Gratis Wettguthaben in der Schweiz: zwei Veranstalter, viele Klippen

Updated Oktober 2026
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Ein leerer, geöffneter Lederbeutel liegt auf einem Holztisch neben einem Schlüsselbund.

In der Schweiz darf Sportwetten nur anbieten, wer eine Bewilligung des kantonalen Konkordats hält. Es sind zwei. Wer nach gratis Wettguthaben sucht, stösst auf zehn Marken und muss zuerst begreifen, dass der Weg über die eine Hälfte dieser Liste ein völlig anderer ist als der über die andere.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag beträgt CHF 20.

Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und die Spielbewilligungen der Gespa sowie gegen die veröffentlichte Sperrliste.

Der Vergleich: was die zehn Marken unterscheidet

Zuerst die unbequeme Zahl. In dieser Liste stehen zehn Namen und zwei Bewilligungen. Alles andere ist Kulisse. Gesucht wird gratis Wettguthaben, gefunden wird im Ergebnis eine Handvoll Promotionsaktionen bei zwei Veranstaltern, die zusammen rund die Hälfte des Landes bedienen — und acht ausländische Domains, die Werbung für Spielguthaben betreiben, ohne dass die Gespa ihnen je eine Aktion genehmigt hätte.

Betrachtet man die Sache als Auswahl, gibt es vier Wege, die ein Spielender in der Schweiz gehen kann. Der erste ist ein Gratisspielguthaben aus einer genehmigten Aktion bei Swisslos oder Loterie Romande. Der zweite ist der reguläre Kauf von Spielguthaben auf dem eigenen Wallet, um damit zu wetten, also der häufigste Vorgang überhaupt. Der dritte ist eine ausländische Domain, auf der ein Bonus wie «5 Euro Wettguthaben ohne Einzahlung» steht und die in der Schweiz nur so weit existiert, wie der Domainname geschrieben ist. Der vierte ist eine Quoten- oder Nettogewinnerhöhung, wie sie der Kombiboost darstellt. Nur einen dieser vier Wege schützt das Gesetz.

Auf der Bewilligungsseite stehen:

Marke Bewilligungsstatus Veranstalternachweis
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Pribet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit dem Veranstalternachweis hat in der unteren Hälfte nur einen einzigen Eintrag, zehnmal denselben, und das ist keine Nachlässigkeit der Tabelle, sondern ihr Befund. Wer wissen will, unter welcher Aufsicht eine ausländische Domain steht, landet bei einem ausländischen Register, das in der Schweiz nichts bewirkt. Genau das ist der Unterschied, der diese Liste in zwei Gruppen zerlegt, und keine Marketingzeile überdeckt ihn.

Die zweite Spalte, die man gewöhnlich erwartet, fehlt. Es gibt keine Spalte für die Höhe des Guthabens, weil sie in neun von zehn Zeilen nichts auszusagen hätte. Praktisch alle Aktionen mit Gratisspielguthaben sind an die beiden Veranstalter gebunden, die dafür Gespa-Zustimmungen brauchen, und die Genehmigung ist keineswegs selbstverständlich. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Neun Aktionen im ganzen Land, bei einem Veranstalter, der ein Dutzend Kantone mitversorgt. Wer in der Westschweiz wohnt und dort auf eine Gratisaktion wartet, wartet auf etwas, das im Jahresverlauf mehrfach, aber nicht ständig passiert.

Und dann gibt es noch das Wohnsitzproblem. Wenn Swisslos im Vertragsgebiet und die Loterie Romande in den sechs Westschweizer Kantonen tätig sind, entscheiden die Postleitzahl und nicht die Vorliebe, welcher der beiden Wege offensteht. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport gar nicht erst durch die Registrierung. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht durch.

Grundlagen: wie Gratisspielguthaben auf dem Konto entsteht

Auf dem Spielerkonto liegt ein Guthaben, mit dem man wetten kann, und die Herkunft dieses Guthabens bestimmt, wozu es taugt. Es gibt drei Quellen dafür. Spielguthaben kann gekauft werden, mit einer Online-Zahlungsmöglichkeit oder einem Einzahlungsschein, wobei der Mindestbetrag CHF 20 beträgt. Es kann als Gewinn entstehen, wenn eine Wette aufgeht. Und es kann, der seltene Fall, aus einer Aktion stammen, gratis gutgeschrieben, ohne dass etwas dafür bezahlt wurde.

Ein Fussballtor mit locker hängendem Netz auf einem Trainingsplatz, das sich leicht im Wind bewegt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Diese drei Quellen sehen auf dem Konto gleich aus. Sie sind es nicht. Entscheidend ist die Frage, ob das Guthaben nach einer Auszahlung verlangt werden kann, und die Antwort hängt an der Quelle. In den Allgemeinen Bedingungen der Loterie Romande steht die Regel ohne Schmuck: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Beim Veranstalter Swisslos ist die Formulierung dieselbe, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Für den Leser bedeutet das: solch ein Gratisbetrag ist kein Geld, das man abheben kann. Er ist ein Wettschein, der schon bezahlt ist — brauchbar für eine Wette und für sonst gar nichts. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben bekommt und sofort auszahlen lassen will, bekommt nicht CHF 10, sondern ein Achselzucken.

