Freiwetten Neukunde 2026 – die zwei Schweizer Wege und was sie kosten
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Der Blick in die Suchmaske verspricht viel. «Freiwette ohne Einzahlung», «5 Euro Freiwette», «Freiwette bei Registrierung» – Begriffe, die aus einem Werbemarkt stammen, den es in dieser Form hier gar nicht gibt. In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich von zwei interkantonalen Veranstaltern angeboten werden, und Gratisspielguthaben braucht vorher die Zustimmung der Gespa. Wer das weiss, liest die zahllosen Versprechen anders: Sie beschreiben ein Produkt, das im eigenen Land nicht erhältlich ist. Was bleibt, ist eine kleine, überschaubare Auswahl – und eine Reihe von Fragen, die vor jedem Klick wichtiger sind als die Höhe eines Startguthabens.
In der Schweiz existieren zwei Welten nebeneinander: die zwei bewilligten Veranstalter mit ihren festen Vertragsgebieten und die zahlreichen ausländischen Marken, auf die Wettende online stossen. Wer sich für ein Angebot entscheidet, sollte die Unterschiede bei Limiten, Zahlungsbedingungen und Rechtsfolgen kennen – ebenso wie die Frage, welchen tatsächlichen Wert ein Gratisguthaben unter realen Bedingungen bietet.
Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Veranstalterunterlagen von Swisslos und Loterie Romande abgeglichen.
Die zehn Plattformen für Neukunden im direkten Vergleich
Zwei bewilligte Schweizer Veranstalter und acht ausländische Marken in einer Rangliste zu führen, hat einen Haken, den man offen aussprechen muss: Sie gehören nicht in dieselbe Schublade. Swisslos und Loterie Romande sind es, die nach interkantonalem Recht Sportwetten veranstalten dürfen; die übrigen acht haben keine Schweizer Bewilligung. Sie stehen hier, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und sie werden an denselben Kriterien gemessen – nur mit dem Vermerk, dass sie es nicht sind.

Der Aufbau der Rangliste für Neukunden unterscheidet sich damit deutlich von dem, was in anderen Märkten üblich ist. Nicht die Höhe des Startguthabens entscheidet, sondern was das Konto im Alltag kann und was es kostet: Verlustlimiten, Zahlungswege, Auszahlungsfristen – Grössen, die über Wochen und Monate wirken, nicht über eine Anmeldung.
Wo die beiden bewilligten Veranstalter zu Hause sind
Zwei Produkte, zwei Landesteile, kein gemeinsames Konto. Das ist der erste Punkt, an dem Schweizer Neukunden eine Entscheidung treffen, die gar keine ist, wenn sie nicht im passenden Gebiet wohnen. Swisslos betreibt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht ans Konto. Wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Die Grenze verläuft entlang der Sprachregion, nicht entlang der Vorliebe für Fussball oder Eishockey. Ein Wohnsitzwechsel im Inland kann das Konto also tatsächlich unbrauchbar machen – kein Detail, das man beim Ausfüllen des Formulars bedenkt.
Die Rechtsgrundlage dieser Beschränkung steht in Art. 47 Abs. 3 VGS: Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis dazu Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin.
Was ausländische Marken im Vergleich bedeuten
Acht Namen ohne Schweizer Bewilligung: FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet, 22Bet und X3Bet. Sie tauchen in derselben Suche auf wie die einheimischen Angebote, sind aber über einen anderen Rechtsweg erreichbar, nicht durch eine andere Bewilligung. Nach Art. 4 BGS gilt eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz – und umgekehrt hat eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung. Wo eine ausländische Lizenz genannt wird, ist bis auf eine Marke nichts bekannt; bei X3Bet nennen dritte Quellen Tobique in Kanada, was in der Schweiz keine Kraft entfaltet.
Was bei diesen Marken durchgehend fehlt, ist die Einbindung in das, was Schweizer Wettende im Ernstfall brauchen: die Anbindung an das schweizerische Sperrregister und ein inländischer Rechtsweg. Dazu kommt die Sperrliste der Gespa: Ausländische Domains, die in der Schweiz per DNS blockiert werden können, sind darauf verzeichnet – die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt unter anderem bet365 als gelistet.
Bewilligungsstatus und Veranstalterin im Überblick
| Plattform | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada) nach Angabe Dritter |
Die Tabelle sagt mehr über die Erwartungshaltung als über die Marken. Acht Zeilen mit demselben Eintrag in der zweiten Spalte sind keine Redundanz, sondern die Antwort: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter in der Schweiz, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains – kein Verzeichnis zusätzlicher Bewilligungen, aus einem einfachen Grund.
Wer was anbietet: der Vergleich nach den Regeln der Neukunden
Für einen Neukunden ist die entscheidende Frage nicht, wie hoch ein Startguthaben ausfällt, sondern welche Türen offen stehen. Vier Punkte ordnen die zehn Adressen.
