Wetten ohne eigene Einzahlung – wo es sie wirklich gibt und was sie kosten

Updated Oktober 2026
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Eine leere Geldbörse aus Leder liegt geöffnet auf einem Tisch, daneben ein Kugelschreiber und ein Smartphone mit dunklem Display.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Zwei Wege führen in der Schweiz zu einer Sportwette, für die man zuerst nichts einzahlt, und sie haben fast nichts gemeinsam. Der eine ist das Gratisspielguthaben aus einer bewilligten Promotion — bei der Loterie Romande gab es CHF 10 für einen Code, der in den National-League-Stadien zirkulierte, befristet auf 30 Tage und ausdrücklich nicht auszahlbar. Der andere ist ein ausländisches Konto, das mit Freiwetten lockt, für die es keine Schweizer Bewilligung gibt, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Wer die beiden vergleicht, als wären sie dasselbe Angebot in zwei Preislagen, vergleicht eine befristete Gutschrift mit einem Rechtszustand.

Der erste Weg setzt voraus, dass es ein Konto gibt — und in der Schweiz heisst das: Wohnsitz im Vertragsgebiet, verifizierter Ausweis, ein Konto pro Person. Die Aktion der Loterie Romande lieferte das Guthaben, der Nutzer musste längst registriert sein. Der zweite Weg setzt nichts voraus ausser einer Anmeldung auf einer Domain, deren Betreiber in der Schweiz nicht veranstalten darf. Dazwischen liegt kein Kontinuum, sondern eine Grenze, die das Geldspielgesetz zieht.

Stand der Daten: Oktober 29, 2026 (geprüft gegen die Publikationen der Gespa und die Spielregeln der Schweizer Veranstalter).

Betrag und Nutzungsdauer sind nur zwei der drei Grössen, die ein solches Angebot definieren. Die dritte — und die, über die am wenigsten gesprochen wird — ist die Frage, ob das Guthaben jemals als Geld auf dem eigenen Bankkonto ankommt. Beim Gratisspielguthaben lautet die Antwort nein, und das ist kein Detail, sondern der Kern der Konstruktion.

Eine Feststellung vorweg, weil sie auf dieser Seite immer wieder durchschlägt: Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Mehr gibt es nicht, und es gibt auch keine Genehmigung, die noch ausstehend wäre. Alles andere auf dem Markt ist aus Sicht des Schweizer Rechts ein Angebot ohne Bewilligung.

Die zehn Angebote im Vergleich

Zehn Namen stehen in der folgenden Übersicht zusammen, und sie stehen dort nicht als gleichwertige Wahlmöglichkeiten. Bewilligungsstatus, Sitz des Veranstalters und die Frage nach der schweizerischen Aufsicht trennen die beiden ersten Zeilen von den acht übrigen so deutlich, dass eine Tabelle fast zu höflich dafür wirkt. Sie ist trotzdem die nützlichste Darstellung, weil sie zeigt, wie viel von der Vergleichsarbeit schon mit einer einzigen Spalte erledigt ist.

Unter dem «organiser or reported licence» steht bei den Schweizer Häusern der Veranstalter selbst — die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel für Sporttip, die Loterie Romande für Jouez Sport. Für die acht ausländischen Marken trägt keine Schweizer Bewilligung, und die im Ausland angegebene Erlaubnis entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; genau darum schrumpft diese Spalte auf die Feststellung, dass keine Angabe besteht. Wer die Zeilen liest, wird merken, dass die Spalte nicht aus Nachlässigkeit dünn ist. Sie ist dünn, weil das Ausland für Schweizer Wetten nichts zu sagen hat.

Es folgt die Einordnung der verglichenen Anbieter:

brand Swiss permit status (Bewilligung or none) organiser or reported licence
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
Duelbits keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgewiesene Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
Donbet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgewiesene Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
Unibet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgewiesene Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
1xBet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgewiesene Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
Wettigo keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgewiesene Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgewiesene Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
MyStake keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgewiesene Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
22Bet keine Schweizer Bewilligung im Ausland ausgewiesene Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz

Was die Tabelle nicht sagen kann: Die beiden bewilligten Zeilen sind keine Alternativen, zwischen denen ein Leser frei wählt. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Die Wahl, die dieser Vergleich offen lässt, ist deshalb oft gar keine.

