Sportwetten Aktionen 2026 im Klartext – zwei Veranstalter, viele Hürden, wenig Zauber

Updated Oktober 2026
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Eine Eishalle steht in der Dämmerung unter Flutlicht, aus der Ferne gesehen, davor ein leerer Parkplatz mit Schnee.

Stand: Oktober 29, 2026; Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Angaben von Swisslos, der Loterie Romande und der Gespa.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach Sportwetten-Aktionen sucht, stösst auf eine kurze Liste. Das ist kein Zufall und keine Marktlücke, die noch jemand füllen wird. Der Bundesgesetzgeber hat das Veranstalten von Sportwetten auf zwei Bewilligungsinhaber begrenzt, und Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Ein Markt mit zwei Anbietern und einer Bewilligungspflicht für Werbegeschenke sieht anders aus als ein Markt mit fünfzig. Genau deshalb lohnt sich der zweite Blick: Wer die Bedingungen liest, sieht, dass die kleinen Aktionen der beiden Veranstalter unterschiedlich viel wert sind, je nachdem, wie man wettet.

Diese Seite sortiert, welche Wege es in der Schweiz überhaupt gibt, wer zu welchem Weg passt und was eine Aktion unter dem Strich kostet. Sie nennt keine Sieger und keine sicheren Wetten. Sie nennt Zahlen aus den Reglementen der Veranstalter und aus den Bedingungen, unter denen eine Gratiswette überhaupt entstehen darf.

Der Vergleich: Was die zwei Schweizer Veranstalter an Aktionen tatsächlich fahren

Zwei Namen, mehr nicht. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport, und dazwischen liegt die Sprachgrenze. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das ist die erste und wichtigste Erkenntnis für jeden, der Aktionen vergleichen will: die Auswahl ist keine Wahl zwischen zwei gleichwertigen Angeboten, sondern eine Wahl, die das eigene Wohnkanton-Dossier schon getroffen hat.

Eine Armbanduhr und ein gespitzter Bleistift liegen auf einem hellen Holztisch im Licht einer Schreibtischlampe.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Ein Vergleich der laufenden Aktionen muss also zuerst festhalten, was vergleichbar ist. Die Namen, die Bewilligungsart, die Aufsicht und die Frage, was ein Guthaben am Ende wert ist. Alles andere – Laufzeit, Mechanik, Bedingungen – unterscheidet sich, weil die beiden Veranstalter unterschiedliche Kundschaft bedienen und ihre Aktionen unterschiedlich aufsetzen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin / gemeldete Lizenz
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
20Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte der gemeldeten Lizenz sieht bei acht Zeilen gleich aus, und das ist der Punkt. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sie ist keine mildere Form der Schweizer Bewilligung, sie ist eine andere Rechtsordnung. Wer im Vergleich nach einer dritten lizenzierten Adresse sucht, sucht etwas, das es nicht gibt: Die Gespa publiziert keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Auf dieser Liste standen Ende 2025 über 670 Domains, und sie wächst weiter, weil blockierte Adressen innert Stunden durch neue ersetzt werden.

Was heisst das für den Vergleich der Aktionen? Eine Aktion bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung lässt sich nicht mit einer Gratisspiel-Aktion der beiden Veranstalter vergleichen, weil die Vergleichsgrössen fehlen. Bei Sporttip und Jouez Sport gibt es ein Spielerkonto mit geprüfter Identität, eine Verlustlimite, ein Sperrregister, einen Schweizer Gerichtsweg. Bei den acht ausländischen Namen gibt es davon nichts, was in der Schweiz durchsetzbar wäre. Ein Vergleich, der nur die Höhe eines Bonus nebeneinanderstellt, vergleicht eine Zahl mit einem anderen Massstab.

Wer zu welchem Weg passt

Die beiden bewilligten Wege decken zwei Kantonsgruppen ab und sind im Übrigen ähnlich streng. Die acht ausländischen Namen sind für Leserinnen und Leser, die schon wissen, was sie tun, und die den Verlust des Schweizer Schutzes bewusst in Kauf nehmen. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Beschreibung der Lage: Der Schutz, den ein Schweizer Veranstalter bietet, endet an der Grenze seiner Bewilligung, und jenseits dieser Grenze gibt es ihn nicht stückweise.

Für einen Gelegenheitswettenden mit einem Zwanziger-Budget pro Wochenende ist die Sache klar: Sporttip oder Jouez Sport, je nach Wohnort, mit einer tief angesetzten Verlustlimite. Für jemanden, der ohnehin schon bei ausländischen Anbietern spielt, ändert diese Seite nichts an seiner Praxis, aber sie nimmt ihm eine Illusion: dass eine Aktion dort ihn vor irgendetwas schützt. Tut sie nicht.

