Gratiswette bei der Registrierung – die zwei Schweizer Wege und der Rest des Angebots
Ladevorgang...
Wer heute in der Schweiz ein Sportwettenkonto eröffnet, trifft auf einen Markt, der kleiner ist als alles, was Suchanzeigen versprechen. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und der Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa in Umlauf bringen, und beide tun es selten und in kleinem Rahmen. Die jüngste belegte Aktion der Westschweizer war ein Guthaben von CHF 10 pro eingegebenem Code an einem von sieben Aktionstagen, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Neben dieser Realität stehen Dutzende ausländische Seiten, die mit «100 % Bonus» und Gratiswetten bei Registrierung werben und über keine Schweizer Bewilligung verfügen. Zwischen diesen beiden Welten verläuft keine Geschmacksfrage, sondern die Wahl, die diese Seite verhandelt.
Stand: Oktober 29, 2026 · Die Bewilligungslage wurde gegen die Angaben der Gespa und die Veranstalterbewilligungen nach Geldspielgesetz geprüft.
Worauf es bei einer Gratiswette zur Registrierung wirklich ankommt
Gratisspielguthaben ist Guthaben mit Bedingungen, kein Geschenk
Das Wort Gratiswette führt in die Irre, und zwar an derselben Stelle, an der es wirkt. Was bei Swisslos und der Loterie Romande als Gratisspielguthaben ins Spielerkonto kommt, ist ein Guthaben, mit dem gewettet werden kann — und nur das. Es ist nicht auszahlbar, weder vor noch nach einem Gewinn. Wer CHF 10 Aktionsguthaben auf eine Quote von 2.10 setzt und gewinnt, bekommt CHF 21 gutgeschrieben; die CHF 10, mit denen er gewettet hat, sind darin enthalten, weil das Gratisguthaben selbst kein Geld war, das ihm gehört hätte. Das ist die Rechnung, die jede Werbung mit einer Wette «umsonst» verschweigt: Ein Spielguthaben von CHF 10 ist kein Zehner in der Hand, sondern ein Zehner auf dem Wettschein, und der Wettschein gehört dem Veranstalter, bis er verfällt.

Die Frist ist der zweite Hebel. Die Aktion der Loterie Romande gab dem Guthaben 30 Tage, danach war es weg. Der Code selbst dagegen musste innert 7 Tagen nach dem Aktionstag im verifizierten Konto eingegeben werden, und die Aktion lief an genau 7 Tagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Wer einen solchen Zettel in die Schublade legt, weil er «nächste Woche» wetten wollte, hat nicht eine Woche Zeit, sondern bis Silvester.
Und dann ist da die Menge. Es gibt kein flächendeckendes Neukundenangebot der beiden Veranstalter, das jeden Registrierten bedient. Bei dieser Aktion existierten 7’000 Stück innerhalb eines ganzen Aktionsrahmens. Am Schalter einer Verkaufsstelle fällt das nicht auf; online ist es rar, weshalb die einzige ehrliche Empfehlung lautet, sich für Sporttip oder Jouez Sport zu registrieren, weil man dort langfristig wetten will, und sich über eine Gratiswette unterwegs zu freuen, statt umgekehrt.
Wann die Registrierung ein Gratisguthaben auslöst und wann nicht
Die Verknüpfung «Registrierung = Gratiswette» existiert in der Schweiz nicht als Mechanik. Sie existiert als Aktion, und Aktiionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — ein Rahmen, in dem mehrere Dutzend kleine Aktionen Platz finden, nicht aber ein dauerhaftes Willkommensgeschenk. Für den Spielenden heisst das: Die Gratiswette taucht nicht am Ende des Registrierungsformulars auf wie eine Quittung, sondern sie taucht als Mitteilung auf, an einem Datum, an einem Ort, mit einer Auflage.
Die Auflagen sind das Unterscheidungsmerkmal und nicht der Betrag. Bei der Westschweizer Aktion war die Auflage ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde: Wer nicht im Stadion war oder wem niemand den Zettel weitergab, für den existierte die Aktion schlicht nicht. Andere Aktionen knüpfen an bestimmte Wettarten, an eine Mindestquote oder an einen Zeitraum. Genau diese drei Punkte — Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit des Guthabens — sind die Angaben, die vor dem ersten Wettschein zu lesen sind, und sie stehen in den Teilnahmebedingungen, nicht in der Anzeige.
