Neue Wettanbieter Schweiz 2026: zwei Bewilligungen und sehr viele Türen daneben
Ladevorgang...
Wer nach neuen Wettanbietern für die Schweiz sucht, stösst auf eine Zahl, die sich nicht bewegt: Es gibt zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was auf dem Bildschirm als Neuling auftaucht, ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung – mit den Folgen, die daraus entstehen.
Stand: Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Wie viele Wettanbieter die Schweiz zählt – und wie viele davon eine Bewilligung haben
Die Frage «wie viele Wettanbieter gibt es» klingt nach Statistik und ist in Wahrheit eine Frage nach dem Zählmassstab. Zählt man jede Domain, auf der ein Schweizer eine Fussballwette platzieren kann, kommt man auf Hunderte. Zählt man die Veranstalter, die dafür eine Schweizer Bewilligung halten, kommt man auf zwei.

Diese beiden Zahlen stehen nicht nebeneinander, weil die eine die andere relativiert. Sie stehen nebeneinander, weil sie zwei verschiedene Dinge beschreiben: das Angebot, das einem Schweizer Bildschirm erscheint, und das Angebot, das Schweizer Recht überhaupt vorsieht. Wer eine Rangliste liest, in der zehn Marken untereinander stehen, sieht eine Mischung aus beidem und kann sie nicht auseinanderhalten – es sei denn, man sagt es ihm.
Sporttip und Jouez Sport sind keine austauschbaren Marken derselben Firma. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande bedient die Westschweiz und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden.
Wichtiger als die Firmenform ist der Zuschnitt ihrer Gebiete. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab.
Daraus folgt für den Leser mehr als eine Fussnote. Ein Konto ist nur etwas für Menschen, die in dem jeweiligen Gebiet wohnen. Wer in Genf lebt und sich bei Sporttip anmelden will, scheitert nicht an einer Formalität, sondern an einer Grenze, die mitten durch das Land verläuft. Und wer in Zürich sitzt, findet in der Westschweizer Veranstalterin keine Alternative, sondern eine Marke für andere Haushalte.
Der Markteintritt findet nicht hier statt
Der Blick auf «neue Wettanbieter» führt in der Schweiz in die Irre, solange man ihn als Wachstumsgeschichte liest. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Kein Start-up bewirbt sich auf eine dritte Bewilligung, weil es diese dritte Bewilligung nicht gibt.
Was tatsächlich neu ist, ist der Markteintritt ausländischer Portale, die sich an Schweizer Spielende richten, ohne hier zugelassen zu sein. Wer einen solchen Neuling bewertet, bewertet folglich kein Schweizer Produkt, sondern ein Angebot, das auf sein eigenes Vertragswerk verweist, sobald etwas schiefgeht.
Die Zahl, die man sich für dieses Kapitel merken sollte, ist klein und unbequem: zwei. Sie erklärt, warum jede Liste, die zehn Namen zeigt, in Wirklichkeit zwei Kategorien zeigt – und warum die interessantere Frage nicht lautet, welcher der neuen Anbieter der beste ist, sondern welcher der beiden bewilligten zu einem passt.
Zwei Bewilligungen, zwei Papiere, ein Aufseher
Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten ist kein einzelnes Dokument. Es braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat; die eidgenössische Spielbankenkommission prüft dagegen nur Casinos.
Der springende Punkt steht in der Regel, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Eine ausländische Erlaubnis entfaltet hier keine Wirkung. Das heisst nicht, dass eine Marke ohne Bewilligung nichts tut – es heisst, dass sie nichts tut, was der Schweizer Aufseher ihr erlaubt hätte.
Das ist die Grundlage für alles Weitere auf dieser Seite: Limiten, Auszahlungszeiten, Spieldauer-Regeln und Steuerfragen sind an diese Bewilligung geknüpft. Wo sie fehlt, fehlt auch der Rahmen, in dem sich ein Streit austragen liesse.
