Gratis-Startguthaben bei Schweizer Sportwetten: zwei Wege, kein Geschenk

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyballnetz am Sandstrand eines Sees, späte Nachmittagssonne, das Wasser liegt glatt im Hintergrund

Auf dem Papier klingt ein Startguthaben grosszügig. In der Schweiz darf es nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa überhaupt ausgegeben werden — und einer der beiden bewilligten Veranstalter hat im Winter 2025/26 genau CHF 10 Spielguthaben verteilt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande war ein zeitlich auf den Winter 2025/26 begrenztes Angebot für Stadiongänger.

Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Die Ausgangslage im Gratis-Guthaben-Markt: zwei Anbieter, viele Wege drumherum

Wer in der Schweiz nach Sportwetten mit Startguthaben sucht, trifft auf eine Situation, die es so in kaum einem anderen Markt gibt. Es gibt nicht zehn Anbieter, die sich mit Neukundenboni überbieten. Es gibt zwei — und alles, was daneben angeboten wird, kommt aus dem Ausland und darf hier gar nicht stattfinden.

Das ist keine Marktlücke, das ist eine Marktkonstruktion. Der Bund hat das Veranstalten von Sportwetten den Kantonen überantwortet, die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt, und diese Zwei verteilen sich geografisch sauber: Swisslos im Osten und in der Mitte, die Loterie Romande im Westen. Wer als Wettende in Zürich wohnt, kann bei der Loterie Romande kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht rein. Es gibt keine dritte Option, und es gibt keinen Anbieter, bei dem das anders wäre.

Was ein «Gratis-Startguthaben» in diesem Rahmen überhaupt bedeuten kann, ist deshalb die erste und wichtigste Frage der ganzen Angelegenheit. Ein Guthaben ohne Einzahlung ist in der Schweiz nicht der Standardweg zum Spielerkonto — es ist eine Ausnahme, die eine Bewilligung braucht. Das verändert den Blick auf jede Werbung, die mit einem Gratisbetrag lockt.

Warum dieser Markt anders tickt als der deutsche

In Deutschland konkurrieren Dutzende Buchmacher um denselben Neukunden und schieben sich Boni, Freiwetten und Quotenerhöhungen zu. In der Schweiz gibt es diesen Wettbewerb um den Neukunden nicht, weil es ihn nicht geben darf. Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, kein gemeinsamer Markt.

Das heisst nicht, dass es nichts gibt. Es heisst, dass man genauer lesen muss. Ein Haus, das keine Konkurrenz fürchtet, muss nicht mit dem grosszügigsten Einstieg locken. Genau deshalb sind die Bedingungen der Aktionen hierzulande nicht Beiwerk, sondern der eigentliche Inhalt. Wer sich ein Konto einrichtet, um CHF 10 abzuholen, sollte vorher wissen, dass diese CHF 10 nicht auf dem Bankkonto landen werden.

Die Kehrseite: Es gibt keinen Anbieter, der den Schweizer Markt mit einer Rekordfreiwette aufmischt. Wer auf einen Anbieterwechsel mit Prämie hofft, wartet vergeblich. Was bleibt, ist die sorgfältige Prüfung des einen Wegs, der für die eigene Wohnregion offensteht — und die nüchterne Einschätzung, was dort zu holen ist.

Was ein Guthaben ohne Einzahlung in der Praxis wert ist

Ein Gratisspielguthaben ist kein Geldgeschenk, sondern eine Erlaubnis, mit fremdem Einsatz zu spielen. Seine Merkmale sind immer dieselben: eine bestimmte Menge, eine Frist, in der es verwendet werden muss, und ein Ausschluss von der Auszahlung. Genau diese drei Angaben entscheiden über den tatsächlichen Gegenwert, nicht die Zahl auf dem Werbebanner.

Die Loterie Romande hat in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» genau das vorgemacht. CHF 10 Spielguthaben für ein verifiziertes Konto, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Man kann diesen Betrag in einem einzigen Wettschein verbrauchen oder auf mehrere kleine Wetten streuen. Ein Vermögen ist es nicht, und der Tag, an dem es verfällt, kommt früher, als den meisten lieb ist.

Bleibt das eine Betrag für sich betrachtet ein Taschengeldposten, gerät die Frage nach dem Preis dieses Guthabens aus dem Blick. Denn der eigentliche Aufwand liegt nicht beim Guthaben, sondern beim Weg dorthin: Identitätsprüfung, Wohnsitznachweis, Verlustlimiten vor der ersten Wette. Das ist die Rechnung, die in keiner Werbung steht.

{{neukundenangeb}} Der Vergleich der Schweizer Veranstalter im Überblick

Die folgende Gegenüberstellung zeigt, was die beiden bewilligten Veranstalter trennt. Sie ersetzt keinen Betriebsvergleich im Detail — sie ordnet zuerst die Bewilligungsfrage ein, weil diese bei ausländischen Marken das ganze Bild verschiebt.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel (Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel (Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Betclic Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
WirWetten Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
20Bet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
Rainbet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
MyStake Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
bet-at-home Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz
BetPanda Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz: nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz

Die zwei Zeilen oben und die acht darunter gehören nicht in dieselbe Schublade, und die Tabelle soll das sichtbar machen, nicht eine Rangfolge der zehn. Schweizer Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und eine Bewilligung dafür gilt nur in der Schweiz. Ausländische Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen; verglichen werden sie an denselben Kriterien, aber «ohne Schweizer Bewilligung» ist keine Fussnote, sondern der entscheidende Eintrag.

Wer nach einem dritten bewilligten Anbieter sucht, wird nicht fündig. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; veröffentlicht wird nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Das ist ein hartes Marktfaktum und erklärt, weshalb die Auswahl an Gratisaktionen so dünn ist.

