Online Leichtathletik wetten in der Schweiz – zwei bewilligte Wege und acht ohne Bewilligung

Updated Oktober 2026
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Eine rote Laufbahn mit weissen Linien leuchtet in der Morgensonne, im Hintergrund ein leeres Stadion.

Stand: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Bewilligungsangaben der Gespa und den veröffentlichten Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter.

Die Diamond League startete 2010 mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die Seite jeweils 15 Meetings.

Wer in der Schweiz auf einen 100-Meter-Lauf setzen will, hat genau zwei Adressen, die dafür eine Bewilligung besitzen. Alles andere, was eine Suchmaschine ausspuckt, ist etwas anderes: eine Plattform mit Sitz irgendwo, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anbindung, ohne Weg zurück, wenn die Auszahlung stockt. Das ist keine Warnung, das ist die Ausgangslage. Und sie macht die Frage «welcher Anbieter?» zu einer viel interessanteren: nicht welcher am meisten wirbt, sondern welcher Weg zu welchem Wetten-Typ passt.

Die Wege im Überblick: bewilligte Veranstalter und Plattformen ohne Schweizer Bewilligung

Brand Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
BillyBets keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betovo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Gamdom keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetPanda keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
PowBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Zwei Zeilen in dieser Tabelle sehen gleich aus wie die anderen acht und sind es nicht. Der Unterschied liegt nicht im Layout, nicht in der Anzahl der Sportarten, nicht in einer Quote, sondern in einem einzigen verwaltungsrechtlichen Umstand: die ersten beiden Zeilen stehen auf einer Liste, die acht darunter nicht. Wer die Tabelle nur überfliegt, sieht zehn Namen und zehn Produkte. Wer sie liest, sieht zwei Rechtsräume.

Ein Paar Laufschuhe mit Spikes liegt auf einer Tartanbahn neben einem Startblock, die Linien verlaufen in die Ferne.
Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre.

Wo die Zulassung aufhört und das Wetter- und Politikverbot beginnt

Die Bewilligung eines Schweizer Veranstalters ist keine Erlaubnis für «Sportwetten» im Allgemeinen. Sie ist eine Erlaubnis für die Ereignisse, die auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa stehen — Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Diese Liste ist geschlossen. Was nicht darauf steht, ist nicht bewilligt, und zwar unabhängig davon, wie populär es ist.

Das hat praktische Folgen, die viele nicht erwarten. Wetten auf das Wetter, auf Wahlen oder auf eine Fernsehshow gibt es bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht — nicht weil es technisch unmöglich wäre, sondern weil die Liste es nicht hergibt. Qualifikationsrunden stehen nur dann zur Verfügung, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Frauenwettkämpfe ebenso. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe lässt sich gar nicht setzen. Und wer in der Liste nach Eckball- oder Kartenmärkten sucht, findet keine — es gibt sie dort nicht, weil die Liste sie nicht kennt. Ein E-Sport-Abschnitt fehlt darin ebenfalls, und das ist die einzige Aussage, die zu E-Sport auf dieser Seite belastbar ist.

Eine Stoppuhr an einer Schnur liegt auf einem Holztisch neben einem Wasserglas, das Licht ist ruhig.
Bei einem Fehlstart in der Leichtathletik gilt ein Start als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt.

Ein zweites Kriterium schneidet härter. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Für die Leichtathletik heisst das: Nachwuchswettkämpfe, Schülermeetings, kantonale Juniorenfinals sind kein Wettgegenstand, egal wie gut die Startliste aussieht.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Wettkampf und währenddessen, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist überhaupt nicht geregelt — es ist kein gesetzliches Recht, sondern ein Produktmerkmal jedes einzelnen Anbieters, mit den Bedingungen, die dieser Anbieter selbst aufstellt.

Wie die beiden bewilligten Veranstalter aufgestellt sind

Swisslos führt sein Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Das ist ein grosses Gebiet, aber kein schweizweites.

Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Veranstalter, zwei Sprachräume, und dazwischen eine Grenze, die sich nicht durch eine Wette verschieben lässt.

