Bestandskunden-Bonus in der Schweiz: zwei Wege, mehr nicht

Updated Oktober 2026
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Ein einzelnes Geschenkpaket mit Schnur liegt auf einem Holztisch neben einer brennenden Kerze.

Wer in der Schweiz nach einem Bonus für ein bestehendes Wettkonto sucht, landet schnell bei Angeboten, die es hier nicht geben darf. Ausländische Seiten versprechen Neukundenboni, Freiwetten ohne Einzahlung und Gutscheincodes in einer Sprache, die nach grosszügiger Werbung klingt. Das eigene Konto ist längst eröffnet, der Neukundenbonus ist verbraucht, und was jetzt kommt, ist ein anderer Markt: Treueaktionen der beiden bewilligten Veranstalter, eng gefasst, an Bedingungen gebunden und selten in barem Geld auszahlbar.

Die Loterie Romande veranstaltete für Jouez Sport im Winter 2025/2026 eine begrenzte Aktion an sieben Tagen.

Als ich die Bedingungen der beiden Schweizer Veranstalter das erste Mal nebeneinandergelegt habe, war der Unterschied nicht die Höhe des Bonus. Es war die Frage, wer überhaupt Zugang hat. Der eine Veranstalter bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, der andere die sechs Westschweizer Kantone. Ein Konto bei dem einen ist für einen Wettenden im anderen Gebiet nicht zu haben, und damit erledigt sich ein Teil der Vergleichsarbeit von selbst.

Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und die Reglemente der Loterie Romande sowie gegen die Bewilligungs- und Rechtsgrundlagen des Geldspielgesetzes.

Sporttip und Jouez Sport im Vergleich: alles, was die Bewilligung zulässt

Wer eine Rangliste erwartet, in der zehn Anbieter nach Bonusprozentsatz sortiert sind, wird hier nicht bedient. In der Schweiz gibt es keine zehn. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten per Gesetz auf zwei begrenzt, und beide führen Sportwetten unter einem eigenen Produktnamen. Alles andere, was ein Wettender im Netz findet, steht ausserhalb dieses Systems. Von den zehn Plattformen, die auf dieser Seite besprochen werden, tragen genau zwei eine Schweizer Bewilligung.

Ein Eishockeyschläger lehnt an der Bande einer leeren Halle, auf dem Eis spiegeln sich die Deckenlampen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Zwischen diesen zwei ist die Entscheidung keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage des Wohnsitzes. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters voraus, und die beiden Vertragsgebiete überschneiden sich nicht. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport nicht mitspielen. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht hinein. Der Vergleich der Bedingungen bleibt trotzdem sinnvoll, weil viele Wettende zwischen den Gebieten umziehen oder Grenzregionen bewohnen — aber er ist ein Vergleich zweier Monopole, nicht zweier Konkurrenten.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht gegeben, ohne Geltung in der Schweiz
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht gegeben, ohne Geltung in der Schweiz
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht gegeben, ohne Geltung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht gegeben, ohne Geltung in der Schweiz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht gegeben, ohne Geltung in der Schweiz
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht gegeben, ohne Geltung in der Schweiz
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht gegeben, ohne Geltung in der Schweiz
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht gegeben, ohne Geltung in der Schweiz

Zwei Zeilen dieser Übersicht tragen eine Bewilligung, acht tragen keine. Diese Verteilung ist der eigentliche Befund der Rangliste, und keine Prozentzahl in einer Bonusspalte kann ihn aufwiegen. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das ist kein Standpunkt, sondern eine Regelung: Eine Bewilligung gilt nach dem Geldspielgesetz nur in der Schweiz, und nur die beiden Veranstalter haben eine.

Warum die Rangliste mit zehn Zeilen trotzdem nur zwei echte Optionen hat

Eine Rangliste ist eine Einladung zum Vergleichen. Hier ist sie eine Einladung zum Aufpassen. Zwei Anbieter, die ein Schweizer Wettender legal nutzen kann, und acht Plattformen, deren Domains auf die Sperrliste der Aufsichtsbehörde gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden können — das ist keine Konkurrenzsituation, sondern eine Zweiteilung des Marktes. Wer die acht ausländischen Namen liest, sollte einen Satz im Kopf behalten: beschrieben und bewertet heisst nicht empfohlen. Für Wettangebote, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, zu werben, ist eine Straftat und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Eine Seite, die so etwas empfiehlt, macht sich angreifbar. Diese hier tut es nicht.

Der praktische Wert der acht Zeilen liegt woanders. Ein Wettender, der in einem Forum oder in einer Werbeanzeige auf einen dieser Namen stösst, kann hier nachsehen, was dran ist: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Das sind drei Sätze, die zusammen erklären, warum ein um einige Prozentpunkte höherer Bonus auf einer solchen Seite teurer ist als er aussieht. Wessen Konto während eines Auszahlungsstreits gesperrt wird, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann.

