Gratis-Startguthaben für Sportwetten: die zwei Schweizer Wege und zehn Anbieter im Vergleich

Updated Oktober 2026
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Eine einzelne Münze liegt auf einer glatten Marmorplatte im Seitenlicht, der Hintergrund ist weich unscharf.

Was ein neuer Wettkunde in der Schweiz unter dem Wort «gratis» verstehen darf, ist gesetzlich vorbestimmt: Wer Gratisspielguthaben verteilen will, braucht vorher das Einverständnis der Aufsicht. Die Folge ist unspektakulär und für den Leser ungewohnt — ein Markt mit zwei Veranstaltern, wenigen Aktionen und Beträgen, die im Ausland niemanden hinter dem Ofen hervorlocken würden. Rund um diese zwei Wege werben Dutzende ausländische Seiten mit Summen, die hierzulande nie bewilligt wurden.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Informationen der Gespa und die veröffentlichten Bedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.

Wie die Anbieter im Überblick abschneiden

Zehn Namen, zwei Rechtsordnungen. Das ist die ganze Spannung dieses Vergleichens, und sie lässt sich nicht durch eine hübschere Tabelle wegdiskutieren. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben. Alle anderen Namen auf dieser Liste haben keine Schweizer Bewilligung.

Deshalb steht in der Einordnung zu jedem ausländischen Anbieter derselbe Vermerk. Ein Anbieter ohne Bewilligung ist nicht automatisch ein Betrüger, aber er ist ein Anbieter ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anschluss an das hiesige Sperrregister und ohne hiesigen Rechtsweg. Diese vier Punkte sind keine Formalien, sondern das, was der Schweizer Rahmen einem Wettenden tatsächlich verschafft.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Betclic keine Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Jackbit keine Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
IviBet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
HornetBet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
Unibet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
BDMBet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
DirectionBet keine Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
BillyBets keine Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz

Auffällig an dieser Aufstellung ist weniger die Zahl der Nein als die Gleichförmigkeit dahinter. Für keinen der acht ausländischen Namen lässt sich eine Bewilligung feststellen, die in der Schweiz Wirkung hätte. Eine ausländische Konzession — woher auch immer — entfaltet hier keine Kraft, und damit trägt sie auch nichts zur Frage bei, ob auf ein Gratisguthaben ein Anspruch besteht. Wer auf der Seite eines solchen Anbieters ein Guthaben erspielt, hat seinen Anspruch gegen eine Firma im Ausland und muss ihn dort durchsetzen.

Die Rangfolge dieser Vergleichs ergibt sich daraus nicht aus der Höhe eines beworbenen Betrags, sondern aus der Frage, was ein Wettender im Streitfall in der Hand hat. Nach diesem Massstab stehen die beiden Schweizer Veranstalter vorn, und zwar nicht knapp.

Wie die beiden Gruppen zu bewerten sind, und was die zwei Bewilligungen konkret bedeuten, steht in den Abschnitten zur Rechtslage und zu den Aktionen. Hier bleibt die Feststellung: Ein Vergleich von Gratisangeboten, der die Bewilligungsfrage ausblendet, vergleicht die falsche Sache.

Grundlagen: was ein Startguthaben in der Schweiz überhaupt ist

Zwei Begriffe, die im Alltag durcheinandergehen, sind rechtlich nicht dasselbe. Das Gesetz spricht von Gratisspielguthaben, wenn ein Veranstalter kostenlos Guthaben für das Spiel zur Verfügung stellt. Die Marktsprache kennt daneben die Gratiswette oder Freiwette, bei der eine Wette ohne Einsatz des Spielenden abgerechnet wird. In beiden Fällen handelt es sich um eine Werbeleistung, nicht um einen Anspruch des Kunden.

Ein Fernglas liegt auf dem Geländer einer Aussichtsplattform über einem See, dahinter flache Hügel im Dunst.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Genau hier liegt der Punkt, an dem sich die Erwartung des Suchenden und die Schweizer Wirklichkeit scheiden. Der Suchende stellt sich einen Betrag vor, den er einzahlt und verdoppelt bekommt, oder ein Startkapital, das ohne eigene Einzahlung auf dem Konto liegt. Die Schweiz kennt beides nur in der Form, die ein Veranstalter kraft Bewilligung anbieten darf — und Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Ein Veranstalter kann also nicht einfach eine Aktion ausrufen, weil der Marketingkalender es verlangt.

