Ganz neue Sportwettenanbieter in der Schweiz – und die Rechnung, die keiner zeigt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Bewilligungen und Veranstalterangaben abgeglichen mit der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, sowie den Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.
Wer nach ganz neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz sucht, findet eine lange Liste. Wer nach einer Bewilligung sucht, findet zwei Einträge. Das ist der ganze Befund, und er lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Ein neuer Name ist in der Schweiz kein neuer Veranstalter, sondern entweder ein Produkt von Swisslos oder der Loterie Romande — oder eine ausländische Seite, die hier gar nichts darf.
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt sie in Art. 3 lit. c und e, die Aufsicht führt die Gespa. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Und sie gilt, wörtlich, nur in der Schweiz. Deshalb hat der Bund die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Das ist keine Marktlücke, die auf einen Anbieter wartet. Das ist eine abgeschlossene Liste.
Was der Suchende eigentlich will, ist meist etwas anderes: mehr Auswahl, bessere Quoten, weniger Formalitäten. Der Blick auf die Kosten zeigt, dass genau dort der Preis liegt. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spart dem Wettenden nichts — er verlagert nur das Risiko auf ihn. Kein Schweizer Rechtsschutz, kein Eintrag im Sperrregister, keine Kontrolle darüber, ob die Seite überhaupt auszahlt. Dafür eine Steuerpraxis, die in einzelnen Kantonen den ganzen Gewinn als Einkommen sieht.
Umgekehrt kostet der bewilligte Weg ebenfalls etwas. Ein Spielerkonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, verlangt einen Ausweis, lässt nur eine Registrierung pro Person zu. Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden. Und das Wettprogramm ist eine geschlossene Liste: nur Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die die Gespa führt.
Zwei Wege, zwei Rechnungen. Keiner davon ist automatisch der sichere. Wer das einschätzen will, braucht die Bedingungen des jeweiligen Anbieters, nicht die Werbung.
Ein neuer Anbieter ist kein neues Angebot
«Neu» beschreibt in dieser Branche einen Zeitpunkt, nicht eine Eigenschaft. Eine Seite kann gestern online gegangen sein und trotzdem nichts bieten, was es nicht schon gibt. Ein Produkt kann seit Jahren laufen und für einen Wettenden neu sein, weil er es nie geöffnet hat.

Für die Schweiz fällt beides zusammen: Ein echter Markteintritt ist praktisch ausgeschlossen, weil es keine dritte Veranstalterbewilligung gibt. Was als Neuzugang auftritt, ist fast immer eine ausländische Seite, die Schweizer IP-Adressen bedient. Manchmal ist sie neu, manchmal nur neu beworben.
Dasselbe Wort führt bei Quoten in die Irre. Ein neuer Anbieter wirbt gern mit hohen Quoten, weil ihn nichts an eine Quote bindet, die er auch auszahlen kann. Bei einem bewilligten Veranstalter ist die Quote Teil eines genehmigten Programms mit Quote, Wettart und Einsatzgrenze. Bei einer ausländischen Seite ist sie eine Zahl auf einem Bildschirm.
Wer Quoten vergleichen will, vergleicht nicht die Zahlen, sondern den Quotenschlüssel des jeweiligen Marktes. Der Quotenschlüssel — in der Branche auch Auszahlungsquote genannt — ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten im Feld. Die Marge ist 100 Prozent minus dieser Wert. Erst diese Zahl macht zwei Angebote vergleichbar, weil sie die eingerechnete Gebühr sichtbar macht. Eine Quote von 2.10 auf ein Ereignis mit zwei Ausgängen klingt besser als sie ist, wenn die Gegenquote 1.65 beträgt — dann bleibt dem Anbieter ein spürbarer Teil jedes Einsatzes.
Ein zweiter Kostenpunkt: Nicht jede Wette zahlt gleich. Bei Sporttip mindestens CHF 1 und höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Wer im Kopf mit grossen Einsätzen rechnet, rechnet an der Realität vorbei. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen.
