Freiwette Sportwetten 2026: Nur zwei Veranstalter, und beide rechnen mit dem Gratisguthaben anders

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.

Wer in der Schweiz nach einer Freiwette sucht, stösst auf ein Problem, das es in Deutschland oder Österreich so nicht gibt: Es gibt nur zwei Veranstalter, und beide dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa verteilen. Das ist kein Detail am Rand, das ist der ganze Markt. Swisslos mit seinem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport bedienen je ein eigenes Gebiet, und wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt dort kein Konto. Die ausländischen Marken, die in Suchanfragen auftauchen, haben keine Schweizer Bewilligung. Damit ist die Frage nicht mehr, welche Freiwette die grösste ist, sondern welche der wenigen Wege zu einem Gratisguthaben für wen überhaupt offensteht.

Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab. Das ist die Grössenordnung, um die es hier geht. Keine hunderte Franken schwere Willkommensprämie, sondern ein Zehner, der 30 Tage gültig und nicht auszahlbar ist. Wer das versteht, versteht auch, warum die Rechnung mit der Freiwette in der Schweiz eine andere ist als anderswo.

Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungen nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und der Gespa-Registerstand, soweit öffentlich einsehbar.

Die zehn Marken im Vergleich

Wer die Wahl hat, wählt zwischen zwei völlig unterschiedlichen Dingen. Auf der einen Seite steht ein Veranstalter mit Bewilligung, mit Verlustlimiten, mit Sperrregister und mit einem Sportartenkatalog, der von der Aufsicht vorgegeben wird. Auf der anderen Seite steht eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das hiesige Sperrregister und mit einem Sportartenkatalog, den niemand hier prüft. Dass diese beiden Dinge in derselben Übersicht auftauchen, heisst nicht, dass sie gleich sind. Es heisst nur, dass Schweizer Wetten auf beide stossen.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Die folgende Ordnung richtet sich nach dem Merkmal, das in der Schweiz zuerst zählt: die Bewilligung nach BGS, die die Aufsicht Gespa kontrolliert.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung
Sporttip (Swisslos) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Jouez Sport (Loterie Romande) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet
BetFury keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet
1xBet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet
BDMBet keine Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung berichtet

Die Zelle mit der berichteten Bewilligung liest sich bei acht Marken gleich, und das ist keine Faulheit der Spalte, sondern die Sache selbst. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Sportwetten-Veranstalter, weil es keine gibt. Sie führt eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren — Ende 2025 waren dort 671 Domains eingetragen, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer eine Marke sucht, die auf dieser Liste stand, findet sie wenige Tage später unter anderer Adresse wieder. Das ist kein Zeichen dafür, dass die Blockade nicht wirkt, sondern dafür, dass sie ein Wettlauf ist.

Was diese Ordnung für den Leser bedeutet: Die Entscheidung fällt nicht zwischen zehn gleichwertigen Angeboten. Sie fällt zwischen einem geschlossenen, kontrollierten Markt mit zwei Eingängen und einem offenen, unkontrollierten Markt, in dem ein Konto in zehn Minuten eröffnet ist und niemand nachfragt. Beides hat Konsequenzen, die erst bei einem Streit sichtbar werden.

Zwei Wege mit Bewilligung, zwei Vertragsgebiete

Swisslos und die Loterie Romande sind keine Konkurrenten im üblichen Sinn. Sie teilen die Schweiz unter sich auf, und das ist wörtlich zu nehmen. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH geführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Für den Leser heisst das: Die Wahl, die ein Vergleichsportal verspricht, existiert nicht. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Es gibt genau einen Ort, an dem ein Sportwetten-Konto mit Schweizer Bewilligung erreichbar ist, und der hängt an der Wohnadresse. Jeder Vergleich der beiden Anbieter ist deshalb für den Einzelnen ein Vergleich mit einem Kandidaten, nicht mit zweien.

Die beiden Häuser sind auch unterschiedlich aufgestellt. Sporttip ist das Produkt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) Lotterien und Sportwetten veranstaltet. Die Loterie Romande tritt im Westen mit einer deutlich anderen Grösse auf: 2’350 Verkaufsstellen sind ein Vertriebsnetz, das sich in einer Sportwetten-Plattform anders niederschlägt als ein Genossenschaftsmodell mit Sitz an einer einzigen Adresse.