Der praktische Kern jeder Aktion liegt ohnehin nicht im Betrag, sondern in vier Fragen. Wie lange gilt das Guthaben? Ab welcher Quote zählt eine Wette für die Erfüllung einer Bedingung? Fliesst der eigene Einsatz bei einem Gewinn zurück? Und lässt sich das Guthaben am Ende auszahlen? Die letzte Frage ist die entscheidende, und die Antwort der Schweizer Veranstalter ist eindeutig: Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich dagegen kaufen, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Unterschied zwischen gekauftem und geschenktem Guthaben ist also nicht nur ein Wort: Das eine gehört dem Spielenden und ist unter Bedingungen auszahlbar, das andere bleibt im Spiel.

Wer die Grundlagen prüfen will, findet sie in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht in einer Werbeanzeige. Das ist langweiliger als ein Countdown auf einer Landingpage. Es nützt mehr.

Rechtslage: warum die Auswahl so klein ist

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern — nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer Wetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Konzession, gleich ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat hier keine Wirkung.

Ein schweres Holztor mit eisernem Griff in einer alten Steinmauer, Efeu rankt an der Seite hoch.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die zwei Veranstalter und ihre Gebiete

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt unter dem Namen Sporttip die Sportwetten und hat ihren Sitz in Basel; sie veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Daraus folgt etwas, das viele Suchende erst beim Registrieren merken: Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Zürcher kommt an Jouez Sport nicht heran, eine Genferin nicht an Sporttip. Wer umzieht, verliert den Zugang nicht automatisch, aber die Registrierung ist an das Gebiet gebunden.

Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.

Was überhaupt gewettet werden darf

Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026). Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, ebenso Eckball- und Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion sucht man vergebens. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht reguliert und damit Sache des jeweiligen Anbieters.

Diese Enge ist keine Schikane, sondern der Preis der Bewilligung. Wer sich über fehlende Exotenmärkte ärgert, ärgert sich über das Modell, nicht über einen einzelnen Anbieter.

Der Schutz, den eine Bewilligung mitbringt

Wettende müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und Minderjährige werden online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität, ist die Regel. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind untersagt.

Das Sperrwesen der Schweiz hängt an der Spielsperre: Überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und Selbstsperrende werden in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Ein Spieler, der eine unbefristete Spielsperre eintragen lässt, sperrt sich damit auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Angebote im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, steht ausserhalb dieses ganzen Apparats. Er ist nicht im Register erfasst, kein Schweizer Veranstalter kennt seine Sperre, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Ein Testkauf der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigt im Übrigen, wie wenig selbst an bewilligten Verkaufsstellen garantiert ist: Bei 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Hinweis auf das Alter an der Ladenkasse ist kein Schutzsystem.

Die Aufsicht im Hintergrund

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren — die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt für dieses Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Für den Leser heisst das: Eine Domain, die gestern noch ging, kann morgen weg sein. Wer sein Guthaben dort liegen lässt, plant mit einem Zugang, der keine Bestandsgarantie hat.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht je nach Kanton ab. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein normaler Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grössenordnung und zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Steuerliche Fragen klärt man mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung.

Der ausländische Weg und seine Kosten

Ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten zu veranstalten ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz und Fair-Play-Kontrolle bestehen nicht.

Dasselbe gilt für die Werbung: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Hinweis, den sich jede Seite gefallen lassen muss, die mit einem grossen Gratisbetrag für ein nicht bewilligtes Angebot wirbt.

verantwortungsvoll spielen: Limiten kommen vor der ersten Wette

Eine Schweizer Besonderheit, die keinen Werbeslogan trägt: Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss verlangen, dass vor der Teilnahme ein oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste festgelegt werden. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, unter 21 Jahren, von CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die 72 Stunden sind eine der wenigen Stellen, an denen der Rahmen dem Spielenden aktiv im Weg steht, und das ist beabsichtigt. Der Gesetzgeber verlangt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer an einem schlechten Abend die Limite hochsetzen will, kommt nicht durch. Genau darum gibt es die Frist.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Warum die Limiten auch für Aktionsguthaben gelten

Hier hakt die Praxis ein, und hier hakt sie zu Recht. Eine Verlustlimite begrenzt das, was ein Konto verlieren kann — nicht das, was eingezahlt wurde. Wer nur ein Gratisguthaben aus einer Aktion einsetzt, hat kein Geld eingezahlt, kann aber Verluste aus weiteren Wetten auf dem Konto anhäufen. Die Limiten gelten daher auch dann, wenn ausschliesslich Guthaben aus einer Aktion eingesetzt wird. Ein Spielender, der annimmt, ein Aktionsguthaben laufe an seiner Limite vorbei, versteht das Instrument falsch.

