Sportwetten in der Schweiz – zwei Bewilligungen, zehn Namen und die Rechnung dahinter

Updated Oktober 2026
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Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst

Aktuell per Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Gespa und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen abgeglichen.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter sucht, findet auf Anhieb zehn Namen und danach eine Zahl, die nicht ins Bild passt: zwei. Genau zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten durchführen, und alles andere, was auf dem Bildschirm auftaucht, tut es ohne Schweizer Bewilligung. Das klingt nach einem kurzen Vergleich. Es ist keiner. Denn die beiden Zugelassenen sind keine austauschbaren Zwillinge, sie gehören verschiedenen Landesteilen, und aus dieser Aufteilung folgt die einzige Frage, die vor jeder Anmeldung wirklich zählt: Darf ich hier überhaupt ein Konto eröffnen?

Sporttip, das Sportwetten-Produkt der Swisslos, ist für 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein zugelassen. Jouez Sport, das Produkt der Loterie Romande, gilt in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Wohnsitz entscheidet also nicht darüber, welcher Anbieter der bessere ist, sondern darüber, welcher überhaupt in Frage kommt. Dazwischen liegt kein Feld, in dem man wählen könnte, und das ist der wichtigste Satz dieses Vergleichs.

Was danach kommt, ist eine Kostenrechnung. Jedes Angebot, das auf dieser Seite steht, verlangt etwas vom Spielenden: eine Limite, die vor der ersten Wette gesetzt werden muss, einen Mindesteinsatz, eine Bedingung für einen Bonus oder einen Preis, in dem die Marge des Veranstalters schon eingerechnet ist. Diese Rechnung führen wir offen durch, auch dort, wo sie unbequem ist.

Was die Aktionen der Schweizer Veranstalter wirklich kosten

«Bonus» ist in der Schweiz ein kleineres Wort als anderswo. Wer von den Krypto-Plattformen herüberkommt, erwartet Gratisguthaben, Umsatzbedingungen und Aktionscodes. Hier wartet etwas anderes: eine überschaubare Zahl von Aktionen, ein gesetzlich vorgeschriebener Umweg über die Aufsicht und bei jedem Angebot eine Bedingung, die festlegt, wie viel davon überhaupt beim Spielenden landet.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Das Geldspielgesetz knüpft Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorherige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung wird erteilt, sie ist nicht die Ausnahme, aber sie ist eine Hürde, die ein ausländischer Anbieter nicht kennt, weil er sie nicht nehmen muss. Für 2025 zählte die Aufsicht 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Zwei Zahlen, die den Rahmen abstecken: Es gibt Aktionen, und es gibt wenige davon.

Die konkreten Beträge und Bedingungen liefert ausschliesslich das Regelwerk des jeweiligen Veranstalters. Hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte, denn die meisten Aktionen der Swisslos sind an die Online-Nutzung gebunden und an eine Mindestquote gekoppelt.

Kombiboost, Quotenboost, Profitboost: was online gilt und was nicht

Der Kombiboost bei Sporttip funktioniert nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus fällt auf den Nettogewinn an: 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind dabei limitiert.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Staffelung liest sich grosszügig, bis man sie an einer realistischen Kombination nachrechnet. Vier Voraussagen mit je Quote 1.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 5.06; aus CHF 20 Einsatz werden also gut CHF 81 Nettogewinn, und der Boost legt davon 5 Prozent obendrauf. Das ist ein Betrag in der Grössenordnung einer einzelnen Fahrt mit dem Tram, nicht eines Gratiswettscheins. Wer zehn oder fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 trifft, hat längst ein Modell gebaut, dem man gratulieren kann, und viel weniger wahrscheinlich eine Wette abgegeben.

Quotenboosts bei Sporttip gelten ebenfalls nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wichtig für die Praxis: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Dieser letzte Satz ist der teuerste der ganzen Aktion. Wer mit einem Boost die Wette abschliesst und dann den Ausgang absichert, verliert die Erhöhung und bekommt den tieferen Cash-Out-Betrag. Der Boost und der vorzeitige Ausstieg schliessen sich gegenseitig aus, und das ist kein Zufall: Beide Instrumente verändern denselben Nettogewinn, und der Veranstalter zahlt nur einmal.

Gratisspielguthaben: warum der Bonus nicht auszahlbar ist

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Das ist eine Eigenschaft, die man kennen sollte, bevor man sich über einen erhaltenen Betrag freut: Es lässt sich zum Wetten verwenden, es wandert aber nicht auf das Bankkonto. Ein Gratisguthaben von CHF 10 mit Quote 2.10 bringt bei einem Treffer CHF 21 auf das Wallet und CHF 11 davon sind ab dem ersten Auszahlungsversuch Spielguthaben im engeren Sinn. Der Einsatz kommt bei einer echten Gratiswette in vielen Märkten ebenfalls nicht zurück, dort zahlt der Treffer nur den Gewinnanteil.

