Sportwetten ohne Risiko 2026 – die zwei Wege der Schweiz und was sie kosten
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben der besprochenen Veranstalter wurden gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden konzessionierten Anbieter abgeglichen.
Ein Einsatz, der zurückkommt, ist kein Einsatz, der nichts gekostet hat. Wer Gratisguthaben, Kombiboost und Quotenschlüssel nebeneinanderlegt, sieht schnell, dass die Werbung ein anderes Wort für dieselbe Sache benutzt: Sie nennt ein Angebot «risikofrei», während der Buchmacher zwischen den beiden Quoten einer Zweiwegemarkt schon seinen Anteil abgezogen hat. Bei einer Quote von 1.90 und 1.90 auf beide Ausgänge bleiben nicht 100 Rappen pro Franken Einsatz, sondern rund 95. Das ist die Zahl, die man kennen muss, bevor man über Rückerstattungen spricht.
Die andere Zahl ist kleiner und unangenehmer: In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten. Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Kein dritter, keine Liste weiterer Bewilligter. Wer also eine Wette «ohne Risiko» sucht, sucht nicht im grossen Markt, sondern bei zwei Anbietern, deren Spielregeln beide auf denselben 80 bis 90 Seiten stehen.
Dieser Text sortiert die Wege, die es wirklich gibt, und sagt für jeden, welchem Spielenden er passt. Der eine Weg ist eine Gutschrift, die man nach einer verlorenen Wette bekommt und weiterspielen muss. Der andere ist der Verzicht auf die Wette selbst, finanziert über eine Verlustlimite, die man vor der ersten Teilnahme setzen muss. Der erste Weg sieht grosszügiger aus. Der zweite kostet nichts.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen, acht Verweise
Wer sich in der Schweiz mit Sportwetten befasst, trifft zwangsläufig auf eine zweigeteilte Landschaft. Auf der einen Seite stehen die beiden Veranstalter mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, auf der anderen eine Reihe ausländischer Plattformen, die kein Schweizer Recht berührt. Die folgende Übersicht nennt beide Gruppen getrennt — die Vermischung wäre bereits eine Aussage, die der Rechtslage widerspricht.
Die zweite Spalte ist die entscheidende, nicht die erste. Ein ausländischer Anbieter mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Geltung; Art. 4 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) begrenzt eine Schweizer Bewilligung ausdrücklich auf das Inland. Der Rechtsrahmen hält das nicht für eine Formalie: Wer ohne Schweizer Bewilligung Wetten organisiert, macht sich strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung | Kontakt nach aussen |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Tessin und das Fürstentum Liechtenstein eingeschlossen |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne | 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz |
| Bruce Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht erhältlich | — |
| BDMBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht erhältlich | — |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht erhältlich | Auf der Sperrliste der Gespa genannt |
| Rollbit | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht erhältlich | — |
| ZotaBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht erhältlich | — |
| Wettigo | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht erhältlich | — |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht erhältlich | — |
| BetPanda | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldet: nicht erhältlich | — |
Die zwei Bewilligungen am Kopf der Tabelle sind keine Marketingangabe, sondern das Ergebnis einer Mengenbegrenzung: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei festgelegt. Das erklärt, warum der obere Teil der Liste so kurz ist und es bleiben wird. Es erklärt auch, warum die beiden Anbieter sich keinen Preiskampf um Kunden liefern müssen, wie ihn der ausländische Markt kennt — ein Umstand, der für den Spielenden unmittelbar spürbar ist, wenn er nach einer Quote sucht, statt nach einem Willkommensgeschenk.
Die Reviere sind getrennt und überschneiden sich nicht. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande steht für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus; wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das ist keine Härte des Systems, sondern seine Konstruktion.
Bleiben die acht Plattformen ohne Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie eine Option wären. Die Gemeinsamkeiten sind bei allen dieselben und es lohnt, sie einmal auszusprechen: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit um eine Auszahlung, und die Möglichkeit, dass die Gespa die Domain auf ihre Sperrliste setzt und die Telecom-Anbieter sie per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste; sie wird laufend nachgeführt, und ein blockierter Name taucht wenige Stunden später unter einer neuen Adresse wieder auf. Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Anbieter unterbinden würden.