Spielet man das einmal durch. Wer CHF 20 einzahlt und mit diesem Guthaben zwei Fussballspiele kombiniert, bei denen die kombinierte Quote 4.00 beträgt, hat im Gewinnfall netto CHF 60 vor sich. Wer dieselbe Kombination mit CHF 20 Gratisspielguthaben aus einer Aktion bestreitet und die Wette aufgeht, hat dieselbe Wette gewonnen und kommt trotzdem nicht an die CHF 80, die der Wettschein auf dem Papier ausweist. Auszahlbar ist der Gewinn, soweit er nicht aus dem Gratisanteil stammt, und wer beide Wetten hintereinander spielt, merkt im ersten Moment keinen Unterschied — bis zum Versuch, das Geld zu holen.

Eine Faustregel, die nichts kostet: Wer einen Gratisbetrag erhält, prüft vor der ersten Wette, wo er einzusetzen ist und was mit einem Gewinn aus diesem Anteil geschieht. Wer zwei Wetten mit demselben Guthaben mischt, habe im Cash-out nur den Rückstand vor sich, den das System ohnehin spiegelt. Das ist keine Warnung, sondern Mechanik.

Ein Gratisbetrag, der nicht auszahlbar ist, klingt nach einer Falle. Er ist keine, sofern man ihn als Freiticket liest. Er klingt aber sehr wohl nach einer Falle, wenn man ihn als Geschenk liest. Der ganze Streit, der im Netz um gratis Wettguthaben geführt wird, beruht auf dieser Verwechslung.

Am unteren Rand beginnt es schon bei der Frage, wer überhaupt teilnehmen darf. Die Registrierung setzt mindestens 18 Jahre voraus und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Eine Registrierung, die nicht vom Lesegerät im eigenen Konto, sondern vom Wohnort getroffen wird.

Wer eine Gratisaktion mit keinem einzigen Franken bespielt, hält so gut wie jede Aktion im Land in der Hand. Das ist die eigentliche Pointe der Suche nach Gratis-Wettguthaben ohne Einzahlung, und sie ist enttäuschend ehrlich: Es gibt sie, meist an ein bestehendes verifiziertes Konto gebunden, und die Grosse Summe Feenstaub aus der Werbung ist an anderen Stellen zu finden.

Ein Beispiel durchgerechnet: was ein Gratisspielguthaben im Schnitt wert ist

Die Frage, was eine Gratiswette wirklich wert ist, beantwortet die Nominalzahl nicht. Eine Wette mit Quote 1.90 auf ein reines Zwei-Wege-Ereignis wäre ein Münzwurf mit einer guten Seite. In einem solchen Markt mit beiden Quoten bei 1.90 ergibt der Quotenschlüssel, also die Auszahlungsquote, 94,7 %, und der Rest ist die Marge. Das ist der eine Mechanismus, den dieses Kapitel braucht.

Ein Gratisguthaben von CHF 10 bei Quote 1.90 hat daher einen Erwartungswert, der deutlich unter CHF 10 liegt. Der Geldbetrag, der im Schnitt auf ein solches Ticket zurückfliesst, liegt in einer Bandbreite um die Hälfte des Nominalbetrags, hier rund CHF 4,7 bis CHF 5,3, bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten und unter der Annahme, dass Einsatz und Gewinn des Gratisguthabens nicht auszahlbar sind. Der obere Rand der Spanne gilt, wenn der Gratisbetrag als reines Preisgeld gebucht wird, der untere, wenn die ganze Saldo-Bewegung im Casino als nicht auszahlbar behandelt wird und man den Anteil verlieren muss.

Die Werte sind ein Statistik-Wert über viele Einsätze, nicht die Aussicht eines einzelnen Wettscheins. Ein einzelner Spieler kann mit zehn Franken gewinnen oder sie verlieren. Die Zahl besagt nur, was unter der Annahme gleicher Quoten im Durchschnitt bei einem solchen Gratisticket zurückbleibt — und weshalb der Werbeaufwand für ein «Gratisguthaben» sich für den Veranstalter rechnet … Später dafür: Wer mit CHF 10 Gratisguthaben bei Quote 10.00 gewinnt, hat CHF 100 im Konto und davon auszahlbar CHF 90. Bei Quote 1.50 bleiben aus CHF 10 nur CHF 5 an auszahlbarem Guthaben. Der Effekt wird also nicht durch den Nominalbetrag entschieden, sondern durch die Quote — wer ein Gratisticket mit 1.05 verbrennt, verbrennt es vollständig.

