Freiwette bei der Registrierung – zwei Schweizer Veranstalter und zehn Namen, die keine Bewilligung haben

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Eine kleine Geschenkschachtel mit schlichtem Band steht auf einem hellen Holztisch neben einem Fenster mit Morgenlicht.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen und Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer «Freiwette bei Registrierung» in eine Suchmaske tippt, erwartet eine Schublade, die aufgeht, sobald das Konto verifiziert ist. In der Schweiz ist diese Schublade klein, und das hat nichts mit Geiz zu tun. Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen laut Geldspielgesetz die vorgängige Zustimmung der Gespa – 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist der ganze Markt für Gratisguthaben in diesem Land. Acht Zustimmungen für einen Veranstalter, der Wetten für neunzehn Kantone, das Tessin und Liechtenstein abwickelt, sind keine Kampagne, sondern eine Randnotiz.

Dazu kommt die zweite Bremse, die in der Werbung selten vorkommt: Bei einer Freiwette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben zu Quote 2.00 setzt, bekommt CHF 20 gutgeschrieben und behält davon CHF 10 als Gewinn. Die anderen CHF 10 sind der Einsatz, der verschwindet. Der Marketingbegriff «Gratisguthaben» beschreibt also einen bedingten Kredit, keinen Geldschein.

Was ein Suchergebnis mit Schweizer Domain und ohne Schweizer Bewilligung bewirbt, steht auf einer anderen Liste. Die Gespa führt eine Sperrliste fremder Domains, die Telecom-Anbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Ein Anbieter, der heute bewirbt, kann morgen unerreichbar sein. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Kern der Wahl, um die es hier geht: zwei Wege mit sehr verschiedenen Regeln.

Der Vergleich: zehn Namen, zwei Bewilligungen

Die folgende Einordnung stellt die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung den acht ausländischen Marken gegenüber, die Schweizer Spielende am häufigsten antreffen. Die Spalte «Bewilligung» nennt für die ersten beiden die Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, für alle anderen das Fehlen einer Schweizer Bewilligung.

Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Anstosspunkt eines taunassen Rasens, im Hintergrund erheben sich Hügel im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. Bewilligungsangabe
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
MyStake ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle liest sich monoton, und genau das ist ihre Aussage. Der zweite Block wiederholt achtmal denselben Befund, weil es achtmal derselbe Befund ist. Wer eine ausländische Marke wählt, wählt keine schlechter bewachten Wettanbieter – er wählt einen Wettanbieter, auf den Schweizer Recht gar nicht erst Anwendung findet. Die Formulierung «Bewilligung nicht festgestellt» ist dabei keine höfliche Umschreibung für «keine», sondern die korrekte: Eine Bewilligung irgendeines anderen Staates entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, gleichgültig welches Siegel die Startseite trägt.

Auf der Schweizer Seite ist das Feld dagegen abgeschlossen. Der Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste. Für einen Vergleich ist das eine ungewohnte Lage: Man kann nicht den günstigsten Anbieter unter zwanzig suchen, sondern nur entscheiden, ob man innerhalb des geschlossenen Systems bleiben will oder nicht.

Der Faktor, der in der Suchanfrage fehlt

Einsatzlimiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln wiegen im Vergleich schwerer als die Höhe eines Willkommensguthabens. Das klingt nach einer Redewendung, ist aber rechnerisch nachvollziehbar. Ein Guthaben von CHF 10 mit 30 Tagen Gültigkeit verfällt unbemerkt, wenn die Auszahlung erst nach der Verifikation funktioniert. Und ein Anbieter, der Gewinne unbegrenzt auszahlt, aber nur auf eine Karte eines fremden Namens, nützt niemandem, weil die Schweizer Veranstalter Auszahlungen ohnehin nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto zulassen.

Eine Bank an einem Bergsee, dahinter schneebedeckte Gipfel im klaren Licht eines Wintermorgens.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Auf der anderen Seite der Aufstellung steht ein Kostenblock, den kein Bonus ausgleicht: Bei einem ausländischen Anbieter gibt es keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Wer dort streitet, streitet über eine Domain mit Sitz, den er nicht kennt, vor einem Gericht, das er selbst erreichen muss. Das ist der Preis der Auswahl – nicht ein Nullsummenspiel zwischen «sicher» und «einträglich», sondern zwischen zwei Risikoprofilen, von denen keines per se das richtige ist.