Eine Registrierung, ein Konto, ein Wohnsitz
Was von der Registrierung selbst zu halten ist, hängt weniger vom Guthaben ab als von den Hürden. Wer sich bei Swisslos online anmelden will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist keine Formalie, sondern der Grund, weshalb sich ein Konto nicht in zwei Minuten mit einem Fantasienamen anlegen lässt — und der Grund, weshalb die Anmeldung an einem Abend scheitert, an dem ein Ausweis im Portemonnaie liegt, der eine andere Adresse trägt als der Wohnsitz.
Das Vertragsgebiet ist dabei kein Schreibfehler, sondern der entscheidende Punkt für die Wahl zwischen den beiden. Swisslos bedient die deutschsprachigen Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, kann sich nicht bei Jouez Sport registrieren, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Die Wahl ist damit zu einem erheblichen Teil keine Wahl, sondern eine Zuordnung.
Anbietervergleich: die zehn Plattformen, nach Limiten, Quoten und Programm geordnet
Wer Gratiswetten vergleicht, vergleicht in der Regel Beträge. Das ist die falsche Kennzahl, weil ein hoher Aktionsbetrag über ein dünnes Wettprogramm, eine teure Quote oder eine Auszahlungsregel hinwegtäuscht, die den Gewinn wieder auffrisst. Sortiert man stattdessen nach den Dingen, die jeden Wettschein betreffen — Limiten, Umgang mit dem Guthaben, Zahlungswege, Programm — trennt sich der Markt in zwei Gruppen, die nicht vergleichbar sind: zwei konzessionierte Veranstalter und alles andere. Die folgende Übersicht stellt sie nebeneinander, ohne sie zu vermischen.
Die Anbieter und ihre Bewilligungslage in der Übersicht
Die Tabelle hält die Unterscheidung fest, die sonst in der Werbung verschwimmt: oben zwei Bewilligungen nach schweizerischem Recht, darunter acht Buchstaben ohne jede Wirkung in der Schweiz.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, sechs Westschweizer Kantone |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Register wirksame Bewilligung |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Register wirksame Bewilligung |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Register wirksame Bewilligung |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Register wirksame Bewilligung |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Register wirksame Bewilligung |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Register wirksame Bewilligung |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Register wirksame Bewilligung |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine im Schweizer Register wirksame Bewilligung |
Zwei Zeilen tragen einen Firmennamen, acht tragen dasselbe Wort. Das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis: Für die acht ausländischen Marken ist keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Geltung hätte, und das Geldspielgesetz kennt nur zwei Veranstalter für Sportwetten. Es gibt keine Warteliste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es sie nicht gibt — die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Bewilligungen, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine Marke sucht, die in der Schweiz zugelassen ist und in der Tabelle fehlt, sucht vergeblich.
Was die unteren acht Zeilen trotzdem zusammenbringt, ist eine Geschäftsrealität: Ein Schweizer Spielender trifft sie an, weil ihre Domains erreichbar sind, bis sie es nicht mehr sind. Die Sperrliste umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains, seit der ersten Liste vom 3. September 2019; blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt. Wer sich dort anmeldet, wählt einen Anbieter, der jederzeit verschwinden kann, und verliert damit den Adressaten für jede Rückfrage.
Zwei Spielwelten, zwei Risikoprofile
Der Vergleich oben ist als Rangliste angelegt, und die Rangfolge ist eindeutig. Das ist der Punkt, an dem ein Leitartikel zur Gratiswette sich meist in die Mitte rettet und beide Seiten für vertretbar erklärt. Hier steht es anders: Die beiden Gruppen lösen unterschiedliche Probleme, und ein Leser soll wissen, welches er hat.