Was in der Schweiz überhaupt erlaubt ist
Wetten sind nur auf Sportereignisse erlaubt. Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen zu wetten, ist nicht vorgesehen. Das erlaubte Programm ist eine Positivliste der Gespa für Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS).
Die Liste ist enger, als manche Wettende annehmen. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Was Cash-Out betrifft, schweigt das Gesetz: Es ist kein gesetzlich geregeltes Produkt, sondern eine Funktion jedes einzelnen Anbieters.
Der Preis der Liste ist Auswahlverlust. Der Preis des unbegrenzten Programms ist, dass niemand mehr prüft, was dort angeboten wird. Diese beiden Sätze gehören zusammen, weil sie dieselbe Abwägung beschreiben.
Die Rechtslage: zwei Bewilligungen, mehr nicht
Die Schweiz hat sich für ein Modell mit zwei Veranstaltern entschieden, und sie meint es ernst damit. Art. 4 BGS sagt, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Eine Curaçao-, Malta- oder deutsche Lizenz hat hier keine Wirkung — nicht eingeschränkte, sondern gar keine.

Das macht das Geschäft ohne Schweizer Bewilligung zur Straftat. Wer ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das Bundesamt für Justiz sagt das ausdrücklich. Der praktische Unterschied liegt woanders: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und der Wettende hat keine Handhabe.
Was ein ausländischer Anbieter nicht hat, lässt sich in einem Satz sagen: keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss ans Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz. Dazu kommt ein steuerlicher Nachteil, der selten in der Werbung steht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — dafür behandelt die kantonale Praxis etwa im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Wie schnell eine Seite verschwindet, zeigt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht fremde Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Wer das für ein theoretisches Risiko hält, sollte die Reihenfolge bedenken. Die Sperre trifft nicht das Konto, sondern den Zugang. Wer eine Seite nicht mehr öffnen kann, streitet mit niemandem über einen Gewinn.
Warum «ohne Verifizierung» kein Vorteil ist
Vier Suchbegriffe liegen nah beieinander: ohne Registrierung, ohne Verifizierung, ohne Limits, ohne Lizenz. Im Schweizer Markt sind es vier Varianten desselben Verzichts.
Art. 47–52 VGS verlangt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität. Bei Swisslos läuft das so: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft (Art. 47 Abs. 3 VGS). Das ist Aufwand. Es ist auch der Grund, warum im Streitfall überhaupt feststellbar ist, wer einen Anspruch hat.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Spielerkonto bekommt nur, wer in einem dieser Gebiete wohnt.
Ein Anbieter ohne Prüfung zahlt für diese Bequemlichkeit mit dem, was der Wettende verliert: den Nachweis seiner eigenen Identität. Wer seine Auszahlung nicht belegen kann, hat sie nicht.
Der Beitrag und die Abgabe
Der Geldspielmarkt in der Schweiz ist kein Selbstzweck. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten; 2025 waren das CHF 3’863’790. Der Nettoertrag geht in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Wer bei einer ausländischen Seite setzt, zahlt in keine dieser Kassen. Das ist keine Moralpredigt, sondern eine Rechnung: Der Einsatz verlässt den Kreislauf, aus dem Sport und Prävention in der Schweiz finanziert werden.
Spielerschutz: die Limiten, die jeder selbst setzen muss
Die Schweiz hat keinen gesetzlichen Höchstbetrag, den man einfach nachschlagen könnte. Der Schutz beginnt früher und unangenehmer: Der Veranstalter muss verlangen, dass jeder Spielende selbst eine oder mehrere Oberlimiten für Einsätze oder Verluste festlegt — täglich, wöchentlich oder monatlich (Art. 87 VGS).
Bei Swisslos heisst das konkret: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Die Asymmetrie ist Absicht. Geld zurückzuholen ist einfach, Geld freizugeben dauert. Wer sein Limit in einer guten Woche nach oben korrigieren will, wartet. Gesetzlich wären 24 Stunden ausreichend — Swisslos und die Loterie Romande arbeiten in ihren eigenen Bedingungen mit 72 Stunden. Beides steht nebeneinander, und der Unterschied ist Teil dessen, was einen Veranstalter ausmacht.