Der Grund für die Zweizahl ist nicht Sparsamkeit. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten per Konkordatsrecht auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: es gibt keine weiteren. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Für 2025 verteilte Swisslos CHF 562 Mio. Reingewinn: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer bei Sporttip einen Zehnkampf-Sieger tippt, finanziert also zu einem Teil den Sport, auf den er tippt. Das ist ein hübscher Kreislauf und gleichzeitig ein Hinweis darauf, dass hier kein Markt um Kunden kämpft — es sind zwei Anbieter mit getrennten Gebieten, und keiner muss dem anderen eine Quote rauben.

Was ein Konto kostet: Wohnsitz, Ausweis, Limite

Der Zugang zu einem Online-Konto bei einem bewilligten Veranstalter setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, keinen bestehenden Eintrag im Sperrregister, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identitätsdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — ein Vorgang, der sich nicht mit einem Klick überspringen lässt und auch nicht übersprungen werden soll.

Für Sporttip-Wetten gilt ein Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Sätze sind Vertragsbedingungen des Veranstalters, kein Gesetzestext — man sollte sie lesen wie jede andere AGB-Klausel und nicht wie eine Zusage.

Teilnehmen dürfen Personen ab 18 Jahren; unter 18 ist die Teilnahme ausgeschlossen. Eine Regel, die manchem überraschend vorkommt: Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Ein Aktiver kann also auf den eigenen Lauf nicht setzen — auch nicht auf den eines Vereinskollegen im selben Feld, wenn es derselbe Wettkampf ist.

Bei Cash-Out ist Sporttip vorsichtig formuliert: verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich bei Online-Wetten, ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht ausdrücklich nicht. Der angebotene Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg und hängt vom Stand des Wettkampfs ab; Swisslos kann ihn jederzeit ändern und muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Die Regeln zur Livewette sind ebenfalls nüchtern gehalten. Eine Sporttip-Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird — der fehlende Stream ändert an der Wette nichts. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für einen 100-Meter-Lauf ist das weniger relevant als für Mannschaftssport; die Fehlstart-Diskussion ersetzt es nicht.

Warum die Marge das eigentliche Thema jeder Quote ist

Eine Quote ist kein Faktum über die Welt. Sie ist ein Preis, den jemand setzt, und der Setzer legt seinen Anteil schon hinein, bevor die Wette überhaupt auf dem Wettschein steht. Die Rechnung dahinter ist unspektakulär und lohnt trotzdem, einmal gemacht zu werden, weil sie jede Sportart gleich trifft — Sprint wie Zehnkampf.

Ein Zwei-Weg-Markt, beide Seiten zu 1.90, ist dafür ein Beispiel und ausdrücklich kein zitierter Preis. Addiert man die Kehrwerte der Quoten, kommt für beide zusammen weniger als 1 heraus: zweimal 1 durch 1.90 ergibt rund 1.0526. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt damit bei etwa 1 durch 1.0526, also bei rund 95 %, und die Marge des Anbieters — 100 % minus diesem Wert — bei ungefähr 5 %. Das ist eine Spanne und keine exakte Zahl, weil die eine Annahme darin steckt, dass tatsächlich beide Ausgänge zu 1.90 angeboten werden; verschiebt der Buchmacher eine Seite, verschiebt sich die Marge mit. Bei einem Markt mit drei Ausgängen und Quoten von 2.10 aufwärts fällt die Marge kleiner aus, bei einem dünn besetzten Nischenmarkt grösser. Der Punkt ist nicht die Ziffer, sondern ihre Richtung.

Denn diese fünf Prozent verlassen den Kreislauf nicht erst beim Gewinn. Sie sind in jeder der beiden Quoten bereits verrechnet, ob man gewinnt oder verliert — über viele Wetten hinweg zahlt man sie einfach mit. Nichts davon steht auf dem Wettschein. Kein Schweizer Veranstalter druckt seine Marge ab, und die Quote sieht auch nicht anders aus, wenn man es wüsste: 1.90 bleibt 1.90. Aber jemand, der regelmässig kleine Einsätze auf Einzelwettkämpfe legt, spielt gegen einen Betrag, den er nie sehen wird.