Auf der Schweizer Seite steht ein geschlossenes System mit lückenloser Absicherung. Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Eine Kreditvergabe an Spielende gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizerischen Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Dafür ist das Angebot ein geschlossener Katalog: nur Sportwetten, nur die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa-Liste in der Version vom 10.09.2026, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Die Liste zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn gelistet, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Auf der ausländischen Seite steht genau das Gegenteil: ein offenes, breites Programm ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Wer diesen Vergleich liest und denkt, die Schweizer Seite sei immer die beste Wahl, übersieht einen Punkt. Das bewilligte Angebot ist eng, es verlangt Wohnsitz im richtigen Kanton, es verlangt Verifikation und ein einmaliges Konto pro Person. Wer in einem Kanton wohnt, der zu keinem der beiden Gebiete gehört, hat gar keinen Zugang zu einem bewilligten Angebot — für ihn stellt sich die Frage nicht als Wahl, sondern als Grenze.
Was die Quotenrechnung mit einem Gratisguthaben macht
Ein Guthaben von CHF 10, auf eine einzige Wette gesetzt, ist so viel wert wie die Quote, die man darauf bekommt — abzüglich der Tatsache, dass der Einsatz nicht zurückkommt. Auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90, wie er als Beispiel für einen fairen, knappen Markt stehen kann, zahlt ein Gewinn CHF 19 auf den Wettschein, von denen nur CHF 9 neu sind. Der faire Gegenwert des Gratisguthabens liegt damit bei einem einstelligen Frankenbetrag, und das ist der Massstab, an dem ein Werbebanner mit «CHF 100 Gratiswette» gemessen gehört.
Die Quoten selbst tragen den zweiten Kostenfaktor. Auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 — kein zitiertes Angebot, sondern ein Rechenbeispiel — beträgt der Auszahlungsschlüssel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, mithin 95 %, und die Marge des Veranstalters 5 %. Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, bleiben fünf Rappen beim Buchmacher, bevor ein einziges Ergebnis feststeht. Bei einem Angebot, das über viele Wetten gespielt wird, ist diese Marge der eigentliche Preis des Vergnügens, und sie ist der Grund, weshalb ein Gratisguthaben kein dauerhaftes Modell sein kann: Was der Veranstalter an einer Aktion verschenkt, holt er über die Marge auf den Wetten zurück, die darauf folgen.
Genau deshalb ist die Frage nach dem Wert eines Gratisguthabens keine Kleinigkeit. Ein Geschenk, das zum Wetten verpflichtet, ist eine Eintrittskarte in einen Kreislauf, der fünf Prozent pro Umsatz kostet.
Rechtslage: warum es in der Schweiz nicht mehr Gratiswetten geben kann
Die zwei Veranstalter und die vorgängige Zustimmung der Gespa
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und sie stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt, sondern die Gespa. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist die ganze Liste: Swisslos mit Sporttip, die Loterie Romande mit Jouez Sport. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Für Gratiswetten ist Art. 75 Abs. 2 BGS die entscheidende Norm. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung ist keine Formsache. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist weder ein Verbot noch eine Offensive: Es ist ein gedecktes Programm von Aktionen, die je einzeln geprüft werden. Deshalb ist die Behauptung, es gebe in der Schweiz «keine Gratiswetten», falsch — und die Behauptung, es gebe sie laufend für jeden Neukunden, ist es auch. Die Wahrheit liegt in einem Rahmen von ein paar Dutzend genehmigten Aktionen pro Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter und zwei Sprachregionen.
Was die Gespa-Liste erlaubt und was sie ausschliesst
Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Wer das Angebot eines Schweizer Veranstalters mit dem einer ausländischen Seite nebeneinander legt, sieht sofort den Unterschied, und er sieht auch, weshalb die ausländischen Seiten bei einem Publikum Anklang finden, das Corner-Wetten, Kartenmärkte oder Esport sucht: Diese Märkte stehen in der bewilligten Liste nicht.
Der Rand der Liste ist genau definiert. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt und bleibt Sache des einzelnen Veranstalters — Details dazu finden sich im Abschnitt «Swisslos Sporttip: das breite Programm im deutschsprachigen Vertragsgebiet».
