Sportwetten Bonus ohne Einzahlung Schweiz 2026: zwei Bewilligungen, zehn Angebote und ein Guthaben, das man nicht auszahlen kann
Ladevorgang...
Zwischen einem Gratisspielguthaben, das gegen eine Bewilligung läuft, und einer Freiwette auf einer Seite ohne Schweizer Veranstalterbewilligung liegt nicht die Höhe des Betrags, sondern die Frage, ob hinter dem Guthaben ein Rechtsweg steht. Genau dort entscheidet sich, welcher Weg zu welchem Wettenden passt.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht, und gegen die veröffentlichten Bedingungen und Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter abgeglichen.
Sporttip und Jouez Sport sind die einzigen zwei Namen, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen, und keiner von beiden verschenkt Geld ohne Bedingungen. Das ist keine Nachlässigkeit der Marketingabteilungen. Gratisguthaben braucht vorgängig die Zustimmung der Gespa, und die wird gezählt: 24 Zustimmungen gingen 2025 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Wer also nach Gratisguthaben sucht, findet auf der einen Seite ein knappes, klar begrenztes Produkt und auf der anderen Seite eine Liste ausländischer Marken, deren Angebot nach Schweizer Massstab gar nicht stattfinden darf.
Was hier nicht steht: ob irgendeine Mannschaft gewinnt. Wohl aber, was ein Guthaben wert ist, wenn man die Bedingungen daneben legt.
Rangliste: die zehn Angebote, geordnet nach Bedingungen statt nach Betrag
Die Reihenfolge dieser Rangliste folgt einer einzigen Frage: Wie viel von einem Guthaben bleibt tatsächlich beim Wettenden hängen, und unter welchen Bedingungen? Ein Angebot, das mit einer grossen Zahl wirbt und die Erträge hinter einem Umsatzziel versteckt, landet damit weiter hinten als ein kleineres, dessen Guthaben unkompliziert zu verwerten ist. Wo ein Angebot an eine Wohnsitzbedingung gebunden ist, zählt das ebenso viel wie ein zweistelliger Frankenbetrag. Und das Feld teilt sich in zwei Gruppen, die man nicht vermischen darf: die zwei Bewilligungen und die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Veranstalterbewilligung.

Ein Hinweis zum Lesen der Rangfolge: Die Reihenfolge innerhalb der zweiten Gruppe sagt nichts über Seriosität aus. Sie sagt, was auf der Seite steht und wie vollständig die Regeln nachlesbar sind. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ist nicht dadurch besser, dass sie in einer Liste weiter vorne steht.
Bevor du auf ein Angebot klickst
Die erste Frage ist nicht, wie hoch das Guthaben ist, sondern wer es anbietet und unter welcher Aufsicht. Die zweite Frage ist, ob das Guthaben oder die Freiwette überhaupt auszahlbar ist. Erst die dritte Frage ist die Höhe. Wer diese Reihenfolge einhält, wird selten enttäuscht, weil die meisten Enttäuschungen in den Punkten eins und zwei entstehen.
Was die Angebote sind — und was dahintersteckt
Hier steht, wie ein Gratisguthaben funktioniert und was es wert sein kann. Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, sie waren 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Diese drei Zahlen zusammen beschreiben das ganze Genre. CHF 10 ist kein Marketingfehler, es ist die Grösse, in der ein Gratisguthaben wirtschaftlich tragbar bleibt. Nicht auszahlbar heisst: Sie können damit wetten, aber sie können sich das Guthaben nicht auf das Konto überweisen lassen. 30 Tage heisst: Das Guthaben verfällt. Wer in dieser Frist keine Wette platziert, hat nichts.
Es ist auffällig, dass eine solche Aktion über einen Code im Stadion läuft, nicht über ein Onlineformular. Das hat einen einfachen Grund: Die Aktion soll die Leute treffen, die ohnehin im Stadion sind, und nicht den, der im Netz nach «Bonus ohne Einzahlung» sucht und danach weitersucht.
Mit dem gleichen Massstab gemessen: Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar — dieselbe Einschränkung, die das Gesetz für das Gratisspielguthaben ohnehin voraussetzt.