Bei den acht ausländischen Marken fällt die zweite Auswahl weg, aber nicht zu Gunsten des Lesers. Sie sind insoweit vergleichbar, als sie alle über keine Schweizer Bewilligung verfügen, nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen sind und keinen Schweizer Rechtsschutz bieten. Ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von den Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS-Sperre blockiert werden. Eine blockierte Domain ist innerhalb von Stunden durch eine andere ersetzt — ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Aufsicht offen benennt. Die Bewilligungsspalte dieser Tabelle bleibt damit auch nach dem zehnten Blick die einzige Spalte, die eine Entscheidung trägt.

Grundlagen: was ein Bonus ohne Einzahlung eigentlich ist

Zwei Dinge werden unter demselben Wort verkauft und sind verschiedene Dinge. Das Gratisspielguthaben ist ein Begriff des Geldspielgesetzes: unentgeltliches Spielguthaben, das der Veranstalter nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa gewähren darf. Die Freiwette — im Marktjargon Gratiswette — ist ein Produktversprechen ohne gesetzliche Definition, das die Bedingungen selbst setzt. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Diese Zahl ist klein, und sie ist die eigentliche Antwort auf die Frage, warum die Schweizer Anbieter so wenig in dieser Richtung anbieten.

Ein Basketballkorb hängt in einer leeren Turnhalle, durch hohe Fenster fällt Licht auf das Holzparkett.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Die Konstruktion ist in beiden Fällen ähnlich. Der Nutzer erhält einen Betrag, der zuerst kein Geld ist, sondern ein Guthaben auf dem Spielerkonto. Aus diesem Guthaben wird ein Einsatz. Aus dem Einsatz wird im Erfolgsfall ein Gewinn. Der entscheidende Punkt liegt nicht in dieser Kette, sondern darin, was am Ende davon in Richtung Bankkonto darf. Beim Gratisspielguthaben lautet die Antwort: nichts oder nicht alles. Swisslos zahlt Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus. Die Loterie Romande formuliert dieselbe Einschränkung in ihrem Reglement.

Der Gewinn aus einem solchen Einsatz ist damit noch nicht vom Tisch. Bei Swisslos kann ein Gewinn bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben werden; darüber wird er auf das hinterlegte Konto überwiesen. Der Unterschied zwischen dem Guthaben, das verfällt, und dem Gewinn, der auf das Konto geht, ist die Frage, die jede Aktion im Kleingedruckten beantwortet — und die der Werbetext offen lässt.

Was ein solches Guthaben noch ist: befristet. Die CHF 10 der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» waren 30 Tage gültig. Ein Guthaben, das in vier Wochen verfällt, ist kein Geschenk mit offenem Horizont, sondern ein Termin. Wer es liegen lässt, hat nichts gewonnen und nichts verloren; wer es in einer Wette mit Quote 1.20 verheizt, hat immerhin den Anreiz bedient.

Wie viele Nutzer tatsächlich zum Guthaben kamen, ist eine andere Frage. Die Aktion lief an sieben Aktionstagen, und insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung. Bei dieser Zahl ist die Rate derer, die den Code aus einem Stadionheft abtippten und im verifizierten Konto eingaben, wesentlich für das Verhältnis von Aufwand und Ertrag — und niemand veröffentlicht sie.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Wer ohnehin auflädt, kommt also nicht an der Einzahlung vorbei. Das ist der stille Teil dieser Angebotskategorie: Sie funktioniert nur für Leute, die bereits ein aufgeladenes Konto haben, und für die ist sie ein Rabatt, kein Einstieg.

Rechtslage: warum Gratisguthaben eine Bewilligung braucht

Die Schweiz hat sich für ein geschlossenes System entschieden. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht unter der Aufsicht der ESBK — die prüft Casinos, und wer die beiden Behörden verwechselt, verwechselt zwei getrennte Bewilligungsregime. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel und gilt nur in der Schweiz.

Ein langer, leerer Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holztüren und Steinboden im kühlen Tageslicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was gewettet werden darf, steht nicht im Ermessen des Anbieters, sondern auf einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie genannt sind, Frauenwettbewerbe nur als aufgeführte Wettbewerbe, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und Trainingsläufe gar nicht. Es gibt keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz bindet Livewetten nicht an bestimmte Märkte.

