in der Statistik.
Über mehrere Wetten wächst der Betrag. Bei rund 526 Wetten zu je CHF 1.90 auf denselben Markt bleibt der Umsatz bei CHF 1’000, und die erwartete Kostenlast bleibt bei rund CHF 50 — nur verteilt sie sich nun über hunderte kleine Einsätze statt über einen grossen. Das ist die eigentlich unangenehme Nachricht: Die Marge ist keine Strafe für den grossen Wetter, sondern eine Uhr, die für jeden gleich schnell läuft.
Genau deshalb ist das Grösse der Willkommenszahl kein Seriositätsmerkmal, sondern eine Kostenfrage. Ein grosszügiger Betrag aus einer Jurisdiktion, die der Aufsicht hier nichts vorlegen muss, kann an Umsatzbedingungen geknüpft sein, die einen Teil davon wieder abziehen. Bei Sporttip gibt es keine solche Hürde, aber auch kein Versprechen, dass die nächste Aktion kommt.
Kombiwetten, Bet-Builder und die Quote 1.00
Drei Regeln aus dem Sporttip-Regelwerk betreffen jeden, der mehr als eine Voraussage verbindet. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Die zweite Regel betrifft die Spielzeit: Reguläre Spielzeit ist die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Die dritte betrifft abgesagte Ereignisse: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.
Das sind Regeln, die im Streitfall entscheiden, wer was bekommt. Sie stehen in den Teilnahmebedingungen, nicht im Werbematerial.
Zahlungen und Auszahlungen: wenig Wege, klare Namen
Die Zahlungsfrage ist im bewilligten Schweizer Bereich kürzer zu beantworten als in jedem Vergleichsportal. Es gibt keine anonymen Zahlungen und keine Kryptoeinzahlungen. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Kredite an Spielende sind verboten. Wer nach Sportwetten online mit PayPal, Lastschrift oder Krypto sucht, sucht in Wahrheit nach einem ausländischen Anbieter, und findet damit die Wahl, die am Anfang dieses Textes beschrieben ist.
Auch ein Blick auf die Kanten: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Was es gibt, ist die Sperrliste der Aufsicht und die DNS-Sperre der Telekom-Anbieter. Eine Zahlung per Kreditkarte an eine ausländische Wettseite wird also nicht dadurch verhindert, dass eine Bank einschreitet.
Aufladen, Mindestbetrag und die 10’000er-Schwelle
Bei Swisslos wird das Spielguthaben im Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese beiden Zahlen zusammen sind der eigentliche Einzahlungsrahmen des Produkts. Sie sind keine gesetzliche Einzahlungslimite, sondern Vertragsbedingungen — der Unterschied ist wichtig, weil eine gesetzliche Limite für alle gälte und diese hier nur für das eine Produkt.
Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer kein PostFinance-Konto führt, nutzt den Einzahlungsschein oder eine andere Online-Zahlungsmöglichkeit — beides führt zum gleichen Wallet, nur mit unterschiedlichem Weg dorthin.
Auszahlungen: zwei gratis, dann 3 Prozent
Hier steht eine Bedingung, die in keiner Bonusliste auftaucht und trotzdem Geld kostet. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Ein Spielender mit kleinem Budget, der sein Guthaben gewohnheitsmässig nach jedem Gewinntag abzieht, zahlt also ab dem dritten Vorgang innerhalb eines Jahres für jeden weiteren. Wer dagegen das Guthaben stehen lässt und erst am Monatsende überweist, kommt mit den zwei Freibeträgen meist aus. Das ist einer der seltenen Fälle, in denen die Zahlungsdisziplin des Kunden unmittelbar den Preis bestimmt.
Bei Gewinnen läuft es anders: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 wird er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteinische Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer also CHF 2’500 gewinnt, bekommt das Geld schneller als der, der sein Guthaben freiwillig abzieht — die Automatik ist an den Gewinn gebunden, nicht an den Wunsch des Spielers.
Eine zweite Frist betrifft nicht die Auszahlung, sondern den Gewinnanspruch: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Und wenn eine Auszahlung verweigert wird, ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wo die Steuer anfängt — und wo sie aufhört
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Je nach Kanton gilt ein anderer Betrag. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wetter liegt weit darunter und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer.
Bei ausländischen Anbietern fehlt diese Verrechnungssteuer, was auf den ersten Blick günstig klingt. Die kantonale Praxis ist aber nicht einheitlich: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt, zahlt auf einen Gewinn von CHF 300 aus einem ausländischen Angebot Steuern, auf denselben Gewinn aus Sporttip nicht. Diese Frage gehört in die Steuererklärung und im Zweifel zu einer Steuerberatung oder an die kantonale Steuerverwaltung.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Das ist eine der wenigen Belastungen, die in diesem Markt tatsächlich fehlen.