Wie eine Sportwetten-Aktion in der Schweiz entsteht

Aktionen bei Sportwetten fallen nicht vom Himmel. Sie entstehen aus einer Mechanik, die fast immer dieselbe ist: Ein Veranstalter will etwas Bestimmtes erreichen – mehr Erstkunden, mehr Kombiwetten, mehr Live-Umsatz, mehr Volumen in einem bestimmten Wettbewerb. Die Aktion ist das Werkzeug, und die Bedingungen sind der Preis, den der Veranstalter dafür verlangt.

Wer diese Mechanik kennt, liest Bedingungen anders. Drei Stellschrauben tauchen praktisch immer auf. Die erste ist der Mindesteinsatz oder die Mindestquote, ab der ein Wett zählt. Die zweite ist die Laufzeit, in der eine Bedingung erfüllt sein muss. Die dritte ist die Frage, ob der Aktionseinsatz ausgezahlt werden kann oder ob er im Spielerkonto verfällt. Die dritte ist die wichtigste und die am seltensten gelesene.

Bei den beiden Schweizer Veranstaltern kommen zwei Besonderheiten dazu, die es in anderen Märkten so nicht gibt. Die Vergabe von Gratisspielen und Gratisguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahl ist der eigentliche Grund, warum die Aktionenlandschaft hier karg aussieht. Es gibt keine Stelle, die einen Bonus verbietet; es gibt eine Stelle, die vorher zustimmen muss, und das bremst die Frequenz.

Die zweite Besonderheit ist die Auszahlbarkeit. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das steht in den Bedingungen beider Veranstalter und es steht im Gesetz. Wer eine Aktion mitnimmt, bekommt kein Geld, sondern die Erlaubnis, mit einem bestimmten Betrag zu spielen. Was er daraus gewinnt, kann er unter Umständen abziehen; das Guthaben selbst nie.

Daraus folgt für die Bewertung einer Aktion eine Regel, die man sich merken kann: Nicht der beworbene Betrag entscheidet, sondern die Differenz zwischen dem Betrag und dem, was davon unter welchen Bedingungen auszahlbar werden kann.

Quotenboosts und Profitboosts: was sie wirklich tun

Boosts sind die häufigste Aktionsform, weil sie am billigsten sind. Sporttip kennt zwei Varianten: den Quotenboost, der online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage gilt, und den Profitboost, der den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöht. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer während der Laufzeit der Wette aussteigt und Cash-Out nutzt, verliert den Boost.

Der letzte Punkt wird im Marketing gern verschwiegen. Ein Boost ist ein Rabatt auf die Quotensteuer des Veranstalters, kein Geschenk: Er erhöht den Gewinn, nicht die Trefferwahrscheinlichkeit. Und er hat eine Bedingung, die den Nutzen in bestimmten Situationen auf null setzt.

Ein Rechenbeispiel mit Zahlen, die keine Kurse sind, sondern Beispielwerte: Angenommen, drei Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70 und 1.80 werden kombiniert, und der Kombiboost greift – dann ist der Gewinn auf den Nettogewinn bereits erhöht. Das ist ein illustratives Beispiel, keine zugesagte Quote. Die Mechanik zeigt sich aber auch ohne eine einzige konkrete Zahl: Jeder Prozentpunkt auf den Nettogewinn wirkt auf den kleinen Teil des Gewinns, der über dem Einsatz liegt.

Der Kombiboost und die vier Voraussagen

Das ist die bekannteste Aktion bei Sporttip und die einzige, die man ohne Übertreibung als Volumenprogramm bezeichnen kann. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn ist gestaffelt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Hier lohnt es sich, das untere Ende der Staffel genau anzusehen, weil dort die meisten Wettenden landen. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 ergeben eine Gesamtquote, die deutlich über 5.06 liegt; der Bonus beträgt bei dieser Zahl 5 % des Nettogewinns. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Gesamtquote von 5.06 beträgt der Bruttogewinn CHF 50.60, der Nettogewinn also CHF 40.60, und 5 % davon sind CHF 2.03. Der Boost verdoppelt also nicht den Einsatz zurück – er schiebt einer Wette, die schon gewinnen muss, gut zwei Franken hinterher.

Die Staffel ist steil, und sie ist so gebaut. Der Sprung von 5 % auf 20 % passiert zwischen vier und sieben Voraussagen, also dort, wo eine Kombination auch nur mit vier richtigen Tipps schon unwahrscheinlicher wird. Bei zehn Voraussagen sind es 40 %, bei fünfzehn 100 %. Die 100 % klingen grosszügig, bis man die Gesamtquote von fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 betrachtet.

Was eine Kombination mit vier Voraussagen auszahlt

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet.

