MMA-Wetten in der Schweiz: zwei bewilligte Wege, viele ausländische Abkürzungen
Ladevorgang...
Der Weg zu einer MMA-Wette führt in der Schweiz über zwei Namen — oder an ihnen vorbei. Wer hier auf einen Kampfabend setzen will, hat die Wahl zwischen einem bewilligten Veranstalter mit Wohnsitzpflicht und einem ausländischen Anbieter ohne jede Schweizer Aufsicht. Dazwischen liegt kein Mittelweg.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) und die Aufsicht durch die Gespa geprüft.
Einordnung: Woran sich Wettanbieter für MMA in der Schweiz messen lassen müssen
Eine Rangfolge nach «Gewinnchancen» ist Unsinn. Ein Anbieter hat keinen Einfluss darauf, wer einen Kampf gewinnt, und wer das Gegenteil behauptet, verkauft entweder ein Abonnement oder eine Illusion. Was sich vergleichen lässt, ist das Gerüst um die Wette herum: ob überhaupt ein Schweizer Papier dahintersteht, wie hoch die Limiten gesteckt sind, welche Regeln greifen, wenn etwas schiefgeht, und was ein Auszahlungswunsch am Ende wert ist.
Genau diese vier Punkte sind die Achse der folgenden Einordnung.
Erstens das Papier. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf, braucht eine Veranstalterbewilligung und, je Spiel, eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (Art. 21 bis 25 BGS). Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist keine Formalie, sondern entscheidet, ob ein Schweizer Gericht, die Gespa oder überhaupt jemand zuständig ist, wenn ein Konto gesperrt wird.
Zweitens die Limiten. Limiten sind nicht dasselbe wie Willkür. Bei Sporttip steht der Rahmen in den Spielregeln: CHF 1 mindestens, CHF 1’000 höchstens für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Veranstalter kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette über der Grenze wird nicht angenommen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gilt, was in dessen eigenen Bedingungen steht — und die gelten, solange er sie gelten lässt.
Drittens die Regeln für den Fall der Fälle. Was passiert bei Cash-Out, bei einem Abbruch, bei einer Wette, die nach dem tatsächlichen Ausgang platziert wurde? Das steht in einem Regelwerk, das im bewilligten Fall öffentlich und stabil ist.
Viertens das Geld. Gewinne und Guthaben gehen bei bewilligten Anbietern nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine Auszahlung auf ein fremdes Konto oder eine anonyme Krypto-Adresse ist im bewilligten Schweizer Rahmen nicht vorgesehen.
Vergleich der Veranstalter und Anbieter nach Bewilligung und Herkunft
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Sinne anerkannte Bewilligung |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Sinne anerkannte Bewilligung |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Sinne anerkannte Bewilligung |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Sinne anerkannte Bewilligung |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Sinne anerkannte Bewilligung |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Sinne anerkannte Bewilligung |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Sinne anerkannte Bewilligung |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Sinne anerkannte Bewilligung |
Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, in der alle zehn Zeilen sauber stehen — und sie ist die einzige, die zählt. Zwei Bewilligungen, acht Lücken. Das klingt nach einem knappen Ergebnis und ist eines: über den Kartellgesetzgeber, pardon, über das Geldspielgesetz ist die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine versteckte dritte Bewilligung, die nur niemand gefunden hätte. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; sie führt eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.
Was die Tabelle nicht zeigt und auch nicht zeigen kann: Bei den acht ausländischen Marken steht in der Bewilligungsspalte überall dasselbe, nämlich nichts. Das unterscheidet sie nicht voneinander, und die Bewertung jedes einzelnen Anbieters muss deshalb an anderen Merkmalen hängen.
Grundlagen: Wie ein MMA-Kampf abläuft und was davon die Wette bestimmt
Eine MMA-Wette ist eine Wette auf einen Ablauf, den kaum jemand kennt, der nicht selbst einmal in einer Halle am Rand einer Matte gestanden hat. Dabei ist der Rahmen erstaunlich festgelegt.