Was ein Gratisguthaben überhaupt ist und was es im Alltag kostet
Ein Gratisguthaben ist geliehenes Spielkapital. Es gehört nicht Ihnen, es ist nur mit einem Etikett versehen, das «Spielguthaben» heisst und das man beim Aufladen des Wallets kauft: per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, ab einem Mindestbetrag von CHF 20 und bis höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer jetzt denkt, CHF 10’000 pro Monat seien viel für ein Hobby, hat den Punkt dieser Zahl noch nicht gesehen: Sie ist keine Erlaubnis, sondern eine Bremse, und sie liegt deutlich höher als das, was ein Freizeitwettender braucht.
Im Vergleich dazu: Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist in beiden Häusern nicht auszahlbar.
Was Aufsicht und Kontrolle praktisch bedeuten
Die Verzahnung ist der wichtigste Unterschied zum Ausland, und sie ist unspektakulär. Wer bei Swisslos gegen eine Spielsperre geblieben ist, kommt nicht durch, weil die Registrierung das prüft: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine unbefristete Spielsperre steht in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist kein Papierkram, sondern der einzige echte Vorteil, den eine Bewilligung gegenüber einer ausländischen Seite liefert — und er wird erst sichtbar, wenn jemand ein Problem hat. Daneben steht ein Nachteil, der ebenso real ist: keine staatlich festgelegte Depotobergrenze.
Die Grenze: wer kontrolliert und wer nicht
Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, braucht ein verifiziertes Konto auf den eigenen Namen. Die Aufsicht prüft die Identität und die Sperrlisten, nicht die Moral des Einsatzes. Kein Mechanismus verhindert, dass jemand mehr einzahlt, als er sich leisten kann — genau deshalb sind die Limiten ein Werkzeug des Wettenden und nicht des Veranstalters.
Viel wichtiger für die Praxis: Es gibt in der Schweiz keine Depotobergrenze von Gesetzes wegen, und es gibt keine Kontrolle durch Banken oder Kartennetzwerke, die Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren würden. Das ist der Grund, weshalb ausländische Marken für Schweizer trotzdem erreichbar sind — sie bleiben erreichbar, auch wenn die Gespa sie auf ihre Sperrliste setzt. Wer so etwas schreibt, schreibt keine Kritik am System, sondern nur eine Tatsache, die in vielen Broschüren fehlt.
Was Sie vor dem Aufladen prüfen sollten: ob Ihr Kanton im Vertragsgebiet des Anbieters liegt, ob die Limiten im Konto gesetzt sind und ob Ihr Ausweis für die Verifizierung genügt. Diese drei Dinge entscheiden über die Anmeldung, nicht über die Quote.
Eine Einordnung, die nicht in die Werbung passt
Es lohnt sich, das sprachlich klar auseinanderzuhalten. Ein Gratisspielguthaben ist die Grösse, die im Gesetz steht: eine Gratisleistung, die der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht bedarf. Eine Freiwette oder Gratiswette ist die Marktgrösse: ein Wettrecht ohne oder mit einem kleinen Einsatz, das man bei einem Buchmacher einsetzt. Beide werden im Netz unter demselben Wort verkauft, obwohl sie rechtlich nicht dasselbe sind.
Und noch ein Punkt, der bei einer Suche nach «Bonus ohne Einzahlung» selten zu lesen ist: Bei einer Freiwette wird der Einsatz in der Regel nicht mit dem Gewinn ausbezahlt. Wenn Sie CHF 10 Freiwette zu einer Quote von 2.00 setzen, ist der Ertrag nicht CHF 20, sondern der Nettogewinn — die Freiwette selbst verschwindet, sie war nur das Werkzeug. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die Standardmechanik von Freiwetten.
Rechtslage: zwei Veranstalter, eine Bewilligung, keine Liste zum Auffüllen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Nicht die ESBK — die Aufsicht über die Casinos hat mit Sportwetten nichts zu tun. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Daraus folgt etwas, das man sich einmal klar machen muss: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man auffüllen könnte. Es gibt sie nicht, weil es sie nicht gibt. Wer eine solche Liste sucht, sucht etwas, das nicht existiert.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch — nicht aus Missgunst, sondern weil das Vertragsgebiet die Westschweiz ist. Und wer im Ausland wohnt, kommt bei keinem von beiden durch.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Der zugelassene Umfang ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten; es regelt, dass Qualifikationsrunden nur dann zählen, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur dann, wenn sie gelistet sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste vergeblich, eine Esport-Sektion gibt es gar nicht.