Der Umgang mit virtuellen Sportarten ist offen; dazu lässt sich an dieser Stelle nichts Belastbares sagen. Esports taucht in der Liste der Gespa nicht auf, und das ist die einzige Aussage, die hier trägt.
Der Werbeartikel und die Strafe dahinter
Die Werbung für Gratiswetten ist selbst geregelt, und das ist der Punkt, an dem ein Schweizer Leser auf Anzeigen anders blicken sollte als ein Leser in einem Markt ohne solche Regeln. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten; darauf steht eine Busse von bis zu CHF 500’000. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht, anders als in manchen Nachbarmärkten.
Für diese Seite bedeutet das eine Selbstbeschränkung, die sie ernst nimmt. Die ausländischen Marken werden hier beschrieben und bewertet, weil ein Leser ihnen begegnet und wissen soll, was sie sind. Sie werden nicht beworben, und keine Zeile hier soll zum Abschluss bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auffordern. Wer das für eine Spitzfindigkeit hält, sollte die Zahl im Gesetzestext nachschlagen: Eine halbe Million Franken ist nicht der Preis einer redaktionellen Meinung.
Spielerschutz: was ein Gratisguthaben an Grenzen mitbringt
Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer die Limiten senkt, spürt die Senkung sofort; wer sie erhöht, wartet — bei Swisslos und der Loterie Romande nach deren eigenen Bedingungen 72 Stunden, während das Verordnungswerk 24 Stunden vorsieht. Die strengere Fassung der Veranstalter ist die, die für den Spielenden gilt.
Ein Spielguthaben aus einer Aktion ändert daran nichts. Die Verlustlimite gilt auch für Gratiswetten bei der Registrierung, weil sie am Konto hängt und nicht an der Herkunft des Guthabens. Der 72-Stunden-Puffer beim Erhöhen ist die interessantere der beiden Regeln, weil er kein Werkzeug ist, sondern eine Bremse: Niemand, der im Spieltempo ist, erhöht seine Limite und findet die Wette am nächsten Morgen noch vor. Diese Wartezeit ist der wirksamste Teil des ganzen Mechanismus, und sie kostet den Veranstalter Umsatz.
Ein Wort zu einer Zahl, die in Diskussionen oft falsch abgeleitet wird: Die Limiten für 1, 7 und 30 Tage sind keine Einzahlungsobergrenzen des Staates — die gibt es in der Schweiz nicht —, sondern Verlustlimiten, die der Spielende selbst setzt. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, kann dieser Unterschied praktisch eine ganze Aktion wertlos machen: Das Guthaben fällt nicht unter die Verlustlimite, solange es nicht zum Verlust wird, aber spätestens die zweite Wette, die man daraus finanziert, ist eine echte Wette mit echtem Risiko.
Sperre, Register und was eine Sperre kostet
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer länger Abstand braucht, kann eine unbefristete Spielsperre eintragen lassen, und die landet in einem schweizerischen Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt. Die freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Und dann die Regel, die niemand in der Werbung findet: Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer also mit einem Gratisguthaben gewinnt und während der Aktion gesperrt wird, verliert die Früchte der Wette. Das klingt nach einem Randfall, ist aber die logische Fortsetzung der Regel, dass ein Gratisguthaben kein Eigentum ist: Es ist eine Erlaubnis zu wetten, und die Erlaubnis endet mit dem Konto.
Bei der Aufsicht ist Skepsis gegenüber Verkaufsschutz angebracht. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt; an Verkaufsstellen wurde einem Minderjährigen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette verkauft. Wer diese Zahl liest, versteht, warum das Konto online mit verifizierter Identität die strengere Schranke ist und warum ein Zettel am Tresen keine Garantie ist.
Auszahlung: was Guthaben und Gewinn trennt
Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — die Regel, die aus einer Gratiswette ein Spielzeug macht.
Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Wer Sporttip-Gewinne nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, sieht sie zugunsten des Zwecks der Swisslos verfallen. Zwischen CHF 10 Guthaben und CHF 9’999 Limite liegt also eine Bandbreite von Regeln, die alle relevant werden können — bei einer Aktion von CHF 10 aber praktisch nie.