Rekorde, Versuche, Fehlstarts: was sich überhaupt eindeutig feststellen lässt

Die Leichtathletik teilt sich in die Disziplingruppen Lauf, Gehen, Sprung und Stoss/Wurf. Mehrkämpfe kombinieren Disziplinen aus allen diesen Gruppen ausser dem Gehen: im Freien der Zehnkampf bei den Männern und der Siebenkampf bei den Frauen, in der Halle der Siebenkampf bei den Männern und der Fünfkampf bei den Frauen. Anders als in vielen Sportarten ist die Ergebnisliste damit keine Meinung. Es gibt eine Zeit, eine Weite, eine Höhe — und diese Zahl steht fest, sobald die Uhr stoppt oder das Band liegen bleibt.

Nur ist «festgestellt» in der Leichtathletik enger definiert, als man denkt. Laufrekorde im Freien werden seit 1960 nur anerkannt, wenn sie auf einer 400-m-Bahn aufgestellt wurden; Hallenrekorde nur auf 200-m-Bahnen. Eine schnelle Zeit auf einer Bahn mit abweichendem Mass ist eine schnelle Zeit, aber kein Rekord. Für eine Wette auf «Weltrekord ja/nein» ist das entscheidend, denn der Wettausgang hängt an der Anerkennung, nicht an der Uhr allein. Man kann schneller gewesen sein und trotzdem nicht gewonnen haben — nicht weil der Buchmacher willkürlich wäre, sondern weil das Regelwerk die Kategorie anders zuschneidet als das Publikum.

In den Sprung- und Wurfdisziplinen hat jeder Athlet drei Versuche, Vorrunden gibt es dort nicht. Drei Versuche heissen drei Gelegenheiten, und wenn es um Platzierungen mit ähnlichen Weiten geht, sind diese drei Versuche die einzige Neueinstellung des ganzen Wettkampfs. Die nüchterne Frage für einen Markt lautet: welcher Athlet sich an diesem Tag innerhalb dieser drei Versuche korrigiert. Das ist eine andere Fähigkeit als Grundschnelligkeit.

Dann ist da noch der Fehlstart. Als verfrüht gilt ein Start, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt. Athleten riskieren seit 2009 bei einem Fehlstart die sofortige Disqualifikation. Die Regeln haben sich mehrfach gedreht: vor 2003 durfte ein Athlet nach einem Fehlstart erneut starten und riskierte die Disqualifikation erst beim zweiten; von 2003 bis 2009 führte der erste Fehlstart zu einer Verwarnung für das gesamte Feld. Seit 2009 ist es ein Ereignis, kein zweites — und diese 0,100 Sekunden sind die schmalste Kante im ganzen Sport.

«Ist doch nur ein Fehlstart» ist der Satz, den man auf der Tribüne hört. Auf dem Wettschein ist es ein Nullfall mit Ansage: Die Disqualifikation steht im Reglement, weil Sport keine Showbühne ist, auf der man das Drehbuch rot anstreicht.

Warum Einzelwettkämpfe mit kleinen Unterschieden die härteste Wette sind

Eine Wette auf eine Mannschaft trifft einen Gegner, ein System, eine Formkurve. Eine Wette auf einen 100-Meter-Lauf trifft eine Zehntelsekunde. Von «die Differenz ist klein» bis «das ist uninteressant» ist es auf dem Papier ein Schritt und in der Rechnung ein grosser.

Die Wette selbst weiss von dieser Kleinheit nichts. Ihre Auszahlung ist die schlichteste Formel im Buch: Bei einer Einzelwette ergibt sich der Rückzahlungsbetrag aus Einsatz multipliziert mit der Quote; der mögliche Nettogewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote minus eins. Ein Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 zahlt im Erfolgsfall CHF 42 zurück und bringt CHF 22 Nettogewinn. Steht durch eine Kombination zweier Läufe eine Gesamtquote von 4.20, zahlt sie CHF 84 zurück und bringt CHF 64 Nettogewinn. Das ist die Mechanik, und sie hat mit der Vorhersagbarkeit gar nichts zu tun.