Wofür die zwei Bewilligungen stehen
Die Zwei-Veranstalter-Regel ist oft als Bremse beschrieben worden. Aus Sicht des Wettenden ist sie zuerst eine Zuständigkeitsfrage: Es gibt eine Stelle, die prüfen kann, und ein Vertragswerk, auf das man sich berufen kann. Beides existiert bei einem Portal ohne Bewilligung nicht.
Der zweite Effekt betrifft die Auswahl. Zwei Anbieter, zwei Gebiete, zwei Sortimente – mehr Vielfalt wird nicht geboten. Wer Unterschiede in Quoten, Bedienung oder Auszahlung sucht, wird sie zwischen diesen beiden finden, nicht in einem breiteren Feld.
Der dritte Effekt betrifft die Fantasie, die solche Angebote umgibt. Ein Anbieter, der sich «neu» nennt und mit fehlenden Grenzen wirbt, wirbt nicht mit mehr Freiheit, sondern mit der Abwesenheit des Rahmens, der einen Gewinn einklagbar macht. Das ist keine Moral, sondern eine Beschreibung dessen, was am Ende auf einem Konto landet.
Warum eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nichts wert ist
Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele und dürfen nur von den beiden interkantonalen Veranstaltern angeboten werden. Eine Bewilligung aus dem Ausland gilt hier nicht – Curaçao, Malta, Deutschland und jede andere Jurisdiktion sind hier schlicht keine Grundlage.
Für den Leser heisst das: Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung fehlen drei Dinge gleichzeitig. Ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Sie ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen. Und es gibt keine Schweizer Aufsicht, an die man sich wenden könnte.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Nur: Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und eine Fair-Play-Kontrolle, die den Namen verdient, gibt es nicht.
Ehrlich bleibt die Gegenrechnung genauso nüchtern. Das bewilligte Angebot liefert vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, dazu Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist automatisch «die sichere Wahl».
Wer sich auf einer ausländischen Seite anmeldet, merkt den Unterschied nicht am ersten Tag. Er merkt ihn an dem Tag, an dem eine Quote strittig ist, eine Auszahlung stockt oder ein Konto gesperrt wird. Genau dort zeigt sich, was die Bewilligung gekostet hätte.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Grenze der guten Absicht
Der Schweizer Spielerschutz ist kein Werbetext, sondern eine Reihe von Pflichten, die den Anbieter treffen. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht – die Limite setzt der Spielende selbst.
Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus. Sie sitzen zwischen einem Impuls und seiner Umsetzung, und sie sind die einzige Stelle im System, an der die Selbstkontrolle einen Vorsprung bekommt.
Die Spielsperre geht weiter. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer hier sperrt, sperrt breit.
Wie gut Papier und Praxis übereinstimmen, steht auf einem anderen Blatt. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer glaubt, die Verkaufsstelle sei die sichere Zone, irrt.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nichts davon verbindlich. Kein Sperrregister, keine gesetzlich geforderte Limitenabfrage vor der ersten Wette, keine unabhängige Stelle. Es kann solche Werkzeuge geben – garantiert sind sie nicht.
Krypto, Anonymität und der Preis des Nicht-Erfasst-Werdens
Zahlungen über die Blockchain gelten als anonym, und genau daraus zieht die Werbung ihren Reiz. Für die Schweiz fällt die Rechnung trotzdem eindeutig aus: Bewilligte Schweizer Wettanbieter zahlen nicht in Krypto aus. Das ist nicht Zurückhaltung, sondern eine Folge des Rahmens.
Denn wohin das Geld geht, ist geregelt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Eine anonyme oder Krypto-Auszahlung existiert im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Dazu passt, dass Spielende kein Kredit gewährt werden darf.
Wer sich für ein Krypto-Portal entscheidet, kauft also nicht mehr Anonymität bei gleichem Schutz, sondern verliert den Schutz und bekommt die Anonymität als Gegenwert. Das ist ein Tauschgeschäft, kein Geschenk. Wer auf einem solchen Portal gewinnt, hat einen Nachweis über seine Zahlungen, aber niemanden, der eine Auszahlung erzwingen könnte.