Für die Praxis heisst das: Die erste Handlung nach der Registrierung sollte nicht die Eingabe eines Aktionscodes sein, sondern das Setzen der eigenen Limiten. Wer das nachholt, während bereits Wetten laufen, hat die Reihenfolge verloren.

Was die Aktionen für gefährdete Spieler bedeuten

Ein Gratisguthaben senkt die Einstiegshürde auf null. Für einen Gelegenheitswettenden ist das ein Geschenk. Für jemanden, der sein Spielen ohnehin schwer dosiert, ist es ein Anlass mehr, am Konto zu bleiben — und ein Aktionsguthaben ist kein Ersatz für ein gesundes Mass.

Wer merkt, dass die Limiten jede Woche ausgeschöpft werden, findet Hilfe bei den Veranstaltern selbst, bei den kantonalen Beratungsstellen und über das Spielsperrsystem. Eine Sperre, die man sich selbst einträgt, ist keine Schwäche, sondern eine Entscheidung, die später niemand für einen treffen kann — und sie lässt sich erst nach drei Monaten wieder lösen.

Gratisspielguthaben: was die beiden Schweizer Aktionen hergeben

Die Zustimmungspflicht der Gespa erklärt, warum sich die Aktionen der beiden Veranstalter in einem engen Rahmen bewegen. Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind Zahlen, die man sich an einem Schreibtisch mit einer Liste erhoffter Gratisaktionen einmal vor Augen führen sollte. Es gibt also Aktionen — nur sind sie so dimensioniert, dass ein Gast auf einer ausländischen Seite darüber lächeln würde.

Die jüngste grössere Aktion der Loterie Romande hiess «JouezSport – Patinoires et Stades» und lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Man muss das nicht schönreden: CHF 10 sind CHF 10. Aber an dieser Aktion lässt sich die ganze Mechanik studieren, und damit ist sie wertvoller als ihr Nennbetrag. Es gab eine Frist für die Eingabe des Codes, eine Frist für die Gültigkeit des Guthabens, eine mengenmässige Begrenzung und das klare Ausschlusskriterium der Auszahlbarkeit. Ein Suchender, der einen solchen Aufbau einmal verstanden hat, stellt bei jeder anderen Aktion sofort die richtigen Fragen.

Was ein Aktionsguthaben im Mittel wert ist

Der Nennbetrag verrät nichts über den Nutzen, weil er die Wahrscheinlichkeiten ignoriert. Rechnen lässt sich trotzdem etwas, wenn man ein Beispiel annimmt: Aktionsguthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Aus beiden Quoten ergibt sich ein Auszahlungsanteil von etwas über 95 % und damit eine Marge des Veranstalters von knapp unter 5 %. In diesem Szenario liegt der durchschnittliche Nutzen dieses Guthabens bei knapp CHF 4,50 — genauer in einem Band von rund CHF 4,30 bis CHF 4,70, weil die Marge je nach Markt und Sportart um einige Zehntel schwankt. Der Rechenweg ist der übliche: CHF 10 × 0,90 ÷ 1,90 ergibt das um die Marge gekürzte Netto eines Gewinnfalls, multipliziert mit dem Auszahlungsanteil der beiden Quoten.

Das ist der erwartete Wert über viele Wetten hinweg und ausdrücklich keine Gewinnprognose. Die eine Wette gewinnt oder verliert; das Guthaben ist im ersten Fall einen bis zwei Franken weniger wert als sein Aufdruck, im zweiten Fall ist es weg. Das Muster, das dieser Zahl zu entnehmen ist, ist das langweilige: Der Wert eines Gratisspielguthabens liegt unter dem Nennbetrag, und er liegt unter dem Nennbetrag, egal wie schön die Nuller-Reihe auf der Werbefläche gesetzt ist.