Genau diese Trennung macht den Punkt. Die Formel kennt keine Unsicherheit; die Unsicherheit sitzt auf der anderen Seite, im Ereignis. Damit eine Wette auf einen Einzelwettkämpfer eine gute sei, braucht sie einen Schätzer für einen einzelnen Menschen an einem einzelnen Tag, mit der Form seines Tages, dem Zustand der Bahn, einem Wind und drei Versuchen in den Sprungdisziplinen, die man nicht vorhersehen kann, wenn die Platzierung eng ist. Und der Markt weiss das. Dünn gestellte Märkte mit dichter Belegung tragen eine weitere Marge als ein Fussball-1X2, weil der Buchmacher die Unsicherheit im dünnen Buch teurer verkauft. Die fünf Prozent aus dem Zwei-Weg-Beispiel sind für eine Nische ein optimistischer Wert, und die immer gleiche Empfehlung dieser Seite lautet: eine Kombination aus mehreren Läufen multipliziert auch die mit jedem Bein mitgekaufte Marge.

Die richtige Schlussfolgerung lautet nicht, dass man es besser weiss. Sie lautet, dass man seine Erwartung an die eigene Trefferquote senken und seine Einsätze kleiniger halten muss: die 0,100 Sekunden Fehlstartgrenze und die ganze Entscheidung auf drei Versuche sind ein Beleg dafür, wie wenig von einem Leichtathletik-Resultat an der Fähigkeit hängt, die die meisten Fans an einem Startliste-Foto ablesen.

Der Rechtsrahmen in der Schweiz: eine Bewilligung gilt nur hier

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Grundlage ist das Geldspielgesetz, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019 (Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, tätig unter dem Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1.1.2021. Wer hier an die Eidgenössische Spielbankenkommission denkt, denkt an die falsche Behörde: Die ESBK beaufsichtigt Casinos, sonst nichts.

Eine Bewilligung braucht in der Schweiz zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Und der entscheidende Satz steht in Art. 4 BGS: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das heisst nicht, dass ein ausländischer Anbieter mit einer Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland ein Verbrecher wäre. Es heisst, dass diese Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat und hier nichts erlaubt. Ein ausländischer Anbieter operiert in der Schweiz damit schlicht ohne Bewilligung.

Damit niemand das auf die leichte Schulter nimmt: Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, mit einer Strafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz- und Fairplay-Kontrollen existieren nicht. Es gibt also keinen Schiedsrichter für den Schweizer Kunden, nur einen Gerichtssaal für den Anbieter.

Die Durchsetzung läuft über die Zugangssperre. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — unter dem Begriff Domain-Hopping bekannt. Für den Nutzer bedeutet die Sperrliste deshalb weniger, als sie verspricht: nicht dass die Seiten weg sind, sondern dass dieselben Seiten die Adresse wechseln.

Die Werbung ist ebenfalls geregelt, und daran ändert sich für den Leser nichts. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — 2025 erteilte sie deren 24 an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Tageszeitverbot für Werbung existiert nicht.

Die Sperrliste und was sie für den Leser bedeutet

Es lohnt, den letzten Absatz noch einmal ruhig anzusehen. Wer einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nutzt, verliert nicht primär die Sperrliste aus den Augen — er verliert drei Dinge, die er nicht nachkaufen kann: die Anbindung an das Sperrregister, den Schweizer Rechtsweg und die Fairplay-Kontrolle. Der erste Punkt betrifft nicht nur Suchtkranke; wer sich selbst gesperrt hat, will genau diese Verbindung. Der zweite ist der, den man erst merkt, wenn eine Auszahlung hängt. Der dritte ist der unsichtbare: Ein Markt, der im Ausland läuft, wird von keiner Schweizer Stelle daraufhin geprüft, ob er überhaupt nachvollziehbar abgerechnet wird. Das ist kein Urteil über jeden einzelnen Anbieter. Es ist die Beschreibung des Rahmens, in dem er sitzt.

