Gratiswetten für Sportwetten in der Schweiz — die nüchterne Rechnung

Updated Oktober 2026
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Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.

Wer in der Schweiz nach Gratiswetten sucht und bei einem der grossen internationalen Portale landet, findet dort Dutzende Willkommenspakete, Freiwetten und Einzahlungsboni — und merkt spätestens beim Lesen der Kleingedruckten, dass er nicht das bekommt, was die Werbung verspricht. In der Schweiz ist das kein Zufall und auch keine schlechte Vermarktung. Es ist Gesetz.

Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungsangaben geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach Geldspielgesetz und die Aufsicht der Gespa.

Die Schweiz hat den Markt für Sportwetten nicht liberalisiert, sondern geschlossen. Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten veranstalten. Zwei. Nicht zehn, nicht dreissig. Und diese beiden geben Gratisguthaben nicht aus Marketinglaune heraus, sondern nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa.

Was heisst das für den Leser, der einfach nur ein Guthaben abgreifen will? Dass die Auswahl klein ist und dass die Bedingungen das eigentliche Produkt sind. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist CHF 10 nur, solange man es nicht auszahlen lassen kann. Genau dort entscheidet sich, ob eine Aktion etwas wert ist oder nicht.

Vergleich der Sportwetten-Anbieter in der Schweiz: Bewilligung, Grenzen, Spielraum

Die Liste ist kurz, und sie ist aus zwei sehr verschiedenen Gruppen zusammengesetzt. Die ersten beiden Einträge stehen für den Schweizer Markt. Alles darunter steht für das, was Schweizer Spielende tatsächlich antreffen, wenn sie im Netz suchen — und dafür, was daran fehlt.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz
Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS) Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Roobet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
GG Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz

Zwei Zeilen in dieser Tabelle tragen eine Einordnung, acht tragen eine Leerstelle — und das ist die eigentliche Aussage des Vergleichs. Wer eine Bewilligung hat, ist aufsichtsrechtlich greifbar: Es gibt eine Aufsicht, ein Sperrregister, eine Adresse in Basel oder Lausanne, eine Beschwerdemöglichkeit. Wer sie nicht hat, fällt nicht unter dieses Regime. Nach Artikel 4 BGS gilt eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz — was umgekehrt heisst, dass eine ausländische Lizenz hier keine Wirkung entfaltet, ganz gleich, aus welchem Land sie stammt.

Der Vergleich nach Quotenhöhe, Marge, Einsatzlimiten und Zahlungswegen, wie ihn die Marktüblichkeit nahelegt, lässt sich für die zehn Adressen nicht symmetrisch durchführen. Bei Sporttip sind Höchst- und Mindesteinsätze, Auszahlungswege und Cash-Out-Regeln in den Teilnahmebedingungen niedergeschrieben. Bei den acht ausländischen Marken steht dem Leser nichts Vergleichbares zur Verfügung: keine Schweizer Aufsicht, kein Auskunftsanspruch, kein Weg, eine Entscheidung überprüfen zu lassen. Das ist keine Detailkritik, sondern der ganze Unterschied.

Ein Hinweis, der in dieser Diskussion immer wieder falsch weitergegeben wird: Es gibt in der Schweiz kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unbewilligte Wettangebote. Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Was existiert, ist die Sperrliste der Gespa, über die Schweizer Telekom-Anbieter den Zugang zu ausländischen Domains per DNS sperren. Diese Liste ist erstmals am 3. September 2019 erschienen und zählte Ende 2025 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht. Wer also glaubt, ein DNS-Filter schütze ihn vor diesen Anbietern, irrt: Er verschiebt nur die Adresse.

Und noch eine Zahl, die in die Waagschale gehört, weil sie die Erwartung an den Markt zurechtrückt: Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 32 Zustimmungen für Freispiele und Gratisguthaben erteilt — 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zweiunddreissig Genehmigungen im ganzen Land, in einem ganzen Jahr. Das ist die Grössenordnung, in der sich das Schweizer Werbegeschenk bewegt.