Grundlagen: Was eine Wette ohne Verlustgefahr bedeuten müsste
Der Wunsch hinter der Suchanfrage ist verständlich und präzise: Man möchte die Auszahlung eines Gewinns, aber nicht die Möglichkeit eines Verlusts. Damit dieser Zustand eintritt, müsste eine der beiden Seiten des Geschäfts verschwinden. Entweder der Buchmacher schenkt seinen Anteil her, oder es gibt keine Wette.

Fangen wir beim ersten Fall an, der Quote. Jede Quote auf einer Zweiwegemarkt lässt sich in einen Auszahlungsanteil übersetzen, den Quotenschlüssel. Er lautet eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Bei 1.90 und 1.90 heisst das: 1 : (1/1.90 + 1/1.90) = 1 : 1.0526 = 0.95. Der Quotenschlüssel liegt bei 95 Prozent, die Marge — das, was der Buchmacher von jeder gesetzten Einheit behält — bei den restlichen 5 Prozent. Auf beide Ausgänge zusammen sind also nicht 200 Rappen je Franken zu verteilen, sondern 190. Diese fünf Prozent sind der Preis der Wette an sich. Sie sind keine Gebühr, die irgendwo ausgewiesen wird, sie stecken in den Quoten, und sie fallen bei jedem einzelnen Wettschein an, unabhängig davon, wie die Partie ausgeht.
Ein Abend mit fünf Einzelwetten zu je CHF 20 bewegt CHF 100 durch einen Markt mit fünf Prozent Marge. Ein Gewinn auf einem Schein ändert an dieser Rechnung nichts; die Marge ist längst bezahlt. Deshalb ist die richtige Frage nie, ob es einen risikofreien Wettschein gibt, sondern wie viel Risiko man zu tragen bereit ist und wie gering man es halten kann.
Der zweite Fall, die Gratiswette, löst das Problem nicht, sondern verschiebt es. Eine Rückerstattung nach einer verlorenen Wette ist in der Schweiz ein Gratisspielguthaben, und ein Gratisspielguthaben, das aus einer Promotion stammt, ist nicht auszahlbar. Man erhält also Spielmöglichkeit statt Geld. Das ist ein echter Wert und kein Betrug — aber es ist nicht das, was das Wort «Rückerstattung» im Kopf erzeugt.
Bei Sporttip ist der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Beträge sind keine Spielerei am Rand: Sie sagen, dass die Spanne zwischen einem symbolischen Einsatz und einem vierstelligen Gewinnversuch sich bei einem einzigen Anbieter in einem sehr engen Korridor abspielt.
Absage, Cash-Out und die Grenze des schnellen Ausstiegs
Wer glaubt, mit Cash-Out eine Verlustbremse gefunden zu haben, sollte zwei Sätze aus den Sporttip-Regeln kennen. Erstens: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg. Zweitens: Er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es gibt keine Garantie, für jeden Markt überhaupt einen Ausstieg angeboten zu bekommen, und nur ein vollständiger Ausstieg ist möglich, keine Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Die Mechanik dahinter ist keine Bosheit. Wer eine Kombination vor dem letzten Spiel verkaufen will, verkauft eine Position, deren Wert davon abhängt, was auf dem Platz passiert ist und was der Buchmacher über den Rest der Partie glaubt zu wissen. Er wird dafür nie den Betrag zahlen, den der Schein bei perfektem Ausgang bringen würde. Genau so muss es sein, sonst wäre der Ausstieg ein Geschenk.
Und dann die Absage, die viele nicht auf dem Zettel haben. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Eine Einzelwette wird zurückbezahlt, in einer Kombinationswette erhält die Voraussage die Quote 1.00. Das ist der einzige Fall im ganzen Regelwerk, in dem ein Einsatz vollständig zurückkommt. Er ist das Gegenteil eines Angebots: Niemand sucht eine abgesagte Partie, und niemand beeinflusst sie.
