Sportwetten in der Schweiz: legal, aber nicht grenzenlos
Ladevorgang...
Was in der Schweiz erlaubt ist, entscheidet nicht der Anbieter, sondern das Geldspielgesetz — und es erlaubt
Sportwetten nur zwei Veranstaltern. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen
Wetten auf Sportereignisse anbieten, jeder in seinem Gebiet. Alles andere, was ein Schweizer Telefon an
Wettseiten ausspuckt, hat hier keine Bewilligung, keine Aufsicht und kein Sperrregister. Genau daraus
entstehen die Kosten, um die es auf dieser Seite geht: Kosten in Franken, Kosten in Prozent und Kosten, die
sich erst zeigen, wenn etwas schiefgeht.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zur Bewilligung stützen sich auf das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51),
auf das Geldspielkonkordat und auf die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa; die Bedingungen
zu Konten, Limiten und Auszahlungen auf die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip und Jouez
Sport sowie auf die schweizerische Steuerpraxis zur Verrechnungssteuer.
Was Gratiswetten in der Schweiz wirklich wert sind
In Deutschland wirbt jeder zweite Anbieter mit einem Willkommenspaket im vierstelligen Bereich. In der
Schweiz wirbt niemand damit, weil er nicht darf. Wer Gratisspielguthaben oder Gratiswetten auf den Markt
bringen will, braucht vorher die Zustimmung der Gespa; 2025 hat sie 24 Bewilligungen an die Loterie Romande
und 8 an Swisslos erteilt. Vierunddreissig Genehmigungen für ein ganzes Land, ein ganzes Jahr. Das ist die
nüchterne Zahl hinter dem Kapitel «Bonus Schweiz», und sie erklärt, warum ein Schweizer Wettkonto anders
aussieht als ein deutsches: weniger Lockmittel, dafür weniger Kleingedrucktes, das man später bereut.

Die Aktionen, die es gibt, sitzen nicht auf dem Neukunden, sondern auf dem laufenden Konto. Der
Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens
vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier
Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind
limitiert, und eine Wette, die man vorher per Cash-Out beendet, verliert den Boost. Die Staffel liest sich
grosszügig, bis man sieht, wie viele Vierundfünfziger-Kombis man bauen muss, damit aus fünf Prozent zwanzig
werden.
Dazu kommen Quoten- und Profitboosts. Ein Quotenboost gilt nur online, nur für Prematch-Einzelwetten und nur
auf eine einzige Voraussage; ein Profitboost hebt den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um
einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung
limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Boost ist also kein Geschenk, sondern ein Vertrag
mit kurzer Laufzeit: einmal, online, ohne Rückweg.
Was eine Quote wert ist und was eine Gratiswette kostet
Wer Gratisspielguthaben erhält und es setzt, sollte zwei Regeln kennen, die im Schweizer Markt härter als
anderswo greifen. Erstens: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es kann nur zum Wetten
verwendet werden, was jede ausgewiesene Gratiswette automatisch weniger wert macht als denselben Betrag in
bar. Zweitens: Der Gewinn wird nach einer festen Mechanik berechnet — Einsatz mal Quote, bei Kombinationen
Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst
auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Rundungsschritt läuft
also gegen die Spielenden, jedenfalls nie für sie. Bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Quote von 1.90
rechnet Swisslos 38,00 aus und zahlt CHF 38.00 aus; bei krummen Beträgen frisst die Fünf-Rappen-Rundung den
Rest.
Wie viel eine Gratiswette im Durchschnitt einbringt, lässt sich mit einem Vergleichsmarkt abschätzen, und
das ist keine Prognose, sondern eine Durchschnittsrechnung über viele Wetten. Nehmen wir eine Zwei-Weg-Wette
mit Quoten von 1.90 und 1.90. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also
bei rund 0.95 — die Auszahlungsquote beträgt damit etwa 95.0 %, und der Schlüssel, der beim Buchmacher
bleibt, rund 5.0 %. Eine Gratiswette über CHF 10, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist auf diesem
Markt im Durchschnitt rund 4.50 Franken wert: CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95. Der Wert hängt an drei
Grössen, die man selbst beeinflussen kann — der Quote, der Marktart und der Frage, ob der Einsatz im
Gewinnfall zurückkommt. Bei einer Gratiswette tut er das meist nicht, und genau dort liegt die Hälfte des
Unterschieds zur Marktschreier-Sprache.
Die Falle mit der Steuer auf ausländische Gewinne
Ein Bonuskapitel in der Schweiz ohne den Steuerpunkt wäre unvollständig, weil die Steuer den Wert eines
Angebots komplett umdrehen kann. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt
Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der
Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb
dieser Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung
zurückholt. Ein normaler Wettender gewinnt weit unter dieser Marke, zahlt also weder Einkommenssteuer noch
Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bundeswert ab — er ist je nach Kanton
verschieden, und pauschale Kantonszahlen wären hier schlicht falsch.
Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sieht die Sache anders aus. Dort fällt keine
Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis solche Gewinne unter Umständen als
vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe — die Praxis des Kantons Thurgau ist dafür das
bekannte Beispiel. Ein «Bonus» von CHF 100 bei einer Seite mit Wohnsitz irgendwo sonst kann also teurer sein
als der garantiert steuerfreie Gewinn von CHF 100 bei Sporttip. Für die eigene Situation bleibt nur der
Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung; die Zahl auf der Seite ersetzt keine Auskunft.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht — wer sie in einer Rechnung findet, hat sie
nicht in der Schweiz gefunden.
Konten, Terminals und der Weg auf die Wettseite
Der Zugang zum Schweizer Sportwetten läuft über drei Wege, die unterschiedlich viel Vorbereitung verlangen
und unterschiedlich viel Freiheit lassen. Am Verkaufstisch — Sporttip und Jouez Sport zusammen unterhalten
einige tausend Annahmestellen in ihren Gebieten — gibt es den klassischen Wettschein: man geht hin,
füllt aus, bekommt eine Bestätigungsquittung. Am Terminal in der Verkaufsstelle läuft derselbe Vorgang über
einen Bildschirm statt über Papier. Und dann ist da noch das eigene Telefon, wo im Browser oder in der
Anwendung gewettet wird. Der Ablauf unterscheidet sich, die Zulassungsvoraussetzung nicht: ein verifiziertes
Konto braucht es überall dort, wo online gewettet wird.
Die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre — und jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Genf
sitzt und bei Swisslos ein Konto eröffnen will, kommt damit nicht durch; wer in Zürich sitzt und zur Loterie
Romande will, ebenso wenig. Das ist keine Schikane, sondern die Folge davon, dass der Bund die Veranstalter
regional aufgeteilt hat. Für Umziehende bedeutet es: ein neues Konto, eine neue Verifizierung.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme
ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten —
eine Regel, die manchem Halbprofi im Amateursport die naheliegendste Wette des Wochenendes nimmt.
Limiten, die vor der ersten Wette stehen
Wer bei Sporttip startet, muss zuerst Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei
CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Geldspielgesetz verlangt
von den Veranstaltern, dass sie einen oder mehrere Höchstwerte für tag-, wochen- oder monatsweise Einsätze
oder Verluste verlangen; die Herabsetzung wirkt sofort, die Heraufsetzung von Gesetzes wegen nach 24 Stunden
— Swisslos und die Loterie Romande arbeiten in ihren eigenen Bedingungen mit 72 Stunden. Wer sein Limit
erhöhen will, wartet also drei Tage. Wer es senkt, ist ab der Sekunde geschützt.
An den Einsatzlimiten ändert das nichts. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und
Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine
Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette
über der Limite wird nicht angenommen. Zwischen CHF 1 und CHF 1’000 liegt der Spielraum für den
Wochenendwetter genauso wie für den, der glaubt, seine Verdoppelungsstrategie sei eine Anlageform. Für die
zweite Gruppe ist die Obergrenze die freundlichste Regel des ganzen Regelwerks.
Einzahlen, auszahlen, und was dazwischen verschwindet
Das Spielguthaben im Swisslos-Wallet lässt sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per
Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000
möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als
Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance
App bestätigt wird.
Bei der Auszahlung wird es ernst. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf
ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten
Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10
Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Drei Sätze, die zusammen eine
Wertung ergeben: Das zweite Auszahlungsgesuch kostet nichts, das dritte kostet 3 % des Betrags, und alles,
was man als Gratisspielguthaben gewonnen hat, bleibt im System.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne
über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder
Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die 3-Tage-Frist für grosse Gewinne ist ordentlich, die
Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen für eine reguläre Auszahlung ist es weniger — wer nach einem guten Sonntag
am Montag sein Geld will, wartet in der Regel bis zur folgenden Woche. Weder das eine noch das andere ist
ein Skandal, aber die Erwartung, dass ein Klick genügt, wird hier nicht bedient.
Sportarten, Turniere und die geschlossene Liste
Der Markt hinter Fussball, Eishockey und Tennis
Fussball, Eishockey, Tennis — das sind die Sportarten, um die sich das Schweizer Wettprogramm dreht, und
mehr als diese drei braucht ein normaler Spielplan auch nicht. Fussball trägt die grossen Turniere, Eishockey
den Winter, Tennis die Wochen ohne Mannschaftssport. Wer auf einen Sport setzen will, der in dieser Aufzählung
fehlt, wird den Markt nicht auf der Liste finden, weil es keine offene Liste ist.