Die Ultimate Fighting Championship wurde 1993 gegründet, die erste Veranstaltung fand am 12. November 1993 in Denver statt, Sitz der UFC ist Las Vegas (Nevada), Eigentümerin ist die TKO Group Holdings. Von dort stammt der Takt, den alle kennen, die einen Kampfabend verfolgen: Eine Runde dauert bei der UFC fünf Minuten, die Pause eine Minute. Ein normaler Kampf geht über drei Runden, ein Titelkampf über fünf. Wer das nicht weiss, versteht keine Rundenzahl-Wette und keine Livequote, die nach zwei Minuten fällt.
Für die Wette ist ein zweites Detail wichtiger, als es auf den ersten Blick aussieht: Ein UFC-Kampf kann durch Aufgabe des Gegners, Knockout, technischen Knockout, Kampfrichterentscheidung, Disqualifikation des Gegners oder Forfeit enden. Auch ein Unentschieden ist möglich. Ein Kampf endet also nicht wie ein Fussballspiel nach Ablauf einer Uhr, sondern irgendwann, auf eine von mehreren Arten — und jede dieser Arten kann ein eigener Markt sein. Wer nur auf Sieger setzt, lässt die Hälfte des Angebots liegen; wer auf Siegart setzt, muss den Kampfverlauf kennen und nicht nur die Namen.
Bei einer Entscheidung nach Punkten vergeben im MMA nach den Unified Rules drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer. Sieht ein Kampfrichter keinen Rundengewinner, darf er beiden Kämpfern 10 Punkte geben. Die Unified Rules wurden vom New Jersey Athletic Control Board aufgestellt und werden von vielen US-Staaten und Veranstaltern akzeptiert. Drei Menschen mit Zetteln entscheiden also über einen Markt, für den Schweizer Wettende echtes Geld einsetzen. Das ist eine Eigenheit dieses Sports, und es ist der Grund, warum eine Punktrichterentscheidung nie eine sichere Sache ist, egal wie deutlich der Kampf von aussen aussah.
Das Oktagon selbst ist ein eigenes Kapitel. Die UFC kämpft in einem Oktagon mit einem Durchmesser von 9,75 m, das statt Ringseilen von einem Maschendrahtzaun begrenzt wird. Die UFC kennt derzeit neun Gewichtsklassen, vom Strohgewicht über Fliegen-, Bantam-, Feder-, Leicht-, Welter-, Mittel- und Halbschwergewicht bis zum Schwergewicht; die Super-Schwergewichtsklasse ist unbelegt. Neun Klassen und ein leeres Schwerstgewicht — das ist die Spannweite des Angebots. Wer auf Kämpfe im Strohgewicht setzt, wettet auf eine andere Athletik als im Schwergewicht, und wer die Gewichtsklasse nicht kennt, kennt die Wahrscheinlichkeit eines Knockouts nicht.
Was die Quote auf einen Sieger preisgibt
Quoten sehen aus wie Vorhersagen. Sie sind Preise.
Auf Sieger, Siegart und Rundenzahl stehen bei jedem Veranstalter andere Zahlen, und die Unterschiede zwischen ihnen sind selten der Sport, meistens die Buchung. Ein Hinweis darauf, wie gross der Anteil des Veranstalters ist, liefert eine kurze Rechnung an einem Beispielmarkt: Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 beträgt der Quotenschlüssel 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 plus 1/1.90, also rund 0,947. Die Marge liegt damit bei etwa 5,3 %. Das ist eine illustrative Zwei-Weg-Rechnung und kein zitierter Marktpreis, aber die Grössenordnung erklärt, warum ein Münzwurf im Quotenbild nie eine faire Münzwurfquote bekommt. Je mehr Ausgänge ein Markt hat — Sieg nach Punkten, Aufgabe, KO in Runde zwei —, desto grösser wird die Summe der Kehrwerte und desto breiter die Spanne, weil jede zusätzliche Möglichkeit einen zusätzlichen Puffer trägt.