Zwei Dinge entscheiden über den tatsächlichen Nutzen, mehr als jede Quote. Erstens die Frist, denn ein 30 Tage gültiges Guthaben auf einem Sportkalender, der zwei Wochen Sommerloch enthält, ist ein anderes Produkt als dasselbe Guthaben im Januar. Zweitens die Auszahlbarkeit, und da ist die Antwort der Schweizer Veranstalter: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Was daraus gewonnen wird, bleibt im Wallet — solange, bis es auf eine Wette geht, die verliert.

Was ausländische Seiten mit grossen Summen bewerben

Hier wird der Ton der Werbung laut. Beträge in der Höhe eines Monatslohns, «100 %» auf die ersten Einzahlung, Bedingungen in Fussnoten, die niemand liest. Für keine dieser Seiten besteht eine Schweizer Bewilligung, und die Werbung dafür ist nach dem Geldspielgesetz verboten. Ausländische Veranstalter dürfen hier nicht auf Kundensuche gehen, also tun sie es über Domänen, die auf der Sperrliste landen und innert Stunden ersetzt werden.

Die Frage, ob ein beworbener Betrag gross genug ist, um das fehlende Rechtsschutzsystem aufzuwiegen, stellt sich jeder Leser selbst. Die Antwort hängt nicht von der Zahl ab, sondern davon, was er bei Streit über sein Guthaben tun kann. Bei einem Schweizer Veranstalter kann er sich beschweren und im Zweifel klagen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung muss er den Anspruch in einem fremden Staat geltend machen. Das ist der Handel, und es ist ein schlechter.

Die Bedingungen lesen, die eine Gratiswette erst definieren

Bei jedem Angebot sind drei Stellen zu prüfen, bevor eine Einzahlung fliesst. Ob der eigene Einsatz bei einem Gewinn zurückfliesst — bei einer klassischen Freiwette tut er das meist nicht, der Gewinn besteht dann aus dem Nettogewinn. Ab welcher Mindestquote eine Wette für eine allfällige Bedingung zählt. Und welche Frist für die Nutzung gilt. Diese drei Regeln entscheiden über den Wert eines Angebots stärker als dessen Höhe, und sie stehen selten auf dem Plakat.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Nun zur Bewertung. Die Reihenfolge folgt der Systematik dieses Vergleichs: zuerst die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter, danach die acht ausländischen Namen, die Schweizer Spielende antreffen. Alle zehn werden nach denselben Kriterien beurteilt; die Bewilligungsfrage ist eines davon und nicht das einzige.

Swisslos Sporttip: der Ostschweizer Veranstalter mit dem dichtesten Regelwerk

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und betreibt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Bewilligungsgrundlage sind eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa; damit gehört Sporttip zu den beiden Veranstaltern, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Was die Nutzung angeht, ist Sporttip nüchtern und streng. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer einen Zweitwohnsitz in Basel und einen Erstwohnsitz in Genf hat, klärt die Zuständigkeit besser vorher.

Beim Einsatz gibt es klare Grenzen: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein CHF 2’000-Einzel auf ein Fussballspiel ist damit nicht möglich, und das ist keine Panne, sondern Auslegung.

Die Auszahlungsseite verdient einen eigenen Blick. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von all dem ausgenommen, weil es nicht auszahlbar ist.

Der Gewinnbetrag folgt einer eigenen Rundungsregel: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Abrundung ist kleinlich, aber sie steht in den Bedingungen und nicht im Ermessen eines Sachbearbeiters.

Die Wettarten selbst sind sauber geregelt, was für den gelegentlichen Spieler mehr wert ist als ein exotischer Markt. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer glaubt, Cash-Out sei ein Ausstieg zum fairen Preis, wird hier eines Besseren belehrt.

Wer sportlich kombiniert, findet den Kombiboost, und er ist stärker an Bedingungen geknüpft, als der Name vermuten lässt. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Sprünge sehen nach einer Progression aus, sind aber in erster Linie eine Anleitung zum Wetten mit höherem Risiko. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ein Punkt, der in keiner Werbung steht: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Fazit. Ein Veranstalter, dessen Stärke in der Nachvollziehbarkeit liegt und nicht im Angebot: Wer den Gewinnbetrag, den Zeitpunkt der Auszahlung und die Gültigkeit eines Cash-Out selbst nachlesen kann und dabei auf Bedingungen stösst, die auch noch kohärent sind, hat mehr gewonnen als jemand, der einen exotischen Markt mehr hat. Die Rundungsregel, die Auszahlungsgrenze von CHF 1’000 pro Quittung und die 26-Wochen-Frist für Gewinne zeigen, dass hier jeder Franken durch eine Regel läuft. Ein Kombiboost mit vier Voraussagen ab Quote 1.50 ist nicht das Geschenk, als das er beworben wird. Die Gebietsbeschränkung bleibt die härteste Kante.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg mit dem klaren Wallet

Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch sie hat eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Beim Geld ist die Loterie Romande erstaunlich geradlinig. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ebenso das Wallet-Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Bei den zusätzlichen Zahlungsarten ist die Loterie Romande zurückhaltend. Wer im Swisslos-Umfeld nach Zahlungsarten schaut, stösst auf PostFinance Pay für das Aufladen des Spielkontos, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Für Jouez Sport nennt die Westschweizer Veranstalterin in dieser Hinsicht keine vergleichbare Angabe, und damit bleibt offen, welche Zahlungswege sie im Einzelfall anbietet. Ein Blick in das eigene Konto vor der Einzahlung klärt das schneller als jede Übersicht.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt, wie die Loterie Romande Promotionsguthaben dosiert: CHF 10 Spielguthaben für einen innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegebenen Code, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Die Grenze von 7’000 Stück ist ein Hinweis darauf, dass Aktionen unter Beteiligung der Aufsicht mengenmässig zugeschnitten werden.

Fazit. Der reizvollste Aspekt dieses Angebots ist die kleine, harte Regel, die alles andere steuert: CHF 10’000 pro 30 Tage als Einzahlungsgrenze und als Guthabenhöhe. Für einen Spielenden mit normalem Einsatzverhalten ist diese Limite irrelevant, und genau das ist ihr Sinn. Sie greift nur für jemanden, dessen Monatsumsatz sie ohnehin schon überschreitet. Wer Promotionsguthaben als Wert betrachtet, findet hier die klarsten Verhältnisse: CHF 10, 30 Tage, kein Auszahlungsanspruch, keine Ausnahme. Der Preis dieser Klarheit ist ein Angebot, das in der Werbung nicht mithalten kann — und ein Aktionskalender, der an den Spielplan der National League gebunden ist.

Betclic: ohne Schweizer Bewilligung im Gespräch

Betclic führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten; eine ausländische Konzession hat nach dem Geldspielgesetz keine Geltung in der Schweiz. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Eine gemeldete Bewilligung ändert an keinem dieser Punkte etwas, weil sie in der Schweiz keine Kraft entfaltet.

Wer ein Konto bei Betclic führt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens: keine Verlustlimiten nach hiesigem Vorbild, keine Einbindung in das Sperrsystem, keine Helpline mit dem Zugriff, den eine Schweizer Spielsperre mit sich bringt. Das ist keine moralische Wertung, sondern eine Aufzählung von Zuständigkeiten.

Fazit. Wer Gewinne oberhalb der üblichen Grössenordnung erwartet, sollte die Zuständigkeitsfrage zuerst klären, nicht die Quote. Betclic steht einem Schweizer Wettenden nicht offen, wenn er im Streitfall einen hiesigen Ansprechpartner braucht. Genau dieser Anspruch ist hier nicht erfüllbar, unabhängig davon, wie übersichtlich die Seite aufgebaut ist.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung im Gespräch

Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Für ausländische Anbieter gilt derselbe Rahmen: keine Bewilligung nach dem BGS, keine Wirkung einer ausländischen Konzession in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Organisiert ein Anbieter Sportwetten ohne hiesige Bewilligung, ist das nach dem Geldspielgesetz strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre; bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Fazit. Die Frage, die über diesem Namen steht, ist nicht die nach dem Willkommensangebot, sondern die nach dem Durchsetzungsweg. Wer dort Guthaben stehen lässt, muss wissen, dass sein Anspruch den Schweizer Boden nicht betritt. Für Spielende, die eine Aktion als Gratisversuch ohne Geldrisiko verstehen, bleibt der Konflikt: Das Guthaben ist gratis, die Durchsetzung nicht.

IviBet: ohne Schweizer Bewilligung im Gespräch

IviBet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Damit gelten die vier Folgen, die für alle acht ausländischen Namen gleich sind: keine Wirkung einer ausländischen Konzession, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domäne über die Sperrliste der Gespa per DNS blockiert wird. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, die blockierte Namen innert Stunden ersetzen.

