Sportwetten für Schweizer: zwei Veranstalter, eine kurze Liste erlaubter Wetten
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Datenstand: Oktober 29, 2026; die Angaben zu Bewilligungen und Spielerschutz wurden anhand der Aufsicht durch die Gespa und der veröffentlichten Bedingungen beider Veranstalter geprüft.
Sportwetten in der Schweiz sind kein offener Markt, sondern ein abgestecktes Feld. Zwei Veranstalter besitzen die Bewilligung für ein Grossspiel, jeder für sein eigenes Gebiet, und wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kommt online nicht hinein. Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von Loterie Romande sind damit die einzigen Adressen, bei denen eine Wette unter Schweizer Recht steht – mit all dem, was dazugehört: Limiten, verifizierte Identität, ein Register, in das eine Spielsperre eingetragen wird, und ein Weg, auf dem man sein Geld zurückbekommt.
Genau darum geht es auf den nächsten Seiten: nicht um die Frage, ob es ein Angebot gibt, sondern um die Frage, was es kostet. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 klingt nach nichts. Ein Kombiboost von 100 % klingt nach sehr viel. Und der Auszahlungsanteil eines Marktes entscheidet darüber, wie viel von jedem eingesetzten Franken überhaupt wieder unter den Spielenden verteilt wird. Wer diese drei Zahlen nebeneinanderlegt, weiss mehr über Sportwetten in der Schweiz als jemand, der zehn Bonusbanner gelesen hat.
Was Gratisspielguthaben und Boni kosten
Ein Bonus wird nicht geschenkt. Er wird gegen Bedingungen ausgegeben, und diese Bedingungen entscheiden darüber, ob aus dem Guthaben jemals echtes Geld wird. Bei den bewilligten Veranstaltern kommt eine Besonderheit hinzu, die in anderen Märkten fehlt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Was als Werbegeschenk auf dem Spielerkonto landet, bleibt auf dem Spielerkonto. Es kann eingesetzt werden, es kann Gewinne erzeugen, aber es fliesst nicht auf ein Bankkonto ab.
Ein zweiter Punkt wiegt schwerer, als er aussieht. Jede Promotion braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung des ganzen bewilligten Aktionsmarktes in einem Jahr. Die Flut an Willkommensangeboten, die man von ausländischen Seiten kennt, hat hier keinen Ort, weil sie ohne diese Zustimmung nicht ausgespielt werden darf.
Zeitlich befristete Vergünstigungen mit harten Bedingungen
Bei Sporttip laufen Boni online und nur auf bestimmten Wegen. Ein Quotenboost gilt ausschliesslich für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettender Person einmal nutzbar und in Einsatz wie Erhöhung limitiert. Wer vorzeitig aussteigt, verliert den Boost: Bei einem Cash-Out verfällt er.
Der Kombiboost ist das Angebot, das in der Werbung am lautesten klingt. Er gilt nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Erst dann greift er. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese Staffelung liest sich wie ein Geschenk und funktioniert wie eine Wette auf die eigene Kombination. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 – das sind fünfzehn Entscheidungen, die alle richtig sein müssen, bevor der Nettogewinn verdoppelt wird. Ein Verständigungsfehler in der letzten Partie, und die Kombination ist tot. Die Bedingung erzeugt den Reiz und zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass sie nie zum Tragen kommt.
Die Alternativen für Gelegenheitswettende sind die beiden operativen Angebote: der Quotenboost, der den Preis einer einzelnen Wette hebt, und der Profitboost, der an ein definiertes Ereignis gebunden ist. Beide sind auf die erste Nutzung beschränkt, was ihre Reichweite über die Zeit begrenzt. Wer regelmässig setzt, hat also nicht eine Reihe von Vergünstigungen zur Verfügung, sondern jeweils eine.
Bleibt der dritte Weg, das Gratisspielguthaben. Es hilft beim Ausprobieren und verschwindet aus dem auszahlbaren Teil des Kontos – ein Guthaben, das genau einen Zweck hat: eingesetzt zu werden.
Vorschau: die Rechnung zum Gratisguthaben
Wie viel ein solches Gutschriftenguthaben durchschnittlich wert ist, hängt nicht an der Zahl, die auf dem Banner steht, sondern an der Quote, mit der es gespielt wird, und an dem Anteil, den der jeweilige Markt überhaupt zurückzahlt. Diese Rechnung steht im Abschnitt ‚Quoten, Marge und was ein Gratisguthaben wert ist‘. Hier genügt der Hinweis: Ein Guthaben von CHF 10, das der Spieler nur einmal einsetzen kann, ist weniger wert als CHF 10, weil sein Einsatz im Gewinnfall nicht mit zurückkommt.