Für eine Wette heisst das: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird dieser Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer CHF 20 auf eine Quote von 2.10 setzt, hat einen möglichen Rückzahlungsbetrag von CHF 42 — sofern die Wette aufgeht, was der Veranstalter weder weiss noch verspricht.
Was der Markt an Kampfsport in der Schweiz anbietet, ist nicht offen. Bietet ein Veranstalter nur an, was auf der Liste der Gespa steht, dann ist die Liste die Grenze des Angebots.
Rechtslage: Warum «MMA wetten verboten» die falsche Frage ist
Die Suche nach einem Verbot führt in die Sackgasse. Erlaubt ist nicht das Wetten an sich, sondern ein genau umrissener Ausschnitt davon — und ausserhalb dieses Ausschnitts ist es auch nicht «weniger erlaubt», sondern einfach nicht bewilligt.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) und nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Das ist ein Punkt, an dem sich Ratgebertexte regelmässig verheddern: Ein Casinothema ist kein Wettbewerbsthema, und die Betreiber sind zwei verschiedene Behörden.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der eine ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip, der andere die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jeder bedient sein eigenes Gebiet, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet offen. Die kantonale Beschränkung ist keine Marktöffnung mit Warteliste. Sie ist die abschliessende Antwort auf die Frage, ob es noch einen dritten bewilligten Buchmacher geben könnte.
Spielplan und Gespa-Liste: was überhaupt gesetzt werden darf
Was gesetzt werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Kampfsportarten müssen darauf stehen, bevor Swisslos oder die Loterie Romande sie überhaupt anbieten dürfen.
Die Liste hat Kanten, die man kennen sollte. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Rein rechtlich betrachtet darf man auf Sportwettkämpfe setzen — auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht.
Live-Wetten sind erlaubt, sowohl vor dem Kampf als auch währenddessen, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Innerhalb dieser Grenze gilt die Wette bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Livequote ist also kein Momentaufnahme-Versprechen, sondern ein Preis mit Regeln, und in einem Kampfsport, in dem eine einzige Aktion den Kampf beenden kann, ist dieser Passus keine Fussnote.
Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt. Man kann es nur als Funktion des jeweiligen Veranstalters beschreiben — und bei Sporttip zum Beispiel so: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer «Cash-Out» als Sicherheitsnetz liest, hat den Mechanismus nicht verstanden: Man verkauft eine Wette an den Veranstalter, und der Veranstalter kauft sie zu seinem Preis.
Was eine Bewilligung schützt und was eine ausländische Bewilligung wert ist
Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das bedeutet umgekehrt: Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie ist kein halbes Papier, sie ist gar kein Papier für den Schweizer Rechtsraum.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Wettenden selbst werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Praktisch heisst das für die acht ausländischen Marken in der Vergleichstabelle: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung.
Dazu kommt die Zugangssperre. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domänen Ende 2025). Blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home dabei; bet365 wird als auf der Liste stehend genannt. Der Mechanismus ist ein Katz-und-Maus-Spiel mit DNS-Einträgen, und er erklärt, warum ein Anbieter, der gestern erreichbar war, es morgen nicht mehr sein muss.
Am besten hält man die Frage deshalb getrennt. Ausländisch heisst: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und der Gewinn untersteht kantonalem Steuerrecht. Bewilligt heisst: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere Wahl».
Spielerschutz: Die Limiten stehen nicht dort, wo man sie vermutet
Der Staat setzt keine feste Verlustgrenze. Er verpflichtet den Veranstalter, vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen (Art. 87 VGS). Die Zahl in der Limitenmaske ist die eigene Zahl — und das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts, weil die meisten Ratgeber ihn unterschlagen und den Buchmacher als Aufpasser darstellen.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Statut sieht für eine Erhöhung 24 Stunden vor, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — diese Frist ist keine Härte der Aufsicht, sondern die Praxis der beiden Veranstalter. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein festes staatliches Einzahlungsdach gibt es in der Schweiz nicht; wer eines annimmt, verwechselt die Schweiz mit einem Nachbarland.