Wichtig für die Praxis: Live-Wetten sind erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Gesetz beschränkt Live-Märkte nicht auf bestimmte Märkte. Wer live wettet, muss aber wissen, dass bei Sporttip ein Live-Ereignis nicht übertragen werden muss, damit die Wette gilt. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist unauffällig formuliert und in der Live-Praxis die unangenehmste Regel des ganzen Regelwerks. Ich halte sie trotzdem für fair — sie trifft den, der kurz vor dem Entscheid noch schnell nachlegt, und nicht den, der den Markt normal nutzt.
Auch Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und wer sie nutzt, sollte deren Bedingungen vorher lesen.
Was das für den Haushalt bedeutet
Ein Nebenaspekt, der bei der Suche nach Gratisguthaben selten auftaucht: Der Reinertrag geht in der Schweiz an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Wer bei Swisslos wettet, finanziert damit auch die Sport- und Kulturförderung seines Kantons. Bei einer ausländischen Marke passiert das nicht. Ich sage nicht, dass das ein Kaufargument ist — aber es ist eine Tatsache, die in keiner Bonuswerbung steht.
Die Schattenseite der Verzahnung ist, dass sie die Auswahl begrenzt. Zwei Veranstalter, ein eng zugeschnittenes Wettprogramm, keine Konkurrenz um Quoten. Wer das offene Angebot eines internationalen Buchmachers gewohnt ist, findet hier weniger Märkte und weniger Variation. Das ist der Preis, und er wird nicht auf der Rechnung ausgewiesen.
Spielerschutz: was vor der ersten Wette festgelegt wird
Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das ist keine Formalität. Diese Einstellung entscheidet, wie viel Sie in einem Monat verbrauchen können, und sie ist der einzige Mechanismus im Schweizer System, der das verlässlich tut. Und die Verzögerung bei der Erhöhung ist der eigentliche Trick daran: Wer in einer schlechten Nacht sein Limit nach oben schrauben will, wartet 72 Stunden. Der Veranstalter wendet diese Frist in seinen eigenen Bedingungen an; das Gesetz verlangt nur 24 Stunden. Dass beide Schweizer Veranstalter freiwillig langsamer sind, ist eine Kleinigkeit mit Wirkung.
Eine freiwillige Pause ist ebenfalls möglich. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Was das praktisch heisst: Wer sich sperren lässt, sperrt sich nicht aus einem Produkt aus, sondern aus dem Schweizer Markt. Das ist ungewöhnlich streng und für den, der es braucht, genau richtig. Für den, der nur eine Pause von einem Anbieter wollte, ist es unbequem — aber wer eine Pause von einem Anbieter will, will meistens gar keine Pause.
Alter und Identität
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die zweite Regel ist keine Randnotiz — sie schliesst die einzige Personengruppe aus, die über Informationen verfügt, die anderen fehlen.
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde bei 200 Fällen in 47,5 % ein Sportwettgeschäft an eine minderjährige Testperson verkauft. Diese Zahl ist der beste Beweis dafür, dass ein Kontrollsystem nicht automatisch funktioniert. Wer an der Kasse steht, prüft nicht immer. Online prüft das System — nicht der Mensch.
Wo es Hilfe gibt
Wer merkt, dass er nicht mehr aufhören kann, findet die Spielsperre in den Bedingungen von Swisslos und die Selbstsperre über das eigene Konto. Wer mehr braucht, wendet sich an eine Beratungsstelle in seinem Kanton. Diese Zeilen sind kein Bonus, sie sind der Grund, weshalb das Schweizer System mehr ist als eine Gebührenordnung.
Wenn kein Guthaben da ist und trotzdem gewettet wird
Ein Gratisguthaben ersetzt keine dieser Stufen. Es sitzt am Ende der Kette und senkt nur den Preis des ersten Einsatzes. Wer glaubt, ein Guthaben sei der Einstieg in das Wettgeschäft, verliert jetzt nichts — aber er entscheidet nichts, was er nicht auch ohne Guthaben entscheiden könnte.
Bonus und Freiwette: wie Neukundenangebote ohne Einzahlung heute aussehen
Bei den beiden Bewilligungen sieht das Angebot schmal aus, und das ist kein Zufall: Gratisguthaben und Gratisspiele bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa, und der Rahmen ist eng gesteckt. Genau deshalb ist die Aktion der Loterie Romande das beste Anschauungsmaterial für das ganze Marktsegment — CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer mehr verspricht, hält sich nicht an das Regime, das in der Schweiz gilt.
