Was hinter «1», «X» und «2» steckt – und wer in der Schweiz überhaupt Wetten annehmen darf

Updated Oktober 2026
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Ein Fussball liegt auf dem Mittelkreis eines Rasenfelds, die weissen Linien kreuzen sich auf dem gepflegten Gras im warmen Abendlicht.

Ein Fussballspiel endet mit einem von drei Ergebnissen, und genau daraus entsteht der Markt, um den sich hier alles dreht. Wer auf «1» setzt, braucht den Heimsieg. «X» steht für das Unentschieden, «2» für den Auswärtssieg. Das ist die ganze Idee, und sie ist in zwei Sätzen erklärt. Was danach kommt, ist die eigentliche Arbeit: die Quote lesen, die Marge darin erkennen, die Regeln des jeweiligen Veranstalters kennen und wissen, dass in der Schweiz dafür nur zwei Unternehmen in Frage kommen.

Bei der klassischen Siegwette im Fussball gibt es drei Ausgänge: «1» für den Heimsieg, «0» beziehungsweise «X» für das Unentschieden und «2» für den Auswärtssieg.

Stand: Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa sowie der Veranstalter selbst geprüft.

Zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne Schweizer Zulassung

Die Zahl überrascht viele. Zehn Namen stehen in dieser Übersicht, und nur zwei davon dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten. Das ist kein redaktionelles Versehen, sondern die Rechtslage: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt zu Sporttip. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone zu Hause ist, kommt zu Jouez Sport. Und wer sich bei einem der acht anderen Namen anmeldet, verlässt den Bereich, in dem der Schweizer Rechtsschutz überhaupt greift.

Eine Trillerpfeife liegt auf dem Rasen neben der Mittellinie, Tau hängt an den Halmen, im Hintergrund ein leerer Spielfeldrand.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Die folgende Übersicht nennt für jeden Anbieter den Bewilligungsstatus. Die Spalte «Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung» führt bei den beiden Schweizer Häusern die Organisation, die die Bewilligung hält; bei den übrigen Brands hält sie fest, dass keine Bewilligung nachweisbar ist, die in der Schweiz Wirkung hätte.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande
Boomerang Bet keine keine in der Schweiz wirksame Bewilligung nachweisbar
BetLabel keine keine in der Schweiz wirksame Bewilligung nachweisbar
BDMBet keine keine in der Schweiz wirksame Bewilligung nachweisbar
Betify keine keine in der Schweiz wirksame Bewilligung nachweisbar
Gamdom keine keine in der Schweiz wirksame Bewilligung nachweisbar
Roobet keine keine in der Schweiz wirksame Bewilligung nachweisbar
BC.Game keine keine in der Schweiz wirksame Bewilligung nachweisbar
Unibet keine keine in der Schweiz wirksame Bewilligung nachweisbar

Die Tabelle zeigt eine Zweiteilung, die im Alltag selten so klar ausfällt. In der linken Spalte steht zweimal eine Bewilligung, die nach dem Geldspielgesetz erteilt wurde. In den acht Zeilen darunter steht jeweils dasselbe: Es gibt keine Schweizer Bewilligung, und es gibt auch keine nachweisbare ausländische Bewilligung, die hierzulande irgendetwas bewirken würde. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Geltung — nicht eine eingeschränkte, sondern gar keine. Wer bei einem dieser acht Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.

Das liest sich strenger, als es gemeint ist. Nüchtern betrachtet stehen sich zwei Modelle gegenüber. Auf der einen Seite zwei Veranstalter mit vollständigem Schweizer Schutz, aber auch mit engerem Angebot: eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Auf der anderen Seite acht Brands ohne diese Voraussetzungen — und ohne die Gegenleistung, die sie rechtfertigen würde. Keines der beiden Modelle ist per se das sichere. Nur eines davon hat im Streitfall eine Adresse in der Schweiz.

Die beiden Schweizer Häuser sind in den Abschnitten «Sporttip von Swisslos: das grösste Angebot, aber nur für einen Teil der Schweiz» und «Jouez Sport von der Loterie Romande: dasselbe Recht, andere Hausordnung» ausführlich besprochen. Die acht übrigen erhalten jeweils eine eigene Einschätzung, weil Leserinnen und Leser ihnen begegnen und wissen sollen, was sie dort erwartet.