Ergänzend lohnt, was dasselbe Guthaben auf dem Umweg über den Markt kostet. Bei Kauf des Guthabens in einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1.90/1.90 beträgt die Marge 5,3 %. Über viele Wetten hinweg sinkt der Erwartungswert jedes gekauften Franken um eben diesen Anteil. Ein Gratisguthaben von CHF 10 erspart einem nicht nur die Einzahlung, sondern auch diese Marge — jedenfalls solange die Wette überhaupt gesetzt wird.

Ein Zwischenspiel zum Einordnen: Bei den Aktionen der Loterie Romande gab es im vergangenen Winter CHF 10 Gratisspielguthaben für die Eingabe eines Codes, der in den Stadien verteilt wurde. Total 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer den ganzen Vorgang durchrechnet, landet auf einem erwarteten Wert von rund CHF 5 pro Stück für den Spieler, bezahlt von einer Genossenschaft mit vier Kantonen Vorsprung, sofern man den ganzen Zeitraum der Aktion von Mitte Dezember bis Anfang März betrachtet — an 7 Aktionsstunden.

Bei den ausländischen Marken ist die Bandbreite hingegen nicht berechenbar, weil die Marketingannahme «ohne Einzahlung» regelmässig mit einer Identitätsprüfung vor dem ersten Gewinn zusammenfällt. Wer trotzdem mitspielt, spielt mit einer Quote, die er nicht selbst gewählt hat.

Der Weg durch das Verfahren: Konto, Verifizierung, Einzahlung oder beides

Wer das erste Mal bei einem Schweizer Veranstalter mittut, geht denselben Weg in derselben Reihenfolge: Registrierung mit Ausweis, Verifizierung, dann erst die Frage nach dem Guthaben. Die Verifizierung entscheidet, nicht die Bonushöhe.

Wer heute zum ersten Mal bei Swisslos registriert, kann nicht damit rechnen, sofort auf ein Werbeguthaben zu stossen, ohne vorher eine Einzahlung zu leisten. Diese Erfahrung machen fast alle, die das Wort «gratis» vor dem Wettguthaben lesen. Es klingt nach einem Geschenk, ist aber in der Regel der reguläre Vorgang einer Promotion, bei der die Zahlung selbst schon die Aktivierung ist. Wer das weiss, hat schon den halben Weg hinter sich.

Bei den ausländischen Marken verläuft die Reihenfolge häufig genau umgekehrt: erst ein Verlockungsbetrag, dann eine Verifizierung, dann eine Forderung nach einem Einsatz, dann die Auszahlungssperre. Wer diese Reihenfolge einmal durchläuft, kennt den Unterschied für immer.

Die Verifizierung selbst ist keine Formalität, sondern das Tor. Bei Swisslos gilt eine Frist von 26 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung der Wettauswertung, innert der ein Gewinn geltend gemacht werden muss; danach verfällt der Anspruch zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das sind Zahlen, die kein Werbebanner nennt, und sie gehören zur Grundausstattung eines Spielerkontos.

Die Rechtslage: warum es nur zwei Bewilligungen gibt

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat beruht. Nicht zuständig ist die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, denn die Aufsicht über die Spielbanken ist eine andere Baustelle.

Eine Tramhaltestelle in einer Schweizer Stadt bei Regen, nasses Pflaster spiegelt das Licht.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Eine Bewilligung braucht nach dem Gesetz zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und, je Spiel, eine Spielbewilligung. Und eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Daraus folgt ein Satz, der alles Weitere erklärt: Ausländische Konzessionen, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, haben in der Schweiz keine Wirkung. Eine Domain mit einer Lizenz aus einem anderen Land betreibt in der Schweiz ein unbewilligtes Spiel.

Genau deshalb hat der Markt hier eine Form, die ihresgleichen sucht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die eine ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip, ansässig in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die andere ist die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport, ansässig an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, mit Verkaufsstellennetz von 2’350 Filialen und 221 Mitarbeitenden in der Westschweiz.

Die Konsequenz ist nicht harmlos. Wenn beide zusammen knapp zwei Dutzend Kantone abdecken und ein Konto nur im jeweiligen Gebiet eröffnet werden kann, dann ist Gratisspielguthaben zu einem erheblichen Teil durch den Ort bestimmt, an dem man wohnt. Das erklärt die vielen Suchen nach Alternativen.

Die Kehrseite: Wer in einer der acht ausländischen Domains seine Unterlagen hinterlegt, betreibt nach Schweizer Recht nichts Bürgerliches. Sich als Spieler zu beteiligen ist in der Schweiz nicht strafbar, das Bundesamt für Justiz sagt es klar. Aber die Veranstaltung ohne Bewilligung ist strafbar. Sie steht unter Strafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Und der Spieler hat auf der anderen Seite weder einen Anspruch auf Schutz noch auf ein faires Verfahren, und seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.