Was die Marge mit dem Angebot macht

Ein Vergleich über Quoten und Marge, nicht über die Grösse eines Aktionsbetrags, wird der Sache gerecht — das ist der Massstab, an dem sich Sportwetten-Angebote tatsächlich messen lassen müssen. Der Quotenschlüssel eines Marktes gibt an, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt; die Marge ist der Rest. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 läuft die Rechnung so: Die Auszahlungsquote beträgt 1 geteilt durch 1/1.90 plus 1/1.90, das ergibt 0.95, also 95 Prozent; die Marge liegt damit bei 5 Prozent.

Das ist eine illustrative Zwei-Weg-Rechnung, keine zitierte Quote. Sie hilft aber, die Frage zu verstehen, die beim Aktionsangebot zählt: Bei jeder Wette mit Schweizer Bewilligung steckt diese Marge im Preis, und sie ist der einzige Kostenfaktor, der dauerhaft anfällt. Ein Aktionsbetrag von CHF 10 ist bei 5 Prozent Marge etwas anderes als bei 8 Prozent, und genau deshalb gehört der Quotenschlüssel eines Marktes neben jede Freiwette, die man bewertet.

Und wer sich fragt, warum die Margen hier überhaupt ein Thema sind: Bei zwei Veranstaltern gibt es keinen Preiskampf über die Quote. Es gibt auch keinen Preiskampf über den Willkommensbetrag. Es gibt den Katalog der erlaubten Sportarten, das Gebiet, die Limiten — und sonst nichts. Wer eine scharfe Quote sucht, findet in der Schweiz weniger davon als im Ausland und muss mit dem rechnen, was die zwei Häuser liefern.

Was die acht Marken ohne Bewilligung unterscheidet — und was nicht

Bei IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC.Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet steht in der Übersicht dasselbe. Das ist keine Ungenauigkeit, sondern der Befund: Alle acht haben keine Schweizer Bewilligung, alle acht sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, bei allen acht besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains aller acht können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft nach Art. 4 BGS.

Was unterscheidet sie dann? In der Praxis kaum etwas, das sich hier pauschal prüfen liesse. Wer ein Konto bei einer dieser Marken in Betracht zieht, liest die Bedingungen auf der Plattform selbst, bevor er das erste Mal einzahlt. Das ist keine Floskel, sondern der einzige Ort, an dem die Angaben stehen, die dann gelten.

Die Entscheidung, die hier ansteht, ist keine über zehn Marken. Sie ist die über zwei Gruppen. Bei der einen Gruppe gibt es eine Bewilligung der zuständigen Aufsicht, einen Schlichtungsweg, ein Sperrregister, das auch für Casinos gilt, und einen Sportartenkatalog, der von der Aufsicht vorgegeben ist. Bei der anderen gibt es nichts davon. Wer das als «weniger Auswahl» beklagt, hat recht — und zahlt dafür weniger an der Stelle, an der es weh tut.

Quoten, Mindesteinsatz, Spielplan: das Grundgerüst

Der Kern der Freiwette lässt sich in einem Satz sagen: Der Einsatz kommt aus Gratisspielguthaben, die Auszahlung läuft nach derselben Quote wie bei einer Wette aus eigener Tasche. Der Unterschied steckt nicht in der Quote, sondern darin, was aus dem Einsatz wird.

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Regel gilt für jede Wette, ob aus eigenem Guthaben oder aus Gratisspielguthaben — sie kennt den Unterschied überhaupt nicht.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer sein Gratisspielguthaben in diesem Regelwerk platziert, sieht sofort, dass es keine Sonderverarbeitung gibt: derselbe Einsatz, dieselbe Quote, dieselbe Rundung, dieselbe Limite.

Und da ist der Knackpunkt, der in fast jeder Aktionsbeschreibung fehlt. Der Einsatz wird bei einer echten Freiwette nicht ausbezahlt. Bei einem Markt mit 1.90 bringt eine Wette von CHF 10 auf den richtigen Ausgang CHF 19 ein, der Nettogewinn daraus beträgt CHF 9 — aber nur, wenn der Einsatz aus eigenem Geld gekommen ist. Bei einem Gratisspielguthaben bleibt es bei den CHF 9. Die CHF 10 sind weg, sie waren nie Geld. Die Differenz ist die halbe Aktionsgrösse, und sie zu übersehen, ist der teuerste Fehler, den man bei einer Freiwette machen kann.

Das ist auch der Grund, warum der Werbetext «100 Prozent Gratiswette» so seltsam klingt. Hundert Prozent von was? Von einem Guthaben, das nicht auszahlbar ist, sind hundert Prozent nicht mehr als das Guthaben selbst.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Freiwette auf ein Spiel setzt und dabei an die Verlängerung denkt, setzt auf einen Ausgang, der nicht Gegenstand der Wette ist, solange das Programm nichts anderes sagt.

