Goliath wetten 2026 – eine Systemwette mit 247 Einzelwetten und ihre zwei Wege
Ladevorgang...
Zwei Wetten, die am Samstagabend auf dem gleichen Wettschein liegen, unterscheiden sich weniger in der Voraussage als in der Zahl der Wetten, in die diese Voraussage zerfällt. Wer einen Goliath spielt, setzt acht Spiele an und kauft damit 247 Wetten. Wer zwei Kombiwetten spielt, setzt dieselben acht Spiele an und kauft zwei Wetten. Der Unterschied ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Rechnung – und die beginnt beim Einsatz, nicht beim Gewinn.
Was die Goliath-Wette strukturell ist, steht fest: eine Systemwette auf 8 Auswahlen mit insgesamt 247 Einzelwetten, zusammengesetzt aus 28 Doppeln, 56 Dreiern, 70 Vierern, 56 Fünfern, 28 Sechsern, 8 Siebenern und einer Achterkombination. Einzelwetten sind darin nicht enthalten. Damit gehört sie zu den Full-Cover-Wetten, also zu den Wetten, die jede mögliche Mehrfachwette über eine Auswahlzahl abdecken.
In der Schweiz ist der Rahmen dafür eng und klar. Die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettformen bestimmt die Liste der Gespa, und zur Durchführung von Sportwetten berechtigt sind ausschliesslich zwei Veranstalterinnen – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Der Schweizer Weg führt über eine Bewilligung, faire Quoten und eine Adresse, an die man sich wenden kann. Der andere Weg führt ins Ausland, wo dieselbe Wette angeboten wird, aber niemand in der Schweiz für sie einsteht. Beide Wege existieren, und dieser Text nimmt keinen davon weg.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht, und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen geprüft.
Die Schweizer Wettanbieter im Vergleich: wer darf, wer bewirbt und wer nur duldet
Ein Vergleich von zehn Namen könnte man als Rangliste lesen. In der Schweiz ist er das nicht, und wer das trotzdem tut, verwechselt Sichtbarkeit mit Zulässigkeit. Nur zwei dieser Namen haben eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Die anderen acht sind da, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen – in Foren, in Sponsoringresten, in Suchergebnissen – und weil man über einen Weg, den viele gehen, etwas sagen sollte, statt ihn zu verschweigen.

| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. berichtete Konzession |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique, laut Angaben Dritter |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Recht anerkannte Bewilligung bekannt |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Recht anerkannte Bewilligung bekannt |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Recht anerkannte Bewilligung bekannt |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Recht anerkannte Bewilligung bekannt |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Recht anerkannte Bewilligung bekannt |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Recht anerkannte Bewilligung bekannt |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Recht anerkannte Bewilligung bekannt |
Die Spalte, die den Unterschied macht, ist die erste. Sie ist in acht Zeilen mit demselben Wort gefüllt, und genau das ist die Information: Es gibt keine dritte Bewilligung, die irgendwo übersehen wurde, und es gibt keine Warteliste. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer in der Schweiz eine Sportwette mit Schweizer Rechtsschutz sucht, hat die Wahl zwischen zwei Produkten und keinen dritten Kandidaten.
Was bei den acht ausländischen Namen in der zweiten Spalte steht, ist ebenfalls eine Information, aber eine unangenehmere. Bei X3Bet wird eine Konzession aus Tobique berichtet – einem Gebiet, dessen Regulierung in der Schweiz keine Wirkung hat. Bei den übrigen sieben ist gar keine Konzession bekannt, die hier anerkannt wäre. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entfaltet nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung.
Für die Rangfolge heisst das: Die beiden bewilligten Anbieter stehen vorn, weil sie die einzigen sind, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten dürfen. Unter den acht ausländischen Namen wird nicht nach Zulässigkeit sortiert – die fehlt allen gleichermassen – sondern nach dem, was über sie sonst bekannt ist. Das ist die ehrliche Reihenfolge, und sie ist nicht die Reihenfolge, die eine Suchmaschine ausspuckt.
Der Vergleich nach Zahlen statt nach Werbesprache
Ein Blick auf die Einsätze sortiert die beiden Schweizer Wege deutlicher als jedes Etikett. Bei Sporttip beginnt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2 – in Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples bei CHF 2 – und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Dazu kommen Höchstgewinngrenzen von CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen; eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen.