Sportwetten per App und am Verkaufsstellenterminal
Wetten laufen bei den bewilligten Veranstaltern über zwei Kanäle: das Spielerkonto und die Verkaufsstelle. Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android platzieren. Der Unterschied zwischen den beiden Wegen liegt nicht im Wettprogramm, sondern in dem, was der jeweilige Kanal aus einer Wette macht.
In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Wer den Wettschein am Schalter abgibt, hält ein Papier in der Hand. Wer online setzt, arbeitet mit dem Wallet, den Limiten und den Auszahlungsregeln, die an das Konto gebunden sind. Man kann dieselbe Voraussage auf beiden Wegen platzieren; was folgt, ist nicht dasselbe.
Anmeldung mit verifizierter Identität
Ein Online-Konto setzt mindestens 18 Jahre voraus sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das ist mehr Aufwand als eine E-Mail-Adresse und ein Passwort, und es kostet Zeit. Es ist aber auch der Grund, warum ein ausländisches Angebot mit drei Klicks nicht mithalten kann: Bei einem Schweizer Veranstalter weiss das System, wer da setzt, und der Betrag, der am Ende ausgezahlt wird, muss auf ein Konto im eigenen Namen laufen.
Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und die Grenze am Schluss
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die untere Grenze ist bemerkenswert niedrig, die obere für die meisten Konten ohne Bedeutung. Dazwischen liegt der eigentliche Punkt: Eine abgelehnte Wette wegen Überschreitung ist kein technischer Fehler, sondern Teil der Regeln. Wer einen grossen Betrag platzieren will, kontrolliert den Wettschein, bevor er absendet.
Grau wird der Übergang bei kleinen Einsätzen. Eine Einzelwette über CHF 1 ist zulässig und liefert bei einer Quote um 1.90 einen Nettogewinn in der Grössenordnung eines halben Frankens. Rechnen kann man damit. Ob es sich lohnt, ist eine andere Frage.
Fussball, Tennis, Eishockey und die Liste erlaubter Wettarten
Das Wettprogramm der beiden Veranstalter ist nicht gewachsen, sondern festgelegt. Die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen in einer Liste der Gespa (Version 10.09.2026), die sich auf Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung stützt. Was nicht auf dieser Liste steht, darf in der Schweiz nicht angeboten werden.
Fussball, Tennis und Eishockey sind die Sportarten, auf die sich das Interesse konzentriert. Die Liste regelt daneben Feheiten, die in der Werbung nie auftauchen: Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ein Blick auf die Liste zeigt ausserdem, dass sie keine Eckball- und Kartenmärkte enthält und keinen Esport-Abschnitt.
Wann eine Wette unterbrochen wird und was das kostet
Sonderfälle kosten Geld, wenn man sie nicht kennt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Ergebnis in der regulären Zeit gesetzt hat und die Verlängerung ausblendet, hat nicht falsch getippt, sondern die falsche Wette abgeschlossen.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Einsatz ist also nicht verloren, aber das Konstrukt, das man gebaut hat, verliert ein Bein. Für die gesamte Kombination heisst das in der Regel einen deutlich niedrigeren Gewinn.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Das ist ein Satz, an dem man zweimal vorbeilesen kann. Wer eine Partie nicht sieht, sondern nur den Livestand verfolgt, setzt auf dieselben Regeln. Wer eine Wette platziert, nachdem der Wettausgang tatsächlich eingetroffen ist, bekommt Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die letzte Regel ist die, über die man sich am meisten ärgert, und sie ist auch die, die am meisten erklärt. Zwischen dem Moment, in dem ein Elfmeter gepfiffen wird, und dem Absenden der Wette liegt eine Zeitspanne, in der niemand weiss, was der Schiedsrichter entschieden hat und was nicht. Die Quote 1.00 ist die Antwort darauf: Eine Wette, deren Ausgang bereits feststeht, wird nicht mehr bezahlt.
Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auch hier: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.
Cash-Out ohne Teilauszahlung und mit Verlust gegenüber dem Ausgang
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der entscheidende Satz steht in den Bedingungen: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer aussteigt, verkauft eine offene Position zurück an den Veranstalter und zahlt dafür einen Preis, der nirgends als Gebühr erscheint. Die Differenz zum möglichen Gewinn ist die Vergütung für das Risiko, das Swisslos übernimmt. Als Werkzeug, um einen schlechten Lauf zu beenden, ist das nützlich. Als Strategie, um Gewinne zu sichern, ist es das Gegenteil dessen, was das Wort verspricht.
Zehn Anbieter, zwei Bewilligungen und eine Frage nach der Zuständigkeit
Ein Vergleich von Sportwetten-Anbietern in der Schweiz kann nur mit der Bewilligung beginnen, weil sie über alles andere entscheidet: wer ein Konto eröffnen darf, welche Märkte zur Verfügung stehen, wo das Geld landet und wer zuständig ist, wenn etwas schiefgeht. Die Bewilligung ist keine Formalie, sondern der Grund, warum die Liste der Anbieter mit Schweizer Zulassung so kurz ist.
Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Ein ausländischer Anbieter mit einer Genehmigung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Das gilt unabhängig davon, wie seriös sein Auftritt ist und welche Zahlungsmittel er anbietet.
Die Übersicht trennt deshalb zwei Gruppen, die nicht vermischt werden dürfen: die Veranstalter mit Bewilligung und die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die zweite Gruppe steht hier, weil Schweizer Spielende ihr begegnen, und wird nach denselben Kriterien eingeordnet. Keine Zeile dieser Übersicht ist eine Empfehlung, an einem Angebot teilzunehmen; die Beschreibung eines Anbieters ist keine Werbung.
| Anbieter | Bewilligung für die Schweiz | Veranstalter bzw. angegebene Erlaubnis |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | Eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | Eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | Eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | Eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | Eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | Eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | Eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | Eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden |
Woran sich ein Angebot nüchtern messen lässt
Die Bewilligung ist das erste Kriterium, weil sie alle anderen voraussetzt. Danach folgen Punkte, die sich ohne Marketingprospekt prüfen lassen.
Der Auszahlungsanteil eines Marktes: Wie viel von den Einsätzen fliesst als Gewinn zurück. Die Limiten: Mindest- und Höchsteinsatz, Tages-, Wochen- und Monatsgrenzen, die man selbst setzt. Die Auszahlungswege samt Kommission und Bearbeitungszeit. Der Umfang des Wettprogramms und die Frage, ob die Wettarten, die man spielen will, überhaupt auf der Liste der Aufsicht stehen. Die Zahlungsarten für das Aufladen des Kontos. Und die Bedingungen, unter denen ein Bonus verfällt.
Diese Kriterien lassen sich in einer halben Stunde durchgehen. Sie liefern kein Gefühl dafür, welcher Anbieter «der beste» ist, aber sie beantworten die einzige Frage, die zählt: Was kostet mich dieses Konto im Betrieb.
Grundlagen: Wohnsitz, Vertragsgebiet und die Grenze am Kontoschalter
Sportwetten in der Schweiz sind nach dem Wohnsitz organisiert. Ein Konto bei Swisslos setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, und dieses Gebiet hat eine klare Kante. Es umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, ausserdem den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das sind neunzehn Kantone, der Tessin und ein Nachbarland. Wer in Genf oder Waadt wohnt, gehört nicht dazu. Schweizer Sportwetten sind damit keine nationale Angelegenheit, sondern eine föderale mit zwei Gebietskörperschaften.
Die Zahl hinter dem Angebot ist ebenfalls eine andere als erwartet. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. Davon gingen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Diese CHF 109 Mio. sind der sportpolitische Kern des Modells, und zugleich der Hinweis darauf, wie das Verhältnis zwischen Einsatz und Ausschüttung zu lesen ist. Von den gesamten Sportwetten-Einsätzen geht ein Teil an die Gewinner, ein Teil an die Verteilung zugunsten öffentlicher Zwecke und ein Teil an die Kosten des Betriebs. Wer einsetzt, trägt alle drei Posten mit.
Für wen welcher Weg passt
Die Entscheidung ist einfacher, als die Zahl der Anbieter vermuten lässt, weil drei Faktoren alles vorbestimmen: der Wohnkanton, die Bereitschaft zur Verifizierung und die Frage, ob man Wert auf Schweizer Rechtsschutz legt.
Wer in einem Kanton des Vertragsgebiets wohnt, im Alltag über das Smartphone setzt und Limiten bei sich selbst nicht als Hindernis, sondern als Sicherung liest, findet bei Swisslos ein Angebot, das genau für ihn gebaut ist: CHF 1 Mindesteinsatz, eine App, eine Liste erlaubter Wettarten, die keine Überraschungen enthält.
Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Loterie Romande die Alternative, die unter denselben Regeln läuft. Beide Veranstalter teilen die Aufsicht, die Bewilligungsart und den Grundsatz, dass Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen fliessen.
Wer eine Sportart oder einen Markt sucht, die auf der Liste der Aufsicht fehlen, wird bei keinem der beiden fündig, und das ist keine Frage des Geschmacks. Es ist die Grenze, die der Gesetzgeber gezogen hat. Wer sie nicht akzeptieren will, landet bei einem ausländischen Anbieter.