Rechtslage: Warum Rückerstattungen in der Schweiz selten sind
Die Zahl, die über dieses Thema entscheidet, hat nichts mit Marketing zu tun. In den Jahren 2025 erteilte die Gespa ihre vorgängige Zustimmung zu Gratisspielen oder Gratisguthaben 24 Mal an die Loterie Romande und 8 Mal an Swisslos. Eine Rückerstattungsaktion braucht diese Zustimmung; ohne sie darf sie nicht ausgespielt werden. Wer die Zahl liest, versteht sofort, warum die Schweiz keinen Bonuskrieg kennt und warum die beiden Anbieter sich eher über Boosts als über Erstattungen profilieren.

Der rechtliche Rahmen dafür ist Art. 75 Abs. 2 BGS. Er stellt Gratisspiele und Gratisguthaben unter Zustimmungsvorbehalt, und damit auch jede Rückerstattungaktion, die einem Spielenden nach einer verlorenen Wette Guthaben gutschreibt. Die 24 und die 8 Zustimmungen sind kein Hinweis auf eine restriktive Praxis, sondern auf eine restriktive Norm — die Aufsicht entscheidet Fall für Fall.
Dazu kommt die Beschaffenheit des Marktes selbst. Ein Gratisspielguthaben ist definitionsgemäss nicht auszahlbar. Swisslos schreibt es dem Spielerkonto gut, nicht dem Bankkonto. Die Loterie Romande hält es ebenso. Ein Angebot, das einem Verlust durch Spielguthaben begegnet, kann deshalb nur einen Spielenden wirklich bedienen: den, der ohnehin weiterspielen wollte.
Was wetten darf und was nicht
Die erlaubte Palette ist eine geschlossene Liste, und sie wird nicht von den Anbietern geführt, sondern von der Aufsicht. Die Gespa publiziert die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Darin stehen Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Ecken- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Und: Wer selbst als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich. Das ist ein Punkt, den viele suchen und nicht finden: Wetten auf abstrakte Ereignisse, die in anderen Märkten gang und gäbe sind, existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Livewetten dagegen sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Bei Livewetten gilt ein Passus, der mehr Gewicht hat, als er auf den ersten Blick trägt: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Rückerstattung und kein Nachteil, sondern eine Bremse gegen den Zufall, der sonst bei jedem Livedeal entstünde.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, beim Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pokalspiel setzt, ohne das Wettprogramm zu lesen, kann mit einem korrekten Tipp und einem verlorenen Schein dastehen.
Die eine Adresse des Marktes
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains — ein Verzeichnis dessen, was nicht erlaubt ist, nicht dessen, was erlaubt wäre. Wer also auf der Suche nach einem dritten Schweizer Anbieter ist, sucht etwas, das die Kantone mit Absicht nicht vorgesehen haben.
Der Ertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist mehr als ein Detail: Es heisst, dass die beiden Veranstalter keine Wachstumsziele gegenüber Aktionären verfolgen und die Rückerstattungsaktion als Kundenwerbung nicht brauchen. Wer darauf wartet, dass der Schweizer Markt den Bonuswettbewerb des Auslands importiert, wartet auf etwas, das aus der Konstruktion nicht folgt.
Spielerschutz: Die Limiten, die das Wort «ohne Risiko» wirklich einlösen
Wenn es einen Weg gibt, das Verlustrisiko kleiner zu machen, dann diesen. Er ist unspektakulär, er wird nicht beworben, und er ist der einzige, der ohne Rechnung funktioniert.
Die Limiten werden nicht vom Staat gesetzt. Das BGS gibt keine feste Einzahlungsobergrenze vor. Es verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste einfordert (Art. 87 VGS). Den Wert bestimmt der Spielende selbst, und er muss ihn setzen, bevor er zum ersten Mal teilnimmt.
Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer tieferen Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Gesetzgebung sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind der wirksamste Teil des Mechanismus, denn die Erhöhung wird genau in dem Moment verlangt, in dem sie am wenigsten überlegt ist.
Bei der Loterie Romande liegt die Grenze für Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Swisslos setzt für den Guthabenkauf einen Mindestbetrag von CHF 20 an und lässt in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 zu; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Für den Kleinspieler sind das Zahlen ohne praktische Bedeutung. Für den Grossspieler sind sie die Wand, an der der Abend endet.