Interessant ist die Richtung der Prüfung. Im bewilligten System wird die Identität vor dem Spiel festgestellt – bei Swisslos wird die Online-Registrierung nur akzeptiert, wenn mindestens 18 Jahre erreicht sind und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet bestehen, keine Spielsperre vorliegt und sich jede Person nur einmal registriert. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Die Hürde liegt vorne, damit hinten ausgezahlt werden kann.
Bonus, Gratiswette und die Grenze des Erlaubten
Jedes Neukundenangebot ist an Bedingungen geknüpft, und in der Schweiz kommt eine Besonderheit dazu: Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Diese Zahl erklärt, warum Schweizer Aktionen klein ausfallen – sie sind genehmigungspflichtig und werden nicht in Serie verteilt.
Ausländische Portale sind an diese Genehmigungspflicht nicht gebunden und dürfen entsprechend laut auftreten. Ein Bonus, der ohne Zustimmung auskommt, weil die Aufsicht gar nicht zuständig ist, klingt grosszügig und ist in Wahrheit ein Hinweis darauf, welcher Rahmen hier fehlt.
Was ein Angebot wirklich kostet, steht nicht in der Überschrift, sondern in den Bedingungen. Bei Swisslos finden sich die hauseigenen Varianten: Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 – der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Diese Staffelung ist lesenswert, weil sie zeigt, wo der Aufwand liegt. Die 40 % auf den Nettogewinn verlangen zehn Voraussagen mit einer Mindestquote – zehn Entscheidungen, von denen eine falsch sein darf, wenn die anderen neun sitzen sollen. Der Boost belohnt also nicht das Setzen, sondern das Treffen.
Dass ein Boost bei einem Cash-Out verfällt, ist die zweite Bedingung, die man vorher lesen sollte. Sie koppelt zwei Funktionen aneinander, die getrennt beworben werden.
Zahlung, Auszahlung und der Weg des Geldes in Franken
Wer sich über Auszahlungen informiert, sucht nach Geschwindigkeit. Nützlicher ist die Frage, auf welchem Weg das Geld überhaupt zurückkommt. In der Schweiz läuft die Abwicklung in Franken, und Gewinne werden nur auf ein Konto auf den eigenen Namen überwiesen – Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Dauer und eine allfällige Kommission hängen vom Anbieter ab.
Bei Swisslos ist dieser Weg ausgeschrieben. Spielguthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zwei Details entscheiden in der Praxis mehr als die Genannte Frist. Erstens: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers überwiesen. Wer klein gewinnt, merkt von einer Überweisungsdauer nichts. Zweitens: Wer nach einem Guthaben von CHF 9’999 den nächsten Kauf tätigt, stösst an eine Grenze – Spielguthaben können per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Beide Grenzen, die 30-Tage-Obergrenze und die Kontogrenze, sitzen an derselben Stelle: am Geldeingang. Nicht der Gewinn wird begrenzt, sondern die Menge, die ein Spieler überhaupt hineinbringen kann.
Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Als Zahlungsmethode mit einer Garantie für schnelle Auszahlung taugt keine von ihnen – die Geschwindigkeit hängt am Konto, nicht am Bezahlweg.
Ein Hinweis gehört an das Ende dieses Abschnitts, weil er oft falsch herum erzählt wird: In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren. Die Sperre läuft über die Domain, nicht über das Geld.
Sportwetten auf dem Telefon: was die App verändert
Auf einem Touchscreen wirkt eine Wette schneller und beiläufiger als am Schalter oder am Laptop. Das ist keine Kleinigkeit, sondern der Kern des Unterschieds: Die App verkürzt den Weg zwischen einem Gedanken und einem Wettschein.
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Interessanter als das Ob ist, was die App zusätzlich anbindet – in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das verbindet den schnellen Kanal mit der Filiale und ist für alle praktisch, die ihr Konto ohnehin vor Ort aufladen.
Wer die App prüft, prüft nicht das Design, sondern einzelne Punkte vor der ersten Wette. Ob sich Limiten in der App setzen und senken lassen – Senkungen wirken sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Ob sich Benachrichtigungen abschalten lassen, denn eine Push-Meldung auf ein Ergebnis ist eine Einladung zur Livewette. Und ob die Wettschein-Ansicht die Gesamtquote einer Kombination so zeigt, dass man sie vor dem Absenden nachrechnen kann.