Bei den zwei bewilligten Veranstaltern verhält es sich umgekehrt. Der Werberahmen ist enger, die Auswahl an Sportarten und Märkten ist eine geschlossene Liste, und der Bonus für Bestandskunden ist ein Bruchteil dessen, was eine ausländische Seite auf das Banner schreibt. Dafür steht das Geld auf einem Schweizer Spielerkonto, mit einer Bewilligung im Rücken und einem Weg, der über die Schiedsgerichtsbarkeit und den Rechtsweg in der Schweiz führt. Diese Wahl ist der Kern der ganzen Frage.

Worum es bei Aktionen für bestehende Konten in der Schweiz geht

Ein Bonus für Bestandskunden ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, das ein Anbieter nach Belieben einsetzen kann. Er ist ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde, und die erteilt sie sparsam: Im Jahr 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen sagen alles über die Angebotsdichte. Acht Zustimmungen für einen ganzen Veranstalter in einem ganzen Jahr heisst: kein dauerhaftes Bonusprogramm, sondern einzelne Aktionen mit Anfang und Ende.

Was daraus folgt, ist für den Wettenden ungewohnt. Es gibt keine Seite, auf der man das Willkommensangebot abräumt, dann zum nächsten Anbieter zieht und dort dasselbe tut. Nach der Registrierung öffnet sich kein zweites Bonusfenster, sondern eine Handvoll Mechaniken, die ins laufende Wettangebot eingebaut sind. Drei davon lohnen die nähere Betrachtung, weil sie tatsächlich auf bestehende Konten zielen.

Mechanik statt Willkommensgeschenk: Kombiboost, Quotenboost und Aktionstag

Die erste Mechanik ist der Sporttip-Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von jeweils mindestens 1.50. Sind die erfüllt, kommt ein Bonus auf den Nettogewinn dazu: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist der einzige Hebel auf dieser Seite, der einem bestehenden Konto regelmässig Geld auf den Gewinn legt, und er belohnt nicht den Einsatz, sondern die Zahl der richtig getippten Beine.

Die zweite sind die Quoten- und Profitboosts bei Sporttip. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzelne Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt verdient Beachtung: Wer den Boost nimmt und die Wette dann vorzeitig glattstellt, verliert genau den Vorteil, wegen dem er die Wette ausgesucht hat. Der Werbetext erwähnt das selten.

Die dritte Mechanik ist der Aktionstag. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Aktionstag ist damit weniger ein Bonus als ein Zeitfenster. Wer im März 2026 nicht im Stadion war, kam nicht in den Genuss, und wer das Guthaben im April noch auf dem Konto hatte, hatte es nicht mehr.

Diese drei Mechaniken sind das ganze Bild. Was ein Wettender vergeblich sucht, sind die Formate, die ausländische Seiten bewerben: die Gratiswette ohne Einzahlung, der Einzahlungsbonus von 100 Prozent, der Code, den man beim Einzahlen einträgt, die Treuepunkte, die sich in Einsätze umwandeln. In einem Markt, in dem jede Gratisguthaben-Aktion vorab bewilligt werden muss, kommen solche Formate nicht vor. Der Neukundenbonus, den es tatsächlich gibt, ist eine andere Geschichte und endet an dem Punkt, an dem diese beginnt.

Gratisspielguthaben ist kein Guthaben wie jedes andere

Die CHF 10 aus der Westschweizer Stadionaktion sind ein Beispiel für eine Unterscheidung, die in der Werbung gern verschwimmt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann man kaufen — per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, ab einem Mindestbetrag von CHF 20 und bis zu CHF 10’000 in 30 Tagen, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Dieses gekaufte Guthaben ist echt, man kann es einsetzen und Gewinne daraus auszahlen lassen. Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist etwas anderes: Es lässt sich einsetzen, aber nicht auszahlen.

Der Unterschied wird erst im Moment der Entscheidung spürbar. Eine Wette mit gekauftem Guthaben, die aufgeht, bringt einen Gewinn, der auf dem Konto landet und von dort auf das eigene Bankkonto wandern kann. Eine Wette mit Gratisspielguthaben, die aufgeht, bringt einen Gewinn, der auszahlbar ist — der Einsatz aber, das Gratisspielguthaben selbst, fällt aus der Rechnung heraus. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben zu einer Quote von 2.00 setzt, hat bei einem Treffer nicht CHF 20, sondern CHF 10 zusätzlich auf dem Konto, und die ursprünglichen CHF 10 bleiben, wo sie waren: im System. Das ist keine Schweizer Besonderheit, aber in der Schweiz ist Gratisspielguthaben der verbreitetste Weg, eine bestehende Kundschaft zu bedienen, weil es der bewilligungsfähige Weg ist.