Der Vergleich mit dem Marketing der ausländischen Plattformen fällt hier deutlich aus. Dort heisst es «100 % Bonus»; hier heisst es Gratisspielguthaben mit Zustimmung der Aufsicht, nicht auszahlbar, an Bedingungen des Regelwerks gebunden. Die Zahl mit dem Prozentzeichen steht auf beiden Seiten. Nur auf einer wird sie zu Geld.

Wo die Aktionsgrenze liegt und wer sie zieht

Es gibt in der Schweiz keine Werbeverbote zu bestimmten Tageszeiten, und es gibt keine Vorschrift, die Boni generell verbietet. Der Rahmen ist ein anderer: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist untersagt und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht.

Damit ist die Grenze sauber gezogen. Ein Boost für ein Schweizer Sportwetten-Produkt ist erlaubt und beworben. Derselbe Werbetext für eine Plattform ohne Bewilligung wäre es nicht, und die Zahl im Gesetz ist hoch genug, dass sie abschreckt.

Für den Spielenden bedeutet das eine ungewohnte Reihenfolge: zuerst prüfen, wem die Seite gehört, dann die Aktion lesen. Umgekehrt lockt eine Zahl, die man später nicht einlösen kann. Alle Beträge, Fristen und Staffelungen der Aktionen stammen aus den Teilnahmebedingungen des Veranstalters, und dort steht auch, ob ein schon laufender Cash-Out eine Erhöhung mitnimmt. Wer das vorher weiss, ärgert sich später weniger.

App, Browser, Verkaufsstelle: was der Zugang kostet

Drei Wege führen zur Wette, und sie unterscheiden sich weniger in der Bequemlichkeit als im Preis, den man für sie zahlt: den einen kostet er einen Ausweis, den anderen eine Wartezeit, den dritten einen Weg.

Online-Konto: Ausweis, Wohnsitz, eine Registrierung

Die Online-Registrierung bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre voraus sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wer im Kanton Zürich wohnt und die Westschweizer Plattform ausprobieren möchte, stösst hier auf die Wand, die für die ganze Schweiz gilt: Das Konto ist an das Gebiet gebunden, und die Prüfung läuft automatisch. Ein Zweitkonto ist nicht vorgesehen. Das ist unbequem für Umziehende und ehrlich gegenüber allen, die sich an die Ein-Konto-Regel halten.

Der Aufwand am Anfang ist real: ein Ausweisfoto, eine Adressprüfung, ein Moment Warten. Danach ist der Zugang zu allen Wetten offen, und niemand fragt erneut nach. Wer aus einem Land kommt, in dem die Registrierung ein Formular ohne Prüfung ist, wird sich wundern. Wer jemals ein Konto bei einer Plattform gesperrt bekam, weil der Ausweis nicht passte, versteht die Logik.

Die Sporttip App und der QR-Code an der Verkaufsstelle

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Plattform von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Das Besondere liegt in der Verbindung der beiden Wege: In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.

Das ist die eigentliche Antwort auf die Frage, ob Digital und Vor-Ort konkurrieren. Sie tun es nicht. Man baut den Wettschein unterwegs am Telefon, geht an der Verkaufsstelle vorbei und lässt ihn dort ausdrucken. Wer das Bargeld bevorzugt, spielt am Schalter; wer den Kopf frei braucht, bevor er die Quoten sieht, baut die Kombination in Ruhe und entscheidet später. Die Wette wird erst an der Kasse verbindlich, und bis dahin kostet ein Fehler nichts.

Der Vorteil dieses Modells zeigt sich in den Details, die am Bildschirm gern übersehen werden. Gekaufte Wetten liegen als Wettschein vor, nicht als Kontozeile, und die Anonymität vor Ort ist eine andere als die im Netz. Die Abrechnung läuft über das Spielguthaben oder über den Schalter, und die 18-Jahre-Grenze gilt an beiden Orten gleich streng.

Ehrlich betrachtet bleibt ein Misston: Der QR-Code öffnet den Vor-Ort-Weg für genau jene Kundschaft, die man vor Ort prüfen müsste. Die Aufsicht hat das im Auge. Und die Prüfkontrolle an Schaltern ist nicht wasserdicht, was die Zahlen im Abschnitt zu Loterie Romande zeigen.

