Die besten Wettanbieter mit Skrill: Eine E-Wallet, zwei erlaubte Veranstalter und die Frage, welcher Weg zu wem passt

Updated Oktober 2026
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Ein Tablet mit schwarzem Display liegt auf einem Sofakissen, daneben ein Becher mit Tee, vom Fenster her fällt Abendlicht.

Skrill gehört seit August 2015 vollständig zur Optimal Payments Group, die im November 2015 in Paysafe Group umbenannt wurde. Das ist der stille Kern dieses Themas: Eine E-Wallet, die einer börsennotierten Zahlungsgruppe gehört, trifft auf einen Wettenmarkt, in dem zwei Veranstalter alles dürfen und niemand sonst.

Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zur Bewilligungslage wurden gegen das Geldspielgesetz und die Veröffentlichungen der Gespa geprüft.

Wer «die besten Wettanbieter mit Skrill» sucht, sucht eigentlich zwei Dinge gleichzeitig. Erstens eine Zahlungsmethode, die schnell ist. Zweitens einen Anbieter, der sie akzeptiert. In der Schweiz kollidieren diese beiden Wünsche, und zwar nicht aus Zufall, sondern weil das Gesetz den Markt auf zwei Namen zusammengeschnitten hat.

Der eine Weg führt zu Swisslos mit Sporttip. Der andere zu Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide betreiben kein Wallet-Geschäft, sondern ein Spielerkonto mit Einzahlungsmöglichkeiten, die sie selbst festlegen, und beide dürfen Sie nur aufnehmen, wenn Sie in ihrem Gebiet wohnen. Wer trotzdem mit Skrill einzahlen will, geht zu einem ausländischen Anbieter — und tauscht damit den Schweizer Spielerschutz gegen ein Konto ohne hiesige Bewilligung.

Genau darum geht es auf dieser Seite: nicht um die Frage, ob Skrill gut oder schlecht ist, sondern darum, welcher der Wege zu welchem Leser passt.

Was Skrill ist und was es in der Schweiz bedeutet

Skrill wurde 2001 in London unter dem Namen Moneybookers gegründet und trägt seit 2010 den heutigen Namen; Betreiber ist die Skrill Limited mit Sitz in London, ein britisch reguliertes E-Geld-Institut. Ein E-Geld-Institut ist keine Bank. Es führt Guthaben, die von der Einlagensicherung nicht erfasst werden, und es lebt von Gebühren, die im Kleingedruckten stehen.

Ein Eishockeypuck liegt auf der Eisfläche neben dem Blatt eines Schlägers, die Bande dahinter ist im Dunkeln nur schwach zu erkennen.
Bei Skrill-Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4,49 % an.

Für einen Wettenden heisst das: Skrill ist ein Transportmittel für Geld, kein Wettkonto. Sie zahlen ein, das Guthaben liegt bei Skrill, und von dort fliesst es zum Anbieter. Das ist bequem, solange der Anbieter die Methode akzeptiert. In der Schweiz ist genau das der Knackpunkt.

Sportwetten sind hier ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes. Für solche Wetten braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Zahl der Veranstalter ist von den Kantonen auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist der ganze erlaubte Markt, und beide Konzerne haben ihre eigenen Wege für Einzahlungen eingerichtet.

Wer bei einem der beiden einzahlt, zahlt nicht mit Skrill. Swisslos etwa bietet PostFinance Pay an, bestätigt direkt in der PostFinance App. Spielguthaben lassen sich zusätzlich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20.

Ein Detail, das viele übersehen: In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren. Die Gespa führt stattdessen eine Sperrliste ausländischer Domains, die Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Das ist der Punkt, an dem das Argument «dann zahle ich einfach per Skrill» auseinanderfällt. Die Zahlung ist nicht das Hindernis. Der Zugang ist es.

Gebühren, die bei jeder Auszahlung mitlaufen

Die Kosten der Wallet entstehen nicht beim Wetten, sondern beim Hinausgehen. Für die Auszahlung des Guthabens auf ein Bankkonto verlangt Skrill 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €. Bei einer Währungsumrechnung kommen 4,49 % hinzu.