Das erste ist der Zugang selbst. Ein bewilligtes Schweizer Konto setzt geprüfte Identität, Mindestalter 18 und Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, und es darf keine Spielsperre bestehen. Ausländische Marken prüfen anders – meist später, meist weniger streng. Das klingt bequemer und ist es im Konfliktfall auch: Ohne Verifikation gibt es weniger Angriffsfläche für eine Auszahlungssperre, aber auch keine Stelle, an die man sich wenden könnte.
Das zweite ist der Schutzmechanismus. Bei Swisslos setzen Wettende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten, eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das erscheint zunächst wie eine Formalität. Wer es einmal versucht hat, weiss, was 72 Stunden bedeuten.
Das dritte ist das Geld. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen. Das schränkt ein, und es schützt.
Das vierte ist die Steuer. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonalen Schwellen unterscheiden sich – «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt etwa die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Das ist der Punkt, an dem die steuerliche Bequemlichkeit kippt, sobald jemand nachfragt.
Die Bewilligung selbst ist das Ausschlusskriterium
Ein Sportwettenangebot braucht in der Schweiz zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung je Spiel. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK – die ist für Casinos zuständig und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Aufsichtsrechtlich gehört Sportwetten zu den Grossspielen nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019 (Art. 3 lit. c und e BGS).
Für einen Neukunden heisst das nichts anderes, als dass die Zahl der legalen Adressen bei zwei liegt, und zwar gedeckelt durch die Kantone, nicht durch den Markt. Es gibt deshalb auch keine «neuen Anbieter mit Schweizer Bewilligung», auf die man warten könnte. Wer heute ein Konto eröffnet, wählt zwischen zwei Veranstaltern oder geht ins Ausland.
Was die Gespa-Zustimmung für Gratisguthaben bedeutet
Ein Freiwettengeschenk ohne Gegenleistung ist in der Schweiz nicht einfach eine Marketingidee, die jemand umsetzen darf. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorher die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist keine Zahl, die einen Werbemarkt trägt.
Was daraus folgt, ist eine spezielle Angebotslandschaft. Aktionen fallen kleiner aus und sind enger an eine Bedingung geknüpft: einen Aktionszeitraum, einen Code an einem bestimmten Ort, eine beschränkte Stückzahl. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den eigenen Teilnahmebedingungen der Veranstalterinnen – nirgends sonst.
Das Verbot in Art. 74 Abs. 3 BGS untersagt die Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist; Verstösse sind mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt (Art. 131 BGS). Ein tageszeitliches Werbeverbot existiert nicht, dafür klare Grenzen bei der Ausgestaltung: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein.
Die letzte Aktion der Loterie Romande und ihre Bedingungen
Das jüngste anschauliche Beispiel ist «JouezSport – Patinoires et Stades». Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück waren verfügbar, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Man kann das als knausrig lesen. Man kann es auch als ehrlich lesen: Zehn Franken, keine Umsatzbedingung, kein Mindestumsatz, keine Mindestquote – nur ein Code, ein Zeitfenster und eine Obergrenze. Der Aufwand, in ein Stadion zu gehen, steht in keinem Verhältnis zum Gegenwert. Genau das ist die Schweizer Realität, wenn man die Werbetexte vergisst.
Bemerkenswert ist der Rhythmus der Aktion: sieben Aktionstage über fast drei Monate, verteilt. Wer an einem Tag nicht im Stadion ist, hat an einem anderen eine Chance. Das ist eine andere Mechanik als der Dauerbrenner auf einer ausländischen Startseite, und es verrät, wie stark die Zustimmungspflicht den Spielraum einengt.
Wo die Grenze zwischen Aktion und Umsatzbedingung verläuft
Die teuerste Bedingung ist nicht das Guthaben, sondern die Frage, wann es zu echtem Geld wird. Gratisspielguthaben ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen für die Online-Teilnahme; die Loterie Romande formuliert es in ihrem Reglement genauso. Der Weg vom geschenkten Guthaben zum Kontostand führt also über eine gewonnene Wette – und darüber, was mit dem Einsatz passiert.
Das ist der Punkt, an dem die Werbesprache auffällt. Von einer «Freiwette ohne Einzahlung» zu sprechen und die Auszahlbarkeit nicht zu erwähnen, ist nicht falsch, aber unvollständig in einem entscheidenden Punkt. Ein Gratisspielguthaben ist ein Gutschein für ein Spiel, kein Bargeld.
Was ein Gratisspielguthaben wirklich wert ist
Rechnen wir das mit einem Beispiel durch, das auf jeden Neukunden passt: Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, gesetzt auf einen Zweiwegemarkt mit je Quote 1.90 auf beiden Seiten. Diese Quoten sind eine Illustration, kein Angebot.
Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0,95 – das heisst, 95 % aller Einsätze fliessen in diesem Markt zurück, die Marge der Veranstalterin beträgt etwa 5 %. Der Wert des Gratisspielguthabens ergibt sich aus der Formel für Freiwetten, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird: Nennwert mal (Quote − 1) geteilt durch Quote, multipliziert mit dem Auszahlungsschlüssel des Marktes. Mit den genannten Werten liegt das Ergebnis bei rund CHF 4.50 auf der oberen Seite und etwas darunter, wenn man den Auszahlungsschlüssel mitrealisiert – als Band also etwa CHF 4.20 bis CHF 4.50.
Diese Zahl ist der ganze Punkt. Von CHF 10 bleibt bei einer Wette auf einen fairen Zweiwegemarkt unter den genannten Annahmen rund die Hälfte des Nennwerts hängen – und zwar als statistischer Durchschnitt über viele Wetten, nicht als Ergebnis einer einzelnen. Wer nur eine einzige Wette setzt, gewinnt sie oder verliert sie; die Rechnung beschreibt, was das Guthaben im Mittel wert ist. Sie verspricht keinen Gewinn und keine Auszahlung.
Die Rechtslage: wer Sportwetten veranstalten darf und was besteuert wird
Zwei Veranstalter, ein Gesetz, eine Aufsicht. Das ist knapp gesagt, aber nicht falsch: Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt, wer Sportwetten anbieten darf, und die Gespa überwacht es. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung «nur in der Schweiz» – sie schützt innerhalb der Landesgrenzen und endet an denselben Grenzen.

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Nicht die Wettenden selbst, so die Haltung des Bundesamts für Justiz – aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist kein theoretisches Szenario, sondern die Rechtsfolge einer Auslandswette, über die niemand gerne spricht.
Die Kehrseite ist ebenso klar: Ein bewilligtes Schweizer Angebot bietet dafür den vollen Schutz des Geldspielgesetzes, die Anbindung ans Sperrregister, ein geschlossenes Sport- und Marktangebot, die Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Das ist nicht einfach «die sichere Wahl» – es ist die Wahl mit anderen Kosten.
Was überhaupt gewettet werden darf
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa veröffentlicht ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie dort aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe ebenso; Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, ebenso – jedenfalls nach dem Verzeichnis – Ecken- und Kartenmärkte. Esports taucht in der Liste gar nicht auf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht möglich. Wer aus einem ausländischen Angebot solche Märkte kennt, übersieht hier einen Teil dessen, was erwartbar wäre.
Livewetten sind erlaubt, sowohl vor dem Anpfiff als auch während des Spiels, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist gar nicht reguliert – es ist ein Merkmal des jeweiligen Anbieters, ein Produkt, keine Rechtskategorie. Bei Sporttip umfasst es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand des Sportereignisses ab; Swisslos kann ihn jederzeit ändern und muss ihn nicht für alle Wetten anbieten. Wer diese Funktion als Sicherheitsnetz versteht, versteht sie falsch: Es ist ein Angebot mit dem Preis einer Versicherung, deren Bedingungen die Veranstalterin festlegt.
Das Spielerkonto: eine Person, eine Identität, ein Konto
Ein Konto pro Person, geprüfte Identität – das steht in Art. 47 bis 52 VGS. Die Anmeldung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und setzt voraus, dass keine Spielsperre besteht. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Minderjährige haben online keinen Zutritt (Art. 72 BGS).
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Zusätzlich gilt eine Regel, die erstaunlich wenige kennen: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Gespa prüfte die Praxis an Verkaufspunkten und stellte 2025 fest, dass bei 200 Testkäufen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Kontrollapparat am Schalter ist also nicht streng. Am Online-Konto ist er es – dort ersetzt ein Datenbankabgleich die Menschenkenntnis der Verkäuferin.
Einzahlungen, Auszahlungen und die Grenzen des Kontos
Die Regeln für Geldbewegungen sind bei beiden Veranstaltern unterschiedlich, und hier lohnt der direkte Blick. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Was in beiden Fällen fehlt, ist der Weg zu einem anonymen Auszahlungsziel. Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Es gibt keine Kreditvergabe an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Und es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren würden – wer das Gegenteil behauptet, verwechselt die DNS-Sperre mit einer Zahlungssperre.
Gewinne und die Steuer: der Freibetrag entscheidet
Die Steuerregel für Schweizer Grossspiele ist einfach, solange man unterhalb der Schwelle bleibt, und kompliziert, sobald man sie überschreitet. Gewinne – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb bleibt nur die Formulierung «je nach Kanton» – eine einzelne kantonale Zahl würde für die meisten Leserinnen und Leser schlicht falsch sein.
Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Ein typischer Wettender liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen allerdings unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht – wer eine behauptet, erfindet sie. Diese Zeilen sind allgemeine Information und ersetzen keine Beratung; für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberaterin die richtige Adresse.
Verlustlimiten und Spielsperre: was Neukunden vor der ersten Wette setzen müssen
Es gibt in der Schweiz keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Es gibt etwas anderes, und das ist wirkungsvoller, wenn auch unbequemer: Die Limiten setzt der Wettende selbst. Die Veranstalterin muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen.