Wo der Zugang Geld kostet

Der Zugang über das Wallet ist an Beträge gebunden. Spielguthaben lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur machbar, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Die CHF 20 Mindestbetrag sind die erste Reibung. Sie verhindern ein Spiel mit kleinen Beträgen bis CHF 1, und sie halten Gelegenheitskunden davon ab, mit dem Portemonnaie in der Hand am Kiosk zu stehen. Diesen Kunden gibt es: Er will CHF 5 setzen und merkt, dass er CHF 20 aufladen muss.

Die beiden anderen Grenzen sind wichtiger. Die 30-Tage-Grenze von CHF 10’000 und die Guthabenobergrenze liegen auf der gleichen Höhe wie die Verlustlimite für 30 Tage von CHF 9’999, und das ist kein Zufall. Wer sein Wallet mit dem gesetzlichen Höchstbetrag auflädt, kann sein Verlustlimit nicht durch Nachladen umgehen.

Als Zahlungsart für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist die saubere Lösung für Schweizer Verhältnisse: kein Umweg über eine Karte, kein Eintrag in einer Fremdwährung, eine Bestätigung, die man auf dem eigenen Telefon sieht.

Nutzerkonten und die Frage nach der App im Marktplatz

Wer nach der besten Sportwetten-App der Schweiz sucht, findet in den Stores eine schmale Auswahl der beiden Bewilligungsträger. Das ist keine Marktschwäche, sondern die Folge der Bewilligungszahl. Es gibt keine zweite deutschsprachige App mit Schweizer Bewilligung, die man danebenlegen könnte.

Die Auswahl, die bleibt, ist eine andere: Telefon oder Rechner, App oder Browser, Bildschirm oder Schalter. Für eine Wette am Samstagabend mit Freunden ist das Telefon die naheliegende Wahl, weil der Wettschein in der Kabine noch in der Hand liegt. Für eine Systemwette mit zehn Voraussagen ist der Browser die ehrlichere Umgebung, weil man den Überblick braucht. Das ist keine Ausstattungsfrage, sondern eine Frage, wie viele Fehler man am Abend machen darf.

Sportarten und Märkte: Fussball, Eishockey, Tennis und eine geschlossene Liste

Wer eine Wette setzt, trifft nicht auf ein offenes Spielfeld. Er trifft auf eine Liste, die die Aufsicht führt: die von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 09.09.2026. Was dort steht, darf angeboten werden. Was nicht dort steht, fehlt nicht aus Versehen.

Erlaubt sind Sportveranstaltungen – und nur sie

Wetten sind auf Sportwetten-Ereignisse beschränkt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen dürfen nicht angeboten werden. Das klingt selbstverständlich, bis man sich vergegenwärtigt, was auf ausländischen Plattformen daneben liegt: Wahlausgänge, Oscar-Verleihungen, Temperaturrekorde.

Die Liste ist eng geführt. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso, nur wenn sie auf der Liste erscheinen. Ranglistenwetten sind allein dann erlaubt, wenn die Platzierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen, und einen Esport-Bereich gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Wer den Fussballabend gewohnt ist, dem fehlen auf der Schweizer Liste die Ecken und die Karten. Diese beiden Märkte sind bei ausländischen Anbietern Standard. Hier sind sie es nicht, und daran ändert die Nachfrage nichts.

Reguläre Spielzeit, Livewetten und das Risiko der Quote 1.00

Livewetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt. Im Gesetz steht keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bezahlt wird die Livewette bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird.

Zwei Regeln machen den Live-Bereich zu einem Ort, an dem man genau lesen muss. Erstens: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Zweitens: In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Rückgabe des Einsatzes, kein Gewinn und kein Verlust.

Wer live auf das nächste Tor setzt, während im Hintergrund schon gepfiffen wurde, bekommt das nicht als Streitfall serviert, sondern als Quote 1.00 auf dem Wettschein. Man kann das für eine faire Lösung halten, weil der Einsatz zurückkommt. Man kann es auch für eines der wenigen Felder halten, in denen der Ablauf den Ausgang der Wette rascher kennt als der Bildschirm.

Bei der regulären Spielzeit zählt Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. In einem K.-o.-Spiel heisst das: Wer auf den Sieger setzt und nicht auf «Sieger nach Verlängerung», setzt auf 90 Minuten plus Nachspielzeit, und ein 1:1 nach 90 Minuten ist dann ein Verlust.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette – und die Bet-Builder-Regel

Sporttip unterscheidet Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, dazu Langzeitwetten. Eine Besonderheit, die man vor dem Zusammenstellen kennen sollte: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren.

Die Regel dahinter ist kein technisches Detail. Wer die Torschützen zweier Mannschaften desselben Spiels kombiniert, kann in den Genuss der Funktion kommen; wer die Kombination ohne sie einreicht, und sei es aus Versehen, riskiert, dass der Veranstalter die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und den Einsatz zurückerstattet. Die Wette verliert dann nicht, sie verschwindet. Bei einem Wettschein, auf den man gehofft hat, ist das der unangenehmere Ausgang.