Für Gratisspielguthaben verlangt das Gesetz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Der Grund ist keine Schikane, sondern eine Verhältnismässigkeit: Ein Anbieter, der einen Anreiz setzt, greift in die Entscheidung eines Menschen ein, der vielleicht gerade aufhören wollte. Deshalb liegt die Prüfung nicht beim Veranstalter, sondern bei der Aufsicht, und deshalb ist die Zahl der Zustimmungen so klein. Bei ausländischen Anbietern fehlt dieser Schritt vollständig. Eine im Ausland ausgestellte Erlaubnis — Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer — hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein fairer Spielverlauf wird nirgends kontrolliert.

Wer zusammenfassen will, was die Sperrliste bedeutet: Sie verhindert den Zugang über die Schweizer Internetanschlüsse, nicht die Teilnahme. Eine gesperrte Domain ist in wenigen Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt dieses Vorgehen beim Namen. Als blockiert nennt sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365. Ein Nutzer, der über eine ausländische Domain wetten will, wird am Ende immer einen Weg finden.

Die Gebührenfrage ist der zweite Teil der Rechtslage.

Auf einen Sportwettengewinn aus einem Schweizer Grossspiel fällt bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn keine Einkommenssteuer an; besteuert wird erst darüber. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025, und der kantonale Freibetrag weicht davon ab — es gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wetter liegt weit darunter und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis vollständig als Einkommen gelten. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer seine Lage klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Verantwortung: was ein Gratisbetrag nicht ändert

Ein Gratisbetrag ändert nichts an den Limiten, die für ein Konto gelten. Das ist der Punkt, an dem sich die Verhältnismässigkeit in der Praxis zeigt. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 für Erwachsene und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der gesetzliche Rahmen verlangt vom Veranstalter, Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen; eine Senkung wirkt nach Gesetz sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festgeschriebener Einzahlungsdeckel besteht in der Schweiz nicht.

Wer das Gratisguthaben einer Aktion als Einstieg nutzt, muss die Limite also setzen, bevor er das erste Mal an einer Wette teilnimmt — nicht danach, nicht als Formalität, sondern als Voraussetzung. Die Limite ist kein Kontrollinstrument des Staates, sondern eine Zahl, die der Spielende selbst wählt. Das klingt nach Freiheit und ist in der Ausführung eine Hürde: Es gibt keine Voreinstellung, die man stehen lassen könnte, und die Oberlimite CHF 9’999 ist weit genug, dass sie niemandem auffällt, der nicht darüber nachdenkt.

Die Spielsperre ist der schärfere Teil. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich breit. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, ein Fachorgan ist dabei beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Anbieter anbieten. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Die Anbindung an dieses Register ist der handfesteste Unterschied zwischen den beiden Wegen. Die acht ausländischen Marken sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Wer dort ein Konto führt und sich in der Schweiz sperren lässt, hat damit bei diesem Anbieter nichts erreicht — das Kontrollinstrument endet an der Landesgrenze. Wer das Risiko eines Kontrollverlusts bei sich kennt, sollte diese eine Zeile schwerer wiegen lassen als jede Freiwette.

Die Kontrolle an den Verkaufsstellen ist übrigens nicht streng, und man sollte sie nicht für streng halten. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen ein Sportwettangebot in 47.5 % von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft. Wer seine Alters- und Schutzgrenzen verlässlich gezogen haben will, findet sie nicht dort, sondern im eigenen festgelegten Limit — und bei Swisslos zusätzlich über die Registrierungsprüfung. Bei der Anmeldung werden Alter und Aufenthalt geprüft, die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen; eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei Swisslos angebotene Zahlung steht mit PostFinance Pay zur Verfügung, die Bestätigung erfolgt direkt in der entsprechenden App, und die Nutzung macht die Limiten um keinen Franken lockerer.

Neukundenangebote: was die Bedingungen wirklich kosten

Die Bedingungen, die ein Angebot definieren, sind fast nie der Betrag. Auszahlungsfähigkeit, Frist und Mindestumsatz sind die drei Fragen, die den Wert eines Angebots entscheiden, und sie stehen bei jedem Angebot an einer anderen Stelle. Hier ist das relevante Beispiel aus der Schweiz konkret durchgerechnet.