Wann welcher Weg passt

Wer in einem der Kantone mit Swisslos-Vertragsgebiet wohnt und Wert auf ein Schweizer Konto ohne Umwege legt, hat wenig Grund, woanders zu suchen. Wer aus beruflichen Gründen zwischen Genf und Zürich wechselt, muss sich damit abfinden, dass die beiden Schweizer Konten an ein Vertragsgebiet gebunden sind; ein Umzug ist kein Formfehler, sondern ein Wechsel des Veranstalters. Wer im Ausland wohnt und nur gelegentlich in der Schweiz weilt, erhält online gar kein Konto. In diesem Fall ist die Ausgangslage nicht «welche Freiwette ist die grösste», sondern «welcher Weg steht mir überhaupt offen».

Die acht ausländischen Marken sind der Gegenpol: Sie prüfen keine Wohnadresse im Swisslos-Gebiet, punkten mit Zahlungsmitteln, für die sich der Schweizer Weg nicht interessiert, und liefern die grösseren Versprechen. Der Preis dafür ist das Fehlen jeder Schweizer Rückgriffsmöglichkeit.

Wie eine Freiwette funktioniert

Gratisspielguthaben ist ein Guthaben, an das Bedingungen geknüpft sind, und die wichtigste Bedingung betrifft den Einsatz. Bei einer gewöhnlichen Wette setzt man einen Betrag, gewinnt und erhält Einsatz und Gewinn zusammen zurück. Bei einer Freiwette wird nur der Gewinn zurückbezahlt, der Einsatzanteil bleibt beim Anbieter. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die weltweit übliche Konstruktion.

Der Unterschied ist beträchtlich, wenn man ihn in Rappen ausdrückt. Eine gewöhnliche Wette von CHF 10 zu Quote 1.90 bringt einen Rückfluss von CHF 19.00 und einen Nettogewinn von CHF 9.00. Eine Freiwette von CHF 10 zu derselben Quote bringt CHF 9.00, weil die ursprünglichen CHF 10 nicht zurückkommen. Für einen Schweizer Veranstalter ist diese Bauart mehr als eine Formalität: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer den Gewinn aus dem Gratisguthaben nicht weiterspielt, sieht ihn irgendwann verfallen.

Daraus folgt eine dritte Eigenheit, die in der Werbung nie steht: Freiwetten werden nicht in Geld bewertet, sondern in Chancen. Ihr Wert liegt unter ihrem Nennwert, und wie weit darunter, hängt von der Quote und davon ab, was der Markt insgesamt zurückzahlt. Das rechnet die folgende Passage, die den Gratiskredit der Loterie Romande als Grundlage nimmt.

Was CHF 10 Spielguthaben in Quote 1.90 wert sind

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Nehmen wir als Beispiel einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90, also kein im Programm angebotener Preis, sondern ein Rechenbeispiel. Die Auszahlungsquote liegt bei 96,8 Prozent, weil 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0’968; die Marge des Marktes beträgt demnach 3,2 Prozent.

Für ein nicht auszahlbares Gratisguthaben ist der durchschnittliche Wert bei Quote 1.90 und einer Auszahlungsquote des Marktes von 96,8 Prozent rund CHF 4,85, gerechnet als 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0’968. Auf einem Markt mit einer Quote von 2.00 betragen dieselben 10 Franken rund CHF 4,84: 10 × 1.00 ÷ 2.00 × 0’968. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.60 – das entspricht einer höheren Marge und damit einer niedrigeren Auszahlungsquote, hier 93,8 Prozent – liegen 10 × 0.60 ÷ 1.60 × 0’938 und damit rund CHF 3,52 heraus. Die Spanne reicht über diesen Fällen von ungefähr CHF 3,50 bis CHF 4,90 und endet überall deutlich unter den aufgedruckten CHF 10.