Sporttip von Swisslos: das grösste Angebot, aber nur für einen Teil der Schweiz

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sportwettangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Ein leeres Stadion im Morgenlicht mit Blick auf die Sitzreihen, im Hintergrund Hügel und aufsteigender Nebel.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Diese Aufzählung ist keine Formalie, sie ist die erste Hürde. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, und geprüft wird das anhand des hochgeladenen Ausweises gegen Adressdatenbanken. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, kommt hier nicht durch — nicht aus Missgunst, sondern weil das andere Haus für ihn zuständig ist.

Die Einsatzgrenzen sind moderat. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 klingt nach viel Spielraum, ist aber für jemanden, der gewohnt ist, einen Zehner auf ein Spiel zu setzen, reichlich — und für jemanden, der «mal richtig» setzen will, eine harte Wand.

Ein Punkt, der in der Praxis häufiger greift als erwartet: Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Man wettet also nicht gegen das Bild auf dem eigenen Fernseher, sondern gegen den Zeitpunkt der Annahme im System.

Urteil: Wer im Vertragsgebiet wohnt, einen kleinen Einsatz plant und die Schweizer Aufsicht nicht als Gängelung, sondern als die eine Sache versteht, die im Streitfall zählt, findet hier das vollständigste Angebot des Landes. Wer ausserhalb liegt, hat keine Wahl — und wer glaubt, die CHF-1’000-Grenze sei bloss Papier, wird sie irgendwann kennenlernen.

Jouez Sport von der Loterie Romande: dasselbe Recht, andere Hausordnung

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Diese Zahl der Verkaufsstellen ist der eigentliche Unterschied zum Nachbarn: Wer eine Wette bar bezahlen oder sich persönlich beraten lassen will, findet in der Westschweiz ein dichtes Netz — und die Westschweiz ist sprachlich ein anderer Markt als die Deutschschweiz.

Die Einsatzstruktur ist eigenwillig. Online beträgt der Mindesteinsatz CHF 2, in den Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Online-Mindesteinsatz von CHF 2 schliesst jene Einsätze aus, die bei Sporttip ab CHF 1 möglich sind; wer mit einem Franken arbeiten will, ist hier falsch.

Beim möglichen Ertrag zieht Jouez Sport dagegen weiter. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Urteil: Der eigentliche Reiz liegt in der Kombination aus tiefem Höchsteinsatz und hohem Höchstgewinn — CHF 500 maximaler Einsatz gegen CHF 300’000 möglichen Gewinn verschiebt den Reiz dorthin, wo die Quoten hoch sind. Genau das ist die Falle für ungeduldige Spieler, denn hohe Quoten gibt es nicht, weil ein Ausgang wahrscheinlich ist. Wer in einem der sechs Kantone wohnt und regelmässig klein setzt, hat hier eine saubere Lösung; wer den Franken-Mindesteinsatz sucht, nicht.

Boomerang Bet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

Boomerang Bet gehört zur Gruppe der acht Brands in dieser Übersicht, die über keine Schweizer Bewilligung verfügen. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur die beiden bewilligten Veranstalter anbieten. Eine allfällige ausländische Bewilligung hat nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung in der Schweiz.

Praktisch bedeutet das drei Dinge. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, eine Spielsperre wirkt hier also nicht. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Urteil: Wer ein Konto bei einem Brand ohne Schweizer Bewilligung unterhält, sollte sich klarmachen, dass er kein Kunde mit Rechten ist, sondern ein Nutzer mit einem Vertrag nach den Regeln eines anderen Landes. Das ist keine Katastrophe, aber es ist ein Preis, der selten in der Willkommensbotschaft steht.

BetLabel: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister

Auch BetLabel zählt zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Sperrliste der Gespa, über die Schweizer Telekomanbieter den Zugang zu ausländischen Wettdomains per DNS blockieren, kann dieses Brand treffen.

Was ein Konto bei einem solchen Anbieter auszeichnet, ist das Fehlen von Schutzmechanismen, die hierzulande selbstverständlich sind: keine Verknüpfung mit dem Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Schweizer Einzahlungslimiten, die der Veranstalter von Gesetzes wegen abfragen muss.

Urteil: Der entscheidende Punkt ist nicht die Frage, ob ein solcher Anbieter zahlt, sondern die Frage, was passiert, wenn er nicht zahlt. Die Antwort lautet: ein Verfahren in einem Rechtskreis, den man nicht kennt, in einer Sprache, die man vielleicht nicht spricht. Das ist teurer als jede Quote.

BDMBet: keine Schweizer Bewilligung, Blockade möglich

BDMBet reiht sich in die Gruppe der Brands ohne Schweizer Bewilligung ein. Damit gilt auch hier: kein Schweizer Rechtsschutz, kein Registeranschluss, und eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich.