Für den Wettenden heisst das, den Wert einer Aktion nicht an ihrer Zahl zu messen, sondern an dem, was daraus werden kann. CHF 10 Spielguthaben zu einer Quote von 1.30 sind auf dem Papier CHF 10, im Ergebnis aber ein Nettogewinn von CHF 3, und nur der ist auszahlbar. Zwischen einem Geschenkpaket und einer Wette liegen hier mehrere Umrechnungen, und jede davon geht zu Lasten des Werbeversprechens.

Rechtslage für Treuegutscheine und Gratisguthaben in der Schweiz

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, behandelt sie in Artikel 3 in derselben Kategorie wie die Lotterien, und zuständige Aufsicht ist die Gespa in Bern, nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission. Letztere prüft Casinos, nicht Sportwetten — eine Verwechslung, die in Diskussionen über Wettbewilligungen häufig auftaucht. Wer wissen will, ob ein Sportwettenangebot in der Schweiz bewilligt ist, fragt bei der Gespa nach oder schaut in die Rechtsgrundlagen, nicht bei der Casino-Aufsicht.

Ein Treppenhaus mit Holzgeländer, von oben fotografiert, die Stufen winden sich nach unten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Beide sind nötig, beide stammen aus dem Geldspielgesetz, und beide gelten nur in der Schweiz. Das ist die Regel, die alles andere nach sich zieht. Eine Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung bietet ihre Wetten ausserhalb eines Schweizer Rechtsrahmens an, und eine Lizenz aus einem anderen Land ändert daran nichts, weil sie im Schweizer Gebiet keine Wirkung entfaltet.

Der Nettoerlös der beiden bewilligten Veranstalter fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer also bei Sporttip oder Jouez Sport wettet, finanziert am Ende kantonale Projekte mit — ein Detail, das an der Auszahlungsquote nichts ändert, aber erklärt, warum die beiden Veranstalter politisch nicht wegzudenken sind und warum der Kantonsanteil an der Diskussion über jede neue Bewilligung hängt.

Zustimmungspflicht: Warum der Gratisbonus vorher auf dem Schreibtisch der Aufsicht liegt

Wer einen bestehenden Kunden mit einem Gratisguthaben erfreuen will, muss das in der Schweiz vorher anmelden. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Für die Loterie Romande und Swisslos ist das ein eingespielter Vorgang: 24 und 8 Zustimmungen in einem Jahr zeigen, dass es geht, aber es zeigt auch die Frequenz. Der Unterschied zu einem liberalisierten Markt liegt nicht in der Erlaubnis, sondern in ihrem Takt. Wer in einem Umfeld mit offener Bonuswerbung sozialisiert ist, wird die Schweizer Angebotsdichte für einen Fehler halten. Sie ist keiner.

Der zweite Teil dieser Regel betrifft die Werbung selbst. Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft. Das Verbot trifft den Werbenden, nicht die Plattform. Ein Portal, das einen Bonuscode für eine nicht bewilligte Seite präsentiert, bewegt sich auf diesem Feld. Aus diesem Grund steht auf dieser Seite bei acht Anbietern der Vermerk ohne Schweizer Bewilligung neben dem Namen und nicht in einer Fussnote.

Wer einen Gutscheincode für ein ausländisches Wettangebot gefunden hat, sollte ihn nicht als Abkürzung zu einem grösseren Bonus lesen, sondern als Hinweis auf etwas anderes: Für die Schweiz ist weder die Bewilligung noch die Werbung noch der Kundenschutz dieser Seite geregelt. Der Aufwand, den ein Schweizer Wettender mit einer Klärung verbringt, ist grösser als der Bonus.

Was ein Konto bei den beiden Veranstaltern voraussetzt

Bevor überhaupt über eine Aktion für bestehende Konten gesprochen werden kann, muss das Konto existieren. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Diese Prüfung ist der Grund, warum ein Konto in der Schweiz nicht so nebenbei entsteht wie bei manchem Anbieter im Ausland.

Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zwischen diesen beiden Gebieten gibt es keine gemeinsame Schnittmenge, und damit auch keine Wahlmöglichkeit für einen Wettenden, der seinen Wohnsitz nicht ändert.

Der Zugang ist also die erste Schranke, und sie ist eine harte. Alles, was danach kommt — Kombiboost, Aktionstage, Guthaben — setzt voraus, dass man auf der richtigen Seite dieser Linie wohnt.

Limiten und Spielerschutz gelten unabhängig von jeder Aktion

Ein Bonus darf nicht als Argument dafür herhalten, den Einsatz zu erhöhen. In der Schweiz ist das keine freiwillige Selbstverpflichtung, sondern eine Aufsichtsvorgabe mit Folgen für den Anbieter, der sich nicht daran hält. Wer eine Aktion in Anspruch nimmt, sollte wissen, dass die Schutzmechanismen nebenher weiterlaufen und nicht ausser Kraft gesetzt werden, weil gerade ein Aktionstag läuft.