Zweitens die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Der Kern, der oft übersehen wird: Bei einem ausländischen Anbieter existiert dieser Registereintrag nicht. Wer sich dort selbst sperrt, sperrt sich für eine Webseite. Gibt es die Seite unter anderer Domain wieder, ist die Sperre weg. Bei Swisslos gilt sie auch für Casinos im Land.
Ein Befund, der zu diesem Thema gehört, weil er die Grenzen zeigt: Bei Testkäufen der Gespa wurden 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. Die Aufsicht sagt damit selbst, dass Kontrolle an der Theke nicht lückenlos funktioniert. Wer glaubt, die Schweiz habe den Schutz einfach, liest diesen Satz zweimal.
Boni und Gratiswetten: der Preis steht in den Bedingungen
In der Schweiz ist ein Gratisguthaben nicht zuerst ein Werbegeschenk, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Wer eine ausländische Seite bewirbt, kennt diesen Filter nicht. Aber auch dort gilt: Was als Bonus ankommt, ist an Bedingungen geknüpft, und die Bedingungen kosten mehr als der Bonus. Ein Gratisguthaben aus einer Promotion ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Ein Kombiboost verlangt Mindestquoten und verfällt beim Cash-Out.
Was ein Kombiboost und ein Quotenboost wirklich bringen
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Dasselbe Muster bei den Einzelwetten: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf genau eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert — und wer cash-out nutzt, verliert den Boost.
Der Preis liegt damit nicht im Prozentsatz, sondern im Zusammenfallen zweier Bedingungen. Zuerst muss man fünfzehn Voraussagen mit Quote ab 1.50 finden, was Auswahl kostet. Dann darf man nicht aussteigen. Wer den Boost und den Cash-Out gleichzeitig will, kann beides nicht haben.
Die Auszahlung des Gewinns
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine kleine, aber staatlich verbindlich vorgeschriebene Form der Rundung, die immer zugunsten des Veranstalters wirkt.
Dazu kommen Fristen, die Geld kosten, wenn man sie nicht kennt. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen.
Eine abgesagte Veranstaltung hat eine eigene Frist. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers gilt die entsprechende Regelung des Turniers —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Wer diese drei Fristen nicht kennt, verliert Geld, ohne zu wetten.
Zahlungen und Auszahlungen: auf welches Konto, wie schnell
Auszahlungen bei bewilligten Veranstaltern laufen auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Kredite an Spielende sind ebenfalls verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen.
Bei Swisslos ist der Weg klar: Spielguthaben lässt sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay — die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Auszahlung selbst hat drei Zeitmarken, und alle drei kosten etwas. Innerhalb von 365 Tagen zweimal ist die Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Dazu kommt die Schwelle, ab der Geld überhaupt bewegt wird. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen.
Drei Arbeitstage klingen gut, und für den Regelfall sind sie es. Die eigentliche Kostenfalle ist die Kommission. Wer viermal im Jahr auszahlt, zahlt beim vierten Mal 3 Prozent — auf einen Gewinn von CHF 1’000 also CHF 30, für eine Banküberweisung im Inland. Das ist der Preis der Bequemlichkeit, in Raten auszahlen zu wollen statt einmal.
Ein Punkt, der häufig missverstanden wird: Die Anbieterwahl über Zahlungsmarken ist im Schweizer Markt kein Kriterium. Fast alle beliebten Marken sind hier gar nicht verfügbar, weil sie an einen bewilligten Anbieter gebunden wären, der sie nicht führt. Wer über die Zahlungsart auswählt, wählt zwischen zwei Bedingungen, nicht zwischen zwanzig.
Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten
Die Struktur des Angebots folgt der Genehmigung, nicht dem Geschmack. Was fehlt, fehlt, weil es nicht auf der Liste steht.
