Reload-Boni für Sportwetten in der Schweiz — und der Preis, den das Kleingedruckte verlangt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Ein Fussballplatz mit Kunstrasen im Regen, Pfützen spiegeln das Licht der Flutlichtmasten

Ein Nachlade-Bonus klingt nach einem Geschenk für treue Kundschaft. In der Schweiz ist er zuerst eine Verwaltungsfrage: Wer Gratisguthaben oder Freiwetten verteilen will, braucht dafür die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Wer das weiss, liest jede Bonuswerbung anders — und fragt bei jedem Angebot zuerst, wer es überhaupt anbieten darf und wer die Rechnung am Ende bezahlt.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Stand: Oktober 29, 2026. Für die Bewilligungsangaben wurden die Informationen der Gespa und der beiden bewilligten Veranstalter sowie die publizierte Sperrliste geprüft.

Was ein Reload-Bonus überhaupt ist — und wann er in der Schweiz auftaucht

Ein Reload-Bonus ist ein Guthaben auf die zweite oder jede weitere Einzahlung. Der Name sagt schon, was er will: nicht die Erstanmeldung belohnen, sondern dass Geld nachgeladen wird. Beim Willkommensbonus geht es darum, ein neues Konto überhaupt zu füllen; beim Nachlade-Bonus geht es darum, ein bestehendes Konto nachzufüllen, häufig zu einem Anlass — ein Fussballwochenende, ein Turnier, ein Feiertag. Der Aufbau ist fast immer gleich: ein Prozentsatz auf die Einzahlung, eine Obergrenze, ein Mindesteinsatz pro Wette, eine Quote, die jede qualifizierende Wette mindestens erreichen muss, und eine Frist.

Eine Hängebrücke über eine Schlucht, Nebel steigt auf, dichter Wald bedeckt die steilen Hänge
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Genau diese fünf Grössen entscheiden, ob ein Angebot etwas wert ist. Der Prozentsatz steht gross in der Werbung, die Frist und die Mindestquote stehen im Kleingedruckten, und die Quote ist die Grösse, die den meisten Spielenden am wenigsten sagt. Eine Mindestquote von 1.50 bedeutet: Wer seinen Umsatz mit Favoritensiegen zu 1.20 erledigen möchte, erfüllt die Bedingung nicht, und die Wette zählt für die Freigabe des Bonus nicht.

Die Schweizer Lage ist dabei nüchterner als die Werbung ausländischer Seiten. Im Schweizer Markt gibt es für Sportwetten genau zwei bewilligte Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Guthaben, das ohne Einzahlung oder als Zugabe zur Einzahlung verteilt wird, ist ein Gratisspielguthaben im Sinne des Gesetzes, und dafür braucht es vor jeder Aktion die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. In der Praxis heisst das: Die beiden Schweizer Veranstalter fahren wenige, kleine Aktionen — und wer regelmässig grosse Reload-Angebote im Postfach findet, findet sie bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.

Das ist kein Zufall und auch keine Zurückhaltung aus Nettigkeit. Es ist die direkte Folge einer Bewilligungsordnung, die Gratisguthaben nicht dem Marketing überlässt. Swisslos und Loterie Romande haben im vergangenen Jahr je eine zweistellige beziehungsweise knapp zweistellige Zahl von Zustimmungen für solche Aktionen erhalten — 8 Zustimmungen für Swisslos und 24 für die Loterie Romande. Wer daraus ableitet, dass ein Nachlade-Angebot bei diesen beiden selten und klein ist, liegt richtig.

Dazu kommt ein Punkt, den die Werbung grundsätzlich verschweigt: Ein Bonus ist eine Marketingausgabe, und Marketingausgaben werden aus der Marge bezahlt. Die Marge sitzt in jeder Quote, und sie ist der Grund, warum ein Angebot, das sich für den Veranstalter nicht rechnet, nicht existiert. Ein Bonus, der mehr kostet als der Durchschnittsspieler an Marge hinterlässt, ist kein Bonus mehr, sondern ein Verlustgeschäft — und kein Veranstalter betreibt das über ein ganzes Geschäftsjahr. Das klingt zynisch, ist aber die einzige Lesart, mit der sich ein Angebot sinnvoll beurteilen lässt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, wohin das Geld der Schweizer Wetten fliesst. Swisslos hat für das Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgewiesen, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die unter anderem Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang ist deutlich, und er zeigt, dass die Sportwetten der beiden Veranstalter kein wachsender Selbstläufer sind. Wer sein Spielgeld über Swisslos einsetzt, finanziert damit Sportverbände und kantonale Fonds mit — ein Aspekt, den kein Bonusangebot einer ausländischen Seite bieten kann und den keine Bonuswerbung erwähnt.