Was unter Gratiswetten zu verstehen ist: Guthaben mit Bedingungen

Der Begriff ist unscharf, und die Unschärfe wird von beiden Seiten gepflegt. In der Umgangssprache heisst «Gratiswette» fast alles: der Gutschein, die Freiwette, das Werbeguthaben, der Bonus bei Registrierung, die Gutschrift ohne Einzahlung. Im Schweizer Recht steht dafür der Begriff Gratisspielguthaben, und der ist enger, als die Werbung suggeriert.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ein Gratisspielguthaben ist zunächst einmal Guthaben. Es liegt auf dem Spielerkonto, es lässt sich einsetzen wie eingezahltes Geld, es kann einen Gewinn erzeugen — und es gehört dem Spielenden nicht. Der entscheidende Satz steht in den Bedingungen und in den Auszahlungsregeln: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Man kann damit spielen, man kann damit gewinnen, aber man kann es sich nicht auszahlen lassen. Was ausgezahlt wird, ist der Gewinn aus dem Einsatz — nicht das Guthaben selbst.

Das hat eine Folge, die manchem erst auffällt, wenn er es ausprobiert: Ein Guthaben von CHF 10, das man einzeln setzt, ist nicht CHF 10 Bargeld. Es ist ein Recht, mit CHF 10 zu spielen.

Neben den Gratisspielguthaben existieren die Bonus- und Verstärkungsmechaniken, die sich an ein eigenes Konto und einen eigenen Einsatz knüpfen. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette — 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn, wobei jede Voraussage eine Quote von mindestens 1.50 aufweisen muss und der Boost nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt. Quoten- und Profitboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro wettende Person einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt; wer vorher auscasht, verliert den Boost. Das sind alles andere als Gratiswetten — es sind Zuschläge auf einen ohnehin platzierten Einsatz mit eigener Bedingungsschicht.

Und der Mindesteinsatz bei Sporttip lautet CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Ein Gratisguthaben, das kleiner wäre, könnte man gar nicht einsetzen.

Wo Gratiswetten in der Schweiz herkommen und wo die Grenze liegt

Gratisguthaben sind in der Schweiz bewilligungspflichtig. Wer sie ausgibt, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa — das ist Artikel 75 Absatz 2 BGS. Kein Anbieter entscheidet also autonom, ob und wie er ein Gratisguthaben verteilt. Die Spielregeln, die Bedingungen und die Auflagen kommen mit der Bewilligung.

Für den Leser ist das eine gute und eine schlechte Nachricht. Gut, weil die Gratisguthaben, die es gibt, unter Aufsicht entstehen und nicht frei erfunden sind. Schlecht, weil sie dadurch selten, klein und an Auflagen gebunden bleiben.

Ein Beispiel, das zeigt, in welchem Rahmen sich das abspielt: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Man muss sich das einmal vor Augen halten: Zehn Franken. Eine Frist von sieben Tagen ab Codegabe. Ein Kontingent von 7’000 Stück, das heisst, wer zu spät kommt, geht leer aus. Und eine Gültigkeit von 30 Tagen, danach verfällt die Gutschrift.

Das ist die Grössenordnung des Schweizer Gratisguthabens im Sportwettenbereich: CHF 10, an eine Aktion gekoppelt, an ein Stadion gekoppelt, an eine Frist gekoppelt. Kein Vergleich zu den dreistelligen Willkommenspaketen, die von ausländischen Portalen für Schweizer Kunden beworben werden — und die genau deshalb von der Gespa nicht genehmigt sind, weil sie hier nicht genehmigungsfähig wären.

Nun ist der Hinweis angebracht, den jede Schweizer Wettseite schuldet: Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird nach Artikel 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Beschreiben und einordnen ist erlaubt. Bewerben nicht. Und das schliesst den ganzen Satz «sichere Auszahlung», «geprüfte Lizenz», «empfohlen» ein. Eine Schweizer Portalseite kann ein ausländisches Angebot nicht zur guten Wahl erklären, und wer das tut, verkauft und informiert nicht mehr.