Der Punkt verdient Beachtung, weil Kombinationen genau dort reizvoll werden, wo zwei Ereignisse zusammenhängen: Torschütze und Resultat, Resultat und Über/Unter. Wer das über Kombiwetten erschleichen will, wird nicht bestraft, sondern ausgebucht.

Rangliste der Sportwetten-Anbieter in der Schweiz

Die Reihenfolge dieser zehn Namen ist keine Geschmacksfrage. Sie beginnt mit den beiden Veranstaltern, die eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel besitzen und unter Aufsicht der Gespa stehen. Danach folgen acht Marken, die Spielende in der Schweiz antreffen und die das mit acht identischen Zeilen in der letzten Spalte eint.

Die Einordnung dieser Liste hat eine Konsequenz, die man offen aussprechen muss. Ein Vergleich nach Quoten, Zahlungswegen und App-Qualität lässt sich zwischen zwei Bewilligten führen, und er lässt sich zwischen ihnen allen führen. Nur eine dieser Vergleiche verspricht etwas für den Fall, dass es schiefgeht. Und weil nur zwei Buchmacher in der Schweiz veranstalten dürfen, ist die Rangfolge nach Anbieterqualität kürzer als jede andere, die man im Netz findet.

Wo die Tabelle endet

Die folgende Übersicht nennt die Marke, ihren Bewilligungsstatus und den Veranstalter beziehungsweise die berichtete Lizenz. Sie nennt keine Quote. Ein Quotenvergleich zwischen zehn Buchmachern kann derzeit nicht ehrlich geführt werden, weil es für acht dieser Marken keine Schweizer Bewilligung gibt und weil das Schweizer Sportwetten-Angebot geschlossen geregelt ist. Wo eine Quote nötig ist, steht deshalb eine Bedingung an ihrer Stelle: ein Mindesteinsatz, eine Limite, eine Frist.

Was die Liste ebenfalls nicht auflöst, ist die Frage nach dem «besten» Anbieter. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann nur bei einem der beiden Zugelassenen ein Online-Konto führen. Der Zweite in der Rangfolge ist also nicht die Alternative, sondern der Nachbar.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz: nicht ausgewiesen
IviBet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz: nicht ausgewiesen
BC Game ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz: nicht ausgewiesen
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz: Tobique (Kanada)
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz: nicht ausgewiesen
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz: nicht ausgewiesen
Donbet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz: nicht ausgewiesen
Rabona ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz: nicht ausgewiesen

Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die einzige, die eine Rangfolge trägt. Achtmal steht dort dasselbe, und das ist der Befund: Diese Marken unterscheiden sich für einen Spielenden in der Schweiz nicht darin, was sie dürfen, sondern nur darin, wie sie heissen. Der Unterschied zwischen einem nicht ausgewiesenen Register und einem in Kanada liegt in der Fernwirkung bei null. Ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Kraft, und das entscheidet über alles Weitere: kein hiesiger Rechtsschutz, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht.

Auf einen zusätzlichen Punkt legt die Rangfolge Wert, weil er praktisch wird. Die Domains nicht bewilligter Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa erscheinen und dann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Diese Liste ist lang. Beim ersten Mal am 3. September 2019 veröffentlicht, trug sie Ende 2025 schon 671 Domains, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, weil der Anbieter auf eine neue Domain ausweicht. Wer sich bei einer der acht Marken anmeldet, kann seinen Zugang also verlieren, ohne je eine Regel verletzt zu haben.

Die zwei bewilligten Veranstalter: was ihre Angebote kosten

Die beiden Schweizer Anbieter haben keinen Wettbewerber, gegen den sie sich behaupten müssen, und diese Lage prägt ihre Angebote deutlicher als jede Marketingentscheidung. Sie konkurrieren nicht um Kunden, sondern um dieselbe Rolle: die Sportwetten im jeweiligen Landesteil. In dieser Situation wird der Preis nicht über attraktivere Quoten verhandelt, sondern über Bedingungen.

Dass die Zwei-Veranstalter-Grenze politisch gewollt ist, zeigt die Verwendung des Geldes. Aus den Sportwetten stammten 2025 CHF 109 Mio. des Reingewinns, nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Die Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Der Ertrag aus Sportwetten ist also kein Gewinn eines Privatunternehmens, sondern eine Zahl, die im Berner oder Westschweizer Sportbudget wieder auftaucht. Der Rückgang von 29 Mio. zwischen 2024 und 2025 ist in diesem Gefüge eine Grösse, die die Fonds direkt spürt.