Spannender als die Bewilligungsspalte ist ohnehin die Frage, wer wohin darf. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus, praktisch also dort, wo der Veranstalter tätig ist.

Für einen Grossteil der Deutschschweizer Wettenden heisst das schlicht: Es gibt genau ein Haus, das infrage kommt. Auswahl zwischen zwei Schweizer Anbietern hat man nur, wenn man im Grenzgebiet wohnt oder den Wohnsitz wechselt — ein wenig praktikabler Zugang zur Wahlfreiheit. Alle anderen wählen nicht zwischen zwei Schweizer Häusern, sondern zwischen einem Schweizer Haus und einem ausländischen, das keine Bewilligung hat.

Die Zahl der Verkaufsstellen macht die Grösse der Loterie Romande greifbar: 2’350 in der Westschweiz, dazu 221 Mitarbeitende, mit Kontaktadresse in Lausanne. Swisslos sitzt als Genossenschaft in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Beides sind öffentlich-rechtlich geprägte Strukturen mit gemeinnützigem Zweck, keine privaten Wettplattformen. Wer einen Anbieter sucht, der sich wie ein Wettanbieter benimmt — Boni im Wochentakt, Live-Stream, Quotenkampf —, sucht in der Schweiz am falschen Ort.

Registrierung, Mindestalter und was vor der ersten Wette passiert

Der Einstieg verläuft bei Swisslos in einer Reihenfolge, die den Gratisgedanken sofort relativiert. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Ausfüllen des Formulars ist der letzte Schritt, nicht der erste.

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das gehört zur Aufrichtigkeit dieses Marktes: Wer sich anmeldet, trifft Entscheidungen über sich selbst, bevor er eine Quote sieht.

Bei Sporttip-Wetten gilt ein Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gratisspielguthaben ist damit kein Hebel für eine grosse Wette — es passt in genau dieses Korsett.

Bleibt die Frage nach dem Alter und nach der Rolle. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine saubere Regel, und wer regelmässig auf die eigene Liga wettet, sollte sie kennen — sie steht in den Teilnahmebedingungen und nicht in einer Fussnote.

Was die beiden Häuser beim Angebot trennt

Auffällig oft wird der Kombiboost von Sporttip als Antwort auf die Bonusfrage präsentiert. Er gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die vier Voraussagen mit Mindestquote sind die eigentliche Hürde, nicht der Satz von 5 %.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Quote sieht, die sprudelt, hat es hier mit einem einmaligen Instrument zu tun.

Ein Gratisspielguthaben ist bei beiden Häusern nicht auszahlbar. Das wird später an mehreren Stellen wichtig, gehört aber schon in die Übersicht: Der Unterschied zwischen einem Guthaben und einem Betrag auf dem Bankkonto ist in dieser Rechtsordnung grundsätzlich und nicht verhandelbar.

{{grundlag}} Grundlagen: Wie ein Startguthaben funktioniert und wann es verfällt

Ein Gratisspielguthaben ist Geld mit drei Einschränkungen. Die erste ist die Menge. Die zweite ist die Frist. Die dritte ist der Ausschluss von der Auszahlung. Wer diese drei Punkte zusammennimmt, hat den Gegenwert — und es ist ein deutlich kleinerer, als die Zahl auf dem Banner nahelegt.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Bleistift liegen auf einem Holztresen, warmes Licht einer Lampe
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Hinzu kommt die Frage, was mit dem Guthaben überhaupt angestellt werden darf. Bei der Loterie Romande war es Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, aus einer Aktion mit begrenzter Stückzahl. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar, unabhängig davon, wie hoch das reguläre Spielguthaben auf dem Konto steht. Das reguläre Guthaben und das geschenkte Guthaben verhalten sich unterschiedlich — und diese Trennung ist keine Spitzfindigkeit, sondern die praktisch relevanteste Information der ganzen Seite.

Die Rechnung, bevor man sich anmeldet

Die Schweiz kennt keine gesetzliche feste Einzahlungsgrenze. Die Verlustlimiten setzt die Person, die spielt; der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Die Herabsetzung wirkt sofort, die Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ob man sich für ein Gratisguthaben anmeldet, entscheidet also nicht über das Angebot, sondern über die eigene Limite.

Es gibt einen Aufsichtsbefund, den man in diesem Zusammenhang kennen sollte. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Online-Weg mit Ausweisprüfung ist davon nicht betroffen, aber die Zahl räumt mit der Vorstellung auf, Verkaufsschutz funktioniere zuverlässig. Für die Altersgrenze 18 trägt der Anbieter die Verantwortung, und er nimmt sie online ernster als am Tresen.

Wie viel ein solches Konto letztlich an Guthaben tragen kann, ist eine andere Frage. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auch Swisslos bietet eine Zahlungsart, mit der das Spielkonto aufgeladen werden kann — die Transaktion wird direkt in der App des Zahlungsdienstleisters bestätigt.

Der Unterschied zwischen einem Gratisguthaben und eingezahltem Guthaben wird bei der Auszahlung sichtbar. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von alledem ausgenommen: Es ist nicht auszahlbar.

Für Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer also CHF 10 Aktionsguthaben in einen Gewinn von CHF 60 verwandelt, hat danach CHF 60 auf dem Wallet — und wer diesen Betrag abheben will, sollte sich ansehen, wo er herkommt.

Was ein Gewinn aus Gratisguthaben tatsächlich wert ist

Wenn die Herkunft des Geldes über die Auszahlbarkeit entscheidet, ist der pragmatische Umgang mit einem Aktionsguthaben schnell erzählt. Man spielt es. Nicht mehr, nicht weniger. Der Versuch, den Betrag «umzudrehen» und anschliessend abzuheben, führt an eine Stelle im Regelwerk, an der Promotion-Guthaben ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Die Frage lautet damit nicht «Wie viel bekomme ich geschenkt?», sondern «Was passiert mit dem, was daraus wird?». Ein Haus, das ein Guthaben nicht auszahlbar stellt, hat nur eine halbe Zusage gemacht. Der Rest bleibt im System — und landet, wenn es schiefgeht, bei der Person, die den Wettschein unterschrieben hat.