Steuern: warum die meisten Gewinne gar nichts kosten
Eine Gratiswette erreicht den Steuerfreibetrag nicht, und das ist eine gute Nachricht, die man einmal sauber aufschreiben sollte. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Spielender gewinnt weit darunter: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.
Anders bei ausländischen Anbietern. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis — Thurgau handhabt es so — behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Eine Schweizer Wette ist also steuerlich nicht automatisch der schlechtere Weg, und eine ausländische nicht der steuerlich freundlichere. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wer über einem Schwellenwert gewinnt, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Gratiswetten und Boni: Bedingungen lesen, bevor der erste Wettschein läuft
Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit
Drei Angaben entscheiden, was eine Gratiswette wert ist, und keine davon steht gross in einer Anzeige. Die Frist: Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» musste der Code innert 7 Tagen nach dem Aktionstag im verifizierten Konto eingegeben werden, und das Guthaben selbst war 30 Tage gültig. Zwei Fristen, beide kurz, beide folgenreich. Die Mindestquote: Sie bestimmt, auf welche Märkte das Guthaben gesetzt werden darf, und eine hohe Mindestquote zwingt zu weniger sicheren Wetten. Die Auszahlbarkeit: Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Wer das weiss, bewertet ein «Geschenk» von CHF 10 richtig — als einen Zehner, der nur auf dem Wettschein existiert.
Die Aktion der Loterie Romande ist in dieser Hinsicht ein Lehrstück, weil sie alle drei Punkte zugleich trägt. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Kein Neukundenangebot im üblichen Sinn — kein Betrag, der an eine Einzahlung gekoppelt ist —, sondern eine Aktion für ein vor Ort anwesendes Publikum, die zufällig auch ein Konto verlangt.
Was daraus folgt, ist einfacher als die meisten Ratgeber es darstellen. Eine Gratiswette mit nicht auszahlbarem Guthaben und kurzer Frist ist am ehesten dann sinnvoll, wenn man ohnehin eine Wette platzieren wollte. Sie als Grund zur Registrierung zu nehmen, ist der klassische Fehler: Man eröffnet ein Konto, um CHF 10 zu erhalten, und bleibt danach dort, weil das Konto nun existiert.
Was ein Gratisguthaben unter dem Strich einbringt
Die Rechnung ist kurz und unangenehm. Auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Beispiel, keine zitierte Quote, und der Auszahlungsschlüssel eines solchen Marktes liegt bei etwa 95 %, die Marge bei 5 % — beträgt der erwartete Wert eines Gratisguthabens von CHF 10, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, zwischen etwa CHF 4.30 und CHF 4.80. Die Bandbreite hängt an der Machart: eine einzige Wette erhöht die Chance, gar nichts zu behalten; in kleineren Teilen über mehrere Wetten gespielt, kommen mehr Fälle an, in denen etwas hängen bleibt. Das ist der durchschnittliche Wert über viele Versuche, ausdrücklich keine Zusage für den einzelnen Wettschein, und die entscheidende Annahme ist, dass nur das Guthaben selbst gesetzt wird und kein eigenes Geld dazukommt.
Die Marge des Marktes ist damit der Faktor, der den Wert eines Gratisguthabens am stärksten drückt. Wäre sie null — ein Markt, den es nicht gibt —, läge der Wert bei rund CHF 4.74. Bei einem Sportsystem mit 5 % Marge bleiben von einem beworbenen «CHF 10 gratis» also gut vier Franken übrig, und wer diese vier Franken gegen die Zeit rechnet, die das Anlegen eines Kontos mit Ausweisprüfung kostet, kommt zu einem nüchternen Ergebnis. Zwischen einem Konto bei einem Schweizer Veranstalter, das man behalten will, und einem Konto, das nur für einen Zehner existiert, liegt der ganze Unterschied.
Skeptisch gehört auch das Wort «Boost» geprüft. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein «100 %»-Boost ist damit der Wert, der an fünfzehn richtig getippte Voraussagen gebunden ist, und das ist eine andere Sache als ein Willkommensgeschenk.