Rechenbeispiel: was von einem Gratisguthaben tatsächlich ankommt

Hier wird es konkret, und hier verfliegt die schöne Zahl von der Gutschrift. Nehmen wir ein Gratisspielguthaben von CHF 10, wie es die Aktion der Loterie Romande ausgab, und setzen es einmal auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotiertes Angebot.

Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95, der Quotenschlüssel also 95 % und die Marge des Veranstalters 5 %. Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, bleiben durchschnittlich fünf Rappen beim Buchmacher.

Weil der Einsatz eines Gratisguthabens bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, ist der Wert der Gutschrift nicht der Nennbetrag. Er entspricht dem Guthaben multipliziert mit dem Nettogewinnanteil der Quote und dem Quotenschlüssel des Marktes: CHF 10 × 0,90/1.90 × 0,95. Das ergibt ungefähr CHF 4.50.

Das ist der durchschnittliche Wert dieser Gratiswette — nicht der Gewinn, den sie einbringt, sondern ihr Wert über viele solcher Wetten hinweg. Die Zahl ist unter den genannten Annahmen zu lesen: ein Gratisguthaben von CHF 10, ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90, ein einziger Einsatz über den vollen Betrag. Wer die Gutschrift stattdessen in mehreren kleineren Wetten einsetzt, verändert das Ergebnis, weil jede einzelne Wette die Marge erneut trägt. Der Wert liegt dann tiefer, nicht höher.

Man kann diese Rechnung auch einfacher lesen: Rund die Hälfte des Nennbetrags kommt beim Spielenden an. Bei einem Guthaben von CHF 10 sind das rund CHF 4.50 im statistischen Mittel. Bei einer Gutschrift von CHF 50 wären es rund CHF 22.50. Der Buchmacher behält seinen Anteil nicht erst, wenn er gewinnt, sondern bei jeder Wette — das ist die Marge, und sie ist der Grund, weshalb die Werbewirtschaft lieber von «100 % Bonus» spricht als von dem, was davon übrig bleibt.

Der Rechenweg hat eine Grenze, die man mitlesen muss. Er bewertet die Gutschrift unter der Annahme, dass der Einsatz vollständig und einmal gesetzt wird. Er sagt nichts darüber, wie wahrscheinlich ein Gewinn ist. Eine Gratiswette zu haben bedeutet nicht, mit Gewinn dazustehen; sie bedeutet, für einen Einsatz nichts bezahlt zu haben — und auf lange Sicht davon einen Teil des Nennwerts zu behalten. Wer das verwechselt, verwechselt Marketing mit Mathematik.

Der Rechtsrahmen: wer Sportwetten in der Schweiz veranstalten darf

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Artikel 3 litera c und e). Beaufsichtigt wird dieses Feld von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, unter dem Geldspielkonkordat, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur die Casinos. Dieser Unterschied ist praktisch bedeutsam, denn wer sich über Sportwetten beschweren will, wendet sich an die Gespa und nicht an die Spielbankenaufsicht.

Eine Bewilligung umfasst zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und die Bewilligung pro Spiel (Artikel 21 bis 25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Artikel 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt daher keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Der Nettoertrag geht nach Artikel 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Für den Leser heisst das: Ob er überhaupt ein Konto eröffnen kann, hängt an seinem Wohnort. Wer in Zürich wohnt, kann bei Sporttip spielen, bei Jouez Sport nicht. Wer in Genf wohnt, umgekehrt. Das ist keine freiwillige Beschränkung, sondern die Struktur des Marktes. Der Zugang über ein Online-Konto setzt voraus, dass man im Gebiet des Veranstalters wohnhaft ist — die Spielregeln von Sporttip halten das ausdrücklich fest.

Was in diesem Rahmen überhaupt gesetzt werden darf

Ein Punkt, der bei der Suche nach Gratiswetten gern übersehen wird: In der Schweiz darf nicht auf alles gewettet werden. Der erlaubte Bereich ist eine geschlossene Liste, die die Gespa als Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten führt (Version 10.09.2026; Artikel 25 BGS, Artikel 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenswetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Artikel 25 Absatz 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt — es ist ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nach dessen eigenen Bedingungen zu beurteilen.