Zwei Dinge fallen an diesen Zahlen auf. Erstens die Produktlogik: Ausgerechnet die Systemwette – die Wettart mit dem höchsten Gesamteinsatz – hat bei Sporttip die höchste Einsatzobergrenze. Das ist konsequent, denn ein Goliath mit CHF 1 pro Linie kostet bereits CHF 247; mit dem Einzelwetten-Maximum von CHF 1’000 wäre die Hälfte der sinnvollen Linien gar nicht spielbar. Zweitens die Umkehrung: Je kleiner der Höchsteinsatz, desto mehr entscheidet die Zahl der Linien über das, was tatsächlich vom Konto geht.
Was in dieser Tabelle absichtlich fehlt, ist eine Quotenspalte. Quoten altern innerhalb von Stunden, und eine Zahl, die beim Lesen schon nicht mehr gilt, ist keine Information, sondern eine Falle. Die Einsätze und Limiten dagegen stehen in veröffentlichten Regelwerken und ändern sich langsam.
Was eine Goliath-Wette überhaupt ist: acht Voraussagen und die Rechnung dahinter
Der Name klingt nach einem einzelnen grossen Ding. Tatsächlich ist der Goliath das Gegenteil: eine Zerlegung. Aus acht Voraussagen werden alle möglichen Kombinationen gebildet, und jede davon wird als eigene Wette geführt. 28 Doppel, 56 Dreier, 70 Vierer, 56 Fünfer, 28 Sechser, 8 Siebener und eine Achterkombination ergeben zusammen 247 Einzelwetten. Wer die Zeile «Systemwette 8 aus 8, alle Kombinationen» auf dem Wettschein liest, kauft genau das.
Diese Vollständigkeit hat einen Preis, und der Preis steht nicht auf dem Wettschein. Bei einer Systemwette mit drei Auswahlen zahlt man für drei Doppel und einen Dreier, also vier Wetten. Beim Goliath sind es 247. Der Einsatz pro Linie bestimmt damit den Gesamteinsatz, und wer CHF 1 pro Linie wählt, hat CHF 247 im Spiel, bevor der erste Anpfiff erfolgt ist. Wer CHF 5 pro Linie wählt, liegt bei CHF 1’235. Das ist die Zahl, die man sich vor dem Absenden ansehen sollte, nicht die Zahl im Einsatzfeld.
Warum mindestens zwei Treffer nötig sind und was ein Treffer allein bedeutet
Der Goliath enthält keine Einzelwetten. Das ist nicht eine Eigenschaft unter vielen, sondern die Eigenschaft, die alles andere nach sich zieht. Die kleinste Wette im Paket ist ein Doppel; sie gewinnt nur, wenn beide Voraussagen aufgehen. Wer von acht Spielen genau eines richtig hat, hat unter den 247 Wetten keine einzige gewonnen – das Ergebnis ist null, obwohl die Voraussage richtig war.
Ab zwei Treffern beginnt die Rückzahlung, und ab da wird es interessant, weil die Zahl der gewonnenen Wetten nicht linear mit der Zahl der Treffer wächst. Zwei richtige Voraussagen ergeben ein gewonnenes Doppel, also eine von 247 Wetten. Drei richtige ergeben drei Doppel und einen Dreier, also vier. Vier richtige ergeben 6 Doppel, 4 Dreier und 1 Vierer. Diese Sprünge sind der Grund, warum der Goliath als System und nicht als Wette mit einer einzigen Zielgeraden funktioniert.
Die Kehrseite ist die Einsatzfalle in Reinform. Es gibt beim Goliath keinen Teilerfolg, der den Einsatz zurückholt: Bei einem Treffer sind 247 Einsätze verloren, ohne dass eine einzige Wette als ungültig zurückgezahlt würde. Das ist ein Unterschied zur Kombiwette, bei der eine abgesagte Begegnung mit Quote 1.00 in die Gesamtquote eingeht.
Die Gesamtquote jeder Kombination: acht Faktoren, ein Produkt
Jede der 247 Wetten trägt eine eigene Gesamtquote, und die entsteht aus dem Produkt der Einzelquoten. Ein Beispiel, das nur die Mechanik zeigt und keine Quotenschätzung ist: Drei Auswahlen zu 1.50, 2.00 und 2.50 ergeben als Doppel aus den ersten beiden 3.00, als Doppel aus der ersten und der dritten 3.75, als Doppel aus der zweiten und der dritten 5.00, und als Dreier aus allen drei 7.50.
So wenig aufregend diese Zahlen aussehen, so wichtig sind sie für die Erwartung. Die Achterkombination eines Goliaths ist das Produkt aller acht Einzelquoten; bei acht Quoten um den Faktor 2 liegt sie rechnerisch in der Gegend von 256, bei acht Favoriten um 1.50 nur bei etwa 25. Kein Buchmacher rechnet falsch – es ist schlichte Multiplikation. Was sich dabei mitmultipliziert, ist die Marge jeder einzelnen Auswahl.