Swisslos Sporttip

Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, also eine der beiden, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.

Das Vertragsgebiet ist gross und nicht geografisch rund. Es umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schaffhausen und Zürich, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieser Kantone wohnt, kann kein Online-Konto eröffnen, unabhängig davon, wie oft er auf den Bildschirm klickt.

Die Limiten sind der Kern des Angebots. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind die eigentliche Information dieser Passage. In einem Moment, in dem man die Limite erhöhen möchte, ist die Wette, um die es geht, längst gespielt – und genau das ist der Zweck. Wer sich an einem Sonntagabend nach zwei verlorenen Kombinationen neu entscheidet, kommt erst am Mittwoch zum Zug.

Beim Einsatz gelten ein Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die CHF 1 sind der freundlichste Satz im Regelwerk. Sie erlauben ein Spiel mit kleinen Beträgen, das anderswo die Mindestaufladung nicht kennt. Die CHF 1’000 pro Einzelwette sind der zweite Teil desselben Satzes: Das System ist nicht darauf gebaut, grosse Einzelbeträge zu verarbeiten. Wer CHF 5’000 auf ein Spiel setzen möchte, findet bei Sporttip keine Einzelwette; er müsste über Systemwetten gehen, und die haben ihre eigene Logik.

Für Wetten auf Ereignisse, an denen man selbst als Wettkämpfer teilnimmt, gibt es ein klares Verbot: Wer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Die Teilnahme steht Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen.

Beim Geld gibt es einige Eigenheiten, die man kennen sollte, bevor man den ersten Gewinn erwartet. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Die zweite kostenlose Auszahlung ist ein stiller Hinweis auf die Preisstruktur. Man zahlt im Schweizer Wettsystem nicht an der Quote und auch nicht an der Einzahlung, sondern beim dritten Griff zum eigenen Geld. Wer selten auszahlt, merkt das nie; wer nach jedem Wochenende sein Guthaben holt, zahlt für eine Bequemlichkeit, die ihm vorher niemand in Rechnung gestellt hat.

Ein weiterer Termin verdient Beachtung, weil er verfällt. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Uhr beginnt also nicht am Tag der Wette, sondern an der Bekanntmachung.

Das Fazit zum Produkt fällt in einem Aspekt scharf aus. Der Mindesteinsatz von CHF 1 und die zweimalige Gratisauszahlung sind die besten Bedingungen auf dieser Seite. Der Kombiboost mit seiner Staffelung und die 26-Wochen-Frist sind die schlechtesten. Wer regelmässig kleine Wetten abgibt, kommt hier günstig weg. Wer einen grossen Einzelbetrag setzen will, stösst auf die CHF 1’000, und wer einen Gewinn liegen lässt, verliert ihn nicht an die Konkurrenz, sondern an den guten Zweck.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch)

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse nennt sie an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Diese Zahlen sind die eigentliche Beschreibung ihres Angebots. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten eine Dichte, die in der Deutschschweiz ihresgleichen sucht: Der Weg zu einem physischen Kaufpunkt ist in der Westschweiz kurz, und für viele Kundinnen und Kunden ist der Weg ohnehin der bevorzugte.

Der Bewilligungsstatus ist derselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Die beiden sind also nicht Konkurrenten mit unterschiedlichen Regeln, sondern derselbe Regelrahmen in zwei Sprachregionen.

Für das Konto gibt es eine Bedingung, die man in der ganzen Schweiz nicht umgeht: Online muss die wohnhafte Person in der Region des Veranstalters leben. Die sechs Kantone sind die Grenze. Ein Wohnsitz im Kanton Zürich schliesst das Online-Konto aus, so wie ein Wohnsitz in Genf das Konto bei Swisslos ausschliesst. Wer halb in beiden Landesteilen lebt, hat Pech und muss sich für eine Seite entscheiden.

Die Verkaufspunkte tragen den Zugang für die gesamte Region, und damit auch die Verantwortung. Die Aufsicht hat 2025 bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen festgestellt, dass in 47.5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Diese Zahl steht hier, weil sie zum Netzbetrieb gehört und nicht zum Marketing. Wer sie liest, sollte den Vor-Ort-Zugang nicht als strenge Kontrolle missverstehen. Der Verkaufsstelle kommt eine Rolle zu, die das Online-Konto automatisierbar erfüllt, und an der Kasse bleibt sie Handarbeit.

Ein Urteil über die Plattform fällt entsprechend aus. Ihr Vorteil liegt in der Fläche und in der Gewohnheit: Wer schon immer am Kiosk gespielt hat, findet dort dieselbe Welt. Ihr Nachteil liegt in der Grenze, die für ein Drittel des Landes ein Online-Konto ausschliesst. Die Bewilligung, die beide Anbieter tragen, ist dieselbe. Die Frage, die bleibt, ist die des Wohnorts.