Der zweite Hebel ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Reichweite ist der Punkt: Wer sich sperrt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter, sondern im ganzen Markt. Nach Art. 84 VGS ist eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufhebbar, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbstgewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Und die ehrliche Kehrseite der Aufsicht: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Kontrollen als streng darstellen will, hat an dieser Zahl nichts zu gewinnen. Im Online-Bereich ist der Schutz enger, weil die Identität vor der ersten Wette verifiziert wird; an der Verkaufsstelle ist er es nicht.
Warum eine Gutschrift zum Weiterspielen verleitet
Eine Rückerstattung in Form von Spielguthaben bezahlt nicht die Rechnung der Bibliothek, sie liegt auf dem Spielerkonto. Wer gerade CHF 30 verloren hat und ein Guthaben von CHF 30 sieht, hat nicht sein Geld zurück, sondern drei neue Wettscheine. Für einen Spielenden mit einem klaren Budget ist das eine Verlängerung des Abends. Für jemanden, der aufhören wollte, ist es ein Grund, es nicht zu tun. Das ist keine Unterstellung, sondern die Struktur des Angebots: Ein auszahlbarer Betrag würde den Verlust lindern, ein Guthaben verlängert die Sitzung.
Deshalb ist der ehrlichere Vergleich nicht Rückerstattung gegen Rückerstattung, sondern Rückerstattung gegen Limite. Die eine Zahl steht auf dem Konto und will ausgegeben werden. Die andere steht im System und will eingehalten werden. Nur eine von beiden schützt jemanden, der sein Spielen nicht im Griff hat.
Neukundenangebote und Gratiswetten: Die Bedingungen entscheiden, nicht die Summe
Kommen wir zum Kern der Suchanfrage. Es gibt in der Schweiz genau zwei Sorten von Vergünstigungen, die einem Neukunden begegnen: das Gratisspielguthaben aus einer Aktion und den Boost, der einen Gewinn erhöht. Die erste Sorte braucht eine Zustimmung der Aufsicht, die zweite nicht. Genau daraus folgt der Charakter beider Märkte.
Die Loterie Romande fuhr die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verteilt wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein sauberes Beispiel für die Sorte. Zehn Franken, solange der Vorrat reicht, ein Monat Zeit, und das Guthaben verlässt das Konto nie.
Wer aus dieser Aktion mit einem Gewinn herauskommt, merkt das an der Auszahlung: Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — es wird auch nach einem Gewinn nicht zum Teil des Guthabens, das man abhebt. Bei Swisslos ist die Trennung dieselbe, nur die Schwelle und der Weg unterscheiden sich: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Der Kombiboost und seine vier Voraussagen
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das Stufensystem liest sich wie eine Belohnung für Mut. Es ist in Wahrheit eine Belohnung für Treffer, denn eine Kombination aus fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 hat eine ziemlich kleine Chance, überhaupt zu gewinnen — und der Boost wirkt nur dann.
Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist der einzige, den ein durchschnittlicher Spieler je erreicht. Der Sprung auf fünfzehn dürfte für die weit überwiegende Mehrheit ein theoretischer Fall bleiben. Wer den Boost deshalb mit dem Argument ablehnt, er nütze nichts, übersieht aber die vier Voraussagen bei 1.50: Die sind erreichbar, und 5 Prozent auf den Nettogewinn sind ein echter Betrag, wenn die Kombination aufgeht.
Bei den Quotenboosts liegt die Einschränkung härter. Sie gelten nur online und ausschliesslich für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt ist der, den man vor dem Ausstieg lesen sollte: Wer auf einen Quotenboost gesetzt hat und dann den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung. Der Ausstieg und der Boost schliessen sich aus.
Was ein Gratisguthaben im Durchschnitt wert ist
Nun zur Rechnung, die diesem Bereich seine eigentliche Substanz gibt. Nehmen wir das Aktionsguthaben der Loterie Romande aus der «Patinoires et Stades»-Aktion, also CHF 10, und legen wir es auf einen Zweiwegemarkt zu je 1.90 — eine illustrative Quote, keine ausgegebene. Die Bedingungen sind klar: Das Guthaben ist nicht auszahlbar, und der Einsatz einer Gratiswette fliesst bei einem Gewinn nicht mit zurück. Von den CHF 10 bleiben deshalb im Gewinnfall nur die 90 Prozent, die der Gewinn ausmacht, also CHF 9. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 95 Prozent (1 : (1/1.90 + 1/1.90)); die Marge beträgt entsprechend 5 Prozent.