Die Gespa-Liste führt Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn aufgeführt. Frauenwettbewerbe nur, wenn aufgeführt. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder Podest entscheidet. Keine Trainingsläufe, keine Corner-Märkte, keine Kartenmärkte, keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind gesperrt.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Vergleiche auseinandergehen. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann Kartenmärkte, Corner-Wetten und Esport anbieten, weil ihn keine Liste bindet. Bei einem bewilligten Veranstalter ist beides nicht vorgesehen, und die Angabe fehlt nicht aus Nachlässigkeit.
Mehrere Details des Sporttip-Programms lohnen den Blick, weil sie am Rand häufig falsch erzählt werden.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Wettende verliert in diesen Fällen nichts, gewinnt aber auch nichts. Wer live auf eine naheliegende Entscheidung setzt, ist in diesem Fenster kein Wettender, sondern Zuschauer.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Sieg nach Verlängerung ist also nicht automatisch Teil einer Wette auf das Spiel.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist eine Regel, die den Wettenden trifft, wenn er sie nicht kennt — die Wette fällt, nicht die Quote.
Zum Cash-Out: Bei Sporttip gibt es die Funktion für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Der Abstand zwischen dem Cash-Out-Betrag und dem möglichen Gewinn ist die Gebühr für die Sicherheit. Wer sie nicht zahlen will, bleibt im Rennen. Wer sie zahlt, kauft keinen Gewinn, sondern einen Ausstieg.
Neue Namen und wie ein Markteintritt in der Schweiz aussieht
Ein Markteintritt in der Schweiz setzt eine interkantonale Bewilligung voraus. Es gibt derzeit zwei. Daraus folgt mehr, als es zunächst aussieht.
Der erste Typ neuer Anbieter ist eine Produkterweiterung eines bestehenden Veranstalters. Ein neu lanciertes Wettangebot, eine neue Funktion, eine neue App. Der zweite Typ ist eine ausländische Seite, die Schweizer IP-Adressen bedient, ohne hier etwas zu dürfen.
Ein Blick auf die Grösse der beiden Bewilligten erklärt, warum sich das kaum ändern wird. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das sind Verkaufsnetze, keine Marken mit App-Anhang.
Für den Wettenden heisst das etwas Konkretes. Die Frage «Ist dieser neue Anbieter gut?» hat in der Schweiz zwei Antworten, und welche gilt, entscheidet die Bewilligung, nicht der Anbieter.
Ein bewilligter Anbieter ist nie ein Startup. Er ist ein Veranstalter mit Bewilligung, einer Prüfung der Wettarten und einer Aufsicht, die auch Testkäufe macht — mit allen Vorteilen und der ganzen Trägheit, die dazu gehören. Eine ausländische Seite kann schneller sein, mehr Märkte zeigen und mit Zahlen arbeiten, an die kein Schweizer Veranstalter herankommt. Bezahlt wird das mit Zugang, Rechtsschutz und Steuerbehandlung.
Die Einordnung, die aus dieser Analyse folgt: Wer Wetten als ein Produkt unter anderen behandelt, wird bei einem ausländischen Anbieter mehr finden. Wer Wetten als etwas behandelt, bei dem im Konfliktfall jemand erreichbar sein soll, hat hier zwei Adressen zur Auswahl — und Adressen, nicht Marken, sind der eigentliche Unterschied.