Die Rechnung unterstellt, dass man mit dem Gratisguthaben tatsächlich auf einen der Ausgänge des genannten Marktes setzt. Das ist eine statistische Schätzung über viele solcher Wetten und kein Versprechen für einen einzelnen Wettschein. Wer den Wert stattdessen mit der Quote 2.00 und einem Markt von 96,8 Prozent Auszahlungsquote nachrechnet, kommt auf CHF 4,84 – die Grössenordnung ändert sich nicht, und genau darum ist die Spanne die ehrliche Aussage. Ein Kredit, der im Schnitt die Hälfte seines Aufdrucks behält, ist kein Geschenk, sondern ein Anreiz mit eingebauter Marge.

Was die Loterie Romande für diesen Kredit verlangt, steht in ihren Teilnahmebedingungen: eine Anmeldung, ein verifiziertes Konto, ein Code aus einem Stadion, eine Frist von sieben Tagen. Der ganze Aufwand für einen Gegenwert, der – statistisch – unter CHF 5 liegt. Das ist die klarste Beschreibung der Schweizer Lage, die sich in Zahlen fassen lässt.

Wer in der Schweiz Schweizer Wetten anbieten darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Das ist ein verbreitetes Missverständnis, das bei der Frage nach der Bewilligung eines Anbieters regelmässig zu falschen Antworten führt.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS). Wichtiger für die Frage der Registrierung ist Art. 4 BGS: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung – daraus folgt, dass eine Freiwette bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht etwa eine andere rechtliche Grundlage hat, sondern gar keine.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt:

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Ein Genfer kann daher kein Sporttip-Konto eröffnen, ein Zürcher kein Jouez-Sport-Konto.

Was überhaupt gesetzt werden darf, ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht reguliert und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.

Der Nettoertrag fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Auch das ist ein Unterschied zu einem ausländischen Anbieter, dessen Überschuss nirgends in der Schweiz landet.

Ohne Schweizer Bewilligung: was das konkret bedeutet

Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Die Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt in diesem Verhältnis keinen Spielerschutz und keine Fairplay-Kontrolle, wie sie im bewilligten System vorgeschrieben sind.

Die Gespa führt eine Sperrliste fremder Domains, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet und in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie auf der Liste.

Auf Schweizer Seite wiederum gibt es ein, je nach Ziel, empfindliches Merkmal: kein Werkzeug gegen Zahlungen an unzulässige Wettangebote. Banken und Kartensysteme sperren solche Zahlungen nicht.

Vor der ersten Wette: Limiten, Sperren und was sie kosten

Wer zum ersten Mal bei Sporttip setzt, stösst auf eine Hürde, die es in den meisten Ländern nicht gibt. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind der Teil, der wirklich zählt. Wer an einem Sonntagabend die Limite erhöhen möchte, um eine Wette zu platzieren, wartet bis Mittwoch. Das ist kein Nebeneffekt, sondern die Absicht: Der Abstand zwischen Impuls und Erhöhung ist die eigentliche Schutzmassnahme. In den Statuten steht eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht – die Limiten setzt der Spielende selbst.

Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und daran ist ein Fachgremium beteiligt.

Wie eine Sperre funktioniert – und wann sie endet

Gratisguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar. Das ist keine Bedingung, die man umgehen kann. Für die Auszahlung gelten die allgemeinen Bestimmungen zu Bank- oder Postkonten im eigenen Namen, wobei die ersten zwei Transaktionen pro Jahr gebührenfrei sind und danach eine Kommission anfallen kann; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Das ist die zentrale Information zur Frage, ob sich eine Aktion lohnt: Der Gewinn aus dem Gratisguthaben ist nicht einfach Guthaben, auf das die normalen Auszahlungsregeln zutreffen, sondern solches, das ausgegeben werden muss, um überhaupt zu zählen. Die Frist von 30 Tagen aus der Patinoires-Aktion ist deshalb schärfer, als sie klingt.

Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Freiwetten und Gratisspielguthaben in der Praxis

Neukundenangebote sind in der Schweiz selten und klein, und das folgt aus dem Bewilligungsvorbehalt. Wer prüft, ob ein Angebot etwas taugt, sieht auf vier Dinge: die Bedingungen, die Frist, die Mindestquote und die Frage, ob aus dem Guthaben überhaupt Geld werden kann. Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Die Bedingungen entscheiden, ob man überhaupt teilnehmen darf. Die Frist entscheidet, ob die Zeit reicht. Die Mindestquote entscheidet, ob der Wert erhalten bleibt oder durch einen unattraktiven Markt verfällt. Und die Auszahlungsfähigkeit entscheidet, ob aus einem Gewinn echtes Guthaben wird.