Der durchschnittliche Wert des Guthabens ergibt sich aus der Erhöhung des Einsatzes um die Quote minus eins, geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Auszahlungsanteil des Marktes. Mit diesen Zahlen heisst das: rund CHF 4.26. Das ist keine Auszahlung und kein Gewinn, sondern der Wert des Angebots im Durchschnitt — unter der Annahme, dass ausschliesslich der Guthabenbetrag gewettet wird und die Marktmarge die einzige Kostenkomponente bleibt. Je nach Quote des tatsächlich gewählten Marktes liegt der Wert grob zwischen CHF 3 und CHF 5. Wer 20 Franken Guthaben bekäme, läge entsprechend zwischen 6 und 10 Franken.
Die Rechnung erklärt, warum solche Aktionen selten sind: Sie kosten den Veranstalter den halben Gegenwert in barer Leistung, und sie ziehen genau die Spielenden an, die auf einen Gewinn und nicht auf ein Guthaben zielen. Für einen Spielenden mit einem Budget von CHF 50 pro Monat, der ohnehin zweimal im Monat eine Kombination spielt, sind die CHF 10 ein willkommener Zuschuss — der Wert des Angebots entspricht etwa einer zusätzlichen Wette alle zwei bis drei Wochen, gerechnet an einem Markt mit fünf Prozent Marge. Wer eine Rückerstattung sucht, um damit zu spielen, bekommt hier etwas, das den Regeln der Reihe nach sauber ist und nicht mehr verspricht, als es ist.
Die geprüften Veranstalter im Einzelnen
Jetzt zu den zehn Anbietern. Die Reihenfolge folgt der Logik der Bewilligung. Zuerst die zwei Anbieter, die in der Schweiz eine Bewilligung haben. Danach die acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung — nicht als Empfehlung, sondern weil ein Leser, der sich für Sportwetten interessiert, ihnen begegnet und wissen sollte, woran er ist.
Swisslos Sporttip: Das grösste Schutzniveau und der engste Rahmen
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Produkt führt sie im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kommt nicht an ein Konto.
Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, überwacht durch die Gespa. Wer googelt, landet mitunter bei der ESBK; die ist für Casinos zuständig und nicht für Sportwetten.
Vor der ersten Teilnahme stehen die Limiten. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Eine Selbstsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; unbefristet eingetragen gilt sie auch für Casinos und in Liechtenstein.
Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Geld hinein und Geld heraus: Spielguthaben kauft man per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen: innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei den Wettarten ist Sporttip breiter, als man nach den Limiten erwarten würde. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Ein Hinweis, der in keiner Werbung steht: Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Urteil: Sporttip ist der Anbieter mit dem dichtesten Regelwerk und dem schmalsten Spielraum zugleich. Einsteiger finden hier ein Konto in fünf Minuten und eine Limite, die sie vorher setzen müssen — kein zehnprozentiger Willkommensbonus, dafür ein System, das sie nach drei Tagen Bedenkzeit nicht überrennen können. Das Kontingent an Wettarten und Live-Zusagen ist für Schweizer Verhältnisse reichlich. Wer dagegen jede Woche nach einem Gratisguthaben sucht, wird hier dauerhaft leer ausgehen; die Aufsicht erteilt die Zustimmungen sparsam, und es waren 8 im Jahr 2025.
Loterie Romande Jouez Sport: Die Westschweizer Variante eines Verzichts
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos hält sie eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.
Bei den Wettarten ist die Loterie Romande kein Zwilling von Swisslos, und das ist für die Leserin in Genf oder Lausanne die eigentlich relevante Beobachtung. Ein Kombiboost auf den Nettogewinn, der bei sieben oder zehn Voraussagen von 20 auf 40 Prozent springt, existiert in den hier ausgewerteten Bedingungen nicht. Eine Promotionsaktion mit Gratisguthaben dagegen schon — die «Patinoires et Stades»-Aktion mit ihren CHF 10 Spielguthaben ist ein Beispiel dafür.