Rechtslage: Bewilligung, Aufsicht und was das Gesetz ausschliesst
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Es ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und stützt sich unter anderem auf Art. 3 lit. c und e. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Das ist ein Unterschied, der in vielen Texten verschwimmt und der für die Frage, an wen man sich bei einem Problem wendet, entscheidend ist.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung je Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 des Gesetzes. Und sie gilt nur in der Schweiz – so steht es in Art. 4. Kein ausländischer Anbieter kann sich auf eine Schweizer Bewilligung berufen, und ein ausländischer Anbieter mit eigener Genehmigung darf in der Schweiz trotzdem nichts veranstalten.
Warum nur zwei Veranstalter zugelassen sind
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht nur eine Sperrliste mit blockierten ausländischen Domains.
Die Spezialisierung folgt den Sprachregionen. Swisslos, unter dem Produktnamen Sporttip, veranstaltet im Gebiet der neunzehn Kantone, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Der Genossenschaftssitz ist Basel, und die Veranstaltung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Der Nettoertrag geht zugunsten öffentlicher Zwecke an die Kantone, wie Art. 125 des Geldspielgesetzes festhält. Die CHF 506 Mio., die 2025 in die kantonalen Fonds flossen, sind diese Regel in Zahlen.
Steuern: der Schwellenwert, den kaum jemand erreicht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab – je nach Kanton, versteht sich, und ein einzelner Kantonswert wäre hier eine Irreführung.
Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration in der Steuererklärung. Für einen typischen Wettenden ist diese Schwelle ohne Bedeutung: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Anders liegt der Fall bei ausländischen Anbietern. Auf solche Gewinne fällt keine Verrechnungssteuer, was auf den ersten Blick günstig wirkt. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze, und wer behauptet, es gebe eine, verkauft eine falsche Rechnung. Bei konkreten Fragen hilft nur der eigene Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was eine fehlende Bewilligung kostet – und was sie ersetzt
Ein ausländischer Anbieter kann ein sauberes Produkt haben. Das ändert nichts daran, dass er ohne Schweizer Bewilligung tätig ist, und daran hängt eine Kette von Folgen.
Es beginnt bei der Aufsicht. Ohne Bewilligung steht der Anbieter nicht unter der Aufsicht der Gespa. Er ist nicht an das Register angeschlossen, in dem Spielsperren eingetragen werden; wer sich sperren lässt, sperrt sich nicht bei ihm. Setzt man sich selbst eine Grenze, greift die Regelung mit dem sofortigen Wirken einer Senkung nicht. Der Weg, der bei einem bewilligten Veranstalter einzuhalten ist, existiert hier nicht, weil es keine Stelle gibt, die ihn einfordern könnte.
Es setzt sich beim Geld fort. Auszahlungen laufen an eine Stelle, die in keinem Schweizer Verfahren greifbar ist. Ein Anbieter kann nach eigenem Ermessen auszahlen, Fristen setzen oder ein Konto sperren. Es gibt keine Schweizer Instanz, an die man sich wenden könnte.
Und es endet bei der Strafbarkeit, die nicht den Spielenden trifft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar und mit bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Wer als Spielender teilnimmt, macht sich nicht strafbar. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn jedoch eingezogen werden – was den Spielenden trifft, ohne dass er beschuldigt wird.
Sperrliste und Domain-Hopping
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die ersten Einträge gehen auf den 3. September 2019 zurück. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Blockiert wird also nicht, was existiert, sondern was der Aufsicht aufgefallen ist.
Domain-Hopping ist die Antwort der Anbieter: Eine blockierte Domain ist innerhalb von Stunden durch eine andere ersetzt. Der Effekt einer Sperrliste ist deshalb eine Bremse und kein Schloss. Sie sorgt dafür, dass man nicht mit einem Klick auf einer ausländischen Wettseite landet, und sie erzwingt einen zweiten, bewussten Schritt.
Zugleich existiert in der Schweiz kein Werkzeug, mit dem Zahlungen an unerlaubte Wettseiten gesperrt würden. Das ist die andere Hälfte des Bildes: Ein Anbieter kann sich ganz normal über eine Kredit- oder Debitkarte bezahlen lassen, ohne dass die Bank prüft, ob die Seite auf der Sperrliste steht. Wer annimmt, hier greife ein Schutz, verlässt sich auf etwas, das nicht da ist.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und das Register
Verlustlimiten werden selbst gesetzt. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Die Absenkung wirkt sofort. Die Erhöhung wirkt nach Gesetz nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diesen Unterschied sollte man kennen: Nicht jeder Text nennt ihn, und ein Nutzer, der eine Erhöhung morgens beantragt und mittags erhöht spielen will, wartet länger als gedacht.

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Grenze von CHF 1’000 für unter 21-Jährige ist der angenehm unauffällige Teil der Regelung. Sie ist nicht nachdrücklich, sie ist einfach da.
Eine Spielsperre, die im ganzen Land gilt
Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für neunzig Tage sperrt, kommt am einundneunzigsten Tag nicht mit einem Anruf zurück.
Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Innerhalb der Schweiz wirkt sie damit über den Anbieter hinaus. Die Aufhebung ist entsprechend gebunden und setzt eine Fachstelle voraus; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Es gibt keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze in der Schweiz. Das ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers zugunsten selbst gesetzter Limiten, und sie verlagert die Verantwortung genau dorthin, wo sie am schwersten zu tragen ist.
Der praktische Teil: Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, setzt die Limiten, bevor er die erste Wette platziert, und nicht danach. Was danach kommt, ist eine Erhöhung – mit einer Wartezeit von drei Tagen.
Was ausgeschlossene Spielende nicht beanspruchen können
Wer von einem Spiel ausgeschlossen ist oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese Regel steht in Art. 45 des Geldspielgesetzes und ist vor allem dann von Belang, wenn etwas schiefgeht: Wer trotz bestehender Sperre spielt, kann sich nicht darauf berufen, dass der Veranstalter hätte aufhalten müssen.
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Beides ist nicht bloss eine Hausregel. Bei Sporttyp gilt zusätzlich, dass für Online-Teilnahmen Minderjährige nicht zugelassen sind, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Die Verantwortung des Veranstalters ist dabei begrenzt, aber nicht null. Die Aufsicht führt Testkäufe durch: 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an einen Minderjährigen verkauft. Diese Zahl gehört auf jede Seite, die Verkaufsstellen als besonders geschützten Kanal beschreibt. Die Schalterkontrolle ist an der Stelle löchrig, an der sich der Verkäufer unter Zeitdruck entscheiden muss.
Swisslos Sporttip: das bewilligte Angebot für neunzehn Kantone, den Tessin und Liechtenstein
Swisslos betreibt Sporttip auf der Grundlage einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Das ist die älteste und einzige Adresse für einen grossen Teil der Deutschschweiz, und das schlägt sich in allem nieder, was folgt.
Das Konto hat klare Zutrittsschranken: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine laufende Spielsperre, eine Registrierung pro Person, Ausweisprüfung gegen Adress-Datenbanken. Ein ausländischer Anbieter, der dafür wirbt, dass die Eröffnung zwei Minuten dauert, beschreibt damit nicht einen Vorteil, sondern den Umstand, dass er niemanden prüfen muss.
Beim Wettprogramm gilt die Logik der Liste. Fussball, Tennis und Eishockey, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn gelistet, Rangierungswetten nur bei Entscheidung über einen internationalen Wettbewerb oder das Podest, keine Trainingsläufe, keine Eckball- oder Kartenmärkte, kein Esport-Abschnitt. Wer auf Spielereignisse setzen will, die ausserhalb dieser Liste liegen, findet bei Sporttip keine Lösung – und bei Loterie Romande ebenso wenig.
Die Limiten sind ein zweischneidiges Werkzeug. CHF 1 als Mindesteinsatz macht eine Wette für fast jeden erschwinglich. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten, jederzeit änderbar und ohne Annahme darüber, begrenzt die Summe, die in einer Wette stehen kann. Für die Mehrheit ist das keine Einschränkung; für einen Spieler, der einen grossen Betrag auf einen klaren Favoriten setzen will, ist es eine Wand, von der man erst beim Absenden erfährt.
Kombiboost, Cash-Out und die Grenze des Werkzeugs
Der Kombiboost mit seinen Stufen von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen ist das aggressive Element im Programm, und die Voraussetzung – je mindestens Quote 1.50 – macht ihn zur Wette auf die eigene Sorgfalt. Der Cash-Out ist das defensivere, aber auch das teurere: vollständig, ohne Teilauszahlung, irreversibel, tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und nicht für jeden Markt garantiert.
Wer beide nutzen will, muss ihre Logik verstanden haben. Der Boost belohnt eine lange Kombination, der Cash-Out verkauft eine offene Position unter Wert zurück. Zusammen ergibt das eine Melodie, die nicht harmonisch ist.
Quoten, Marge und was ein Gratisguthaben wert ist
Die Marge ist in jedem Preis enthalten und wird nirgends ausgewiesen. Bei Swisslos sind die Sportwetten-Ausschüttungen der vergangenen Jahre dokumentiert: CHF 109 Mio. aus dem Sportwetten-Geschäft flossen 2025 an die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz, nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Die Linie, um die es hier geht, ist abwärts. Eine rückläufige Ausschüttung bei einem wachsenden Konto lässt sich auf verschiedene Weisen erklären. Der Spieler mit dem Wettschein spürt sie über den Preis, den er für eine Voraussage bekommt.