Vier ausgewählte Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 9’792 – das Rappenrunden des Veranstalters greift erst am Schluss. Bei einem Einsatz von CHF 10 rechnet die Wette also 10 × 9’792 = CHF 97.92 aus, abgerundet auf volle fünf Rappen CHF 97.90. Der Nettogewinn liegt bei CHF 87.90. Der Kombiboost greift in diesem Fall, weil vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 vorliegen, und er kommt auf den Nettogewinn dazu: 5 % von CHF 87.90 sind CHF 4’395, also rund CHF 4.40 aufgerundet. Unter dem Strich steht ein Betrag zwischen CHF 97.90 und rund CHF 102.30, je nachdem, ob die Erhöhung vor oder nach dem Rappenrunden greift und wie die Limiten des Veranstalters in diesem Fall liegen.

Das ist die Bandbreite, die dieses Beispiel hergibt: rund CHF 98 ohne Boost, rund CHF 102 mit Boost. Wer die Zahl höher haben will, muss eine lange Kombination bauen – und zahlt dafür mit einer Trefferwahrscheinlichkeit, die mit jeder zusätzlichen Voraussage fällt. Der Boost ist die Belohnung für ein Risiko, das man selbst geschaffen hat.

Laufzeiten, Aktionstage und der Zeitdruck

Aktionen haben ein Ende, und sie haben oft ein kurzes. Das ist kein Zufall, sondern Teil der Mechanik: Eine Laufzeit erzeugt eine Frist, und eine Frist verhindert, dass jemand in Ruhe rechnet. Bei der Eishockey-Aktion der Loterie Romande in der Saison 2025/26 lagen zwischen dem ersten und dem letzten Aktionstag fast drei Monate – aber nur sieben Tage, an denen überhaupt ein Code zu finden war.

Der Zeitdruck ist die zweite Stellschraube. Bei einer vergünstigten Wette kostet eine verpasste Frist nichts, man wettet einfach normal weiter. Bei einem Gratisspielguthaben kostet eine verpasste Frist das gesamte Guthaben, weil es nach dreissig Tagen verfällt. Wer eine Aktion mitnehmen will, sollte den Kalender zuerst lesen und das Wettprogramm danach.

Wo der Bonus landet und wie er dort bleibt

Ein Aktionsgewinn ist nicht dasselbe wie eine Auszahlung. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen, wenn eine Zahlungsverbindung bekannt ist, innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande ist die Grenze dieselbe: bis CHF 1’000 netto geht es ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Der Weg von einer Aktion ins eigene Konto ist also kurz, wenn der Gewinn unter der Grenze bleibt, und er führt automatisch weiter, wenn er darüber liegt. Was auf keinem der beiden Wege ankommt, ist das Gratisspielguthaben selbst. Das ist der wichtigste Satz dieser Seite, und er gilt bei beiden Veranstaltern.

Die Rechtslage: Warum die Auswahl klein bleibt

Wer verstehen will, warum es in der Schweiz kaum Aktionen gibt, muss sich das Gesetz ansehen, nicht die Marketingabteilungen. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht von der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein langer, heller Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holzboden und hohen Fenstern am Ende, menschenleer.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Der entscheidende Punkt für die Aktionenlandschaft steht etwas versteckt im Gesetz und ist trotzdem der Hebel, an dem der ganze Markt hängt: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht. Nicht wenige, zwei. Wer also nach einem dritten Buchmacher mit Schweizer Bewilligung sucht, sucht eine Rechtsform, die das Gesetz nicht vorsieht.

Schweizerische Politik nennt das nicht Zufall, sondern Zweck: Die Reinerträge fliessen gemäss Gesetz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Ein offener Wettmarkt mit fünfzig Anbietern würde dieselben Erträge in privatwirtschaftliche Taschen verteilen. Man kann das für rückständig halten oder für konsequent, aber es erklärt, warum die Aktionen hier so aussehen, wie sie aussehen.

Was überhaupt bewettet werden darf

Die Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Zwei Konsequenzen für die Aktionen. Erstens können Aktionen nur auf Märkten stattfinden, die zugelassen sind – ein Anbieter kann also nicht mit einer Promo für ein Produkt werben, das er nicht anbieten darf. Zweitens schrumpft die Zahl der erlaubten Wetten, was die Zahl der sinnvollen Aktionen zusätzlich begrenzt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt – es ist eine Funktion jedes einzelnen Veranstalters, keine gesetzlich verbürgte Leistung.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich. Nur Sportereignisse.

Bewilligung, Aufsicht und was eine ausländische Lizenz in der Schweiz wert ist

Eine Bewilligung nach Art. 4 des Geldspielgesetzes gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – entfaltet hier keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat; das Gesetz droht dafür bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe an, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die beruhigende Nachricht und die unangenehme zugleich: Er wird nicht bestraft, aber er verliert möglicherweise seine Einsätze und Gewinne, wenn in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen wird.