Wer aus einem Land kommt, in dem Sportwetten breit verfügbar sind, mag das als eng empfinden. Eng ist es auch. Aber es erklärt, warum die Auswahl an Gratisaktionen so schmal bleibt: Wo weniger Märkte erlaubt sind, gibt es weniger Anlässe für eine Aktion — und dort, wo eine Aktion stattfindet, kommt sie aus einer bewilligten Werkstatt.

Die Sperrliste und die Rechtsfolgen für ausländische Anbieter

Ausländische Lizenzen — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — haben in der Schweiz keine Geltung. Das folgt aus Artikel 4 BGS und ist der Kern der ganzen Diskussion. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Artikel 130 BGS).

Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber es gibt einen Haken, der schwerer wiegt, als er klingt: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Es gibt keine Schutzmechanismen und keine Fair-Play-Kontrolle, auf die man sich berufen könnte. Und wer gegen eine Entscheidung vorgehen will, findet kein Schweizer Forum.

Die Zugangssperre folgt Artikel 86 bis 93 BGS. Die Gespa publiziert die Liste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ausländische Anbieter reagieren darauf mit Domain-Hopping — die Aufsicht nennt das ausdrücklich und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht. Für den Leser heisst das: Die gesperrte Seite von heute ist morgen unter anderer Adresse erreichbar. Der Filter verschiebt das Problem, er löst es nicht.

Fair bleibt nur eine Feststellung: Die bewilligte Seite bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Die andere Seite bietet mehr Auswahl und weniger Rückhalt. Keine der beiden ist per se «die sichere Wahl».

Spielerschutz: die Limiten gelten auch für Gratisguthaben

Der Schweizer Weg beim Spielerschutz ist ungewöhnlich. Die Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende selbst. Der Veranstalter muss von sich aus verlangen, dass Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste festgelegt werden (Artikel 87 VGS). Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht.

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach der gesetzlichen Vorgabe beträgt diese Wartefrist 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Limiten sind keine Formalie, und sie greifen gerade dort, wo der Gratiswettensuchende sie am wenigsten erwartet: beim Einsatz von Gratisguthaben. Die Limite bezieht sich auf Verluste, nicht auf Einzahlungen. Ein Gratisguthaben verursacht keinen Verlust, solange es eingesetzt wird — aber der Verlust entsteht ab dem ersten eigenen Franken daneben. Wer eine Verlustlimite von CHF 50 gesetzt hat, kann sie nicht unterlaufen, indem er sich auf ein Guthaben beruft.

Die andere wichtige Sicherung ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Artikel 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Artikel 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss vom Veranstalter angeboten werden (Artikel 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ein Konto pro Person, verifizierte Identität: Die Regeln stehen in Artikel 47 bis 52 VGS. Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Hier ist eine Zahl, die man kennen sollte, weil sie die Erwartung an Kontrollen relativiert. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Sportwette an einen Minderjährigen, in fast jedem zweiten Versuch. Wer Verkaufsstellen als strengen Schutzwall darstellt, hat diese Zahl nicht gelesen. Anders formuliert: Der Schutz entsteht nicht an der Theke, sondern im verifizierten Online-Konto — dem Ort, an dem Identität, Alter und Sperrstatus tatsächlich geprüft werden.

Gratiswetten, Boni und was die Bedingungen wirklich kosten

Kommen wir zu dem Feld, um das sich die ganze Suche dreht. Die ehrliche Antwort lautet: In der Schweiz gibt es Gratiswetten, aber sie sind klein, befristet und an Bedingungen geknüpft, die in jedem Einzelfall nachgelesen werden müssen. Die Zahl der Genehmigungen macht das deutlich. Für Gratisspielguthaben und Freispiele braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa (Artikel 75 Absatz 2 BGS) — im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Der Markt für solche Aktionen ist also nicht gewachsen, er ist administrativ dosiert.