Vor der ersten Teilnahme an einer Sporttip-Wette müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die 72 Stunden sind der entscheidende Teil dieses Mechanismus: Genau in dem Moment, in dem jemand nach einer Verlustserie sein Limit hochsetzen möchte, greift die Wartefrist. Der Gesetzgeber verlangt in seinen Ausführungsbestimmungen eine Wartefrist für die Erhöhung, die beiden Veranstalter setzen sie in ihren eigenen Bedingungen bei 72 Stunden an.

Ein Vergleich mit einem ausländischen Anbieter, der ein Limit in Sekunden ändern lässt, ist aufschlussreich. Er zeigt, wofür die Wartezeit gebaut ist: nicht als Schikane für den disziplinierten Wettenden, sondern als Bremse für den Moment, in dem Disziplin gerade nicht vorhanden ist. Wer das Limit für lästig hält, hat den Zweck noch nicht erlebt.

Eine Sperre geht über die Limite hinaus. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also sperrt, sperrt sich breiter, als er vielleicht erwartet — die Sportwette allein wäre zu wenig, weil das Register den Zugang zum Glücksspiel insgesamt erfasst. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle wird dabei eingeschaltet. Von Gesetzes wegen muss ein Anbieter zudem einen selbst gewählten Unterbruch von bis zu sechs Monaten anbieten.

Einen gesetzlich festgeschriebenen Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht. Wer das anders erwartet hat, sollte die Limiten in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters nachsehen; was dort steht, ist Vertragswerk und gilt für alle Kunden, unabhängig davon, ob sie einen Bonus in Anspruch genommen haben. Genau diesen Punkt übersehen viele: Der Schutz endet nicht dort, wo die Aktion beginnt.

Die beiden Veranstalter verbinden Spielschutz nicht mit einer Erlaubnis zum Wetten. Wer sich selbst gesperrt hat oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — das steht im Geldspielgesetz und nicht in einer Aktion. Ein Gratisspielguthaben würde eine gesperrte Person also nicht wieder ins Spiel bringen, und der Versuch endet nicht mit einer Auszahlung. Ein Aktionstag darf nicht als Anlass genommen werden, eine bestehende Limite zu umgehen; die Limite steht über dem Bonus.

Was neben dem Neukundenangebot für bestehende Konten vorkommt

Wettgutschein für Bestandskunden, Freiwette ohne Einzahlung für Bestandskunden, Wettbonus für Bestandskunden, Sportwetten-Gutschein für Bestandskunden, Wetten-Bonus für Bestandskunden — das sind die Wendungen, unter denen ein Wettender sucht. Alle fünf beschreiben die gleiche Erwartung: eine Gratiswette, die nach der Anmeldung noch einmal winkt. In der Schweiz erfüllt sich diese Erwartung nicht, und der Grund ist nicht Sparsamkeit.

Im Jahr 2025 wurden 24 Gratisspiel-Konsense an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede dieser Zustimmungen deckt eine konkrete, befristete Aktion ab. Für einen Wettenden heisst das: Wer auf einen Bonus für sein bestehendes Konto wartet, wartet auf einen Aktionstag und nicht auf ein dauerhaftes Programm. Die praktische Reihenfolge, wenn ein solcher Tag kommt, sieht so aus: Man erfährt davon über die Stadien, die Verkaufsstellen oder die Plattform des Veranstalters, gibt innerhalb einer Frist einen Code im verifizierten Konto ein und erhält Gratisspielguthaben mit einem Ablaufdatum. Nach dem Ablaufdatum bleibt nichts übrig.

Von den vier Suchbegriffen dieses Abschnitts lässt sich nur einer mit einer konkreten Schweizer Mechanik hinterlegen: der Bonus für Bestandskunden im weiteren Sinn, also der Kombiboost und die Boosts. Die drei anderen — Gutscheincode, Gratiswette ohne Einzahlung, Gutschein — haben in der Schweiz kein Gegenstück. Sie beschreiben Formate, die es hier nur bei Anbietern ohne Bewilligung gibt, und dort zu Bedingungen, die niemand prüft.

Bemerkenswert ist, wie die Werbung diese Lücke füllt. Ein ausländischer Anbieter nennt eine «Freiwette ohne Einzahlung» und meint damit im Kleingedruckten oft einen Zusatz, der an eine Mindesteinzahlung gekoppelt ist. Eine «Gratiswette» wiederum ist keine Wette, die nichts kostet, sondern eine Wette, deren Einsatz beim Gewinn nicht mit ausbezahlt wird — ein Format, das einem Wettenden bei genauerem Hinsehen weniger gibt als ein Rabatt auf den Einsatz. Der Begriff ist gut gewählt, weil er die Bedingung verdeckt.