Bei Swisslos bedeutet das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Schutzmechanismus, nicht die Zahl daneben. Wer die Limite erhöhen will, muss drei Tage lang mit der alten leben. Nach Statut wären es 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an, also deutlich mehr als das Minimum. Das spricht für die Veranstalter, nicht gegen sie.
Die Reihenfolge ist dabei unangenehm und absichtlich so: Erst Limiten, dann die erste Wette. Wer das Formular zum ersten Mal sieht, sucht den Knopf «später». Es gibt ihn nicht.
Spielsperre und Register: die Folgen einer Entscheidung
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich also nicht nur bei einem Anbieter und nicht nur beim Wetten.
Das Register ist der Grund, warum eine Sperre mehr als eine Formalität ist: Sie wird geteilt. Ein freiwilliger Ausschluss lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Dass ausländische Marken an dieses Register nicht angebunden sind, ist keine Kleinigkeit. Bei ihnen gilt die Sperre nicht; eine Selbstsperre ist damit eine Entscheidung für einen Anbieterwechsel, wenn der Zugang zur ersten Adresse versperrt ist. Das ist der praktische Kern des Unterschieds, und er wiegt schwerer als jede Quotendifferenz.
Wo sich Wettende Hilfe holen
Wer merkt, dass aus dem Spiel etwas anderes geworden ist, findet Anlaufstellen unabhängig vom Anbieter. Die Gespa führt das Sperrregister und informiert über die Spielsperre. Für die Beratung stehen die kantonalen Suchtpräventionsstellen und die Fachstellen für Glücksspielsucht zur Verfügung; die Veranstalterunterlagen selbst verweisen auf diese Wege, und die Limitenverwaltung im Spielerkonto ist der erste, jederzeit zugängliche Hebel. Ein Gespräch mit einer Fachperson kostet nichts.
Freiwetten für Neukunden: was die zwei Schweizer Wege unterscheiden
Beide Schweizer Veranstalter arbeiten mit Gratisspielguthaben, beide nach denselben Regeln – und trotzdem sind es zwei verschiedene Produkte. Der Unterschied liegt weniger im Guthaben als im Drumherum.
Bei Swisslos ist das Spielerkonto die Zentrale: Limiten, Spielsperre, Einzahlung, Auszahlung und Guthabenverwaltung laufen dort zusammen. Die Limiten von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000) für Verluste über 1, 7 und 30 Tage sind gesetzt, bevor die erste Wette überhaupt platziert werden kann. Wer nach drei Monaten merkt, dass die gewählten Werte zu hoch oder zu tief sind, kann sie nach unten jederzeit anpassen – nach oben geht es erst nach Ablauf der Wartefrist.
Bei der Loterie Romande verhält sich das Konto anders. Die Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Auszahlungen bis CHF 1’000 netto laufen automatisch ins Wallet, höhere Beträge auf die IBAN. Für einen Neukunden ist das bequem und begrenzt zugleich: Wer gewohnt ist, grössere Beträge zu bewegen, braucht dort Geduld.
Was beide verbindet, ist die Behandlung von Gratisspielguthaben. Es ist nicht auszahlbar. Der Weg zu echtem Geld führt immer über eine gewonnene Wette – und die setzt einen Einsatz voraus oder ein Guthaben, das nicht mehr in die Auszahlung geht.
Die Formen von Gratisspielguthaben und ihre Bedingungen
Für einen Neukunden gibt es in der Schweiz keine ausufernde Vielfalt an Aktionsformen. Aus den Veröffentlichungen der beiden Veranstalter und den Bedingungen der Aktionen ergibt sich ein überschaubares Bild: ein festes Gratisspielguthaben nach der Registrierung oder nach einer Verifikation, ein Guthaben anlässlich eines konkreten Sportereignisses oder einer Aktion an Verkaufsstellen, und – ausserhalb des Neukundenbereichs – Quoten- und Profitboosts, die für alle Wettenden offenstehen.
Bei Sporttip sind Quotenboosts online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage bestimmt; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Wette mit Boost frühzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung.
Dazu kommt der Sporttip-Kombiboost, der nur online gilt – Prematch, Live, Systemwetten – und mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind auch hier limitiert.
Die Mindestquote ist die eigentliche Hürde. Wer vier Voraussagen findet, die alle mindestens 1.50 tragen und sich nicht gegenseitig ausschliessen, hat schon Vorarbeit geleistet – und bekommt dafür 5 % auf den Nettogewinn. Die Steigerung auf 100 % klingt grosszügig, verlangt aber fünfzehn Voraussagen. Das sind Dimensionen, die in der Praxis selten erreicht werden, und der Text sagt es nicht laut.
Wie Bedingungen den Wert bestimmen
Drei Bedingungen entscheiden darüber, wie viel ein Aktionsguthaben am Ende wert ist: die Gültigkeitsdauer, die Auszahlbarkeit und die Frage, was zu einer gewonnenen Wette dazugehört.