Eine Goliath-Wette ist damit vor allem ein Werkzeug, um viele Kombinationen gleichzeitig zu besitzen. Ob das sinnvoll ist, entscheidet nicht die Zahl der Wetten, sondern das Verhältnis zwischen Einsatz und erwarteter Rückzahlung – und die Marge, die in jeder der 247 Quoten steckt.
Was die acht ausländischen Angebote mit ihrer ausländischen Konzession in der Schweiz wert sind
Wettbewerb belebt das Geschäft, lautet eine freundliche Redensart. Im Schweizer Sportwettmarkt belebt er zunächst einmal die Liste der gesperrten Domains. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden binnen Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet.
Wer trotzdem bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt auf eigene Rechnung in einem sehr konkreten Sinn. Die Wette fällt nicht unter das Schweizer Recht, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister der Schweiz und es existiert kein Schweizer Rechtsweg. Dazu kommt die Steuerseite: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Die Gegenrechnung ist genauso ungeschminkt. Der bewilligte Weg ist geschützt, aber er ist eng: zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettformen, eine Wohnsitzbedingung für das Online-Konto und eine Identitätsprüfung. Für manche Spielende ist genau diese Enge der Grund, ins Ausland zu schauen. Das ist nachvollziehbar und trotzdem eine Entscheidung mit Kosten, die man kennen sollte, bevor man sie trifft.
Wer wissen will, ob eine Adresse auf der Sperrliste steht, findet die Antwort bei der Gespa. Wer wissen will, ob ein Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat, braucht keine Liste: Es gibt keine dritte.
Wählen heisst einteilen: Spielerschutz und Limiten als Entscheidung des Spielenden
Die Limiten in der Schweiz setzt nicht der Staat, sondern der Spielende. Das ist die zentrale Eigenheit des Systems und gleichzeitig die Stelle, an der viele sie missverstehen. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Wie hoch dieser Wert liegt, bestimmt man selbst – bei der ersten Teilnahme, nicht nachträglich in einer guten oder schlechten Woche.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer diesen Mechanismus einmal verstanden hat, sieht sofort, wo er weh tut: Die Limite, die man in einer Verlustphase senken will, wirkt sofort. Die, die man in einer Gewinnphase erhöhen will, wartet drei Tage.
Der Grund für diese Asymmetrie ist der Gesamteinsatz, den eine Systemwette erzeugt. Wer beim Goliath CHF 1 pro Linie spielt, hat CHF 247 im Spiel; zwei solche Wetten an einem Wochenende liegen bei knapp CHF 500. Eine Verlustlimite von CHF 200 pro Woche hätte die erste dieser Wetten gar nicht zugelassen. Das ist keine Bevormundung, sondern der einzige Bremsweg, der vor der Wette greift statt danach.
Zur Verfügung steht immer auch die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer eine solche Sperre einträgt, sollte wissen, was er tut – sie ist die schärfste Massnahme und die einzige, die kein Zeitfenster kennt.
Ergänzend: Das Wallet-Guthaben bei Swisslos lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Grenzen sind technische Obergrenzen, keine Spielhilfe. Die Zahl, die tatsächlich schützt, ist die eigene.
Wo die Schweizer Grenze tatsächlich sitzt
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt und in 200 Fällen in 47.5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl ist die nüchterne Antwort auf die Frage, wie verlässlich der Schutz im Alltag greift. Sie sagt nichts über Online-Konten – dort ist die Identitätsprüfung Teil der Registrierung – aber sie sagt eine Menge über Verkaufsstellen.
Für die Wahl zwischen den Wegen ist das eine relevante Information. Wer im Laden spielt, verlässt sich auf eine Kontrolle, die in fast der Hälfte der geprüften Fälle nicht funktioniert hat. Wer online spielt, hat eine Verifizierung, aber kein Gespräch. Keine der beiden Lösungen ist rundum befriedigend; die ehrlichste Antwort ist, dass bei einem Systemeinsatz in dieser Höhe die Limite im eigenen Konto mehr bewirkt als jede Kontrolle an einer Theke.
Schweizer Recht, Gespa-Liste und die Grenzen des erlaubten Wettprogramms
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur Casinos kontrolliert. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Das ist die Grundlage, auf der alles Weitere steht.
Was überhaupt gespielt werden darf, regelt eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettformen in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur dann darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergebens, ebenso eine E-Sport-Sektion. E-Sport kommt in der Gespa-Liste schlicht nicht vor.