Was in den Bedingungen zu prüfen ist, sind immer dieselben vier Dinge. Erstens die Frist: Wie lange gilt das Guthaben, wie lange gilt der Code, bis wann muss man handeln. Bei der Aktion der Loterie Romande lag die Eingabefrist bei 7 Tagen ab Codegabe, die Gültigkeit des Guthabens bei 30 Tagen. Zweitens die Auszahlbarkeit: Gratisspielguthaben ist in beiden Häusern nicht auszahlbar. Drittens der Mindesteinsatz: Bei Sporttip liegt er für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1 — ein Guthaben darunter ist nicht einsetzbar. Viertens die Kontingentierung: Von den 7’000 Stück der Patinoires-Aktion war das Kontingent begrenzt, wer zu spät kam, hatte nichts.

Und dann ist da die Frage der Mindestquote, die in der Schweizer Suche immer wieder auftaucht. Für Gratisguthaben aus Schweizer Bewilligung findet sich in den Bedingungen von Swisslos und der Loterie Romande keine entsprechende Zahl — anders als bei den Kombiboosts, für die Sporttip eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage verlangt. Wer wissen will, ob eine Aktion eine Mindestquote voraussetzt, liest die Aktion selbst; die generelle Antwort gibt es nicht.

Dasselbe gilt für die Bedingungsschichten, die es gibt und die man nicht mit einer Gratiswette verwechseln sollte. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen, und Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt. Quoten- und Profitboosts sind einmal pro wettende Person nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out. Das sind Verstärkungen für Kunden, die ohnehin kombinieren — keine Gratiswetten, und nichts, was sich ohne eigenen Einsatz abholen liesse.

Der Blick auf ausländische Seiten, die Schweizer Kunden bewerben

Hier muss man deutlich werden. Wer von einer ausländischen Seite mit einer Gratiswette «für Schweizer Kunden» angesprochen wird, wird von einem Angebot angesprochen, für dessen Bewerbung in der Schweiz eine Busse von bis zu CHF 500’000 droht (Artikel 74 Absatz 3, Artikel 131 BGS). Das Verbot richtet sich gegen die Werbung, nicht gegen den Spielenden — aber es sagt alles über den Status des Angebots.

Solche Portale bieten in der Regel mehr als zwei Buchmacher zur Auswahl, grössere Guthaben, mehr Zahlungswege und mehr Märkte. Der Preis dafür ist nicht im Willkommenspaket sichtbar. Es gibt keinen Anschluss an das schweizweite Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, kein Schweizer Forum für eine Streitigkeit. Und steuerlich kann es teuer werden, was unten noch zur Sprache kommt.

Wer abwägt, sollte sich die Frage nicht als «Gratiswette ja oder nein» stellen, sondern als «welchen Rückhalt will ich für mein Guthaben». Zwei bewilligte Veranstalter mit engerem Programm, oder acht ohne Bewilligung mit weiterem Programm und ohne Rückhalt.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge ist die dieser Vergleichsliste: zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Keine der folgenden Einordnungen ist eine Empfehlung, sich irgendwo anzumelden.

Sporttip: das umfassendste Regelwerk und die strengste Wohnsitzgrenze

Swisslos betreibt Sporttip auf der Grundlage einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind — den deutschsprachigen Kantonen, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Wer in der Westschweiz wohnt, bekommt hier keinen Zugang.

Diese Wohnsitzgrenze ist die härteste Bedingung im ganzen Schweizer Sportwettenbereich. Sie lässt sich nicht umgehen und nicht verhandeln. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Bei den Einsätzen ist das Haus eng und transparent zugleich. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Kombinationswetten gilt: Vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 lösen einen Bonus von 5 % auf den Nettogewinn aus, sieben Voraussagen 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 % — die Rede ist jeweils vom Nettogewinn, nicht vom Einsatz, und die Verstärkung ist begrenzt. Der Kombiboost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; das Haus muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist die Kehrseite des Ausstiegsknopfs: Er existiert, aber zu Preisen des Hauses.