Genau hier setzt die folgende Rechnung an, weil die Rechnung selbst die ehrlichste Antwort auf die Frage nach dem Wert eines Gratisguthabens ist. Sie braucht keine Behauptung über die Zukunft, sondern nur die Bedingungen aus den Aktionen und eine Annahme.

Angenommen wird ein einfacher Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 — eine illustrative Annahme für ein Beispiel, kein quotierter Preis. Über beide Ausgänge summiert ergibt sich ein Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95, also 95 %, und eine Marge von 5 %. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht ausbezahlt wird, ist auf diesem Markt im Durchschnitt rund CHF 4,50 wert — also 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95. Der Punkt dieser Zahl ist, dass sie nicht über die Auszahlbarkeit hinwegtäuscht: Sie beschreibt den durchschnittlichen Gegenwert des Einsatzes, nicht einen Gewinn, und die Bedingung bleibt, dass das Guthaben innerhalb der Frist und ohne Aussicht auf Auszahlung verbraucht wird.

Die Spanne um diesen Wert ist der eigentliche Informationsgehalt. Bei einer Quote von 1.50 sinkt der Gegenwert, bei einer Quote von 3.00 — auf einem Markt mit entsprechend höherer Marge — steigt er, und ein Einzelereignis mit knapper Quote und grosszügigem Quotenschlüssel zieht ihn nach oben. Was den Wert dagegen zuverlässig nach unten zieht, ist die Marge des Marktes, die im Preis schon steckt und von der ausdrücklichen Bedingung begleitet wird, dass der Einsatz nie zurückkommt. Wer CHF 10 Aktionsguthaben als CHF 10 mögliche Rendite liest, liest die Bedingung nicht mit.

Bleibt die Steuer. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbesteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt. Darüber hinaus behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Wer CHF 10 zu CHF 40 macht, liegt davon so weit entfernt, dass die Frage akademisch bleibt. Für verbindliche Auskünfte hilft eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Beide Wege zum Gratisguthaben der Loterie Romande und die Bedingungen dahinter

Die Loterie Romande hatte in dieser Aktion einen Code verteilt, der CHF 10 Spielguthaben im verifizierten Konto freischaltete, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben. Eine Aktion mit klaren Kanten — Stückzahl, Frist, Verwendungsort, Ausschluss.

Vier Schritte waren zu gehen. Erst das verifizierte Konto, denn ohne Verifizierung greift kein Code. Dann der Fund des Codes an einem der Aktionstage, im Stadion, innerhalb der laufenden Aktionstage. Dann die Eingabe innert 7 Tagen. Dann die Verwendung des Guthabens innert 30 Tagen. Wer einen Schritt auslässt, bekommt nichts — und wer bis zum letzten Tag wartet, hat am Ende einen Betrag, der verfällt.

Sieben Aktionstage in einem Zeitraum von fast drei Monaten bedeuten im Umkehrschluss, dass die Aktion an den übrigen Tagen nicht bestand. Das ist die typische Form eines Gratisguthabens in einem bewilligten Schweizer Rahmen: zeitlich befristet, mengenmässig begrenzt, an eine Verifikation gebunden. Eine dauerhafte Willkommensprämie für alle Neukunden ist das nicht.

Was diese Konstruktion über den Markt sagt, ist wichtiger als die zehn Franken selbst. Wer ein Gratisguthaben ausgeben will, muss sich die vorherige Zustimmung der Gespa holen. Die Zahl dieser Zustimmungen ist winzig im Verhältnis zum Werbeaufwand der Branche anderswo: 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Haus, das Zustimmungen in dieser Grössenordnung erhält, kann kein Bonuskalender fahren. Es fährt Einzelaktionen.

Warum die Aktion im Winter lief und was das für den Kalender heisst

Der Zeitraum Dezember bis März fällt in die Eishockeysaison, und die «Patinoires» im Aktionsnamen sind die Stadien, in denen der Code verbreitet wurde. Eine Aktion, die einen Stadionbesuch voraussetzt, erreicht ein anderes Publikum als ein Online-Banner: Menschen, die ohnehin da sind, nicht Menschen, die auf der Suche nach einer Prämie durch Buchmachervergleiche blättern.

Für einen Wettenden heisst das, die Erwartung zu justieren. Ein Gratisguthaben taucht bei diesen Veranstaltern nicht als Dauerangebot auf, sondern als Ereignis. Wer spekuliert, dass zum Saisonstart, zu einem Grossanlass oder im Winter wieder etwas läuft, spekuliert auf eine Zustimmung der Aufsicht, nicht auf ein Marketingkonzept. Der Blick in die laufenden Bedingungen des jeweiligen Veranstalters ist die einzige belastbare Auskunft — nicht ein Vergleichsportal mit einer Liste von Dauerboni, die es hier nicht gibt.

Der praktische Hinweis ist unspektakulär und deshalb brauchbar: Wer die Aktion verpasst hat, hat nichts verpasst ausser CHF 10 Spielguthaben mit 30 Tagen Haltbarkeit. Kein Anbieterwechsel, kein Verlust eines Status. Das ist der Vorteil der kargen Ausstattung.

Warum die Aktion im Winter lief und was das für den Kalender heisst (2)

Der Zeitraum Dezember bis März fällt mitten in die Eishockeysaison, und die «Patinoires» im Namen bezeichnen die Stadien, in denen der Code unterwegs war. Die Verteilung vor Ort bringt ein Publikum zusammen, das ohnehin schon im Stadion sitzt — kein Online-Angebot, das auf die erste beste Kontaktaufnahme zielt.