Ausserdem fehlt jenseits der Schweizer Bewilligung alles, was den Schweizer Weg ausmacht: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Diese Liste ist kein statisches Dokument; blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping benennt. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend.

Für die Frage der Aktionen heisst das: Ein Anbieter ohne Bewilligung kann mit einer Aktion werben, die der Schweizer Gesetzgeber für unzulässig hält, ohne dass die Aufsicht ihm das untersagen könnte. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Der Adressat dieser Busse ist aber nicht der ausländische Anbieter, der sie kaum fürchten muss, sondern der inländische Werbende.

Ein Konto braucht Wohnsitz – und was das für Aktionen bedeutet

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Vertragsgebiet von Swisslos. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Bei Swisslos kommt zur Wohnsitzfrage eine Registrierung mit Identitätsprüfung hinzu: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist ein bürokratischer Vorgang, und er ist der Grund, warum eine Aktion nicht einfach mitgenommen werden kann, ohne dass die eigene Identität geklärt ist.

Für das Thema Aktionen ist das keine Nebensache. Es bedeutet, dass eine Aktionswette bei den Schweizer Veranstaltern immer an ein verifiziertes Konto gebunden ist, nie an eine anonyme Teilnahme. Wer keine Verifizierung durchlaufen will, nimmt an keiner Schweizer Aktion teil – Punkt. Das ist die andere Seite der Betrugsprävention, und wer sich über die Ausweiskontrolle ärgert, sollte bedenken, dass genau sie den Schweizer Konto-Weg zu einem nachvollziehbaren Weg macht.

Aktionen und Selbstschutz: Der Punkt, an dem die meisten Angebote scheitern

Eine Aktion will, dass Geld gesetzt wird. Der Selbstschutz will, dass ein bestimmtes Mass nicht überschritten wird. Wer beides nebeneinander legt, sieht sofort, wo die Spannung liegt – und kommt zu einer unbequemen Schlussfolgerung: Wer eine Aktion mitnimmt, sollte seine Limiten vorher senken und nicht nachher.

Verlustlimiten, die vor der ersten Wette stehen

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind die interessanteste Zahl des ganzen Abschnitts. Sie sind kein technisches Detail, sie sind eine Bremse, die bei schlechter Laune greift. Der Gesetzgeber gibt 24 Stunden für die Erhöhung einer Limite vor; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer nach zwei verlorenen Kombinationen glaubt, die Limite anheben zu müssen, sitzt drei Tage auf dieser Entscheidung. Das ist kein Ärgernis, das ist der Zweck.

Wer die Aktionen dieser Seite nutzen will, sollte die Verlustlimiten deshalb nicht als Behördlichkeit abtun, sondern als Teil der Aktionsplanung: Die Limite, die man während einer Aktion senkt, gilt für die Aktion und darüber hinaus. Eine Limite, die während einer Aktion angehoben wurde, bleibt nach der Aktion bestehen.

Die Spielsperre und das Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist der Punkt, an dem die Schweizer Regelung über den Sportwettenmarkt hinausreicht: Eine Sperre nimmt einen nicht nur aus dem Wettangebot, sondern aus dem ganzen erlaubten Spielmarkt.

Nach dem Gesetz werden überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen exkludiert und Selbstsperren erfasst; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Und ein Punkt, der die Wirkung von Verkaufsstellen relativiert: Die Aufsicht führte 2025 Testkäufe durch und stiess an Verkaufsstellen bei 200 Fällen in 47.5 % der Fälle auf den Verkauf einer Sportwette an eine minderjährige Person. Wer sich auf das Personal am Kiosk als Kontrolle verlässt, verlässt sich auf eine Quote, die schlechter ist als ein Münzwurf.

Was eine Aktion bei gesperrtem oder limitiertem Konto bedeutet

Eine Aktion, die an ein Konto gebunden ist, endet mit dem Konto. Wer gesperrt ist, kann keine Aktionswette platzieren, und wer seine Limite ausgeschöpft hat, kann während der Laufzeit einer Aktion nicht weiter setzen. Für den praktischen Vollzug heisst das: Ein Guthaben, das man wegen einer Limite nicht einsetzen kann, verfällt trotzdem nach seiner Frist. Bei der Aktion der Loterie Romande waren es dreissig Tage. Die Limite und die Aktionsfrist laufen nicht synchron; wer beides hat, sollte die frühere Frist als die massgebliche betrachten.