Wer bei Swisslos Sporttip einsteigt, bekommt kein Guthaben geschenkt, sondern eine strukturelle Vergünstigung: den Sporttip-Kombiboost. Er gilt nur online, in Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind eine andere Grösse als vier — zwischen den beiden Stufen liegen Welten, und die Verdopplung des Nettogewinns klingt grosszügiger, als sie für einen normalen Wettschein ist.
Was von einem geschenkten Guthaben übrig bleibt
So sieht die Rechnung aus, die über den Wert entscheidet. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar — das Guthaben ist also nur über Wetten verwertbar, nie über den Bankauszug. Nehmen wir als Beispiel das Aktionsguthaben, wie es die Loterie Romande ausgegeben hat: CHF 10, nicht auszahlbar. Nehmen wir weiter einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 an — ein Beispiel, keine zitierte Quote.
Aus den beiden Quoten ergibt sich eine Auszahlungsquote von 52,6 % für diesen Markt; das ist der Anteil der gesamten Einsätze, den der Markt an die Wettenden zurückzahlt, der Rest ist die Marge des Veranstalters. Von den CHF 10 bleiben also im Durchschnitt über viele Wetten rund CHF 4.74 übrig, wenn man den Nettogewinn einer erfolgreichen Wette ansetzt und über viele Versuche mittelt. Das ist der Wert des Gratisguthabens — nicht die CHF 10, die in der Werbung stehen, und nicht der Gewinn, den ein einzelner Wettschein abwirft.
Diese Zahl ist ein Durchschnitt. Sie sagt nichts darüber, ob ein einzelner Wettschein gewinnt, und das kann sie auch nicht. Wer CHF 10 Gratisguthaben zu 1.90 auf einen Ausgang setzt, gewinnt CHF 9 — oder nichts. Über tausend Wiederholungen bleiben etwa CHF 4.74 pro Aktion.
Quotenschlüssel und Marge: die Rechnung hinter der Quote
Die Mechanik lohnt sich, weil sie bei jeder Quote mitläuft. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten: 1 geteilt durch die Summe aus 1/1.90 und 1/1.90 ergibt 0,526. Der Quotenschlüssel sagt also, wie viel von den Einsätzen einer Wette in diesem Markt wieder zurückfliesst; die Marge ist der Rest, hier 47,4 %. Bei einem Dreiwggemarkt mit ausgeglichenen Quoten ist die Marge kleiner als bei diesem Extrembeispiel, aber nie null. Wer eine Quote liest, liest immer auch einen Preis.
Wo ein Gratisguthaben nichts hilft
Ein Gratisguthaben hilft nicht bei der Quote. Es hilft bei der Einzahlung, und das ist ein Unterschied, der über die Zeit immer kleiner wird: Ein Guthaben von CHF 10 ist nach zwei oder drei Wetten ohnehin aufgebraucht oder verfallen. Wer nach Gratisguthaben sucht, um sein Wettverhalten zu finanzieren, hat die falsche Währung gefunden. Wer es als Testballon für eine neue Plattform nutzt, macht daraus genau das, was es sein kann.
Bei Swisslos und der Loterie Romande kommt hinzu, dass jede Aufladung über den Mindestbetrag läuft: Spielguthaben lässt sich ab CHF 20 kaufen, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein; Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ein Gratisguthaben umgeht diese Schwelle — aber nur einmal.
Die Swisslos-Wallet: was Gratisspielguthaben von auszahlbarem Guthaben unterscheidet
Der ganze Unterschied zwischen «Guthaben» und «Geld» steckt in einer einzigen Regel: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zweimal gratis ist keine Kulanz, sondern ein Kontingent. Wer regelmässig kleine Beträge auszahlt, zahlt ab der dritten Auszahlung 3 % — eine Gebühr, die bei einem Kleinbetrag unauffällig ist und bei einem grösseren Betrag spürbar wird. Wer das umgehen will, sammelt und zahlt selten aus. Und wer Gratisspielguthaben aus einer Aktion gewonnen hat, hat darauf ohnehin keinen Anspruch: Es reist mit jeder Wette, aber nicht auf das Konto.
Bei grossen Beträgen springt die Mechanik um. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Was danach kommt, ist unromantisch: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen nach viel. Wenn die Quittung in einer Schublade liegt, sind sie in zwei Jahren vorbei.
Limiten bei den Wetten selbst
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Höchstgrenze von CHF 10’000 für eine Systemwette impliziert nicht, dass Sie so viel setzen sollten — sie ist eine technische Grenze, keine Empfehlung.