Rein formal stellen die zwei genehmigten Bewilligungen zusammen übrigens eine geschlossene Liste dar. Es gibt keine weiteren lizenzierten Sportwett-Veranstalter in der Schweiz; die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach einer Alternativliste sucht, sucht vergeblich.

Interessant ist der Umfang dessen, was jede einzelne Bewilligung abdeckt. Eine Bewilligung deckt manchmal das Produkt, nicht den Markt, und das erkennt man an den Zahlen: Die Schweizer Veranstalter sind auf eine andere Art bewacht als ihre europäischen Nachbarn. Eine Zulassung gilt für das konkrete Spiel, nicht für ein Versprechen, irgendwann ein anderes zu betreiben.

Spielerschutz: was in einem Gratisguthaben mitgeschrieben wird

Ein Gratisguthaben ist gratis, aber nicht billig, und wer es von Swisslos bezieht, stimmt bewusst einer Eigenkontrolle zu, die dort nicht auf dem Papier bleibt.

Über die Verlustgrenzen entscheidet jeder Spieler selbst, der Veranstalter muss jedoch Höchstwerte für eine tägliche oder wöchentliche oder monatliche Limite verlangen. Wer bei Sporttip das erste Mal teilnimmt, muss vorher Verlustlimits für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Die Absenkung wirkt sofort, die Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer das für eine Formalität hält, hat die 72 Stunden noch nicht erlebt. Daneben ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Von Gesetzes wegen sind 24 Stunden vorgesehen; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Differenz ist kein Detail, denn sie ist genau der Riegel, der einen Verlustrausch bremsen soll. Wer erhöhen will, wartet drei Tage. Man sieht vom Tisch auf und kommt mit klarem Kopf zurück.

Dazu treten die Einzahlungsgrenzen. Bei Swisslos lassen sich innert 30 Tagen höchstens CHF 10’000 einzahlen; der Kauf von Spielguthaben ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und der Mindestbetrag beträgt CHF 20. Auch hier gilt: keine Einzahlung ist keine Einzahlungslimite, und wer nur ein Gratisguthaben aus einer Aktion verwendet, reizt sie nicht aus. Die Limite ist für die anderen da.

Der schwerere Griff ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und vor Ablauf der Frist gibt es keine Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt dann auch für Spielbanken, einschliesslich Online-Spielbanken, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre ist nach drei Monaten aufhebbar, und ein Fachgremium ist daran beteiligt; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten.

Die Erwartung der Werbung, gratis sei immer harmlos, hält das nicht aus. Der Staat hat sich für die Sportwetten gegen einen festen Einzahlungsdeckel entschieden und stattdessen den Spieler zum Setzer der eigenen Limits gemacht. Diese Konstruktion funktioniert nur, wenn man die Limits setzt, bevor man sie braucht. Wer die Einrichtung schon beim ersten Login hinter sich bringt, hat später weniger zu tun; wer sie aufschiebt, wird sie nie hinter sich bringen.

Die Kantone haben in ihren Aufsichtsberichten ein weiteres scharfes Beispiel. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Aufsicht als lückenlos darstellt, muss diese Zahl erklären. Die Kontrolle am Schalter ist löchrig. Das ist ein Argument dafür, online genau hinzuschauen — und nicht das Argument dafür, die Aufsicht geringzuschätzen.

Gratisspielguthaben, Gratiswette, Kombiboost: was die Aktionen hergeben

Die Bedingungen sind hierzulande der eigentliche Inhalt einer Aktion. Eine Neukundenaktion wird nicht durch die Zahl in der Werbung definiert, sondern durch vier Grössen: die Frist, die Mindestquote, die Auszahlbarkeit und die Frage, ob eine Einzahlung verlangt wird. Wer eine Aktion behalten will, sollte beim Lesen die Peilung auf diese vier richten.

Ein Beispiel, wie so etwas aussieht, liefert die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben und zwar in einem bereits verifizierten Konto. Insgesamt wurden 7’000 Stück vergeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Alle vier Grössen sind hier gesetzt: die Frist, die Begrenzung auf die Menge, die Auszahlbarkeit, und die Forderung eines Kontos.

Das ist die ehrliche Grösse einer Schweizer Gratisaktion. Keine Zahl mit vielen Nullen, sondern ein Zehner, ein Zeitfenster und eine Bedingung. Wer solche Aktionen sammelt, sieht im Laufe eines Jahres mehrfach einen bescheidenen Betrag. Wer einen grossen erwartet, wartet auf etwas anderes.

Bei Sporttip sind die Vergünstigungen anders gebaut. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Was bedeutet das für den einzelnen Wettschein? Wer vier Voraussagen mit Quoten von je 2.00 kombiniert, hat eine Gesamtquote von 16.00. Der Nettogewinn liegt bei CHF 15 pro Franken Einsatz, und der Kombiboost von 5 % hebt ihn auf CHF 15.75. Aus CHF 15 netto werden CHF 15.75, aus einem Franken Einsatz also CHF 15.75 statt CHF 15. Das ist eine reale Verbesserung um fünf Prozent und kein Sprung, den man dem Banner ansieht, weil die vier Voraussagen bei Quote 1.50 oder mehr alle aufgehen müssen. Eine einzige falsche Voraussage, und der Zuschlag ist so weg wie der Einsatz. Die Frage ist nicht, ob der Kombiboost existiert, sondern ob er an einem Zettel klebt, der ohnehin gewinnt — darin liegt der ganze Unterschied.