Das klingt nach einer Zahl, die man ignorieren kann, bis man sie an einem echten Betrag durchrechnet. Bei einer Auszahlung von 500 € sind 2,80 % vierzehn Euro — mehr als die Mindestgebühr, also greift der Prozentsatz. Bei 100 € greift die Mindestgebühr von 3,50 €, und aus einem nominell kleinen Betrag werden 3,5 %.

Dazu kommt die Servicegebühr: Für Privatnutzung entfällt sie, wenn mindestens alle sechs Monate ein Login oder eine Transaktion erfolgt, sonst werden monatlich 5,00 € vom Guthaben abgezogen. Ein Wettkonto, das nur in der Fussballsaison genutzt wird, kann diese Frist reissen, ohne dass es jemandem auffällt.

Und schliesslich die Umrechnung. Wer aus der Schweiz heraus wettet, hantiert mit Franken und Euro, und Skrill rechnet um. Bei 4,49 % ist das keine Rundungsdifferenz, sondern eine Position, die bei jeder Bewegung anfällt. Wenn ein Anbieter in Euro abrechnet und Ihr Bankkonto in Franken geführt ist, zahlen Sie diesen Satz zweimal: einmal beim Weg hinein, einmal beim Weg hinaus.

Das Zusammenspiel aus Prozentsatz, Mindestgebühr und Umrechnungssatz ist die eigentliche Gebührenstruktur von Skrill, und sie ist der Grund, weshalb die Frage nach dem «besten» Skrill-Anbieter ohne einen Blick auf die eigene Auszahlungsgrösse nicht zu beantworten ist.

Was den Anbieter von der Zahlungsart unterscheidet

Die wichtige Unterscheidung für einen Schweizer Leser ist nicht «Skrill oder Bank», sondern «Anbieter mit Bewilligung oder ohne». Eine Bewilligung heisst, dass eine Aufsichtsbehörde hinsieht, dass Limiten greifen, dass ein Sperrregister existiert und dass es eine Adresse gibt, an die man sich wenden kann. Eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Das ist keine moralische Feststellung, sondern eine rechtliche. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Zwischen diesen beiden Zuständen gibt es keinen dritten. Es gibt auch keinen «Graubereich mit gutem Service». Man kann bei einem ausländischen Anbieter zufrieden sein; man kann dort nur nicht so tun, als gälte Schweizer Recht. Wer die Wahl bewusst trifft, sollte wissen, was auf welcher Seite der Linie steht.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter, ein Vertragsgebiet, keine dritte Adresse

Wer sich in der Schweiz nach einem Wettanbieter umsieht, findet zwei Bewilligungen für Sportwetten, und beide gehören Organisationen, die seit Jahrzehnten Lotterien betreiben. Das ist der Rahmen, den das Geldspielgesetz mit den Kantonen gezogen hat, und er erklärt, warum die Suche nach «Wettanbietern mit Skrill» in diesem Land so endet, wie sie endet.

Ein Wanderweg schlängelt sich durch einen goldgelben Lärchenwald, in der Ferne sind schneebedeckte Berge zu sehen.
Seit August 2015 gehört die Skrill Group zu 100 % der Optimal Payments Group, die im November 2015 in Paysafe Group umbenannt wurde.

Verantwortlich für die Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die eidgenössische Spielbankenkommission — sie beaufsichtigt nur die Casinos. Diese Unterscheidung wird oft durcheinandergebracht, und sie ist wichtig, weil Wetten und Casino in der Schweiz zwei getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln sind.

Sporttip und der Vertrag der Kantone

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, und sie werden im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Einheit heisst Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann dort zuschauen, aber nicht mitspielen. Das ist keine Kulanzfrage: Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Zusätzlich darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Für einen Leser aus Genf oder Waadt ist das die entscheidende Information: Sporttip ist für ihn nicht der naheliegende, sondern der gesperrte Weg.

Jouez Sport und die Westschweizer Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für ein Online-Spielerkonto verlangt sie Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie der Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.