Der Vergleich der Ein- und Auszahlungswege
| Brand | Bewilligungsstatus nach Schweizer Recht | Einzahlung / Aufladung | Auszahlungsziel und Frist |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Online-Zahlungsmöglichkeit, Einzahlungsschein, PostFinance Pay; Minimum CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen | Eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; zweimal gratis pro Jahr, danach 3 Prozent Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | — | Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | — | — |
| BDMBet | Keine Schweizer Bewilligung | — | — |
| BassBet | Keine Schweizer Bewilligung | — | — |
| Betclic | Keine Schweizer Bewilligung | — | — |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | — | — |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | — | — |
| BC.Game | Keine Schweizer Bewilligung | — | — |
| HighFlyBet | Keine Schweizer Bewilligung | — | — |
| Swisslos Sporttip | Keine Schweizer Bewilligung liegt für den Bereich der Aktionen bei der Konkurrenz vor | — | — |
Was in dieser Tabelle auffällt, ist die Leere in den letzten zwei Spalten. Sie ist keine Lücke der Erhebung, sondern der Befund selbst: Über die Zahlungswege eines ausländischen Anbieters weiss ein Schweizer Leser nichts, was er belastbar nachprüfen könnte. Kein hiesiges Recht regelt sie, keine Aufsicht prüft sie, und die Bedingungen ändern sich mit der Domain. Bei Sporttip ist die Kette vom Guthabenkauf bis zur Auszahlung in den Teilnahmebedingungen festgeschrieben — inklusive der dritten Auszahlung, die etwas kostet.
Der Vergleich: zehn Anbieter nach denselben Massstäben
Ein Test kann prüfen, was auf dem Papier steht. Er kann keine Rechtswirkung erzeugen. Deshalb beginnt jede Bewertung hier mit derselben Frage — steht eine Schweizer Bewilligung dahinter? — und diese Frage ist bei acht der zehn Anbieter mit Nein beantwortet. Die ausländischen Angebote sind nicht aufgeführt, weil sie empfehlenswert wären, sondern weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Nur so lässt sich der Unterschied zeigen, den der Rest dieses Textes behauptet.
Die Vergleichstabelle führt darum die Dinge, die eine Bewilligung sichtbar machen: das Produkt, die Veranstalterin und was sie nach Schweizer Recht darf.
Die Bewilligungslage im Vergleich
| Brand | Status nach Schweizer Recht | Veranstalterin oder Grundlage |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Grundlage IKV 2020 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Sitz Lausanne; Angebot für die sechs Westschweizer Kantone |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Erlaubnis ohne Kraft in der Schweiz |
| BDMBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Erlaubnis ohne Kraft in der Schweiz |
| BassBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Erlaubnis ohne Kraft in der Schweiz |
| Betclic | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Erlaubnis ohne Kraft in der Schweiz |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Erlaubnis ohne Kraft in der Schweiz |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Erlaubnis ohne Kraft in der Schweiz |
| BC.Game | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Erlaubnis ohne Kraft in der Schweiz |
| HighFlyBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Erlaubnis ohne Kraft in der Schweiz |
Zwei Spalten, elf Zeilen, ein Muster. Neun der zehn gelisteten Marken stehen in der Tabelle auf der gleichen Seite der Trennlinie, und das ist keine Momentaufnahme. Die Beschränkung auf zwei Veranstalter ist das Ergebnis einer politischen Entscheidung, die sich nicht dadurch ändert, dass ein weiteres Portal auftritt.
Was der Vergleich nicht leisten kann: Er kann nicht sagen, wie sich ein ausländisches Angebot in der Praxis anfühlt. Das ist der Teil, den kein Test ersetzt. Die eigene Prüfung beginnt bei jedem Anbieter mit derselben Handbewegung — die Bewilligung suchen, nicht das Willkommensangebot. Bei einem bewilligten Anbieter findet man sie im Impressum oder in den Teilnahmebedingungen, bei einem Schweizer Angebot zusätzlich den Hinweis auf die Aufsicht. Fehlt beides, ist die Entscheidung schon gefallen, und es spielt keine Rolle mehr, wie überzeugend die Startseite aussieht.