Wer solche Seiten nutzt, sollte den Zustand der Domain nicht als Stabilitätsmerkmal lesen. Die Erfahrung mit der Sperrliste zeigt, dass blockierte Domains innerhalb von Stunden durch neue ersetzt werden. Der Zugang bleibt bestehen, die Adresse nicht.

Urteil: Eine wechselnde Adresse ist ein Hinweis auf die Rechtsstellung des Anbieters, nicht auf seine Seriosität im Alltag. Für den Spielenden bleibt davon eines übrig: Ein Konto dort ist ein Verhältnis ohne institutionelle Rückendeckung, und die entscheidet im Zweifelsfall.

Betify: keine Schweizer Bewilligung, aber eine Sportwett-Quelle ohne Schweizer Schutz

Betify steht in derselben Gruppe. Für Sportwetten in der Schweiz fehlt die Bewilligung, und eine ausländische hat hier keine Kraft.

Wer diese Seiten nutzt, wettet nach Bedingungen, die er nicht mit Schweizer Massstäben prüfen kann. Das gilt für Auszahlungswege, für Streitbeilegung und für die Frage, welche Daten überhaupt übermittelt werden müssen.

Urteil: Die Verlockung liegt im breiten Angebot, das die enge Schweizer Liste nicht zulässt. Der Preis dafür ist, dass niemand in der Schweiz für die Einhaltung der eigenen Bedingungen einstehen muss. Wer das akzeptiert, akzeptiert es bewusst — nicht als Nebeneffekt.

Gamdom: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht über Wetten

Gamdom figuriert unter den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht über Sportwetten in der Schweiz liegt bei der Gespa und erstreckt sich nur auf bewilligte Veranstalter.

Für einen Sportwetter ist das der relevanteste Punkt an diesem Brand: Das Sportwettangebot steht ausserhalb jener Aufsicht, die in der Schweiz die Quotenstellung, die Sperrmechanismen und die Identitätsprüfung kontrolliert.

Urteil: Wer bei Gamdom eine Fussballwette platziert, sollte nicht annehmen, dass die Spielerschutzmechanismen eines Schweizer Anbieters im Hintergrund mitlaufen. Sie tun es nicht — und ihre Abwesenheit merkt man erst in dem Moment, in dem man sie braucht.

Roobet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Beschwerdewege

Roobet gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Was hier fehlt, ist nicht nur die Bewilligung selbst, sondern das ganze Netz aus Sperrregister, Identitätsprüfung und Aufsicht, das an eine Bewilligung geknüpft ist.

Eine Wette auf ein Fussballspiel bleibt dort dieselbe Wette. Der Unterschied liegt vollständig darin, wohin man sich wendet, wenn etwas nicht klappt.

Urteil: Der nüchterne Massstab für einen solchen Anbieter ist nicht das Willkommensangebot, sondern die Frage, ob man ihm Geld anvertrauen würde, das man juristisch nicht zurückholen kann. Für viele lautet die Antwort nach einigem Nachdenken nein.

BC.Game: keine Schweizer Bewilligung, Domain blockierbar

BC.Game zählt zu den acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Eine Aufnahme in die Sperrliste ist auch hier möglich, und die Gespa hat in der Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass solche Einträge die betroffenen Domains innert Stunden zu Adresswechseln zwingen.

Der Wechsel selbst ist kein Qualitätsurteil über das Produkt. Er ist ein Indiz dafür, wie wenig eine solche Seite in der Schweizer Rechtsordnung verankert ist.

Urteil: Was bleibt, ist ein Angebot nach fremden Regeln. Wer es nutzt, sollte die Verlustlimiten, die er hier gewohnt ist, von Hand nachbauen — niemand fragt sie dort ab.

Unibet: keine Schweizer Bewilligung, internationaler Name hin oder her

Unibet ist der bekannteste Name in dieser zweiten Gruppe und ändert an der Rechtslage nichts. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur Swisslos und die Loterie Romande anbieten. Eine Bewilligung, die in einem anderen Land gilt, bleibt dort.

Der Fall zeigt gut, wie leicht Bekanntheit mit Zulässigkeit verwechselt wird. Ein Name, den man aus dem europäischen Sportsponsoring kennt, ist nicht dasselbe wie ein Anbieter, der in der Schweiz eine Bewilligung hält.