Zwei weitere Grenzen gehören in dieses Bild. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Und Livewetten sind erlaubt – vor dem Spiel und live – soweit der Anbieter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert: Es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und keine gesetzlich zugesicherte Möglichkeit.
Die Bewilligung als Eintrittskarte und ihre Nebenwirkungen
Wer die Sportwetten in der Schweiz veranstalten darf, ist keine offene Frage. Die beiden Veranstalterinnen teilen sich das Land in Vertragsgebiete. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Diese Aufteilung ist für Spielende keine Kleinigkeit, sondern die erste Hürde. Für ein Online-Konto braucht es einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im entsprechenden Gebiet, man muss mindestens 18 Jahre alt sein, darf nicht gesperrt sein und kann sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip.
Das ist die praktische Antwort auf die Frage, welcher Weg für wen passt. Für die meisten Spielenden in der Schweiz ist sie keine Wahl, sondern eine Zuordnung nach Wohnkanton. Die Wahl entsteht erst dort, wo jemand mit dem Angebot der eigenen Veranstalterin unzufrieden ist – und dann lautet die Alternative nicht «der günstigere Schweizer Anbieter», sondern der Weg ins Ausland mit allem, was daran hängt.
Was mit den Erträgen passiert, gehört zum Bild: Die Nettoerträge gehen nach Artikel 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Die Loterie Romande nennt für die Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.
Wenn ein Wettergebnis wegfällt und wenn eine Wette gar nicht angenommen wird
Zwei Regelungen aus den Schweizer Spielregeln entscheiden darüber, was bei einem Goliath mit einer ausgefallenen Begegnung passiert. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. In einem Goliath heisst das, dass die betroffene Voraussage aus jeder der 247 Kombinationen faktisch herausfällt und die Gesamtquoten der verbleibenden Kombinationen sinken.
Die zweite Regelung betrifft voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung. Bei Sporttip werden sie nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für einen Goliath mit acht Auswahlen aus demselben Wettbewerb ist das ein Risiko, das man kennen sollte, bevor man den Wettschein abschickt.
Und eine Frist, die man leicht überliest: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Rechnen statt ahnen: Rückzahlung, Quotenschlüssel und die eingerechnete Marge
Der Weg von acht Voraussagen zu einer Zahl auf dem Konto führt über eine Regel, die in den Spielregeln steht: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Aufrundung auf zwei Stellen vor der Abrundung auf fünf Rappen ist der Grund, warum die Nachrechnung von Hand gelegentlich um einen Rappen abweicht. Kein Grund zur Sorge, aber ein Grund, nicht jede Differenz für einen Fehler zu halten.
Nützlicher als die Rundungsregel ist eine Übersicht, was ein Goliath mit einem Einsatz von CHF 1 pro Linie an Rückzahlung erzeugen kann, wenn bestimmte Voraussagen aufgehen. Drei hypothetische Quoten – 1.50, 2.00 und 2.50 – zeigen die Spanne, in der sich eine Systemwette dieser Bauart bewegt; es sind Beispielwerte und keine zitierten Kurse.
Bei drei Treffern mit diesen drei Quoten sind vier Wetten gewonnen: die drei Doppel zu 3.00, 3.75 und 5.00 sowie der Dreier zu 7.50. Bei CHF 1 pro Linie ergibt das 3.00 + 3.75 + 5.00 + 7.50, also CHF 19.25 Rückzahlung aus einem Gesamteinsatz von CHF 247 – und diese CHF 247 bleiben stehen, weil die anderen 243 Linien nichts gewinnen. Selbst bei einem perfekten Verlauf mit acht Treffern und durchweg mittleren Quoten liegt die Rückzahlung in der Grössenordnung, die die 247-fache Linienzahl verlangt, um überhaupt über den Einsatz zu kommen; bei acht Favoriten um 1.50 bringt die Achterkombination allein rund 25.6, während die kleineren Kombinationen den Ertrag auffüllen.
Daraus folgt die einzige belastbare Aussage, die diese Rechnung trägt: Die Rückzahlung eines Goliath hängt davon ab, wie viele und welche der Kombinationen aufgehen, und sie bewegt sich über einen weiten Bereich. Für einen einzelnen Wettschein ist das eine Bandbreite mit Bedingungen, keine Zahl. Wer CHF 1 pro Linie spielt, riskiert 247 Einheiten für eine Rückzahlung, die bei drei mittleren Treffern bei einem Bruchteil davon liegt und erst bei einer hohen Zahl gleichzeitig aufgehender Voraussagen in die Nähe des Einsatzes kommt.