Wie viel ein Markt zurückzahlt, lässt sich an einer einfachen Modellrechnung zeigen. Bei einem zweiseitigen Markt mit einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten – ein Beispiel, keine zitierte Zahl, denn Quoten ändern sich mit jedem Ereignis und der Sporttip-Quotenschlüssel wird je Wettbewerb geführt – liegt der Auszahlungsanteil bei einem Wert zwischen etwa 94 % und 95 %. Man kommt darauf, indem man 1 durch 1.90 teilt, das zweimal addiert und den Kehrwert bildet. Die Marge liegt dann zwischen 5 % und 6 %, je nach Rundung und je nachdem, ob der Veranstalter den Überschuss vollständig behält. Für jeden einzelnen Franken, der auf einen solchen Markt gesetzt wird, bleiben damit in der Grössenordnung von fünf bis sechs Rappen beim Veranstalter – im Schnitt, über viele Wetten, und nicht als Verlust einer einzelnen.
Das ist die nüchterne Zahl hinter jedem Bonus. Ein Gratisguthaben wird in einem Markt gespielt, der rund 95 % des Einsatzes zurückzahlt, und weil der Einsatz eines Gratisguthabens im Gewinnfall nicht mitbezahlt wird, ist sein durchschnittlicher Wert nur ein Bruchteil der gedruckten Summe. Bei einem Guthaben von CHF 10, gespielt auf einem Markt mit rund 95 % Auszahlungsanteil, liegt dieser Wert im Bereich von etwa CHF 4 bis CHF 5 – das ist ein Schätzwert für den Durchschnitt über viele Einsätze, keine Zusage für einen einzelnen. Die Zahl, die auf dem Banner steht, und die Zahl, die beim Spielenden ankommt, sind zwei verschiedene Dinge, und niemand, der eine Promotion bewirbt, nennt die zweite.
Auszahlung und Zahlung bei Sporttip
Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei einer Aufladung per PostFinance Pay bestätigt man die Transaktion direkt in der PostFinance App.
Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Der zweite Teil dieser Regel ist der wichtigere: Eine Gebühr von 3 % auf eine Auszahlung ist dieselbe Grössenordnung wie eine ganze Monatsmarge. Wer häufig kleinere Beträge abzieht, zahlt dafür. Wer selten abzieht, merkt nichts. Die Zahlung auf das Konto im eigenen Namen ist dagegen keine Bedingung, über die man verhandeln kann.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Daraus folgt eine einfache Beobachtung: Ein grosser Gewinn wird zum Vorgang mit Bearbeitungszeit, ein kleiner landet sofort im Spielguthaben – und damit wieder im Spiel.
Und eine Frist, die man sich merken muss: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung vorgehen will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.
Das Urteil zu Sporttip
Der Punkt, an dem sich alles entscheidet, ist die Sperre im schweizweiten Register. Sie gilt auch für Casinos und für Liechtenstein, sie lässt sich nicht vor Fristablauf aufheben, und eine unbefristete Sperre setzt eine Fachstelle voraus. Kein ausländischer Anbieter liefert das. Wer einmal in eine ernsthafte Schieflage geraten ist und weiss, dass er sich selbst bremsen muss, bekommt hier ein Werkzeug, das wirklich hält.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, sechs Kantone westlich der Saane
Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport als eine der beiden Inhaber einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa. Das Produkt ist anders benannt, die Struktur der Bewilligung ist dieselbe, und die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden ihr Gebiet. Wer dort wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige Schweizer Option.
Zur Grösse der Organisation gehören 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, mit der Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Diese Zahl der Verkaufsstellen sagt etwas über die Reichweite aus, die ein reines Onlineangebot nicht hat: Der Schalter, an dem man einen Wettschein abgibt, wird in der Westschweiz breit getragen.
Alles, was die Bewilligung betrifft, gilt hier so wie bei Sporttip: Registrierung mit Ausweisprüfung und Wohnsitz im Gebiet, die Aufsicht durch die Gespa, das Sperrregister, die Limitenlogik mit sofortiger Senkung und verzögerter Erhöhung, die Zahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, die Steuerregel für bewilligte Grossspiele. Der Unterschied liegt nicht in den Spielregeln, sondern im Gebiet, im Produktnamen und in der Organisation, die dahinter steht.
Die Aufsichtserleichterungen aus den testweisen Käufen betreffen beide: 2025 wurde bei 200 Testkäufen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an einen Minderjährigen verkauft. Wer Verkaufsstellen als besonders zuverlässigen Kanal beschreibt, sollte diese Zahl kennen.
Das Urteil zu Jouez Sport
Die relevanteste Zahl ist die 2’350. Sie beschreibt, wie viele Orte in der Westschweiz es gibt, an denen jemand mit einem Papierwettschein auftaucht, und sie markiert den Abstand zu einem Anbieter, dessen einzige Präsenz eine Webseite ist. Das Modell der Verkaufsstelle bringt eine Person in den Vorgang, und das ist nicht nur Romantik: Eine Kontrolle am Schalter kann fehlschlagen, aber sie existiert.