Die Aktionsbedingungen der Loterie Romande nennen CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Für die folgende Rechnung ist das eine brauchbare Grundlage, weil es alle drei Grössen enthält. Angenommen wird ein zweiseitiger Markt mit Quoten von je 1.90 auf beiden Seiten — ausdrücklich nur ein illustrative Rechnung, kein quotierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, der Abschlag also 5 %. Der Erwartungswert einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, liegt damit bei einem Gegenwert von rund CHF 4.50 bis CHF 4.70 aus den CHF 10 Guthaben, je nachdem, auf welche der beiden Seiten man setzt. Das ist der durchschnittliche Gegenwert der Wette, nicht der mögliche Gewinn.

Der Abschlag ist hier buchstäblich die Hälfte des Unterfangens. Wer den Gegenwert einer Freiwette sucht, sucht ihn jenseits des Aushangs.

Nun zur zweiten Grösse, die bei Schweizer Gratisspielguthaben oft übersehen wird: Die CHF 10 sind bei Swisslos nicht auszahlbar, und bei der Loterie Romande gilt dieselbe Einschränkung. Was auszahlbar wird, ist der Gewinn — und dafür braucht es ein Konto mit hinterlegter Zahlungsverbindung. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber geht es auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer eine Auszahlung am zweitrangigen Rand der Rechnung vermutet, wird hier korrigiert: Auszahlungen und Gebühren sind der Ort, an dem der reale Wert eines kleinen Gewinns entschieden wird.

Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Grenzen sind keine Spielverderberei, sondern der Rahmen, in dem sich eine befristete Gutschrift überhaupt in Geld verwandeln lässt.

Die dritte Grösse — die Frist — ist die einzige, die der Nutzer vollständig selbst trägt. Die 30 Tage der Aktion sind eine Bank für die Aufmerksamkeit des Nutzers und eine Erinnerung, dass es hier nicht um ein Geschenk geht, sondern um einen Anreiz mit Ablaufdatum. Ob man in diesem Fenster überhaupt eine sinnvolle Wette findet, hängt davon ab, wie gut man das Programm kennt.

Ausländische Anbieter werben mit Beträgen, die um ein Mehrfaches höher liegen. Der Vergleich dieser Zahlen mit den CHF 10 der Schweizer Aktion ist der Fehler, den die Werbung einplant. Der Betrag ohne Bewilligung ist nicht vergleichbar, weil er nicht gegen Prüfung, Sperrsystem und Rechtsweg aufgerechnet wird. Was ein hoher Betrag mit harten Bedingungen kostet, ist unten an einem Umsatzbeispiel nachzurechnen.

Ein zusammengefasstes Bild ergibt sich aus den Bedingungen der Schweizer Angebote: Der Wert einer Aktion ohne eigene Einzahlung ist kleiner als die Zahl auf dem Plakat, und die operative Frage ist nie «wie viel», sondern «was passiert mit dem, was dabei herauskommt». Wer diese Frage für sich beantwortet, kann den Rest der Aktion in zwei Minuten einordnen.

Die Veranstalter und die weiteren Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte folgt der Übersicht. Die beiden Schweizer Häuser stehen vorn, weil sie die einzigen sind, bei denen eine Wette in der Schweiz auch rechtlich eine Wette ist. Die acht weiteren folgen, weil ein Leser ihnen begegnet und weil ein Vergleich, der sie verschweigt, nichts wert wäre.

Swisslos Sporttip — das Haus mit den feinsten Limiten und der breitesten Kantonsabdeckung

Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Kein ausländisches Haus kann diese Grundlage nachbilden, und kein ausländisches Haus kann sie umgehen, solange es in der Schweiz veranstalten will. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Tessin und Liechtenstein.