Legale Sportwetten in der Schweiz: was erlaubt ist und was ein ausländisches Angebot nicht ist

Die Suche nach legalen Sportwetten in der Schweiz endet bei einer Bewilligungszahl. Sportwetten online sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und unterstehen der Gespa in Bern, nicht der ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt.

Warum es nur zwei Veranstalter gibt und welche Kantone sie bedienen

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Die Aufteilung nach Gebiet ist Teil dieser Bewilligung. Swisslos trägt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Aus dieser Aufteilung folgt der Rechtsschutz, den der Abschnitt «Legale Sportwetten in der Schweiz» schon beschrieben hat: Wer im Vertragsgebiet wohnt, findet einen Weg zum Anbieter; wer es nicht tut, findet keinen.

Ein Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis zusätzlich im Gebiet des Unternehmens. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, und das ist die zweite Information, die diese Liste trägt.

Steuern auf Sportwetten: der Freibetrag und die 35 Prozent

Gewinne aus Schweizer Wetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst oberhalb davon steuerpflichtig. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton», und nicht eine einzelne kantonale Zahl als Massstab.

Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer zurück; die zurückbehaltene Steuer holt man sich über die Steuererklärung, in der der Gewinn deklariert wird. Für eine durchschnittliche Wette ist das irrelevant: Sie liegt weit unter jedem Schwellenwert, es fällt keine Einkommenssteuer an und keine Verrechnungssteuer.

Die andere Seite der Rechnung betrifft die ausländischen Anbieter. Gewinne dort unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen.

Das ist der Punkt, an dem die Steuererklärung ihr Gewicht bekommt. Der Wegfall der Verrechnungssteuer wirkt auf den ersten Blick wie ein Vorteil. Die kantonale Praxis kann ihn in eine volle Steuerpflicht verwandeln. Wer seine Wette bei einem ausländischen Anbieter gewinnt und die Differenz nicht selbst einschätzen kann, sollte Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Art. 74 und die Sperrliste: keine Legalisierung durch ein ausländisches Register

Eine ausländische Bewilligung, aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren.

Der Spielende wird nicht bestraft. Der Bund macht das ausdrücklich deutlich. Was bleibt, ist teuer genug: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz oder eine Fairplay-Kontrolle existiert nicht. Ein ausländischer Anbieter ist nicht deshalb harmlos, weil seine Seite erreichbar ist.

Die Blockade ist der praktische Teil davon. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste der ausländischen Domains, und Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie per DNS. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Weil blockierte Adressen innerhalb von Stunden ersetzt werden, indem der Anbieter auf eine neue Domain ausweicht, nennt die Gespa in diesem Zusammenhang auch Namen, unter anderen Interwetten und Bet-at-Home, und bet365 als auf der Liste geführt.

Ein Zustand, den man nüchtern einordnen sollte. Die Blockade erreicht den Gelegenheitsnutzer, nicht den entschlossenen. Wer eine neue Domain in zwei Minuten findet, ist nicht geschützt; wer nach der ersten Sperre aufhört, ist es. Die Sperrliste ist ein Instrument der Abschreckung, kein Zahlenschloss.

Dass rechtliche Grauzonen im Netz auch anders funktionieren, zeigt der Bereich, den das Gesetz nicht regelt: Cash-Out. Er ist nicht gesetzlich geregelt, und die Beschreibung als Funktion eines Anbieters ist alles, was dazu gesagt werden kann. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer das als Versicherung liest, hat die Funktion nicht verstanden: Sie verkauft Sicherheit, und der Preis dafür ist der Verzicht auf einen Teil des möglichen Gewinns.

Limiten, Spielsperre und Jugendschutz: was Spielerschutz praktisch verlangt

Spielerschutz ist in der Schweiz keine Empfehlung, sondern eine Bringschuld des Veranstalters mit einem Termin, der vor der ersten Wette liegt. Wer sich anmeldet und die Limiten nicht setzt, kommt nicht ins Spiel. Das ist die klare Trennlinie gegenüber ausländischen Plattformen, bei denen die erste Einzahlung oft die einzige Formalität ist.

Die Limiten kommen vom Spielenden, nicht vom Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht. Wer nach der «staatlichen Limite» sucht, sucht eine Zahl, die es in dieser Form nicht gibt; die Höchstwerte, die im System auftauchen, stammen aus dem Regelwerk des Veranstalters.

Senken gilt sofort, erhöhen drei Tage später

Bei Swisslos gilt die Kombination aus Limiten und Fristen, die im Abschnitt «Swisslos Sporttip» beschrieben steht. Die Logik dahinter ist einseitig mit Absicht: Nachgeben ist eine Sekunde Arbeit, Nachlassen kostet drei Tage.