Damit steht die Geografie vor der Bequemlichkeit. Ein Deutschschweizer kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen, ein Westschweizer nicht bei Sporttip. Wer in beiden Landesteilen wohnt — oder umzieht — merkt, dass die Zugehörigkeit nicht am Anbieter hängt, sondern am Wohnsitz.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten und aktualisiert sie; die Fassung vom 10. September 2026 zeigt Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Ecken- und Kartenmärkte erscheinen auf der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig.

Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat — das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte.

Wer auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen wetten will, findet in der Schweiz gar nichts. Das ist der Preis einer geschlossenen Liste: Verlässlichkeit auf der einen Seite, ein schmales Programm auf der anderen.

Ein weiterer Zugangspunkt, den viele Leser suchen: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen.

Wenn ausländische Anbieter auftreten

Ein Anbieter mit einer Konzession aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» heisst im Umkehrschluss: Eine akzeptierte ausländische Erlaubnis anerkennt dieses Land nicht.

Die Gespa veröffentlicht deshalb eine Sperrliste ausländischer Domains, die Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Das ist ein Wettlauf mit kurzen Zyklen: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht als Domain-Hopping beschreibt und bei dem sie namentlich Interwetten und Bet-at-Home nennt; auch bet365 steht auf der Liste.

Für den Leser heisst das: Ein Anbieter ist heute erreichbar und in ein paar Wochen nicht mehr. Wer sein Guthaben dort liegen lässt, trägt das Risiko dieses Wechsels mit. Die Zahlungsmethode — ob Skrill oder Karte — ändert daran nichts.

Verantwortung: Limiten, Pausen und das Sperrregister

Die Schweiz setzt Spielerschutz nicht über ein staatliches Einzahlungslimit um, sondern über Limiten, die der Spielende selbst setzt, und über ein Register, das für alle Veranstalter gilt. Wer in diesem Markt ein Konto hat, gibt zuerst Zahlen ein — eine Erfahrung, die es in dieser Form bei kaum einem anderen Wettanbieter gibt.

Wer selbst über sein Konto bestimmt

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind der eigentliche Schutzmechanismus. Wer nach einem Verlusttag mehr riskieren will, kann das nicht am selben Abend tun — und erfahrungsgemäss ist genau der Abend der Moment, in dem jemand seine Limite hochsetzen möchte. Der Gesetzgeber sieht für die Erhöhung im Übrigen 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Grenze für unter 21-Jährige zeigt, wen der Gesetzgeber als besonders gefährdet ansieht.

Zur Einordnung: In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Die Limiten kommen vom Spielenden, und die Veranstalter müssen ihn zu einer solchen Festlegung verpflichten. Wer also ein Konto eröffnet und die Limite grosszügig setzt, hat sie selbst so gesetzt.

Für die Einzahlungen auf das Spielerkonto bei der Loterie Romande gilt eine Obergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage, dazu ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Prepaid-Tickets der Loterie Romande gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Auf der Swisslos-Seite lässt sich Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Pausen, die sich nicht zurücknehmen lassen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Das ist die harte Variante einer Pause, und sie ist bewusst hart: Wer sich für 180 Tage sperrt, hat 180 Tage.

Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die zentrale Eigenschaft des Registers: Es macht die Sperre nicht an einem Anbieter fest. Bei Jouez Sport heisst dieselbe Funktionsweise, dass ein gesperrter Spielende in keinem der beiden Systeme mehr Zutritt erhält. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden.

Der härteste Satz im ganzen Regelwerk steht daneben: Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperren lässt und später feststellt, dass noch Guthaben offen war, verliert es.

Ein Realitätscheck zum Schluss. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person an Verkaufspunkten verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht lückenlos. Wer an dieser Zahl vorbeiliest, sollte sie als das lesen, was sie ist: ein Hinweis darauf, dass die Verantwortung zu einem erheblichen Teil beim Spielenden und seinem Umfeld bleibt.