Im Livebereich gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem abgesagten Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Beim Geld ist Swisslos genauer als die meisten Häuser ihrer Grösse. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Aufgeladen wird das Spielkonto per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Und die unbequeme Zahl zum Schluss: Der Gespa-Testkauf hat an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person vermittelt. Das ist die Bewertung dieses Vertriebswegs, und sie fällt gegen ihn aus. Das Online-Konto mit Ausweisprüfung und Registerabgleich schneidet hier nachweislich besser ab — nur ist es eben an den Wohnsitz gebunden, und für einen Genfer ist Sporttip damit keine Option.

Am Ende bleibt: Das Regelwerk von Sporttip ist das transparenteste im Schweizer Markt, und es ist an keiner Stelle grosszügig. Wer dort spielt, spielt in einem vollständig durchgeregelten Rahmen — und wer aus einem anderen Kanton stammt, spielt gar nicht.

Jouez Sport: der Westschweizer Zwilling mit einem eigenen Aktionstest

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport ebenfalls auf der Grundlage einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Das Konto steht Personen mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis offen. Die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; das Haus zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Konto-Finanzen sind klar begrenzt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Wer über CHF 1’000 gewinnt, landet also nicht auf dem Spielkonto, sondern auf dem Bankkonto — eine Regel, die man im Auge behalten sollte, weil sie den Weg des Geldes nach einem Treffer verändert.

Interessant ist dieses Haus vor allem für die eine Aktion, die sich nachvollziehen lässt: «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Der Mechanismus war bewusst an den Stadionbesuch gekoppelt: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Man kann an dieser Konstruktion viel ablesen. Sie belohnt den, der ohnehin ins Stadion geht, und lässt den Streaming-Zuschauer am Bildschirm aussen vor. Sie nutzt ein Kontingent als Wettbewerb. Und sie hält den Betrag bei CHF 10, jener Schwelle, unter der selbst ein vollständig eingesetztes Guthaben nach der Rechnung dieses Artikels weniger als CHF 5 an Wert trägt. Die Aktion ist damit ein Testfall dafür, wie ein Schweizer Gratisguthaben in der Praxis aussieht: klein, situativ, mit Verfallsdatum.

Für Westschweizer ist Jouez Sport die einzige bewilligte Tür — und wer in Zürich wohnt, kommt hier nicht hinein.

Roobet: wird von Schweizer Seiten bemerkt, hat aber nichts mit dem Schweizer Markt zu tun

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine gemeldete Lizenz ist nicht erstellt und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Artikel 4 BGS). Kein Anschluss ans schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.

Was dieses Haus für den Schweizer Leser interessant macht, ist weniger sein Angebot als seine Sichtbarkeit: Es taucht in Suchergebnissen auf, die Schweizer Spielende erreichen, und es ist eines von acht Portalen in dieser Liste, die strukturell dasselbe Problem tragen. Für ein Guthaben, das in der Schweiz aufsichtsrechtlich greifbar wäre, fehlt hier jede Grundlage.

GG Bet: ohne schweizerische Aufsicht, mit demselben leeren Bewilligungsfeld

GG Bet hat keine Schweizer Bewilligung, eine in der Schweiz wirksame Lizenz besteht nicht, es gibt keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Die Beurteilung fällt hier wie bei jeder Marke dieser Gruppe aus: Das Angebot mag breiter sein, aber es fehlt die Voraussetzung, unter der ein Schweizer Spielender eine Entscheidung überhaupt anfechten könnte. Wer ein Konto dort hält, hält es in einem Rechtsraum, den die Schweiz nicht beaufsichtigt.

1xBet: ohne Bewilligung, und mit dem grössten Abstand zum Schweizer Recht

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung; eine hier geltende Lizenz fehlt, der Anschluss ans Sperrregister ebenso, und die Domain kann gesperrt werden.

Diese Marke ist zugleich diejenige, die in der Schweizer Diskussion am häufigsten mit der Sperrliste in Verbindung gebracht wird. Das ist der eigentliche Punkt: Nicht die Qualität des Sportwettenangebots entscheidet hier, sondern die Frage, ob die Adresse morgen noch erreichbar ist. Der Schweizer Leser sollte diesen Punkt nicht als Nebensache abtun.