Die Grenzen für das Konto liegen bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage an Einzahlungen und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer über dieser Grenze spielen will, kann es hier nicht. Auf der Auszahlungsseite ist die Staffelung einfacher: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Urteil: Ob ein Westschweizer Konto der richtige Ort ist, entscheidet nicht die Qualität der Plattform, sondern die Herkunft dieser einen Aktion. Wer in den National-League-Stadien regelmässig zu Gast ist, hat dort etwas, das die Deutschschweizer Konkurrenz in dieser Form nicht anbietet; wer es nicht ist, bekommt dieselben Limiten und dieselbe Aufsicht ohne einen einzigen Franken Zuschuss. Die Zweiwegemarkt-Rechnung mit den CHF 4.26 gilt für dieses Angebot, nicht für einen vergleichbaren Willkommensbonus bei Swisslos, den es schlicht nicht gibt.
Bruce Bet: Ohne Schweizer Bewilligung
Bruce Bet gehört zur Gruppe der Plattformen, deren Bewilligung als nicht erhältlich gemeldet ist und die in der Schweiz keine Veranstalterbewilligung besitzt. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung; Art. 4 BGS begrenzt eine Schweizer Bewilligung auf das Inland.
Was das praktisch heisst, ist ein Satz und keine Warnung: Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und eine Schweizer Aufsichtsbehörde steht für Streitigkeiten nicht zur Verfügung. Ob die Domain auf der Sperrliste der Gespa erscheint, ist jeweils tagesaktuell zu prüfen; die Liste wird laufend nachgeführt. Eine Zahlung an eine Plattform ohne Bewilligung ist nicht durch ein Instrument der Banken oder Kartennetzwerke unterbunden.
Urteil: Der entscheidende Nachteil liegt an der Auszahlung und nicht an der Wette. Wer bei einer Bewilligungsfrage auf eine Schweizer Stelle angewiesen ist, hat hier keine; eine Klärung läuft nach den Regeln des Sitzlandes, wenn sie überhaupt läuft. Wer eine Plattform ohne diesen Rückhalt aus welchen Gründen auch immer ausprobiert, sollte den Betrag als verloren einplanen, statt ihn als Guthaben zu betrachten.
BDMBet: Ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet trägt dasselbe Merkmal: keine Schweizer Bewilligung, die gemeldete Bewilligung ist nicht erhältlich, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Ein Kontoinhaber in der Schweiz kann gegen eine Entscheidung der Plattform nicht bei der Gespa vorgehen; die Aufsicht ist für nicht bewilligte Anbieter nicht zuständig und führt über sie nur die Sperrliste. Bei einer strittigen Auszahlung bleibt der Weg über die Regeln des Sitzlandes, oft ein Beschwerdeweg mit Kosten, die den Streitwert übersteigen.
Urteil: Bei einem Haus mit dieser Konstruktion hängt der Gegenwert vollständig von der Zahlungsbereitschaft des Betreibers ab, und die lässt sich vorher nicht überprüfen. Der Punkt, an dem das sichtbar wird, ist der erste Auszahlungsantrag — und zu diesem Zeitpunkt ist das Geld bereits eingezahlt.
Interwetten: Ohne Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste genannt
Interwetten ist der eine Name unter den acht, bei dem sich die Bewilligungsfrage mit einer konkreten Massnahme verbindet: Die Gespa nennt Interwetten als Anbieter, dessen Domains auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telecom-Anbietern per DNS blockiert werden können.
Das schweizerische System setzt nicht auf Überzeugung, sondern auf Erreichbarkeit. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, und ein blockierter Name taucht in der Regel wenige Stunden später unter einer neuen Adresse wieder auf. Dieses Domain-Hopping ist der Grund, warum die Liste so lang ist. Für den Spielenden bedeutet es: Die Blockade ist ein Hindernis, keine Barriere.
Urteil: Wer eine Seite über eine wechselnde Adresse erreicht, sollte den Adresswechsel selbst als Information lesen. Ein Betreiber mit Bewilligung braucht keine wechselnden Domains; wer sie anlegt, hat ein Interesse daran, nicht auf einer Liste gelesen zu werden.
Rollbit: Ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit steht in der Schweiz ohne Veranstalterbewilligung da, mit einer gemeldeten Bewilligung, die nicht erhältlich ist, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.