Die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung
Für die acht Marken, die hier ohne Schweizer Bewilligung eingeordnet werden, gilt derselbe Befund: Eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung in der Schweiz, es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Wer sie aufruft, handelt nicht strafbar; wer dort einzahlt, verliert die Kontrolle über den Weg, auf dem sein Geld zurückkommt.
Diese Marken treten mit einem Produktumfang an, der die Schweizer Liste von Sportarten, Wettbewerben und Wettarten in der Regel weit überschreitet. Genau darin liegt ihr Reiz und genau darin liegt das Problem. Es ist nicht so, dass sie kriminell wären und die bewilligten Anbieter nicht; es ist so, dass ihre Spielregeln, ihre Limiten und ihre Auszahlungswege keine Schweizer Adresse haben, an die man sie adressieren könnte. Die Sperrliste mit 671 Domains zum Ende des Jahres 2025 und das Domain-Hopping, das sie innerhalb von Stunden umgeht, zeigen, wie dieses Verhältnis in der Praxis aussieht.
Unibet: grosse Bekanntheit im Sportsponsoring
Unibet ist die bekannteste der acht Marken und die einzige, die einem Leser mit Sportinteresse auch ohne Wettbezug begegnet. Sie verfügt über keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden – die Aufsicht nennt sie wie bet365 als betroffen.
Die Bekanntheit ist hier der eigentliche Punkt. Wer eine Marke aus dem Trikot eines Sportlers kennt, nimmt sie für eine Sportmarke und nicht für einen Buchmacher, und in der Schweiz hat sie kein Verfahren, an das man sich mit einer Beschwerde wenden könnte. Was die Schweizer Schutzlogik an Unibet vorbei reicht, ist die ganze Kette: Limiten, Sperrregister, Zahlung auf ein Konto im eigenen Namen, Steuerbehandlung. Für einen Spieler, der die Limiten als Überwachung empfindet und es vorzieht, selbst zu entscheiden, ist dieser Weg der einzige; er bezahlt ihn mit dem Verlust der Schweizer Anknüpfung. Für einen, der die Limiten als Werkzeug liest, fällt der Grund für diese Marke weg.
Cloudbet: das Krypto-Modell
Cloudbet tritt mit Kryptowährung als Zahlungsweg auf und spricht damit einen Leser an, dem die Schnelligkeit einer Transaktion wichtiger ist als die Frage, wer sie prüft. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
In der Schweiz ist ein Punkt dabei nicht verhandelbar: Auszahlungen dürfen nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers geht. Ein Krypto-Weg mit pseudonymer Zuordnung passt dazu nicht. Hier liegt ein Fall, in dem das Konto bei einem ausländischen Anbieter eine Funktion bietet, die im bewilligten Schweizer Modell nicht existiert – und zwar aus einem Grund, den das Gesetz offenlegt, nicht aus einem technischen Rückstand.
IviBet: breites Programm ohne Schweizer Zulassung
IviBet gehört zu den Marken, die auffallen, weil sie ein umfangreiches Wettangebot mit einer Casino-Umgebung kombinieren. Die Schweizer Bewilligung fehlt; das Fehlen erzeugt die bereits beschriebene Kette aus fehlendem Rechtsschutz und fehlender Registeranbindung, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der Vergleich, der hier zu ziehen ist, betrifft die Zahlungsart und nicht die Sportart. Die Bedingungen zur Sperre, die bei Swisslos für die Teilnahme an Online-Angeboten formuliert sind, gelten für einen ausländischen Anbieter nicht. Ob er eigene Schutzwerkzeuge anbietet, ist seine Sache.
DirectionBet: Nischenprogramm unter den Auslandsmarken
DirectionBet ist die Marke mit dem engsten Bekanntheitsgrad in der Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der praktische Nachteil für Schweizer liegt in einem Detail, das bei kleineren ausländischen Anbietern oft übersehen wird: Die Frage, ob und wie ausgezahlt wird, hängt im Zweifel an einem Supportprozess. Der Unterschied zu einem bewilligten Schweizer Veranstalter lässt sich nicht daran erkennen, ob der Wetttipp gut ist. Er zeigt sich erst, wenn die Auszahlung stockt.
BillyBets, Boomerang Bet, Jackbit und N1 Bet: vier Namen, ein Befund
Für diese vier Marken gilt, was für alle ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt: keine Wirkung einer ausländischen Erlaubnis in der Schweiz nach Art. 4 des Geldspielgesetzes, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domains auf die Sperrliste gesetzt werden.