Wo man sich melden kann

Wichtiger als jede Aktionsbedingung ist die Frage, an wen man sich wendet, wenn das Spielen nicht mehr kontrolliert läuft. In der Schweiz sind das die kantonalen Fachstellen sowie die Beratungsangebote, die an die Geldspielaufsicht angeschlossen sind, und bei Swisslos die eigene Spielerschutz-Infrastruktur mit den beschriebenen Limiten und Sperren. Dies ist ein wichtiger Hinweis für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Spielangebot.

Aktionen, Bonusguthaben und Gratisspielguthaben: Was sie wert sind

Die eigentliche Materie. Was gibt es, wie kommt es aufs Konto, und wann ist es weg.

Die drei Formen, die in der Schweiz vorkommen

Bei den beiden bewilligten Veranstaltern lassen sich die Aktionsformen grob in drei Gruppen teilen. Die erste sind Quoten- und Gewinnverbesserungen: Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf definierte Ereignisse. Sie kosten den Veranstalter nichts, wenn die Wette verliert, und sie sind deshalb beliebt. Die zweite ist der Kombiboost, eine Volumenstaffel für Kombiwetten ab vier Voraussagen. Die dritte sind Gratisspielguthaben, also Gutschriften, die man einsetzen, aber nicht auszahlen kann.

Die dritte Form ist die einzige, für die es eine gesetzliche Zustimmung braucht, und sie ist deshalb die seltenste. Genau hier liegt die Erklärung für den ersten Eindruck dieser Seite: Was in anderen Märkten der Standard ist – ein Willkommensbonus und ein paar Freiwetten für jeden Neukunden –, ist in der Schweiz eine bewilligungspflichtige Ausnahme, die dosiert vergeben wird.

Bei einem Gratisspielguthaben sind zwei Bedingungen entscheidend, die nichts mit der Höhe zu tun haben: die Gültigkeitsdauer und die Auszahlbarkeit. Die erste bestimmt, wie lange man Zeit hat, das Guthaben in eine Wette zu verwandeln. Die zweite bestimmt, ob das Guthaben selbst jemals Geld wird. Bei beiden Schweizer Veranstaltern lautet die Antwort auf die zweite Frage nein.

Die Eishockey-Aktion der Loterie Romande: eine Gratisspiel-Aktion im Detail

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und umfasste sieben Aktionstage. Der Mechanismus war an einen physischen Ort gebunden: In den Stadien der National League wurde ein Code verbreitet, und wer diesen Code innert sieben Tagen in sein verifiziertes Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.

Rechnen wir das einmal nach, weil es die Grössenordnung dieser Aktion zeigt. 7’000 Stück mal CHF 10 sind CHF 70’000 Guthaben über sieben Aktionstage und eine Saisonhälfte. Das ist eine Marketingausgabe, die in einem offenen Wettmarkt ein einzelner Anbieter an einem Wochenende verbraucht. Hier verteilt sie sich auf sieben Eishockeyabende in der ganzen Westschweiz.

Für den Einzelnen bleibt ein Guthaben von CHF 10, das dreissig Tage gültig ist und nicht ausbezahlt werden kann. Der Weg von dort zu einem ausgezahlten Gewinn führt über eine Wette, und die Auszahlungsgrenze der Loterie Romande liegt bei CHF 1’000 netto: Bis dorthin geht ein Gewinn ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Wer mit CHF 10 Guthaben einen Gewinn über CHF 1’000 erzielt, hätte eine Quote von über 100 gebraucht. Praktisch heisst das: Aus dieser Aktion wird in der Regel ein Wallet-Guthaben, und aus dem Wallet-Guthaben wird nur dann Geld, wenn man gewinnt und die Grenze überschreitet oder sich das Guthaben auszahlen lässt – was für das Aktionsguthaben ausgeschlossen ist.

Was ein Gratisguthaben im Schnitt einbringt

Ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückfliesst, ist weniger wert als sein Nennbetrag. Der Grund ist einfach: Man bekommt nur den Gewinnteil, nicht den Einsatz. Ein Guthaben von CHF 10 auf eine Wette zu Quote 2.00 bringt im Erfolgsfall CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20 – den Einsatz bekommt man nicht zurück, weil man ihn nicht eingezahlt hat.

Auf die Dauer betrachtet schrumpft der Wert weiter, weil die Wette nur in einem Teil der Fälle gewinnt. Der Erwartungswert eines solchen Guthabens errechnet sich aus dem Guthabenbetrag, multipliziert mit (Quote minus eins) geteilt durch die Quote, und das Ganze multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes – also dem Anteil, den der Markt insgesamt an die Wettenden zurückzahlt. Der letzte Faktor ist der Anteil, den der Buchmacher einbehält, sichtbar gemacht: Bei einer Wette zu Quote 2.00 auf einen Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 % ist ein Gratisguthaben von CHF 10 im Durchschnitt nicht CHF 10 wert, sondern CHF 4.75. Keine Wette bringt diesen Durchschnitt; sie wirft entweder CHF 10 ab oder nichts.