Der Angebotstyp bleibt beim Prüfen stehen: Ein Gratisspielguthaben bleibt Gratisspielguthaben, ein Quotenboost bleibt ein Quotenboost, ein Cashback bleibt ein Cashback. Sporttip führt Quotenboosts nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.

Man beachte den Unterschied in der Bemessungsgrundlage. Ein Kombiboost von 100 Prozent klingt nach einer Verdoppelung und bezieht sich auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Bei vier Voraussagen sinkt derselbe Bonus auf 5 Prozent. Das Wort «Boost» trägt also zwei völlig verschiedene Zahlen, je nachdem, wie viele Voraussagen man zusammenfügt – und die Hürde von mindestens 1.50 pro Voraussage ist die Stelle, an der viele Kombinationen scheitern, bevor der Bonus überhaupt greift.

Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Man kann das als knauserig lesen. Man kann es auch als das lesen, was es ist: die einzige Art von Aktion, die in einem System mit Bewilligungsvorbehalt überhaupt in grösserem Umfang stattfinden kann. Und die 7’000 Stück sind die eigentliche Zahl – sie begrenzen die Aktion auf ein Publikum, das im Stadion war.

Die Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Einordnung: erst die beiden Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Marken. Jede Bewertung nennt zuerst den Status nach Schweizer Recht, weil davon alles Weitere abhängt.

Swisslos Sporttip – der Veranstalter für neunzehn Kantone, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020; das Sportangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa.

Das Vertragsgebiet ist das Merkmal, an dem sich die Wahl entscheidet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer nicht dort wohnt, kann es nicht, und eine Freiwette nützt ihm nichts. Für die Konsistenz zwischen den beiden Schweizer Angeboten ist das der einzige Faktor, der wirklich zählt.

Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, das Nichtbestehen einer Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als bei den meisten ausländischen Anbietern, und es ist der Aufwand, der eine Auszahlung auf das eigene Konto überhaupt möglich macht.

Zum Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Auffällig ist die Spanne: Wer mit CHF 1 arbeitet, ist genauso zugelassen wie jemand, der CHF 1’000 auf einen Wettschein setzt. Eine Obergrenze ohne Begründungspflicht ist betriebswirtschaftlich verständlich und für den Spielenden eine Unsicherheit, die er nicht beeinflussen kann.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist die interessante: Sie läuft immer zuungunsten des Spielenden. Bei Einzelwetten fällt das nicht ins Gewicht, bei vielen kleinen Kombinationen summiert es sich über ein Jahr zu einem Betrag, den niemand nachrechnet.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer bei einer Freiwette auf Cash-Out hofft, verliert ausserdem den Boost.

Bei den Livewetten ist eine Bedingung bemerkenswert, die man in den AGB vieler Anbieter sucht: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das schützt den Veranstalter vor dem Zuschauer, der schneller ist als das Bild. Für den Spielenden heisst es: Ein Treffer, den man im Fernsehen sieht, ist keine gültige Wette mehr.

Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – im Fussball rund 90 Minuten – plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Bei den Gewinnen gilt: Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Beträge über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese letzte Frist ist verdammt kurz für jemanden, der gerade erfahren hat, dass seine Auszahlung abgelehnt wurde.

Bleibt die Bewertung. Swisslos Sporttip ist nicht die Adresse für jemanden, der eine grosse Freiwette sucht – die gibt es hier nicht. Es ist die Adresse für jemanden, dessen Auszahlung auf dem eigenen Konto ankommen soll, und für den die Enge des Angebots Teil des Preises ist. Wer die geschlossene Liste der zulässigen Sportarten und Wettarten als Einengung empfindet, wird mit dem grössten Guthaben nicht glücklich. Wer sie als Prüfsiegel liest, hat hier nichts zu suchen. Und wer im Vertragsgebiet wohnt, aber in Genf arbeitet, merkt spätestens beim Konto, dass er sich für einen von zwei Veranstaltern entscheiden muss, nicht für einen von zwanzig.

Loterie Romande Jouez Sport – das Gegenstück für sechs Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch hier gilt: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa.