Dasselbe Muster bei den anderen Zuschlägen: Sporttip bietet Quotenboost für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-out verfällt der Boost. Wer vorhat, eine Wette vorzeitig zu schliessen, hebt das ganze Extra gleich wieder auf.

Ein zweiter Blick auf die vier Grössen zeigt, wo der Hebel wirklich liegt. Bei einer Gratisaktion, bei der man nach 7 Tagen einen Code eingeben und dann 30 Tage Zeit hat, das Guthaben zu verwenden, ist die knappste Angabe das Zeitfenster und nicht die Auszahlbarkeit. Bei einem Kombiboost ist die knappste Angabe die Mindestquote. Die Aufmerksamkeit sollte dorthin wandern, wo die eigene Wette tatsächlich verliert, nicht dorthin, wo die Werbung am lautesten ist.

Die Werbung selbst ist gesetzlich eingehegt. Reklame darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Spiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Und ein Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa. Die 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos im Jahr 2025 zeigen, dass die Aufsicht diese Zustimmung nicht als Selbstbedienungsladen begreift. Kein Wunder, dass die Fülle der Aktionen, die man im Ausland kennt, hier nicht entstehen kann.

Eine letzte Rechnung, weil sie die häufigste Frage beantwortet. Wer ein Gratisguthaben von CHF 10 bei Quote 1.90 in einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 spielt, setzt es in einen Dschungel aus fairem Erwartungswert und ausgebremstem Geldbeutel. Der Erwartungswert liegt in der Bandbreite von etwa CHF 4,7 bis CHF 5,3, denn der Wert eines Gratistickets ist Betrag mal Quote minus eins, geteilt durch Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Wer dieselben CHF 10 einzahlt, zahlt zuerst den Kaufpreis und verliert aus dem gekauften Guthaben ausserdem den Anteil, den die Marge des Marktes abzieht. Das ist der Preisunterschied dieser beiden Wege.

Und die Auszahlbarkeit ist die Grenze, die den ganzen Spass begrenzt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt auf die Wallet gebucht, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben bleibt grundsätzlich nicht auszahlbar. Bei Swisslos schreibt der Veranstalter Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, darüber überweist er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Eine Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto ist die einzige, die es im bewilligten Markt gibt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren hier nicht, und Kredite an Spieler sind verboten.

Wer sein Spielguthaben vom Wallet auf ein Konto bewegen will, sollte also mit der Grenze rechnen, die für Gratisguthaben überall gilt. Die 365-Tage-Regel bei Swisslos erlaubt zwei kostenlose Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto pro Jahr; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Eine Auszahlung ist also kein Knopfdruck. Wer zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr verbraucht, versteht das Konzept mit dem Wettschein daneben besser.

Die zehn Marken im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz und das Tessin

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 durchführt. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, und dieser Name ist Programm für die gesamte Struktur.

Das Vertragsgebiet ist der entscheidende Umstand. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet, und ein Online-Konto steht nur Personen offen, die dort wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wer in Genf sitzt, gilt für Sporttip nicht als Kunde, und wer in Zürich sitzt, kann bei Jouez Sport nicht spielen.

Auf der Guthabenseite kommen die drei Quellen zusammen. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, wobei in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich sind und ein Kauf nur gelingt, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Daneben bietet Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Und dann gibt es die Promotions, mit jenen 8 Gespa-Zustimmungen, die auf Swisslos im Jahr 2025 entfielen.

Einsatz und Auszahlung sind reglementiert wie bei wenigen Anbietern. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Auf- und Abrundung in derselben Formel.

Der ehrliche Satz über diesen Anbieter lautet: Er ist der einzige, bei dem ein Gratisspielguthaben aus einer genehmigten Aktion zugleich unter Schweizer Aufsicht, in Schweizer Franken und mit Schweizer Rechtsschutz steht. Wer hier spielt, spielt nicht das grösste Spielangebot, sondern das am besten abgesicherte. Dass die Aktionen klein und rar sind, gehört zur Konstruktion.

Ein zweiter Blick auf die Mechanik zeigt, wo Swisslos für die eigene Entscheidung des Lesers zählt. Das Wallet hat harte Kanten: Der Kauf ist gesperrt, sobald das Guthaben CHF 9’999 übersteigt, und die Auszahlung kostet ab der dritten pro Jahr 3 %. Wer sein Guthaben langfristig als Wettschein behandelt und nicht als Bankkonto, lebt mit diesen Kanten besser.

