Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz: zwei Bewilligungen, zehn Wege

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Wer in der Schweiz nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht, landet bei zehn Namen und zwei völlig verschiedenen Welten. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die hierzulande Sportwetten anbieten dürfen. Die acht ausländischen Marken auf dieser Liste haben keine Schweizer Bewilligung, und wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Deckung.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bewilligungen und Aufsichtsunterlagen der Gespa sowie die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Die folgende Übersicht ordnet sie ein. Nicht nach der Höhe des beworbenen Betrags, sondern nach dem, was davon übrig bleibt.

Brand Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
20Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BassBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit der gemeldeten Bewilligung ist bei den acht ausländischen Marken eine einzige Wiederholung. Genau das ist die Aussage. Ob Curaçao, Malta oder eine andere Aufsicht: In der Schweiz hat keine dieser Bewilligungen Kraft. Was bleibt, ist eine Marke, die hier niemandem Rechenschaft schuldet.

Bei den beiden Schweizer Veranstaltern steht dagegen mehr als eine Zeile. Swisslos und die Loterie Romande teilen sich das Land geografisch auf, und ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die im jeweiligen Gebiet wohnen. Wer im Kanton Zürich sitzt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung. Wer in Genf wohnt, findet bei Sporttip kein offenes Konto. Das ist kein Nebensatz, sondern die erste Frage, die sich vor jeder Anmeldung klärt – und sie entscheidet, welche der beiden Spalten überhaupt zur Auswahl steht.

Grundlagen: was ein Bonus ohne Einzahlung überhaupt ist

Der Begriff klingt nach gratis, und in der Schweiz ist er es fast nie. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Gemessen an dem, was ausländische Seiten täglich ausloben, ist das ein Tropfen. Das erklärt die Kargheit der beiden heimischen Programme besser als jede Marketingfolie.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Und was dabei herauskommt, ist meist kein Geld. Das Aktionsguthaben der Loterie Romande aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» betrug CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Einsatz einer Gratiswette wird bei einem Gewinn nicht mit zurückgezahlt. Wer das nicht weiss, rechnet seinen Gewinn um den Einsatz zu hoch.

Was der Begriff in der Praxis bezeichnet, sind drei verschiedene Dinge, die gern in einen Topf geworfen werden. Spielguthaben ist ein Guthaben im Spielerkonto, das man zum Wetten einsetzen, aber nicht auszahlen lassen kann. Eine Gratiswette oder Freiwette ist ein Einsatz, den der Veranstalter übernimmt – der Gewinn landet auf dem Konto, der Einsatz nicht. Ein Quotenboost schliesslich erhöht nicht den Einsatz, sondern den möglichen Nettogewinn. Wer die drei auseinanderhält, versteht sofort, warum ein «Bonus» von CHF 100 weniger wert sein kann als einer von CHF 10.

Rechtslage: warum es in der Schweiz kaum solche Aktionen gibt

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK – die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Mehr als diese zwei gibt es nicht. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt – sie veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Wer auf einer Vergleichsseite einen dritten «Schweizer Anbieter» findet, hat einen ausländischen mit helvetischem Auftritt gefunden.

Was gewettet werden darf, ist ebenfalls eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet – nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste führt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters.

Die Werbeseite ist der Grund, warum diese zwei Programme so klein sind. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Werbung darf zudem nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Und Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen eben die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Ein Veranstalter, der das ganze Jahr über «100 % Bonus» plakatieren möchte, hat schlicht keinen Spielraum dafür. Ausländische Seiten haben ihn, weil sie hier keine Bewilligung haben – und damit auch nichts zu verlieren.

Die Sperrliste ist keine Theorie. Sie erschien erstmals am 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet. Sie nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als gelistet. Die Blockade trifft die Domain, nicht die Marke.

Spielerschutz: was ein Aktionsguthaben an Limiten mitbringt

Ein Guthaben von CHF 10 ist kein Grund, die Spielerschutz-Regeln beiseitezulegen – und das Schweizer System tut es auch nicht. Wer Sporttip nutzen will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Aufsicht schreibt eine Absenkung nach 24 Stunden vor (Art. 87 VGS), Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Der springende Punkt: Die Limiten kommen nicht vom Staat, sondern von der Person. Das BGS kennt keine feste staatliche Einzahlungsobergrenze. Wer sein Limit hoch ansetzt, hat ein hohes Limit – wer es senkt, muss nicht warten.

Der zweite Hebel ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, steht ausserhalb dieses Registers. Keine Sperre greift dort, keine Schweizer Fachstelle kennt das Konto. Sportwetten sind ab 18 Jahren erlaubt; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Die Gespa prüfte 2025 mit Testkäufen, ob das an den Verkaufsstellen eingehalten wird: Bei 200 Fällen wurde einem Minderjährigen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette verkauft. Der Schutz am Schalter ist kein Bollwerk, und wer ihn als solches verkauft, verkauft eine Geschichte.