Steuern: der Freibetrag und der Kanton

Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab: je nach Kanton, und eine einzelne kantonale Zahl wäre auf dieser Seite falsch. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze — wer das behauptet, hat die Abgabe mit der Marge verwechselt.

Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Gewinne daraus unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist die unangenehme Seite des bequemen Weges: Schweizer Anbieter werden freundlicher behandelt als der ausländische, und der Freibetrag rettet einen dort nicht. Das ist eine allgemeine Information und kein Steuerrat — bei Fragen fragt man Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.

Spielerschutz in eigener Hand: Limiten, Spielsperre und Beratung

In der Schweiz setzt nicht der Staat die Verlustlimite. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS) — aber die Zahl wählt der Spielende. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert nicht.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu besteht zusätzlich die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Der 72-Stunden-Vorlauf klingt wie eine Formalität. Er ist die einzige Bremse auf dieser Seite, die nach dem Verlust schon greift, und drei Tage sind lang, wenn der Kreditrahmen 1’000 Franken beträgt und gerade drei Läufe hintereinander schiefgegangen sind.

Bei diesem Punkt liegt die gesetzliche Frist bei 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die Zahl zitiert, sollte wissen, welche er zitiert: Es ist die strengere Hausregel, nicht die gesetzliche.

Die Spielsperre ist das schärfere Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem die kleine Zweizahl der Veranstalter zum Vorteil wird: Weil beide am selben Register hängen, hilft eine Sperre über die Marke hinweg. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und das Ergebnis gehört hierher, weil es die Grenze der Verkaufsstellen-Kontrolle zeigt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an der Verkaufsstelle also nicht als strikt darstellen. Die 47,5 Prozent sind keine schlechte Nachricht über die Regeln, sondern eine schlechte Nachricht über ihre Durchsetzung an der Theke.

Bei allen Fragen, die über die Limitenmechanik hinausgehen, gibt es Beratungsangebote. Die gehören nicht in eine Randnotiz, sondern stehen für sich, und die Regelung, wer wann wie gesperrt wird, ist eine Sache zwischen dem Spielenden und der Fachstelle.

Der Wettkalender: Meetings, Weltmeisterschaften und das Zeitfenster

Der Kalender ist der Ort, an dem sich entscheidet, ob die schöne Theorie überhaupt auf ein Angebot trifft. Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt, zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre. Das ist inzwischen ein dichtes Raster, in dem fast jedes Jahr ein Haupttermin liegt.

Die Diamond League der Leichtathletik wird seit 2010 von World Athletics ausgetragen — bis 2019 hiess der Weltverband IAAF —, Vorläufer war die IAAF Golden League. Gestartet ist die Serie 2010 mit 14 Meetings und 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 nennt die Seite jeweils 15 Meetings. In der Diamond League erhalten seit 2017 die ersten acht Athleten eines Meetings Punkte in absteigender Skala von 8 bis 1; diese Punkte entscheiden über die Qualifikation für die Disziplinfinals.

Zwei Konsequenzen für den Wettschein. Erstens liefert die Punkteskala über ein ganzes Meeting hinweg einen Zusammenhang, den Einzelwettkämpfe sonst nicht haben: Die Leistung über mehrere Disziplinen an einem Abend kann über die Qualifikation entscheiden, und das Format belohnt Athleten, die in mehreren Disziplinen punkten, gerade in den technischen Disziplinen mit ihren drei Versuchen. Wer einen Sieger in zwei Startlisten sieht, sieht nicht denselben Wettkampf, sondern zwei Läufe desselben Athleten. Zweitens verschiebt die Änderung der Meetingzahl die Rechenlast: 14 Meetings 2010, 15 in den Saisons 2025 und 2026.

Die Bewertungskriterien, nach denen hier verglichen wird

Verglichen wird nur, was vergleichbar ist. Die folgenden Kriterien gelten für alle zehn Namen, unabhängig davon, ob sie eine Schweizer Bewilligung haben, und die Bewertung selbst bleibt bei jeder Nennung erkennbar.