Für die Beurteilung eines Reload-Bonus folgt daraus eine einfache Reihenfolge. Zuerst die Frage, ob der Anbieter in der Schweiz überhaupt etwas verteilen darf. Dann die Frage, was das Guthaben wert ist, nachdem die Umsatzbedingung es durch die Marge gedreht hat. Und erst danach die Frage, ob der Prozentsatz in der Werbung gross genug aussah.

Zwei Webseiten von Veranstaltern im Überblick zeigen die Bewilligungslage und die Märkte, in denen ein Bonus überhaupt denkbar wäre:

Veranstalter Bewilligungsstatus Veranstalterin beziehungsweise Grundlage
Swisslos (Sporttip) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa; eines von zwei bewilligten Unternehmen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Durchführung im Swisslos-Vertragsgebiet
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa; eines von zwei bewilligten Unternehmen Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Durchführung in den sechs Westschweizer Kantonen
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Unibet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Rabona ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz

Was in dieser Übersicht sofort auffällt, ist die Schieflage: Zwei Zeilen tragen eine Schweizer Bewilligung, acht tragen keine. Die acht unteren Zeilen sind nicht deshalb in der Liste, weil sie in der Schweiz etwas dürften, sondern weil Spielende ihnen begegnen — über Werbung, über Sponsoring in ausländischen Ligen, über Empfehlungen in Foren. Die Bewilligungsspalte ist dabei keine Formalie: Sie entscheidet darüber, ob ein Streitfall vor einer Schweizer Stelle landet oder ob es gar keine gibt, an die sich jemand wenden kann.

Die Hängebrücke zum Recht: Warum ein Nachlade-Bonus in der Schweiz zuerst eine Bewilligungsfrage ist

Wer von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein Gratisguthaben annimmt, überquert eine Brücke, deren Tragseile auf der anderen Seite nicht verankert sind. Die Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben ist der erste und wichtigste Filter, weil sie am Anfang jeder Bewertung steht — noch vor Quote, Umsatz und Frist.

Der Rahmen in Kürze: Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa in Bern beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die ausschliesslich für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung umfasst immer zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung (Art. 21 bis 25 BGS). Entscheidend für alles Weitere ist Art. 4 BGS: Eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Der Zuschnitt der beiden Bewilligungen ist geografisch und wird in den Spielregeln konkret. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz — und in der Praxis einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer in Zürich lebt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen; wer in Genf lebt, keines bei Sporttip.

Was mit einer Schweizer Bewilligung erlaubt ist, ist zudem eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer eigenen Liste (Fassung vom 9. September 2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Darin stehen Wetten ausschliesslich auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, Frauenwettbewerbe nur, sofern aufgeführt, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, ebenso wenig eine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out ist überhaupt nicht geregelt — es ist ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Anbieters und keine gesetzlich verbürgte Möglichkeit.

Aus all dem folgt, was ein Reload-Bonus in der Schweiz kosten kann. Wer bei einem Veranstalter mit Bewilligung einzahlt, zahlt auf eine geschlossene Märktewelt ein, in der es keine Corner-Wetten, keine Kartenmärkte und keine Esport-Wetten gibt. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung einzahlt, findet dort ein breiteres Programm — und verliert dafür die Schweizer Aufsicht, den Anschluss an das Sperrregister und jede Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl; die Wahl ist eine Verlagerung des Risikos, nicht dessen Beseitigung.

Ein Wort zum Bewilligungsstatus der acht ausländischen Anbieter in der Liste oben. Er ist in jedem einzelnen Fall derselbe: keine Schweizer Bewilligung, und eine Bewilligung nach eigener Angabe, die sich nicht feststellen lässt und in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Dass eine ausländische Bewilligung existiert, ändert daran nichts — weder eine curacaoische noch eine maltesische noch eine deutsche noch irgendeine andere. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Rechtsmittel, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Domain-Hopping als Praxis — blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer ein Konto dort führt, muss damit rechnen, dass die Seite irgendwann unter der gewohnten Adresse nicht mehr erreichbar ist.

Der Punkt, der bei Sportwetten in der Schweiz am meisten falsch erzählt wird, ist der Markt der Bewilligungen. Eine ausländische Bewilligung ist ein Dokument über ein anderes Land. Sie verleiht in der Schweiz keine Befugnis, sie begründet hier keine Aufsicht, und sie schafft hier keinen Anspruch. Das ist die ganze Aussage — mehr steht nicht dahinter, und weniger darf man nicht daraus machen.