Die Skala: Was Gratisspielguthaben hier wirklich sind

Die Zahlen sagen mehr als jedes Argument. Bei der Aktion «JouezSport — Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief, erhielt, wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Ein Zehner. An sieben Tagen. Aus einem Stadion heraus. Das ist die reale Grösse einer Schweizer Freiwette, und sie steht in einem so grossen Kontrast zu den Beträgen, die ausländische Marken bewerben, dass sich der Kontrast lohnt.

Die Bedingungen dieser Aktion sind lehrreich, weil sie die ganze Schweizer Mechanik enthalten. Zuerst braucht es ein verifiziertes Konto — das ist keine Formalie, sondern der Kern des Systems. Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Über die Loterie Romande lässt sich mit gleicher Bestimmtheit sagen, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist und Einzahlungen auf das Spielerkonto höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage betragen dürfen, bei einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Dann kommt die Frist ins Spiel. Der Code musste innert 7 Tagen eingelöst werden, das Guthaben war 30 Tage gültig. Wer die Frist verpasst, hat nichts verpasst — es gibt keinen Verlust, aber auch keinen Anspruch. Die Aktion war ein Zeitfenster, kein Dauerzustand.

Und schliesslich die Auflage, die man in der Werbung nie liest: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Die beiden Häuser formulieren es unterschiedlich, meinen aber dasselbe: Was aus der Aktion kommt, bleibt im Spiel.

Was heisst das für einen Leser mit einem kleinen Budget? Die Attraktivität einer Freiwette liegt nicht im freien Geld, sondern im risikofreien Ausprobieren. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Quote von 1.90 setzt, riskiert nichts und kann CHF 9 gewinnen. Das ist ein ehrliches Angebot, und es ist klein. Wer es als Einstieg in regelmässiges Wetten liest, hat schon zu viel hineingelesen.

Kombiboost und Quotenboost: was die Staffelung verdeckt

Die zwei Häuser bieten mehr als die Freiwette, und die Zusatzangebote sind ein guter Test dafür, wie viel Marketing in einer Beschreibung steckt.

Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 ist die Gesamtquote bereits ein Vielfaches der Einzelquote; die Erhöhung von 100 Prozent auf den Nettogewinn klingt gross und ist in Wahrheit ein Zusatz auf einen Gewinn, der zu diesem Zeitpunkt nahezu unerreichbar ist. Das ist keine Täuschung, aber es ist eine Staffelung, die dem Verkaufsargument «bis zu 100 Prozent» eine sehr lange Leiter voranstellt.

Bei Sporttip gibt es ausserdem Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt ist der wichtigste, und er steht selten in derselben Zeile wie die Erhöhung: Wer den Boost annimmt und dann den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung. Der Boost ist eine Wette darauf, dass man bis zum Ende dabeibleibt.

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant also mit einem Netz, dessen Maschenweite der Veranstalter festlegt.

Wie Livewetten und Bet-Builder die Freiwette berühren

Eine Livewette zählt bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für eine Freiwette heisst das: Ein Live-Einsatz, der während eines Elfmeters abgeschickt wird, kann mit 1.00 zurückkommen statt mit der Quote, die auf dem Bildschirm stand.

Bei Sporttip lassen sich voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer Wette aus Gratisspielguthaben wäre die Rückerstattung ein Guthaben, kein Geld — der Vorgang ist neutral, aber die Wette ist weg.

Die Bewilligung, die den Rahmen setzt

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und das Gesetz sagt genau, wer eines veranstalten darf. Es braucht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, die nach dem Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 arbeitet — nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist keine Fussnote: Wer hier Sportwetten anbietet, braucht diese Bewilligung, und wer sie nicht hat, bietet sie illegal an.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist die ganze Liste. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt sie nicht. Wer auf eine Zusammenstellung «lizenzierter Schweizer Sportwettenanbieter» stösst, liest entweder ausländische Marken mit ausländischer Bewilligung oder eine Aufstellung, die den Unterschied nicht kennt.

Wer in der Schweiz ein Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz im Land — und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die beiden Vertragsgebiete überlappen nicht. Die Aufsicht veröffentlicht keine Liste zusätzlicher Anbieter, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Was ein Veranstalter anbieten darf, steht ebenfalls nicht in seinem Ermessen. Erlaubt sind nur Sportwetten — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Der erlaubte Katalog ist eine geschlossene Liste der Gespa mit den autorisierten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026; Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- und keine Kartenmärkte und keinen Abschnitt für Esport. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf einzelne Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert, es ist ein Merkmal des jeweiligen Anbieters.