Wo bleibt dann die Wahl? Wer eine Freiwette sucht, findet sie in der Schweiz nicht. Wer bereit ist, sich auf die Mechanik einzulassen, die es gibt, kann mit dem Kombiboost bei mehreren richtigen Voraussagen seinen Nettogewinn erhöhen, ohne einen Franken zusätzlich einzusetzen. Das ist der ehrlichere Weg, weil er an eine Leistung gebunden ist. Wer stattdessen auf eine ausländische Seite ausweicht, tauscht einen kleineren Gewinn gegen eine Auszahlung ohne Schweizer Rechtsschutz — ein Geschäft, bei dem die Bewilligung der einen Seite und ihre Sperrung durch die andere den Ausschlag geben.

Wie ein Boost auf den Nettogewinn gerechnet wird

Der Kombiboost setzt bei mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 an und staffelt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Die Prozentsätze sind deutlich, die Bedingung dahinter ebenso: Jede einzelne Voraussage muss 1.50 erreichen, und wer eine fünfte mit Quote 1.45 dazunimmt, um von 5 auf 20 Prozent zu springen, bleibt bei vier zählenden Voraussagen hängen. Der Sprung muss über zählende Beine kommen, nicht über zusätzliche.

Die vier Prozentsätze belohnen nicht gleichmässig. Von vier auf sieben Voraussagen verdoppelt sich der Zuschlag fast, von sieben auf zehn noch einmal, und bei fünfzehn springt er auf das Vierfache des Werts bei zehn. Der Anreiz ist damit eindeutig auf die Zahl der Beine gerichtet, nicht auf die Höhe des Einsatzes. Das ist buchhalterisch konsequent: Wer fünfzehn Beine richtig hat, hat bereits eine hohe Quote multipliziert und damit einen Nettogewinn, der gross genug ist, um einen prozentualen Zuschlag darauf interessant zu machen.

Ein durchgerechnetes Beispiel soll zeigen, worüber hier gesprochen wird. Angenommen, ein Wettender setzt CHF 10 auf eine Kombination und wählt Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Das sind vier Beine, jedes über der Mindestquote von 1.50, deshalb zählt der niedrigste Zuschlagssatz von 5 Prozent. Die Gesamtquote dieser Kombination ist das Produkt der Einzelquoten, also 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00, und das ergibt 9’792.

Ein Gewinn dieser Kombination zahlt Einsatz mal Gesamtquote zurück. Bei CHF 10 Einsatz sind das 97.92 Franken brutto. Der Nettogewinn daraus beträgt CHF 87.92, denn das ist die Auszahlung abzüglich des Einsatzes. Auf diesen Nettogewinn kommen 5 Prozent, was eine Erhöhung von CHF 4.40 ergibt. Statt CHF 97.92 zahlt dieselbe Kombination mit Boost also CHF 102.32 zurück, und der Nettogewinn steigt auf CHF 92.32.

Die Bandbreite macht die Staffelung sichtbar. Bei vier zählenden Voraussagen liegt der Zuschlag in diesem Beispiel bei rund CHF 4 bis 6, weil er von der Höhe des Nettogewinns abhängt; bei fünfzehn Voraussagen mit derselben durchschnittlichen Quotenhöhe wäre der Zuschlag ein Vielfaches davon, weil dann sowohl die Gesamtquote als auch der Prozentsatz höher liegen. Wer die Staffelung nutzen will, wählt folglich Kombinationen mit vielen Beinen, die er einzeln für realistisch hält. Ein Bein mehr, das er nur zur Erreichung einer Schwelle anhängt, kippt die Rechnung: Ein falsches Bein macht aus der ganzen Kombination eine Verlustwette, und der beste Zuschlagssatz hilft dann nicht weiter.

Der Zuschlag von 5 Prozent bleibt im Verhältnis zum Risiko bescheiden. Bei vier Beinen mit Quoten um 1.70 liegt die Chance auf einen Treffer deutlich unter dem, was ein Pauschalzuschlag von 5 Prozent ausgleicht — und weil Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind, ist auch die absolute Erhöhung nach oben begrenzt. Der Boost ist damit ein Zubrot für eine Wette, die man ohnehin abschliessen wollte, kein Grund, eine zusätzliche Wette zu platzieren.

Der Anteil, den der Buchmacher an jeder Wette verdient, geht in diese Rechnung nicht ein. Er steckt in jeder der vier Quoten: Über ein Turnier hinweg zahlt ein Markt nicht die volle Summe aller Einsätze zurück, sondern etwas weniger, und die Differenz bleibt beim Veranstalter. Eine Erhöhung von 5 Prozent auf den Nettogewinn kann diese Differenz verkleinern, aber nicht in einen Vorteil verwandeln. Wer den Kombiboost als Gegenmittel gegen die Marge liest, hat den Mechanismus missverstanden.

Aktionstage planen statt Boni sammeln

Die Westschweizer Stadionaktion zeigt, wie ein Bestandskundenangebot in diesem Markt aussieht, wenn es einmal stattfindet: 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, CHF 10 Gratisspielguthaben pro Einlösung, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer ein Anhänger eines Westschweizer National-League-Vereins ist, kommt an den Code über das Stadion; wer nicht, hat keinen Weg dorthin. Das Publikum der Aktion ist damit bereits vorsortiert, bevor ein Algorithmus ins Spiel kommt.