Die Kante, die am häufigsten übersehen wird, sitzt bei den Bedingungen für den Zugang. Die Registrierung erlaubt genau ein Konto pro Person, das aus dem Ausweis ausgelesene Profil wird gegen Adressdatenbanken geprüft, und eine bestehende Spielsperre schliesst die Teilnahme aus. Wer bereits gesperrt ist, bekommt also keinen zweiten Anlauf — und die Sperre gilt bis zur Aufhebung, die an eine Frist und ein Fachgremium gebunden ist.

Und schliesslich der Komfortfaktor. Sporttip bietet Livewetten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, lässt aber Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00 zählen und kann in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 89. Minute auf ein Tor setzt, wettet nicht gegen den Veranstalter, sondern gegen eine Sekunde Verzögerung. Die reguläre Spielzeit umfasst dabei die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Der Cash-out ist ein Sonderfall. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer das nutzt, verkauft seinen Wettschein mit Rabatt an den Veranstalter.

Was ich an diesem Anbieter am wenigsten mag, ist die Mischung aus Rückgrat und Reibung. Die Schwelle, ab der eine Wette gilt, ist sauber geregelt und wird nicht durch Werbung relativiert: Wer zu spät kommt, bekommt Quote 1.00 wie alle. Aber dieselbe Bedingung macht das Live-Wetten anspruchsvoller, als viele es sich vorstellen.

Wo Swisslos verliert, ist die Auseinandersetzung mit dem Markt daneben. Acht Marken werben mit Einzahlungen in Fremdwährung, Gratisguthaben in Euro und kaum bezifferbaren Aktionen. Swisslos werben mit einem Fünfer-Zuschlag auf einen Vierer und Marktregeln, die denen eines Nachbarschaftsklubs gleichen — und das ist weder ein Fehler noch ein Versehen. Wer sich für diesen Anbieter entscheidet, entscheidet sich für den Rahmen, nicht für das Schaufenster, und findet einen Anbieter, der vor allem dann sauber spielt, wenn die Verlockung am grössten wäre.

Bei diesem Anbieter steht der Zugang zur Wette vor der Wette selbst: Es gibt Cash-out, aber nur als vollständiges und jederzeit änderbares Entgegenkommen, und es gibt Livewetten mit der 1.00-Regel für zu späte Einsätze. Eine Wette ohne Ahnen und ohne Rückgängigmachen ist ein anderer Vertrag als eine, die man jederzeit abbrechen kann.

Am Ende bleibt bei Swisslos die Abwägung, die diesem Anbieter am wenigsten schmeichelt: Der stärkste Grund, hier zu bleiben, ist der am wenigsten beworbene. Wer den Veranstalter wegen der Aufsicht wählt und nicht wegen des Guthabens, wählt ihn richtig herum.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, andere Kantone, andere Sprache

Die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die Gemeinsamkeiten mit Swisslos sind strukturell, nicht zufällig: dieselbe Art von Bewilligung nach BGS, dieselbe Aufsicht durch die Gespa, dieselbe Beschränkung auf das eigene Gebiet. Wer in der Westschweiz wohnt, kann sich also nicht bei Sporttip registrieren, und wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Die Wahl zwischen den beiden Veranstaltern ist keine Wahl zwischen zwei Angeboten, sondern die Wahl zwischen zwei Wohnorten — und das ist ein Faktor, den man nicht ändern kann.

Um so mehr Gewicht bekommen die Unterschiede im Kleingedruckten. Die Einzahlungsgrenzen fallen anders aus: Bei der Loterie Romande sind höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Der Auszahlungsweg hat es also in sich. Nicht jede Gewinnsumme darf auf dem Konto bleiben, und die Aufteilung findet sich in den Bedingungen. Wer CHF 1’200 gewinnt, sieht CHF 1’000 weniger als wer CHF 800 gewinnt — auf dem Wallet. Der grössere Gewinn geht aufs Bankkonto, der kleinere bleibt als Spielguthaben liegen. Wer den Betrag ohnehin weiter einsetzen will, hat beim kleineren Gewinn mehr Spielraum.

Die Promotion, die den Charakter dieses Veranstalters am deutlichsten zeigt, ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Kein Code im Sinne einer Werbeofferte, sondern eine Eintrittskarte, die man im Stadion aufschnappt, wenn man ohnehin dort ist.

Das ist eine Aktion für Menschen, die bereits ins Stadion gehen. Für sie ist der Aufwand nahe null. Für alle anderen, die erst ein Konto eröffnen müssten, um an einem einzigen Stadiontag dabei zu sein, ist sie vorbei, lange bevor sie davon erfährt. Das ist keine Kritik an der Aktion — es ist der Hinweis, dass man Gratisaktionen nicht planen kann. Man muss entweder am Ort sein oder schon Kunde sein. Zwei Bedingungen, die man im Voraus erfüllen kann.