Agieren und Reagieren sind getrennt. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost hat und dann das Spiel verliert, verliert alles wie bei jeder anderen Wette.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte entspricht der Übersicht oben: zuerst die beiden konzessionierten Veranstalter, dann die acht ausländischen Marken. Wer bis hierher gelesen hat, weiss, dass die erste Gruppe die rechtlich belastbare ist. Die Einzelberichte sagen, was in jeder Marke tatsächlich passiert, wenn Geld auf dem Tisch liegt.
Swisslos Sporttip: das breite Programm im deutschsprachigen Vertragsgebiet
Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ihr Bewilligungsstatus ist der beste, den die Schweiz zu vergeben hat: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa. Ein Onlinekonto ist nur für Personen möglich, die im Vertragsgebiet wohnen — die deutschsprachigen Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Veranstalter kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten —, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht darauf wetten.
Wer nach dem Unterschied zu einer ausländischen Seite mit demselben Produkt sucht, findet ihn in den Details. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Bezahlt wird per PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Das Urteil: Sporttip ist der Anbieter mit der grössten Tiefe im bewilligten Markt. Kein anderer Schweizer Zugang bietet Bet-Builder, Systemwetten, Cash-Out und Kombiboost in einem Konto, und die abgesagte-Wettung-Regel mit 48 Stunden ist die sauberste im ganzen Feld. Wer im Vertragsgebiet wohnt und die Kantonsgrenze nicht als Ärgernis empfindet, hat hier das vollständigste Angebot — und die CHF 1 Mindesteinsatz machen es zum einzigen der zehn, bei dem ein Gratisguthaben von CHF 10 überhaupt zehn Wetten erlaubt.
Loterie Romande Jouez Sport: das kleine Konto mit den strengen Zahlungsregeln
Die Société de la Loterie de la Suisse Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Gespa-Aufsicht. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet möglich.
Die Aktion, die für diese Seite den Massstab setzt, ist die «JouezSport – Patinoires et Stades»: 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingeben, CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Angebot für ein Publikum im Stadion, nicht für jeden Neukunden im Land, und es sagt mehr über die Grenzen des Schweizer Gratiswettenmarkts als jede Statistik.
Im Zahlungsverkehr ist die Loterie Romande die klarere der beiden: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das Urteil: Die Loterie Romande schützt mit einer harten Zahlungsgrenze und einer niedrigen Wallet-Schwelle, aber sie zahlt klein aus und verschenkt wenig. Für eine Westschweizer Leserschaft ist sie die Alternative, wenn ein Konto mit klaren Obergrenzen wichtiger ist als Programmtiefe — und die Statistik der 2’350 Verkaufsstellen in einer Region mit sechs Kantonen sagt, wie selbstverständlich das Angebot dort im Alltag sitzt.
PowBet: ausländisches Programm ohne Schweizer Bewilligung
PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entfaltet hier keine Wirkung. Das bedeutet konkret: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden; blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Was für einen Schweizer Leser schwerer wiegt als das Fehlen einer Bewilligung, ist die Steuerfrage: Gewinne bei einem ausländischen Anbieter können nach kantonaler Praxis voll als Einkommen gelten, unabhängig von der Höhe. Ein Programm, das breiter ist als die Gespa-Liste, ist damit nicht gratis zu haben.
Das Urteil: Der einzige Vorteil, den PowBet in der Schweiz ausspielt, ist ein Angebot, das die bewilligten Veranstalter nicht führen dürfen. Wer diesen erweiterten Katalog braucht, bezahlt ihn mit Aufsicht und Rechtsweg — und wer ihn nicht braucht, hat keinen Grund, ein Konto ausserhalb des Registers zu führen.
20Bet: Registrierung ohne Schweizer Aufsicht
20Bet trägt keine Schweizer Bewilligung, und damit gelten die Regeln des ausländischen Anbieters statt der schweizerischen. Kein Eintrag im schweizerischen Spielsperrregister, keine Schweizer Aufsicht über Limiten oder Auszahlungsfristen, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit. Die Gespa kann die Domains auf ihre Sperrliste setzen und per DNS blockieren.