Eine Einzahlungslimite wirkt nur auf das, was man einzahlt. Wer mit bestehendem Guthaben weiterspielt, verschiebt das Problem, statt es zu begrenzen. Über Verlustlimiten wirkt die Angelegenheit direkter: Bei einem Kampfabend mit schnellen Entscheiden kann eine Verlustserie innerhalb einer Stunde entstehen, und eine Tagesgrenze, die auf Sportwetten mit regulärer Spieldauer zugeschnitten ist, hält bei einer Abfolge von drei Knockouts möglicherweise deutlich länger durch als gedacht. Die Limiten sitzen deshalb nicht dort, wo sie hingehören, wenn man sie erst nach dem ersten schlechten Abend setzt. Bei Sporttip lässt sich die Zahl übrigens nur nach unten schnell bewegen. Das ist Absicht und die einzige Richtung, in der Eile etwas nützt.
Zugang sperren, bevor es teuer wird
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der stärkere Hebel: eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS), und eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Die Sperre schützt auch vor einem selbst, wenn die Abmeldung im Weg steht. Wer eine Sperre hat, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das klingt hart, ist aber der Punkt: eine Sperre mit Rückholoption wäre keine.
Bei den ausländischen Marken existiert dieser Mechanismus nicht in der Schweizer Form. Sie sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, und eine dort ausgesprochene Selbstsperre bindet einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, muss den Schutz selbst organisieren.
Der Zugang zu Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47 bis 52 VGS) — bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Auf die Kontrolle an den Verkaufsstellen allein sollte man sich nicht verlassen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Minderjährige im Haushalt hat, sollte diesen Wert kennen, bevor er den Schutz als selbstverständlich einordnet.
Wann der Gewinn Steuern auslöst — und wann nicht
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, die erlaubt sind, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den typischen Wettenden liegt die Sache einfacher: Ein Gewinn bleibt weit unter dieser Grenze, also fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der steuerliche Preis der ausländischen Option, und er ist unauffällig: Die Auszahlung fühlt sich am Bildschirm gleich an. Wer seinen Wohnsitz in einem Kanton hat, der diese Praxis teilt, deklariert einen Gewinn, den ein bewilligter Anbieter steuerfrei ausbezahlt hätte.
Dieser Abschnitt ersetzt keine Beratung. Bei Fragen zur eigenen Situation sind Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Der Graben zwischen Angebot und Bewilligung
Der Schutz, den ein bewilligter Veranstalter bietet, hat einen Preis in Form von Enge, und der Preis ist offen. Nur Sportwettkämpfe, eine geschlossene Liste, keine Corner- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, ein Konto nur am Wohnort. Wer ein breites Live-Angebot mit Sondermärkten sucht, findet in der Schweiz keine bewilligte Variante davon.
Genau in dieser Lücke arbeiten die Gratisspielguthaben, denn Werbung darf nicht aufdringlich, irreführend oder an Minderjährige und gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen von Boni kommen nur aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Werbebeschränkung nach Tageszeit gibt es nicht.
Sportarten und Turniere: Welche Kämpfe überhaupt auf einen Wettschein passen
Der Spielplan entscheidet mehr über das Angebot als jede Quotentabelle. Die Frage ist nicht, ob man einen Kampf interessant findet, sondern ob er auf einer Liste steht, die den Veranstalter bindet.
Auf der einen Seite steht die UFC als dominierende Organisation: gegründet 1993, erste Veranstaltung am 12. November 1993 in Denver, Sitz in Las Vegas, heute Teil der TKO Group Holdings. Neun Gewichtsklassen, ein 9,75 m grosses Oktagon, Kämpfe über drei oder fünf Runden. Auf der anderen Seite steht eine Schweizer Liste, die festlegt, welche Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten überhaupt im Angebot erscheinen dürfen. Zwischen beiden liegt die eigentliche Arbeit des Wettenden: herausfinden, ob sein Kampfabend in Schweiz überhaupt auf einem Wettschein erscheint.