Bonusarten: was Spielguthaben, Gratiswette und Boost wirklich wert sind

Die Bauformen sind überschaubar, und jede hat eine andere Fehlerquelle. Spielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar – bei Swisslos, bei der Loterie Romande und in den allermeisten ausländischen Angeboten. Wer CHF 10 Guthaben erhält, hat CHF 10 Wetteinsatz, nicht CHF 10 auf dem Konto.

Der Kombiboost bei Sporttip zeigt, wie ein Boost funktioniert: Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der beworbene Prozentsatz liegt also nicht auf dem Einsatz, sondern auf dem Nettogewinn – und die Hürde davor ist ein Vierfach-Schein, in dem jede einzelne Quote über 1.50 liegen muss.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der Teil, der in der Werbung nie steht, und der Teil, der den Unterschied macht, wenn man den Boost tatsächlich einplanen wollte.

Für die Frage, was ein Aktionsguthaben wirklich hergibt, lohnt eine Beispielrechnung. Angenommen, ein Guthaben von CHF 10 wird als Einsatz gesetzt, kann nicht ausbezahlt werden und der Einsatz kommt bei einem Gewinn nicht zurück; die Quote liegt bei 1.90 in einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90. Der Quotenschlüssel dieses Markts beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %; die Marge liegt damit bei rund 5 %. Der Wert des Guthabens liegt bei etwa CHF 4.30 bis CHF 4.50 – eine Bandbreite, weil sie vom Markt abhängt und nicht vom Guthaben. Ein Gewinn zahlt CHF 19 aus, der Nettoertrag beträgt CHF 9, weil der Einsatz nicht dazukommt.

Das ist die Grösse, die in keinem Werbebanner steht. Ein «Gratisguthaben» von CHF 10 ist im Schnitt etwa CHF 4.50 wert, unter der Annahme, dass nur der Bonusbetrag gewettet wird und die Quote hält, was sie verspricht. Es ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne. Wer die Erwartung auf CHF 10 setzt, wird sie nicht antreffen.

Unsere Top 10 im Vergleich: die bewilligten Veranstalter zuerst

Die nachfolgenden Veranstalter sind die einzigen, die in der Schweiz über eine entsprechende Bewilligung verfügen.

Swisslos Sporttip – das einzige Sportwetten-Angebot für die Deutschschweiz

Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist der historische Kern: Wer hier wettet, wettet bei einem Genossenschaftsbetrieb, dessen Nettoerlös gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliesst (Art. 125 BGS), nicht bei einem Unternehmen, das eine Rendite an Aktionäre abführt.

Der Bewilligungsstatus ist einzigartig auf dieser Liste – aber nicht im Markt. Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa. Das ist die höchste Stufe, die das BGS kennt, und Swisslos teilt sie mit genau einem anderen Anbieter. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, findet hier die vollständige Schweizer Aufsicht.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Das ist eine geografische Schranke, die auch die beste Bewertung nicht verschiebt: Ein Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus. Wer in Freiburg wohnt, fällt hier heraus.

Die Registrierung ist streng. Online braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist kein Papierkram, sondern der Mechanismus, der Mehrfachkonten ausschliesst.

Beim Geld ist Sporttip ebenfalls klar geregelt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Systemwettschein trägt also das Zehnfache eines Einzelscheins.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung wirkt gegen den Wettenden, wenn auch um Rappen – wer schon einmal einen Wettschein nachgerechnet hat, weiss das.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer auscasht, verkauft einen Teil seines möglichen Gewinns an den Buchmacher – das ist der Preis der Sicherheit.

Ein paar Regeln, die man erst merkt, wenn es schiefgeht: Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platzierte Wetten zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer den Wettschein verliert und nichts unternimmt, wartet nicht auf eine Mahnung.

Auszahlungen laufen über das Swisslos-System. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Das Aufladen des Spielkontos geht per PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App, oder per Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Wer zum ersten Mal mit einem Schweizer Sportwetten-Angebot zu tun hat und die Deutschschweizer Aufsicht sucht, kommt an diesem Namen nicht vorbei. Der Preis dafür ist sichtbar: kein Bonus ohne Einzahlung, sondern ein Guthaben, das man erst kaufen muss, und ein Kombiboost, der vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 verlangt.

Loterie Romande Jouez Sport – dieselbe Bewilligung, ein anderes Publikum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Dieselbe Bewilligungsstufe wie Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa. Das Netz aus Verkaufsstellen ist die Besonderheit – wer im Laden spielt, hat einen Ort, an dem eine Frage beantwortet werden kann.