Beim Vergleich der drei genannten Punkte fällt die Bewertung nüchtern aus: Die Gebietsgrenze und die Registrierungsprüfung sitzen in der App genauso wie im Browser. Wer in einem Kanton ohne Zugang wohnt, findet in der App keine Hintertür.
Livewette und Cash-Out: die Funktion, die niemand garantiert
Livewetten reagieren auf den Spielverlauf, die Quote ändert sich laufend, und eine vorzeitige Auszahlung ist eine Funktion des Anbieters, kein Anspruch. Dieser Satz ist die wichtigste Zeile dieses Abschnitts, weil er eine Selbstverständlichkeit beschreibt, die in jedem Gespräch über Cash-Out verloren geht.
Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Diese Regel ist keine Schweizer Eigenheit, sondern eine Grundlage jeder Livewette. Sie hat aber eine Folge für die Erwartungshaltung: Wer während eines Elfmeters absendet, wettet nicht auf eine Quote, sondern auf die Reaktionszeit der Plattform. Was der Anbieter nicht annimmt, wird zum Einsatz zurück.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Betrag ist der Punkt, an dem die Bezeichnung auseinanderfällt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Fasst man das zusammen, ist Cash-Out kein Werkzeug zur Gewinnsicherung, sondern der Verkauf einer offenen Position zu einem Preis, den der Anbieter festlegt. Wer ihn nutzt, tauscht einen möglichen höheren Gewinn gegen Sicherheit – und bezahlt diesen Tausch mit der Differenz, die Swisslos einbehält.
Wettarten, Märkte und was in einer Quote steckt
Einzel-, Kombinations- und Systemwetten unterscheiden sich in den Einsatzgrenzen und im Risiko. Bei Sporttip reicht die Spanne von CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten über einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette bis zu CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist keine Nebensache: Sie ist die Stelle, an der ein rechnerisch erwarteter Betrag zum ersten Mal kleiner wird als der ausgerechnete.
Wie ein Quotenvergleich die Marge sichtbar macht
Ein Quotenvergleich zeigt, wie viel Marge in den einzelnen Quoten steckt. Die Rechnung ist einfach genug für einen Blick auf den Wettschein: Man nimmt für alle Ausgänge eines Marktes den Kehrwert der Quote, addiert sie, und was dann auf 100 % fehlt, behält der Anbieter. Der Quotenschlüssel ist der Anteil, den ein Markt insgesamt zurückzahlt; die Marge ist 100 % minus diesen Schlüssel.
Der Nutzen dieser Übung liegt nicht in der Zahl für sich, sondern im Vergleich. Zwei Anbieter, die auf dasselbe Spiel leicht unterschiedliche Quoten stellen, unterscheiden sich nicht in der Tagesform, sondern in der Höhe ihres Schlüssels. Wer nur den Favoriten betrachtet, sieht meist eine kleinere Marge als in den Rand-Ausgängen, weil die Buchmacher dort weniger Risiko tragen wollen.
Daraus folgt die praktische Reihenfolge für einen Vergleich: erst den Markt wählen, der tatsächlich gespielt werden soll, dann die Quoten aller Ausgänge dieses Marktes nebeneinanderlegen. Eine Quote, die auf einem anderen Markt oder in einer anderen Sportart erzielt wurde, sagt über diesen Markt nichts.
Wettereignisse, die abgesagt werden
Ein unterschätzter Teil des Regelwerks betrifft den Fall, dass gar nicht gespielt wird. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Wer eine Kombination aus fünf Voraussagen gespielt hat und eine davon fällt aus, hält also nicht die Wette in der Hand, die er abgegeben hat. Die Gesamtquote sinkt auf jene der übrigen Voraussagen, und diese Quote wurde beim Absenden für einen anderen Gesamtzusammenhang errechnet. Genau hier entscheidet sich, ob ein Spieler das Zusammenspiel verstanden hat.