Beim Auszahlungsbetrag gibt es eine eigene Regel: Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote; zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung läuft immer in Richtung des Veranstalters.
Bei den Spielguthaben-Einzahlungen ist es anders
Einzahlungen und Wallet-Guthaben folgen einer anderen Logik als Wettlimiten. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Bei Swisslos sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer CHF 9’999 auf dem Wallet hat, kann nicht nachladen. Die Grenze ist die Grenze des Bestands, nicht die des Zuflusses.
Warum Guthaben nicht Geld ist
Das ist die Regel, die das ganze Segment zusammenhält: Ein Guthaben ohne Auszahlbarkeit ist ein Gutschein mit Verfallsdatum, nur besser verpackt. Bei Sporttip ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Eine Schweizer Bewilligung schützt das Guthaben nicht davor, dass es beim Veranstalter bleibt, wenn man es nicht in Wetten umsetzt.
Was das Regime für Verlust, Steuer und Streitfall heisst
Wer in der Schweiz eine bewilligte Wette platziert, gewinnt in der Regel steuerfrei. Gewinne aus bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich; die Formulierung lautet «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Wer einen typischen Wettschein abschliesst, bleibt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Der Steuerpunkt ist ein gutes Beispiel dafür, wie sehr sich die beiden Gruppen unterscheiden. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, ist von der Verrechnungssteuer nicht betroffen — aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für alles, was über den Einzelfall hinausgeht, gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Diese Zeilen sind allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Was passiert, wenn die Seite nicht bewilligt ist
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das bedeutet für den Wettenden: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren; Domain-Hopping sorgt dafür, dass blockierte Domains innert Stunden ersetzt werden. Parallel dazu ist das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung eine Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler selbst wird nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Bemerkenswert ist die Doppelnatur der Sperrliste: Sie ist eine Zugangssperre und zugleich ein Verzeichnis. Wer wissen will, welche ausländischen Domains blockiert sind, findet die Liste bei der Gespa. Sie ist praktisch, weil sie die Frage «welche Marke ist eigentlich ein Problem?» in einer Aufzählung beantwortet.
Wer haftet, wenn eine Wette schiefgeht
Innerhalb einer bewilligten Wette haftet der Veranstalter nach seinen veröffentlichten Spielregeln. Ein Sporttip-Wettereignis, das abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung greift die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Was diesen Regeln gemeinsam ist: Der Veranstalter hat den Definitionsvorschein. Wann ein Spiel «regulär» beendet ist, steht in den Regeln — die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Grenze ist bei Cup-Spielen der häufigste Grund für Streit, und sie steht nicht auf dem Wettschein.
Ein Ausweis für das Preisniveau, den man sonst kaum irgendwo sieht: Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, das Maximum von 100 % auf den Nettogewinn erst bei fünfzehn solchen Voraussagen. Wer diese Grenze liest, sieht sofort, dass der Betreiber weiss, wie selten eine Kombination mit fünfzehn sicheren Ausgängen ist.
Wo das Guthaben in Recht übergreift
Ein Gratisguthaben kann verfallen, obwohl es «Ihr» Guthaben heisst, weil das Guthaben selbst verfällt. Bei der Aktion der Loterie Romande betrug die Gültigkeit 30 Tage. Bei einer Spielsperre kann es passieren, dass gar kein Anspruch auf Einsätze oder Gewinne besteht. Wer Gratisspielguthaben nicht nutzt, verliert es endgültig; wer es nutzt, hat einen echten Anspruch auf den Gewinn aus der Wette.
Die Anbieter im Vergleich
Die folgenden zehn Marken sind nach denselben Kriterien geordnet: Bewilligungsstatus, die gemeldete Bewilligung, die Bedingungen des Guthabens und die Nachvollziehbarkeit der Regeln. Die ersten zwei Einträge stehen ohne Schweizer Veranstalterbewilligung; die zwei Schweizer Veranstalter sind die ersten zwei Zeilen der Liste und tragen eine Veranstalterbewilligung nach dem Geldspielgesetz.