Das Verfahren dafür ist unspektakulär und lässt sich in wenigen Minuten erledigen. Zuerst die Sportart — Kampfsport muss im Verzeichnis der Gespa als zugelassene Sportart geführt sein. Dann der konkrete Wettkampf: Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Dann der Markt — Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Corner- und Kartenmärkte fehlen im Verzeichnis. Am Ende steht der Blick ins Wettprogramm des Veranstalters selbst, das die konkreten Partien und Märkte ausweist.
Wer so prüft, merkt schnell, dass die Verfügbarkeit keine Konstante ist. Ein Kampfabend kann in einer Woche auf dem Wettschein stehen und in der nächsten fehlen — nicht, weil jemand etwas verboten hätte, sondern weil die Zulassung eines Wettkampfs und der Marktentscheid des Veranstalters zwei verschiedene Dinge sind.
Der Veranstalter und sein Vertragsgebiet
Beide bewilligten Veranstalter bedienen ein festes Gebiet, und das bestimmt, welches Produkt für einen Wettenden überhaupt zugänglich ist.
Swisslos mit dem Produkt Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschraiz — in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Aus der Aufteilung folgt eine praktische Konsequenz, die manchem erst auffällt, wenn er ein Konto eröffnen will: Das Vertragsgebiet ist keine Präferenzliste. Wer im Kanton Waadt wohnt und Sporttip nutzen möchte, kommt nicht zum Zug, und umgekehrt. Wer umzieht, wechselt unter Umständen den Anbieter.
Die Verwendung der Mittel ist ebenfalls öffentlich geregelt: Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Der Rückgang der Sportwettmittel um CHF 13 Mio. innerhalb eines Jahres ist eine Zahl, die sich nicht durch eine einzelne Ursache erklären lässt. Sie ist aber ein Hinweis darauf, dass das bewilligte Angebot in einem Markt mit digitalen Alternativen nicht automatisch wächst, weil es bewilligt ist.
Die reviewed Veranstalter im Einzelnen
Zehn Anbieter, zwei Gruppen, und ein Unterschied, der vor jeder Bewertung sitzt: Die ersten beiden sind in der Schweiz zugelassen, die restlichen acht sind es nicht. Jede Bewertung liest sich vor diesem Hintergrund.
Swisslos Sporttip: die umfassendste Bewilligung, die engste Gebietsbindung
Swisslos mit dem Produkt Sporttip gehört zu den zwei Veranstaltern, die interkantonales Recht für Lotterien und Sportwetten überhaupt zulässt. Das Papier dahinter ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ein Online-Konto erhalten nur Personen, die im eigenen Gebiet Wohnsitz haben: die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Regelwerk ist der eigentliche Wert dieses Anbieters. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten und ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette beziehungsweise CHF 10’000 für eine Systemwette stecken einen Rahmen, der für die meisten Leser nach oben offen wirkt und für einen kleinen Kreis nach oben geschlossen ist. Die Oberlimite lässt sich jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei den Funktionen ist Transparenz das Muster. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Boost, der beim Ausstieg verschwindet, ist ein Boost mit Bedingung — und die Bedingung steht in derselben Regel wie der Prozentsatz.
Auch die kleinen Passagen sind geregelt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei der regulären Spielzeit gilt: Sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer das nicht liest, streitet später über ein Tor in der Verlängerung.
Die Spannung dieses Angebots liegt in einem Widerspruch. Fast jeder Winkel der Wette ist hier dokumentiert, und gleichzeitig fällt die Zahl der Sportwettmittel von CHF 122 Mio. auf CHF 109 Mio. Vollständigkeit ist kein Wachstumsmotor. Wer Regeln schätzt, die man nachlesen kann, bekommt hier die dichteste Sammlung; wer ein Auswahlfeld wie in einem Casino-Saal erwartet, nicht.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, andere Kantone
Die Loterie Romande ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, und ihr Produkt heisst Jouez Sport. Die Bewilligung ist dieselbe Art Papier: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Das Online-Konto steht nur Personen offen, die in ihrem Gebiet Wohnsitz haben — den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Die Infrastruktur ist die Besonderheit dieses Anbieters. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und das ist in einem Land, in dem der Online-Kanal überall wächst, ein Kanal, der Reichweite anders erzeugt: über Schalter, nicht über Werbebanner. Wer sein Konto lieber persönlich als per Ausweisuploade eröffnen will, findet dort den Weg, und wer in Genf wohnt, hat ohnehin keine Alternative unter den bewilligten Anbietern.