Was das für einen Leser bedeutet, der von einem ausländischen Anbieter kommt: Die grösste Umstellung ist nicht die Sprache und nicht die Quote, sondern die Enge des Katalogs. Wer es gewohnt ist, auf eine gelbe Karte oder auf ein Trainingsresultat zu wetten, findet das hier nicht. Wer das als Einschränkung empfindet, sollte den Grund verstehen: Der Katalog ist Teil der Preisgestaltung, mit der die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben.

Was eine Bewilligung ohne Schweizer Zulassung kostet

Ein ausländischer Anbieter darf in der Schweiz nicht beworben werden, und Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar — Art. 74 Abs. 3 BGS, mit einer Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Das ist der Grund, warum die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht beschrieben und bewertet, aber nicht beworben werden. Es ist auch der Grund, warum eine Schweizer Seite, die eine Freiwette bei einer ausländischen Marke anpreist, ein rechtliches Problem hat, das grösser ist als ihr Werbebudget.

Neben dieser Werbeordnung steht eine zweite Regel, die den Leser direkt betrifft: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, handelt strafbar — bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren nach Art. 130 BGS. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle. Bei einer ausländischen Marke gibt es ausserdem keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsichtsinstanz und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Steuerbehandlung von Gewinnen aus dem Ausland richtet sich nach kantonalem Recht.

Was dieser Abschnitt nicht sagt, ist ein Verbot. Wer bei einer ausländischen Marke ein Konto hält, wird nicht bestraft. Er geht nur ein anderes Risiko ein, und dieses Risiko ist nicht die Höhe des Werbebudgets der Marke, sondern die eigene Position im Streitfall.

Woran die Sperrliste ansetzt

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, gestützt auf die Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Die Aufsicht nennt bet365 als auf der Liste stehend und Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele beim Thema Domain-Hopping. Blockierte Domains würden innert Stunden ersetzt — die Liste ist ein Wettlauf, bei dem beide Seiten schnell sind.

Was die Sperrliste nicht tut: Sie sperrt keine Zahlungen. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unzulässige Wettanbieter unterbinden. Wer also glaubt, eine Marke sei unerreichbar, weil sie auf einer Liste steht, irrt. Wer glaubt, eine blockierte Marke sei eine ehrliche Marke, irrt ebenso — die Liste sagt nur, dass die Domain blockiert wird, nicht warum.

Bei bewilligten Anbietern sieht es anders aus, und zwar an einer Stelle, die kaum je erwähnt wird: Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben laufen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredit an Spielende gibt es ebenfalls nicht. Wer sich anmeldet, muss sich identifizieren.

Grenzen, die man selbst setzen muss

Wer in der Schweiz Sportwetten platziert, stösst auf ein System, das die Verantwortung in seine Hände legt. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen — das ist die gesetzliche Pflicht aus dem Geldspielgesetz. Eine Senkung dieser Limiten wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden für eine Erhöhung an.

Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist eine gewaltige Spannweite — der Unterschied zwischen CHF 1’000 und CHF 9’999 ist genau der Unterschied zwischen einem Hobby und einem Problem, und das System überlässt ihn dem Nutzer.

Genau da wird die Selbstbindung wichtig. Die Limite ist die einzige Stelle im bewilligten Schweizer System, an der der Spielende die Regeln schreibt, und sie ist die einzige, die er nicht schnell ändern kann. Die Frist von 72 Stunden ist keine Schikane, sondern die einzige Funktion, die einen Impuls überlebt. Wer sie als Hürde liest, liest sie falsch herum.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang ausserdem produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist ein Mechanismus, der über den einzelnen Anbieter hinausgeht — wer sich sperrt, sperrt sich landesweit. Die Zahl der Anbieter, die diese Sperre sehen, ist klein; genau deshalb wiegt sie schwer.

Bewilligte Anbieter dürfen Sportwetten ab 18 Jahren anbieten, Minderjährige sind online ausgeschlossen, und es gilt ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität. Bei Sporttip steht es so: Die Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Warum der Betrieb an Verkaufsstellen kein Gütesiegel ist

Es gibt einen Befund, der die Vorstellung von der lückenlosen Schweizer Kontrolle zurechtrückt. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist der Massstab für die Wirksamkeit von Verkaufsstellenkontrollen, und er liegt bei etwa der Hälfte.