Bonus, Gratiswette, Gratisspielguthaben: Wer schenkt und wer nur leiht

Der Wettbonus ist das Feld, auf dem am meisten versprochen und am wenigsten gehalten wird, und in der Schweiz hat er eine zusätzliche Besonderheit: Er braucht eine behördliche Zustimmung.

Die Genehmigung, die keiner kennt

Gratisspiele oder Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahl ist der ehrlichste Massstab für das Aktionsniveau in diesem Markt: Es ist klein.

Wer aus dem Ausland die Vorstellung mitbringt, dass ein Wettanbieter beim ersten Besuch einen vierstelligen Bonus auf den Bildschirm legt, wird in der Schweiz enttäuscht. Der Grund ist nicht Sparsamkeit, sondern Genehmigungspflicht. Und wer umgekehrt bei einem ausländischen Anbieter eine grosse Aktion sieht, sollte den Umkehrschluss ziehen: Diese Aktion existiert, weil dort keine Schweizer Aufsicht zustimmen musste.

Die Bedingungen von Boni und Gratiswetten kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Es gibt keinen Schweizer Bonusstandard, an dem man sie messen könnte.

Warum Zahlungsarten ausgeschlossen werden

E-Wallets tauchen in den Bedingungen von Willkommensaktionen häufig als ausgeschlossene Zahlungsarten auf. Der Mechanismus dahinter ist einfach und für den Leser unangenehm: Eine Aktionsbedingung, die eine bestimmte Zahlungsart nicht zulässt, ist eine Einschränkung, die man erst liest, wenn sie schon greift.

Für einen Spielenden heisst das: Wer wegen Skrill zu einem Anbieter wechselt, sollte vor der Einzahlung in dessen Bedingungen prüfen, ob die Zahlungsart für die Aktion überhaupt zählt. Das ist keine Formalität, sondern der Unterschied zwischen einem Bonus, der ausgezahlt wird, und einem Bonus, der verfällt.

Ein Hinweis auf die Schweizer Seite: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen; bei der Loterie Romande ebenso. Der Unterschied zwischen Gratisspielguthaben und Echtgeld ist in der Schweiz also keine Feinheit des Kleingedruckten, sondern eine harte Trennung. Wer CHF 10 Spielguthaben aus einer Aktion erhält, kann damit wetten, aber nichts davon abheben.

Das ist der Punkt, an dem die Werbesprache «Gratisguthaben» am schnellsten auseinandergeht. Ein Guthaben, das man nur im Spiel verwenden kann, ist eine Einladung zum Wetten, kein Geschenk. Die Zahl ist trotzdem eine echte Zahl, und manche Aktion ist es wert — aber man sollte wissen, was man bekommt.

Ein Blick auf eine echte Westschweizer Aktion

Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durch. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

An dieser Aktion lässt sich alles ablesen, was den Schweizer Bonusmarkt kennzeichnet. Der Betrag ist klein. Der Zeitraum ist knapp. Die Bedingung ist an ein verifiziertes Konto gebunden. Und das Guthaben ist nicht auszahlbar. Dass es sich um einen Sportwetten- und nicht um einen Casino-Bonus handelt, ändert an der Systematik nichts: Eine Gratisgabe im Schweizer Markt ist eine Verkaufsförderung mit engem Rahmen.

Der Kontrast ist der Kern. Ein «100 % Bonus» in einem Werbebanner beschreibt eine Relation, keine Summe. Erst die Bedingungen machen daraus einen Betrag, und in der Schweiz gibt es wenig Bedingungen, die so kurz sind wie bei der beschriebenen Aktion der Loterie Romande.

Zahlungsabwicklung: Einzahlung, Auszahlung, eigener Name

Bei der Zahlungsabwicklung schlägt die Stunde der Wahrheit für jede Wallet. Das Geld muss hinein, muss wieder heraus, und auf dem Weg dorthin verlangt jeder Beteiligte seinen Anteil. Wer diese Kette einmal durchgerechnet hat, beurteilt Wettangebote anders.