Die Limiten sind eng, und das ist keine Nebensache. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem kleinen Guthaben operiert, merkt davon nichts. Wer mit einer Freiwette von mehreren hundert Franken rechnen würde, merkt sehr wohl, dass der Höchsteinsatz der Aktion eine Obergrenze setzt, die die Aktion selbst nicht nennt.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung ist als Marketing ungewöhnlich ehrlich, weil sie die Zielgrösse offenlegt: Der volle Boost verlangt fünfzehn Voraussagen. Wer eine Kombination aus fünfzehn Spielen mit je mindestens 1.50 zusammenstellt, hat eine Gesamtquote im Bereich von mehreren tausend zu eins und eine Gewinnwahrscheinlichkeit entsprechend klein. Der Boost belohnt also nicht den Treffer, sondern die Bereitschaft, ihn zu versuchen.

Dasselbe Muster zeigt sich bei den Quoten- und Profitboosts: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung. Das ist keine Fussangel, aber eine Bedingung, die in keinem Werbetext steht.

Der Cash-Out gehört zu den Funktionen, die Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten anbietet, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Auszahlungsbetrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer die Funktion als Sicherheitsnetz versteht, versteht sie falsch.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Reguläre Spielzeit ist die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Die Auszahlungsregeln sind der Ort, an dem Swisslos eine Genauigkeit zeigt, die mancher Leser als Kleinlichkeit lesen wird. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Von der Rundung profitieren kann niemand: Die zweite Rundung läuft immer nach unten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, eine davon knapp, und beide stehen nur in den Spielregeln.

Das Urteil: Sporttip ist das Haus mit der engsten Einsatzkontrolle, der breitesten Kantonsabdeckung und dem vollständigsten Schutzapparat — und das Haus, bei dem ein vierstelliger Gewinn aus einer Freiwette sofort dem Wallet zugeschrieben wird, statt auf das Konto zu gehen. Wer im Vertragsgebiet wohnt und eine Wette ohne eigene Einzahlung sucht, findet hier kein Produkt dafür, sondern eine Aktion mit kurzem Fenster. Die Limiten und die Staffelung des Kombiboosts sind der Preis dieser Konstruktion.

Loterie Romande Jouez Sport — das Westschweizer Haus mit der dokumentierten Gratisaktion

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. 2’350 Verkaufsstellen sind der stille Teil dieser Struktur: Die Loterie Romande ist ein Vertriebsnetz, das seine Kunden ohnehin kennt, und wer das Gratisguthaben einer Aktion einsetzt, ist bereits Teil dieses Netzes.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist der belegte Fall eines schweizerischen Neukundenangebots ohne erste Einzahlung — mit der Pointe, dass es etliche Randbedingungen hat: drei Monate Aktion, sieben konkrete Tage, eine eine Woche kurze Einlösezeit und die Voraussetzung, physisch im Stadion gewesen zu sein.

Die financial Rahmenbedingungen sind klar begrenzt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze zwischen dem, was bleibt, und dem, was gehen darf, verläuft also bei CHF 1’000 — aber nur für das, was ein Gewinn ist, nicht für das Guthaben, aus dem es stammt.

Dass die Aktionsgutschrift selbst nicht auszahlbar ist, ist bei einem eingesetzten Guthaben oft ein kleiner Schaden. Bei Guthaben, die ohne eigenen Einsatz kamen, ist es der wichtigste Satz der Aktion. Er bedeutet: Der einzige Weg, aus der Aktion Geld zu machen, führt über eine Wette — und über einen Gewinn aus dieser Wette.

Das Urteil: Die Loterie Romande ist der einzige der beiden bewilligten Veranstalter, für den eine Aktion ohne erste Einzahlung dokumentiert ist, und sie hat sie mit einer zeitlichen Begrenzung ausgestattet — sieben Aktionstage sind kein Programm, sondern ein Fenster. Wer in der Westschweiz wohnt und den Anlass nicht ohnehin im Stadion erlebt, hatte unter dem Strich keinen Zugang. Ausserhalb dieser sechs Kantone ist die Loterie Romande keine Option, unabhängig davon, was sie anbietet.

Duelbits — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg

Duelbits führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; Duelbits ist nicht Teil dieses Kreises. Eine im Ausland ausgewiesene, aber nicht etablierte Erlaubnis entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Seine Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.

Der Anschluss ans Sperrregister ist dabei nicht nur ein Verwaltungsdetail. Wer sich selbst sperren will, verlässt sich auf ein System, das nach der Landesgrenze endet. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung greift es nicht, und es gibt auch keine Stelle, die das ausgleicht. Wer den Anbieter mit einem Schweizer Haus vergleicht, sollte deshalb keinen Preisvergleich führen, sondern einen Kontrollvergleich.