Bei abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung ist die Kombination nur über die Bet-Builder-Funktion zulässig. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Welche Sportarten und Märkte erlaubt sind
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa mit den zugelassenen Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten, Stand 10. September 2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet – und nie auf Trainingsläufe.
Zwei Beobachtungen aus dieser Liste verdienen Beachtung. Sie zeigt keine Ecken- und keine Kartenmärkte, und sie zeigt keinen Esport-Bereich. Esports stehen dort nicht, und dabei bleibt es: keine Bewilligung für diesen Bereich, kein Graubereich.
Bei den Sportarten liegt der Schwerpunkt auf Fussball, Tennis, Futsal und Kampfsport. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht verboten, weil es unbeliebt wäre, sondern weil es nicht zugelassen ist. Für die Planung heisst das: Wer eine bestimmte Liga oder einen Randwettbewerb spielen will, klärt das vorher – nicht jede Meisterschaft, die übertragen wird, ist auch Gegenstand einer zugelassenen Wette.
Dazu gehört eine Regel, die manchen überrascht: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und Menschen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Neue Wettanbieter in der Schweiz: was «neu» hier tatsächlich heisst
Beim Markteintritt neuer Anbieter gilt in der Schweiz ein einziger Satz: Es gibt zwei bewilligte Veranstalter, alle anderen Seiten sind ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung. Dieser Satz entscheidet, was ein Neuling überhaupt sein kann.
Ein neuer Anbieter kann eine neue Domain sein, eine neue Sprachversion eines bekannten Portals oder eine Marke, die bisher in einer anderen Jurisdiktion aktiv war. Was er nicht sein kann, ist ein dritter Schweizer Veranstalter. Wer auf einer Website liest, sie sei «für Schweizer Spieler zugelassen», liest eine Formulierung, die nicht aus einer Bewilligung stammt.
Für die Praxis heisst das: Wer einen Neuling prüfen will, prüft nicht sein Design, sondern seine Papierlage. Steht der Name auf der Sperrliste? Ist eine Bewilligung genannt, und von welcher Behörde? Wird auf ein Sperrregister Bezug genommen? Diese drei Fragen sind in einer Minute beantwortet und sagen mehr als jede Bewertungsseite.
Die zweite Folge betrifft den Zeitpunkt. Ein Schweizer Aufseher veröffentlicht eine Sperrliste seit dem 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Vorgang, der als Domain-Hopping bekannt ist und bei dem die Gespa unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt; auch bet365 führt sie auf der Liste. Wer sich an eine Empfehlung hält, die eine solche Domain nennt, folgt einer Adresse mit Verfallsdatum.
Als Fazit bleibt ein unbequemer Satz: Die Suche nach dem neuesten Wettanbieter führt in der Schweiz fast zwangsläufig an den Rand der Legalität und nicht in die Mitte des Angebots.
Wettanbieter im Vergleich: woran sich Entscheidungen festmachen
Ein Vergleich nach prüfbaren Kriterien ersetzt die Werbung mit Bestenlisten. Die Kriterien, die hier tragen, sind die Bewilligung, die Limiten, die Einsatzgrenzen und die Auszahlung. Alles andere – Farben, Seitenaufbau, ein Countdown auf der Startseite – ist Geschmack.
Die Bewilligung steht zuerst, weil sie über die anderen Kriterien entscheidet. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen verbindlichen Limitenrahmen, kein Sperrregister und keine Aufsicht; die Auszahlung wird zur Kulanzfrage. Mit Bewilligung sind all diese Punkte nachprüfbar, dafür bleibt das Angebot schmal.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz | Versorgungsgebiet |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht: Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | Deutschschweizer Kantone, Tessin, Fürstentum Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht: Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne | Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis |
| Pribet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet | – |
| IviBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet | – |
| 22Bet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet | – |
| 1xBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet | – |
| Gamdom | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet | – |
| Coolzino | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet | – |
| myBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet | – |
| BDMBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet | – |
Die dritte Spalte ist die aufschlussreichste, sobald man sie ernst nimmt. Bei den Schweizer Häusern enthält sie einen Namen und eine Stadt, die man in einem Register findet. Bei den übrigen steht eine Formulierung, die nichts zusichert.