Wer eine Freiwette an einer Verkaufsstelle löst, sollte das wissen. Die Kontrolle, die man am Eingang erwartet, ist nicht die Kontrolle, die tatsächlich greift. Das ist kein Argument gegen die bewilligten Anbieter — es ist ein Argument dafür, die eigenen Grenzen selbst zu setzen, statt sie an einem Schalter zu erwarten.

Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist

Ein Gratisspielguthaben ist kein Guthaben wie jedes andere. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar — im Unterschied zu gewöhnlichem Spielguthaben, das innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt wird; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar.

Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Die Unterscheidung ist praktisch: Ein Guthaben aus einer Freiwette durchläuft das Spielerkonto wie jedes andere Guthaben und folgt derselben Auszahlungslogik. Nur der Schritt aufs Bankkonto, der aus Spielguthaben Geld macht, fällt bei Gratisspielguthaben weg. Der Weg führt also für den Betrag, der aus der Aktion stammt, nie ganz durch.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande dürfen Einzahlungen auf das Spielerkonto höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage betragen, das Wallet-Guthaben ebenfalls höchstens CHF 10’000. Das sind grosszügige Obergrenzen — CHF 10’000 in einem Monat ist für die meisten Leser keine relevante Grenze, für einen kleinen Teil aber genau die Grenze, die einen Kontrollverlust markieren würde.

Bei Swisslos gibt es ausserdem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer diese Möglichkeit nutzt, lädt sein Konto über die App auf — das ist bequem und protokolliert, und es macht das Aufladen zu einer Handlung mit einer Bestätigung statt zu einer reflexartigen Wiederholung.

Was eine Wette aus Gratisspielguthaben wert ist

Jetzt kommt die Rechnung, um die es bei jeder Freiwette geht. Nehmen wir das Aktionsguthaben von CHF 10 und einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90. Das ist kein Angebot der beiden Anbieter, sondern ein Beispiel zur Veranschaulichung.

Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 beträgt die Auszahlungsquote 95 Prozent, die Marge also 5 Prozent. Weil die CHF 10 nicht auszahlbar sind, wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückgegeben. Der durchschnittliche Wert einer Wette aus diesem Gratisspielguthaben liegt dann bei 10 mal (1.90 minus 1), geteilt durch 1.90, multipliziert mit der Auszahlungsquote von 0.95 — das ergibt etwa CHF 4.50.

Je nachdem, wie der konkrete Markt quotiert ist, bewegt sich der Wert zwischen etwa CHF 4.45 und CHF 4.75 pro Aktionsguthaben von CHF 10. Das ist der Wert, der bei der Nutzung der Freiwette im Durchschnitt herauskommt, nicht der Gewinn eines einzelnen Einsatzes: Wer CHF 10 Gratisspielguthaben bekommt, hat keinen Anspruch auf einen Wert von CHF 4.50, sondern die Chance auf einen Gewinn.

Die Zahl sagt etwas über das Marketing. Wenn eine ausländische Marke eine «5-Euro-Freiwette ohne Einzahlung» bewirbt, ist das bei einem angenommenen Markt mit vergleichbarer Quote ein Objekt mit einem durchschnittlichen Wert von etwa CHF 2.25 bis CHF 2.40. Das ist kein Nichts, aber es ist auch kein Versprechen. Es ist ein Gutschein.

Die ganze Rechnung hängt an einer Annahme: dass der Markt tatsächlich so quotiert ist wie im Beispiel und dass die Wette vollständig platziert werden kann. Wer die CHF 10 mit einer Quote von 1.50 einsetzt, erhält einen anderen Wert; der Durchschnittswert fällt mit der Quote. Wer das Guthaben verfallen lässt, für den ist der Wert null, nicht CHF 4.50. Was das Angebot kostet, steht also nie auf dem Plakat — nur das Guthaben steht dort.

Die zehn Marken im Einzelnen

Sporttip — das umfassendste Regelwerk, die grösste Selbstbindung

Sporttip gehört zur SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten nach der IKV 2020 veranstaltet. Ein Genossenschaftsmodell, kein Börsenunternehmen, und das schlägt sich im Regelwerk nieder: Die Bedingungen für die Online-Teilnahme umfassen ein Dutzend Einzelregeln zu Limiten, Sperren, Auszahlungen und Registrierung. So etwas schreibt niemand auf, der es nicht auch durchsetzt.