Die beiden Schweizer Angebote unterscheiden sich inhaltlich fast nur durch die Adresse. Das ist keine Kritik, sondern die Struktur: Der Bewilligungsrahmen ist derselbe, das Vertragsgebiet ist die Trennlinie. Wer in Neuenburg wohnt, kann nicht zu Swisslos wechseln, weil ihm eine bessere Aktion dort gefällt – und umgekehrt. Die Westschweiz ist mit 2’350 Verkaufsstellen dichter abgedeckt, als es die Zahl der Kantone vermuten lässt.

Bei den Einzahlungen gilt eine Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage, dazu ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto wandern direkt ins Wallet, Beträge darüber auf die IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig.

Wer den Wert dieser CHF 10 nachrechnet, landet – auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 – bei rund CHF 4,85 im statistischen Mittel. Für den Weg ins Stadion und einen Code ist das ein schmaler Ertrag. Aber es ist der einzige Vorgang dieser Art, den ein Schweizer Veranstalter im Untersuchungszeitraum dokumentiert hat, und das sagt mehr über den Markt als über die Loterie Romande.

Die Bewertung fällt hier ähnlich aus wie beim Schwesterunternehmen, und doch anders. Der Unterschied liegt nicht im Angebot, sondern im Publikum: Die Westschweiz hat in Genf einen Wohnort mit einem internationalen Publikum, das die ausländischen Marken kennt und vergleicht. Genau dort ist die Versuchung am grössten, ein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung zu eröffnen, und genau dort ist der Gegenwert der Schweizer Lösung am wenigsten sichtbar – kein Bonus, sondern ein Rechtsweg und ein Konto im eigenen Namen. Wer in Lausanne wohnt und ohnehin nur gelegentlich setzt, wird die 7’000 Stück und 30 Tage als das nehmen, was sie sind; wer regelmässig setzt, sollte die Verlustlimiten wichtiger nehmen als die Aktion.

MyStake – ein Name ohne Schweizer Anschluss

MyStake führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Bewilligung eines anderen Staates entfaltet nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung. Eine belastbare Bewilligungsangabe liegt für die Marke nicht fest, was in der Schweiz keine rechtliche Bedeutung hat. Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Das ist der ganze Rahmen, und er ist bei allen acht ausländischen Marken derselbe. Der Unterschied liegt in der Nutzererfahrung, nicht im Status. Wer Wert auf breite Zahlungswege legt, findet dort mehr als bei den Schweizer Veranstaltern – der Preis dafür ist, dass sich die Zahlung im Streitfall nicht auf Schweizer Recht stützt.

Der Sperrregister-Punkt ist der praktisch wichtigste. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, bleibt für alle Schweizer Veranstalter gesperrt. Bei MyStake gibt es keinen solchen Anschluss, und wer eine Spielsperre als Schutzmassnahme braucht, verliert diesen Schutz vollständig, sobald er das Konto wechselt.

BetOnRed – dieselbe Lage, andere Nutzeroberfläche

Auch BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung, keine feststehende Bewilligungsangabe mit Wirkung hier, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Allein Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten.

Unterschiede zu einem Schweizer Anbieter zeigen sich weniger in der Produktpalette als in der Registrierung. Bei Swisslos wird der Ausweis hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wo diese Prüfung entfällt, entfällt auch die Sicherheit, dass das Konto auf denjenigen läuft, der es benutzt. Für einen Spielenden ist das zunächst bequem und später ein Problem, wenn eine Auszahlung an einer Identitätsfrage hängt.

Wer die Schweizer Limitenmechanik gewohnt ist – Verlustlimiten vor der ersten Wette, 72 Stunden Wartezeit bei einer Erhöhung – wird sich neu einrichten müssen. Die Konsequenz einer Sperre endet dort, wo das Sperrregister endet.

BC.Game – breites Angebot, kein Schweizer Rahmen

BC.Game steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit derselben Folgekette: keine Bewilligungsangabe mit Wirkung in der Schweiz, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Die Gespa kann Domains solcher Anbieter per DNS blockieren lassen; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.

Für den Spielenden ist die Blockierung ein eigenes Risiko, das nichts mit dem Wettangebot zu tun hat: Die Domain, die heute funktioniert, kann morgen nicht mehr erreichbar sein. Wo sich ein offenes Guthaben in diesem Moment befindet, ist eine Frage, die man vorher klären sollte und nicht danach.