Die Einzahlungsseite ist grosszügig. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist das Modell, das in der Schweiz möglich ist: ein Aktionsguthaben mit Gespa-Zustimmung, verknüpft an einen Stadionbesuch, begrenzt auf 7’000 Stück. Wer den Code nie gesehen hat, hatte nie eine Chance – und genau das ist der Sinn, denn die Aktion richtet sich an Stadiongänger, nicht an Suchmaschinen.

Das Publikum ist auf die Westschweiz beschränkt. Ein Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet voraus. Wer in der Westschweiz wohnt, keinen Franken einzahlen möchte und im Stadion war, hat hier den einzigen Bonus ohne Einzahlung, den die Schweiz zu bieten hat. Der Preis der Bewilligung ist derselbe wie bei Swisslos: wenig, klein, an Bedingungen geknüpft.

20Bet – ein ausländisches Standardangebot ohne Schweizer Deckung

Diese Marke besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande Wetten anbieten dürfen, hat die gemeldete Lizenz hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rekursweg fehlt, und die Domains unterliegen der Gespa-Sperrliste.

Wer 20Bet in einem Vergleich sieht, sieht eine Marke, die in einem anderen Rechtsrahmen operiert. Die Schweizer Regeln über Sportarten, Wettarten und Limiten gelten dort nicht, weil sie hier nicht gelten können. Was für einen Spieler dabeibleibt: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Beschwerdestelle – und Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerbar sein können.

Das ist keine Anklage, sondern eine Einordnung. Die Marke steht hier, weil Schweizer ihr begegnen, und wer das tut, soll wissen, was davon in der Schweiz trägt: nichts.

myBet – eine bekannte Marke mit grosser Reichweite, ohne Bewilligung hier

Diese Marke verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die genannte Lizenz hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rekursweg; die Domains können zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Bekanntheit ist keine Bewilligung. Das ist der Satz, den man in einem Vergleich wie diesem nicht oft genug sagen kann: Eine Marke, die seit Jahren wirbt, ist deshalb nicht reguliert. Die Aufsicht über Schweizer Sportwetten kennt sie nicht.

Ein Konto dort ist ein Konto ohne Schweizer Ansprechpartner. Wer das in Kauf nimmt, sollte wenigstens wissen, wofür er es tut.

BC.Game – Krypto-Image, keine helvetische Bewilligung

Diese Marke verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die genannte Lizenz hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rekursweg; die Domains können zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Das Krypto-Image täuscht eine Weltläufigkeit vor, die in der Schweiz nichts zählt. Auszahlungen laufen hierzulande ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Wer Krypto als Zahlungsweg schätzt, findet ihn hier. Was er dort nicht findet, ist eine Schweizer Bewilligung und ein Schweizer Rekursweg.

BassBet – ein Nischenanbieter ohne Schweizer Aufsicht

Für diese Marke liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Die angegebene Lizenz ist in der Schweiz nicht anwendbar (Art. 4 BGS).

Der Reiz kleinerer Marken liegt oft in anderen Quoten oder anderen Märkten. Der Preis liegt woanders: Es fehlt eine Aufsicht, die hier durchsetzbar wäre, und es fehlt eine Fachstelle, an die sich ein Spieler wenden könnte.

Ein Konto dort ist eine Entscheidung für eine Marke, nicht für einen Rechtsrahmen. Wer die zweite Hälfte dieser Wahl sucht, wird sie in dieser Zeile nicht finden.

Unibet – ein europäischer Name, hier ohne Bewilligung

Es existiert keine Schweizer Bewilligung für dieses Angebot. Die gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS).

Der Fall Unibet ist der lehrreichste, weil er am häufigsten falsch dargestellt wird. Ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Wirkung, und der Umkehrschluss gilt genauso: keine Schweizer Aufsicht bedeutet, dass die Schweizer Schutzmechanismen hier nicht greifen.

Die Marke verschwindet nicht, nur weil Schweizer Leser sie hier nicht reguliert sehen. Der Preis der Bequemlichkeit bleibt.

22Bet – hohe Werbefrequenz, kein Schweizer Schutz

Diese Marke besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die genannte Lizenz ist in der Schweiz nicht rechtmässig (Art. 4 BGS).

Werbefrequenz ist kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Budget. Und das Budget wird dort verdient, wo die Marge am grössten ist – bei Wetten ohne Schweizer Aufsicht bleibt mehr für die Werbung übrig.