Das ist der Punkt, an dem sich der Schweizer Markt am deutlichsten von einem ausländischen unterscheidet,
und er hat einen ökonomischen Grund. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und
Wettarten — die Fassung vom 10. September 2026 zeigt den aktuellen Stand. Qualifikationsrunden stehen nur
drin, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn
die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf
Trainingsläufe sind nie dabei. Die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte, und sie enthält keine
Esport-Sektion. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ohnehin nicht erlaubt; Sportwetten
dürfen sich nur auf Sportereignisse beziehen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige
teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Was das für einen Spielenden bedeutet: Die Vielfalt, die man von einer ausländischen Seite kennt, ist hier
kein Qualitätsmerkmal, das fehlt, sondern ein Verstoss, der unterbleibt. Ein Markt auf eine Eckballzahl
klingt harmlos und ist in der Schweiz schlicht nicht zugelassen.
Was der Spielplan kostet — und was Live anders läuft
Die Turniere selbst sind der Takt des Schweizer Wetterjahres. Der Fussball liefert die grossen
internationalen Wettbewerbe und die nationalen Ligen, das Eishockey die langen Winterabende, Tennis die
Turnierserien. Wer sich auf ein Turnier vorbereitet, sollte vorher zwei Dinge prüfen: ob das betreffende
Ereignis im Wettprogramm steht und ob die Wettart zugelassen ist. Die reguläre Spielzeit umfasst bei
Sporttip die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und
Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein
Tor in der 92. Minute zählt also, ein verwandelter Elfmeter im Penaltyschiessen nur, wenn man ihn
ausdrücklich gewettet hat.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter über eine entsprechende
Bewilligung verfügt. Das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte, die
Grenzen setzt hier also der Veranstalter. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis
live übertragen wird — wer einen Stream sucht, um eine Wette zu verfolgen, findet ihn nicht zwingend. Und
zwei Regeln verderben gelegentlich den Abend: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs
platziert werden, zählen mit Quote 1.00, ebenso in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte
oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der
Gewinn nicht. In einer Livephase, in der gerade ein Penalty geprüft wird, ist der Bildschirm also ein
unsicherer Ort.
Der Kombinationsbereich hat seine eigene Ordnung. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben
Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos
irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig
erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Spiels kombiniert, sollte also sicher
sein, dass beide über den Bet-Builder zusammengeführt wurden — sonst steht die ganze Wette auf dem Prüfstand.
Cash-Out: der Ausstieg, der weniger einbringt als das Warten
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Zwei
Einschränkungen sind wichtiger als die Verfügbarkeit: Ein Cash-Out ist nur bei Online-Wetten möglich und nur
als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen,
und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Wer aussteigt, bekommt weniger als den möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg. Der Cash-Out-Betrag
hängt vom Stand der Sportersignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss
Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist keine grosse Enthüllung — es ist der Preis für einen
Ausstieg aus einem Risiko, das man vorher eingegangen ist. Wer eine Wette mit Cash-Out-Option platziert und
sie dann auch nutzt, zahlt die Versicherung selbst. Und wer einen gesetzten Boost mit einem Cash-Out
beendet, verliert den Boost gleich mit. Die Wette ist dann weder das eine noch das andere gewesen.
Die Veranstalter im Vergleich
Zwei Bewilligungen, zwei Gebiete, ein Land. Darunter findest Du die zugelassenen Veranstalter, daneben die
ausländischen Anbieter, die Schweizer Spielende in der Praxis antreffen — zu Vergleichszwecken und mit dem
klaren Vermerk, dass sie keine Schweizer Bewilligung haben. Ein Warnhinweis, der hierher gehört, bevor eine
Zeile über die zweite Gruppe gelesen wird: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist
nach Art. 74 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 131 BGS strafbar und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet
werden. Die folgenden Abschnitte beschreiben und bewerten Branden, sie empfehlen nichts.
Ein weiterer Hinweis betrifft die Form: Diese Zeilen vergleichen die Branden nur auf den Feldern, zu denen
Angaben vorliegen. Wo nichts steht, steht nichts — keine Lücke, kein Strich, keine Vermutung. Die Anbieter
sind nach dem Auftreten ihrer Marke beschrieben; die Bewertung ist eine Meinung über das, was messbar ist,
nicht ein Test der Marken.
Überblick: warum nur zwei Firmen Wetten anbieten dürfen
Wer ausländische Wettseiten kennt, findet das Schweizer Modell zunächst befremdlich. Ein Land mit acht
Millionen Einwohnern und einer ausgeprägten Sportbegeisterung, und dann dürfen nur zwei Firmen Wetten
annehmen? Der Grund liegt in der Geschichte des Geldspiels: Lotterien und Sportwetten sind in der Schweiz
historisch kantonal verankert, und das Geldspielgesetz hat dieses Modell 2019 auf die Onlinewelt
übertragen. Sportwetten gelten als Grossspiel im Sinne des Gesetzes; die Kantone haben die Zahl der
Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine
Veranstalterbewilligung als auch eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Aufsichtsbehörde
ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem
- Januar 2021 in Kraft. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig — sie
beaufsichtigt ausschliesslich Casinos.