Die Zahl 7’000 ist für sich genommen die interessanteste Angabe. Sie begrenzt die Aktion, und sie sagt, mit welcher Grössenordnung ein bewilligter Gratisguthaben-Betrag in der Schweiz arbeitet. Wer eine Aktion mit landesweiter Reichweite erwartet, findet eine mit regionaler Reichweite und einem Budget, das sich in dieser Zahl ausdrückt. Die 30 Tage Gültigkeit sind der zweite harte Rand: Wer das Guthaben einlöst und dann vier Wochen nicht dazu kommt, es einzusetzen, verliert es.

Wer solche Tage mitnehmen will, sollte die Frequenz im Auge behalten und nicht die Höhe. Acht Zustimmungen für Swisslos und 24 für die Loterie Romande im Jahr 2025 bedeuten, dass mehrmals pro Jahr etwas läuft. Der Weg dorthin führt über die Kanäle des Veranstalters: die Verkaufsstellen, die Stadien, die eigene Plattform. Wer nicht hinschaut, verpasst nichts Dramatisches — CHF 10, nicht auszahlbar, sind nicht der Grund, ein Konto zu eröffnen. Aber wer schon eines hat, kann sie mitnehmen.

Der Wert einer solchen Aktion liegt damit eher in der Regelmässigkeit als im Einzelbetrag. Ein Wettender, der über ein Jahr zwei oder drei solcher Aktionen einlöst, sammelt einen Betrag, mit dem er ein paar Wetten ohne eigenes Geld platzieren kann — und das ist genau der Umfang, den die Regel über Gratisguthaben zulässt. Nicht mehr, und das ist Absicht.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Die Reihenfolge dieser Übersicht folgt dem Aufbau des Schweizer Marktes, nicht der Grösse der Anbieter. Zuerst die zwei Veranstalter mit Bewilligung, danach die ausländischen Plattformen ohne. Diese Trennung steht nicht zur Diskussion; sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Vergleich überhaupt sinnvoll lesbar ist.

Swisslos Sporttip: der Kombiboost als Fundament des Treueprogramms

SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, und sie sind im Gebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein zu haben. Bewilligungsgrundlage sind eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa.

Für Bestandskunden ist der Kombiboost das zentrale Instrument: online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, mit 5 Prozent Zuschlag auf den Nettogewinn bei vier Beinen und bis zu 100 Prozent bei fünfzehn. Wer regelmässig Kombinationen mit vielen Beinen spielt, hat hier einen echten Zusatz. Wer Einzelwetten bevorzugt, kommt mit den Quotenboosts in Berührung, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten und pro Wettendem einmal nutzbar sind. Der Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständige Auflösung ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und der angebotene Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn — er hängt vom Stand des Ereignisses ab und ist nicht für jeden Markt garantiert.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Wettender, der eine grosse Systemwette plant, sollte das vor dem Ausfüllen wissen, nicht danach.

Was den Anbieter für einen bestimmten Typ interessant macht, ist die Verlässlichkeit der Abwicklung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird, bei bekannter Zahlungsverbindung, innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Aufgeladen wird das Spielkonto per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20, bis CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Das ist der eine Anbieter, bei dem ein Bonus für Bestandskunden eine eingebaute, dauerhaft verfügbare Mechanik hat. Wer regelmässig Kombinationen spielt und die Mindestquote einhält, findet hier das einzige Instrument dieser Seite, das ohne Aktionstag und ohne Ablaufdatum funktioniert.

Loterie Romande Jouez Sport: Aktionstage mit klar begrenztem Guthaben

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos — eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.

Ihr Bestandskundeninstrument ist der Aktionstag, und «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das Muster: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, mit einem in den National-League-Stadien verbreiteten Code, der innert 7 Tagen im verifizierten Konto einzugeben war. Dafür gab es CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Ein dauerhaftes Boost-Programm nach Art des Kombiboosts gehört nicht zu diesem Instrumentarium.

Ein Hinweis für Leserinnen und Leser, die diese Seite später finden: Die Aktion ist abgeschlossen. Die Angaben stehen hier, weil sie zeigen, wie ein bewilligtes Bestandskundenangebot in der Schweiz aussieht — mit Laufzeit, Stückzahl, Gültigkeitsdauer und der ausdrücklichen Nichtauszahlbarkeit. Wer heute nach einer laufenden Aktion sucht, findet sie in den eigenen Kanälen der Loterie Romande und nicht in einem Archiv.

Die Limiten des Anbieters setzen einen zweiten Rahmen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — eine Regel, die für jede dieser Aktionen gilt und die den Wert eines Aktionstags endgültig festlegt.