Die Kette von der Einzahlung zur Auszahlung

Der erste Schritt ist immer gleich: Ein Konto entsteht, eine Identität wird festgestellt. Swisslos und Loterie Romande machen das mit Ausweiskopie und Adressprüfung, und eine Registrierung ist nur einmal möglich. Der zweite Schritt ist die Limitenfestlegung, die vor der ersten Wette erledigt sein muss. Erst danach kommt der dritte Schritt — das Geld.

Der Grundsatz der Auszahlungskette in der Schweiz lautet: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Zusätzlich ist eine Kreditgewährung an Spieler untersagt — niemand kann auf Kredit wetten.

Diese Regel erklärt, warum die Diskussion um E-Wallets in der Schweiz anders läuft als anderswo. Eine Auszahlung auf ein Konto, das nicht den eigenen Namen trägt, ist in diesem Regime nicht vorgesehen, unabhängig davon, ob die technische Möglichkeit bestünde.

Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Bei Jouez Sport werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Ein Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Zwei Wege, zwei sehr unterschiedliche Zeitgefühle. Wer zweimal im Jahr auszahlt, zahlt bei Swisslos nichts. Wer häufiger abhebt, zahlt ab der dritten Auszahlung 3 % — und die Überweisung braucht dann fünf bis zehn Arbeitstage. Aus «gratis» wird also schnell «3 % und eine Woche Wartezeit», und beides zusammen ist die Antwort auf die Frage, wie oft man abheben sollte.

Auszahlungslimiten und die Frist, die kaum jemand kennt

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit. Es sind gut vierundzwanzig Wochen, in denen ein Wettschein im Handschuhfach liegen kann. Wer eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun — eine Frist, die nur einhält, wer den Bescheid geöffnet hat.

Für die Auszahlungswege der Loterie Romande gibt es eine bodenständige Variante. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Und der praktische Rhythmus für grössere Beträge: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Wer nun von einem ausländischen Anbieter mit Skrill auszahlen will, landet bei den im Abschnitt «Gebühren, die bei jeder Auszahlung mitlaufen» genannten 2,80 % oder der Mindestgebühr von 3,50 €, und bei einer Währungsumrechnung kommen 4,49 % dazu. Zum Vergleich mit den Schweizer Veranstaltern ist das kein kleiner Posten: Swisslos überweist zweimal pro Jahr gratis. Nur dauert es dort fünf bis zehn Arbeitstage, während eine Wallet-Auszahlung schnell geht.

Das ist die eigentliche Wahl bei den Zahlungen, und sie ist keine Geschmacksfrage. Geschwindigkeit kostet einen Prozentsatz. Geduld kostet nichts — bis man mehr als zweimal im Jahr abhebt.

Warum die Zahlungsart über den Anbieter entscheidet

Die Reihenfolge ist in der Schweiz festgelegt: erst der Anbieter mit Bewilligung, dann die Zahlungsarten, die er anbietet. Nicht umgekehrt. Wer diese Reihenfolge umdreht und sich von der Zahlungsmethode zum Anbieter führen lässt, landet zwangsläufig bei einem ausländischen Anbieter — und damit auf der anderen Seite einer klaren Linie.

Was diese Linie kostet, ist keine Kleinigkeit. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rechtsmittel. Ausländische Gewinne sind im Übrigen steuerlich nach kantonalem Recht zu beurteilen — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa behandelt sie als volles Einkommen, und zwar unabhängig von der Höhe. Wer stattdessen bei Swisslos oder der Loterie Romande spielt, bekommt den vollen Schweizer Schutz und hat dafür zwei Veranstalter, ein geschlossenes Sport- und Marktprogramm, eine Wohnsitzauflage und eine Identitätsprüfung.

Für den Leser heisst das, die Frage anders zu stellen. Nicht: «Welcher Anbieter akzeptiert Skrill?», sondern: «Kann ich mit meinem Wohnsitz und meinen Limiten bei einem bewilligten Veranstalter spielen — und wenn nicht, was genau tausche ich ein, wenn ich ausweiche?»

In der Schweiz lässt sich diese Frage zum Glück steuerlich entschärfen. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine solche antrifft, ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Steuerliche Fragen gehören ohnehin zu einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung.