Wer einzahlen darf, wer ausgeschlossen ist und was von Gewinnen bleibt

Die Eingangstür zu einem Schweizer Spielerkonto ist schmal, und sie ist es mit Absicht. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als ein Formular mit E-Mail-Adresse und Passwort, und es ist genau der Aufwand, der einen Bonus gegenüber einer anonymen Registrierung bei einer ausländischen Seite teuer macht — für die Seite, nicht für die spielende Person.

Die Altersgrenze ist bei Sporttip scharf gezogen: Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Kontrolle, die auf Papiere und Adressdatenbanken baut statt auf ein Häkchen, ist unbequem und wirkt. Die Frage ist nur, wo sie wirkt.

Bei den Verkaufsstellen ist die Bilanz ernüchternd, und die Aufsicht sagt es selbst: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Quote von fast der Hälfte. Wer den Schweizer Spielerschutz als lückenlos darstellt, hat diesen Testkauf nicht gelesen; wer ihn wegen dieser Zahl insgesamt verwirft, übersieht, dass die Online-Schranken mit Ausweispruefung und Adressabgleich anders funktionieren als ein Schaltergespräch.

Interessant für die Bewertung eines Bonus ist der steuerliche Rahmen, weil er zwei Gruppen von Anbietern unterschiedlich behandelt. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Je nach Kanton gilt ein anderer Betrag. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für eine typische Wette ist das alles irrelevant: Wer nicht in Millionenhöhe gewinnt, zahlt auf den Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber von der kantonalen Steuerpraxis — etwa im Thurgau — unabhängig von der Höhe als volles Einkommen behandelt. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Steuerfragen gehören zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Bezahlt wird in der Schweiz nur auf ein Konto, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Dass Schweizer Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren, ist dagegen nicht der Fall — ein solches Werkzeug gibt es nicht. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.

Swisslos bietet für das Aufladen des Spielkontos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das sind harte Grenzen, und sie sind der Grund, warum ein Bonus bei Swisslos kaum in einen Nachlade-Zyklus münden kann: Der Rahmen, in dem nachgeladen werden könnte, ist begrenzt, und die Grenze wird bei jedem Kauf neu geprüft.

Und dann ist da die Auszahlungsseite, die unspektakulär aussieht und trotzdem die Rechnung verändert. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein aus, das auf den eigenen Namen lautet; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Der letzte Halbsatz ist für dieses Thema der wichtigste Satz im ganzen Absatz. Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar. Wenn also eine Aktion einen Nachlade-Bonus anbietet, dann ist der Bonus selbst nichts, was je auf einem Bankkonto landet. Was auf dem Konto landet, ist ein Gewinn aus einer Wette, und zwar nur der Teil davon, der nicht aus dem nicht auszahlbaren Guthaben stammt. Die Bonuswerbung nennt den Betrag; auszahlbar ist er nicht. Diesen Unterschied mitzudenken ist die halbe Arbeit.

Limiten statt Bonus: Warum Spielerschutz und Nachladen einander im Weg stehen

Der Spielerschutz erklärt, warum ein Bonus auf weitere Einzahlungen überhaupt ein Problem ist. Ein Nachlade-Bonus belohnt genau die Handlung, die in einem problematischen Spielverlauf immer wieder vorkommt: noch einmal Geld nachschieben. Wer im Griff hat, was er einsetzt, merkt davon wenig; wer es nicht im Griff hat, bekommt für die falsche Handlung einen Anreiz, und zwar den einzigen Anreiz, den ein Veranstalter ohne eigene Finanzierung noch hat.

Eine Kerze brennt ruhig auf einem Holztisch neben einem geschlossenen Notizheft, abendliche Stimmung im Zimmer
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die gesetzliche Antwort darauf ist nicht der Einzahlungsdeckel, sondern die Limite, die Spielende selbst setzen. Ein Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung der Limite wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein landesweit fester Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Bei Sporttip läuft das konkret so: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wer diesen Ablauf einmal durchgespielt hat, erkennt den Mechanismus hinter dem Bonus. Eine Erhöhung der Verlustlimite braucht 72 Stunden, ein Nachlade-Bonus wirbt in derselben Zeit für eine höhere Einzahlung. Die beiden Dinge laufen in entgegengesetzte Richtungen, und das ist kein Zufall: Die Limite ist die Bremse, der Bonus ist das Gaspedal, und sie sind auf denselben Zeitraum angesetzt. Wer die Limite senkt, sobald er merkt, dass er hinter einem Bonus hinterherläuft, nutzt die wirksamste Funktion, die ihm die Schweizer Regulierung überhaupt gibt — eine, die sofort greift und sich in den nächsten 72 Stunden nicht mehr zurückdrehen lässt.