Die Gültigkeitsdauer steht bei beiden Veranstaltern auf 30 Tagen, wenn ein Aktionsguthaben gewährt wird. 30 Tage sind viel oder wenig, je nachdem, wie oft man tippt – aber es ist eine Frist, und Fristen verfallen. Wer eine Aktionswette auf ein Sportereignis ausserhalb des Fensters legt, hat nach Ablauf nichts mehr.
Die Auszahlbarkeit ist die zweite Bedingung, und sie ist bei beiden Schweizer Veranstaltern gleich: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das steht bei Swisslos in den Bedingungen, bei der Loterie Romande im Reglement. Der Umweg über eine gewonnene Wette ist vorgeschrieben, nicht optional.
Die dritte Bedingung ist der Einsatz. Wo ein Wetteinsatz aus dem eigenen Guthaben nötig ist, um an ein Aktionsguthaben zu kommen, verschiebt sich der Wert. Eine «Freiwette», die nur nach einem Umsatz von echtem Geld gutgeschrieben wird, ist keine Freiwette – sie ist ein Rabatt auf die nächsten Einsätze. Ob eine Aktion an eine Einzahlung gebunden ist, ergibt sich nur aus ihren eigenen Teilnahmebedingungen.
Was die Rechnung über den echten Wert sagt
Im Beispiel oben – CHF 10 nicht auszahlbares Gratisspielguthaben, Zweiwegemarkt mit je Quote 1.90, Auszahlungsschlüssel rund 0,95 – landete der Wert bei etwa CHF 4.20 bis CHF 4.50. Dieses Band ist die ehrliche Antwort auf die Frage, was ein Gratisspielguthaben im Mittel wert ist.
Und es ist die Antwort auf eine zweite Frage: Wie verhält sich der Wert zu einem grösseren Guthaben? Doppelter Nennwert, doppelter Wert – solange die Quoten identisch bleiben. Der Parameter, der zählt, ist die Quote, nicht die Zahl auf dem Banner. Bei einer Quote von 1.90 beträgt der Faktor (Quote − 1) ÷ Quote rund 0,474; bei einer Quote von 1.50 nur rund 0,333. Dieselben CHF 10 sind auf einem Markt mit einer Mindestquote von 1.50 nur noch etwa CHF 3.30 wert. Das ist der Grund, warum eine hohe Mindestquote den Wert eines Aktionsguthabens halbiert, ohne dass sich am Nennwert etwas ändert.
Man muss sich das einmal vor Augen halten: Dieselbe Zahl vorne, zwei Drittel des Werts hinten, und in der Werbung steht die Zahl vorne.
Die geprüften Plattformen im Einzelnen
Zehn Adressen, zwei Kategorien. Die Reihenfolge richtet sich nach der Bewilligung – zuerst die zwei Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Marken. Jede Bewertung folgt denselben Kriterien: Zugang, Konto, Geld, Markt, Regeln.
Swisslos Sporttip: das durchgeregelte Konto mit den strengsten Limiten
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht liegt bei der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die dort wohnen.
Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung kostet ein paar Rappen, und sie ist in den Bedingungen offengelegt.
Wer denkt, der Mindesteinsatz sei irrelevant, weil ohnehin mehr gesetzt wird, übersieht den Fall der Gratiswette: Ein Guthaben von CHF 10 lässt sich auf zwei Wetten zu CHF 5 oder auf zehn Wetten zu CHF 1 verteilen. Der Mindesteinsatz begrenzt die Zahl der Versuche – und damit, wie oft sich der statistische Vorteil des Marktes auswirken kann.
Die Regeln für den Fall, dass etwas dazwischenkommt, sind bei Sporttip ungewöhnlich detailliert. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Bei den Auszahlungen gilt: zweimal gratis innerhalb von 365 Tagen, danach möglicherweise 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die Frist von 26 Wochen klingt grosszügig. Die 10 Tage für eine Einsprache sind es nicht, und sie laufen per Einschreiben – ein Detail, das man kennen sollte, bevor man es braucht.
Wem das Konto bei Sporttip taugt: Wer im Vertragsgebiet wohnt, die Limiten als Teil des Produkts akzeptiert und ein durchgeregeltes Konto sucht. Wer maximale Einsatzfreiheit oder einen schnellen Weg zu grossen Auszahlungen sucht, stösst hier auf Grenzen – CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette sind eine bewusste Schranke. Der Wert dieser Adresse liegt nicht im Grenzenlosen, sondern im Geregelten.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Aktion, sieben Aktionstage
Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa.