Die Registrierung ist der erste Filter. Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer schon eine Spielsperre hat, kommt nicht durch — und das ist der Punkt, an dem das Sperrregister seine Wirkung zeigt, bevor der Spieler überhaupt einen Wettschein sieht.

Bei den Wetten ist die Gewinnlogik knapp und klar: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist; erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen abgerundet. Wer die Quoten 1.85 und 2.10 kombiniert, rechnet mit dem Produkt von 3’885, nicht mit der Summe. Der Rundungsschritt ist bei vielen Wetten keine Kleinigkeit, aber er ist transparent.

Der Kombiboost verwandelt das in ein vielstufiges System: mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, dann 5 Prozent Bonus auf den Nettogewinn, bei sieben 20 Prozent, bei zehn 40 Prozent und bei fünfzehn 100 Prozent, nur online, nur Prematch, Live und Systemwetten, mit limitiertem Einsatz und limitierter Gewinnerhöhung. Bei vier Voraussagen mit je 1.50 liegt die Gesamtquote bereits über 5, und bei fünfzehn sind es Grössenordnungen, in denen ein Nettogewinn kaum je anfällt.

Was Sporttip richtig macht, sind die Regeln für den schlimmen Fall. Ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Wette vergisst und sie später einlösen will, hat nur diesen Weg.

Bleibt die Frage nach der Freiwette bei diesem Haus. Die Aktion der Loterie Romande liegt vor, für Swisslos ist in der Schweiz keine vergleichbare Gratisspielguthaben-Aktion mit gleicher Bestimmtheit belegt; die Gespa-Zustimmungen von 2025 — 24 für die Loterie Romande, 8 für Swisslos — zeigen aber, dass es sie grundsätzlich gibt. Das Gewicht von Sporttip liegt nicht im Aktionsbetrag, sondern im Rahmen: Limiten, Sperrregister, Einsprachefrist, Rückzahlungsregeln. Wer sein Konto aus Vorsicht eröffnet, für den ist das die umfassendere Adresse.

Jouez Sport — dieselbe Bewilligung, das sichtbarere Aktionshaus

Jouez Sport ist das Sportwetten-Produkt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, die 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende zählt und an der Avenue de Provence 14 in Lausanne sitzt. Wie Sporttip läuft sie unter einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa, und wie Sporttip erlaubt sie ein Online-Konto nur Personen, die in ihrem Gebiet wohnen.

Bei den Einzahlungen ist das Haus grosszügig: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei den Auszahlungen gibt es eine Grenze, die sich auf die Art der Gutschrift bezieht: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Über dieser Summe verlässt das Geld also das Spielerkonto. Der Weg zur Bank ist der gewohnte; PostFinance Pay als Einzahlungsart ist eine Eigenheit des Hauses Swisslos, nicht der Loterie Romande.

Bei den Aktionen ist die Loterie Romande das Haus mit dem sichtbarsten Beispiel. Die Aktion «JouezSport — Patinoires et Stades» lief an sieben Tagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, mit CHF 10 Spielguthaben pro verifiziertem Konto, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Grössenordnung, die man hier realistischerweise erwarten darf.

Was Jouez Sport vom östlichen Nachbarn unterscheidet, ist weniger das Regelwerk als die Position. Das Haus hat in der Westschweiz ein Vertriebsnetz, das in der Deutschschweiz keine Entsprechung hat; wer sein Konto online führt, merkt davon wenig, wer eine Verkaufsstelle in der Nähe hat und Beratung schätzt, für den ist es ein Argument, das sich nicht in einer Quote ausdrückt.

Die Kehrseite ist die gleiche wie bei Sporttip: Ein Konto im Westen ist für die Deutschschweiz nicht zugänglich. Für einen Leser in Genf ist Jouez Sport die erste Adresse, für einen Leser in Zürich existiert die Marke im Sportwetten nicht.

IviBet — der Weg ohne Schweizer Zugang

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Schweizer Abläufe — eine Bewilligung nach BGS, der Gebietsschutz, das Sperrregister — gelten hier nicht, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Das ist der Rahmen, in dem diese Marke einzuordnen ist.

Für einen Leser heisst das: Es gibt keine Schweizer Aufsicht, die über die Einhaltung der Bedingungen wacht, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Anbindung an das Sperrregister. Wer sich hier sperren will, sperrt sich nur bei diesem Anbieter, und wer einen Streit über eine Auszahlung hat, führt ihn nach Regeln, die ausserhalb der Schweiz aufgestellt wurden.