Das schweizerische Sperrregister erfasst Personen, die sich selbst oder durch eine Fachstelle haben sperren lassen, und es gilt für bewilligte Anbieter. Ein Anbieter ohne Bewilligung kann und muss es nicht abfragen. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande gesperrt ist und bei einer ausländischen Plattform weiterspielt, umgeht damit die eigene Sperre.
Urteil: Die eigentliche Frage bei Rollbit ist nicht, was die Plattform anbietet, sondern wie die eigene Sperre gedacht war. Eine Sperre, die man umgehen kann, war eine Absichtserklärung — die Sperre, die zählt, ist die eingetragene und im ganzen bewilligten Markt gültige.
ZotaBet: Ohne Schweizer Bewilligung
Bei ZotaBet liegen die Verhältnisse wie bei den übrigen sieben: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister.
Ein Detail, das in diesem Zusammenhang oft übersehen wird: Schweizer Wettscheine bei bewilligten Anbietern können nur auf Ereignisse aus der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten abgeschlossen werden. Diese Liste ist eine Aufsichtsvorgabe. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert sie nicht, und entsprechend kann das Wettprogramm Märkte führen, die im bewilligten Schweizer Angebot nicht zulässig sind.
Urteil: Ein breiteres Wettprogramm ist hier kein Vorteil, sondern die Abwesenheit einer Vorgabe. Wer bestimmte Märkte sucht, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, findet sie bei solchen Anbietern — und findet gleichzeitig die Stelle, an der der Schweizer Schutz endet und nichts an seine Stelle tritt.
Wettigo: Ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo trägt keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hätte hier keine Geltung, und eine Schweizer Aufsichtsinstanz ist für das Angebot nicht zuständig.
Bei den Auszahlungen ist der Unterschied zu den bewilligten Anbietern am greifbarsten. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus, mit einer allfälligen Kommission von 3 Prozent ab der dritten Auszahlung. Bei der Loterie Romande läuft die Staffelung über CHF 1’000 netto. Bei einem Haus ohne Bewilligung gibt es keine Vorschrift dieser Art.
Urteil: Bei den bewilligten Anbietern regelt ein Vertragswerk, was bei einer strittigen Auszahlung gilt. Ohne Bewilligung regelt das der Anbieter allein, und der Unterschied wird erst in dem Moment sichtbar, in dem etwas schiefgeht.
1xBet: Ohne Schweizer Bewilligung
1xBet steht in der Schweiz ohne Veranstalterbewilligung da, mit einer gemeldeten Bewilligung, die nicht erhältlich ist, ohne Sperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Rechtsweg.
Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbeanstandete, aber unbewilligte Wettplattformen unterbinden würden. Die Zugangssperre läuft allein über die DNS-Blockade der Telecom-Anbieter.
Urteil: Wer hier oder bei einem ähnlich aufgestellten Haus einzahlt, zahlt an eine Adresse, die schon am nächsten Tag eine andere sein kann. Der Gegenwert der Zahlung ist eine Zahlungsanweisung ohne Schweizer Rechtsweg.
BetPanda: Ohne Schweizer Bewilligung
BetPanda ist der zehnte Anbieter in dieser Aufstellung und trägt dieselben drei Merkmale wie die fünf vor ihm: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung, die nicht erhältlich ist, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister.
Die Bewilligungsfrage ist die einzige, die in dieser Gruppe wirklich zählt, weil sie die Antwort auf alle anderen Fragen vorwegnimmt. Sobald ein Anbieter keine Schwelle kennt, an der jemand überprüfen könnte, ob ausgezahlt wird, verschiebt sich jede Bewertung von Merkmalen zum Vertrauen in einen Namen.
Urteil: Bei diesem Profil gibt es keinen Grund, eine Schweizer Wette dorthin zu tragen. Die zwei bewilligten Anbieter haben ein dichteres Regelwerk, ein Sperrregister, einen Rechtsweg und — soweit die ausgewerteten Bedingungen reichen — eine Auszahlungspraxis, die sich beschreiben lässt. Genau dieser beschreibbare Teil fehlt hier.