Die Kontogrenzen sind klar gezogen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die jüngste Aktion ist «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück waren verfügbar, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Was hier auffällt, ist die Kopplung an ein reales Erlebnis. Die Loterie Romande verteilt ihr Guthaben nicht über eine Startseite, sondern über Eishockeystadien, in denen sie ohnehin als Veranstalterin präsent ist. Das macht die Aktion glaubwürdig und klein. Wer ein Konto eröffnen will, um regelmässig ein Aktionsguthaben abzugreifen, wird in der Westschweiz nicht fündig – und genau das ist die Aussage der Aktion.
Für Neukunden aus den sechs Kantonen bleibt der praktische Kern: Verifikation, dann Limiten, dann spielen. Die Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage ist eine Obergrenze, keine Empfehlung; für die meisten Konten liegt sie weit über dem, was tatsächlich eingezahlt wird. Wer sie erreicht, hat ein anderes Problem als fehlende Aktionsangebote.
Die Verkaufsstellen sind der zweite Weg in dieses Produkt und ein anderer als bei Sporttip. 2’350 Annahmestellen in sechs Kantonen bedeuten Präsenz auf der Strasse – und die Gespa-Prüfung zeigt, wie unterschiedlich dort kontrolliert wird. Wer sein Konto lieber am Schalter aufsetzt als am Telefon, findet in der Westschweiz mehr Gelegenheiten dazu.
FortuneJack: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack ist eines der acht Angebote, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung nach Art. 4 BGS wirkt ausschliesslich im Inland, und umgekehrt hat eine ausländische Erlaubnis hier keine Kraft. Eine im Ausland gemeldete Lizenz ist für FortuneJack nicht bekannt.
Für den Neukunden heisst das vor allem: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein inländischer Rechtsweg, keine Kontrolle durch die Gespa. Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden – blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Aufsicht selbst unter dem Namen Domain-Hopping beschreibt. Auszahlungen laufen nach den Regeln des Anbieters, nicht nach dem Geldspielgesetz.
Das ist die eine Seite. Die andere ist eine Frage des Anspruchs. Wer bei FortuneJack ein Konto eröffnet, verzichtet auf die geprüfte Identität als Voraussetzung der Teilnahme und auf ein Konto im eigenen Namen als zwingendes Auszahlungsziel. In der Schweiz sind beides Bedingungen; im Ausland sind es Optionen des Anbieters. Wer keinen Wert auf diese Bedingungen legt, findet dort eine schlankere Anmeldung – und trägt das Risiko einer Auszahlung, die im Streitfall niemand in der Schweiz prüft.
Pribet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Pribet gehört zur gleichen Gruppe: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa. Eine ausländische Lizenz ist für Pribet nicht bekannt; selbst wenn eine bestünde, entfaltete sie nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung.
Praktisch bedeutet das drei Dinge. Erstens fehlt die Anbindung ans Sperrregister – eine Selbstsperre bei einem Schweizer Anbieter bindet Pribet nicht. Zweitens fehlt der inländische Rechtsweg; Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, obwohl die Wettenden selbst nicht bestraft werden. Drittens fehlt die Kontrolle des Marktangebots, das in der Schweiz eine geschlossene Liste ist.
Wer die Suche über Pribet führt, wird feststellen, dass das Angebot breiter wirkt als hier erlaubt: mehr Sportarten, mehr Märkte, mehr Ereignisse. Genau das ist der Unterschied zwischen einer regulatorischen Auswahl und einer offenen Plattform. Die Breite ist kein Qualitätsmerkmal, aber sie ist auch kein Fehler – sie ist schlicht eine andere Rechtslage.
Rabona: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Rabona fällt in dieselbe Kategorie: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa veröffentlicht kein Verzeichnis ausländischer Lizenzen, und eine gemeldete ausländische Erlaubnis für Rabona ist nicht bekannt. Nach Art. 4 BGS hätte sie hier ohnehin keine Wirkung.
Was ein Neukunde bei einer solchen Adresse verliert, ist das Zusammenspiel des Schweizer Systems: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen, eine Selbstsperre mit sofortiger Wirkung, ein geteiltes Sperrregister, eine Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen. Jeder dieser Punkte ist ein Instrument, das in der Schweiz von Gesetzes wegen existiert – bei Rabona ist keines davon garantiert, weil kein Gesetz es dem Anbieter vorschreibt.
Auf der anderen Seite steht die Geschwindigkeit. Eine Anmeldung ohne Ausweisprüfung, ein Konto ohne Limitenformular – das ist bequem. Nur ist Bequemlichkeit bei der Kontoeröffnung bezahlt mit Bequemlichkeit bei der Auszahlung, und beides ist dieselbe Medaille.
WirWetten: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten ist ein deutschsprachiges Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Der Name klingt einheimisch, die Bewilligung ist es nicht. Nur Swisslos und die Loterie Romande sind hier zur Veranstaltung von Sportwetten berechtigt, und das ist keine Frage der Auslegung, sondern eine der kantonalen Aufteilung. Eine gemeldete ausländische Lizenz ist für WirWetten nicht bekannt.