Das Urteil: Wer die Spielstätte nicht als Schweizer Konzession, sondern als ein Stück grenzenloser Markt betrachtet, findet in Duelbits den Fall, an dem die Konsequenz dieser Betrachtung sichtbar wird — der fehlende Sperrregisteranschluss ist im Alltag nicht zu spüren, bis er gebraucht wird.

Donbet — ohne Schweizer Bewilligung

Donbet tritt in derselben Konstruktion an: ohne Schweizer Bewilligung, mit einer im Ausland angegebenen Erlaubnis, die hier nichts bewirkt. Es gilt derselbe Katalog wie für alle ausländischen Marken dieser Liste.

Wichtig ist der Unterschied zwischen der Bezeichnung des Anbieters und der Schweizer Begriffe. Eine «Bewilligung» nach BGS kann sich kein ausländisches Haus ausstellen, gleichgültig wie viele Lizenzen es in anderen Jurisdiktionen vorweisen kann. Die Unterscheidung ist so klar wie der Unterschied zwischen einem Führerausweis anderer Staaten und einem in der Schweiz gültigen. Wer in einer Broschüre eine lange Liste von Rechtsordnungen sieht, sieht keinen Beleg für rechtmässige Schweizer Angebote.

Das Urteil: Bei einem Anbieter ganz ohne Schweizer Bezug gilt die einfachste Version der Vergleichsregel: Prüfe, ob dir der Verzicht auf Sperrregister und Rechtsschutz eine einzelne Freiwette wert ist.

Unibet — ohne Schweizer Bewilligung

Unibet ist eine im europaweiten Markt gut bekannte Marke und gleichwohl keine Veranstalterin in der Schweiz. Die Marktbekanntheit ersetzt die Bewilligung nicht, auch wenn sie in der Werbung als Beruhigung eingesetzt wird. Für Schweizer Spielende bleibt es bei der Ausgangslage: kein Kontakt zum Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsschutz, möglicher DNS-Block.

Es sei denn, man wohnt im richtigen Kanton. Wer in der Schweiz ein Konto haben will, muss sich in der richtigen Region aufhalten, umgekehrt entscheidet die Adresse über die Zugangsmöglichkeit. Wer in der Westschweiz lebt und Unibet als Alternative zur Loterie Romande erwägt, würde zwischen einer Gemeinde mit Schweizer Konzession und einem Anbieter ohne tauschen. Wer im Kanton Zürich lebt und die Loterie Romande ausschliesst, muss wissen: Wenn er ein Schweizer Produkt will, ist die Grenze nicht die Markenwahl, sondern die Postadresse.

Das Urteil: Ein Vertreter ohne Schweizer Bewilligung, der seine internationale Bekanntheit wie einen Prüfstempel trägt — die Bewilligungszeile löscht keine Marke aus.

1xBet — ohne Schweizer Bewilligung

1xBet gehört zu den Marken, die in der Sperrliste-Diskussion immer wieder auftauchen. Die Gespa benennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als blockiert; 1xBet fällt in dieselbe Kategorie ausländischer Anbieter, deren Domaingeflecht vom Wechselspiel mit den DNS-Sperren lebt. Ein Angebot, das nach seiner Blockierung innerhalb von Stunden unter neuer Domain erreichbar ist, hat die Blockierung als Vertriebsform eingeplant.

Ein solcher Anbieter ist für eine Leserin, die sich über Sperren und Selbstbeschränkungen Gedanken macht, strukturell die schlechteste Ausgangslage. Die Domain, die heute empfohlen wird, ist nicht die, die nächsten Monat funktioniert.

Das Urteil: Ein Anbieter, der den Domainwechsel als Geschäftsmodell betreibt, kann dem Spielenden im Streitfall auch keine stabile Adresse bieten — wer dort ein Konto eröffnet, hat sein Konto in einer sich bewegende Struktur angelegt.

Wettigo — ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo ist ohne Schweizer Bewilligung und teilt den rechtlichen Status der übrigen ausländischen Marken. Ein Vergleich, der bei dieser Ausgangslage nur die Quoten gegenüberstellt, blendet die Frage aus, wem man im Streitfall gegenübersitzt.