Vergleich der Anbieter
Die folgende Übersicht ordnet jedem Namen den Status zu, der in der Schweiz zählt. Die erste Spalte nennt den Anbieter, die zweite, ob eine Schweizer Bewilligung besteht, die dritte den Veranstalter oder die gemeldete Lizenz. Bei den ausländischen Namen bleibt die dritte Spalte leer, weil dort keine Lizenz festgestellt ist, die in der Schweiz irgendeine Wirkung hätte.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz |
| Rabona | Keine Schweizer Bewilligung | Keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz |
| 20Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz |
| MyStake | Keine Schweizer Bewilligung | Keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz |
| MrXbet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz |
| Betscore | Keine Schweizer Bewilligung | Keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz |
| HornetBet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz |
| BC.Game | Keine Schweizer Bewilligung | Keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz |
Was diese Tabelle nicht leisten kann und auch nicht soll: Sie sagt nichts über die jeweilige Qualität des Wettprogramms. Sie sagt nur, wer hier gerichtsfest Adressat ist und wer nicht. Acht der zehn Namen sind in diesem Punkt identisch, und genau das ist die Information. Wer auf der Suche nach einem neuen Anbieter eine Rangliste mit acht gleichwertigen Plätzen 3 bis 10 findet, hat nicht eine Rangliste gefunden, sondern eine Liste.
Wie sich zwei Anbieter sinnvoll vergleichen lassen
Bei nur zwei Bewilligten verschiebt sich die Vergleichsarbeit. Sie liegt nicht mehr in der Frage, welcher Anbieter mehr bietet, sondern in der Frage, welche Bedingung im eigenen Fall teurer wird.
Vier Grössen sind prüfbar, ohne eine Wette abzugeben. Die Marge des Marktes, über den Quotenschlüssel des konkreten Feldes aus den Quoten gerechnet. Das Verhältnis von Einsatzlimite zu geplantem Einsatz — bei Sporttip CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Die Zahl der kostenlosen Auszahlungen im Jahr und die Kommission danach: zweimal gratis in 365 Tagen, ab der dritten bis zu 3 Prozent, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Und die Fristen: 26 Wochen für nicht geltend gemachte Gewinne, 10 Tage für eine Einsprache, 48 Stunden für die Nachholung einer abgesagten Veranstaltung.
Dazu kommen die Gebühren, die im Programm stecken statt im Preis. Ein Kombiboost mit Mindestquote von 1.50 pro Voraussage verlangt vier Treffer statt einem. Ein Quotenboost verfällt beim Cash-Out. Eine Bet-Builder-Regel kann eine Kombination ungültig machen, die der Wettende bereits platziert hat. Kein einzelner Posten ist gross. Zusammen entscheiden sie, was am Monatsende übrig bleibt.
Die ehrliche Zusammenfassung lautet deshalb nicht, welcher Anbieter besser ist. Sie lautet, dass die beiden Bewilligten sich vor allem in ihren Grenzen unterscheiden — in Einsatzrahmen, Bonusbedingungen, Fristen und Auszahlungswegen —, und dass genau diese Grenzen bei einer Wette über ein paar Franken niemanden interessieren und bei einer Wette über tausend Franken alles entscheiden.
Die Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Bewilligung und nicht dem Geschmack. Zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, dann die ausländischen Namen, die Schweizer Wettende antreffen. Alle werden mit denselben Kriterien beurteilt, und jeder ausländische Name ist als das gekennzeichnet, was er ist: ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip — der eingebaute Spielerschutz und seine Fristen
Swisslos hält als einer von zwei Veranstaltern eine Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Das Produkt heisst Sporttip, der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in einem der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich möglich, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Was diesen Anbieter von allen anderen auf der Liste unterscheidet, ist die Menge an Regeln, die auf ihn anwendbar ist. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine selbst gewählte Sperre zwischen 1 und 180 Tagen, die unbefristete Spielsperre im schweizweiten Register. Wetten ab 18 Jahren, kein Wettender, der selbst als Wettkämpfer am Ereignis teilnimmt.
Im täglichen Gebrauch ist der Einsatzrahmen enger als bei ausländischen Seiten: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur vollständig — kein Teilausstieg, keine Rücknahme, keine Garantie pro Markt.
Die Rechnung, die man bei Sporttip nicht übersehen sollte, ist eine Gebühren- und Fristenrechnung. Zweimal im Jahr geht die Auszahlung gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto im eigenen Namen, ab dem dritten Mal kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen nach 26 Wochen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Was der Anbieter an Schutz aufbaut, holt er an Administrationsgrenzen teilweise zurück. Für dauerhaftes Spielen mit überschaubaren Einsätzen ist das selten spürbar; wer sein Guthaben häufig hin und her bewegt, zahlt.
Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Recht, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter mit Schweizer Bewilligung: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Das Produkt für Sportwetten heisst Jouez Sport, der Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Geschäft ist über 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz organisiert, mit 221 Mitarbeitenden.
Der Unterschied zu Swisslos ist nicht die Bewilligung, sondern die Landkarte. Jouez Sport steht Personen mit Wohnsitz in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis offen. Wer in Zürich oder Bern wohnt, kommt nicht hinein, und wer in Genf wohnt, hat keinen Zugang zu Sporttip. Das ist kein Detail der Benutzeroberfläche: In der Schweiz gibt es faktisch keinen Wettbewerb zwischen den beiden Bewilligten, sondern zwei getrennte Gebiete.
Die Konsequenz ist für die Anbieterwahl erheblich. Wer die Wahl zwischen zwei Schweizer Veranstaltern eines Tages wirklich haben will, braucht Wohnsitz in beiden Gebieten, und das ist eine Frage des Umzugs, nicht des Vergleichs. Für die meisten Wettenden reduziert das die Entscheidung auf eine: den geprüften Anbieter des eigenen Gebiets oder eine ausländische Seite.
Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, sollte deshalb nicht den Vergleich der beiden Veranstalter suchen, sondern den Vergleich der eigenen Bedingungen mit denen einer ausländischen Alternative. Der Massstab bleibt derselbe: Rechtsschutz auf der einen Seite, Programmbreite auf der anderen, und dazwischen die Steuerpraxis des eigenen Kantons.
BetAlright — kein Schweizer Weg, nur ein ausländischer
BetAlright führt keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die regulatorischen Rahmenbedingungen für ausländische Anbieter ohne hiesige Lizenz. Die Gespa kann die Domain über die Sperrliste blockieren.
Wer dort spielt, trägt das Risiko allein. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis — etwa im Thurgau — Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen. Bei einem grösseren Gewinn kann die Steuer damit mehr kosten als jede Schweizer Kommission.
Für Wettende, die das in Kauf nehmen, bleibt der einzige belastbare Rat der, die Bedingungen vor dem ersten Einsatz zu lesen: Auszahlungswege, Bearbeitungszeiten und Beschwerdestellen. BetAlrights Profil ist das einer Seite, die auf der einen Seite der Grenze liegt. Wer das akzeptiert, sollte es bewusst tun.
Rabona — dieselbe Ausgangslage, anderer Name
Rabona ist ohne Schweizer Bewilligung am Markt. Für diesen Anbieter greifen die allgemeinen regulatorischen Einschränkungen wie bei anderen ausländischen Seiten, einschliesslich einer möglichen DNS-Sperre.
Was diesen Namen von den übrigen acht trennt, ist nichts im Bewilligungsstatus und nichts in der Schutzfrage. Acht ausländische Anbieter in dieser Übersicht teilen denselben rechtlichen Befund, und wer einen von ihnen wählt, wählt nicht zwischen Schutzmodellen, sondern zwischen Bedienoberflächen.
Für die Entscheidung heisst das: Der Vergleich zwischen Rabona und den anderen ausländischen Namen ist ein Vergleich von Dingen, die in der Schweiz nicht überprüfbar sind. Wer ihn führt, sollte ihn mit dem Massstab führen, den er tatsächlich anlegen kann — Auszahlungsbelege, Bedingungen, Erreichbarkeit eines Supports.
20Bet — ein Name, der keine dritte Bewilligung erzeugt
20Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz sind ausschliesslich die beiden Veranstalter Swisslos und Loterie Romande zugelassen. Eine hiesige Lizenz ist für diesen Anbieter nicht bekannt und würde gemäss Art. 4 BGS hier auch keine Wirkung entfalten. Es fehlt ein Anschluss an das nationale Sperrregister sowie ein hiesiger Rechtsschutz. Die Sperrliste der Gespa kann den Zugang per DNS-Sperre unterbinden.