Fazit. Sperrlisten und Domain-Wechsel sind der Grund, warum ein Guthaben bei einem nicht bewilligten Anbieter eine Haltbarkeit von ungewisser Länge hat. Wer dort spielt, sollte sich vorher überlegen, was passiert, wenn die Seite am nächsten Morgen nicht mehr erreichbar ist. Das ist keine Drohung, sondern die praktische Konsequenz aus einem System, das gegen solche Domänen arbeitet.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung im Gespräch

HornetBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung, die in der Schweiz gelten soll, kann nur von der zuständigen Aufsicht nach dem Geldspielgesetz erteilt werden, und die Zahl der Veranstalter ist auf zwei begrenzt. Alles, was daneben existiert, ist ein ausländisches Angebot ohne hiesige Aufsicht — mit den bereits beschriebenen Folgen für Sperrregister und Rechtsweg.

Fazit. Der Auftritt einer Seite sagt nichts über ihre Zuständigkeit. Bei HornetBet wie bei jedem anderen Namen dieser Gruppe bleibt ein Schweizer Spielender auf sich selbst gestellt, sobald ein Gewinn, eine Sperre oder eine Kontoschliessung strittig wird. Wer auf ausländischen Plattformen spielt, sollte sein Guthaben entsprechend klein halten — nicht weil die Seite unseriös ist, sondern weil niemand in der Schweiz für sie einsteht.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung im Gespräch

Unibet zählt zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Der Name ist vielen Schweizer Wettenden geläufig, was an der Bewilligungsfrage nichts ändert: Bekanntheit ist kein Aufsichtsverhältnis. Es besteht kein Anschluss an das Register der gesperrten Personen, und die Domänen können über die Sperrliste blockiert werden. Eine in einem anderen Staat erteilte Bewilligung gilt hier nicht.

Fazit. Ein bekannter Name kann eine trügerische Sicherheit erzeugen. Wer Unibet gegenüber den zwei Schweizer Veranstaltern abwägt, sollte die Breite des Angebots gegen den fehlenden hiesigen Rechtsweg stellen. Der Vergleich fällt nicht für die grössere Auswahl aus, sondern für den Ansprechpartner, den man im Streitfall anrufen kann.

BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung im Gespräch

BDMBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten; jede andere Konstellation ist ein Angebot ohne hiesige Bewilligung mit allen Konsequenzen: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schutz durch die Aufsicht, und die Einzugsmöglichkeit von Einsätzen und Gewinnen in Verfahren gegen den Anbieter.

Fazit. Wer hier zugunsten eines Gratisangebots einsteigt, sollte den tatsächlichen Wert dieses Angebots gegen einen möglichen Totalverlust stellen. Dieser Vergleich entscheidet sich nicht an der Höhe der beworbenen Summe, sondern daran, wie viel ein Spielender bereit ist, ohne Schweizer Aufsicht zu riskieren.

DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung im Gespräch

DirectionBet gehört zur selben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Konzession im hiesigen Recht, keine Verbindung zum Sperrregister der Gespa, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domänen des Anbieters können auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden.

Fazit. Ein Schweizer Spielender schuldet diesem Anbieter nichts und hat von ihm nichts zu erwarten, sobald ein Konflikt entsteht. Wer die Wahl zwischen einem bewilligten Veranstalter und einem nicht bewilligten Anbieter hat, wählt nicht zwischen zwei Geschäftsmodellen, sondern zwischen zwei Zuständigkeiten — und eine davon endet an der Landesgrenze.

BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung im Gespräch

BillyBets ist der letzte Name dieser Gruppe und trägt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Damit bleibt es bei den vier Punkten, die für alle acht ausländischen Anbieter gelten: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Rechtsweg, Domänenblockade möglich.

Fazit. Ein ausländisches Gratisangebot und ein Schweizer Promotionsguthaben von CHF 10 stehen nicht in einem quantitativen Verhältnis, sondern in einem qualitativen: Beim einen gibt es einen Veranstalter mit Bewilligung und einen Ansprechpartner, beim anderen ein Guthaben, dessen Wert davon abhängt, wie gut die Firma im Ausland erreichbar bleibt. Für einen Spielenden, der ein Gratisangebot als Test ohne eigenes Geld versteht, ist das eine Rechnung, die er selbst aufstellen muss. Für alle anderen bleibt die Spielwiese in der Schweiz schmal.