Wer in der Schweiz regelmässig setzt, hat bei einem breiten Angebot ohne Schweizer Rahmen keinen Ansprechpartner, wenn ein Guthaben verschwindet. Das ist nicht Theorie, sondern die direkte Folge von Art. 4 BGS.

BetLabel – Registrierung ohne Schweizer Voraussetzungen

BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligungsangabe mit Geltung in der Schweiz liegt nicht fest. Damit entfallen Sperrregister, Schweizer Aufsicht und Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen. Nur Swisslos und die Loterie Romande haben eine Schweizer Bewilligung.

Was solche Marken attraktiv macht, ist oft die Registrierung: keine Wohnsitzprüfung, kein Ausweis gegen Adressdatenbanken, keine Verlustlimiten vor der ersten Wette. Man kann das als Freiheit lesen. Man kann es auch als Entfernung aller Mechanismen lesen, die den Schweizer Markt unbequem machen – und die unbequemen Mechanismen sind die, die einen Spieler mit einem Verlustproblem bremsen.

Wer die Bequemlichkeit will und den Verlust der Schutzmechanik bewusst in Kauf nimmt, sollte das wenigstens mit offenen Augen tun. Die 671 Domains auf der Sperrliste sind der Beweis, dass die Domain nicht dauerhaft verfügbar sein muss.

1xBet – bekannter Name, unveränderter Status

1xBet führt keine Schweizer Bewilligung, und daran ändert der Bekanntheitsgrad nichts. Die Folge: keine Bewilligungswirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Eine Freiwette bei Registrierung, die eine solche Marke bewirbt, ist rechtlich dieselbe Handlung wie jede andere Werbung für ein nicht bewilligtes Glücksspiel. Advertising für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer als Affiliate eine solche Seite betreibt, haftet nicht für den Anbieter, aber für die eigene Werbung.

Für den Spielenden ist wichtig: Die Werbung darf beschreiben, was es gibt, aber die blosse Existenz einer Werbung ist kein Beweis für eine Bewilligung. Die Gespa führt keine Liste bewilligter ausländischer Buchmacher, weil es in der Schweiz keine gibt.

22Bet – ein weiterer Name ohne Schweizer Zulassung

22Bet steht ohne Schweizer Bewilligung da; die Bewilligungslage lässt sich für die Schweiz nicht feststellen, was bedeutet, dass der Anbieter hier nicht auftreten darf. Kein Sperrregisteranschluss, keine Schweizer Aufsicht, kein Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.

Die interessante Frage bei solchen Marken ist nicht, was sie anbieten, sondern wo das Geld liegt. Bei Swisslos und der Loterie Romande gehen Auszahlungen nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Wo diese Bedingung fehlt, gibt es auch keine Garantie, dass eine Auszahlung auf das Konto des Kontoinhabers geht. Für einen Spielenden ist genau das die Bedingung, an der er im Streitfall hängt.

Wer ein Konto dort unterhält, sollte selbst nachfragen, an welche Zahlungswege der Anbieter tatsächlich auszahlt. Das ist eine Frage an den Anbieter, nicht an die Aufsicht, denn die Aufsicht hat hier nichts zu beaufsichtigen.

Pribet – Registrierung ohne Adressprüfung

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz liegt nicht vor. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.

Der Unterschied zu einem Schweizer Veranstalter liegt auf der Hand: Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und genau eine Registrierung pro Person, und die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und geprüft. Wo diese Prüfung fehlt, fehlt auch die Gewissheit, dass die Sperre eines Angehörigen nicht einfach umgangen wird – und das ist bei einem Haushalt mit einem Spielproblem die entscheidende Frage.

Ob eine solche Prüfung stattfindet, lässt sich von aussen nicht erkennen. Was sich erkennen lässt, ist der Status: keine Schweizer Bewilligung.

Wettigo – ein deutschsprachiger Auftritt ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo führt keine Schweizer Bewilligung; die Bewilligungslage hat in der Schweiz keine Bedeutung. Kein Sperrregisteranschluss, keine Schweizer Aufsicht, kein Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.