Der Punkt, der hier sichtbar wird, ist der wichtigste dieses ganzen Abschnitts. Die Liste ausländischer Namen ist lang, und jeder neue Eintrag darauf ändert nichts an der Zahl der Schweizer Bewilligungen. Eine Seite, die gestern gestartet ist, ist in der Schweiz nicht genehmigungsfähiger als eine, die seit zehn Jahren läuft.
Wer aus Neugier auf einen neuen Namen setzt, setzt auf eine Seite, deren Bestand nicht Teil der Rechnung ist. Das ist keine Warnung, sondern eine Zeitfrage: Rechtsweg und Auszahlung setzen voraus, dass der Anbieter noch da ist, wenn gestritten wird.
MyStake — neue Namen, alte Frage nach dem Rechtsweg
MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. Die Sportwetten-Landschaft ist hier auf Swisslos und die Loterie Romande beschränkt. Eine hiesige Lizenz liegt für den Anbieter nicht vor, und gemäss Art. 4 BGS hätte sie ohnehin keine Gültigkeit. Schutzvorkehrungen wie das Sperrregister oder schweizerischer Rechtsschutz existieren für diesen Anbieter nicht. Eine Blockade durch die Gespa ist über die Sperrliste möglich.
Wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe entscheidet nicht das Aussehen der Seite, sondern ob der Anbieter im Konfliktfall erreichbar ist. Die Schweiz kennt kein Instrument, das Zahlungen an solche Seiten blockiert — Sanktionen treffen den Zugang, nicht die Zahlung. Wer in Streit gerät, hat keinen hiesigen Ansprechpartner.
Die Auswahl unter den ausländischen Namen bleibt damit eine Wahl ohne Schweizer Massstab. Was bleibt, sind Auszahlungserfahrungen anderer Nutzer und die Bedingungen des Anbieters selbst — beides Angaben, die man prüfen kann, und keine davon ersetzt einen Rechtsweg.
MrXbet — ohne Bewilligung kein Anspruch in der Schweiz
MrXbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung; Sportwetten sind hierzulande nur bei Swisslos oder der Loterie Romande zulässig. Eine hiesige Lizenz ist nicht belegt und nach Art. 4 BGS auch nicht wirksam. Wer hier spielt, geniesst keinen Schweizer Rechtsschutz und profitiert von keinerlei Anschluss an das Sperrregister. Eine Aufnahme in die Sperrliste kann den Zugang beenden.
Der Anspruch auf einen Gewinn ist nicht dasselbe wie die Möglichkeit, ihn durchzusetzen. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Aufsicht, eine Beschwerdestelle und eine Frist von 10 Tagen für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert nichts davon.
Ein Anbieter dieser Gruppe kann deshalb nur so gut sein wie seine freiwillige Praxis. Das mag in vielen Fällen funktionieren. Es ist aber eine freiwillige Praxis, und freiwillige Praktiken enden dort, wo ein Anbieter sie beendet.
Betscore — die Sichtbarkeit des Sperrrisikos
Betscore ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung tätig. Es gelten die allgemeinen regulatorischen Hinweise für ausländische Anbieter (siehe Abschnitt zur Rechtslage). Eine Blockade durch die Sperrliste der Gespa ist möglich.
Sichtbar wird das Risiko an der Sperrliste selbst. Die Gespa veröffentlicht fremde Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, die erste Liste erschien am 3. September 2019. Wer auf eine blockierte Adresse gerät, kommt nicht mehr an sein Konto — unabhängig davon, ob dort ein Guthaben liegt.
Die Domain ist damit der verwundbarste Teil eines ausländischen Angebots. Sie kann innerhalb von Stunden ersetzt werden, und der Anbieter arbeitet weiter — nur der Zugang des einzelnen Wettenden ist weg.
HornetBet — der Wechsel kostet den Zugang, nicht das Angebot
HornetBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Wie bei allen anderen ausländischen Anbietern ohne hiesige Lizenz existiert kein Schweizer Rechtsschutz; die Gespa kann den Zugang über die Sperrliste unterbinden.