Für Schweizer Spielende relevant ist die Steuerfrage, und sie hängt an derselben Trennlinie. Was bei einem Schweizer Grossspiel bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei bleibt, kann bei einem ausländischen Anbieter nach kantonaler Praxis vollständig als Einkommen besteuert werden. Der Anbieter ohne Bewilligung ist damit nicht nur ohne Aufsicht, sondern steuerlich ein anderer Fall.

Das Urteil: Ein Anbieter in einer Reihe, in der die Aufsichtsfrage — nicht die Quotenlage — das eigentliche Kriterium bleibt; er verlangt vom Nutzer eine steuerliche Selbstprüfung, die ein Schweizer Anbieter abnimmt.

N1 Bet — ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet tritt wie die übrigen Marken ohne Bewilligung an. Prozentzahlen und Willkommenspakete, die ohne Bezug auf die Bewilligungsfrage auftreten, sind für sich genommen kein Vergleichsmassstab.

Wer sein Konto bei einem nicht angeschlossenen Anbieter führt, muss beachten, dass die Schweizer Geldspielaufsicht nur eine Sperrliste führt und die beiden bewilligten Organisatoren die Spiele ihrer Kunden vornehmen. Eine Liste von Schweizer Sportangeboten, für die kein Vertrag besteht, gibt es nicht — was aber nicht bedeutet, dass der Zugang unmöglich wäre. Er ist nur nicht mehr da.

Das Urteil: Die Marke steht in derselben Kategorie wie die übrigen — ohne Schweizer Bewilligung entfällt die Vergleichsgrundlage, auf die sich die beiden bewilligten Häuser stützen.

MyStake — ohne Schweizer Bewilligung

MyStake ist ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregisteranschluss und ohne Schweizer Rechtsschutz. Wer sich über die Domainsperren hinweghält, könnte meinen, das sei eine Frage der technischen Einstellung. Es ist eine Frage des Vertragspartners: Ohne Bewilligung erkennt die Aufsicht dem Anbieter nicht die Rolle eines Schweizer Veranstalters zu, und die Sperrliste ist die Umsetzung dieser Haltung.

Ein Spiel- und Kontobestand, der bei einem Marktteilnehmer liegt, an dessen Adresse sich mit jeder DNS-Sperre etwas ändert, lässt sich nicht mit der Sorgfalt führen, die man von einem Schweizer Vertragspartner erwarten darf.

Das Urteil: Ein Anbieter, bei dem die Verfügbarkeit der Domain und die Sicherheit des Kontos zwei getrennte Themen sind — für einen langfristigen Spielbetrieb ist das ein Nachteil, den kein Bonus ausgleicht.

22Bet — ohne Schweizer Bewilligung

22Bet schliesst die Liste der acht ausländischen Marken. Wie die übrigen ist sie ohne Schweizer Bewilligung und nicht an das hierzulande zuständige System angeschlossen. Die Aufsicht kann hier nur die Domain sperren — und sie tut es; die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains, und die erste Liste stammt vom 3. September 2019.

Das ist die eigentliche Bilanz dieser Hälfte der Übersicht: 671 Domains sind keine Liste von Randfällen, sondern das Ausmass des Marktes, den die Sperrliste erfasst. Wer hier ansetzt, hat viel zu tun.

Das Urteil: Ein Marktteilnehmer, an dem sich zeigt, wie viel Sperren ein Markt erzeugt — für die Wahl zwischen den beiden Schweizer Häusern liefert die Zeile keine Argumente, gegen sie einen Hinweis.

Was ein hoher Willkommensbonus am Ende kostet

Die Rechnung, die auf Werbeplakaten nicht steht, ist die Umsatzrechnung, und sie ändert die Rangfolge der Angebote grundsätzlich. Die Formel lautet: erforderlicher Umsatz = Bonusbasis mal Umsatzfaktor; das sind so viele Wetten, wie der Umsatz geteilt durch den Einsatz je Wette ergibt, und mitzählen nur Wetten, deren Quote die Mindestquote erreicht oder übersteigt. Eine Freiwette etwa ist nicht mit anderen zu verwechseln: Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht ausbezahlt wird, liegt der durchschnittliche Gegenwert bei Bonusbetrag mal (Quote minus 1) dividiert durch Quote, multipliziert mit dem Auszahlungsschlüssel des Marktes. Bei den CHF 10 der Loterie-Romande-Aktion und einem Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten — wiederum nur ein illustratives Beispiel — liegt dieser Gegenwert bei etwa CHF 4.50 bis 4.70 aus CHF 10 Guthaben.