Urteil: Für einen Spielenden in der Schweiz spricht vor allem die Angebotsbreite für internationale Häuser — und alles andere dagegen. Wer die Schweizer Liste als Einschränkung empfindet, sollte wissen, dass er sie nicht durch eine bessere Wahl ersetzt, sondern durch eine ungeschützte.

Was 1×2 überhaupt heisst: die Dreiweg-Wette mit ihren drei Ausgängen

Die klassische Siegwette im Fussball kennt drei Ausgänge: «1» für den Heimsieg, «0» beziehungsweise «X» für das Unentschieden und «2» für den Auswärtssieg. Auf dem Wettschein stehen dafür drei Felder nebeneinander, untereinander die drei Quoten. Man wählt eines, setzt einen Betrag, und damit ist die Entscheidung gefallen.

Der Reiz liegt in der Vollständigkeit. Anders als bei einer Zweiweg-Wette, bei der ein Ausgang ausgeschlossen wird, deckt die Dreiweg-Wette das Spiel vollständig ab. Es gibt kein Ergebnis, das in keine der drei Kategorien fällt. Innerhalb der 90 Minuten plus Nachspielzeit — sofern das Wettprogramm nicht ausdrücklich etwas anderes sagt — endet jedes Fussballspiel als Heimsieg, Unentschieden oder Auswärtssieg.

Diese Geschlossenheit hat eine Konsequenz, die manchem nicht bewusst ist: Das Unentschieden ist kein Randfall, sondern ein gleichberechtigter Ausgang mit eigener Quote. Wer «1» oder «2» spielt, wettet gegen zwei Möglichkeiten, nicht gegen eine.

Die Wahrscheinlichkeit kommt fast immer von aussen — und selten aus unserem Gefühl

Ein Fussballspiel hat genau einen Anpfiff. «Zwei Spiele gleichzeitig» gibt es nicht, ausser im übertragenen Sinn der Halbzeiten. Das klingt banal, hat aber Folgen für den Markt: Die drei Ausgänge sind die Gesamtheit der regulären Ausgänge, und daraus ergibt sich, dass die Ereignisse exklusiv sind. Von zehn gleichartigen Spielen sind es statistisch gesehen rund fünf, die mit einem Heimsieg enden — nicht, weil jemand das so wollte oder so vorhersagte, sondern weil sich das über viele Partien so einpendelt. Wer mit einer Dreierwette «alle drei Ausgänge» abdeckt, deckt nicht die Unsicherheit ab, sondern bezahlt alle drei Quoten und damit jede Marge dreimal.

An dieser Stelle trennt sich die 1×2-Wette von den meisten anderen Fussballmärkten. Sie stellt die Frage nach dem Ausgang, nicht nach der Anzahl der Tore oder dem Vorsprung. Wer wissen will, wie sich diese Fragen unterscheiden, findet sie im Abschnitt zu den Wettarten rund um den Dreiweg-Tipp.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Umsätze entstehen. Es ist auch der Punkt, an dem der meiste Unsinn erzählt wird. Der Markt für Prognosen aller Art ist gross, und der Anteil jener Prognosen, die irgendwann auch nur kurzfristig korrekt waren, ist ein Geschäft wie jedes andere. Die Quote selbst ist keine Vorhersage, sondern ein Preis.

Wie eine Quote zustande kommt und was die Marge darin ausmacht

Eine Quote ist zunächst ein Faktor. Setzt man CHF 10 auf eine Quote von 2.10, erhält man bei einem Treffer CHF 21 zurück, also CHF 10 eingesetztes Geld plus CHF 11 Gewinn. Das ist die gesamte Mechanik des Gewinns, und sie ist bei beiden Schweizer Veranstaltern dieselbe Rechnung. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Interessanter als die Multiplikation ist die Frage, woher die Zahl kommt. Ein Veranstalter steht nicht auf einer Seite des Spiels, sondern verkauft beide Seiten. Über alle drei Ausgänge hinweg nimmt er Beträge ein, die in einem bestimmten Verhältnis zu den Quoten stehen, und was ihm davon bleibt, ist die Marge. Rechnet man die drei Quoten eines Dreiweg-Marktes in ihre Kehrwerte um und addiert sie, kommt ein Wert über 1 heraus. Der Kehrwert dieser Summe ist der Quotenschlüssel — die Auszahlungsquote des Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesem Schlüssel.