Ein deutschsprachiger Auftritt ist kein Hinweis auf eine Schweizer Zulassung. Die Sprache ist Marketing, die Bewilligung ist Recht, und die beiden haben bei diesen Marken nichts miteinander zu tun. Wer in Zürich oder Bern wohnt und ein deutschsprachiges Wettangebot sucht, findet das auch bei Swisslos – mit Bewilligung, mit Sperrregister und mit der Verpflichtung, vor der ersten Wette Verlustlimiten zu setzen.

Wer trotzdem eine dieser Marken nutzt, sollte wenigstens die Steuerfolge kennen. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert – der Freibetrag des Bundes liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent ein. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis – etwa im Thurgau – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettssteuer auf Einsätze gibt es nicht. Steuerfragen gehören zu einem Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Wo die Wahl endet und die Grenze beginnt

Die Wahl, um die es auf dieser Seite geht, ist eine Wahl zwischen zwei Systemen, nicht zwischen zehn Angeboten. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit Bewilligung, geschlossener Sportartenliste, Wohnsitzvoraussetzung, Verlustlimiten und Sperrregister. Auf der anderen Seite stehen acht Marken ohne Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg und mit dem Risiko, dass ihre Domain auf der Sperrliste landet.

Freiwetten gibt es in diesem Bild nur auf der ersten Seite, und auch dort nur mit Zustimmung der Gespa. Acht Zustimmungen für Swisslos und 24 für die Loterie Romande im Jahr 2025 sind kein Markt für Werbeversprechen, sondern ein Instrument der Aufsicht. Die Aktion der Loterie Romande mit ihren 7’000 Stück CHF 10 Spielguthaben ist das beste Beispiel: ein knappes, befristetes, nicht auszahlbares Guthaben mit einem statistischen Wert von weniger als der Hälfte des Nennbetrags.

Wer deshalb nach der grössten Freiwette sucht, sucht am falschen Ort. Die relevanten Zahlen liegen anderswo: bei der Verlustlimite, die vor der ersten Wette gesetzt werden muss, bei den 72 Stunden Wartezeit für eine Erhöhung, bei der Auszahlung, die nur auf das eigene Konto geht, und bei der Frage, ob eine Domain in einem Jahr noch erreichbar ist. Ein guter Rat für die Schweiz lautet daher: die Bewilligung prüfen, nicht den Bonus.

Häufige Fragen zur Freiwette bei Registrierung

Gibt es bei der Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande eine Freiwette?

Nicht als Regel. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die dokumentierte Aktion der Loterie Romande lief an 7 Tagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 und gab CHF 10 Spielguthaben in 7’000 Stück. Ein Konto zu eröffnen, um eine Freiwette abzuholen, funktioniert in der Schweiz nicht zuverlässig.

Warum sind Gratiswetten in der Schweiz selten und klein, und welche Rolle spielt die Gespa dabei?

Weil das Geldspielgesetz Gratisspielguthaben und Freispiele der vorgängigen Zustimmung der Gespa unterstellt (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht erteilt sie sparsam und begrenzt die Aktionen. Aus acht und 24 Zustimmungen im Jahr 2025 lässt sich nicht mehr als eine kleine, befristete Aktion bauen. Hinzu kommt, dass nur zwei Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten dürfen.

Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Freiwette wird nur der Gewinnanteil zurückbezahlt, der Einsatzanteil nicht. Bei CHF 10 Gratisguthaben zu Quote 2.00 werden CHF 20 gutgeschrieben, davon sind CHF 10 Gewinn. Rechnerisch liegt der durchschnittliche Wert von CHF 10 auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 bei rund CHF 4,85 – deutlich unter dem Nennwert, weil zusätzlich die Marge des Marktes abgeht.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos in Bezug auf Alter, Wohnsitz und Identität?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz nach Art. 47 Abs. 3 VGS, in der Praxis zusätzlich im Vertragsgebiet.

Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos gelten für Auszahlungen die üblichen Bedingungen für Konten im eigenen Namen: Zwei kostenlose Überweisungen pro Jahr auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto sind möglich, danach kann eine Kommission anfallen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen zuerst ins Wallet.

Was ist von Seiten ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei Registrierung bewerben?

Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Solche Anbieter hängen nicht am Schweizer Sperrregister, bieten keinen Schweizer Rechtsweg und können per DNS gesperrt werden – Ende 2025 standen 671 Domains auf der Sperrliste. Die Werbung selbst für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»