Die Zahl, die die Aufsicht zusätzlich verlangt, ist die freiwillige Pause von bis zu sechs Monaten. Der Veranstalter muss eine Pause anbieten, die man selbst wählt und die nicht begründet werden muss. Wer sie nutzt, behält sein Konto, verliert aber den Zugang.

Die Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Dieses Register ist das Werkzeug mit der weitesten Reichweite. Wer gesperrt ist, bleibt gesperrt, auch wenn er zur Konkurrenz geht, auch wenn er zum Online-Casino wechselt, auch wenn er im Fürstentum Liechtenstein spielt. Die Sperre ist nicht an einen Anbieter gebunden, sondern an eine Person.

Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Bei einer überschuldeten oder spielsuchtgefährdeten Person erfolgt die Sperre von Amtes wegen. Für Spielende, die in dieser Situation sind, ist die Sperre keine Strafe, sondern der einzige Mechanismus, der das Spielen wirkungsvoll beendet.

Ein nüchterner Satz zum Schutzsystem: Es funktioniert für die, die sich anmelden und das Angebot der Aufsicht nutzen, und es funktioniert nur so gut wie die Prüfung an der Kasse.

18 Jahre, ein Konto, geprüfte Identität

Sportwetten stehen Menschen ab 18 Jahren offen, und Minderjährige sind online nicht zugelassen. Eine Registrierung pro Person ist die Regel, und die Identität wird geprüft. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne – das Gesetz sagt es ausdrücklich, und es ist die schärfste Kante des Systems.

Die Prüfung hat ihre Grenzen, und es wäre unseriös, sie zu beschönigen. Bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in der Schweiz ging 2025 in 47.5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person. Der digitale Weg erfüllt die Auflage des Gesetzes automatisch; der Weg über die Theke tut es nicht. Wer den Vor-Ort-Kauf für die strengere Kontrolle hält, irrt.

Aus dieser Zahl folgt eine praktische Konsequenz. Wer seinem Kind den Weg zum Sportwetten-Kauf erleichtern will, findet ihn auf der Strasse, nicht im Netz. Und wer selbst regelmässig am Kiosk spielt, sollte wissen, dass die 18-Jahre-Grenze dort nicht technisch durchgesetzt wird.

Was eine Wette unter dem Strich einbringt

Die Rechnung, die jede Wettseite stillstellt und kaum eine ausspricht, ist die des Anbieters. Man sieht sie in den Quoten: Eine Wette auf ein Ergebnis zahlt weniger aus, als der faire Ausgang wäre, und die Differenz bleibt beim Buchmacher. Diese Differenz hat einen Namen – die Marge, oder von der anderen Seite gelesen der Quotenschlüssel, der Anteil aller Einsätze eines Marktes, der zurückfliesst.

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Rundungsschritt ist kein Schreibfehler und kein Detail: Er wird immer nach unten ausgeführt, und die 5-Rappen-Genauigkeit ist die kleinste Einheit, die das Schweizer Münzgeld kennt.

Um die Marge greifbar zu machen, nehmen wir ein einfaches Zwei-Weg-Beispiel mit den Quoten 1.90 und 1.90 – ein Rechenbeispiel für die Struktur, keine zitierte Quote eines Anbieters. Der Quotenschlüssel dieses Marktes ist 1 geteilt durch die Summe aus 1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90, also 1 durch 1.0526, und das sind rund 95.0 Prozent. Die Marge ist der Rest: rund 5.0 Prozent, eine Spanne von etwa 4.9 bis 5.1 Prozent, je nachdem, wie die Quotenstellung gerundet wird.

Diese Marge ist der Preis, den man für die Wette selbst zahlt, unabhängig vom Ausgang. Bei einer Quote von 1.90 über zwei Ausgänge kann höchstens ein Ergebnis eintreffen, und der Anbieter verdient an jedem Verlauf seinen Anteil, sofern das Verhältnis der Einsätze auf beide Seiten dem Quotenverhältnis nahe genug kommt. Aus CHF 100, die über einen solchen Markt laufen, werden im Durchschnitt rund CHF 95 zurück – was für den einzelnen Wettschein nichts bedeutet und für den, der hundert davon abgibt, alles.