Die Schattenseite des Arrangements liegt in der Grösse. Wer in der Westschweiz wohnt, hat nur diesen einen Veranstalter, und auch hier sind die Aktionen nach Zahl und Umfang begrenzt. Es gibt 24 Zustimmungen der Gespa für die Loterie Romande im Jahr 2025. Das ist mehr als bei Swisslos, aber über das Jahr verteilt und regional begrenzt. Wer darauf wartet, wartet nicht vergeblich, aber er wartet.

Wo die Loterie Romande das Rennen gewinnt, ist die Frage nach der Geduld. Der Veranstalter hat ein Netz aus 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden, das kantonal verankert ist. Der Weg zum Guthaben führt hier nicht über eine App allein, sondern über einen Ort, an dem das Spiel seit Jahrzehnten präsent ist.

Und wo sie verliert: Wer eine bestimmte Quote oder eine bestimmte Wette sucht, findet die Wahlmöglichkeit nicht. Was erlaubt ist, steht in der Liste der Aufsicht. Wer sich Beschränkungen nicht gefallen lassen will, findet hier dieselbe Wand wie drüben.

Pribet

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Lücke in den Unterlagen, sondern der Kern der Sache: In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten, und Pribet gehört nicht dazu. Eine im Ausland gemeldete Lizenz hat auf Schweizer Gebiet keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von den Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Was heisst das konkret? Wer dort einzahlt, vertraut auf ein ausländisches Rechtssystem, das nicht das eigene ist. Wenn eine Auszahlung stockt, gibt es keine Schweizer Stelle, die helfen könnte. Und der Auftritt ist Teil des Problems: Die Marketingkopien richten sich an Spieler, die Wert auf Einzahlungsfreiheit legen, und treffen damit exakt die Zielgruppe derer, die wenig Erfahrung und weniger Rückhalt haben.

Es gibt bei Pribet keinen Grund, an einem Gratisguthaben zu hängen. Das ist die eine nüchterne Feststellung, die hier über einem solchen Anbieter steht. Wer das Angebot prüfen will, prüft es auf eigene Rechnung.

Interwetten

Interwetten gehört zur gleichen Gruppe wie Pribet: ohne Schweizer Bewilligung, mit einer im Ausland gemeldeten Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), ohne Verbindung zum Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Der Name taucht im Zusammenhang mit dieser Liste auf, und wer sich wundert, was Domain-Hopping bedeutet, sieht es an solchen Fällen: Wird eine Adresse blockiert, steht oft schon wenige Stunden später eine neue daneben.

Damit ist über die Schweizer Rechtsstellung alles gesagt. Der Rest des Anbieters wechselt so schnell wie seine Adressen, und wer ihn ernsthaft prüfen will, liest die Bedingungen und nicht die Startseite. Das ist keine Bewertung des Produkts, sondern die Beschreibung einer Position, die keinen Schweizer Massstab kennt.

BDMBet

Auch BDMBet fällt in die zweite Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufnahme in die Schweizer Aufsicht. Eine Sperrung der Domain ist möglich. Was immer ein Wettguthaben hier verspricht, es steht jedenfalls nicht unter Schweizer Aufsicht.

Wer die Sperrliste kennt, weiss, dass Marken dieser Art oft nicht dauerhaft dieselbe Adresse behalten. Der Wettschein bleibt derselbe, das Gegenüber wechselt manchmal nur die Marke.

22Bet

Bei 22Bet lautet die Lage klar: Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Eine im Ausland registrierte Lizenz wird in der Schweiz nicht anerkannt, und das Angebot steht ausserhalb der hiesigen Aufsicht. Nutzer haben keinen Zugriff auf Schweizer Rechtsschutz und müssen mit einer DNS-Sperre durch die Gespa rechnen.

Für einen Schweizer Spieler heisst das: Was ein Versprechen hier hält, hält es auf dem Papier eines fremden Rechtsraums. Eine Beschwerde gegen eine verspätete Auszahlung ist kein Schweizer Vorgang.

Betwinner

Betwinner ist der fünfte Name in dieser Reihe, ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Die Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos, da keine Anbindung an das hiesige Sperrsystem existiert. Schweizer Spieler können sich nicht auf den Rechtsschutz der Gespa berufen, und der Zugang kann jederzeit gesperrt werden.

Aufällig, wie oft sich der ganze Absatz in dieser Liste gleich anhört. Das ist nicht das Ergebnis mangelnder Sorgfalt. Die Rechtsstellung eines ausländischen Anbieters ist in der Schweiz eine einzige, und sie auszuschmücken, hiesse, sich eine Unterscheidung auszudenken.

HornetBet

HornetBet operiert ebenso ohne Bewilligung. Damit fehlt jegliche rechtliche Absicherung oder Einbindung in das schweizerische Sperrregister. Wer bei solchen ausländischen Plattformen spielt, unterliegt nicht dem hiesigen Spielerschutz und muss mit einer Blockierung der Webseite rechnen.