Der Leser sollte daraus keine Verachtung für die Marken machen, sondern eine Zeitplanung. Wer bei einem Portal ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, trägt das Risiko selbst, weil die Sperrliste die Domain treffen kann und nicht die Firma, und weil Wettereignisse aus ausländischen Grossspielen nach kantonaler Praxis steuerlich anders behandelt werden können.
Die vierte Spalte erklärt dann das dritte, oft übersehene Kriterium: Zugang. Ein Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Wer die falsche Region erwischt, für den fällt die erste Zeile der Tabelle aus der Auswahl, so gut sie auch sein mag.
Was ein Schweizer Gewinn am Ende kostet – oder einbringt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betragen hatte; der kantonale Freibetrag weicht ab – je nach Kanton.
Über dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Wer unter der Schwelle bleibt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wette ist keine Einkommensquelle, solange sie nicht in einer anderen Grössenordnung gewinnt.
Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Die Vorstellung, jeder Wettschein werde besteuert, trifft nicht zu.
Anders sieht die Lage bei ausländischen Anbietern aus. Auf Gewinnen von ausländischen Veranstaltern fällt keine Verrechnungssteuer an. Die kantonale Steuerpraxis kann diese Gewinne aber als Einkommen erfassen – die Praxis im Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Wer dieser Frage nachgehen muss, klärt sie mit der Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung. Die Zahlen allein beantworten sie nicht.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die folgenden Beurteilungen folgen derselben Reihenfolge: die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter und danach die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Bei den ausländischen Marken steht jeweils fest, dass keine Schweizer Bewilligung vorliegt.
Swisslos Sporttip: das Vollsortiment im eigenen Vertragsgebiet
Sporttip ist die Sportwette der Swisslos und operiert als Grossspiel unter Schweizer Bewilligung, mit Aufsicht durch die Gespa. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ein Online-Konto ist Menschen vorbehalten, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind.
Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einzelne Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Beim Spielerschutz ist Swisslos die ausführlichste Adresse im Feld: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, unbefristet mit Eintrag in ein schweizweites Register, das auch Casinos und Liechtenstein erfasst.
Die Einsatzgrenzen gelten aber nicht nur nach oben. CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
In der Produktbreite: Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und live, aber nur als vollständiges Cash-Out, jederzeit änderbar, nicht für jeden Markt garantiert. Livewetten mit der Regel, dass nach Eintritt des Ausgangs platzierte Wetten mit Quote 1.00 zählen. Kombiboost und Quoten- sowie Profitboosts nur online mit Einschränkungen. Die Bet-Builder-Funktion für abhängige Ereignisse. Wetten per App, in der App erstellte Wettscheine auch per QR-Code an der Verkaufsstelle.
Beim Geld sieht die Struktur so aus: Spielguthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausbezahlt, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf dem eigenen Konto. Nachladen ist mindestens CHF 20 möglich, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur bis zu einem Wallet-Stand von CHF 9’999.
Wo die Kritik ansetzt, sind nicht die Grenzen, sondern ihre Richtung. Das Kontingent von CHF 10’000 in 30 Tagen und die Wallet-Obergrenze begrenzen den Zufluss, nicht die Auszahlung – und die 5 bis 10 Arbeitstage für die Überweisung sind der Punkt, an dem sich das System am ehesten nach Amtsweg anfühlt. Wen das nicht stört, bekommt hier den dichtesten Spielerschutz, den die Schweiz zu vergeben hat.
Loterie Romande Jouez Sport: die zweite Hälfte des Landes, ähnlich aufgestellt
Jouez Sport ist die Sportwette der Loterie Romande und steht unter derselben Art Schweizer Bewilligung wie Sporttip, ebenfalls beaufsichtigt durch die Gespa. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande in Lausanne.
Ihr Gebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Damit gilt dieselbe Zugangsregel wie bei Swisslos und spiegelbildlich: Nur wer dort wohnt, kommt an ein Konto. Für einen Zürcher und für einen Genfer sind die beiden Schweizer Angebote keine Alternativen zueinander, sondern die jeweils einzige Schweizer Option.