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien
und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von
Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die
Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,
Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri,
Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet
Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt
als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der
Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Wie das Geld wieder hinausgeht, ist ebenfalls geregelt. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose
wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach
Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des
Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und lag 2025 bei CHF 3’863’790. Der Reinertrag kommt also
der Allgemeinheit zugute, und ein Teil davon fliesst in die Prävention. Wer das als Argument für den
Schweizer Markt liest, liest es richtig; wer es als Argument gegen den eigenen Verstand liest, auch.
Legalität: eine Bewilligung, die nur hier gilt
Was die Zahl 671 auf der Sperrliste bedeutet
Die Schweiz verbietet ausländische Wettseiten nicht den Spielenden, sie sperrt sie technisch. Die Gespa
publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre
blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains
darauf. Blockierte Domains werden von den Anbietern innerhalb von Stunden durch neue ersetzt — die Gespa
selbst nennt dieses Domain-Hopping und führt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home an; auch bet365 steht
auf der Liste. Die Sperrliste ist also ein Hindernis, kein Zaun. Wer eine ausländische Seite nutzen will,
findet sie meist binnen eines Tages wieder.
Was daraus folgt, ist keine Frage der Technik, sondern eine Frage der Absicherung. Ein ausländischer
Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und für
Streitigkeiten gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung
ist eine Straftat — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu
fünf Jahre. Der Spielende wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und
Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und weder Schutz noch Fairplay
werden kontrolliert. Die ehrliche Zusammenfassung lautet: Bei einem ausländischen Anbieter trägt man selbst
das Risiko, das bei einem bewilligten Anbieter die Aufsicht trägt. Das macht den ausländischen Anbieter
nicht automatisch zur schlechteren Wahl für jeden Menschen — aber es macht ihn zur schlechteren Wahl für
den, der im Konfliktfall jemanden anrufen will.
Die Bewilligung und was sie nicht bedeutet
Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder
irgendeinem anderen Land hat hier keine Wirkung. Das ist kein Detail für Juristinnen, sondern der Grund,
warum die zwei Gruppen auf dieser Seite unter keinen Umständen zusammengelegt werden dürfen: Ein Anbieter
ohne Schweizer Bewilligung ist in der Schweiz nicht legal tätig, punkt. Umgekehrt heisst die Bewilligung
nicht, dass alles erlaubt ist, was die Seite anbietet. Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene
Liste, und die Grenze verläuft mitten durch das, was ein ausländischer Anbieter als Standard ansieht.
Für Konten gilt Art. 47 Abs. 3 der Verordnung: Wer online mitspielen will, braucht Wohnsitz in der Schweiz,
in der Praxis zusätzlich im Gebiet der eigenen Veranstalterin. Ein Konto pro Person und eine verifizierte
Identität sind Pflicht. Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen der
kontoinhabenden Person lautet — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer
Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS untersagt. Ein Instrument zur
Zahlungssperre gegen nicht bewilligte Wettseiten kennt die Schweiz nicht; Banken und Kartennetzwerke
blockieren solche Zahlungen nicht generell. Wer also glaubt, seine Karte schütze ihn vor einer
ausländischen Seite, verlässt sich auf nichts.
Ein letzter Punkt zum Geld, der oft falsch erzählt wird: Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf den
Einsatz. Die Steuerlast des Staates liegt beim Gewinn oberhalb des Steuerfreibetrags und bei den
Verrechnungssteuern, nicht auf dem einzelnen Wettschein.
Für wen sich welcher Weg lohnt
Der Schweizer Weg gibt volle Absicherung, aber er hat einen Preis, und der Preis ist Vielfalt. Zwei
Veranstalter, ein regionales Konto, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, ein
Residenzerfordernis und eine Verifizierung. Wer überwiegend Fussball, Eishockey und Tennis wettet, merkt
von diesen Grenzen wenig — die Sportarten taugen für ein ganzes Wettjahr, auch wenn die Zahl der Märkte
pro Spiel schmaler ist als anderswo. Wer dagegen Ecken, Karten, Esport oder eine exotische Liga sucht, steht
bei Sporttip und Jouez Sport vor einer Wand, und zwar einer, die absichtlich dort steht.
Der ausländische Weg kostet nichts an Registrierung und liefert mehr Märkte, und er verlangt dafür, dass man
auf die Schweizer Sicherungen verzichtet: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Gewinne nach
kantonaler Praxis unter Umständen voll steuerbar. Wer diesen Weg wählt, sollte die Zahl auf dem Kontoauszug
nicht mit der Zahl auf dem Steuerformular verwechseln. Für die grosse Mehrheit der Spielenden, die
gelegentlich auf ein Fussballspiel setzen und unter dem Steuerfreibetrag bleiben, ist die Frage nach der
Legalität schnell beantwortet: Der bewilligte Anbieter kostet nichts extra, weil der Gewinn steuerfrei
bleibt, und der nicht bewilligte birgt ein Steuerrisiko, das kein Bonus ausgleicht.