Eine Schweizer Bewilligung ist keine Fairness-Garantie für ausländische Anbieter. Sie ist nur die Möglichkeit, sich an eine Stelle zu wenden, die tatsächlich zuständig ist. Wer diese Möglichkeit nicht braucht, kann bei einer ausländischen Marke zufrieden sein. Wer sie braucht, merkt es erst, wenn er sie nicht hat.

Pribet — was über die Schweizer Zulassung hinaus offen bleibt

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke gehört zu den ausländischen Anbietern, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, und es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister.

Damit steht für einen Schweizer Leser das Wichtigste vorne: Der Vertragspartner ist nicht in der Schweiz zu fassen. Wer die Marke prüft, prüft sie gegen die Bedingungen auf der Plattform selbst, und zwar vor der ersten Einzahlung. Diese Prüfung kann niemand abnehmen, und sie ist der einzige Ort, an dem die Angaben stehen, die dann gelten.

HighFlyBet — kein Schweizer Weg im Streitfall

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Aufsicht über die Bedingungen, die ein Konto bei dieser Marke regeln, besteht nicht.

Für einen Schweizer Leser ist die Folge einfach: Es gibt keinen Schlichtungsweg nach Schweizer Recht. Wer eine Auszahlung anficht, verhandelt mit einem Anbieter, dessen Regeln von keiner Schweizer Behörde geprüft werden. Das ist nicht dasselbe wie ein unseriöser Anbieter — aber es ist ein Unterschied, den ein Leser kennen sollte, bevor er Geld überweist.

BetFury — zugänglich, aber nicht hier bewilligt

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist damit eine von acht in dieser Übersicht, für die die Schweizer Aufsicht nicht zuständig ist und deren Domain auf die Sperrliste gesetzt werden kann.

Was die Marke sonst auszeichnet, gehört nicht zu dem, was sich über die Schweizer Zulassung aussagen lässt. Wer BetFury in Betracht zieht, liest die Bedingungen der Marke selbst und rechnet damit, dass ein Streit ausserhalb der Schweiz ausgetragen wird. Das ist die zentrale Tatsache, und sie steht vor allem anderen.

BC.Game — der Sperrliste ausgesetzt

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Die Sperrliste ist ein doppeltes Signal. Zum einen zeigt sie, dass eine Marke in der Schweiz nicht zugelassen ist. Zum anderen ist sie kein dauerhaftes Urteil: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und am Ende von 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Wer sich an einer solchen Marke orientiert, orientiert sich an einer Adresse, die sich ändern kann.

1xBet — kein Schutz, keine Schweizer Sperre

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Bei einer Marke ohne Zulassung gibt es keinen Schutz nach Schweizer Recht, und die Sperrliste kann die Domain treffen.

Wer zwischen einer bewilligten und einer nicht bewilligten Marke wählt, wählt in Wahrheit zwischen einem geregelten und einem ungeregelten Verhältnis. Bei der bewilligten Marke steht ein Aufsichtsrahmen hinter den Bedingungen. Bei der nicht bewilligten steht nur das Vertragsverhältnis selbst — und im Streitfall niemand, an den man sich in der Schweiz wenden kann.

BetOnRed — ohne Bewilligung, ohne Registeranbindung

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und die Domain kann blockiert werden.

Der Umgang mit diesen Marken ist eine Frage der Erwartung. Wer eine Schweizer Bewilligung sucht, findet sie bei zwei Anbietern und sonst nirgends. Wer eine bestimmte Quote oder ein bestimmtes Produkt sucht, findet es vielleicht bei einer Marke ohne Bewilligung — nur mit einem anderen rechtlichen Rahmen. Beides kann für einen erwachsenen Leser eine vernünftige Wahl sein. Was nicht vernünftig ist, die beiden Dinge für dasselbe zu halten.

BDMBet — die zweite Gruppe in ihrer reinsten Form

BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke steht für dieselbe Kategorie wie die anderen sieben ausländischen Anbieter in dieser Übersicht: zugänglich, aber nicht in der Schweiz bewilligt.

Wer hier mit einem Gratisspielguthaben rechnet, muss die Bedingungen der Marke selbst prüfen. Über diese Marke lässt sich im Rahmen des Schweizer Rechts nichts weiter sagen, und was sich nicht sagen lässt, wird hier nicht mit einer Vermutung gefüllt.