Wer also einen Gratisbetrag sucht, sollte nicht auf den Kalender starren, sondern auf die Anlässe achten, an denen ein solcher Code überhaupt auftaucht. Die Aktionstage selbst waren die Voraussetzung für alles Weitere.

{{rechtsla}} Rechtslage und Bewilligung: Wer in der Schweiz Wetten annehmen darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt — wer in Recherchen auf diese Behörde stösst, ist an der falschen Stelle.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Schnee, Rauch steigt aus einem Kamin, später Nachmittag mit tiefem Licht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Sie gilt nur in der Schweiz. Es gibt keine Sperrlücke neben dem Gesetz: Wer in der Schweiz Wetten veranstalten will, braucht diese Bewilligung. Deshalb ist die Aussage «keine Schweizer Bewilligung» bei einer ausländischen Marke nicht eine Abstufung in einer Qualitätsrangliste, sondern eine Feststellung darüber, was in diesem Land stattfinden darf und was nicht.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Die Erlöse fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Das erklärt, weshalb dieser Markt kein Werbeschlachtfeld ist — er soll keines sein.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und praktisch Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der Veranstalterin. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was gewettet werden darf — und was nicht

Der bewilligte Angebotskatalog ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Gewettet wird auf Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Livewetten sind zulässig, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; ein gesetzliches Verbot bestimmter Live-Märkte gibt es nicht. Der Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt ein Merkmal des jeweiligen Anbieters. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht geklärt; Aussagen dazu lassen sich nicht treffen. Esport kommt im Gespa-Verzeichnis nicht vor.

Wer nach dem Umfang des Angebots fragt, bekommt damit eine präzise Antwort: eng. Es gibt keine Auswahl an exotischen Märkten, keine Sonderwetten auf Fernsehsendungen, keine Spezialmärkte ausserhalb des Katalogs. Ein wettender Mensch, der Breite sucht, findet sie bei einem Schweizer Veranstalter nicht, und genau darin liegt der Preis der Bewilligung.

Wie der Kampf gegen nicht bewilligte Anbieter läuft

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Die Blockade ist damit eine laufende Übung und kein einmaliger Schnitt.

Wer wissen will, ob eine Marke blockiert wird oder werden kann, hat eine einzige belastbare Quelle: die veröffentlichte Liste der Gespa. Sie ist die einzige amtliche Auskunft darüber, welche ausländischen Domains für Schweizer Zugänge gesperrt werden.

Ehrlicherweise gehört zur Sperrliste auch der Hinweis auf den Wirkungsmechanismus. Ein DNS-Block trifft die Erreichbarkeit einer Domain, nicht die Rechtsstellung eines Anbieters, und die Liste wächst stetig — der letzte Stand allein sagt nichts über den nächsten. Wer auf einen ausländischen Anbieter setzt, setzt auf ein Angebot, das jederzeit aus dem Zugang verschwinden kann.

Was ein ausländisches Angebot in der Schweiz kostet

Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist eine klare Rechtsfolge, keine Bewertung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar; die Sanktion reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielerin wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Zur Rechtsstellung gehört bei ausländischen Anbietern der Rekurs. Ausländische Anbieter sind nicht ans Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Wer dort ein Konto führt und sich übergangen fühlt, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden könnte. Das ist keine Warnung, sondern die Beschreibung dessen, was ein fehlender Anschluss bedeutet.

Die Schweizer Seite hat ebenfalls ihren Preis, und der wird gern übersehen. Bewilligte Anbieter bieten vollen Schutz nach Schweizer Recht, aber es gibt nur zwei, die Sportarten und Märkte stehen auf einer geschlossenen Liste, es gilt die Wohnsitzvoraussetzung, und der Zugang ist verifiziert. Weder das eine noch das andere ist «die sichere Wahl» per Definition. Es ist eine Wahl zwischen zwei Bündeln von Vor- und Nachteilen, und welche besser passt, hängt davon ab, was man sucht.

Eine Regel, die nichts mit der Bewilligung zu tun hat und trotzdem jeden Wettenden trifft, gehört an diese Stelle: Sportwetten sind nur für Personen ab 18 Jahren. Das ist keine Empfehlung, sondern die Grenze, und die Gespa-Testkäufe an Verkaufsstellen aus dem Jahr 2025 zeigen, wie wenig selbstverständlich ihre Einhaltung ist.

Warum Gratisguthaben eine Zustimmung der Aufsicht braucht

Hier schliesst sich der Kreis zur Ausgangsfrage. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Sie ist der Grund, weshalb ein Startguthaben in der Schweiz nicht einfach eine Marketingtechnik ist, sondern ein aufsichtsrechtlicher Vorgang mit Antrag und Genehmigung.

Angesichts der Zahlen aus 2025 wird klar, wie knapp diese Zustimmungen sind. Wer mit der Erwartung an einen Schweizer Anbieter herantritt, hier laufe eine Bonusschlacht, wird enttäuscht. Die Werbung unterliegt zusätzlich Beschränkungen: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Zeitverbot für Werbung gibt es nicht.

Verantwortungsvoll wetten: Warum ein Startguthaben keine Disziplin ersetzt

Ein Gratisguthaben verändert die Rechnung einer einzelnen Wette und keinen einzigen anderen Faktor. Die Limiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden, bleiben gültig — auch für einen Schein, der mit geschenktem Guthaben gespielt wird. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass ein gestrichener Betrag einen grösseren Rahmen rechtfertigt, weil er ohnehin nichts gekostet hat.