Die Wohnsitzregel fehlt bei solchen Anbietern gänzlich. In der Schweiz braucht es für ein Online-Konto nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz im Land, in der Praxis zusätzlich im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin. Bei WirWetten gibt es diese Grenze nicht – das Konto ist auch von ausserhalb erreichbar, und die Schweizer Behörden haben keine Handhabe.
Wer trotzdem dort landet, sollte wenigstens wissen, was im Streitfall gilt: kein Konto in der Schweiz, kein Schweizer Gerichtsstand, kein Sperrregister. Der Rest ist Sorgfalt in eigener Sache.
BetOnRed: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed ist eine der Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in derselben Suche auftauchen wie die einheimischen Angebote. Eine ausländische Lizenz ist nicht bekannt; in der Schweiz hat sie ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS).
Der aufschlussreichste Punkt an solchen Adressen ist das, was sie über Werbung aussagen. Nach Art. 74 Abs. 3 BGS ist Werbung für ein Glücksspiel verboten, das in der Schweiz nicht erlaubt ist; Verstösse können mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Ein Angebot, das sich an Schweizer Wettende richtet, ohne hier bewilligt zu sein, bewegt sich in einem Bereich, den der Gesetzgeber ausdrücklich regeln wollte.
Ein Neukunde, der BetOnRed prüft, prüft also eine Adresse ohne Schweizer Schutzmechanismen: keine dort hinterlegten Verlustlimiten mit 72-Stunden-Sperre für Erhöhungen, keine Wirkung einer Schweizer Spielsperre, keine Auszahlungspflicht auf ein Konto im eigenen Namen.
Fezbet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet gehört zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung und wird an denselben Kriterien gemessen wie die bewilligten Veranstalter – mit dem Unterschied, dass diese Kriterien für Fezbet rechtlich nicht gelten. Eine ausländische Lizenz ist nicht bekannt.
Wer bei Fezbet ein Konto eröffnet, tut das ohne die drei Einrichtungen, die den Schweizer Markt prägen: das Sperrregister, das geteilt wird und auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt; die Limitenpflicht des Veranstalters nach Art. 87 VGS, die einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt; und die Auszahlungsregel nach Art. 50 Abs. 2 VGS, die anonyme Auszahlungsziele ausschliesst.
Das heisst nicht, dass dieselbe Gelassenheit auch beim Kontostand gilt. Auszahlungen sind bei solchen Anbietern eine Frage der eigenen Bedingungen, und ein Neukunde hat keine Möglichkeit, sie vorher zu prüfen.
22Bet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
22Bet ist eine international bekannte Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ist nicht bekannt; in der Schweiz gilt sie nicht. Damit fallen für ein Konto dort alle Instrumente weg, die hierzulande gesetzlich vorgeschrieben sind.
Bemerkenswert ist, wie unterschiedlich die Sperrliste wirkt. Die Gespa kann Domains wie diese per DNS blockieren, und Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, die am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht wurde. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und führt unter anderem bet365 als gelistet. Wer also erwartet, dass eine einmal gesperrte Seite dauerhaft verschwindet, wird enttäuscht; wer erwartet, dass sie dauerhaft erreichbar bleibt, ebenfalls.
Für einen Neukunden bleibt es bei der nüchternen Bilanz: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung ans Sperrregister. Ein Konto bei 22Bet ist ein Konto nach ausländischem Recht, und das ist keine Nebenbemerkung, sondern die ganze Aussage.
X3Bet: ausländische Marke mit gemeldeter Lizenz in Kanada
X3Bet ist die einzige der acht ausländischen Marken, für die überhaupt eine Lizenz gemeldet wird: Dritte nennen Tobique in Kanada. In der Schweiz hat das keine Wirkung – nach Art. 4 BGS wirkt eine ausländische Erlaubnis hier nicht, und Schweizer Wettende bleiben ohne inländischen Rechtsweg. Was eine kanadische Lizenz an Aufsicht bedeutet, ist eine Frage, die sich in Kanada beantworten liesse und nicht in Bern.
Ein Konto bei X3Bet unterliegt deshalb denselben Grenzen wie bei den übrigen sieben: keine Verbindung zum Sperrregister, keine Auszahlungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 VGS, keine Geschlossenheit des Marktangebots. Eine Lizenz in einem anderen Land ändert an keinem dieser Punkte etwas, auch wenn sie in der Werbung gerne als Beleg für Seriosität angeführt wird.
Der praktische Unterschied zu den übrigen ausländischen Adressen ist gering. Ein gemeldeter Sitz in Kanada mag beruhigend klingen, bringt aber für einen Wettenden in Zürich oder Lausanne keinen zusätzlichen Schutz und keinen schnelleren Weg zu einem allfälligen Recht.
Wie sich die zehn Adressen für einen Neukunden wirklich staffeln
Eine Rangliste ergibt nur Sinn, wenn man weiss, wonach gereiht wird. Nach der Bewilligung zuerst – das ist keine Meinung, sondern die Rechtslage. Wer in der Schweiz im Vertragsgebiet von Sporttip wohnt und ein vollständig kontrolliertes Konto will, findet dort die klarste Struktur: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten, Gewinnberechnung auf 5 Rappen gerundet, Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen.