Für die Frage dieser Seite heisst das: Eine Gratiswette bei der Registrierung auf einer solchen Seite ist nicht dasselbe Produkt wie die Aktion eines Schweizer Veranstalters, weil das ganze Umfeld ein anderes ist. Wer CHF 10 Spielguthaben mit Schweizer Verlustlimiten und einbezogenem Sperrregister vergleicht mit einem ausländischen Willkommenspaket, vergleicht nicht zwei Angebote, sondern zwei Systeme.
Das Urteil: 20Bet steht für den Fall, in dem ein grosses Willkommenspaket über die dünne Schweizer Aufsichtslage hinwegtäuschen soll. Die Aufsicht ist bei einer Marke ohne Bewilligung keine Randnotiz, sondern die halbe Bewertung — und dieses Feld ist hier leer.
myBet: ein Name aus einer früheren Generation
myBet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Nur die beiden konzessionierten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Interessant ist an diesem Eintrag weniger das Angebot als der Name. Marken, die vor Jahren im deutschsprachigen Raum bekannt waren, leben in solchen Listen weiter, und der Wiedererkennungswert ist ihr eigentliches Kapital. Ein Leser sollte die Bekanntheit einer Marke nicht mit ihrer Zulassung in der Schweiz verwechseln; das sind zwei verschiedene Dinge, und nur eines davon hat hier eine Prüfung durchlaufen.
Das Urteil: Wer myBet kennt, kennt einen Namen und nicht einen Schweizer Anbieter. Diese Lücke füllt kein Bonus, und der Vergleich mit Sporttip oder Jouez Sport fällt entsprechend aus — nicht wegen der Quote, sondern wegen der Aufsicht, die es hier nicht gibt.
ZotaBet: neue Marke, gleiche Ausgangslage
ZotaBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Damit stehen einem Konto dort keine Schweizer Verlustlimiten gegenüber, keine Eintragung im gemeinsamen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsweg. Die Sperrliste der Gespa blockiert solche Domains per DNS, und blockierte Domains werden schnell ersetzt, was den Anbieter für den Spielenden zu einer schwer greifbaren Adresse macht.
Das ist die wiederkehrende Struktur am unteren Ende dieser Liste, und sie ist wichtiger als jede Produktangabe: Für eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ist die Bewertung mit der Bewilligungslage im Wesentlichen abgeschlossen.
Das Urteil: Bei ZotaBet trägt der Name keine Vorgeschichte, die ihn stützen würde. Für einen Neukunden ohne Markenbindung ist das der schwächste Grund von allen, ein Konto ausserhalb des bewilligten Systems zu eröffnen.
Bettilt: ohne Registereintrag, ohne Schweizer Weg
Bettilt hat keine Schweizer Bewilligung; erlaubt sind Sportwetten hier ausschliesslich für Swisslos und die Loterie Romande. Kein Eintrag im schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Spielerschutzaufsicht, kein Schweizer Instanzenweg, dafür die Möglichkeit der DNS-Blockade über die Sperrliste.
Was in einem Streitfall zählt, ist nicht das Wettprogramm, sondern die Frage, an wen man sich wenden kann. Bei einem bewilligten Anbieter gibt es eine Aufsicht, eine Adresse und eine Einsprachemöglichkeit; bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es eine Website.
Das Urteil: Bettilt ist ein Konto mit Aussicht auf Blockade und ohne Aussicht auf Schweizer Rechtsschutz. Wer Sportwetten als Freizeit betreibt und nicht als Projekt, für den lohnt diese Bauart nicht.
Unibet: die bekannte Marke unter den ausländischen Einträgen
Unibet gehört zu den international bekanntesten Namen in dieser Übersicht — und zu den acht ohne Schweizer Bewilligung. Für die Schweiz bedeutet das: kein Eintrag im Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt und blockiert werden kann. Eine ausländische Bewilligung, aus welchem Land auch immer, hat hier keine Geltung.
Der Bekanntheitsgrad ist der Punkt, an dem die Einschätzung kippt. Eine Marke, die in halb Europa wirbt, sieht in der Schweiz nicht anders aus als in einem Land, in dem sie zugelassen ist — und genau diese Ähnlichkeit führt zu der falschen Annahme, sie sei hier erlaubt. Zulassung und Wiedererkennung sind zwei Dinge.