Swisslos verlangt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Die Absenkung greift sofort, die Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Wartezeit ist keine Schikane, sondern eine Bremse, die genau dann wirkt, wenn die Limite im Nachhinein als zu eng erscheint.

Wer zum ersten Mal ein Spielerkonto eröffnet, sollte die Limite nicht an den Betrag anpassen, den er ausgeben kann, sondern an den Betrag, den er zu verlieren bereit ist, ohne den nächsten Monat ändern zu müssen. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt bei den meisten Menschen ein Faktor, den sie lieber nicht wissen wollen.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die eine Massnahme in diesem Rechtsrahmen, die über den einzelnen Anbieter hinausgeht.

Im Hintergrund steht die gesetzliche Regelung: Die Sperre erfasst überschuldete oder spielsüchtige Personen sowie die Selbstexklusion und wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Das ist der Grund, weshalb das Sperrregister bei der Anbieterfrage so viel wiegt. Ein ausländischer Anbieter ist nicht daran angeschlossen. Wer sich dort registriert, kann von derselben Person gleichzeitig ein zweites Konto führen, ohne dass das Schweizer Register davon etwas weiss. Die Sperre, die man für sich selbst beschlossen hat, verliert an einer Stelle ihre Wirkung, an der man sie am wenigsten kontrolliert.

Was ein kostenloses Guthaben an Anreizen verschiebt

Die eigentliche Frage bei einem Gratisspielguthaben ist nicht, ob es gut oder schlecht ist, sondern was es wahrscheinlich auslöst. Ein Guthaben von CHF 10, das in 30 Tagen verfällt, erzeugt einen Anlass, in diesen 30 Tagen tatsächlich zu spielen. Ohne dieses Guthaben hätte ein Teil der Angemeldeten nie einen Wettschein ausgefüllt. Der Anlass ist also da, und er ist beabsichtigt.

Was ihn abfedert, ist die Struktur drumherum. Die Verlustlimitie ist vor der Aktion gesetzt. Die Kontoeröffnung verlangt eine Ausweiskopie und einen Wohnsitznachweis. Ein Konto pro Person. Bei Wohnsitz in der Schweiz gibt es keine bequeme Ausweichmöglichkeit, weil es keinen dritten Schweizer Anbieter gibt.

Für diejenigen, die sich mit einem knappen Budget anmelden, ist die Reihenfolge entscheidend und darf ruhig unbequem sein: erst Limite setzen, dann den Aktionscode eingeben, dann spielen. Wer erst spielt und später über Limiten nachdenkt, hat die Reihenfolge des Hauses übernommen und nicht die eigene.

Wo es Hilfe gibt, ist in der Schweiz klar geregelt. Wer das Gefühl hat, die Kontrolle über Ausgaben zu verlieren, findet bei einer Fachstelle Unterstützung, und die Spielsperre ist mit einer Erklärung erreichbar. Über Höhe, Form und Ort der Beratung entscheidet die Situation, nicht die Seite.

Die Neukundenangebote im Vergleich und die Bedingungen ihrer Guthaben

Wer ein Neukundenangebot mit Startguthaben prüfen will, sollte vier Angaben aus den Bedingungen herausziehen: die Laufzeit, den Verwendungszweck, die Auszahlbarkeit und die Mengenbegrenzung. Fehlt eine dieser Angaben, fehlt ein wesentlicher Teil des Angebots — und in aller Regel zu dessen Lasten.

Die Bedingungen der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» waren in der Übersicht festgeschrieben: Laufzeit, Codeeingabe, Gültigkeit und Auszahlbarkeit als nicht möglich. Eine Verwendungsbeschränkung auf Sportwetten und eine Mengenbegrenzung auf 7’000 Stück waren ebenfalls Teil der Regeln. Voraussetzung war ein verifiziertes Konto.

Bei Swisslos verhält es sich mit dem regulären Spielguthaben anders als mit dem geschenkten. Reguläres Guthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und einer Grenze von CHF 10’000 in 30 Tagen, und es ist innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auszahlbar. Gratisspielguthaben aus Promotionen dagegen ist nicht auszahlbar — die Ausnahme ist der Normalfall, sie ist die Regel.

Diese Zahlen gehören nebeneinander gestellt, weil sie zusammen den Wert eines Angebots bestimmen. Ein Guthaben, dessen Auszahlung in den Bedingungen ausgeschlossen ist, kann nicht als verrechenbarer Betrag gelesen werden — gleichgültig, wie hoch die Zahl im Werbetext steht.

Angebot Laufzeit und Frist Einsatzmöglichkeit Auszahlung des Guthabens Mengen- oder Betragsgrenze
Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» 17.12.2025 bis 10.03.2026, 7 Aktionstage, Codeeingabe innert 7 Tagen, Guthaben 30 Tage gültig Sportwetten im verifizierten Konto Nicht auszahlbar CHF 10 pro Person, 7’000 Stück insgesamt
Swisslos Spielguthaben Kauf jederzeit möglich Sportwetten und weitere Swisslos-Produkte Innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auszahlbar, ab der dritten Auszahlung 3 % Kommission möglich Mindestkauf CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, Wallet-Obergrenze CHF 9’999
Swisslos Gratisspielguthaben aus Promotionen Abhängig von der jeweiligen Aktion Sportwetten Nicht auszahlbar Abhängig von der jeweiligen Aktion
Loterie Romande Spielkonto Einzahlung jederzeit möglich Sportwetten über Jouez Sport Gewinne bis CHF 1’000 netto auf das Wallet, höhere auf die angegebene IBAN Höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000

Die letzte Zeile ist die interessanteste, weil sie zeigt, wie unterschiedlich zwei bewilligte Häuser mit demselben gesetzlichen Rahmen umgehen. Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto dem Wallet gut und höhere Beträge auf die angegebene IBAN aus. Swisslos macht dieselbe Grenze bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung und überweist höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen. Zwei Schwellen, zwei Verfahren, ein gemeinsamer Nenner: Gratisspielguthaben ist in beiden Häusern von der Auszahlung ausgenommen.