panorami: Die Übersicht
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | Veranstalterbewilligung, Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Veranstalterbewilligung, Aufsicht Gespa |
| Sportuna | Nein | Ohne schweizerische Bewilligung |
| BetAlright | Nein | Ohne schweizerische Bewilligung |
| DirectionBet | Nein | Ohne schweizerische Bewilligung |
| BC.Game | Nein | Ohne schweizerische Bewilligung |
| Playzilla | Nein | Ohne schweizerische Bewilligung |
| 20Bet | Nein | Ohne schweizerische Bewilligung |
| Fezbet | Nein | Ohne schweizerische Bewilligung |
| Rabona | Nein | Ohne schweizerische Bewilligung |
Diese Tabelle ist auf den ersten Blick langweilig, und genau das ist ihr Wert: Sie zeigt, dass acht von zehn Marken über eine Bewilligung überhaupt nicht verfügen. Bei den beiden Schweizer Häusern ist die Bewilligung nicht nur vorhanden, sondern sie trägt und beschränkt das Angebot: Wohnsitz im Vertragsgebiet, Ausweisprüfung, Sperrregister. Eine Veranstalterbewilligung, die nur in der Schweiz gilt, schützt innerhalb der Schweiz — und nur dort.
Die Schweizer Veranstalter
Swisslos Sporttip: die Bewilligung, die den Kanton mitbringt
Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Bewilligt ist Swisslos als Veranstalterin eines Grossspiels nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Angebot ist erstaunlich weit gespannt. Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts gibt es als strukturelle Zusatzleistungen; Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein Detail, das man erst merkt, wenn es zu spät ist: Wer einen Boost setzt und dann aussteigt, verliert die Erhöhung.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Ausstieg als Versicherung begreift, zahlt dafür einen Preis, der nirgends ausgewiesen wird.
Was Gratisspielguthaben betrifft, ist Swisslos zurückhaltend. Das ist kein Mangel an Marketing, sondern ein Regime: Gratisspiele und Gratisguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa, und 2025 wurden acht Zustimmungen an Swisslos erteilt. Das ist die ganze Erklärung dafür, warum ein Schweizer Anbieter mit Bewilligung seltener mit einem Gratisguthaben wirbt als eine ausländische Marke ohne.
Die Verzahnung ist die eigentliche Stärke. Verlustlimiten müssen vor der ersten Teilnahme gesetzt werden, die Registrierung prüft Alter und Wohnsitz und schliesst gesperrte Personen aus, die unbefristete Spielsperre gilt über das Register auch für Casinos und Liechtenstein.
Wer hier wettet, wettet innerhalb eines Systems, das ihn bremst. Das ist der Punkt. Wer die Bremse als Bevormundung empfindet, ist bei einem ausländischen Anbieter freier dran — und trägt dann alles selbst.
Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisguthaben mit der kürzesten Halbwertszeit
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Bewilligung ist dieselbe Rechtsgrundlage wie bei Swisslos, unter Aufsicht der Gespa.
Die Loterie Romande ist die einzige der beiden Veranstalterinnen, die im Gratisguthaben-Bereich mit einer dokumentierten Aktion auftritt: «JouezSport – Patinoires et Stades», vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an sieben Aktionstagen, CHF 10 Spielguthaben für einen innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegebenen Code, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Diese Aktion verdient Respekt vor allem wegen ihrer Ehrlichkeit. Ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wird, erreicht die Menschen im Stadion und nicht im Netz. Wer im Winter in einem Westschweizer Stadion war, konnte das Guthaben einsammeln. Wer zu Hause sass und die Website durchsuchte, fand es nicht.
Auf der Auszahlungsseite gelten die strengeren Sätze: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN.
Ein Gratisguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Dass eine 30-Tage-Frist und ein Code im Stadion zusammenkommen, macht aus dem Angebot genau das, was es sein soll: eine Einladung zum Ausprobieren, nicht eine Einnahmequelle. Wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt und einmal ohne eigenen Einsatz spielen will, hat hier das klarste Angebot des ganzen Feldes. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kommt gar nicht durch — und sollte das vor dem Ausfüllen einer Registrierung wissen, nicht danach.
Die ausländischen Marken im Vergleich
Die folgenden acht Marken haben keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Nach Schweizer Recht darf nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist strafbar, deshalb stehen die folgenden Zeilen als Beschreibung und Bewertung, nicht als Einladung. Diese Marken sind aufgeführt, weil Schweizer ihnen im Netz begegnen und wissen sollten, was sie dort erwartet.
Sportuna: die Marke ohne Spur in einem Schweizer Register
Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung, sofern eine gemeldet ist, hat in der Schweiz keine Kraft. Die Seite ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, und ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.