Wer dort einzahlt, sollte den Hinweis ernst nehmen: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Beschwerdestelle, kein Register, das einen Riegel vorschiebt.

bet-at-home – ein deutscher Name, der hier keine Bewilligung hat

Keine Schweizer Bewilligung liegt für dieses Angebot vor. Die Lizenz hat in der Schweiz keine Rechtsgrundlage (Art. 4 BGS).

Die Nähe zum deutschen Markt macht die Marke für Deutschschweizer Leser vertraut. Vertrautheit ist aber kein Rechtsstatus. Die deutsche Regulierung gilt in Deutschland, nicht in der Schweiz.

Wer die Wahl hat, hat sie zwischen einem regulierten Schweizer Angebot mit schmalem Bonus und einem ausländischen mit grossem Bonus und ohne Deckung. Beides hat seinen Preis, und der Gratisbonus ist keiner von beiden.

1Bet – ein weiterer ausländischer Eintrag ohne Schweizer Bewilligung

Diese Marke operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die genannte Lizenz hat in der Schweiz keine Bedeutung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rekursweg; die Domains können von der Gespa blockiert werden.

Die Liste der ausländischen Marken liesse sich verlängern, und das ist Teil des Problems. Die Gespa blockiert Domains, und die Betreiber ersetzen sie innert Stunden. Wer heute eine Domain findet, findet sie morgen nicht mehr.

Kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Beschwerdestelle. Mehr gibt es zu dieser Gruppe nicht zu sagen, und das ist die ehrlichste Zusammenfassung, die man liefern kann.

Was ein Gewinn in der Schweiz kostet – und was nicht

Gewinne aus einem Schweizer bewilligten Grossspiel – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Zahl. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Wer CHF 50 auf eine Quote von 2.00 setzt, hat CHF 100 und ein steuerfreies Geschäft – das ist der Normalfall, und er wird von der Debatte über Millionengewinne verdeckt.

Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Die Steuerfrage stellt sich nur bei ausländischen Anbietern, und dort anders.

Die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn von CHF 20 aus einem ausländischen Konto ist damit steuerbar, während derselbe Gewinn aus einem Schweizer Grossspiel steuerfrei bleibt. Das ist ein Nachteil, der selten in einem Vergleich steht und den Leser echte Franken kostet.

Was der Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz wirklich hergibt

Wer nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht, sucht in der Schweiz nach einer Sache, die es kaum gibt – und wenn er sie findet, ist sie kleiner, als er dachte. Die beiden bewilligten Veranstalter haben zusammen 32 Gespa-Zustimmungen für Gratisspiele und Gratisguthaben im Jahr 2025 erhalten (24 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos). Das ist die Grössenordnung des Schweizer Markts. Der Rest ist Werbung.

Wer im Gebiet von Swisslos wohnt, kommt an einer Registrierung mit Ausweisprüfung und Verlustlimit vor der ersten Wette nicht vorbei. Wer im Gebiet der Loterie Romande wohnt, kann auf eine Aktion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» warten, die an einen Stadionbesuch gebunden ist. Wer in der Schweiz wohnt und einen grossen Bonus sucht, findet ihn bei Marken ohne Schweizer Bewilligung – ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rekursweg und mit einer Steuerfrage, die je nach Kanton anders beantwortet wird.

Die Entscheidung ist nicht kompliziert, sie ist nur unbequem. Ein Bewilligungsträger kostet Geduld, ein ausländischer Anbieter kostet Deckung. Wer einen Bonus ohne Einzahlung sucht, um ohne eigenes Geld zu spielen, sollte zuerst prüfen, ob er im richtigen Kanton wohnt – dann, ob er bereit ist, seinen Ausweis hochzuladen und sein Verlustlimit zu setzen, bevor die erste Wette steht.

Häufige Fragen zum Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber in engem Rahmen. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bot CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Weil jede Gratisspielaktion vorab von der Gespa bewilligt werden muss und Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS), mit Busse bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Wer weniger bewerben darf, bewirbt weniger.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?

Ein Aktionsguthaben lässt sich in der Regel nicht auszahlen. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, und auch bei der Loterie Romande ist das Guthaben nicht auszahlbar. Es kann zum Wetten eingesetzt werden, nicht aber aufs Bankkonto überwiesen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette übernimmt der Veranstalter den Einsatz, zahlt bei einem Gewinn aber nur die Gewinnsumme aus, nicht den Einsatz. Ein Gewinn aus CHF 10 Gratisguthaben auf Quote 1.90 beträgt CHF 19, nicht CHF 29. Der Einsatz bleibt beim Veranstalter.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss am Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg (Art. 4 BGS). Die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden; 2025 umfasste sie 671 Domains. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind zudem je nach Kanton steuerbar.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Freibetrag je Einzelgewinn steuerfrei; ab 1.1.2026 liegt er bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Für verbindliche Auskünfte ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»