Die zweite Stufe ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS); ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Das ist der Punkt, an dem die Bonuswerbung einer ausländischen Seite ihre Grenze findet. Wer sich über Swisslos sperren lässt, ist im schweizweiten Register und damit auch für die anderen bewilligten Schweizer Angebote gesperrt. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist an dieses Register nicht angeschlossen. Die Sperre, die jemand für sich selbst errichtet hat, gilt dort nicht. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern eine der praktischen Folgen der Bewilligungslage, und sie wiegt schwerer als jeder Prozentwert auf einer Einzahlung.

Sporttip begrenzt Einsätze ausserdem unabhängig von jeder Bonusbedingung: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem Bonus einsetzt, stösst also nicht nur an die Grenzen der Bonusbedingung, sondern zusätzlich an eine Einsatzobergrenze, die unabhängig davon existiert. Der Maximalbetrag einer einzelnen Wette kann durch die eigene Limite und durch die Hauslimite gleichzeitig gedeckelt sein.

Neben den Betragslimiten gibt es Regeln, die im Wettschein unsichtbar sind und im Streitfall zählen. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das sind Regeln über die Bedingungen einer Wette, nicht über ihre Auszahlung — aber eine Wette zu 1.00 im Rahmen einer Umsatzbedingung ist der Albtraum jedes Bonusjägers.

Beim Kombinieren gibt es eine weitere Falle. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Erstattung des Einsatzes klingt nach null Verlust. Für eine Umsatzbedingung ist sie der Stillstand: Der Umsatz ist nicht erbracht, die Frist läuft weiter.

Wer seine Limiten kennt und einsetzt, hat die eine Sache bereits getan, die kein Bonusangebot und keine Bewilligung für ihn erledigen kann. Die Limiten stehen im Spielerkonto, nicht in der Werbung, und sie sind die einzige Grösse in diesem ganzen Artikel, die der Spielende selbst festlegt.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Wer einen Nachlade-Anreiz überhaupt setzen darf

Die Gegenüberstellung beginnt bei der Frage, die vor allen Prozentsätzen steht: Wer darf im Schweizer Markt eine Sportwette annehmen, und wer nicht. Die beiden bewilligten Veranstalter führen wiederkehrende Aktionen und stehen beide unter derselben Aufsicht. Die acht ausländischen Marken sind aufgeführt, weil Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie in der Schweiz etwas dürften.

Wichtig für dieses Thema ist eine Unterscheidung, die jede Zeile dieser Liste prägt. Wiederkehrende Aktionen mit Gratisguthaben oder Freiwetten sind bei den beiden bewilligten Veranstaltern nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht zulässig, und sie bleiben in aller Regel klein und selten. Was die ausländischen Marken als Reload-Bonus bewerben, entzieht sich dieser Kontrolle vollständig. Wer dort ein Konto führt, verhandelt über ein Angebot, für das in der Schweiz niemand zuständig ist.

Der Vergleich der beiden bewilligten Veranstalter läuft quer zu allem, was Bonuswerbung lehrt. Bei Swisslos sind die Grenzen des Spielerkontos, der Kauf von Spielguthaben und die Auszahlbarkeit bis hin zum nicht auszahlbaren Promotionsguthaben in den Teilnahmebedingungen geregelt. Bei der Loterie Romande ist der Vertrieb über 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz organisiert, mit 221 Mitarbeitenden und einer Kontaktadresse in Lausanne. Beide Konstruktionen sind genossenschaftlich beziehungsweise gesellschaftlich verankert und beide zahlen ihren Reingewinn an öffentliche Zwecke aus (Art. 125 BGS).

Zwischen den beiden gibt es ausserdem einen Unterschied, der nichts mit Bedingungen zu tun hat, sondern mit Zugang. Die Vertragsgebiete überschneiden sich nicht. Wer im Tessin wohnt, gehört zum Swisslos-Gebiet. Wer im Wallis wohnt, gehört zum Gebiet der Loterie Romande. Ein Vergleich der beiden Anbieter ist für die meisten Spielenden deshalb gar keine Wahl, sondern eine Feststellung.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge dieser Übersicht folgt der Sache: zuerst die beiden Unternehmen, die in der Schweiz eine Bewilligung haben, dann die acht Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Wer nach einem Nachlade-Bonus sucht, findet ihn in der ersten Gruppe selten und in der zweiten häufig — und das ist bereits die halbe Bewertung.

Swisslos Sporttip: das Vertragsgebiet als Grenze, nicht der Bonus

Sporttip ist das Produkt, mit dem die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel ihre Sportwetten betreibt. Die Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Bewilligung umfasst Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa. Damit gehört Swisslos zu den zwei Unternehmen, die der interkantonale Rahmen für Sportwetten überhaupt zulässt.