Diese Rechnung ist ein statistischer Durchschnitt über viele Fälle unter den genannten Annahmen, keine Zusage für einen einzelnen Einsatz. Sie erklärt aber, warum ein Gratisspielguthaben über CHF 10 nicht mit einem Geschenk über CHF 10 zu verwechseln ist – und warum die kleine Grösse der Schweizer Aktionen weniger dramatisch ist, als sie aussieht: Auch eine grosse Aktion wäre unter dem Strich deutlich kleiner als die Zahl auf dem Banner.

Umsatzbedingungen und die Grenze der Auszahlbarkeit

Der Punkt, an dem ein Bonus am häufigsten enttäuscht, ist nicht die Höhe, sondern die Kombination aus Laufzeit und Umsatz. Bei den Schweizer Veranstaltern sind die Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, und bei den Aktionen der Loterie Romande war die Laufzeit auf dreissig Tage festgelegt. Dazu kommen die Einschränkungen, die den Wert eines Boosts begrenzen: Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, ein Boost ist pro Wettenden nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt er.

Vergleichen wir das mit einem ausländischen Buchmacher, und zwar grundsätzlich, nicht mit einer konkreten Zahl. In einem offenen Markt, in dem Neukundenboni mit einem mehrfachen Umsatz des Bonus verlangt werden, muss der Bonus mehrfach durch Wettvolumen gedreht werden, bevor er ausgezahlt werden kann – und jeder einzelne dieser Wetten trägt die Marge des Buchmachers. Ein Bonus von CHF 100, der mit einem mittleren Umsatzfaktor zu drehen ist, verliert dabei einen erheblichen Teil seines nominellen Werts, bevor der Kunde ihn zum ersten Mal sieht. Die Schweizer Lösung vermeidet diesen Vorgang, indem sie die Auszahlbarkeit schlicht ausschliesst.

Das ist der Kern der hiesigen Konstruktion. Man kann sie als grosszügig gegenüber Wettenden lesen, weil keine Umsatzbedingungen an einem auszahlbaren Geldbetrag hängen. Man kann sie als unattraktiv lesen, weil ein Guthaben, das man nicht abziehen kann, weniger ist als ein kleinerer Betrag, den man abziehen kann. Beide Lesarten sind richtig, und welche gilt, hängt davon ab, wie viel man überhaupt wetten will. Für den, der die Wette sowieso platziert hätte, ist das Gratisguthaben ein Rabatt. Für den, der nur wegen des Guthabens spielt, ist es ein Anlass zu spielen.

Die geprüften Veranstalter und die ausländischen Namen im Einzelnen

Zehn Namen, sortiert wie auf dieser Seite der Reihenfolge nach: zuerst die zwei, die in der Schweiz eine Bewilligung haben, dann acht, die keine haben. Wer hier einen Vergleich der Aktionen erwartet, bekommt an mehreren Stellen eine Beschreibung der Produkte und eine Einschätzung, wer mit dem jeweiligen Weg zurechtkommt. Eine Aktionshöhe lässt sich bei den acht ausländischen Namen nicht gegen die Schweizer Aktionen stellen, weil kein gemeinsamer Massstab existiert.

Swisslos Sporttip: die Aktion, die nur im eigenen Vertragsgebiet existiert

Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip.

Das Aktienpaket für die Leserschaft dieser Seite besteht aus vier Elementen. Der Kombiboost staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier Voraussagen über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis 100 % bei fünfzehn, wobei jede Voraussage mindestens Quote 1.50 haben muss und der Boost nur online für Prematch, Live und Systemwetten gilt. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die online, einmalig pro Wettenden und limitiert sind. Für Auszahlungen gibt es die Zwei-Mal-Gratis-Regel: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage.

Das vierte Element ist das, was im Alltag am meisten ausmacht: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 bei einer Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. In der Praxis bedeutet die untere Grenze, dass Aktionsbedingungen mit Mindesteinsätzen kaum je an der Einsatzgrenze scheitern. Die obere Grenze bedeutet, dass eine grosse Wette auf einen Boost nicht in einem einzigen Wettschein landet.

Das Einzahlen läuft über die gekaufte Spielguthaben-Gutschrift: per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Beim Cash-Out ist Sporttip breit, aber nicht unbegrenzt: Die Funktion gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Das Urteil über diesen Weg fällt nicht über die Aktionen, sondern über die Grenze, die sie umschliesst: Der Kombiboost rechnet sich für den, der ohnehin grosse Kombinationen baut – wer nur Einzelwetten spielt, für den existiert die Staffel gar nicht. Der Anreiz zielt auf ein Produkt, nicht auf einen Kunden.