Bei einem Zweiweg-Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel bei etwa 95 %, die Marge also bei rund 5 %. Das ist ein Rechenbeispiel, kein Preis: Es zeigt, welche Grössenordnung im Spiel ist, wenn zwei etwa gleich wahrscheinliche Ausgänge mit je 1.90 bepreist sind. In der Praxis streuen die Werte je nach Markt, Sportart und Anbieter deutlich — bei einem ausgeglichenen Dreiweg-Markt mit einem klaren Favoriten liegt die Marge typischerweise höher, weil die Quote auf den Aussenseiter stärker gerundet wird. Man kann den Quotenschlüssel eines Marktes nicht verbessern, indem man sich für die richtige Seite entscheidet. Er ist schon in jeder einzelnen Quote enthalten, bevor die erste Wette platziert ist.

Genau deshalb ist es ein Irrtum, die Quote nur mit dem eigenen Gefühl zu vergleichen. Zwei Anbieter können auf dasselbe Heimspiel unterschiedliche Quoten stellen, und der Unterschied zwischen ihnen ist kein Zufall, sondern die Differenz ihrer Margen. Bei Einsätzen in der Grössenordnung eines Zehnernotens ist dieser Unterschied ein paar Rappen. Bei regelmässigem Spielen ist er das eigentliche Kriterium.

Wer das Kriterium der Wahrscheinlichkeit hinzunimmt, landet bei der Einsicht, die am wenigsten eingängig ist: Eine Quote von 1.10 verspricht fast nichts an Gewinn, ist aber sehr wahrscheinlich richtig. Eine Quote von 8.00 verspricht viel, wird aber selten eintreten. Beide Preise sind korrekt kalkuliert. Die Wahl zwischen ihnen ist keine Frage des Wissens, sondern der eigenen Haltung zum Risiko.

Bewilligung und Aufsicht: warum in der Schweiz zwei Veranstalter genug sind

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes. Dieses ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und erfasst sie in Artikel 3 Buchstaben c und e. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig — sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer sich bei einer Beschwerde an die falsche Behörde wendet, verliert Zeit.

Wer Sportwetten veranstalten will, braucht nach den Artikeln 21 bis 25 des Geldspielgesetzes zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Beide gelten nach Artikel 4 nur in der Schweiz. Genau hier liegt der Grund, weshalb eine ausländische Bewilligung keinen Schweizer Schutz erzeugt: Sie ist nicht schwächer, sie ist ausserhalb ihres Gebiets gegenstandslos.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerträge fliessen nach Artikel 125 des Geldspielgesetzes gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu — jene Gelder, die in der Schweiz etwa an Sportverbände und Kulturinstitutionen gehen, stammen nicht von den Casinos, sondern zu einem erheblichen Teil aus eben diesen Wetten.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete: die Aufteilung der Schweiz

Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport wird für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet.

Die Aufteilung ist vollständig: Jeder Kanton liegt in dem einen oder dem anderen Gebiet, und es gibt keine Region, in der beide Häuser dieselbe Wette anbieten. Für den Wohnsitz bedeutet das eine klare Zuordnung. Für einen Umzug von Zürich nach Genf bedeutet es, dass aus Konsumentensicht auch der Anbieter wechselt.

Was überhaupt gewettet werden darf: die geschlossene Liste

Das erlaubte Angebot ist abschliessend geregelt. Massgebend ist die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa in der Version vom 09.09.2026, gestützt auf Artikel 25 des Geldspielgesetzes und Artikel 29 der Verordnung. Es sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 ausgeschlossen.

Die Liste ist im Detail strenger, als ihr Umfang vermuten lässt. Qualifikationsrunden sind nur erfasst, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Auf der Liste finden sich keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Esports kommen dort schlicht nicht vor.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über die entsprechende Entscheidung verfügt. Das Geldspielgesetz enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt. Es bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und ist als solche zu beschreiben, nicht als gesetzlich verbürgte Möglichkeit.

Identität, Alter, ein Konto: die Voraussetzungen für eine Teilnahme

Für eine Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist keine Schweizer Erfindung, sondern die Voraussetzung dafür, dass Sperrmechanismen überhaupt greifen können. Wer anonym spielt, kann nicht gesperrt werden — und wer nicht gesperrt werden kann, hat auch keinen Anspruch darauf, vor sich selbst geschützt zu werden.