Der regulatorische Status ist das erste Kriterium und für die Schweiz das entscheidende. Er ist nicht graduell, sondern binär: bewilligt oder nicht, wobei «nicht» auch fremde Lizenzen umfasst, weil eine Bewilligung nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz gilt. Als zweites steht das Produkt- und Marktangebot: Bei Schweizer Veranstaltern ist es durch die Gespa-Liste eng umschrieben, und genau diese Enge ist die Aussage. Drittes Kriterium sind die Limiten, weil sie den Nutzen eines Kontos begrenzen — bei Sporttip CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, dazu Verlustlimiten von CHF 9’999 für 1, 7 und 30 Tage bzw. CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Viertens die Quotenmarge: Sie ist das, was ein Anbieter mit jedem Angebot einbehält, und ein Beispiel-Zwei-Weg-Markt zu 1.90/1.90 kommt auf einen Auszahlungsschlüssel von rund 95 % und damit auf eine Marge von ungefähr 5 % — als Spanne, nicht als Zusage. Fünftens die Auszahlung: hier geht es nicht um Geschwindigkeit, sondern um den Kanal — in der Schweiz wird auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Ein sechstes, selbstgewähltes Kriterium kommt dazu: die Zugänglichkeit des Kontos. Ein Anbieter, der eine bestimmte Kundengruppe ausschliesst, mag in allen anderen Spalten stark wirken, kommt für diese Gruppe aber als realistische Option nicht in Frage. Das ist keine Nebeninformation, sondern ein Ausschlusskriterium.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die bewilligte Basis mit den engsten Limiten

Sporttip ist das Produkt der Swisslos Genossenschaft unter einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS in der Aufsicht der Gespa. Es ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht in der Schweiz überhaupt zulässt. Der Online-Zugang steht Personen offen, die im eigenen Versorgungsgebiet wohnhaft sind: in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Der Preis für die Bewilligung ist das Produkt selbst. Was angeboten werden darf, ergibt sich aus der Gespa-Liste und nicht aus dem Geschmack der Kunden: Wetter, Wahlen und Fernsehshows sind ausgeschlossen, Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn gelistet, E-Sport findet sich nicht. Ein Nachwuchsmeeting mit überwiegend Minderjährigen lässt sich gar nicht erst bewerben. Wer bei Sporttip sucht, findet einen Wettkalender, der zugelassen ist, und keinen, der vollständig ist.

Die Limiten sind bei Sporttip konsequent klein. Zwischen CHF 1 und CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette passt der mögliche Nettogewinn auf einen Zehnkampf-Triumph in handliche Grössenordnungen — und passt gleichzeitig nicht zu jemandem, der eine Überzeugung gross ausdrücken will. Wer für einen Diamond-League-Abend CHF 200 platzieren will, stösst nicht an die Grenze; die 1’000er-Grenze ist praktisch nur bei Systemwetten und Kombinationen mit hoher Gesamtquote ein Thema, und auch dort gedeckelt. Ein ausgeführtes Cash-Out ist endgültig, und der angebotene Betrag liegt bewusst unter dem, was ohne vorzeitigen Ausstieg möglich wäre. Das ist keine List, sondern nachvollziehbares Risikomanagement — man sollte es nur wissen, bevor man auf den Knopf drückt: In den drei Versuchen einer Wurfdisziplin kann ein Zwischenstand sehr gut aussehen und zwei Minuten später ganz anders.

Die 72-Stunden-Frist für die Erhöhung einer Verlustlimite ist der Punkt, an dem dieses Angebot am ehesten bremst, und zwar mit Absicht. Wer zügig mehr setzen will, wartet drei Tage. Das Produkt und das Spielerschutz-Design greifen sichtbar ineinander, und der ehrliche Kommentar dazu lautet: Dieser Anbieter ist für die langweilige, kleine, wiederholte Wette gebaut, nicht für den einen grossen Vorstoss.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen für die Westschweiz

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande unter derselben Art von Bewilligung nach dem BGS in der Aufsicht der Gespa. Der Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne. Das Verkaufsstellennetz umfasst 2’350 Punkte in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden; der Online-Zugang steht Personen offen, die in einem der sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnhaft sind.