Was ein Gewinn in der Schweiz kostet — und was nicht
Wer den Steuerfreibetrag kennt, kennt den einzigen Punkt, an dem die Schweiz einen Sportwettgewinn wirklich schmälert — und für die meisten Spielenden ist er weit weg. Gewinne aus bewilligten Grossspielen, zu denen die ESTV die Sportwetten zählt, sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton unterschiedlich.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender bleibt weit unter dieser Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze.
Der zweite Steuerpunkt trifft den Auslandsweg. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie anders behandeln: Das Steueramt Thurgau etwa betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer die Frage für sich klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wo die Risikofreiheit endgültig endet: Werbung, Strafe und die eigenen Grenzen
Die Bewerbung von Glücksspielen, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, warum die acht Anbieter ohne Bewilligung in diesem Text nur beschrieben und bewertet und in keiner Zeile empfohlen werden.
Für die bewilligten Anbieter gilt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); Bonusbeträge und Bedingungen stammen allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Für den Spielenden bleibt am Ende ein Punkt, den keine Bewilligung abnimmt. Die Limiten werden nicht vom Staat gesetzt, und es gibt in der Schweiz keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Wer vor der ersten Wette eine Verlustlimite von CHF 50 pro Woche hinterlegt, hat das Verlustrisiko auf genau diesen Betrag gedeckelt — nicht durch eine Quote und nicht durch ein Guthaben, sondern durch eine Zahl, die er selbst bestimmt und die erst nach drei Tagen erhöht werden kann.
Wer in einem Haushalt lebt, in dem gespielt wird, und merkt, dass die Grenzen nicht mehr halten, findet Hilfe bei den Fachstellen der Kantone und über die Gespa. Diese Adressen führen keine Wetten, und sie sind die einzigen, die man ohne Kosten und ohne Risiko in Anspruch nehmen kann.
Häufige Fragen zu Sportwetten ohne Risiko
Gibt es eine Wette, bei der ein Verlust ausgeschlossen ist?
Nein. Jede Wette trägt ein Verlustrisiko, und jede Quote enthält eine Marge des Veranstalters. Bei einem Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 liegt der Auszahlungsanteil bei 95 Prozent; fünf Prozent des gesamten Marktes gehen an den Buchmacher, unabhängig davon, welches Ergebnis eintritt. Eine Wette ohne Verlustmöglichkeit wäre ein Geschäft ohne Ertrag.
Was passiert bei einer Rückerstattung als Freebet nach einer verlorenen Wette?
Der Veranstalter schreibt dem Konto ein Gratisspielguthaben gut. In der Schweiz ist das ein Gratisspielguthaben im Sinne des Geldspielgesetzes, es braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und es ist nicht auszahlbar. Der Spielende erhält also die Möglichkeit weiterzuspielen und kein Bargeld. Bei jedem Gewinn bleibt das Guthaben auf dem Spielerkonto.
Wird der Einsatz einer Freebet zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Wette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, zahlt der Gewinnfall nur die Quote minus eins auf den Einsatz aus. Aus CHF 10 Gratisspielguthaben werden bei einer Quote von 1.90 also CHF 9 Gewinn, nicht CHF 19. Das ist der Grund, warum der durchschnittliche Wert eines solchen Guthabens deutlich unter seinem Nennbetrag liegt.
Welche Rolle spielt die Marge, wenn mit einer Rückerstattung geworben wird?
Sie ist der Preis, der auch bei einem Gratisspielguthaben anfällt. Der Quotenschlüssel eines Marktes beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze der Markt zurückzahlt; die Marge ist die Differenz zu 100 Prozent. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einem Markt mit einem Auszahlungsanteil von 95 Prozent sinkt der durchschnittliche Wert entsprechend, unabhängig davon, wie gut die Werbung klingt.
Wie lässt sich der Einsatz pro Wette begrenzen, bevor ein Verlust entsteht?
Über die Verlustlimiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen. Bei Swisslos sind das Werte für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren.
Was geschieht mit einer Sporttip-Wette, wenn das Ereignis abgesagt wird?
Wird die Veranstaltung nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Eine Einzelwette wird zurückbezahlt; in einer Kombinationswette erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Das ist der einzige Fall, in dem der Einsatz vollständig zurückkommt.
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Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