Die Limitenlogik teilt sie mit Swisslos: Das Statut verlangt vom Veranstalter, Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen (Art. 87 VGS), und die Erhöhungspraxis von 72 Stunden ist dieselbe. Eine Gratisspielguthaben-Praxis gibt es in beiden Häusern nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), die 2025 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilte.
Der Massstab, an dem dieser Anbieter scheitert oder besteht, ist die Westschweiz. Für einen Wettenden aus Freiburg oder Neuenburg ist er der bewilligte Weg; für jemanden aus Zürich existiert er — ausser als Adresse für ein Konto, das nicht zustande kommt. Die Zahl von 221 Mitarbeitenden für ein Produkt dieser Grösse ist zudem ein Hinweis darauf, wie viel Organisation hinter einem Konto steht, das man in wenigen Minuten eröffnet.
Betscore: ohne Bewilligung, mit unklarem Papier
Betscore gehört zur Gruppe der Anbieter, die keine Schweizer Bewilligung besitzen. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung — die Angaben des Anbieters sind hier nicht gesichert — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und Betscore ist weder an das Schweizer Sperrregister angeschlossen noch besteht ein Schweizer Rechtsweg. Die Behörde kann den Anbieter jederzeit auf die Sperrliste setzen, was den Zugriff aus Schweizer Netzen blockiert.
Betwinner: dieselbe Ausgangslage, anderes Erscheinungsbild
Betwinner steht vor derselben Bewilligungslage wie die übrigen ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, eine im Ausland gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Der Anbieter kann jederzeit auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, was den Zugriff aus der Schweiz technisch einschränkt.
HornetBet: ohne Schweizer Papiere im Markt
Für HornetBet gilt dasselbe: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung bleibt ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, einen Schweizer Rechtsweg ebenfalls nicht, und der Zugriff aus der Schweiz kann durch eine DNS-Sperre der Gespa jederzeit unterbunden werden.
Fezbet: kein Schweizer Veranstalter
Fezbet fehlt die Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Rechtsraum entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Schweizer Sperrregister gilt für diesen Anbieter nicht, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domäne kann per DNS blockiert werden.
22Bet: ohne Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Aufnahme in die Sperrliste der Gespa stellt für einen solchen Anbieter ein ständiges Risiko dar.
BetFury: ausländische Bewilligung, keine Schweizer
BetFury besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS), das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.
Duelbits: keine Schweizer Bewilligung
Duelbits fällt in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domäne potenziell auf der Sperrliste der Gespa.
bet-at-home: auf der Sperrliste und dennoch präsent
bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung bleibt wirkungslos (Art. 4 BGS). Interessant ist dieser Name aus einem anderen Grund: Die Gespa nennt Bet-at-Home als Beispiel für Domain-Hopping — die Domäne wird innert Stunden nach einer Blockierung ausgetauscht. Wer diesen Anbieter sucht, findet ihn deshalb wechselnd, und daraus folgt kein Urteil über das Produkt, sehr wohl aber über die Verlässlichkeit des Zugangs.
Was eine Wette kostet: eine Zwei-Weg-Rechnung und ihre Grenze
Ein Beispielmarkt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 ist kein Angebot, sondern eine Rechnung. Wer CHF 50 auf eine Seite setzt, erhält bei einem Treffer CHF 95 zurück, wenn man Einsatz mal Quote ansetzt.