Die Stückzahl 7’000 und der Betrag CHF 10 machen aus der Aktion ein Instrument mit regionaler Reichweite und begrenztem Budget. Wer im Westschweizer Eishockey zu Hause ist, kommt an den Code ohne Zusatzaufwand; für alle anderen ist der Weg versperrt. Bemerkenswert ist die Koppelung an den Stadionbesuch: Das Guthaben ist nicht an eine Einzahlung gebunden, sondern an eine Anwesenheit. Für einen Veranstalter mit 2’350 Verkaufsstellen ist das eine naheliegende Verbindung von physischer Präsenz und Onlinekonto.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Verbindung zum Sperrregister

WirWetten gehört zur Gruppe der Plattformen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, und eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat im Schweizer Gebiet keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Aufsichtsbehörde gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.

Für einen Wettenden, der eine bestehende Kundschaft mit Bonusangeboten bedient, ändert das nichts an der Attraktivität der Werbung und alles an der Durchsetzbarkeit. Wessen Konto streitig wird, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann, und der Weg über ein ausländisches Gericht ist für einen Betrag in der Grössenordnung eines Wettguthabens wirtschaftlich sinnlos. Die Plattform selbst bleibt technisch erreichbar, bis eine Sperrung greift; danach wechselt sie häufig die Adresse, und der Nutzer sucht sie neu.

Wer trotzdem dort spielt, sollte die Risikoseite bewusst übernehmen: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Wer auf der Suche nach einem Bestandskundenbonus ist, findet auf solchen Seiten die Formate, die es in der Schweiz nicht gibt — und genau deshalb ist Vorsicht angebracht.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung, mit ungeklärtem Rechtsstatus

Auch Playzilla führt keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtsfolgen sind bei allen acht ausländischen Plattformen dieser Übersicht identisch, weil sie nicht aus dem Anbieter, sondern aus der fehlenden Bewilligung folgen: keine Geltung einer ausländischen Lizenz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

Die Gleichheit der Rechtslage macht die Anbieter nicht austauschbar. Für einen Wettenden, der sein Konto aufgeladen hat und auf eine Auszahlung wartet, ist der entscheidende Punkt nicht die Marke, sondern die Frage, ob es eine Schweizer Instanz gibt, die einschreiten kann. Bei dieser Plattform gibt es sie nicht. Wer den Bonus als Gegenwert für dieses Risiko liest, sollte den Gegenwert ehrlich beziffern.

Das ist der Kern einer Wahl, die in Werbeanzeigen als reine Prozentfrage dargestellt wird. Ein höherer Bonus auf einer nicht bewilligten Seite ist keine bessere Kondition, sondern eine andere Risikoverteilung — und diese Verteilung ist der eigentliche Preisunterschied.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz

FortuneJack gehört in dieselbe Gruppe. Eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen. Der fehlende Rechtsschutz ist hier kein Nebenaspekt, sondern der Hauptpunkt: Bei Streitigkeiten über Auszahlungen und Kontosperren bleibt dem Wettenden nur der Weg über die Rechtsordnung des Lizenzstaats.

Für einen Schweizer Wettenden mit einem bestehenden Konto bei einem der beiden bewilligten Veranstalter ist der Wechsel zu einer solchen Plattform ein Wechsel aus einem geregelten in einen ungeregelten Rahmen. Das ist eine Entscheidung, die man treffen kann — aber man sollte sie treffen, weil man sie will, nicht weil ein Banner 100 Prozent zeigt.

Wer die Vor- und Nachteile abwägt, kommt an einem Punkt nicht vorbei: Für Sportwetten in der Schweiz gibt es keine dritte bewilligte Option. Die Wahl besteht zwischen zwei Veranstaltern und dem Weg ins Ausland, und jeder dieser drei Wege hat einen anderen Träger des Risikos.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, Sperrung per DNS blockierbar

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Aufsichtsbehörde veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; Domains werden nach einer Blockierung häufig innert Stunden ersetzt. Diese Mechanik ist für einen Nutzer spürbar: Die Adresse, die gestern funktioniert hat, funktioniert heute nicht mehr, und die Suche nach der neuen wird zur Routine.

Für Bestandskunden bedeutet das eine zusätzliche Unsicherheit, die nichts mit dem Bonus zu tun hat: Die Erreichbarkeit des Kontos hängt nicht am Nutzer, sondern an einer Liste, die er nicht kontrolliert. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist dieser Punkt nicht existent, weil es keine Sperrliste gibt, die ihn treffen könnte.

Das ist die Kehrseite der liberaleren Bonuswelt. Was wie Freiheit aussieht, ist eine Verlagerung des Risikos auf den Wettenden, und sie zeigt sich erst, wenn etwas schiefgeht.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

22Bet führt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung und keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Eine Schweizer Aufsicht besteht über diesen Anbieter nicht; die Gespa ist für die bewilligten Veranstalter zuständig und für die Führung der Sperrliste, nicht für die Aufsicht über ausländische Plattformen.