Wer auf solchen Seiten spielt, sollte das Domain-Hopping zur Kenntnis nehmen. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home in diesem Zusammenhang und führt bet365 auf der Liste. Der Anbieter überlebt den Domainwechsel; der Wettende muss ihm folgen.
Für die Bewertung heisst das: Die Frage «Bleibt diese Seite erreichbar?» ist keine Nebenfrage, sondern eine Kernfrage. Bei einem bewilligten Veranstalter stellt sie sich nicht.
BC.Game — Krypto-Annahme als Steuerfrage
BC.Game operiert ohne Schweizer Bewilligung. Wie für alle derartigen Anbieter gelten auch hier die gesetzlichen Bestimmungen gemäss BGS ohne hiesigen Rechtsschutz oder Sperrregisteranschluss. Die Gespa kann die Seite über die Sperrliste blockieren.
Der steuerliche Punkt verdient hier besondere Aufmerksamkeit. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — das klingt im ersten Moment nach einem Vorteil. Die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wo ein bewilligter Veranstalter für den typischen Wettenden steuerfrei bleibt, weil der Steuerfreibetrag nicht erreicht wird, kann derselbe Gewinn bei einem ausländischen Anbieter steuerpflichtig sein.
Bei einem grösseren Einzelgewinn über dem Freibetrag behält der Schweizer Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diesen Mechanismus nicht.
Die Abwägung, die bleibt: mehr Programm gegen weniger Rechtsweg und eine ungünstigere Steuerbehandlung. Wer das für sich zugunsten des Programms entscheidet, hat die Steuererklärung noch offen. Für Fragen dazu sind eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?
Nein. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide bestehen seit Jahren und bedienen getrennte Gebiete — Swisslos die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein neuer Name mit Bewilligung ist damit nicht möglich, solange das Gesetz zwei Veranstalter vorsieht.
Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind?
Die Frage verschiebt sich, sobald die Bewilligung das Feld bestimmt. Massgeblich sind Einsatzgrenzen, Bonusbedingungen, Auszahlungsregeln und Fristen sowie das Wohngebiet, aus dem sich der Zugang überhaupt ergibt. Swisslos und die Loterie Romande unterscheiden sich vor allem in diesen Grenzen. Wer ausserhalb beider Gebiete wohnt, hat nur den Vergleich mit einer ausländischen Seite.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?
Dann wird seine Domain von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert. Die Gespa führt diese Liste gestützt auf das Geldspielgesetz; Ende 2025 umfasste sie 671 fremde Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Wer auf einer solchen Seite ein Guthaben hat, erreicht es nicht mehr. Ein Schweizer Rechtsschutz besteht dabei nicht.
Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die eingerechnete Marge vergleichen?
Quoten sind nur über den Quotenschlüssel eines konkreten Marktes vergleichbar. Man addiert die Kehrwerte aller Quoten desselben Feldes, teilt 1 durch diese Summe und erhält den Anteil, den der Markt zurückzahlt; die Marge ist 100 Prozent minus diesem Wert. Ohne dieselbe Sportart, dasselbe Ereignis und denselben Markt sagt ein Quotenvergleich nichts. Ein Vergleich sollte nur je Markt erfolgen.
Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Bewilligte Veranstalter zahlen Guthaben und Gewinne nur auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen aus, wie es die Verordnung verlangt. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht, Kredite an Spielende sind verboten. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen — bei Swisslos etwa PostFinance Pay, Einzahlungen ab CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen.
Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen, die Bitcoin annehmen?
Solche Seiten haben keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz; ihre Domains können auf die Sperrliste kommen. Wer ohne Bewilligung Wetten veranstaltet, macht sich strafbar, der Spielende nicht — Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Bei Krypto-Annahme fehlt zudem jeder Zahlungsnachweis gegenüber einer Schweizer Aufsicht.
Vergleich – italienfussball
Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