Spielerschutz: die Regeln, die gegen einen selbst geschrieben sind
Spielerschutz in der Schweiz beginnt nicht bei der Warnung, sondern beim Limit. Wer bei Swisslos online
teilnehmen will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite
liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72
Stunden; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Umkehr der
Wartezeiten ist die eigentliche Idee — bremsen darf man jederzeit, Gas geben erst nach drei Tagen. Wer in
einer schlechten Woche panisch auf ein niedrigeres Limit umstellt, wird sofort geschützt, und wer in einer
guten Woche glaubt, mehr zu brauchen, wird ausgebremst. Das ist die einzige Stelle im Schweizer Wettmarkt,
an der die Bürokratie ausdrücklich auf der Seite des Spielenden steht.

Dazu kommen Pausen und Sperren. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst
sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register
eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine
freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS nur nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle
beteiligt ist; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene
oder minderjährige Spielende haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wer eine Sperre einmal ausgesprochen hat, merkt schnell, wie weit sie reicht. Sie gilt nicht nur bei dem
Anbieter, bei dem man sie ausgelöst hat, sondern im Register quer über Casinos und über die Landesgrenze
nach Liechtenstein. Die Aufhebung ist an drei Monate und an eine Fachstelle gebunden, und der Weg dorthin
ist unbequem. Das ist Absicht: Die Hürde soll überlegt werden.
Nüchtern bleiben muss man beim Punkt Alter. Bei Testankäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen
in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist
also keineswegs streng, und jede Darstellung, die ihn als zuverlässige Barriere beschreibt, führt in die
Irre. Am Telefon und am Konto greifen Ausweiskontrolle und Sperrregister; am Verkaufstisch greift zu oft
nicht einmal ein prüfender Blick.
Was ein Monatsbudget an den Veranstalter kostet
Die Schweiz hat keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel — die Limiten setzt die Spielerin oder der Spieler
selbst. Genau deshalb ist die Kostenrechnung hier eine Rechnung des Spielenden und nicht die einer Behörde.
Nehmen wir als Beispiel ein Monatsbudget von CHF 1’000, das einmal umgesetzt wird, und eine illustrative
Zwei-Weg-Wette mit Quoten von 1.90 und 1.90. Das ist ein Beispiel, kein quotierter Preis, und es soll
zeigen, welche Grössenordnung unter dem Strich stehen kann. Der Auszahlungsschlüssel dieser Wette beträgt
1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.95; die Auszahlungsquote liegt bei etwa 95.0 % und die Marge des
Marktes bei rund 5.0 %.
Rechnet man die erwarteten Kosten als Produkt aus Umsatz und Marge, ergibt sich für ein Monatsbudget von
CHF 1’000, das einmal umgesetzt wird, eine erwartete Marge von rund CHF 50. Die Bandbreite hängt an der
Marktart: Bei einem Zwei-Weg-Markt mit dieser Marge liegt der erwartete Kostenanteil in der Grössenordnung
von etwa 5 % des Umsatzes, bei einem Markt mit breiterer Marge deutlich höher, bei einem engeren Markt
darunter. Nach zwölf solchen Monaten summiert sich derselbe Umsatz auf CHF 12’000 und die erwartete Marge
auf rund CHF 600, ohne dass ein einziger Franken verloren gegangen wäre, der nicht gerechnet wurde. Wer sein
Budget zweimal umsetzt, weil er kurz nach dem Einsatz schon wieder eine Wette öffnet, verdoppelt den Betrag
und die erwartete Marge gleich mit. Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme
konstanter Quoten und eines konstanten Einsatzes — kein garantiertes Ergebnis für einen einzelnen Monat und
schon gar keine Prognose darüber, ob man gewinnt.
Die Rechnung erklärt, warum Limiten in der Schweiz das wirksamste Schutzinstrument sind. Der gesetzliche
Deckel fehlt; die Limite im Konto tut dasselbe mit anderen Mitteln. Wer 30 Tage Verlustlimite auf CHF 200
setzt, und dann in einem guten Monat umsetzt, was er umsetzen kann, reduziert die erwartete Marge absolut,
nicht prozentual. Wer sein Limit hinaufsetzen will, wartet drei Tage — die Wartezeit ist der zweite
Schutzmechanismus neben der Limite selbst.
Wann eine Pause zu einer Sperre wird
Eine Pause von bis zu 180 Tagen und eine unbefristete Sperre sind nicht dasselbe Werkzeug, auch wenn beide
den Zugang schliessen. Die Pause ist eine Unterbrechung mit Ablaufdatum: Sie endet von selbst, ohne
Formulare, und der Zugang öffnet sich wieder. Die unbefristete Sperre ist ein Eintrag in einem
schweizweiten Register, der auch Casinos einschliesslich deren Onlineangebote und das Fürstentum
Liechtenstein erfasst, und ihre Aufhebung hängt an drei Monaten Wartezeit und der Beteiligung einer
Fachstelle. Wer merkt, dass aus dem gelegentlichen Schein ein fester Posten im Budget geworden ist, ist mit
der zweiten Variante besser bedient, auch wenn sie sich nach mehr anfühlt. Die erste Variante passt zu
Ferien, Prüfungsphasen oder einer stressigen Projektwoche.