N1 Bet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Rückhalt

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz wirksame Lizenz ist nicht erstellt, der Anschluss an das schweizerische Sperrregister fehlt, die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Der einzige Massstab, der in dieser Gruppe trägt, ist der Rückhalt. Und dieser Massstab fällt hier leer aus.

Bahigo: ohne Bewilligung, mit dem üblichen Muster

Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keine hier geltende Lizenz, keinen Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit; die Domain kann gesperrt werden.

Eine Differenzierung innerhalb dieser acht Marken ist anhand der Aufsichtslage nicht möglich — und genau das ist die Aussage. Sie unterscheiden sich im Marketing, nicht im Rechtsstatus.

BDMBet: ohne Bewilligung, mit denselben Folgen

BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine wirksame Lizenz ist nicht erstellt, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer auf solchen Seiten ein Willkommensguthaben abholt, tauscht die Schweizer Aufsicht gegen ein grösseres Zahlenversprechen. Der Tausch ist selten so günstig, wie er im Werbebanner aussieht.

Jackbit: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Forum

Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz wirksame Lizenz besteht nicht, es gibt keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister, und die Domain kann gesperrt werden.

Was in dieser Liste durchgehend auffällt: Die Beschreibung wird bei den unteren acht immer kürzer, nicht weil weniger zu sagen wäre, sondern weil es nichts zu beschreiben gibt. Ein Buchmacher ohne Bewilligung hat in der Schweiz keine Produkteigenschaften, die man überprüfen könnte. Er hat nur ein Versprechen.

BillyBets: ohne Bewilligung, am Ende einer Reihe mit gleichem Befund

BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. Eine hier wirksame Lizenz ist nicht erstellt, der Anschluss ans Sperrregister fehlt, die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Diese Adresse schliesst die Reihe der acht Marken ab, die in Suchergebnissen für Schweizer Spielende auftreten, ohne am Schweizer Regime teilzunehmen. Wer die Entscheidung zwischen ihnen sucht, sucht eine Entscheidung ohne Kriterien — und das ist keine Wahl, sondern eine Illusion davon.

Was von den einzelnen Anbietern zu halten ist

Die acht Namen ohne Bewilligung stehen in dieser Vergleichsliste, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil eine Bewertung sie empfehlen würde. Sie alle tragen denselben Status: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirksame Lizenz, kein Anschluss ans Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit, und die Möglichkeit der DNS-Sperre. Wer sie im Einzelnen durchgeht, sucht Unterschiede, die es an der Oberfläche gibt und in der Sache nicht.

Die zwei Häuser mit Bewilligung unterscheiden sich dagegen deutlich — nicht in der Qualität, sondern in der Reichweite und in den Bedingungen. Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, führt das umfangreichere öffentliche Regelwerk und begrenzt Einzel- und Kombinationswetten auf CHF 1’000. Jouez Sport bedient die Westschweiz, begrenzt Einzahlungen und Wallet auf je CHF 10’000 pro 30 Tage und hat mit der Patinoires-Aktion den greifbarsten Gratisguthaben-Fall der letzten Saison geliefert. Für den Leser heisst das: Die Wahl zwischen den beiden stellt sich gar nicht, weil der Wohnort sie trifft. Die einzige echte Wahl ist die zwischen einem bewilligten Haus und einem ohne Bewilligung.

Und diese Wahl ist keine Geschmacksfrage. Der Unterschied liegt nicht im Willkommenspaket, sondern darin, was passiert, wenn etwas schiefgeht: eine Auszahlung stockt, ein Konto wird gesperrt, ein Gewinn wird verweigert. Auf der einen Seite steht eine Aufsichtsbehörde in Bern und ein Gerichtsweg. Auf der anderen steht nichts davon.

Steuern: wann ein Gewinn in der Schweiz etwas kostet

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Freibetrag beträgt auf Bundesebene CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026, nachdem er 2025 bei CHF 1’070’400 lag. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — «je nach Kanton» ist hier die einzige korrekte Formulierung, und es wäre falsch, eine einzelne kantonale Zahl als allgemeine Grösse auszugeben. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.