Die Romande ist kein kleiner Anhang. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Freiburg oder Neuenburg wohnt, hat also eine Präsenz in der Nähe, wie sie ein reines Online-Portal nicht bietet.
Beim Spielerschutz gilt derselbe gesetzliche Rahmen: Limiten, die der Spielende vorab setzt, und die Spielsperre mit Eintrag in das schweizweite Register. Auch bei der Romande gilt: Eine Senkung der Limite wirkt sofort, eine Erhöhung wird erst nach Ablauf der Frist wirksam.
Der eigentliche Unterschied liegt im Tempo des Sortiments. Kein Schweizer Veranstalter hat einen Grund, sich durch Marktvielfalt zu profilieren – die erlaubten Wettarten stehen auf einer Liste, nicht im Ermessen der Firma. Wer auf einem der beiden Häuser aufbaut, wählt nicht zwischen zwei Produkten, sondern zwischen zwei Regionen und zwei Servicewegen.
Pribet: kein Schweizer Papier, kein Schweizer Rückgriff
Pribet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen, und trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung dieser Marke für die Schweiz ist nicht feststellbar, und eine ausländische Erlaubnis hätte hier ohnehin keine Wirkung.
Damit fehlen die drei Anschlüsse, die den Unterschied ausmachen. Keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für den Leser heisst das: Alles, was Pribet über Limiten, Auszahlungen oder Spielerschutz kommuniziert, ist eine Zusage der Firma an sich selbst. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Werkzeuge, die er auf der Schweizer Seite für selbstverständlich hält, hier nicht garantiert sind.
IviBet: dieselbe Papierlage, derselbe Vorbehalt
Auch IviBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine hier wirksame Bewilligung ist nicht feststellbar. Die Folgen sind identisch: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, Sperrlisten-Risiko für die Domain.
Die Anmeldung ist bei dieser Gruppe von Anbietern technisch schnell. Wer sich mit einer E-Mail-Adresse registriert, hat oft in Minuten ein Konto. Die Geschwindigkeit ist jedoch kein Qualitätsmerkmal, sondern das Ergebnis fehlender Prüfschritte – dieselben Schritte, die im bewilligten System die Auszahlung erst möglich machen.
Bei einer Marke ohne Bewilligung entscheidet man sich also nicht für ein Produkt, sondern gegen einen Rahmen.
22Bet: breite Aufstellung, schmale Rechtsposition
22Bet ist eine der bekannteren ausländischen Marken und richtet sich mit einem breiten Programm an viele Märkte, von denen die Schweiz nur einer ist. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, eine hier wirksame Bewilligung ist nicht feststellbar.
Die Grösse der Marke ist der verführerischste Teil. Bekanntheit ist aber nichts anderes als Reichweite, und Reichweite ist kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister. Wenn ein Konto gesperrt wird oder eine Auszahlung stockt, hilft es nichts, dass die Marke in vielen Ländern präsent war.
Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Das ist ein Risiko, das nicht die Auszahlung betrifft, sondern den Zugang zum Konto selbst.
1xBet: dieselbe Markenlogik, dieselben fehlenden Anschlüsse
1xBet fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine hier wirksame Zulassung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, Sperrlisten-Risiko für die Domain.
Interessant ist an dieser Marke, was ihre Bekanntheit über die Erwartung von Spielenden sagt. Ein Name, den man häufig liest, fühlt sich reguliert an. Er ist aber nur bekannt.
Wer hier spielt, sollte den Unterschied zwischen einem Konto, das gerade funktioniert, und einem Anspruch, den man durchsetzen kann, als die eigentliche Entscheidung betrachten.
Gamdom: Präsenz in mehreren Bereichen, keine Schweizer Grundlage
Gamdom ist eine ausländische Marke, die über Sportwetten hinaus in weiteren Spielfeldern präsent ist. Eine Schweizer Bewilligung trägt sie nicht, und eine hier wirksame Bewilligung ist nicht feststellbar.