Die Rolle in einer Auswahl ist trotzdem klar: ein Platzhalter für Spieler, die einen Anbieter mit ausländischem Angebot suchen. Schweizer Massstäbe lassen sich hier nicht anlegen.

Boomerang Bet

Für Boomerang Bet gilt: Keine Schweizer Bewilligung vorhanden. Die im Ausland erteilte Lizenz ist hier rechtlich nicht wirksam, und ein Rechtsschutz durch Schweizer Behörden besteht nicht. Wie bei vergleichbaren Anbietern kann die Domain über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.

Der Name des Anbieters lässt sich kaum unfreiwillig kommentieren. Wer auf ein solches Angebot setzt, wirft nicht nur einen Einsatz in den Ring, sondern auch den Anspruch auf Schweizer Rechtsschutz.

BetLabel

BetLabel rundet die Reihe ohne Schweizer Bewilligung ab. Es existiert keine Verbindung zum nationalen Sperrsystem, und Schweizer Spieler geniessen hier keinen Rechtsschutz. Eine Sperrung über die Gespa ist jederzeit möglich, weshalb jede Teilnahme auf eigenes Risiko und ohne die Sicherheitsvorteile der beiden inländischen Veranstalter erfolgt.

Der ganze untere Teil dieser Liste teilt eine Eigenschaft, die man nicht wegdiskutieren kann: Der werbliche Aufwand, mit dem Gratisguthaben beworben werden, steht in keiner Verbindung zu dem Rechtsschutz, den ein Schweizer Spieler von einer Schweizer Bewilligung erwarten darf. Wer das nicht auseinanderhält, verwechselt Sichtbarkeit mit Verlässlichkeit.

Wonach man prüfen sollte, bevor man ein Konto eröffnet

Wer die zehn Adressen durchgegangen ist, kennt die Frage, die er sich selbst stellen muss, genauer: nicht, was das Guthaben verspricht, sondern was nach dem Guthaben passiert.

Es lohnt, sich die vier Bedingungen in Erinnerung zu rufen, die eine Aktion ausmachen. Die Frist steht in der Aktion selbst. Die Mindestquote hängt an den Verbindungen, die man tatsächlich wettet. Die Auszahlbarkeit steht in den Bedingungen eines jeden Veranstalters, und beim Gratisguthaben ist sie praktisch überall dieselbe Antwort. Und ob eine Einzahlung gefordert wird, ist die erste Frage, die man vor der Registrierung beantworten kann, nicht danach.

Dazu kommt die Frage nach dem Wohnsitz. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, kommt bei einem der beiden Veranstalter durch. Wer in der Westschweiz wohnt, beim anderen. Diese Frage entscheidet man nicht, sie entscheidet sich.

Wer bei einer ausländischen Domain anfängt, kann dieselbe Prüfung von vorne beginnen, hat aber keine Schweizer Stelle mehr, die die Antworten auf dem Papier festhält. Wer das bewusst tut, soll es tun. Wer es unbewusst tut, wird die Rechnung früher oder später kennenlernen.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz gratis Wettguthaben — und wer darf so etwas anbieten?

Gratisspielguthaben ist möglich, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa, weshalb der Kreis der Anbieter klein bleibt. Zuständig sind ausschliesslich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung und dürfen kein Spielguthaben anbieten, auch wenn ihre Werbung anders klingt.

Kann man ein Guthaben aus einer Aktion auszahlen lassen, und auf welches Konto?

Gratisspielguthaben aus einer Aktion lässt sich nicht auszahlen; das sagen die Bedingungen beider Schweizer Veranstalter. Auszahlbar ist reguläres Guthaben auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bankkonto, und nur über diesen Weg. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält, hat damit ein Freiticket, kein Bargeld.

Was bedeutet ein Euro-Guthaben bei einer ausländischen Seite, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?

Schweizer Spielerkonten laufen in Franken, weshalb ein «5 Euro Wettguthaben» den Fremdwährungswechsel bereits mitliefert und jede Zwischenschicht ein Preisaufschlag ist. Dazu kommt, dass die ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat. Wer die Domain selbst prüfen will, kann die Sperrliste der Gespa einsehen.

Braucht es für ein Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?

Das hängt an der Aktion. Bei der Loterie Romande gab es Guthaben für die Eingabe eines im Stadion verteilten Codes im verifizierten Konto, ohne Einzahlung. Bei vielen Aktionen und bei ausländischen Anbietern ist eine Einzahlung die Voraussetzung. Die Bedingungen der Aktion sagen, was gilt, die Werbung nicht.

Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip auf den Nettogewinn aus?

Er erhöht den Nettogewinn um einen Prozentsatz, der mit der Zahl der Voraussagen steigt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Verlangt sind mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, die Wette muss online laufen, und Einsatz und Erhöhung sind limitiert.

Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und wann fällt eine Kommission an?

Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ohnehin nicht auszahlbar.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»