Quotenschlüssel, Marge und die eingerechnete Rechnung
Hinter jeder Quote steht ein Quotenschlüssel – der Anteil aller Einsätze eines Marktes, den dieser Markt auszahlt. Er berechnet sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist 100 Prozent minus diesem Wert. Bei einem Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 für die beiden Ausgänge ergibt 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90) einen Auszahlungsanteil von 95 Prozent und eine Marge von 5 Prozent.
Diese Marge ist der Grund, warum ein «Goliath-Rechner» im Netz nie eine Garantie liefern kann. Er rechnet die Kombinationen korrekt aus, aber er arbeitet mit den Quoten des Anbieters, und in jeder von ihnen steckt die Marge schon drin. Wer die 247 Linien eines Goliath durchrechnet, rechnet die Marge 247-mal mit. Bei einer Marge von 5 Prozent je Auswahl ist die eingerechnete Differenz zwischen dem fairen Preis und dem angebotenen Preis über acht Auswahlen kumulativ – und genau das erklärt, warum ein Goliath mit vielen mittleren Voraussagen schwieriger ist als die Summe seiner acht Einzelwetten.
Dazu kommt eine zweite Schicht, die man nicht selbst berechnen kann. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Goliath mit acht Auswahlen, die alle über 1.50 liegen, fällt in die 5-Prozent-Stufe. Mehr ist bei acht Voraussagen nicht erreichbar, und das ist keine Kleinigkeit, wenn Werbung mit dem Kombiboost arbeitet.
Das Wort «Bonus» verdeckt, dass es auf den Nettogewinn gerechnet wird und nicht auf die Rückzahlung. Bei drei gewonnenen Wetten und einer Rückzahlung von CHF 19.25 aus CHF 247 Einsatz ist die Erhöhung klein, weil der Nettogewinn negativ bleibt. Der Boost wird erst dort spürbar, wo ohnehin viel gewonnen wurde – eine freundliche Zugabe zur guten Nachricht.
Cash-Out, Boosts und die Bedingungen dahinter
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Für einen Goliath ist das eine wichtige Einschränkung. Teilauszahlung gibt es nicht – entweder der ganze Schein wird geschlossen oder keiner. Wer bei fünf von acht Spielen gut liegt und die letzten drei absichern möchte, kann das nicht häppchenweise tun. Und weil der Cash-Out auch die künftigen Kombinationen bewertet, deren Quoten noch offen sind, ist der angebotene Betrag selten das, was ein Rechner auf dem Papier auswirft.
Quoten- und Profitboosts sind schmaler, als der Name vermuten lässt. Sie gelten bei Sporttip nur online und für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auf einen Goliath lassen sie sich nicht anwenden, weil dort keine Einzelwetten liegen. Wer sie einplant, plant sie für einen anderen Wettschein.
Eine Regel zum Livegeschäft gehört hier noch hin: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei acht gleichzeitig laufenden Begegnungen in einem Goliath ist die Wahrscheinlichkeit, in eine solche Situation zu geraten, deutlich höher als bei einer Einzelwette.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Zehn Namen, zehn unterschiedliche Antworten auf die Frage, wofür man sich entscheidet. Zwei davon veranstalten Sportwetten mit Schweizer Bewilligung und in einem abgegrenzten Vertragsgebiet. Acht davon sind ausländische Plattformen, die Schweizer Spielende erreichen können und deren Domains auf der Sperrliste der Gespa landen können. Die Reihenfolge folgt dem Aufbau dieses Marktes und nicht dem Bekanntheitsgrad.
Swisslos Sporttip: die Veranstalterin mit den höchsten Systemlimitien
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist die eines Grossspiels – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa – und macht Sporttip zu einer von zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht in der Schweiz zulässt.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich, ab 18 Jahren, ohne bestehende Spielsperre und nur einmal pro Person; die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Für die Systemwette ist die wichtigste Zahl die Limite: CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten und der ausdrücklichen Erweiterung auf Systemwetten ist Sporttip damit die einzige der beiden Veranstalterinnen, die einem Goliath überhaupt Raum lässt. Wer den Goliath mit einem Einsatz oberhalb der Kleinbeträge spielen will, kommt an dieser Limite nicht vorbei.
Der Kombiboost greift auch auf Systemwetten, allerdings nur online und ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote, mit 5 Prozent Erhöhung des Nettogewinns in der untersten Stufe. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur online und nur vollständig. Quoten- und Profitboosts gelten dagegen ausschliesslich für Prematch-Einzelwetten und sind mit einem Goliath nicht kombinierbar.