Die Architektur ist dieselbe wie bei Sporttip, weil der Rahmen derselbe ist: die Gespa-Liste bestimmt die Ereignisse, die kantonale Bewilligung den Geltungsbereich, das Sperrregister die Sperren. Für einen Westschweizer, der in Genf oder Freiburg wohnt, ist das die bewilligte Option — für einen Zürcher ist es keine, und das liegt nicht an einer Vorliebe, sondern daran, dass das Gebiet kantonal gezogen ist.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind für einen Online-Wetter weniger nützlich, als die Zahl vermuten lässt. Sie erzählen aber etwas über das Geschäftsmodell: Dieses Angebot lebt von einem dichten stationären Netz, und die Online-Ergänzung läuft über dasselbe Konto. Wer in der Westschweiz einen Wettschein physisch abgeben und den Rest online erledigen will, findet hier den einzigen bewilligten Weg. Wer schon in einem Kanton mit anderem Veranstalter wohnt, kann das nicht nachbauen — Konten sind nicht über die Gebietsgrenzen hinweg übertragbar.

BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung

BillyBets ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; ein gemeldeter Lizenzstatus, der nicht ausgewiesen ist, hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS gesperrt werden.

Was der Nutzer dafür bekommt, ist eine andere Sache: kein Schweizer Rahmen, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Zuständigkeit. Der Spielende wird nach Schweizer Recht nicht bestraft, und das ist die einzige Entlastung, die dieser Konstellation innewohnt. Wer hier ein Konto unterhält und sich selbst einmal im Sperrregister einträgt, wird von der Plattform davon nicht erfahren.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit operiert in der Schweiz ohne Bewilligung. Die Schweizer Konstellation ist bei diesem Brand dieselbe wie bei jedem Anbieter ausserhalb des bewilligten Kreises: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können per DNS-Sperre blockiert werden. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Wer eine bewilligte Alternative im gleichen Segment sucht, findet sie in den zwei Schweizer Veranstaltern. Wer diese Alternative aus welchem Grund auch immer nicht wählen kann oder will, sollte sich klarmachen, dass der Verzicht auf den lokalen Rahmen kein Detail am Rand dieses Angebots ist, sondern das eigentliche Merkmal.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung

Betovo tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Die Rechtslage ändert sich dadurch nicht, dass ein Anbieter sich weigert, sie zur Kenntnis zu nehmen: Ein Stück Papier, das ein Büro in Curaçao verlässt, spielt in Basel, Bern, Lugano und Lausanne keine Rolle (Art. 4 BGS). Nicht an das Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, DNS-Sperre möglich.

Das ist eine Feststellung, die den Blickwinkel verschiebt. Es geht bei dieser Frage nicht darum, ob eine Plattform ein gutes oder ein schlechtes Produkt anbietet. Es geht darum, dass für diesen Anbieter im Streitfall kein Schweizer Gericht zuständig ist und dass für die Selbstsperre keine gemeinsame Datenbank existiert.

Gamdom: ohne Schweizer Bewilligung

Gamdom ist einer der acht Namen, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Die Gespa-Sperrliste mit den 671 Domains zum Jahresende 2025 und dem Domain-Hopping, das gesperrte Adressen innerhalb von Stunden ersetzt, ist der einzige Mechanismus, mit dem die Schweiz gegen solche Angebote vorgeht.

Genau darin liegt die Irritation dieser Liste: Sie ist kein Ausschluss, sie ist eine Umleitung. Wer eine gesperrte Adresse aufruft, landet nicht auf einer Erklärung, sondern die Adresse wechselt, und der Zugang bleibt offen. Ein Nutzer, der sich an der Sperrliste orientiert und deshalb annimmt, das Thema sei erledigt, täuscht sich. Das Angebot ist erreichbar; es ist nur nicht erlaubt, und die Erreichbarkeit ist kein Beleg für das Gegenteil.

Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Was hier fehlt, lässt sich positiv beschreiben: die Anbindung an das Sperrregister, die Möglichkeit der Schweizer Rechtsdurchsetzung, die Aufsicht durch die Gespa. Eine gemeldete ausländische Lizenz ersetzt davon nichts, weil eine Bewilligung nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz gilt.

Ergänzend: Wer bei einem solchen Anbieter auf Leichtathletik setzt, tut das auf Märkte, die von keiner Schweizer Stelle daraufhin geprüft worden sind, ob sie überhaupt gelistet sein könnten. Die Gespa-Liste mit ihren Einschränkungen zu Qualifikationsrunden, Frauenwettkämpfen, Ranglisten und Trainingsläufen existiert hier nicht.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet gehört zu den acht Plattformen in dieser Übersicht, die in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten. Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen Veranstalter mit einer Bewilligung; im Umkehrschluss gibt es keinen dritten, und es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste.

Diese Zweizahl ist der Kern der Sache und keine Formalie. Sie bedeutet, dass die Wahl des Weges in der Schweiz immer eine dieser drei Optionen ist: Sporttip, Jouez Sport oder eine Plattform ausserhalb der Bewilligung.

BetPanda: ohne Schweizer Bewilligung

BetPanda tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Die Plattform ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, das über Casinos einschliesslich Online-Casinos und bis nach Liechtenstein hinaus reicht. Es existiert kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Für jemanden, der in der Schweiz wohnt, in einem Kanton mit Sporttip oder Jouez Sport, ist der Vergleich nicht knapp: Beim Schweizer Veranstalter stehen Identitätsprüfung, Limitenmechanik und Sperrregister in einer Kette, bei einer Plattform ohne Bewilligung keines dieser Glieder. Die Limitenmechanik ist kein Bonus, sie ist das Gegenstück zur Zulassung.

PowBet: ohne Schweizer Bewilligung

PowBet schliesst die Reihe der acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Rechtsfolgen sind bei jedem von ihnen identisch: keine Bewilligung nach dem BGS, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Sperre.

Ein Steuerhinweis für diesen Weg: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach der kantonalen Steuerpraxis des Kantons Thurgau als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Steuerfreiheit bis zum Freibetrag gibt es also nur auf dem bewilligten Weg, und die Frage eines Steuerberaters oder der kantonalen Steuerverwaltung ist bei ungewöhnlich hohen Gewinnen keine Formsache.

Häufige Fragen

Wie wirkt sich eine verfrühte Reaktionszeit beim Start auf eine Wette aus, wenn ein Athlet disqualifiziert wird?

Ein Start gilt als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt; seit 2009 droht bei einem Fehlstart die sofortige Disqualifikation. Ob eine Wette damit alterslos verfällt oder gewertet wird, richtet sich nach den Wettregeln des jeweiligen Veranstalters — vor dem Abschluss lohnt der Blick in die Regeln zu Disqualifikationen.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was behält der Anbieter?

Der Rückzahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote, der mögliche Nettogewinn Einsatz mal Quote minus eins. Vom Anbieter bleibt die Marge, die schon in der Quote steckt: Bei einem Beispielmarkt zu 1.90/1.90 liegt der Auszahlungsschlüssel bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 %. Das ist eine Spanne, keine feste Zahl.

Warum sind Wetten auf Einzelwettkämpfe mit kleinen Zeitunterschieden besonders schwer vorherzusagen?

Weil die Auszahlungsformel nichts über die Trefferwahrscheinlichkeit sagt. Im Sprint und in den technischen Disziplinen mit nur drei Versuchen entscheidet eine einzelne Ausführung an einem Tag; die Fähigkeit, die sich aus Startlisten ablesen lässt, sagt darüber wenig. Dünn belegte Märkte tragen zudem meist eine höhere Marge.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann greift eine Erhöhung?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — der gesetzliche Rahmen liegt bei 24 Stunden, die Veranstalter wenden die strengere Frist an.

Wie werden Gewinne besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Die kantonalen Freibeträge weichen davon ab — je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Bei Fragen: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»