Das Vertragsgebiet ist der erste relevante Punkt für jede Bewertung. Sporttip wird in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich, und die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, den Nachweis über Ausweis und Adressdatenbanken sowie die Zusicherung, dass keine Spielsperre besteht und nur ein Konto geführt wird.

Wetten lassen sich online abgeben, über die Webseite oder über die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist der einzige Weg in diesem Markt, auf dem eine digital erstellte Wette an einem physischen Ort landen kann.

Der Kombiboost ist die Funktion, die einem Nachlade-Gedanken bei Sporttip am nächsten kommt, und er ist alles andere als ein Bonus auf eine Einzahlung. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Boost auf fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 ist eine andere Aufgabe als ein Prozentwert auf einer Einzahlung — er verlangt eine Kombination, die bereits sportlich schwer zu treffen ist, und er belohnt erst dann, wenn sie es war. Für ein System, das auf Nachladen ausgelegt ist, taugt er nicht.

Dazu kommen Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide gelten nur online, sind pro wettende Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out wiederum gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.

Bleibt die Rechnung, die Sporttip selbst offenlegt. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Abrundung auf 5 Rappen ist klein und sie ist einseitig — und in einem Markt, in dem jede Wette den gleichen Regeln folgt, ist das eine faire Einseitigkeit, weil sie transparent in den Regeln steht. Ausserdem: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos, und eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die Bilanz für Sporttip fällt nüchtern aus: Es gibt hier keinen Nachlade-Bonus, und das ist keine Lücke, sondern die Folge einer Bewilligungsordnung, die Gratisspielguthaben unter Zustimmungsvorbehalt stellt. Wer ein regelmässig wiederkehrendes Nachlade-Angebot sucht, wird in diesem Vertragsgebiet nicht fündig — wer dagegen eine Sportwette in einem geregelten Rahmen mit selbst gesetzten Verlustlimiten und einem Anschluss an das schweizweite Sperrregister will, findet genau das. Die 26-Wochen-Frist und die 10-Tage-Einsprachefrist sind dabei keine Randnotiz, sondern die Stellen, an denen ein nicht beachteter Gewinn oder eine versäumte Frist teurer wird als jeder Bonus je hätte einbringen können.

Loterie Romande Jouez Sport: 2’350 Verkaufsstellen und sechs Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos hält sie eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa und gehört damit zu den zwei Unternehmen, die der interkantonale Rahmen für Sportwetten zulässt.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind für die Bewertung eines Nachlade-Angebots der interessanteste Parameter. Ein Bonus auf eine Einzahlung ist eine Online-Aktion; ein Netz dieser Grösse verteilt Spielgelegenheiten physisch über sechs Kantone, und an einem Schalter gibt es keine Einzahlung, die nachgeladen werden könnte, weil dort bar gespielt wird. Der Vertriebsweg selbst entzieht sich der Logik des Nachladens.

Für ein Online-Konto gilt dasselbe Muster wie bei Swisslos, nur mit anderer Geografie: Wohnsitz im Vertragsgebiet, also in einem der sechs Kantone, Mindestalter 18 Jahre, verifizierte Identität und ein einziges Konto pro Person. Wer in Zürich oder Bern lebt, kann hier nicht mitspielen; wer in Genf oder Lausanne lebt, kann es und kann im Gegenzug nicht bei Sporttip mitspielen. Die beiden Bewilligungen schliessen sich gegenseitig aus, und das ist eine bewusste Konstruktion des interkantonalen Rahmens.

Aktionen mit Gratisspielguthaben und Freiwetten brauchen auch hier die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im vergangenen Jahr sind der Loterie Romande 24 solche Zustimmungen erteilt worden, Swisslos 8. Beide Zahlen sind mit Vorsicht zu lesen: Eine Zustimmung ist eine Erlaubnis, nicht eine Aktion, und über Beträge oder Bedingungen sagt sie nichts. Sie zeigt aber die Grössenordnung, in der sich der ganze bewilligte Markt bewegt.

Was eine Bewertung hier trägt, ist daher weniger das Aktionsprogramm als die Konstruktion: eine Gesellschaft mit Sitz in Lausanne, 221 Mitarbeitende, ein Vertriebsnetz von 2’350 Verkaufsstellen und ein Reingewinn, der an öffentliche Zwecke in den Kantonen fliesst. Wer in einem der sechs Kantone lebt und eine wiederkehrende Aktion sucht, die mit einer Einzahlung verknüpft ist, wird bei Jouez Sport kaum fündig werden — wer eine Sportwette in einem eng gezogenen, staatlich beaufsichtigten Rahmen sucht, ist hier richtig.