Eine zweite Prüfung betrifft die Limiten. Ein seriöser Betrieb verlangt sie, bevor gespielt wird. Wer sich anmelden kann, ohne eine Verlustlimite zu setzen, hat damit eine Information über den Anbieter erhalten, die in keiner Werbung steht.
Die Anbieter im Einzelnen
Zehn Bewertungen, in derselben Reihenfolge wie in der Übersicht, jeder nach den gleichen Massstäben. Die ersten beiden sind die bewilligten, die übrigen sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip: die bewilligte Referenz mit Vertragsgebiet
Das Produkt heisst Sporttip, die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Bewilligt ist das Angebot als Grossspiel nach BGS mit Veranstalter- und Spielbewilligung, überwacht von der Gespa.
Der Zugang ist die erste Hürde und die klarste Information über dieses Produkt. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Bei den Einsätzen gilt ein Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und von CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Unterschied zwischen CHF 1’000 und CHF 10’000 ist bemerkenswert — er belohnt die Systemwette, weil die einzelne Voraussage dort weniger Gewicht hat.
Bei den Funktionen ist Sporttip breiter aufgestellt, als das Etikett «Lotterie-Veranstalter» vermuten lässt. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer vorzeitig aussteigt, kauft sich also Sicherheit mit einem Abschlag, dessen Höhe er nicht in der Hand hat — und verliert zusätzlich einen laufenden Boost.
Das Geschäftsjahr 2025 zeigt, was der regulatorische Rahmen bewirkt. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten lag bei CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024, ein Rückgang von 7.0 Prozent und laut Geschäftsbericht der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Bericht führt ihn teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen, ohne Lose, wird nach der IKV 2020 zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und belief sich 2025 auf CHF 3’863’790.
Fazit: Dieses Produkt ist die einzige Wahl für alle, die im Vertragsgebiet wohnen und den vollen Schweizer Rahmen wollen — und die Kehrseite ist der Preis dieser Wahl: ein eng begrenztes Vertragsgebiet, ein Mindesteinsatz von CHF 1, eine Obergrenze von CHF 1’000 auf jede Einzelwette und eine 3-Prozent-Kommission ab der dritten Auszahlung pro Jahr. Wer wettet, um zu wetten, kommt damit aus. Wer Einsätze über vier Stellen plant, wird an dieser Kasse nicht bedient.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere halbe Schweiz
Für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet die Loterie Romande das Angebot Jouez Sport. Sie hält, wie Swisslos, eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und steht unter derselben Aufsicht.
Über die Grösse des Hauses geben drei Angaben Auskunft: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende, Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Wer aus einem anderen Kanton kommt, kann dort nicht mitspielen, und umgekehrt. Ein Konto in der Westschweiz nützt einem Zuzüger nichts, sobald er nach Zürich zieht.
Fazit: Die Kantonsgrenze ist die ganze Bewertung. Zwei bewilligte Häuser, die je die halbe Schweiz bedienen und einander nicht in die Gebiete greifen, teilen den Markt nach Wohnort und nicht nach Leistung — ein Leser aus dem Greyerzerland hat hier keine Wahl zu treffen, und einer aus dem Aargau ebenfalls nicht.
1xBet: ein Name auf der Sperrliste
1xBet hält keine Schweizer Bewilligung. Nach Schweizer Recht dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten, und eine Erlaubnis aus einer anderen Jurisdiktion hat hier keine Kraft. Das bedeutet konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home im Zusammenhang mit Domain-Hopping, also dem Ausweichen auf neue Adressen.
Fazit: Der Anbieter ist in diesem Vergleich der Fall, an dem die Sperrliste sichtbar wird. Wer ihn trotzdem nutzt, verliert den Zugang zur Selbstsperre, und das ist die eigentliche Einschränkung — die Sperre im Schweizer Register kennt diesen Anbieter nicht, und damit fällt der stärkste Hebel weg, den ein Spielender im bewilligten Bereich hat.
BDMBet: ohne Schweizer Rückweg
BDMBet erscheint ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für jede ausländische Marke in dieser Liste gilt: kein Bezug zum Sperrregister, kein Rechtsschutz nach Schweizer Verfahrensrecht, und eine Sperrliste, auf die die Domain gesetzt werden kann. Gewinne aus einem solchen Angebot sind steuerlich nach kantonaler Praxis zu behandeln, was je nach Wohnkanton unterschiedlich ausfällt.
Fazit: Der Punkt, an dem diese Marke strauchelt, ist nicht das Angebot an sich, sondern der Moment nach einem Streit. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Weg, eine Auszahlung durchzusetzen — und niemand anderes als der Anbieter selbst entscheidet über die Bedingungen.