Bei ausländischen Anbietern mit hohen Willkommensbeträgen ändert das Bild sich weniger durch die Rechnung als durch die Grösse der Faktoren. Eine Freiwette, die einen Umsatz mit hohem Faktor verlangt, kann die Rangfolge vollständig umdrehen: Ein grosser Betrag mit harten Bedingungen kann teurer sein als ein kleiner mit leichten. Wer die Umsatzanforderung nicht kennt, kennt den Bonus nicht. Deshalb gehört zur Bewertung eines ausländischen Angebots immer zuerst die Fristerfüllung auf dem Papier — und es gibt keine Quelle, die einem diese Zahl, die ein Anbieter selbst setzt, freundlich zurechnet.

Was bei einer Rechnung mit dem Erwartungswert des Marktes nicht auftaucht, ist der reale Ablauf. Der Nutzer setzt das Guthaben in einer Wette, die innerhalb der 30-Tage-Frist liegen muss, und erhält im Erfolgsfall einen Gewinn. Ist der Anbieter ausländisch, hängt der Betrag auf dem Bankkonto von Regeln ab, die nirgends in der Schweiz kontrolliert werden. Das ist keine Rechnung mehr, es ist eine Wette auf den Ausgang eines Vertragsverhältnisses.

Häufige Fragen zu Sportwetten ohne Einzahlung

Kann man in der Schweiz ohne eigene Einzahlung wetten — und woher kommt das Guthaben?

Ja, aber nur mit Einschränkung: Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist das Guthaben ein Gratisspielguthaben aus einer Aktion, das nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa gewährt werden darf. Es wird nicht ausgezahlt, sondern zum Wetten einbezahlt. Bei ausländischen Anbietern dagegen ist die Herkunft die Bonuskasse des Anbieters, der keine Schweizer Bewilligung hat.

Wie hoch ist der Mindestbetrag, wenn man bei Swisslos Geld auf das Wallet laden will?

Der Mindestbetrag beträgt CHF 20, und Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen. Geladen werden kann nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Wer nur die Gratisspiel-Auktion betrachtet, übersieht diese Schwelle.

Was war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» und wie lange lief sie?

Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein zeitlich eng begrenztes Fenster, nicht ein Dauerangebot.

Warum verlangt das Geldspielgesetz für Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa?

Weil ein Angebot mit Geldanreiz in die Entscheidung eines Menschen eingreift und deshalb nicht der Veranstalter allein darüber befinden soll. Die Gespa prüft vorab; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bei einem ausländischen Anbieter entfällt dieser Prüfschritt ersatzlos.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip und was heisst das für kleine Guthaben?

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 und bei Systemwetten CHF 10’000. Ein Guthaben von CHF 10 reicht also für eine Wette mit CHF 1 bis 10, aber nicht für einen grossen Einsatz. Aus einer Gutschrift lassen sich keine Wetten mit hohem Einsatz bauen.

Welche Risiken tragen Angebote ohne Schweizer Bewilligung — und welche Rolle spielt die Sperrliste?

Ohne Bewilligung fehlen der Anschluss an das schweizerische Sperrregister und jeder Schweizer Rechtsschutz; Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Gewinne können nach kantonaler Praxis steuerpflichtig sein. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Anbieter per DNS sperren — 671 Domains Ende 2025, die erste Liste datiert vom 3. September 2019.

Der letzte Satz dieser Seite ist eine Entscheidungshilfe und keine Anlageempfehlung: Wer in der Schweiz wohnt, findet bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Gratisguthaben nur als seltene, befristete Aktion, und wer ein dauerhaftes Gratisangebot bei einem ausländischen Anbieter findet, zahlt dafür mit Kontrolle, Rechtsschutz und Steuerbehandlung. Die Wahl mit der besseren Rechnung ist nicht die mit der grösseren Zahl.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»