Was die Sperre nicht leistet, ist eine Rückzahlung. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben nach
Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — wer gesperrt ist und trotzdem wettet, kann den
Gewinn nicht einfordern. Die Sperre schützt das Konto, nicht das Gesparte. Wo man Hilfe sucht, ist
ausserhalb der Seite und ausserhalb des Kontos geregelt: Die Spielsuchtabgabe von 0.5 % des Bruttospielertrags
aus Lotterien und Sportwetten, 2025 rund CHF 3,86 Mio., finanziert unter anderem Präventionsstellen; welche
Stellen das sind und wo sie erreichbar sind, steht in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Wie sich der Bruttospielertrag zuletzt entwickelt hat
Für die Frage, wohin der Schweizer Sportwettenmarkt läuft, gibt es eine Zahl, die mehr sagt als jede
Prognose. Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im
Jahr 2024. Das ist ein Rückgang von 7.0 % und der erste seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes; der
Geschäftsbericht führt ihn teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen
zurück. Wenn ein Monopolist weniger einnimmt, während das Land über Sportwetten diskutiert, ist das ein
interessantes Signal: Es spricht nicht für eine gesunkene Nachfrage, sondern für wirksamere Bremsen im
Vertrieb.
Die zehn Branden im Vergleich
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe zur Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hätte |
| Betify | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe zur Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hätte |
| Bruce Bet | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe zur Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hätte |
| 1Bet | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe zur Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hätte |
| myBet | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe zur Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hätte |
| DirectionBet | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe zur Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hätte |
| Betclic | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe zur Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hätte |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe zur Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hätte |
Die geprüften Veranstalter und ihre Angebote
Swisslos Sporttip: der grösste Schweizer Anbieter mit dem engsten Markt
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien
und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von
Geldspielen vom 20. Mai 2019. Unter dem Namen Sporttip betreibt sie eine der beiden Schweizer
Sportwettenbewilligungen für ein Grossspiel; Aufsicht ist die Gespa. Ein Onlinekonto ist nur für Personen
mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern,
Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen,
Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Kontoregeln sind für einen Anbieter dieser Grösse streng. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und nur eine Registrierung pro
Person; die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme
stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21
Jahren; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und
Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für
Systemwetten. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der
Limite wird nicht angenommen.
Die Aktionen sitzen im laufenden Betrieb. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier
Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, mit einem Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier, 20 % bei
sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten und sind pro Person einmal nutzbar,
bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online
und nur als vollständiges Cash-Out; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine
Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne
vorzeitigen Ausstieg.
Auszahlungen laufen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes
Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 %
anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro
Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter
Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Das Spielguthaben lässt sich ab CHF 20 kaufen, mit
höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; als
Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay mit Bestätigung direkt in der PostFinance App.
Die Bewertung folgt aus der Auszahlungsmechanik, nicht aus dem Angebot. Zweimal gratis auszahlen zu lassen
ist grosszügig für einen Anbieter, der 3 % ab der dritten Transaktion nimmt, und wer regelmässig kleine
Beträge abräumt, zahlt diese Kommission irgendwann gern. Der teure Teil liegt woanders: Die Obergrenze von
CHF 1’000 pro Einzelwette und die geschlossene Marktliste machen Sporttip für den ungeeignet, der Vielfalt
sucht — und für den, der sich in einem Spiel verzettelt, ist genau dieselbe Grenze die wirkungsvollste
Bremse im ganzen Angebot.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Modell für die Westschweiz
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit einer Schweizer Sportwettenbewilligung für ein
Grossspiel, unter dem Namen Jouez Sport. Sie betreut die sechs Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg,
Waadt und Wallis; als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt
2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit
Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone möglich — die Westschweiz ist ihre Welt, und ein Konto in Zürich
bekommt man hier nicht.
Die strukturelle Nähe zu Sporttip ist kein Zufall, sondern die Folge desselben Gesetzes: dieselbe
Aufsichtsbehörde, dieselbe Produktart, dieselben Grundregeln zu Alter, Identität, Limiten und Spielsperre,
die in den Teilnahmebedingungen der Veranstalter stehen. Die Spielsuchtabgabe von 0.5 % des Bruttospielertrags
aus Lotterien und Sportwetten gilt für beide Häuser, und 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen für
Gratisspielguthaben oder Gratiswetten an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer in der
Westschweiz wohnt, hat also nicht die Wahl zwischen zwei Systemen, sondern zwischen zwei Häusern desselben
Systems — und die Entscheidung fällt über Verkaufsstellennetz, Bedienung und die Frage, wie oft man sich
ohnehin in Lausanne oder in Zürich aufhält.