Wenn das Spiel zum Problem wird: Limiten, Sperren und Pausen

Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss nach Artikel 87 der Verordnung einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort; eine Erhöhung greift von Gesetzes wegen nach 24 Stunden, wobei Swisslos und die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Eine feste gesetzliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Spielsperre ist das schärfere Instrument. Nach den Artikeln 80 bis 82 des Geldspielgesetzes können überschuldete oder suchtgefährdete Personen ausgeschlossen werden, und eine Selbstsperre wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Artikel 84 der Verordnung erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben nach Artikel 45 des Geldspielgesetzes keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ein Befund der Gespa aus Testkäufen des Jahres 2025 gehört in diesen Abschnitt, weil er die Wirksamkeit der Kontrollen an der Verkaufsstelle relativiert: Bei 200 Testkäufen wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man darf diese Kontrollen also nicht als streng darstellen. Sie sind es an dieser Stelle nicht.

Das Geld: Konten, Auszahlungen und was dabei nicht möglich ist

Gewinne und Guthaben werden nach Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 des Geldspielgesetzes ausgeschlossen. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen.

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet unter anderem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese Details lesen sich technisch, sind aber der Bereich, in dem sich bewilligte und nicht bewilligte Anbieter am stärksten unterscheiden. Alle drei Bedingungen — Konto auf eigenen Namen, kein Kredit, definierte Auszahlungswege — setzen eine geprüfte Identität voraus. Wo sie fehlt, fehlt auch die Kontrolle darüber, wohin Geld fliesst.

Steuern auf Gewinne: der Freibetrag und die kantonale Praxis

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Für den typischen Wetter ist das eine Randnotiz: Er gewinnt weit unterhalb des Freibetrags, zahlt also weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf seinen Gewinn. Es ist wichtig, das ausdrücklich zu sagen, weil im Netz gelegentlich das Gegenteil behauptet wird. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Ein Unterschied zwischen den beiden Gruppen bleibt. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden steuerlich aber anders behandelt: Die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Für eine verbindliche Einschätzung ist die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig. Zahlen zu einzelnen Kantonen gibt es viele; wer eine einzige kantonal-verbindliche Zahl sucht, wird sie hier nicht finden, weil sie je nach Kanton verschieden ausfällt.

Werbung, Gratisspielguthaben und die Grenzen des Erlaubten

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, so Artikel 74 des Geldspielgesetzes. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist nach Artikel 74 Absatz 3 verboten und wird nach Artikel 131 mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist die Rechtsgrundlage dafür, dass acht Namen in dieser Übersicht beschrieben und bewertet, aber nicht empfohlen werden. Ein Zeitfenster, in dem Werbung verboten wäre, existiert in der Schweiz nicht.

Gratisspiele oder Gratisgutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und werden hier nicht als universelle Grösse behandelt.

Was passiert, wenn es schiefgeht

Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, begeht nach Artikel 130 des Geldspielgesetzes eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die wichtige Unterscheidung. Der Preis, den er trägt, ist ein anderer: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Sperrliste der Gespa funktioniert über DNS-Sperren der Schweizer Telekommunikationsanbieter, gestützt auf die Artikel 86 bis 93 des Geldspielgesetzes. Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren — wer Gegenteiliges liest, liest eine Legende.

Doppelte Chance, Handicap, Über-Unter: die Märkte rund um den Dreiweg-Tipp

Die Dreiweg-Wette steht selten allein. Wer sich in einem Wettprogramm umsieht, findet dieselbe Partie in mehreren Varianten — und jede Variante beantwortet eine andere Frage. Das ist keine Marktverwirrung, sondern eine sinnvolle Aufteilung: Der eine will den Ausgang, der andere die Torsumme, der dritte möchte, dass ein bestimmtes Ergebnis nicht eintritt.

Die doppelte Chance ist die nächste Verwandte. Sie kombiniert zwei der drei Ausgänge: Heimsieg oder Unentschieden, Unentschieden oder Auswärtssieg, Heimsieg oder Auswärtssieg. Damit steigt die Trefferwahrscheinlichkeit, und das schlägt sich unmittelbar in der Quote nieder — sie liegt deutlich unter der Quote auf einen einzelnen Ausgang. Der Markt löst damit dasselbe Problem wie eine Absicherung, aber ohne Absicherung, nämlich ohne zwei Wetten zu platzieren. Wer sich bei einem Favoriten mit «X» nicht anfreunden kann, weil ein Unentschieden nie ausgeschlossen ist, findet hier die passende Form. Der Preis dafür ist eine Quote, die im Vergleich zum direkten Siegwett-Tipp erheblich schmaler ausfällt.

Handicap-Märkte verschieben das Ergebnis um einen Vorgabewert und erzeugen dadurch zwei Ausgänge statt drei. Wer ein Handicap spielt, kann darin aufgehen, obwohl der Name das Gegenteil suggeriert: Eine erfahrene Handicap-Wett auf den Favoriten ist kein Tipp auf den Sieg, sondern auf den Vorsprung.