Das Urteil: Sporttip ist der einzige der beiden Schweizer Wege, auf dem ein Goliath mit einem Einsatz oberhalb von Kleinstbeträgen spielbar ist, und diese Limite ist der eigentliche Grund, sich für diesen Anbieter zu entscheiden. Wer den Goliath dagegen mit CHF 1 pro Linie spielt und dabei nur 247 Franken bewegt, findet hier keinen Vorteil, der über die Schweizer Schutzmechanismen hinausgeht – der liegt dann in der Limitenstruktur und im Sperrregister, nicht im Wettprogramm.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Produkt mit der engen Einsatzobergrenze
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier handelt es sich um eine Bewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa, und auch hier gilt: eine von zwei Veranstalterinnen, nicht eine von vielen.
Die Einsatzkonstruktion liest sich anders als bei Sporttip. Der Mindesteinsatz online liegt bei CHF 2 – in Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples bei CHF 2 – und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Dazu kommen Höchstgewinngrenzen: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen.
Die Struktur der Wetten ist ebenfalls enger gefasst. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Deckel bei 100’000 ist für einen Goliath ohne praktische Bedeutung, für einen Wettschein mit mehreren Wetten dagegen schon: Ein Multiple über 8 Voraussagen mit mittleren Quoten bleibt darunter, eines mit acht klaren Favoriten und einigen Zusatzwetten nicht zwangsläufig.
Das Urteil: Der Westschweizer Weg führt über Verkaufsstellen und über ein Multiple-Konzept, und die CHF 500 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette setzen dem Gesamteinsatz eines einzelnen Wettscheins eine Grenze, die man vor dem Spielen kennen sollte. Wer in der Westschweiz wohnt und Systemwetten mit hohen Gesamteinsätzen plant, stösst hier auf eine Decke, die es bei der anderen Veranstalterin in dieser Form nicht gibt – und genau diese Decke ist das Argument, das bei der Wahl mehr zählt als jedes Bonusversprechen.
X3Bet: eine berichtete Konzession aus Tobique und keine Wirkung in der Schweiz
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Einschätzung, sondern die Rechtslage: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Als Konzession wird in Quellen Dritter Tobique in Kanada genannt – ein Umstand, der in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Kraft entfaltet.
Was daraus folgt, ist eine Kette und keine Einzelheit. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Ansprechpartner und keinen Schweizer Schutzmechanismus; die Verlustlimiten und Spielsperren, die im Abschnitt «Wählen heisst einteilen: Spielerschutz und Limiten als Entscheidung des Spielenden» beschrieben sind, gelten dort nicht.
Das Urteil: X3Bet ist der einzige der acht ausländischen Anbieter mit einer überhaupt berichteten Konzession, und selbst dieser Umstand macht die Wette nicht zu einer Schweizer Wette. Die berichtete Konzession ist die Herkunft des Angebots, nicht seine Erlaubnis hier.
1xBet: grosse Plattform, keine anerkannte Konzession
Bei 1xBet liegt keine Schweizer Bewilligung vor, und eine im Schweizer Recht anerkannte Konzession ist nicht bekannt. Damit gilt dasselbe wie für die übrigen ausländischen Anbieter: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain über die Sperrliste blockiert wird.
Für einen Goliath bedeutet das konkret den Verlust genau der Mechanismen, die bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen den Einsatz begrenzen. Es gibt keine geprüfte Schweizer Limite, keine Spielsperre mit Wirkung über Anbieter hinweg und keine Stelle, an die man sich bei einer strittigen Auszahlung wenden kann. Wer dort eine Systemwette mit acht Auswahlen platziert, tut das ohne jedes Netz unter dem Seil.
Das Urteil: Die Grösse der Plattform ist kein Kriterium, das etwas über Schweizer Schutz sagt, und 1xBet ist das deutlichste Beispiel dafür. Eine breite Produktpalette ersetzt keine Bewilligung – und wenn eine Wette strittig wird, entscheidet nicht die Grösse des Anbieters, sondern die Frage, welches Recht überhaupt anwendbar ist.
22Bet: bekanntes Programm, gleiche Rechtslage wie alle anderen ohne Bewilligung
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine im Schweizer Recht anerkannte Konzession ist nicht bekannt. Damit fallen auch hier Konzession, Sperrregister und Rechtsweg weg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Ein Hinweis, der sich an dieser Stelle wiederholt und trotzdem wichtig bleibt: Für die acht ausländischen Anbieter gibt es zum Thema Limiten, Einzahlungsgrenzen und Sperrmechanismen keine Schweizer Grundlage. Was dort gilt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und kann sich jederzeit ändern. Wer dort einen Goliath plant, muss die Frage nach dem Gesamteinsatz selbst beantworten, weil keine Aufsicht sie für ihn beantwortet.