Bemerkenswert ist die Zahl der Verkaufsstellen. 2’350 Annahmestellen in sechs Kantonen sind mehr als viele
Menschen erwarten, und sie erklären, warum das Schaltergeschäft in der Westschweiz weiterhin Gewicht hat.
Wer den Wettschein in Papierform braucht, ist hier gut bedient; wer nur am Telefon wettet, merkt von diesen
2’350 Stellen nichts. Der Vorteil der Loterie Romande liegt genau in dieser Nähe — und der Nachteil darin,
dass sie nichts für Nicht-Westschweizer ist, egal wie gut das Angebot wäre.
Sportaza: kein Schweizer Weg für Schweizer Streitfälle
Sportaza gehört zur zweiten Gruppe: dem Kreis der ausländischen Anbieter, die Schweizer Spielende antreffen,
ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Damit fehlt alles, was an die Bewilligung geknüpft ist —
kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Bewilligung aus einem
anderen Land hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa
landen und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS-Sperre blockiert werden; das ist eine Hürde
von Stunden, kein dauerhafter Riegel.
Die Bewertung hängt an einem einzigen Kriterium: Wo steht man, wenn etwas schiefgeht? Bei einem
ausländischen Anbieter ist die Antwort «in einem Verfahren, das nicht nach Schweizer Recht geführt wird».
Wer diese Seite dennoch nutzt, sollte wissen, dass Gewinne unter Umständen nach kantonaler Steuerpraxis
vollständig steuerbar sind und dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen
werden können. Das ist keine Warnung vor dieser Marke, sondern der Rahmen, in dem sie steht.
Betify: die Bewilligung, die hier nichts nützt
Betify reiht sich in dieselbe Gruppe ein: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer
Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine allfällige Bewilligung aus einem anderen Land gilt in der
Schweiz nicht. Die Bewertung dieser Marke dreht sich deshalb nicht um das Wettangebot, sondern um die
Frage der Durchsetzbarkeit: Wer Streit um eine Wette hat, braucht eine Stelle, die entscheiden kann. Hier
ist diese Stelle keine Schweizer Stelle, und die Sperrliste der Gespa ist der einzige Punkt, an dem der
Schweizer Staat mit dieser Marke in Berührung kommt — als Blockade, nicht als Aufsicht.
Wer trotzdem bei einem solchen Anbieter wettet, sollte das Steuerthema im Blick behalten. In der Schweiz
gibt es keine Verrechnungssteuer auf Gewinne dieser Anbieter; dafür können die kantonalen Steuerverwaltungen
sie unterschiedlich behandeln, und die Praxis des Kantons Thurgau bewertet Gewinne aus ausländischen
Grossspielen unabhängig von ihrer Höhe als steuerbares Einkommen. Die Zahl auf dem Wettkonto ist also nicht
die Zahl, die am Ende bleibt.
Bruce Bet: gutes Marketing, kein Schweizer Papier
Bruce Bet tritt mit einer Marke auf, die sich am Schweizer Markt orientiert, und hat dieselbe Rechtslage
wie die übrigen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister,
kein Schweizer Rechtsweg. Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu sein, ist kein
Qualitätsurteil über sein Produkt. Es ist ein Urteil über die Absicherung des Spielenden, und die ist hier
dünn.
Für die Entscheidung eines Spielenden ist die relevante Frage deshalb eine einfache. Wenn die Seite
morgen nicht mehr erreichbar ist, weil ihre Domain auf der Sperrliste steht oder ersetzt wurde, was
passiert mit dem Guthaben? Bei einer bewilligten Veranstalterin ist das eine Frage an eine Schweizer
Instanz. Bei einem ausländischen Anbieter ist es eine Frage an seine Servicestelle — und wenn die nicht
antwortet, an niemanden mehr.
1Bet: ein Konto, das nicht im Register steht
1Bet gehört in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, kein Eintrag im Schweizer Sperrsystem, keine
Schweizer Beschwerdeinstanz. Wenn man zwei Karten nebeneinanderlegt, ist der wichtigste Unterschied zu den
zwei bewilligten Häusern nicht das Angebot, sondern die zweite Zeile: Wie verbindlich ist das, was dort
steht? Eine Schweizer Bewilligung kann man prüfen, und die Aufsicht kann einschreiten. Bei 1Bet ist beides
nicht möglich.
Sichtbar wird der Unterschied in den Details, die nur bei einem bewilligten Anbieter beschrieben sind:
Limiten vor der ersten Wette, ein Spielguthaben, das nur auf ein Konto im eigenen Namen geht, ein
Auszahlungsweg über Schweizer oder Liechtensteiner Institute, ein Sperrsystem, das auch Casinos erfasst.