Die Torsumme — Über-Unter — fragt nicht nach dem Ausgang, sondern nach der Zahl der Tore. Eine Wette auf Über 2.5 gewinnt, wenn drei oder mehr Tore fallen, unabhängig davon, wer gewinnt. Für Spieler, die eine Partie gut einschätzen, aber beim Ergebnis unsicher sind, ist das eine Alternative zur Dreiweg-Wette. Sie ist auch die Wettart, die den Abschnitt des Wettprogramms schnell wechselt, weil sich Quoten darauf während des Spiels lebhaft bewegen.

Bei allen drei Varianten bleibt der Mechanismus derselbe. Der Veranstalter preist die Ausgänge, die Summe der Kehrwerte liegt über 1, und die Differenz zu 100 % ist die Marge. Bei der doppelten Chance gibt es zwei Ausgänge, beim Handicap zwei, bei der Torsumme zwei oder mehr.

Wer systematisch spielt, lernt daraus eine einfache Regel: Mehr Ausgänge bedeuten nicht mehr Chancen, sondern nur eine andere Verteilung. Ein Markt mit zwei Ausgängen kann für dieselbe Partie eine tiefere Marge tragen als der Dreiweg-Markt, muss es aber nicht. Nachsehen hilft.

Einsatzgrenzen, Regeln und Sonderfälle im Wettalltag

Hinter der Quote steht ein Vertragswerk. Beide Schweizer Veranstalter regeln darin, was passiert, wenn ein Spiel verschoben, abgesagt oder während der Wettabgabe entschieden wird, und wie Gewinne ausbezahlt werden. Diese Regeln sind für den Leser relevanter als jede Quote, weil sie die Fälle betreffen, in denen er sich ohnehin ärgert.

Bei Sporttip gilt die Wette auch bei Live-Wetten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, sollte diese Klausel kennen: Es geht nicht darum, ob der Fernseher noch nicht beim Tor war, sondern darum, wann das System die Wette annimmt.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Frist ist knapp bemessen und wird in der Praxis selten zum Thema, ausser bei kurzfristigen Absagen wegen Witterung oder Sicherheitsbedenken.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion». Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also Torreichstand und Endergebnis desselben Spiels kombinieren will, braucht dafür die richtige Funktion. Ohne sie steht der Einsatz zurück — nicht der Gewinn.

Der Cash-Out ist die Funktion, die am stärksten nach einem Wahlrecht klingt und am wenigsten eines ist. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Das ist kein Betrug, es ist die Logik der Sache: Der Veranstalter kauft die Wette zurück, und er kauft sie nur zu seinem Preis. Wer den Cash-Out als Rettungsanker versteht, überschätzt ihn. Wer ihn als Option versteht, die manchmal offensteht und manchmal nicht, versteht ihn richtig.

Reguläre Spielzeit, Nachspielzeit und was am Ende zählt

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für einen Dreiweg-Tipp auf ein Pokalspiel heisst das: Es zählt das Ergebnis nach 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht das nach 120 Minuten. Wer das nicht weiss, gewinnt gefühlt und verliert real.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang, bis man die Zahlen aus der Praxis sieht: Der Postversand einer Wettscheinauszahlung scheitert gelegentlich daran, dass der Schein im Handschuhfach liegt. Diese Frist ist keine Förmlichkeit, sie ist eine Verfallsregel.

Zwei Formen, den Gewinn zu rechnen, die nichts mit der Quote zu tun haben

Neben der klassischen Einzelwette führen beide Veranstalter Kombinationen. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird kaufmännisch auf 5 Rappen gerundet. Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette zwei bis zehn Voraussagen, und die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Die Gesamtquote ist kein Bonus, sondern eine Multiplikation. Wer drei Quoten von 2.00 kombiniert, erhält 8.00. Diese Zahl ist beeindruckend, bis man sie in Wahrscheinlichkeiten übersetzt: Aus drei Ereignissen, von denen jedes einzelne durchaus wahrscheinlich ist, entsteht ein Ereignis, das es kaum noch ist. Das ist die Grundlage jeder «Traumquote», die in Werbeanzeigen auftaucht. Die Rechnung stimmt immer. Nur die Erwartung daran stimmt selten.