Für den typischen Wettenden liegt das alles in unerreichbarer Ferne. Ein einzelner Wettschein über ein paar Franken oder ein paar hundert Franken erzeugt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Diese Bedingung ist eine solche für Grossgewinne, nicht für den Alltag.

Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Angeboten aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis — Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe — kann sie als Einkommen erfassen. Was in der Schweiz steuerfrei durchgeht, kann aus dem Ausland geholt steuerpflichtig zurückkommen. Das ist genau die Art von Kosten, die in keinem Willkommensbanner steht.

Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer das Gegenteil liest, liest eine Erfindung. Und für die eigene Situation gilt ohnehin: Ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung gibt die verbindliche Auskunft, nicht eine Vergleichsseite.

Wie man mit Gratisguthaben umgeht, ohne draufzuzahlen

Ein Guthaben anzunehmen ist einfach. Es zu nutzen, ohne mehr zu verlieren als es wert ist, ist die eigentliche Aufgabe.

Der erste Schritt ist die Frist. Ein Guthaben mit 30 Tagen Gültigkeit und einem Code, der nur 7 Tage lang eingelöst werden kann, verfällt häufig an der Stelle, an der man nicht hingeschaut hat. Wer die Frist nicht im Kalender hat, hat das Guthaben nicht.

Der zweite Schritt ist der Mindesteinsatz. Bei Sporttip liegt er bei CHF 1. Ein Guthaben unterhalb dieser Schwelle ist ein Guthaben, mit dem man nichts anfangen kann.

Der dritte Schritt sind die Limiten, und die gehören VOR die erste Wette. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme zu setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese 72 Stunden sind kein Ärgernis, sondern der Sinn der Sache: Sie verhindern, dass jemand in einer schwachen Stunde eine Grenze verschiebt, die er sich in einer klaren gesetzt hat. Wer über eine Erhöhung nachdenkt, sollte die Wartezeit als Antwort verstehen, nicht als Hindernis.

Der vierte Schritt ist die Frage nach dem Ziel. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, dient dem Spiel, nicht dem Konto. Wer den Wert davon in CHF messen will, rechnet mit rund der Hälfte des Nennbetrags — nicht mit dem Nennbetrag. Der Rest ist Marketing.

Wer das Gefühl hat, dass der Einsatz die eigene Kontrolle übernimmt, findet Hilfe unabhängig von jedem Anbieter; die Spielsperre ist jederzeit möglich, und die Fachstellen sind nicht Teil des Geschäfts.

Und die unbequeme Empfehlung, die sich aus der ganzen Rechnung ergibt: Ein Guthaben von CHF 10 verändert keine Bilanz. Wer wegen eines Gratisguthabens ein Konto eröffnet, bei dem er sonst nie spielen würde, tauscht CHF 4.50 statistischen Wert gegen die Verpflichtung, sich mit einem neuen Anbieter, neuen Regeln und neuen Zahlungswegen zu befassen. Das ist selten ein Geschäft.

Fragen und Antworten zu Gratiswetten in der Schweiz

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

Gratisspielguthaben gibt es bei beiden bewilligten Veranstaltern, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa. 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Beträge bleiben klein: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gab CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?

Aufgrund der kantonalen Begrenzung nur zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Ausländische Marken haben hier keine geltende Bewilligung.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Bei einer Wette aus Gratisspielguthaben wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt; die Gutschrift selbst ist nicht auszahlbar, nur der daraus erzielte Gewinn. Wer CHF 10 Guthaben zu Quote 1.90 setzt, erhält bei einem Treffer den Nettogewinn von CHF 9, nicht CHF 19. Genau deshalb ist der Wert der Gutschrift kleiner als ihr Nennbetrag.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Sie haben keine Schweizer Bewilligung, und ihre beworbene Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keinen Anschluss ans schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann per DNS gesperrt werden. Werbung dafür ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird mit bis zu CHF 500’000 gebüsst.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»