Deutlich abweichend ist die Behandlung des regulären Guthabens bei Swisslos. Zweimal im Jahr kostenlos auszahlen, danach bis zu 3 % Kommission und 5 bis 10 Arbeitstage Laufzeit — das ist ein Betriebsdetail, das den Charakter des Hauses zeigt: Wer sein Guthaben abzieht, wird nicht zum Wunschkunden erklärt.

Für die Auswahl bedeutet das: Wer ohnehin mit kleinen Beträgen spielt, merkt von der Auszahlungsregel wenig. Wer einen Gewinn von einigen Hundert Franken abhebt, sollte wissen, dass die erste und zweite Überweisung kostenlos ist und die Kosten danach in Rechnung gestellt werden. Wer sein Spielerkonto als Konto behandelt, wird dort eine Grenze finden.

Wann ein Aktionsguthaben tatsächlich etwas bringt

Ein Gratisspielguthaben bringt dann etwas, wenn es in eine ohnehin geplante Wette passt. Wer am Aktionstag einen Code zur Hand hat und an diesem Wochenende sowieso auf ein Spiel setzen wollte, verkleinert seinen Einsatz um CHF 10. Das ist die einzige Variante, in der das Guthaben ohne Umweg über die Bedingungen wirkt.

Ein Guthaben bringt dagegen nichts, wenn es den Anlass für eine Wette erzeugt, die sonst nicht gespielt worden wäre. Wer nur wegen CHF 10 ein Konto eröffnet, hat entschieden, sich in einer Umgebung anzumelden, in der Wetten mit einem Klick abgeschlossen sind. Der Betrag verfällt in 30 Tagen; die Umgebung bleibt.

Bei der Kontofrage schlägt das Gratisguthaben deshalb nicht den Ausschlag. Betrag und Bedingungen können ein bestehendes Konto angenehm ergänzen, aber eine Anmeldung sollte nicht wegen eines Betrags erfolgen, der in einem Monat verfallen ist.

Warum die Bedingungen wichtiger sind als der beworbene Betrag

Die drei Angaben — Verfallsdatum, Verwendungszweck, Auszahlbarkeit — entscheiden, ob ein beworbener Betrag überhaupt in die Nähe seines Nennwerts kommt. In der Schweiz fallen zwei davon bei jedem Gratisspielguthaben gleich aus: Der Verwendungszweck ist auf Wetten beschränkt, und die Auszahlung ist ausgeschlossen. Damit ist der Maximalwert eines Guthabens durch den maximalen Gewinn aus den Wetten bestimmt, die man damit bestreitet — und durch die Bedingung, dass auch dieser Gewinn nicht auf ein Bankkonto führt, solange er aus dem Aktionsguthaben stammt.

Wer ein Angebot prüft, sollte sich also zuerst fragen, wo der Betrag herkommt und wann er verschwindet, und erst dann, wie hoch er ist. Die Reihenfolge macht den Unterschied zwischen einem Werbesatz und einer Kalkulation.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligungsstatus, Registrierung und was jeder mitbringt

Die folgenden zehn Marken sind an denselben Kriterien gemessen: Bewilligungsstatus, Registrierung, Ein- und Auszahlung, Limiten und Spielerschutz. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen zuerst, weil sie in dieser Rechtsordnung als Einzige Sportwetten anbieten dürfen. Die acht ausländischen Marken folgen, jede von ihnen ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge.

Eine Vorbemerkung zum Massstab, der an die zweite Gruppe anzulegen ist: Wer eine ausländische Marke prüft, prüft eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Das ist der Rahmen, in dem jede Aussage über die Marke steht. Wer trotzdem ein ausländisches Konto in Erwägung zieht, sollte die Beschreibung der Rechtslage lesen und nicht die Bewertung, die ein Portal daneben schreibt.

1. Swisslos Sporttip: das Haus für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein

Swisslos führt Sporttip unter einer Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt, und die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip.

Ein Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Registrierung erfordert mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet, keine bestehende Spielsperre und erlaubt nur eine Registrierung pro Person. Die Adressdaten werden gegen Datenbanken geprüft.

Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Wer mit einem kleinen Budget einsteigt, kann mit CHF 1 operieren — ein Satz, der für den Einstieg mit einem Startguthaben spricht. Ein CHF 10-Guthaben ergibt so bis zu zehn kleine Einzelwetten.

Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Zuschlag auf den Nettogewinn liegt bei 5 % für vier, 20 % für sieben, 40 % für zehn und 100 % für fünfzehn solche Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Diese Staffelung belohnt Menge — fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind ein Konstrukt, für das man einen Nachmittag braucht, und der Aufwand wächst schneller als der Zuschlag.

Der Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Ausgang und hängt vom Stand der Sportereignisse ab; Swisslos muss ihn nicht für jede Wette anbieten.

Der Springpunkt liegt in den Rahmenbedingungen des Produkts. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese 5-Rappen-Rundung ist eine Schweizer Eigenheit, die im Ertrag kleiner Wetten durchaus spürbar ist.

Fällt ein Wettereignis aus und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Diese Fristenkette ist das eigentliche Unterscheidungsmerkmal des Hauses. Wer eine Wette gewinnt und sie nie abholt, verliert sie nach 26 Wochen. Bei einem Anbieter ohne solche Frist wäre derselbe Gewinn nach zwei Jahren noch da. Swisslos ist keine Plattform mit kundenfreundlicher Vergesslichkeit, sondern eine Veranstalterin mit Buchhaltung.