Trotzdem darf man sie nicht zusammen abfertigen, und der Unterschied, der bleibt, ist der Aufwand, den eine Registrierung kostet. Wer sich bei einer Schweizer Adresse anmeldet, lädt einen Ausweis hoch, lässt die Adresse gegen Datenbanken prüfen und setzt vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Bei diesen vier Marken ist der Weg kürzer, und das ist die einzige Eigenschaft, die allen gemeinsam ist. Kürzer heisst hier nicht günstiger. Es heisst nur, dass die Prüfung nicht stattfindet.
Der Kanal, über den diese Marken in der Schweiz Aufmerksamkeit gewinnen, ist der Umweg über die Sperrliste: Eine Domain wird blockiert, der Anbieter stellt innerhalb von Stunden eine neue ins Netz, und wer die neue Adresse kennt, findet sie. Man muss sich das wie ein Schlagbaumsystem vorstellen, das immer den Schlüssel danebenlegt. Die 671 Domains am Ende des Jahres 2025 sind der sichtbare Teil dieser Bewegung, nicht ihr ganzer Umfang.
Was eine ausländische Wette steuerlich kostet
Die Steuerbehandlung ist bei diesen Marken der am wenigsten beachtete Kostenpunkt. Auf Gewinne ausländischer Anbieter fällt keine Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Derselbe Gewinn ist bei einem bewilligten Schweizer Grossspiel bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei und bei einem ausländischen Anbieter voll steuerbar – je nach Kanton, versteht sich, und man sollte das hier nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Welcher der beiden Wege trägt, wenn es darauf ankommt
Das Ergebnis dieses Vergleichs ist ungewöhnlich kurz, und es verliert dadurch nicht an Schärfe. Es gibt zwei Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung, jeder für sein Gebiet, und alle anderen Marken arbeiten daneben. Wer Sportwetten in der Schweiz unter Schweizer Regeln will, hat genau einen Ansprechpartner für seinen Wohnkanton – keinen Vergleich mit zehn Optionen.
Die Kosten des bewilligten Weges sind benennbar. Eine Registrierung mit Ausweiskontrolle. Verlustlimiten, die vor der ersten Wette zu setzen sind, mit sofortiger Senkung und einer Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ein Wettprogramm, das auf eine Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten beschränkt ist. Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen, mit zweimal jährlich gratis und anschliessend einer möglichen Kommission von 3 %. Und in jedem Preis eine Marge, die über den Quotenschlüssel des jeweiligen Marktes bestimmt wird und auf jeden Fall im einstelligen Prozentbereich liegt.
Die Kosten des anderen Weges sind ebenfalls benennbar, und sie sind nicht der Preis der Wette. Wer dort setzt, gibt den Rechtsschutz auf, den Zugang zum Sperrregister, die Zahlung auf ein Konto im eigenen Namen und die Steuerfreiheit im Rahmen des Freibetrags. Dazu kommt das Domain-Hopping: Eine Adresse kann während einer laufenden Wette verschwinden, und die Aufsicht kann mit ihrer Liste nur den einen Schritt hinterherlaufen, nicht den anderen voraus.
Wer in einem Kanton des Vertragsgebiets wohnt, ein Konto unter Schweizer Recht führen will und die Limiten als Zumutung oder als Sicherung zu lesen weiss, ist bei Swisslos oder Loterie Romande am richtigen Ort. Wer bewusst Limiten und Ausweiskontrolle umgehen will, sollte wissen, was er dafür aufgibt, und nicht annehmen, es gebe eine unsichtbare Versicherung. Die gibt es nicht.
Häufige Fragen zu Sportwetten für Schweizer
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Bewilligt sind Wetten auf Sportereignisse bei Swisslos und Loterie Romande. Erlaubt ist dabei nur, was auf der Liste der Gespa steht: bestimmte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen, ebenso wenig Wetten auf Trainingsläufe. Was ausserhalb dieser Liste liegt, darf in der Schweiz nicht angeboten werden.
Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?
Swisslos mit Sporttip veranstaltet in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande mit Jouez Sport ist für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis zuständig. Wer in einem Gebiet wohnt, kann online nur dort ein Konto eröffnen.
Was brauche ich für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?
Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und es ist nur eine Registrierung pro Person möglich. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine Eröffnung in zwei Minuten ist damit nicht zu haben.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip sind es Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Absenkung wirkt sofort, eine Anhebung nach Gesetz nach 24 Stunden und bei Swisslos und Loterie Romande nach ihren Bedingungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie rechne ich den Gewinn einer Wette aus?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus CHF 10 auf Quote 2.10 werden brutto CHF 21.00 – der Einsatz ist darin enthalten.
Was passiert, wenn ich auf einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung setze?
Strafbar macht sich der Spielende nicht, doch Einsatz und Gewinn können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gelangen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; ersetzt werden sie oft innerhalb von Stunden.
Rechtslage – italienfussball
Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