Bei der Systemwette werden mehrere Kombinationen derselben Voraussagen gleichzeitig gespielt. Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz dafür bei CHF 10’000, während eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 gedeckelt ist. Wer eine Systemwette spielt, vervielfacht die Zahl der Wetten und damit auch den Einsatz je nach Zahl der Fehler.

Wie ein Bonus und eine Freiwette tatsächlich gerechnet werden

Ein Bonus ist ein Betrag mit Bedingungen, und die Bedingungen sind der Inhalt. Wer «risikofrei» auf einem Banner liest, handelt es sich um eine Umschreibungsauflage, einen Mindestquotenwert, eine Frist oder eine Deckelung auf den Gewinn aus der Freiwette. Die vier Angaben entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus der Sache selbst: Ein Veranstalter, der einen Gratisbetrag ausgibt, muss verhindern, dass jemand ihn mit einem einzigen 1.10-Tipp in Bargeld verwandelt.

Bei Sporttip trägt der Kombiboost den Charakter einer Bonusregel. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Sprung von 40 % auf 100 % zwischen zehn und fünfzehn Voraussagen ist der eigentliche Anreiz des Konstrukts — und zugleich seine Falle, denn fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind fünfzehn Gelegenheiten, eine davon falsch zu haben.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Diese letzte Bedingung ist die unangenehmste: Man kann den Boost nehmen oder den Cash-Out. Nicht beides.

Der Rahmen für Gratisspielguthaben ist gesetzlich: Derartige Gratisleistungen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes, und im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist eine kleine Zahl, und sie sagt etwas aus: Ein Schweizer Veranstalter kann nicht nach Belieben mit Gratisguthaben um sich werfen.

Was ein Gratisbetrag im Erwartungswert wert ist, lässt sich dennoch überschlägig zeigen. Für eine Freiwette, deren Einsatz im Gewinnfall nicht zurückgezahlt wird, liegt der Wert unter dem Nennbetrag, und je tiefer die Quote, desto grösser der Abstand. Bei einer Quote von 1.50 bleibt im Erwartungswert nur ein Teil des Betrags übrig; erst deutlich höhere Quoten rücken den Wert näher an den Nennwert. Das ist ein weiteres Argument gegen die 1.10-Tipps, mit denen viele Freiwetten vermeintlich «sicher» verwertet werden. Genau dort ist der Wert am kleinsten.

Häufig gestellte Fragen

Was heisst 1×2 bei Sportwetten?

Es bezeichnet die klassische Siegwette im Fussball mit drei Ausgängen. «1» steht für den Heimsieg, «X» oder «0» für das Unentschieden, «2» für den Auswärtssieg. Man wählt einen dieser drei Ausgänge, setzt einen Betrag und erhält bei richtiger Voraussage Einsatz mal Quote zurück. Auch die Bezeichnung Dreiweg-Wette ist dafür üblich.

Wofür stehen die Zeichen 1, X und 2 auf dem Wettschein?

Die Ziffern sind eine Kurzschrift aus der Zeit der gedruckten Wettscheine. Links steht die Heimmannschaft, rechts die Auswärtsmannschaft, in der Mitte das Unentschieden. Auf Schweizer Wettscheinen begegnet einem für das Unentschieden auch die Null. Alle drei Schreibweisen meinen dasselbe: den Ausgang nach regulärer Spielzeit.

Was bedeutet 1×2 im Unterschied zur Doppelten Chance?

Die doppelte Chance fasst zwei der drei Ausgänge zu einem Tipp zusammen, zum Beispiel Heimsieg oder Unentschieden. Damit steigt die Trefferwahrscheinlichkeit, und die Quote fällt entsprechend tiefer aus. Die Dreiweg-Wette verlangt dagegen eine Entscheidung für genau einen Ausgang und zahlt dafür mehr. Ein Unentschieden kann bei beiden richtig sein — es kommt auf die gewählte Variante an.

Zählt bei einer Dreiweg-Wette die Verlängerung oder nur die reguläre Spielzeit?

In aller Regel nur die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit. Bei Sporttip etwa umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer und die Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Bei Pokalspielen entscheidet damit der Stand nach 90 Minuten.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Setzt man CHF 10 auf 2.10, erhält man CHF 21 zurück. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Welche Anbieter dürfen 1×2-Wetten in der Schweiz anbieten, und was steht auf der Liste der zugelassenen Wettbewerbe?

Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, jeweils mit eigener Bewilligung nach dem Geldspielgesetz und eigenem Gebiet. Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa ist abschliessend; sie führt keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion, und Ranglistenwetten nur unter bestimmten Bedingungen.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»