Dasselbe gilt für alle folgenden Marken, und ich schreibe es hier einmal vollständig, weil es der Punkt ist, an dem sich alles entscheidet: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt nicht ein Akzent auf der Website, sondern die Aufsicht, die Identitätsprüfung gegen das Sperrregister und der Anspruch, den man in der Schweiz durchsetzen könnte. Wer hier gewinnt, gewinnt gegen eine Firma, die in der Schweiz nichts zu verlieren hat.
Wer eine solche Seite trotzdem nutzt, sollte zwei Dinge prüfen: ob sie auf der Sperrliste der Gespa steht und welche Bedingungen sie für Auszahlungen nennt. Von der Bereitschaft eines Anbieters, seine Auszahlungsregeln öffentlich und nachvollziehbar darzustellen, lässt sich mehr ablesen als von der Höhe seines Willkommensangebots.
BetAlright: die Marke mit einer Bewilligung, die hier nichts bewirkt
Bei BetAlright fehlt die Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine mögliche Blockierung über die Sperrliste.
Der aufschlussreiche Punkt an dieser Konstellation ist nicht der fehlende Schweizer Sitz, sondern die Reihenfolge der Prüfung: Wer aus der Schweiz auf eine solche Seite kommt, prüft zuerst die Bewilligung und danach das Angebot. Meist ist nach dem ersten Schritt klar, wie viel Gewicht der zweite haben kann. Wo die Aufsicht fehlt, ist die Frage nicht, welches der beste Anbieter ist, sondern wer haftet, wenn etwas nicht funktioniert.
Bleibt die Steuer: Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, werden aber nach der Praxis mindestens eines Kantons als voll steuerbares Einkommen behandelt — unabhängig davon, wie klein der Betrag ist. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, die Auszahlungsbelege aufzubewahren.
DirectionBet: die Marke, die auf keiner weissen Liste steht
DirectionBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Was als Bewilligung gemeldet ist, hat in der Schweiz keine Geltung; eine Anbindung an das Sperrregister besteht nicht.
Interessant ist hier die Frage der Auffindbarkeit. Eine Schweizer Bewilligung lässt sich in einem Register nachschlagen, das die Gespa führt. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es nichts nachzuschlagen — nur den Hinweis, dass nach Schweizer Recht gar keine Bewilligung erteilt werden könnte, weil der Veranstalterkreis auf zwei festgelegt ist. Diese Umkehrung ist der Grund, warum die Suche nach dem Schweizer Bewilligungsstatus bei diesen Marken immer in derselben Antwort endet.
Wer eine Marke ohne Bewilligung testet, sollte mindestens verstehen, dass die Auszahlung nicht über einen Schweizer Zahlungsweg läuft und die Währung, die auf dem Konto ankommt, eine andere sein kann als die, in der gewettet wurde. Solche Details stehen in den Auszahlungsbedingungen, nicht in der Werbung.
BC.Game: die Marke, die sich über die Quote verkauft
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Eine gemeldete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft.
Der Grund, warum solche Marken trotzdem ihr Publikum finden, sind die Quoten. Wer die Auszahlungsquote eines Marktes kennt, kann sie vergleichen, und genau das ist der einzige harte Wettbewerbsparameter, den ein ausländischer Anbieter gegen ein bewilligtes Oligopol einsetzen kann. Ein Abschlag von einem Prozentpunkt in der Marge ist über hundert Wetten spürbar. Er ist aber auch der einzige Vorteil, und er verschwindet in dem Moment, in dem die Auszahlung hakt.
Was bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung nach Schweizer Lesart eben nicht gilt, ist die Erwartung, dass eine Aufsichtsbehörde im Streitfall vermittelt. Der Weg führt direkt zum Anbieter, in der Sprache seiner Bedingungen und in seinem Sitzstaat.
Playzilla: die Marke mit einem grossen Katalog und einem kleinen Papier
Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Es besteht keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister. Ihre Domains können über die Sperrliste blockiert werden.
Was bei solchen Anbietern regelmässig auffällt, ist die Verschiebung. Die Startseite ist grosszügig gestaltet, die Bedingungen liegen zwei Klicks tiefer. Bei den Schweizer Veranstaltern ist es umgekehrt: Sporttip und die Loterie Romande veröffentlichen die Spielregeln mit Versionsnummer — Sporttip führt seine Spielregeln und Teilnahmebedingungen in Version 4.2 — und die Bedingungen für die Online-Teilnahme mit Gültigkeitsdatum. Wer vergleichen will, sollte genau diesen einen Klick tun.