Was ein Gratis-Startguthaben in der Schweiz nicht leisten kann

Es gibt eine Erwartung, die in dieser Frage steckt, und sie lässt sich nicht erfüllen. Ein Startguthaben, das den Wettenden mit einem ansehnlichen Kapital ausstattet und ihm freie Wahl zwischen Märkten, Sportarten und Ereignissen lässt, existiert in der bewilligten Schweizer Ordnung nicht. Dafür sind drei Dinge verantwortlich: die Zustimmungspflicht bei Gratisspielguthaben, die geschlossene Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten und die Begrenzung der Veranstalter auf zwei.

Wer diese drei Bedingungen akzeptiert, bekommt im Gegenzug etwas, das keine ausländische Plattform bietet. Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen, verbindliche Limiten vor der ersten Wette, ein Sperrsystem, das über Casinos und Landesgrenzen hinweg wirkt, und einen Rechtsweg in der Schweiz. Der Suchende nach einem Gratis-Startguthaben sollte sich also zuerst fragen, was er eigentlich sucht: ein Gratisgeschenk oder ein bewilligtes Spiel.

Ein letzter Hinweis zum Wort «gratis». Bei Aktionsguthaben, das nicht auszahlbar ist, hat der Spielende kein Anrecht auf das Geld, sondern die Erlaubnis, es einzusetzen. Diese Erlaubnis verfällt — bei der Aktion der Loterie Romande nach 30 Tagen. Wer sie nutzt, spielt mit dem Hausgeld und nicht mit seinem eigenen. Das ist ein beruhigender Gedanke, aber er erklärt auch, warum der Wert eines solchen Guthabens unter seinem Nennbetrag liegt. Der durchschnittliche Nutzen von CHF 10 Aktionsguthaben auf einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1.90 liegt in der Gegend von CHF 4,50. Das ist keine Enttäuschung, sondern die ehrliche Antwort auf die Frage, was ein beworbener Betrag wert ist, wenn man die Marge des Veranstalters mitrechnet.

Häufige Fragen zum Startguthaben

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?

Nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern, und nur im Rahmen ihrer Promotionsaktionen. Die Loterie Romande bot in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, insgesamt 7’000 Stück. Ein automatisches Startguthaben für jede Neuanmeldung kennt das Schweizer System nicht.

Warum sind Gratisspielguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?

Weil Gratisspielguthaben vorher die Zustimmung der Gespa braucht. Die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — für ein ganzes Jahr und für alle ihre Produkte. Dazu kommt die Begrenzung der Veranstalter auf zwei, die es in der Schweiz nicht zu einem Wettbewerb um die grössten Willkommensgeschenke kommen lässt.

Lässt sich ein Startguthaben auszahlen oder ist es nur Spielguthaben mit Bedingungen?

Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos gilt das ausdrücklich für Gratisspielguthaben aus Promotionen, bei der Loterie Romande ebenso für die CHF 10 der Aktion, die zudem nach 30 Tagen verfällt. Gekauftes Spielguthaben ist davon zu unterscheiden: Es lässt sich unter Bedingungen auszahlen, ab der dritten Auszahlung innert 365 Tagen mit einer möglichen Kommission von 3 %.

Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisspielen der Einsatz mit ausbezahlt?

Das hängt an der Konstruktion des jeweiligen Angebots. Bei einer klassischen Freiwette wird nur der Nettogewinn gutgeschrieben, der Einsatz kommt nicht zurück, weil er nicht vom Spielenden stammt. Bei den beiden Schweizer Aktionen handelt es sich um Spielguthaben, das dem Wallet gutgeschrieben wird — was daraus gewonnen wird, bleibt im Wallet und ist nicht auszahlbar.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Limiten setzt der Spielende selbst, der Veranstalter muss sie verlangen. Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Was ist von ausländischen Seiten mit Gratis-Startguthaben ohne Schweizer Bewilligung zu halten?

Sie haben keine Bewilligung für die Schweiz, und Werbung dafür ist hier verboten. Eine ausländische Konzession hat keine Wirkung, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domänen können über die Sperrliste per DNS blockiert werden. Einsätze und Gewinne sind in Verfahren gegen den Anbieter einziehbar.

Wie hoch ist die Steuerfreiheit bei Gewinnen aus Schweizer Sportwetten?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht je nach Kanton ab. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»