Das Urteil: 22Bet ist von den zwei Schweizer Wegen genauso weit entfernt wie die anderen sechs ohne Konzession, und die Nähe zu einem bekannten Wettprogramm ändert daran nichts. Die entscheidende Differenz liegt nicht im Produkt, sondern darin, dass hier niemand in der Schweiz für die Auszahlung einsteht.
myBet: deutschsprachige Oberfläche, keine Schweizer Bewilligung
myBet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine im Schweizer Recht anerkannte Konzession ist nicht bekannt. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste – die Kette ist identisch mit der der übrigen ausländischen Namen.
Die deutschsprachige Oberfläche ist kein Kriterium, das diese Kette unterbricht. Sie senkt die Verständnishürde und erhöht die Vertrautheit, aber sie verändert nicht, welches Recht auf einen Wettschein anwendbar ist. Gerade bei einem Goliath mit acht Voraussagen aus demselben Wettbewerb, wo die Regeln zu abhängigen Ereignissen kompliziert werden, ist die Frage nach dem anwendbaren Recht keine Formalie.
Das Urteil: Eine vertraute Sprache ist der angenehmste Teil eines Angebots ohne Schweizer Bewilligung und der am wenigsten relevante. Wer dort spielt, sollte zumindest die Bedingungen zu Systemwetten und abhängigen Ereignissen selbst gelesen haben, denn nachlesen kann sie niemand für ihn.
HornetBet: keine Bewilligung, kein Schweizer Anschluss
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die bekannte Kette: kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Für die Wahl zwischen den Wegen ist das die vollständige Information, die hier trägt. Alles Weitere über Limiten, Einsätze und Auszahlungen steht in den Bedingungen des Anbieters und in nichts, was in der Schweiz überprüfbar wäre.
Das Urteil: HornetBet unterscheidet sich in der Rechtslage nicht von den anderen ausländischen Namen, und damit fällt es aus der engeren Wahl, sobald jemand Schweizer Rechtsschutz sucht. Wer den Weg trotzdem geht, sollte ihn bewusst und nicht aus Gewohnheit gehen.
WirWetten: deutscher Name, keine Schweizer Bewilligung
WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Der deutschsprachige Name macht das Angebot zugänglich, aber er macht es nicht zu einem Schweizer Angebot; die Rechtslage bleibt die eines ausländischen Anbieters ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS.
Damit hängt an einem dort platzierten Goliath dieselbe Frage wie bei jedem anderen ausländischen Schein: Was passiert bei einer strittigen Auswertung, einer abgesagten Begegnung oder einem Anbieter, der verschwindet? In der Schweiz gibt es keine Stelle, die diese Frage beantwortet.
Das Urteil: WirWetten hat nichts, was ein Schweizer Konto bei einem der beiden Veranstalterinnen ersetzt, und der deutsche Name ist die schwächste Begründung, die es für eine Wahl gibt.
Boomerang Bet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregisteranschluss
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Für Sportwetten in der Schweiz bedeutet das, dass die drei Schutzmechanismen, die bei den bewilligten Anbietern greifen – Wohnsitzprüfung, verpflichtende Verlustlimiten und schweizweite Spielsperre – auf diesem Weg nicht existieren. Wer dort einen Goliath spielt, baut die Bremse selbst.
Das Urteil: Die Abwesenheit einer Bewilligung ist bei Boomerang Bet die einzige Eigenschaft, die für eine Schweizer Leserin sicher feststeht, und sie genügt, um den Anbieter aus der Auswahl für Schweizer Rechtsschutz herauszunehmen.
Rabona: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Anschluss
Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Es bleibt bei der Kette: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre.
Wer die Systemwette mit acht Auswahlen dort spielt, spielt sie unter Bedingungen, die in der Schweiz nicht überprüfbar sind, und mit einem Auszahlungsanspruch, der nur nach dem Recht des Anbieters besteht. Bei einem Einsatz von mehreren hundert Franken für einen einzigen Wettschein ist das ein Risiko, das vor der Wette und nicht nach dem Verlust zu bedenken ist.
Das Urteil: Rabona fällt wie alle anderen Anbieter ohne Bewilligung aus der Wahl heraus, sobald Schweizer Rechtsschutz das Kriterium ist – und in der Schweiz ist er das, sobald ein Streit entsteht.
Was ein Goliath gegen eine Kombiwette und gegen Einzelwetten wirklich tauscht
Drei Bauarten, dieselben acht Spiele. Der Vergleich entscheidet sich nicht an der Trefferzahl, sondern daran, wohin der Einsatz fliesst, wenn etwas schiefgeht.