Sportaza: beworben, aber ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Damit gilt für die Marke alles, was für die acht ausländischen Anbieter in dieser Übersicht gemeinsam gilt, und nichts darüber hinaus.

Ein Nachlade-Bonus ist das Angebotstyp, mit dem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung arbeiten, und die Werbung dafür ist auf Spielende in der Schweiz gerichtet, ohne dass hier jemand dafür zuständig wäre. Sportaza ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Ob die Bedingungen eines Angebots tragfähig sind, prüft man in den Bedingungen des Anbieters selbst und nicht in einer Werbeanzeige. Die Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht feststellbar und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Werbetreibende für nicht in der Schweiz bewilligtes Geldspiel machen sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar und können mit einer Busse bis CHF 500’000 belegt werden (Art. 131 BGS) — weshalb die Werbung selten auf einer Schweizer Seite steht und meist aus dem Ausland auf die Bildschirme kommt.

Für die Entscheidung heisst das: Der Anbieter steht ausserhalb des Schweizer Rahmens, mit den Folgen, die in den Abschnitten zur Rechtslage und zum Spielerschutz beschrieben sind. Er ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Rechtsmittel, und eine Sperre, die jemand über Swisslos für sich errichtet hat, greift hier nicht.

Unibet: internationale Marke, schweizerisch irrelevant

Unibet ist im Schweizer Markt eine Marke ohne Bewilligung, und daran ändert die Bekanntheit des Namens nichts. Wer die Marke kennt, kennt sie aus einem anderen Markt.

Ein Nachlade-Bonus ist der Angebotstyp, mit dem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Unibet ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es besteht hier keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister und keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit. Eine Bewilligung des Anbieters nach eigener Angabe ist für dieses Produkt nicht feststellbar und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort Geld einzahlt, tut es über eine Zahlungsverbindung, die ausserhalb jeder Schweizer Kontrolle liegt, und auf ein Konto, das nicht auf seinen Namen bei einem Schweizer Institut laufen muss.

Für die Bewertung bleibt die Grösse der Marke die einzige Grösse, die der Anbieter einem Schweizer Spielenden entgegenstellt. Ein bekannter Name ist kein Bewilligungsersatz.

Betwinner: ein Konto ausserhalb der Schweizer Aufsicht

Betwinner tritt im Schweizer Markt ohne Bewilligung auf. Alles, was über die Aufsicht, den Rechtsschutz und den Anschluss an das Sperrregister gilt, gilt auch hier — und es gibt keinen Grund, davon abzusehen.

Ein Nachlade-Bonus ist der Angebotstyp dieses Anbietersegments. Betwinner operiert ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Angaben zu einer eigenen Bewilligung sind nicht feststellbar, und in der Schweiz hat eine solche Bewilligung nach Art. 4 BGS ohnehin keine Wirkung. Ausserhalb der Schweiz hängt die Bewertung eines Reload-Angebots vollständig an den Bedingungen des Anbieters: Umsatzhöhe, Mindestquote, Gültigkeitsdauer und Obergrenze der Gutschrift stehen in den Bedingungen und nicht in der Anzeige.

Es bleibt die Tatsache, dass ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kein Schweizer Konto im Rechtssinn ist. Genau darin liegt die Entscheidung — nicht in der Höhe des Bonus.

BetPanda: Domains, die verschwinden können

BetPanda tritt ohne Schweizer Bewilligung auf und ist damit Teil des Segments, das Reload-Boni am intensivsten bewirbt.

Ob und zu welchen Bedingungen BetPanda ein solches Angebot führt, lässt sich für dieses Produkt nicht feststellen. Was sich feststellen lässt: Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht der Gespa, keinen Anschluss an das schweizweite Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Domains von Anbietern ohne Bewilligung können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden; die Praxis des Domain-Hoppings sorgt dafür, dass eine blockierte Domain innert Stunden durch eine andere ersetzt wird. Für die spielende Person heisst das: Die Adresse, unter der ein Konto liegt, kann sich ohne ihr Zutun ändern.

Ein Nachlade-Bonus, der über eine Domain beworben wird, die verschwinden kann, ist ein Angebot mit einem Aufbewahrungsrisiko. Wer auf einen solchen Anbieter setzt, sollte den Betrag klein halten — nicht wegen des Bonus, sondern wegen der Adresse.

Pribet: ein Bonus ersetzt keine Verlustlimite

Pribet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Damit fehlt der Marke die Grundlage, auf der die Schweizer Limitenmechanik überhaupt aufsetzt.