Ein Wettender, der eine Beschwerde über eine Auszahlung hat, kann sich also an niemanden in der Schweiz wenden. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern gibt es dafür einen Weg, der über die Schiedsgerichtsbarkeit und die Gerichte führt; bei einem Anbieter ohne Bewilligung beginnt dieser Weg mit einem Nachweis, den man nicht führen kann.

Wer die Plattform dennoch nutzt, sollte den Bonus nicht mit einem Kundenschutz verwechseln, den es hier nicht gibt. Die Bewilligung der anderen Seite ist keine Formalität; sie ist der Grund, warum dort jemand zuständig ist.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung, Risiko beim Nutzer

Bahigo steht in derselben Kategorie. Für Sportwetten in der Schweiz bestehen nur zwei Bewilligungen, und die Bonuskonditionen einer Plattform ohne Bewilligung sind nicht durchsetzbar. Das Werbeverbot für nicht bewilligte Glücksspiele ist an dieser Stelle die zweite Hälfte des Bildes: Beschreiben und bewerten ist erlaubt, bewerben nicht.

Für einen Wettenden, der die Wahl zwischen den Wegen abwägt, ist das eine klare Trennlinie. Auf der einen Seite zwei Veranstalter, deren Bedingungen man nachlesen und durchsetzen kann. Auf der anderen Seite Plattformen, deren Bedingungen man nachlesen, aber nicht in der Schweiz durchsetzen kann.

Wer seinen Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet oder in einem der sechs Westschweizer Kantone hat, kann die erste Seite der Linie wählen. Wer sie wählt, verliert die grossen Bonusformate und gewinnt eine Struktur, in der eine Auszahlung nicht verhandelbar ist.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung, Technik statt Recht

Jackbit gehört zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, deren Domains auf die Sperrliste gesetzt werden können. Ein Schweizer Nutzer merkt das nicht am Konto, sondern an der Erreichbarkeit der Seite. Ein Sportwettenangebot, das man über eine Ersatzadresse erreicht, hat mit dem Schweizer Markt nichts mehr zu tun.

Der Vergleich mit einem bewilligten Veranstalter fällt an dieser Stelle nicht über die Quote aus, sondern über die Frage, wohin man sich im Streitfall wendet. Bei einem der beiden Veranstalter gibt es eine Antwort. Hier gibt es keine.

Wer die Plattform dennoch ausprobieren will, sollte das Geld, das er dort einbringt, als Geld betrachten, das er im Zweifel nicht zurückholen kann. Diese Erwartung ist die einzige, die in einem ungeregelten Rahmen verlässlich ist.

AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung, ausserhalb des Schweizer Rahmens

AmunRa schliesst die Gruppe der acht ausländischen Plattformen ab, die hier aus demselben Grund in derselben Rubrik stehen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Unterschiede zwischen ihnen — in Sprache, Gestaltung, Bonusformulierung — liegen ausserhalb dessen, was ein Sportwettenangebot in der Schweiz ausmacht.

Wer eine Plattform innerhalb des Schweizer Rahmens sucht, hat genau zwei Adressen zur Auswahl, und beide sind an einen Wohnsitz gebunden. Wer ausserhalb spielt, trifft die Wahl bewusst. Diese Unterscheidung ist wichtiger als jede Bonusspalte, und sie sollte am Anfang jeder Entscheidung stehen.

Die Auswahl an Bestandskundenangeboten ist also keine Frage des Geschmacks, sondern des Standorts und der Bereitschaft, mit den Bedingungen zu leben, die ein bewilligter Veranstalter an eine Aktion knüpft. Mehr Wege gibt es nicht.

Häufige Fragen zu Boni für bestehende Wettkonten

Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?

Gratisspielguthaben ist möglich, aber vorab zustimmungspflichtig und befristet. Die Loterie Romande und Swisslos erhalten jährlich einzelne Zustimmungen der Aufsichtsbehörde für konkrete Aktionen. Ein dauerhaftes Programm mit Freiwetten gibt es nicht. Wer eine Freiwette ohne Bedingung erwartet, findet sie in der Schweiz nicht.

Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn kommen 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?

«JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion ist beendet.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei Gratisspielguthaben aus einer Promotion nicht: Der Einsatz ist nicht auszahlbar, nur der daraus erzielte Gewinn. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben zu einer Quote von 2.00 setzt, erhält bei einem Treffer CHF 10 Gewinn und nicht CHF 20. Das unterscheidet die Aktion von einer Wette mit gekauftem Guthaben.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?

Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch auf das Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto auf den eigenen Namen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto dem Wallet gut, höhere auf die angegebene IBAN. Anonymous Auszahlungen gibt es nicht.

Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?

Werbeaktionen für Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung sind in der Schweiz verboten und können mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Ausländische Lizenzen haben hier keine Wirkung, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz. Ein Code ändert daran nichts.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»