20Bet: die Marke, deren Regeln nur im Ausland gelten
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht; kein Schweizer Rechtsweg, keine Sperrregister-Anbindung, Blockierung über die Sperrliste möglich.
Ein Punkt, der leicht übersehen wird: Auch bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gilt das Schweizer Steuerrecht für den Wettenden, und in mindestens einem Kanton werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll besteuert. Der Ort der Firma schützt den Wettenden nicht vor dem Ort der Steuerpflicht.
Wer sich für eine solche Seite entscheidet, sollte die Auszahlungszeit selbst messen und die Auszahlungsbedingungen vorher lesen. Eine Zahlenangabe zur Auszahlungsdauer, die nicht in den eigenen Bedingungen steht, ist keine Zusage.
Fezbet: die Marke mit dem Problem des Rechtswegs
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung, keine Sperrregister-Anbindung und keinen Schweizer Rechtsweg.
Dasselbe Muster, andere Firma. Was man hier festhalten sollte, ist die Frage, was passiert, wenn eine Wette falsch abgerechnet wird. Bei Sporttip existiert ein definierter Weg: eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief, dazu die Spielregeln mit Versionsnummer. Bei einer Marke ohne Bewilligung existiert in der Schweiz kein vergleichbarer Weg. Das ist der Unterschied, der sich nicht in Franken ausdrücken lässt.
Bemerkenswert ist, dass der Schweizer Rahmen so eng ist, dass alle acht Marken dieser Gruppe den gleichen Status haben. Die Unterschiede liegen nur im Detail, nicht im Rechtsrahmen.
Rabona: die Marke am Rand des bewilligten Angebots
Rabona verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Was als Bewilligung gemeldet ist, hat in der Schweiz keine Kraft. Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Wer eine Marke ohne Bewilligung prüft, sollte eine einzige Frage zuerst stellen: Was passiert, wenn ich auszahlen will, und welche Bedingungen gelten für genau diesen Vorgang? Bei einer Schweizer Bewilligung ist der Rahmen bekannt — Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr nach den Bedingungen. Bei einer ausländischen Marke ist dieser Rahmen Verhandlungssache zwischen Ihnen und der Firma. Diese Asymmetrie macht den eigentlichen Preis dieser Gruppe aus. Unter den acht Marken ist keine, die nach Schweizer Recht legal wären — und keine, die nach Schweizer Recht bewertet werden könnte.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?
Nicht in der Form, in der man das Wort im Netz liest. Gratisspielguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa; 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Was es gibt, ist ein klar begrenztes Gratisguthaben wie das der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter diese Zustimmung, stehen aber auch unter keiner Schweizer Aufsicht.
Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?
Weil jede Gratisleistung an eine vorgängige Zustimmung der Aufsicht gebunden ist und der Veranstalterkreis auf zwei Personen festgelegt ist. Swisslos und die Loterie Romande konkurrieren nicht über Geschenke, sondern über die Zusatzfunktionen ihres Wettprogramms — Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts —, die in Einsatz und Erhöhung limitiert und ausschliesslich online nutzbar sind. Ein Werbefeldzug mit Gratisguthaben wäre hier ein Ausnahmefall, der gesondert bewilligt werden müsste.
Welcher Mindestbetrag gilt beim Aufladen des Swisslos-Wallets?
Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wie viel Sie tatsächlich aufladen, bleibt Ihrem eigenen Verlustlimit überlassen.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht ausbezahlt wird, ist der Ertrag der Nettogewinn: Bei einer Quote von 2.00 aus einem Freiwetteinsatz von CHF 10 sind es CHF 10, nicht CHF 20. Bei Swisslos und der Loterie Romande kommt hinzu, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen ohnehin nicht auszahlbar ist. Das Guthaben ist also nur als Wette verwertbar, nie als Bankgutschrift.
Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?
Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Gewinne innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?
Sie erhalten kein in der Schweiz bewilligtes Produkt. Es fehlen die Aufsicht durch die Gespa, die Prüfung von Alter und Sperrregister sowie ein Schweizer Rechtsweg; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Bei einer bewilligten Wette ist der Rahmen umgekehrt eng: Wohnsitz im Vertragsgebiet, Ausweisprüfung, Verlustlimiten — und ein Guthaben, das nur als Wette zählt.
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Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