Bemerkenswert ist, dass die Spielregeln ausdrücklich regeln, was passiert, wenn ein Wettender zu spät kommt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Livewetter, der auf das Tor setzt, während der Ball noch unterwegs ist, hat gute Chancen, den Einsatz zurückzubekommen und sonst nichts.

Dasselbe gilt für die Spielzeit: Als reguläre Spielzeit gilt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Ein Live-Stream ist damit keine Voraussetzung, um live zu wetten.

Bewertung. Sporttip ist der einzige Weg für einen Grossteil der Deutschschweizer Wettenden, und diese Monopolstellung ist angenehm und unbequem zugleich. Angenehm, weil die Aufsicht stimmt, die Bewilligung stimmt und das Sperrregister greift. Unbequem, weil die Fristen, die Rundung auf 5 Rappen, die Ungültigkeitserklärung bei fehlerhaften Kombinationen und die Verfallsfrist von 26 Wochen den Wettenden zur sorgfältigen Seite machen und nicht zur bequemen. Wer mit CHF 1 einsteigen und mit einem kleinen Gratisguthaben zehn kleine Wetten spielen will, findet hier das passende Produkt. Wer eine Quote als Angebot versteht, das man nachträglich noch verbessern kann, wird an der einen oder anderen Regel anstossen.

2. Loterie Romande Jouez Sport: das Haus für die Westschweiz und die Nummer mit dem Aktionsguthaben

Die Loterie Romande führt Jouez Sport unter einer Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht: Gespa. Sie ist die zweite der beiden vom interkantonalen Recht zugelassenen Veranstalterinnen. Das Produkt heisst Jouez Sport, und die Aktion, die ein Startguthaben tatsächlich ausgab, war «JouezSport – Patinoires et Stades».

Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet offen. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Haus zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — Zahlen, die zeigen, dass ein erheblicher Teil des Geschäfts weiterhin über den Tresen läuft.

Die Aktion bot CHF 10 Spielguthaben bei Codeeingabe im verifizierten Konto. Dies ist das einzige Gratisguthaben in diesem Markt, für das ein konkreter Betrag, eine konkrete Frist und eine konkrete Stückzahl verbürgt sind.

Mit dem Spielkonto geht die Loterie Romande grosszügig um, was die Obergrenzen betrifft: Einzahlungen sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinausgehende Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Diese Schwebe zwischen den beiden Grenzen ist interessant. Der Aktionsbetrag ist im Verhältnis zum Kontorahmen winzig: CHF 10 gegen einen Rahmen von CHF 10’000. Die Aktion ist damit kein Angebot für Wettende mit grossem Volumen, sondern eine Kundenbindungsgeste für Stadiongänger. Wer als Vielspieler ein Gratisguthaben sucht, findet hier nichts, was zu seinem Spielverhalten passt.

Bewertung. Die Loterie Romande ist die einzige Veranstalterin in diesem Markt, für die ein Gratisspielguthaben mit Betrag und Frist belegbar ist, und die Aktion war entsprechend schmal zugeschnitten: 7’000 Stück, sieben Tage, ein Code aus dem Stadion. Was bleibt, ist ein sauber geführtes Haus mit hohen Wallet-Grenzen und einer Gewinngutschrift, die bis CHF 1’000 ohne Umweg über die IBAN funktioniert. Wer in der Westschweiz wohnt und den Stadioncode verpasst hat, hat trotzdem nichts verloren ausser einem Betrag, der in 30 Tagen verfallen wäre — und genau so sollte man diese Aktion auch lesen.

3. Betclic: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Betclic hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die gemeldete Lizenz ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Marke ist nicht ans Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das praktisch bedeutet: Wer dort ein Konto führt, hat im Streitfall keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann, und die Verlustlimitie, die er sich in der Schweiz gesetzt hat, gilt dort nicht. Diese vier Punkte sind bei den folgenden Marken dieselben, weil die rechtliche Situation dieselbe ist. Sie werden deshalb nicht bei jeder Marke in gleicher Länge wiederholt.

Bewertung. Für einen Wettenden mit Sitz in der Schweiz ist der fehlende Anschluss ans Sperrregister der Punkt, der mehr wiegt als jede Produkteigenschaft. Ein Anbieter, den die eigene Aufsicht nicht kennt, kann im Zweifel nichts für den Kunden tun.

4. Fezbet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; ein ausländischer Bewilligungstitel ist hier ohne Kraft. Die Marke ist nicht ans Sperrregister angebunden und unterliegt keinem Schweizer Rechtsweg; eine Aufnahme in die Gespa-Sperrliste ist aufgrund der fehlenden Bewilligung jederzeit möglich.

Bewertung. Die Marke steht in derselben Gruppe wie die übrigen ausländischen Anbieter, und die Bewertung fällt entsprechend aus: Die rechtliche Stellung ist der dominante Faktor, nicht das Produkt. Wer ein solches Konto führt, sollte die Kontrolle über die eigenen Limiten selbst behalten, weil keine Stelle sie für ihn behält.

5. WirWetten: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Da die gemeldete Lizenz keine Wirkung entfaltet, ist das Angebot nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden und unterliegt keinem Schweizer Rechtsweg; eine DNS-Sperre ist möglich.

Bewertung. Ein deutschsprachig auftretender Anbieter wirkt auf Schweizer Leser vertrauter als er rechtlich ist. Die Sprache ändert die Bewilligungslage nicht: Es bleibt bei keiner Schweizer Bewilligung und bei der Möglichkeit, dass die Domain aus dem Schweizer Zugang verschwindet.

6. 20Bet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht belegt und wirkt in der Schweiz nicht. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden.