Ob und zu welchen Bedingungen Pribet ein Reload-Angebot führt, lässt sich für dieses Produkt nicht feststellen. Entscheidend für dieses Thema ist etwas anderes: Verlustlimiten nach Art. 87 VGS und der Anschluss an das schweizweite Sperrregister gelten für Anbieter mit Schweizer Bewilligung. Ein Anbieter ohne Bewilligung ist an beides nicht gebunden. Ein Bonus auf eine Einzahlung bei einem Anbieter ohne Limitenpflicht ist deshalb ein Angebot, dem die Bremse fehlt, die im Schweizer Markt gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wer sich eine Verlustlimite setzen will, muss das dort selbst tun und selbst überwachen, ohne dass eine Aufsicht nachsieht, ob es funktioniert.

BDMBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

BDMBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, und eine Bewilligung nach eigener Angabe ist für dieses Produkt nicht feststellbar; in der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Ob und zu welchen Bedingungen BDMBet ein Nachlade-Angebot führt, lässt sich nicht feststellen. Für die Bewertung zählt die Kehrseite: Es gibt keine Schweizer Stelle, die eine Beschwerde entgegennimmt, keinen Anschluss an das Sperrregister und keine Aufsicht, die die Bedingungen eines Bonus überprüft. Wo keine Aufsicht ist, ist die einzige Kontrolle des Spielers das, was die Bedingungen des Anbieters zulassen.

Ein Angebot ohne überprüfbare Bedingungen ist kein besseres Angebot, sondern ein unbekanntes. Das ist der ganze Punkt.

Bruce Bet: ein Angebot ausserhalb jeder Schweizer Zuständigkeit

Bruce Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht feststellbar und in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS).

Ob und zu welchen Bedingungen Bruce Bet ein Reload-Angebot führt, lässt sich für dieses Produkt nicht feststellen. Das ist in diesem Segment die Regel und kein Einzelfall, und es beschreibt das eigentliche Risiko besser als jede Prozentangabe: Ein Nachlade-Bonus bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung steht ausserhalb jeder Schweizer Zuständigkeit — bei der Höhe, bei der Frist und bei der Frage, wer entscheidet, wenn etwas schiefgeht.

Wer die Bedingungen trotzdem prüfen will, findet sie in den Bedingungen des Anbieters. Wer sich für einen solchen Anbieter entscheidet, sollte seine Verlustgrenze so setzen, als gäbe es keine Aufsicht — weil es für ihn keine gibt.

Rabona: der Bonus als Marketingausgabe

Rabona tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Bewilligung nach eigener Angabe ist für dieses Produkt nicht feststellbar und in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS).

Ob und zu welchen Bedingungen Rabona ein Reload-Angebot führt, lässt sich nicht feststellen. Der Punkt, der bei einem solchen Anbieter am meisten übersehen wird, ist die Herkunft des Geldes: Ein Bonus ist eine Marketingausgabe und wird aus der Marge bezahlt — hochgerechnet auf alle Spielenden, die die Bedingungen des Angebots nicht erfüllen. Deshalb ist ein grosszügiges Angebot ohne Schweizer Aufsicht vor allem eine Aussage über die Erwartung des Anbieters an seine Kundschaft, nicht über deren Gewinnchancen.

Für die Entscheidung heisst das: Der Bonus ist kein Zuschuss, sondern ein Vorschuss auf die Marge der Spielenden. Ob die Rechnung für den Einzelnen aufgeht, entscheidet nicht die Prozentzahl, sondern die Umsatzbedingung.

Die Marge hinter jeder Quote: was an einem Nachlade-Bonus wirklich hängt

Wer einen Bonus auf eine Einzahlung beurteilen will, kommt an einer Zahl nicht vorbei: der Marge, die in jeder Quote steckt. Sie ist der Grund, warum es Boni gibt, und sie ist die Grösse, die ein Angebot still auffrisst.

Die Rechnung ist einfach, und sie lässt sich an einem Beispiel mit zwei Ausgängen zeigen — nicht an einem gestellten Angebot, sondern an einem konstruierten Markt. Setzt man zwei Quoten von je 1.90 nebeneinander, ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 52,6 %, und die Marge liegt bei rund 47,4 %. Das ist der Preis eines konstruierten Beispiels und nicht der Preis des Schweizer Marktes: Zwei gleich hohe Quoten von 1.90 auf eine Zwei-Weg-Wette sind eine bewusst unfreundliche Setzung, und kein Veranstalter, der auf Dauer bestehen will, kann eine solche Marge auf ein Massenprodukt legen. Der Sinn der Übung liegt darin, dass die Bandbreite sichtbar wird. Wo ein Buchmacher in einem scharf umkämpften Fussballmarkt Quoten nahe am Fairwert stellt, fällt die Marge dünn aus; wo er ein Nischenereignis bepreist, in dem er selbst kaum Volumen erwartet, wächst sie deutlich. Alle Buchmacher liegen unterhalb der 47,4 % aus diesem Beispiel, und innerhalb dieser Spanne entscheidet sich, was ein Bonus wert ist.