Loterie Romande Jouez Sport: Aktionen mit Stadionzugang

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Grösse der Organisation ist für das Verständnis der Aktionen nicht irrelevant: Ein Netz von über zweitausend Verkaufsstellen ist ein Werbekanal, den ein reiner Online-Anbieter nicht hat.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» nutzte genau diesen Kanal teilweise: Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet, also dort, wo Publikum ohnehin anwesend ist. Wer den Code innert sieben Tagen in sein verifiziertes Konto eintrug, erhielt CHF 10 Spielguthaben, ausgegeben in 7’000 Stück, dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.

Bei den Einzahlungen und Auszahlungen gelten eigene Grenzen: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, dazu ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Der Aufwand dieser Aktion ist ihr eigentliches Merkmal. Man musste im Stadion sein, den Code finden, ihn innert sieben Tagen eingeben und dabei ein verifiziertes Konto besitzen. Drei Voraussetzungen, von denen zwei ausserhalb des Kontos liegen. Für einen regelmässigen Stadiongänger ist das ein kleiner Zusatz zum Abend; für alle anderen ist es eine Aktion, die man nur durch Zufall mitnimmt.

BC.Game, MrXbet, 20Bet und HighFlyBet: derselbe Status, derselbe Vorbehalt

Die vier Namen teilen dasselbe Bewilligungsprofil: ohne Schweizer Bewilligung. Gemeldete Lizenzen entfalten in der Schweiz keine Wirkung. Diese Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, woraufhin Schweizer Telekommunikationsanbieter sie per DNS blockieren.

Für die Frage der Aktionen bedeutet das: Diese Anbieter können Aktionen fahren, die in der Schweiz nicht bewilligungsfähig wären, und niemand kann sie daran hindern. Die Werbung dafür darf in der Schweiz nicht verbreitet werden, und für inländische Werbende ist sie mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bedroht. Wer als Leser auf eine solche Aktion stösst, stösst auf Werbung, deren Verbreitung hierzulande verboten ist.

Was diese Namen für einen konkreten Leser bedeuten, hängt weniger von ihrem Bonus ab als von der Frage, was er im Streitfall will. Wer im Streitfall einen Schweizer Gerichtsweg will, hat ihn hier nicht. Wer im Streitfall auf eine ausländische Aufsicht verweist, verweist auf eine Behörde, deren Entscheid in der Schweiz nicht vollstreckt wird. Das ist keine Moralpredigt, sondern eine Zuständigkeitsfrage.

Playzilla, Coolzino, AmunRa und N1 Bet: der Markt, der dauernd die Adresse wechselt

Auch diese vier sind ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, mit Domains, die auf der Sperrliste landen können. Sie unterscheiden sich von den vier vorigen in einem Punkt, der für Aktionen relevant ist: Sie treten stärker über wechselnde Adressen in Erscheinung, und genau darauf reagiert die Blockierungspraxis. Die Sperrliste wächst, und blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt – die Aufsicht nennt das Domain-Hopping.

Diese Praxis hat eine unangenehme Folge für jeden, der dort ein Guthaben aus einer Aktion hält. Wenn eine Domain blockiert wird, ist der Zugang zu ihr über Schweizer Anschlüsse gestört; ein Guthaben, das an eine solche Adresse gebunden ist, wird dadurch nicht ausgezahlt, nur schwerer erreichbar. Ein Aktionsguthaben bei einem Anbieter, dessen Adresse wechseln kann, ist ein Guthaben mit einem zusätzlichen Risiko, das kein Bonus aufwiegt.

Wie bei den vier Namen zuvor gilt: Die Beschreibung ihrer Aktionen ist nicht Aufgabe dieser Seite. Eine Aktion, die hier nicht bewilligt werden könnte, wird hier nicht empfohlen, sondern eingeordnet – und die Einordnung lautet, dass der Schweizer Schutz mit der Bewilligung endet und jenseits davon nichts davon übrig bleibt.

Was aus dieser Liste folgt

Zehn Namen, zwei Bewilligungen. Die Reihenfolge dieser Seite ist nicht die Reihenfolge eines Rankings, sondern die Reihenfolge der Zuständigkeit: Wo eine Schweizer Bewilligung ist, ist Schweizer Aufsicht, Schweizer Sperrregister und Schweizer Rechtsweg. Wo keine ist, ist nichts davon. Zwischen den beiden Gruppen gibt es keine Zwischenstufe, und es gibt insbesondere keinen Anbieter ohne Bewilligung, der «so gut wie» bewilligt ist.

Was eine Kombiwette unter dem Strich auszahlt: ein Rechenbeispiel

Die Rechnung oben gehört an eine Stelle ausgeschrieben, damit man sie nachvollziehen kann und nicht nur ihr Ergebnis liest. Angenommen werden vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und ein Einsatz von CHF 10. Diese Werte sind ein illustratives Beispiel, kein Kurs und kein Angebot.

Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten und beträgt 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Gesamtquote, also 10 × 9’792 = CHF 97.92, nach dem Runden des Veranstalters CHF 97.90. Der Nettogewinn liegt bei CHF 87.90, also dem Gewinn ohne den Einsatz.

Der Kombiboost greift, weil vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 vorliegen, und er beträgt in dieser Stufe 5 % des Nettogewinns: CHF 87.90 × 0.05 = CHF 4’395, gerundet rund CHF 4.40. Der auszahlbare Betrag liegt damit zwischen CHF 97.90 und rund CHF 102.30. Die Bandbreite resultiert daraus, dass die Reihenfolge von Erhöhung und Rappenrunden und die Limiten des Veranstalters den genauen Endbetrag mitbestimmen.

Was die Rechnung nicht zeigt: ob diese vier Voraussagen eintreffen. Sie zeigt, was eine erfolgreiche Kombination auszahlt, und sie zeigt, wie klein der Boost neben der Wette ist. Der Einsatz von CHF 10 steht einem Boost von rund CHF 4.40 gegenüber – das ist ein Rabatt auf einen Gewinn, der erst verdient werden muss, und er ist kleiner als das halbe Guthaben einer einzelnen Gratisspiel-Aktion.

Die zweite Lehre liegt in der Gesamtquote. 9’792 klingt nach viel, und es ist viel: Der Boost von 5 % bezieht sich auf einen Nettogewinn, der nur bei dieser Kombination entsteht. Wer die Staffel klettern will, tauscht Wahrscheinlichkeit gegen Prozentsatz, und das Verhältnis wird mit jeder zusätzlichen Voraussage schlechter. Ein Bonus auf den Gewinn macht eine unwahrscheinliche Wette nicht wahrscheinlicher.

Was in der Schweiz weiterhin nicht passiert

Am Ende bleibt eine Liste dessen, was es hier nicht gibt, und sie ist länger als die Liste dessen, was es gibt. Neukundenboni mit hohen Nennbeträgen: werden auf absehbare Zeit nicht in der gewohnten Form auftreten, weil Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht braucht und diese sparsam erteilt wird. Mehr als zwei Veranstalter: ändert sich nicht ohne Gesetzesänderung, weil die Kantone die Zahl auf zwei begrenzt haben. Auszahlbare Bonusguthaben: bleiben ausgeschlossen, bei beiden Veranstaltern. Eine Schweizer Bewilligung für einen ausländischen Namen: bleibt ausgeschlossen, weil die Bewilligung Wohnsitz und Sitz voraussetzt.

Wer heute eine Aktion bei den beiden Schweizer Veranstaltern mitnehmen will, findet den Weg kurz beschrieben: Konto verifizieren, Verlustlimiten setzen, die Laufzeit der Aktion und die Gültigkeit des Guthabens notieren, die Bedingung zur Mindestquote prüfen, und sich vorher überlegen, was man tut, wenn die Wette verliert. Diese letzte Frage ist die einzige, die keine Aktion beantwortet.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Aktionen

Warum gibt es in der Schweiz nur so wenige Aktionen bei Sportwetten?

Weil zwei Gründe zusammenkommen. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Aufsicht erteilte 2025 nur 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wenige Veranstalter, wenige Bewilligungen, kleine Aktionen.

Was bringt der Sporttip-Kombiboost und ab welcher Zahl Voraussagen greift er?

Er erhöht den Nettogewinn einer Kombination. Er greift ab vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten. Die Stufen liegen bei 5 % für vier, 20 % für sieben, 40 % für zehn und 100 % für fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wie lief die Eishockey-Aktion der Loterie Romande ab?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Codes wurden in den Stadien der National League verbreitet; wer einen innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Ausgegeben wurden 7’000 Stück, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar.

Welche Bedingungen gelten für Spielguthaben aus einer Aktion?

Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Bei der Westschweizer Eishockey-Aktion verfiel es dreissig Tage nach der Gutschrift. Ein Kauf von Spielguthaben ist bei Swisslos ab CHF 20 möglich, mit höchstens CHF 10’000 in dreissig Tagen und nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausbezahlt?

Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen automatisch ins Wallet – bei Swisslos pro Spielbestätigungsquittung, bei der Loterie Romande bis zu dieser Grenze ebenfalls. Darüber erfolgt die Überweisung auf das Konto der angegebenen IBAN beziehungsweise auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Das Aktionsguthaben selbst ist nie auszahlbar.

Was bedeutet eine Aktion bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung für den Schutz?

Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht; die Domain kann auf die Sperrliste kommen und blockiert werden. Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten und mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bedroht. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»