Wer in der Westschweiz wohnt, hat bei Jouez Sport den zweiten bewilligten Weg: 2’350 Verkaufsstellen, ein Wallet mit Obergrenzen von CHF 10’000 pro 30 Tage, Auszahlungen bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet, Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 pro Code und 7’000 Stück ist die jüngste Illustration dessen, was dort möglich ist.
Die acht ausländischen Marken liegen in einer anderen Kategorie: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung ans Sperrregister. Die drei Instrumente, die den Schweizer Markt ausmachen – das Sperrregister, die Limitenpflicht nach Art. 87 VGS, die Auszahlungsregel nach Art. 50 Abs. 2 VGS – fehlen dort vollständig. Das ist die eine Aussage, die für alle acht gleich gilt, und sie ist wichtiger als jede Quotendifferenz.
Für Neukunden gibt es darum nur drei Wege: das Swisslos-Vertragsgebiet, das Gebiet der Loterie Romande, oder das Ausland. Der Weg ins Ausland ist kein moralisches Urteil über den Wettenden – aber er ist ein anderer Weg, mit anderen Kosten, und niemand in der Schweiz fängt ihn auf.
Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden
Gibt es in der Schweiz überhaupt Freiwetten für Neukunden?
Kaum. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten, und Gratisspielguthaben braucht vorher die Zustimmung der Gespa. 2025 waren es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos – eine überschaubare Zahl. Neukundenangebote bleiben entsprechend klein und an Bedingungen geknüpft.
Welche Aktion lief bei der Loterie Romande zuletzt?
«JouezSport – Patinoires et Stades», vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Verfügbar waren 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Konto möglich?
Mindestens 18 Jahre, dazu Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet der Veranstalterin. Für Sporttip heisst das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; für Jouez Sport die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Eine Spielsperre schliesst die Teilnahme aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?
Bei beiden Schweizer Veranstaltern gibt es Aktionen mit einem festen Gratisspielguthaben, etwa CHF 10 nach einem Eingabecode im verifizierten Konto. Eine Einzahlung ist dort nicht Bedingung. Ob eine andere Aktion sie verlangt, ergibt sich ausschliesslich aus ihren eigenen Teilnahmebedingungen.
Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Boni?
Nach Art. 75 Abs. 2 BGS dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht angeboten werden. Das erklärt, warum die Schweizer Aktionen so klein und zeitlich so eng begrenzt sind: Es ist kein Werbemarkt, sondern ein Genehmigungsverfahren mit 24 und 8 Zustimmungen im Jahr 2025.
Worin unterscheiden sich ausländische Neukundenaktionen bei Schutz und Rechtsweg?
Ihnen fehlt die Schweizer Bewilligung, damit die Anbindung ans Sperrregister und der inländische Rechtsweg. Nach Art. 4 BGS hat eine ausländische Lizenz hier keine Wirkung. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Gewinne ausländischer Grossspiele behandelt etwa der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen.
Was ist ein Gratisspielguthaben von CHF 10 tatsächlich wert?
Bei einer Wette auf einen Zweiwegemarkt mit je Quote 1.90 liegt der Auszahlungsschlüssel bei rund 0,95. Der Wert eines nicht auszahlbaren Guthabens von CHF 10 liegt damit als Band bei etwa CHF 4.20 bis CHF 4.50 – ein Durchschnitt über viele Wetten, kein erwartetes Ergebnis einer einzelnen.
Wie lange ist ein Aktionsguthaben gültig?
Bei den Schweizer Aktionen sind es 30 Tage. Die Loterie Romande gewährt ihren Aktionsteilnehmenden aus «JouezSport – Patinoires et Stades» 30 Tage Gültigkeit, und nach Ablauf verfällt ein nicht genutztes Guthaben. Wer eine Wette auf ein Ereignis ausserhalb dieses Fensters plant, verliert das Guthaben.
Kann ich mir Gratisspielguthaben auszahlen lassen?
Nein. Gratisspielguthaben ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar – bei Swisslos steht es in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, bei der Loterie Romande im Reglement. Zu echtem Geld wird es erst über eine gewonnene Wette. Auch die Auszahlung selbst geht nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers.
Welche Limiten muss ich vor der ersten Wette setzen?
Bei Swisslos Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach Statut wären 24 Stunden genug; Swisslos und die Loterie Romande wenden 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Ist eine Sperre bei einem Anbieter auch bei anderen wirksam?
Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausländische Anbieter sind an dieses Register nicht angebunden. Eine freiwillige Selbstsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle.
Muss ich Gewinne aus Sportwetten versteuern?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400; die kantonale Schwelle unterscheidet sich – «je nach Kanton». Oberhalb behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung.
Bonus – italienfussball
Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»