Die Marge ist damit nicht ein Skandal, sondern eine mechanische Notwendigkeit: Sie kann nicht null werden, weil Organisieren, Regulieren und Betreiben Geld kostet. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern kommt sie zusätzlich den öffentlichen Zwecken zugute, an die der Reingewinn fliesst — eine Konstruktion, die einen Teil der Marge mit einer sichtbaren Leistung verbindet, die ein ausländisches Angebot nicht kennt.

Im Kontext eines Bonus wird diese Grössenordnung erst unangenehm. Wenn eine Umsatzbedingung verlangt, dass die Spielenden eine bestimmte Summe an Einsätzen durch diesen Markt ziehen, dann ist der Preis dieser Einsätze das Faktorisierte der Marge. Bei einer Umsatzbedingung, die zum Beispiel die eingelegten Mittel zehnmal umzusetzen verlangt — ein im Markt gängiger Faktor — zahlt also jeder diesen Preis nicht auf die eingezahlte Summe, sondern auf ein Vielfaches davon.

Ein konkretes Zahlenbeispiel, rein illustrativ gerechnet: Wer CHF 100 bei einem Bonusprogramm mit zehnfachem Umsatzfreiraum einsetzt, muss CHF 1’000 an Einsätzen platzieren. Bei einer Marge von 5 % in diesem Markt entspricht das einem durchschnittlichen Preis von CHF 50. Bei einer Marge von 2 % sind es CHF 20. Der erste Betrag macht einen Bonus von CHF 20 wertlos; der zweite lässt bei einem Bonus von CHF 100 noch ein Achtel davon übrig. Wer diese Grössenordnung einmal gesehen hat, liest Bonuswerbung nicht mehr nach der Zahl, sondern nach dem Umsatzfaktor und der Marge des Marktes, in dem er ihn erfüllen müsste.

Eine Nebenrechnung zeigt, wie sich der Wert einer einzelnen Wette aufbaut. Eine Wette über CHF 50 auf eine Quote von 1.90 bringt im Erfolgsfall CHF 95 brutto zurück, was einem Reingewinn von CHF 45 entspricht — vor der Marge, die in dieser Quote bereits enthalten ist. Der Bruttobetrag ist die Zahl, die in einem Kontoauszug steht. Ob es sich um einen guten Einsatz handelte, entscheidet nicht die Höhe des Bruttobetrags, sondern die Trefferwahrscheinlichkeit, die hinter 1.90 steht.

Für einen Bonus mit Umsatzbedingung gilt eine Regel, die man an einer einzigen Frage prüfen kann: Verlangt die Bedingung Mindestquoten, die deutlich über dem liegen, was man ohnehin spielen würde? Wer nur Favoritensiege zu 1.20 spielt und eine Mindestquote von 1.50 erfüllen muss, ändert sein Spielverhalten für den Bonus, und er zahlt die Änderung mit einer niedrigeren Trefferwahrscheinlichkeit. Das ist der versteckte Preis, den keine Bonuswerbung nennt.

Fragen und Antworten zu Reload-Boni bei Sportwetten

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Nachlade-Bonus für Sportwetten?

Aktionen mit Gratisspielguthaben und Freiwetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im vergangenen Jahr erhielt die Loterie Romande 24 solche Zustimmungen, Swisslos 8. Regelmässige Reload-Boni sind bei beiden Veranstaltern im Schweizer Sportwettmarkt nicht vorgesehen; wiederkehrende Einzahlungsangebote finden Spielende vor allem bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.

Warum bieten ausländische Seiten Reload-Boni an, und was heisst das für den Schutz der Spielenden?

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterstehen den Beschränkungen für Gratisspielguthaben nicht und können Einzahlungen unbeschränkt bewerben. Ein Konto dort ist an das schweizweite Sperrregister nicht angeschlossen und unterliegt keiner Schweizer Aufsicht. Eine selbst errichtete Spielsperre greift dort nicht, und einen Schweizer Rechtsweg gibt es nicht.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out entfällt der Boost.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette über CHF 50 auf Quote 1.90 bringt damit brutto CHF 95 zurück.

Wie wirken sich selbst gesetzte Verlustlimiten aus, wenn die Einzahlung erhöht werden soll?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer mehr nachladen will, muss also zunächst drei Tage warten.

Was geschieht mit einer Wette, wenn das Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Für eine Umsatzbedingung eines Bonus ist das ein Rückschritt.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»