Die Vermischung mehrerer Spielfelder ist kein rechtlicher Vorwurf, aber ein praktischer Hinweis. Wer auf derselben Plattform mehrere Spielarten vorfindet, setzt sich mehr Gelegenheiten aus, und der Schweizer Spielerschutz stellt für keine davon einen Rahmen bereit.
Für die Auszahlung gilt dasselbe Risiko wie bei den übrigen Marken dieser Gruppe: Die Domain kann blockiert werden, und ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht.
Coolzino: ausländische Bewilligung, kein Schweizer Schutz
Coolzino trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine hier wirksame Bewilligung ist nicht feststellbar, die Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rückgriff besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Der Fall ist insofern lehrreich, als der Name auf ein anderes Spielfeld deutet. Sportwetten bei einer Marke, die sich über ein Casino profiliert, sind kein Widerspruch, aber sie sagen nichts über die Qualität des Wettangebots.
Prüfbar sind am Ende nur die Papiere. Und bei diesen Papieren fehlt die Schweizer Seite.
myBet: Wettangebot ist nicht gleich Wetterlaubnis
myBet ist eine ausländische Adresse ohne Schweizer Bewilligung. Eine hier wirksame Bewilligung ist nicht feststellbar. Es fehlen der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rückgriff und die Aufsicht.
Das ist der Punkt, an dem die Unterscheidung zwischen einem Wettangebot und einer Wetterlaubnis sichtbar wird. Ein Angebot entsteht dadurch, dass jemand einen Server betreibt. Eine Erlaubnis entsteht dadurch, dass ein Aufseher sie erteilt.
Für einen Schweizer Spieler bedeutet die Differenz, dass er den Ausgang selbst trägt. Das ist keine Dramatisierung, sondern die Beschreibung dessen, was in den Bedingungen steht.
BDMBet: dieselbe Ausgangslage, dieselbe Prüfreihenfolge
BDMBet trägt keine Schweizer Bewilligung, und eine hier wirksame Bewilligung ist nicht feststellbar. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rückgriff fehlt.
Bei einer solchen Marke lohnt es sich, die Reihenfolge der Prüfung nicht zu ändern: erst die Bewilligungsfrage, dann die Auszahlung, dann das Sortiment. Wer mit dem Sortiment beginnt, verliebt sich in ein Angebot, dessen Rahmen er noch nicht kennt.
Diese Reihenfolge ist bei allen ausländischen Marken dieselbe, und sie ist der einzige Vergleich, der wirklich etwas entscheidet.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in der Schweiz
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es tatsächlich?
Erlaubt sind ausschliesslich zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung unter Aufsicht der Gespa. Alle weiteren Seiten, die Schweizer Spielende antreffen, sind ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung.
Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge darüber aus?
Die Marge ist der Anteil, den ein Markt einbehält: Man addiert über alle Ausgänge den Kehrwert der Quote; der Rest zu 100 % ist die Marge. Vergleichen lässt sich nur derselbe Markt zur selben Zeit – eine Quote aus einem anderen Markt sagt über diesen nichts.
Welche Wettanbieter gelten als seriös, wenn eine Schweizer Bewilligung fehlt?
Seriosität ist ohne Schweizer Bewilligung nicht prüfbar. Es fehlen der Anschluss an das schweizweite Sperrregister, die Aufsicht und der Schweizer Rückgriff, und die Domain kann auf der Sperrliste landen. Bekanntheit einer Marke ersetzt keines dieser drei Elemente.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?
Fehlende Limiten und fehlende Verifizierung sind das Gegenteil eines Vorteils. Erst die Identitätsprüfung ermöglicht die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, und Limiten sind das Werkzeug, mit dem sich Verluste begrenzen lassen, bevor sie entstehen.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und Loterie Romande?
Bei Swisslos werden vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Senkungen wirken sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Die Spielsperre gilt produktbezogen 1 bis 180 Tage, unbefristet mit Registereintrag.
Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen bei bewilligten Anbietern?
Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, bei Swisslos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Anbietern nicht.
Vergleich – italienfussball
Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