BassBet: Verlockung vorn, Aufsichtsbehörde hinten
BassBet führt keine Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spielende heisst das: kein Kontakt zum Register der gesperrten Personen, keine Aufsicht, die die Quotenstellung oder die Auszahlung prüft, und ein Domainrisiko bei jeder Änderung der Sperrliste.
Fazit: Was diese Marke zeigt, ist das Verhältnis der Reihenfolge: erst die Anmeldung, dann das Nachdenken über Regelungen. In einem geregelten Markt kommt die Bewilligungsfrage vor der Kontoeröffnung; hier gibt es niemanden, der sie vorher beantwortet.
Betclic: bekannte Oberfläche, fehlende Bewilligung
Betclic ist eines der grösseren internationalen Angebote und hält keine Schweizer Bewilligung. Die bekannte Marke ändert an der Rechtslage nichts: Art. 4 BGS bindet die Wirkung einer Bewilligung auf die Schweiz, und eine ausländische Erlaubnis entfaltet hier keine Wirkung. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Fazit: Eine vertraute Oberfläche ist kein Bewilligungsnachweis. Wer diese Marke wählt, wählt eine Plattform mit professionellem Auftritt und ohne Schweizer Aufsicht — und trägt damit die steuerliche Behandlung nach kantonaler Praxis selbst.
BetAlright: Bewilligung nicht ersichtlich
BetAlright tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Damit entfallen die Voraussetzungen, an die im Schweizer System alles geknüpft ist: Aufsicht, Register, festgeschriebene Limitenpflicht und Rechtsschutz. Eine ausländische Erlaubnis, gleich welcher Jurisdiktion, ersetzt nichts davon.
Fazit: Wer sich für diese Marke entscheidet, entscheidet sich gegen das Register — und das ist die einzige Sperre, die einen Spielenden im bewilligten Bereich wirklich hält, weil sie produktübergreifend und länderübergreifend über Liechtenstein hinaus wirkt.
Interwetten: der Name, den die Aufsicht selbst nennt
Interwetten hält keine Schweizer Bewilligung. Bemerkenswert ist nicht der Anbieter, sondern die Quelle: Die Gespa nennt Interwetten im Zusammenhang mit Domain-Hopping, also dem Ausweichen eines gesperrten Angebots auf neue Adressen, die innerhalb von Stunden erreichbar sind. Damit ist dokumentiert, wie sich eine DNS-Sperre umgehen lässt.
Fazit: Die Sperrliste ist eine Verzögerung, keine Abschottung. Wer sich auf sie als Schutzmechanismus verlässt, hat den Mechanismus nicht verstanden — die eigentliche Schutzlinie verläuft über die Limiten, die ein Spielender selbst setzt.
BC.Game: Krypto-Umfeld, null Schweizer Anknüpfung
BC.Game erscheint in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung. Im bewilligten Schweizer Bereich gibt es keine anonymen Zahlungen und keine Kryptoeinzahlungen; Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Wer ein Angebot mit anderem Zuschnitt sucht, findet es ausserhalb dieses Rahmens und ausserhalb seiner Kontrolle.
Fazit: Der Unterschied liegt weniger im Produkt als im Zahlungsweg. Ein Schweizer Konto ist im bewilligten Bereich nicht anonymisierbar, und wer das anders will, tauscht Aufsicht gegen Bequemlichkeit.
HighFlyBet: ohne Bewilligung, ohne Register
HighFlyBet führt keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlt die Verbindung zum Sperrregister, es fehlt die Pflicht, vor der ersten Wette Verlustlimiten zu verlangen, und es fehlt der Schweizer Rechtsweg bei einer strittigen Auszahlung.
Fazit: Fehlende Limitenpflicht ist die konkreteste Folge für den Alltag. In einem bewilligten Angebot kann niemand spielen, ohne vorher eine Zahl festzulegen; hier bleibt diese Entscheidung dem Spielenden überlassen — und sie wird in der Praxis von den wenigsten freiwillig getroffen.
Was ein Budget von CHF 1’000 pro Monat real kostet
Am Ende bleibt eine Rechnung, die sich jeder selbst stellen kann. Angenommen, ein Spielender setzt im Monat CHF 1’000, einmal umgesetzt, in einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. Aus dem Quotenschlüssel folgt: Von den CHF 1’000 bleiben im Durchschnitt rund CHF 950 als Rückzahlung, und rund CHF 50 gehen als Marge an den Veranstalter. Das ist eine Schätzung über viele Wetten, kein Ergebnis für eine einzelne. Eine einzelne Wette bei Quote 1.90 kehrt bei Erfolg CHF 1’900 zurück, also CHF 900 Gewinn; die erwartete Kostenlast von rund CHF 50 bis 52 liegt dazwischen als Durchschnittswert über viele solcher Wetten.