Nichts davon ist bei dieser Marke belegt, und nichts davon ist bei ihr widerlegt. Es fehlt die Grundlage,
und die Grundlage ist der eigentliche Streitpunkt.
myBet: ein Name aus der Vor-Bewilligungszeit
myBet ist ein Name, der vielen Schweizer Wettenden aus früheren Jahren vertraut ist, und genau darin liegt
die Versuchung. Für die Bewertung zählt die Gegenwart: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum
Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel gegen einen Entscheid des Anbieters. Eine Domain aus
vergangenen Jahren wird im DNS nicht besser, nur weil man sie kennt.
Der praktische Rat betrifft die Erwartungen. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, kauft sich
Vielfalt und Flexibilität, keine Sicherheit. Wer bei einem Schweizer Veranstalter wettet, kauft sich
Sicherheit und eine geschlossene Marktliste, keine Vielfalt. Beides zu haben, gibt der Schweizer Markt
nicht her, und keine Marke — weder myBet noch eine der anderen — ändert daran etwas.
DirectionBet: kein Schweizer Rechtsweg, kein Steuer-Thema mit Verrechnungssteuer
DirectionBet gehört zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlen der Anschluss an
das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der
Schweiz keine Wirkung. Solche Domains können auf der Sperrliste landen und per DNS blockiert werden; ersetzt
werden sie binnen Stunden.
Die Steuerfrage ist bei diesen Anbietern der unterschätzte Kostenpunkt. Es gibt keine Verrechnungssteuer auf
die Gewinne, aber eine kantonale Praxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe
als steuerbares Einkommen bewertet — Thurgau ist dafür das genannte Beispiel. Anders formuliert: Ein Gewinn
von CHF 500 kann bei einem ausländischen Anbieter steuerpflichtig sein, während derselbe Betrag bei einem
bewilligten Veranstalter unter dem Steuerfreibetrag bleibt und steuerfrei ist. Der Bonus, der den Ausgleich
schaffen soll, ist in der Schweiz klein und die Genehmigungshürde hoch.
Betclic: grosse Marke, kleine Schweizer Relevanz
Betclic tritt als international bekannte Marke auf. Für die Schweiz ist die entscheidende Zeile kürzer:
keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine internationale Bewilligung
klingt in dieser Zeile stark und trägt hier nichts — Art. 4 BGS lässt eine Bewilligung nur in der Schweiz
gelten.
Was diese Marke für Schweizer Spielende interessant macht, ist das Angebot an Sportarten und Märkten, und
genau das ist der Punkt, an dem der Schweizer Markt am stärksten einschränkt. Wer Vielfalt sucht, findet
sie dort; wer Rechtssicherheit sucht, findet sie hier. Beide Sätze sind wahr, und keiner hebt den anderen
auf.
BetAlright: wer die Verifizierung nicht braucht, braucht den Schutz nicht
BetAlright gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Folgen:
kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung
in der Schweiz. Die Namen der Gruppe sind austauschbar, ihre Rechtslage ist es auch — 671 Domains standen
am Ende des Jahres 2025 auf der Sperrliste der Gespa, und die Liste wächst.
Das ist der Punkt, an dem die Kostenrechnung endgültig gegen das Produkt spricht, wenn man die
Gesamtrechnung aufmacht. Wer schnell und ohne Ausweis ein Konto will, findet das dort. Wer im Streitfall
eine Instanz will, nicht. Die rasche Anmeldung ist der ganze Vorteil, und er verbraucht sich beim ersten
Problem.
Häufig gestellte Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Legal sind Wetten auf Sportereignisse, die von Swisslos unter dem Namen Sporttip und von der Loterie
Romande unter dem Namen Jouez Sport angeboten werden — die beiden Veranstalter, die das Geldspielgesetz für
diese Grossspiele zulässt. Erlaubt ist dabei nur, was auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe
und Wettarten der Gespa steht. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht.
Wer überwacht die Schweizer Sportwetten, und was heisst eine Bewilligung, die nur hier gilt?
Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; die eidgenössische
Spielbankenkommission ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten. Eine Bewilligung nach Art. 4 BGS
gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung, etwa aus Curaçao oder Malta, entfaltet hier keine
Wirkung und begründet keinen Schweizer Schutz.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt das vom Kanton ab?
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn
einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 betrug er
CHF 1’070’400. Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag
weicht ab — deshalb je nach Kanton.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Auf solche Gewinne fällt keine Verrechnungssteuer an. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis sie unter
Umständen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe — die Praxis des Kantons Thurgau
ist dafür das bekannte Beispiel. Ein grosser Gewinn kann also voll steuerpflichtig sein, ein kleiner
ebenfalls.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann lässt sie sich wieder aufheben?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor
Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register geführt und gilt auch für
Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Aufheben lässt sie sich nach Art. 84 VGS
frühestens nach drei Monaten, mit Beteiligung einer Fachstelle.
Rechtslage – italienfussball
Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