Bewertung. Der springende Punkt bei dieser Marke ist derselbe wie bei allen in dieser Gruppe: Es gibt keine Schweizer Instanz, die für einen Kunden einsteht. Ein Anschluss an das eigene Sperrregister ist nicht vorhanden, was für Menschen mit einer schweizerischen Spielsperre der entscheidende Nachteil ist.

7. Rainbet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Da keine Bewilligung vorliegt, bestehen hier weder Rechtswege im Land noch eine Anbindung an die Spielersperre; DNS-Blockaden durch die Gespa bleiben eine Option.

Bewertung. Wer die Marke prüft, prüft zuerst die Bewilligungsfrage und findet dort keine Schweizer Antwort. Was immer das Produkt danach bietet, es bietet es ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Ansprechstelle — das ist das ganze Urteil.

8. MyStake: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz entfaltet hier keine Wirkung, zudem fehlt die Anbindung an das Sperrregister und jeglicher Schweizer Rechtsweg; die Domain kann bei Bedarf blockiert werden.

Bewertung. Die Bewilligungslage schliesst eine Bewertung des Produkts nicht aus, aber sie bestimmt ihre Grenzen. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Spielerschutzanbindung, und für Wettende, die eine Sperre hinter sich haben, ist das ein sachliches Ausschlusskriterium.

9. bet-at-home: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa nennt die Marke im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Marke steht auf der Sperrliste.

Bewertung. Dass die Aufsicht die Marke namentlich als Beispiel für Domain-Hopping führt, ist der konkreteste Hinweis, den diese Gruppe zu bieten hat. Ein Zugang kann verschwinden, und er kann an anderer Stelle wieder auftauchen. Für einen Spielenden heisst das: Ein Konto bei einer Marke mit diesem Status ist kein dauerhafter Zugang.

10. BetPanda: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade.

Bewertung. Die letzte Marke der Gruppe bekommt dieselbe Einordnung wie die erste, und das ist kein Versehen: Bei allen acht ist der Unterschied zwischen ihnen in der Bewilligungsfrage nicht vorhanden. Wer eines dieser Konten aufmacht, tut es ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Genau diese drei Dinge fehlen, und keines davon lässt sich durch eine Produkteigenschaft ersetzen.

Welche Option zu welchem Wettenden passt

Wohnen entscheidet zuerst. Wer in einem der Deutschschweizer Kantone, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, kann ein Sporttip-Konto eröffnen. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kann bei Jouez Sport ein Konto eröffnen. Ein Zugang zu beiden Häusern ist nicht vorgesehen, und die Ausnahmekonstellation ist so selten, dass sie die Entscheidung nicht trägt.

Wer lediglich ein Konto für gelegentliche Sportwetten sucht, fährt mit dem Haus der eigenen Region besser als mit jedem ausländischen Angebot — nicht weil das Produkt besser wäre, sondern weil Aufsicht, Sperrregister und Rechtsweg an die Existenz der Bewilligung gebunden sind. Wer Wert auf ein vollständiges Sperrregister legt, hat in der Schweiz genau zwei Adressen und keine dritte.

Wer ein Gratisguthaben sucht, sollte prüfen, ob aktuell eine Aktion läuft, und die Bedingungen selbst lesen: Betrag, Laufzeit, Verwendungszweck, Auszahlbarkeit, Stückzahl. Die Loterie Romande hat gezeigt, wie eine solche Aktion aussieht — CHF 10, 30 Tage, nicht auszahlbar, an einen Code aus dem Stadion gebunden. Wer diese fünf Angaben nicht findet, hat kein Angebot gefunden, sondern eine Andeutung.

Wer sein Kontoguthaben regelmässig abheben will, sollte die Auszahlungsbedingungen vor der Anmeldung lesen. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer häufig kleine Beträge abhebt, sollte wissen, dass dieser Weg bei Swisslos nicht unbegrenzt kostenlos ist.

Wer sich für ein ausländisches Angebot entscheidet, sollte die Schweizer Rechtslage zur Grundlage seiner Entscheidung machen und keine Bewertung, die ein Vergleichsportal daneben schreibt. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Sperrliste der Gespa ist die einzige belastbare Auskunft darüber, welche Domains aktuell blockiert sind.

Wer noch nie gewettet hat, sollte die Verlustlimiten vor der ersten Wette setzen und nicht nachher. Swisslos verlangt sie ohnehin vor der ersten Teilnahme, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Reihenfolge ist für den Anbieter verbindlich und für den Wettenden ein Vorteil, den er nicht verfallen lassen sollte.

Wer über ein kleines Budget verfügt, hat bei Sporttip einen Mindesteinsatz von CHF 1 und eine Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Ein Guthaben von CHF 10 lässt sich auf zehn Einzelwetten verteilen. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage und die Wallet-Grenze bei CHF 10’000 — ein Rahmen, der für ein kleines Budget ohnehin nicht greift.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese Regel ist streng und wird nicht dadurch lockerer, dass eine Wette mit Aktionsguthaben gespielt wird.

Häufige Fragen zum Gratis-Startguthaben bei Schweizer Sportwetten

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber selten und nur als Aktion. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 erhielt die Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen, Swisslos 8. Ein Guthaben ohne Einzahlung ist damit ein Einzelereignis mit Antrag und Genehmigung, kein Dauerangebot. Prüfen Sie immer Laufzeit, Verwendungszweck, Stückzahl und Auszahlbarkeit.

Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ab?

Die Aktion war in diesem Rahmen befristet. Wer den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt das Guthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und ausdrücklich nicht auszahlbar.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

In aller Regel nicht, und beide Schweizer Veranstalter halten es gleich. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Reguläres, selbst gekauftes Spielguthaben ist davon zu unterscheiden; bei Swisslos ist es innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auszahlbar. Ein Aktionsguthaben bleibt im Spielerkonto.

Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?

Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und der Einsatz verfällt nicht.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»