Die andere Seite derselben Rechnung ist die Marge. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 beträgt der Quotenschlüssel 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 plus 1/1.90 — rund 0,947, also etwa 94,7 %. Die Marge als Rest auf 100 % liegt bei rund 5,3 %. Das ist eine illustrative Zwei-Weg-Rechnung, kein zitierter Marktpreis, und die Zahl hängt an der Bedingung, unter der sie entsteht: Der Wert gilt für einen Markt mit zwei gleich bepreisten Ausgängen. Stehen 1.95 auf der einen und 1.85 auf der anderen Seite, verschiebt sich der Quotenschlüssel auf etwa 0,946 und die Marge bleibt in der gleichen Bandbreite. Erst wenn ein Markt mehr als zwei Ausgänge hat — Sieg nach Punkten, Aufgabe, Knockout in einer bestimmten Runde —, wächst die Summe der Kehrwerte spürbar, weil jeder zusätzliche Ausgang einen zusätzlichen Puffer tragen muss. Die Bandbreite, in der sich der Quotenschlüssel für einen zweiausgehenden Markt bewegt, liegt damit grob zwischen etwa 94 % und 96 %, und die Marge bewegt sich entsprechend zwischen 4 % und 6 %. Die genaue Zahl für einen konkreten Kampf steht auf dem Wettschein und nirgends sonst.
Diese Spanne ist der nüchterne Kern der Sache. Ein «100 % Bonus» oder eine «risikofreie Wette» verändert die Marge nicht — sie sitzt in jeder Quote, auch in der des Bonus-Markts. Was ein Bonus verändert, ist nur, unter welchen Bedingungen der Einsatz überhaupt zustande kommt: Swisslos zahlt Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten und nur einmal pro Wettenden, und die Erhöhung verfällt bei einem Cash-Out. Die Marge bleibt trotzdem drin. Das ist keine Betrugsanklage, sondern die Mechanik.
Wer die Marge hochrechnet, kommt schnell auf einen Betrag, den er nicht sieht. Bei einem Umschlag von CHF 1’000 in einem zweiausgehenden Markt mit einem Quotenschlüssel von rund 94,7 % liegt die durchschnittliche Differenz zwischen Einsatz und Rückzahlung in der Grössenordnung von rund CHF 53 — statistisch, über viele Wetten, nicht bei jeder einzelnen Wette. Genau das ist der Grund, warum ein Bonus mit Umsatzbedingung seinen Wert nicht über den Bonusbetrag, sondern über den Umschlag definiert.
Häufige Fragen zum MMA-Wetten in der Schweiz
Wo kann man in der Schweiz auf MMA wetten?
Bewilligt nur bei den zwei Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede bedient ein festes Gebiet, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet offen. Sporttip deckt die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab, Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone.
Sind Wetten auf MMA in der Schweiz verboten oder nur eingeschränkt?
Weder noch in dieser Form. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, Kampfsport muss aber auf dem Verzeichnis der Gespa stehen, bevor ein bewilligter Veranstalter ihn anbieten darf. Das Angebot ist also zugelassen, aber nur innerhalb einer geschlossenen Liste von Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten, mit Lücken bei Corner- und Kartenmärkten sowie ohne Esport-Sektion.
Wie lässt sich prüfen, ob ein Kampf und die gewünschte Wettart in der Gespa-Liste stehen?
Zuerst die Sportart im Verzeichnis der Gespa suchen, dann den konkreten Wettkampf, dann den Markt. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen.
Was ist von Anbietern zu halten, die Wetten auf MMA mit Bitcoin ohne Schweizer Bewilligung anbieten?
Sie haben keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Aufsicht über die Auszahlung; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Auszahlungen gehen im bewilligten Rahmen ohnehin nur auf ein Konto auf den eigenen Namen.
Wie wird aus Einsatz und Quote der Gewinn einer Kampfwette berechnet, und was ist die Marge?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal dem Produkt der Einzelquoten; bei Sporttip wird das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge ergibt sich, indem man aus allen Quoten eines Marktes den Quotenschlüssel bildet. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt sie bei rund 5,3 Prozent.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann endet eine freiwillige Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle.
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Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