Wird derselbe Tausender über den Monat in kleine Einsätze aufgeteilt, etwa 526 Wetten zu je CHF 1.90 auf denselben Markt, bleibt der Umsatz bei CHF 1’000 und die erwartete Kostenlast bei rund CHF 50. Die Feinheit dabei: Für jeden einzelnen Einsatz von CHF 1.90 ergeben die Quoten einen Schlüssel von etwa 94.74 Prozent, weil sich die beiden Preise zu einem Buch von rund 1’055 addieren — eine leichte Abweichung zum gerundeten Schlüssel des aufsummierten Beispiels. Beide Wege führen auf denselben Betrag, weil die Marge pro Einheit gleich bleibt, unabhängig davon, wie fein man den Umsatz schneidet.
Über ein Jahr, zwölf Mal CHF 1’000 umgesetzt, liegt die erwartete Kostenlast bei rund CHF 600 — bei unveränderter Quote, unverändertem Einsatz und der Annahme, dass nur dieses eine Marktsegment bespielt wird. Diese Zahl ist ein Durchschnitt, und die Streuung um sie herum ist so gross, dass einzelne Spieler deutlich besser oder deutlich schlechter abschneiden. Der Punkt der Rechnung ist ein anderer: Ein ausländisches Willkommensangebot, das nach dem Umsatz einen dreistelligen Betrag auf die Kostenlast eines Jahres legt, muss nicht grosszügig sein, um attraktiv auszusehen.
Der Vergleich dieser Rechnung mit der Situation eines Spielenden in einem bewilligten Schweizer Angebot führt zu einer unbequemen Beobachtung. Sporttip nimmt einen Teil der Marge über die Quote und einen weiteren über die Auszahlungsgebühr ab der dritten Transaktion im Jahr — zwei Posten, von denen der zweite oft vergessen wird, weil er nicht auf dem Wettschein steht. Wer beide zusammen sieht, entscheidet anders als der, der nur die Quote liest.
Häufig gestellte Fragen
Woran erkennt ein Schweizer Spielender, ob ein Anbieter bewilligt und seriös ist?
An zwei Dingen, in dieser Reihenfolge: an einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa, und daran, dass der Anbieter im Schweizer Vertragsgebiet liegt. Fehlt die Bewilligung, hilft auch eine ausländische Erlaubnis nicht — sie hat in der Schweiz keine Kraft.
Wie wird aus Einsatz und Quote der Auszahlungsbetrag?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos wird das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Der Einsatz wird mit dem Abschluss der Wette belastet, der Gewinn nach der Auswertung gutgeschrieben.
Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten?
Nur zwei Häuser: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine weitere bewilligte Liste existiert nicht. Eine ausländische Bewilligung gilt ausschliesslich im Land, das sie erteilt hat, und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung — wer hier ohne Bewilligung organisiert, macht sich strafbar.
Welche Limiten sind vor der ersten Wette Pflicht, und wie lange dauert eine Erhöhung?
Bei Sporttip werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das Gesetz nennt 24 Stunden, die beiden Veranstalter wenden 72 an.
Wie kommen Auszahlungen an, und warum nur auf das eigene Konto?
Auszahlungen gehen im bewilligten Bereich ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das schliesst anonyme und Kryptozahlungen aus. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro Jahr gratis, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, mit einer Überweisungsdauer von 5 bis 10 Arbeitstagen.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, kein bestehender Eintrag im Sperrregister und nur eine Registrierung pro Person. Die Angaben werden beim Registrieren aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Was dürfen bewilligte Anbieter überhaupt anbieten, und was nicht?
Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa in der Fassung vom 10. September 2026 ist abschliessend. Nicht darauf: Eckball- und Kartenmärkte, eine E-Sport-Sektion, Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen, Wetten auf Trainingsläufe. Livewetten sind erlaubt, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt.
Was kostet eine Wette im Durchschnitt, unabhängig vom Ausgang?
In einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent. Bei CHF 1’000 Umsatz entspricht das einer erwarteten Kostenlast von rund CHF 50 — als Durchschnitt über viele Wetten, nicht als Ergebnis einer einzelnen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze kommt nicht hinzu.
Rechtslage – italienfussball
Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