Was Freiwetten aus steuerlicher Sicht bedeuten

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer befreit und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für den typischen Wettenden heisst das: Ein Gewinn aus einer Freiwette liegt weit unter jedem Freibetrag, es fallen keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Die Aktionsprämie ist steuerlich kein Thema.

Anders sieht es bei Gewinnen aus dem Ausland aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis — Thurgau ist das genannte Beispiel — behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn von CHF 200 bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung kann also steuerbar sein, während derselbe Betrag bei Swisslos oder der Loterie Romande steuerfrei bleibt. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für die eigene Situation gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Welche Freiwette zu welchem Leser passt

Die Wahl, die diese Seite beschreibt, ist am Ende eine Wahl zwischen zwei Gruppen und innerhalb der bewilligten Gruppe eine Wahl zwischen zwei Häusern, von denen nur eines erreichbar ist.

Für einen Leser in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein gibt es genau eine Adresse mit Schweizer Bewilligung: Sporttip. Das Regelwerk ist das umfassendste in dieser Übersicht, die Limiten sind selbst zu setzen, und wer ein Gratisspielguthaben bekommt, erhält ein kleines, nicht auszahlbares Guthaben. Die Alternative für diesen Leser sind ausländische Marken — und die Alternative ist real, nicht theoretisch. Sie ist nur mit einem anderen rechtlichen Rahmen verbunden: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerbar sein können.

Für einen Leser in der Westschweiz heisst die Adresse Jouez Sport. Die Aktion «Patinoires et Stades» mit CHF 10 Gratisspielguthaben ist das konkreteste Beispiel einer Schweizer Freiwette, das diese Übersicht kennt. Auch hier gilt: Der Betrag ist klein, die Gültigkeit beträgt 30 Tage, und auszahlbar ist er nicht.

Und für einen Leser, der schlicht die grösste Freiwette sucht: Die gibt es in der Schweiz nicht. Wer bei einer ausländischen Marke eine «5-Euro-Freiwette ohne Einzahlung» sieht, sieht bei einem angenommenen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 ein Objekt mit einem durchschnittlichen Wert von etwa CHF 2.25 bis CHF 2.40. Wer bei der Loterie Romande CHF 10 Gratisspielguthaben bekommt, hat einen durchschnittlichen Wert von etwa CHF 4.50, je nach quotiertem Markt. Der Unterschied ist real, aber er ist klein, und beide Zahlen sind weit von dem entfernt, was die Werbung suggeriert. Die Entscheidung für oder gegen eine Schweizer Bewilligung sollte nicht an einer Differenz von zwei Franken hängen.

Wer den Schweizer Weg nimmt, zahlt mit Auswahl und mit einem kleineren Angebot. Wer den Weg ohne Bewilligung nimmt, zahlt mit dem Verzicht auf einen Rechtsweg, auf das Sperrregister und auf eine Aufsicht, die tatsächlich etwas tun kann. Beides sind Kosten. Der Fehler wäre, sie für null zu halten.

Häufige Fragen zu Freiwetten in der Schweiz

Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Bei einer Freiwette kommt der Einsatz aus Gratisspielguthaben. Die Auszahlung läuft über dieselbe Quote, aber der Einsatz wird nicht mitbezahlt. Bei einer Wette aus eigenem Guthaben kommen Einsatz und Gewinn zurück; bei einer Freiwette bleibt der Einsatz beim Veranstalter, und nur der Gewinn daraus wird gutgeschrieben. Genau hier liegt der ganze Unterschied.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Deshalb sind die Aktionen der beiden Häuser selten, klein und befristet. Beträge und Bedingungen stehen nur in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht in einer allgemeinen Regel.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Bei Sporttip gilt Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist, mit Aufrundung auf zwei Nachkommastellen und Abrundung auf 5 Rappen. Bei einem Gratisspielguthaben von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 ergibt das einen Gewinn von CHF 9; die CHF 10 selbst sind nicht darin.

Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?

Frist und Gültigkeitsdauer zuerst: Bei der Aktion der Loterie Romande war der Code innert 7 Tagen einzulösen und das Guthaben 30 Tage gültig. Beim Kombiboost von Sporttip zählt eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Eine Umsatzbedingung ist bei den zwei Schweizer Veranstaltern kein Standardelement; wer eine Freiwette prüft, liest die Bedingungen des jeweiligen Hauses.

Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Ja, jedenfalls bei Swisslos: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Veranstalter muss solche Höchstwerte nach dem Geldspielgesetz verlangen.

Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Die Höhe ist je nach Kanton verschieden. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis voll steuerbar sein.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»