Bei acht Einzelwetten gibt es keinen Gesamteinsatz, der explodiert: Acht Wetten zu CHF 10 sind CHF 80. Jeder Treffer zahlt einzeln. Wer sieben von acht richtig hat, verliert eine Wette und hat sieben Gewinne – ein Goliath mit sieben von acht Treffern dagegen hat zwar eine Menge gewonnener Kombinationen, aber von den acht Auswahlen ist eine ausgefallen, und die Achterkombination ist tot.
Bei einer Kombiwette über acht Auswahlen gibt es genau eine Wette und genau eine Bedingung: alle acht Treffer. Ein Fehler, und der Einsatz ist weg. Der Goliath verteilt dasselbe Risiko über 247 Wetten und verzichtet darauf, den Fall «alles richtig» mit einer einzigen Wette zu belohnen; die Achterkombination darin ist nur eine der 247 Linien.
Die Rechnung, die daraus folgt, ist unbequem und trotzdem der Kern der Sache. Alle drei Bauarten verteilen denselben Gesamteinsatz auf unterschiedlich viele Wetten, und die Systemwette verteilt ihn am breitesten. Breit verteilt heisst: Mehr Kombinationen zahlen etwas zurück, aber jede einzelne Rückzahlung ist kleiner. Wer überlegt, ob er CHF 100 setzen will, muss sich entscheiden, ob er das als CHF 100 auf eine Kombiwette, als CHF 12.50 auf acht Einzelwetten oder als CHF 100 auf einen Goliath mit 0.40 pro Linie einsetzt – und nur die dritte Variante kann der Anbieter nicht mehr als Bruchteil einer Linie abbilden.
Hier liegt der praktischste Rat, den dieser Text zu geben hat. Der Goliath ist dann das richtige Werkzeug, wenn man viele Kombinationen besitzen will und den Gesamteinsatz danach wählt – nicht umgekehrt. Wer den Einsatz pro Linie zuerst festlegt und dann merkt, was er insgesamt kostet, hat den einen Schritt übersprungen, der diese Wettart von einer Wette unterscheidet.
Häufige Fragen zur Goliath-Wette
Was unterscheidet eine Goliath-Wette von einer gewöhnlichen Kombiwette?
Bei einer Kombiwette werden alle Voraussagen zu einer einzigen Wette mit einer Gesamtquote verbunden; ein Fehler und der Einsatz ist verloren. Der Goliath bildet dagegen alle Kombinationen aus acht Auswahlen, insgesamt 247 Wetten. Das verteilt den Einsatz breiter und erzeugt schon ab zwei Treffern eine Rückzahlung, statt den ganzen Schein an einer einzigen Bedingung hängen zu lassen.
Wie viele Voraussagen muss ein Goliath mindestens treffen?
Zwei. Der Goliath enthält keine Einzelwetten, die kleinste Wette im Paket ist ein Doppel – und ein Doppel gewinnt nur, wenn beide Voraussagen aufgehen. Ein einziger Treffer lässt alle 247 Einzelwetten verlieren; das ist der Unterschied zu einer Bauart, die mit Einzelwetten beginnt.
Wie hoch ist der Gesamteinsatz eines Goliath, und welche Limite greift?
Der Gesamteinsatz ist der Einsatz pro Linie mal 247. Bei CHF 1 pro Linie sind das CHF 247. In der Schweiz greift bei Sporttip eine eigene Limite: Der Höchsteinsatz für eine Systemwette liegt bei CHF 10’000, während er für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 beträgt. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Warum spielt die Marge bei einer Goliath-Wette eine so grosse Rolle?
Die Gesamtquote jeder der 247 Kombinationen entsteht aus dem Produkt der Einzelquoten, und in jeder Einzelquote steckt bereits die Marge des Marktes. Bei einem Auszahlungsanteil von 95 Prozent und einer Marge von 5 Prozent zieht sich dieser Abschlag durch alle acht Auswahlen. Ein Goliath-Rechner rechnet die Kombinationen korrekt aus, aber er kann die Marge nicht herausrechnen.
Wie hilft ein Goliath-Rechner, und was kann er nicht?
Er rechnet den Gesamteinsatz aus der Linienzahl und die Rückzahlung je Kombination aus dem Produkt der Einzelquoten – die Regel der Spielregeln, wonach der Gewinn aus Einsatz mal Quote entsteht und auf fünf Rappen abgerundet wird. Er zeigt damit die Bandbreite der möglichen Rückzahlungen. Was er nicht kann: die Wahrscheinlichkeit eines Treffers bestimmen oder die Marge aus den Quoten entfernen.
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Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