Das Urteil: Unibet ist die stärkste Marke am schwächsten Platz im Vergleich. Der Ruf nützt in der Schweiz nichts, weil er keine Bewilligung ersetzt; wer dennoch dort spielt, spielt in einem System ohne schweizerischen Spielerschutz und mit kantonal steuerbaren Gewinnen.
Sportuna: Registrierung ohne Schweizer Ansprechstelle
Sportuna trägt keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, das nur den beiden konzessionierten Veranstaltern offensteht; alles andere läuft ohne Schweizer Aufsicht und ohne Verbindung zum Sperrregister. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Praktisch heisst das: Es gibt für eine Rückfrage keine Schweizer Stelle, es gibt keine Aufsicht, die eine Auszahlung erzwingen könnte, und es gibt keinen Schweizer Instanzenweg. Das ist keine abstrakte Warnung, sondern die Beschreibung, was passiert, wenn ein Konto nach einer DNS-Blockade plötzlich ohne Ansprechstelle dasteht.
Das Urteil: Sportuna steht für das Angebot, das in einem werbefinanzierten Umfeld gross wirkt und bei der ersten Reklamation klein wird. Für dieses Publikum von Sportwettenfans ohne Ansprechstelle ist der Vergleich mit den zwei bewilligten Veranstaltern kein knapper.
Wettigo: das letzte Feld ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung, und damit gilt für diesen Anbieter dasselbe wie für die anderen sieben: Kein Eintrag im gemeinsamen schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Spielerschutzaufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit der Blockade über die Sperrliste der Gespa.
Der aufschlussreichste Aspekt dieser acht Einträge zusammen ist ihre Gleichförmigkeit. Aus der Sicht eines Schweizer Spielers unterscheiden sie sich in Programmen und Bonusbeträgen — und nicht in dem Punkt, der über den Schutz entscheidet. Wer das Angebot vergleicht und die Aufsicht dabei als Konstante behandelt, vergleicht richtig; wer es umgekehrt macht, vergleicht das Falsche.
Das Urteil: Wettigo liegt am Rand einer Gruppe, deren zentrales Merkmal kein Produktmerkmal ist. Ein Konto dort ist eine Entscheidung gegen die Schweizer Bewilligungslösung, und das ist die einzige Aussage, die für diese Zeile wirklich trägt.
Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung
Bekommen Neukunden in der Schweiz bei der Registrierung eine Gratiswette?
Nicht automatisch. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ob eine Aktion läuft, erfährt man aus den Mitteilungen des Veranstalters, nicht aus dem Registrierungsformular.
Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Schweizer Veranstalter so klein aus?
Weil jede einzelne Aktion der Gespa vorgelegt werden muss und die Kantone Sportwetten auf zwei Veranstalter begrenzt haben. Ohne Gespa-Zustimmung gibt es kein Gratisguthaben; mit Zustimmung gibt es eine geprüfte Aktion in begrenzter Auflage. Ein dauerhaftes Willkommensgeschenk ist in diesem Rahmen nicht vorgesehen.
Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn zurückbezahlt?
Bei beiden Schweizer Veranstaltern nein. Gratisspielguthaben ist ausdrücklich nicht auszahlbar, und der Einsatz steckt im Gewinn, weil er selbst kein Geld des Spielenden war. Eine Wette von CHF 10 auf Quote 2.10 bringt CHF 21 auf den Wettschein, von denen nur CHF 11 neu sind.
Wie hoch war das Spielguthaben aus der Aktion der Loterie Romande, und wie lange liess es sich nutzen?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gab CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, mit 30 Tagen Gültigkeit. Der Code musste innert 7 Tagen nach einem der 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 im verifizierten Konto eingegeben werden.
Ab welchen Beträgen schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut?
Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Wallet-Guthaben selbst ist auf CHF 10’000 begrenzt, und Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt.
Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei der Registrierung bewerben?
Sie haben in der Schweiz keine Zulassung, sind nicht an das Sperrregister angebunden und bieten keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und blockiert werden. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht.
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Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