Die Zahlen mit dem Prozentzeichen in der Werbung sind vor dem Hintergrund nüchtern zu lesen. Ein Kombiboost von 5 Prozent auf den Nettogewinn bewegt sich in derselben Grössenordnung wie eine Marge von 5 Prozent auf die Wette, und er deckt sie nur in den Fällen zu, in denen er überhaupt greift: mindestens vier Voraussagen mit wenigstens 1.50, allesamt vor dem Anpfiff, allesamt ohne Cash-Out. Und ein ausländischer Anbieter, der mit einer Quote von 2.10 gegenüber 1.90 lockt, verschiebt die Marge nicht auf null, sondern verlegt sie. Auch dort bleibt ein Anteil beim Haus.

Ein zweites Rechenbeispiel zeigt, wie sich das über mehrere Wetten aufsummiert. Ein Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 1.90 bringt bei einem Treffer CHF 38.00 zurück, einen Nettogewinn von CHF 18.00. Gemessen an einem fairen Markt mit 100 Prozent Quotenschlüssel wären es CHF 40.00 gewesen; die Marge kostet in diesem einen Fall also CHF 2.00. Bei zehn Wetten dieses Einsatzes sind es im Durchschnitt rund CHF 10.00, und zwar unabhängig davon, ob man am Ende gewinnt oder verliert. Diese Zahl ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass jeder einzelne Einsatz in diesem Markt gesetzt wird. Sie verspricht keinen Ausgang.

Was ein Clearing kostet, gilt es in derselben Logik zu lesen. Ein Prozentwert auf einen Nettogewinn klingt grosszügig, wenn er auf einer grossen Zahl steht; er wird zu einem kleinen Betrag, sobald der Nettogewinn klein ist. Die Kalkulation des Publikums und die Kalkulation des Anbieters laufen in entgegengesetzte Richtungen, und die Quoten sind der Ort, an dem die Auseinandersetzung stillgeschlagen ist. Wer die Zahlen mit dem Prozentzeichen liest, sollte jeweils wissen, worauf sie sich beziehen: auf eine Wette oder auf den Gewinn einer Kombination aus mindestens vier Voraussagen.

Sportwetten Schweiz 2026: zehn Namen, zwei Bewilligungen, ein Wohnort

Am Ende bleibt eine Entscheidung, die niemandem abgenommen werden kann. Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets wohnt, kann online bei Swisslos spielen; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone zu Hause ist, bei der Loterie Romande. Ausserhalb dieser Gebiete gibt es kein Schweizer Online-Konto, und daran ändert sich nichts dadurch, dass die Suche zehn Namen kennt.

Die acht übrigen Marken sind keine Alternative im Rechtssinn. Sie haben keine Schweizer Bewilligung, ihr Register hat in der Schweiz keine Kraft, sie hängen nicht am Sperrregister, und wer seine Wette dort gewinnt, findet keinen hiesigen Rechtsschutz. Das ist die vollständige Beschreibung ihres Status, und wer einen Rechtsschutz sucht, hat ihn mit dem letzten Satz schon verloren.

Der Blick auf die Gesamtlage macht die Rechnung der beiden zugelassenen Anbieter verständlich. Die Swisslos hat 2025 aus Sportwetten CHF 109 Mio. zur Ausschüttung beigetragen, nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Von den CHF 562 Mio., die insgesamt zur Verteilung kamen, flossen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Wer im Kanton Zürich Eishockey spielt, findet die Wette, die er schliesst, in dieser Kette wieder.

Das ist der eigentliche Charakter des Schweizer Systems, und er lässt sich in einem Satz sagen: Es ist teuer im Quotenschlüssel, geschlossen in der Sportartenliste, unbequem bei der Registrierung – und der Ertrag landet in einem Budget, das man kennt. Wer darin für sich einen Wert sieht, spielt hier. Wer die Marge drücken und das Wetter in einem Nebenmarkt bespielen will, wird in diesen beiden Veranstaltern nicht finden, was er sucht, und muss dann selbst entscheiden, ob ihm das den Schutz wert ist.

Häufig gestellte Fragen

Legal anbieten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Zusätzlich regelt die Gespa-Liste vom 09.09.2026, welche Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten zulässig sind; Corner- und Kartenmärkte sowie Esport fehlen darauf. Ein ausländisches Angebot mit eigenem Register ist damit nicht legalisiert.

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Die andere Sprachregion bedeutet also nicht der zweite Anbieter, sondern gar kein Konto.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste ausländischer Domains.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Sie erschien erstmals am 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 bereits 671 Domains. Blockierte Adressen werden aber innert Stunden durch neue ersetzt. Ein Zugang lässt sich so verlieren, ohne dass eine Regel verletzt wurde.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Swisslos sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt Höchstwerte für Einsätze oder Verluste, keine feste staatliche Einzahlungsgrenze.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Die Marge ergibt sich aus dem Quotenschlüssel: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Bei 1.90 und 1.90 sind das rund 95.0 Prozent Ausschüttung und damit etwa 5.0 Prozent Marge.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»