Dieselbe Linie zieht der Gesetzgeber bei der Werbung: Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist untersagt und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet — mit dieser Sanktion beschreibt eine Seite wie diese Anbieter, sie bewirbt sie nicht. Der zentrale Unterschied zwischen dem Schweizer und dem ausländischen Weg lässt sich damit in einem einzigen Satz zusammenfassen: Auf der einen Seite ein Konto, für das eine Behörde die Regeln setzt; auf der anderen ein privates Vertragsverhältnis, in dem Sie die Regeln in den Bedingungen nachlesen müssen — und in dem Konto und Guthaben nicht auf Schweizer Recht zurückgreifen können.

Die zwei Schweizer Veranstalter und was ausländische Anbieter daneben sind

Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat in der Schweiz genau eine Wahl, und sie hängt an der Postleitzahl. Wer sie nicht erfüllt, findet die Alternativen ausserhalb dieses Systems. Die folgende Übersicht ordnet die beiden bewilligten Veranstalter und die ausländischen Anbieter, denen Schweizer Spielende begegnen, nach demselben Raster ein.

Anbieter Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — in der Schweiz ohne Geltung

Drei Zeilen, und die dritte ist die entscheidende. Zwischen den ersten beiden gibt es keinen Unterschied in der Erlaubnis, sondern nur einen in der Kundschaft. Zwischen den ersten beiden und der dritten gibt es keinen Unterschied im Zahlungsverkehr, sondern einen in der Rechtsstellung.

Die Liste der von der Gespa blockierten Domains umfasst Ende 2025 671 Einträge, und sie ist damit der einzige «Katalog» ausländischer Wettseiten, den die Schweiz führt. Wer dort einen Namen sucht — Interwetten, Bet-at-Home, bet365 — findet ihn nicht im Kontext einer Erlaubnis, sondern im Kontext einer Sperrung. Das ist der Grund, weshalb eine Bewertung ausländischer Anbieter in der Schweiz nur als Beschreibung ihrer Bedingungen und ihres Auftretens sinnvoll ist und nie als Aussage über hiesige Rechtmässigkeit.

Wovon ein Vergleich eigentlich abhängt

Der teuerste Bestandteil jeder Wette ist die Marge, und sie steht in keiner Werbung. Jede Quote besteht aus zwei Teilen: der geschätzten Wahrscheinlichkeit und dem Anteil des Veranstalters. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser eine Markt zurückzahlt; er ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieser Quotenschlüssel.

Das Beispiel, das die Mechanik greifbar macht: Bei drei Quoten von 2.10 auf Heimsieg, 3.40 auf X und 3.10 auf Auswärtssieg ergibt die Rechnung 1/2,10 + 1/3,40 + 1/3,10 = etwa 1,0926. Der Quotenschlüssel liegt damit bei rund 91,5 %, die Marge bei rund 8,5 %. Von jedem Franken, der auf diese drei Ausgänge zusammen gesetzt wird, bleiben dem Veranstalter also durchschnittlich etwa 8,5 Rappen.

Ob ein Anbieter fünf oder acht Prozent nimmt, entscheidet über Jahre mehr als jeder Willkommensbonus. Deshalb gehört die Frage nach der Marge — in den Wettschein, in die Quotenanzeige — vor die Frage nach der Zahlungsmethode. Und sie gehört vor die Frage nach dem Bonus, denn ein Bonus, der mit einer Marge aufgerechnet wird, ist keine Gabe, sondern ein Rabatt mit Rückzahlungsplan.

Die praktischen Kriterien für einen Vergleich lassen sich an einer Hand abzählen: Bewilligung im Vertragsgebiet, Limiten, die zum eigenen Budget passen, Auszahlungsweg mit seinen Kosten und Fristen, Steuerfreibetrag, Programmumfang und schliesslich die Marge. In der Schweiz fällt der erste Punkt aus der Reihe, weil er in dieser Reihenfolge tatsächlich alles andere vorwegnimmt.

Sporttip (Swisslos): der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, und sein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich ist die Grösse des Vertragsgebiets: neunzehn Deutschschweizer Kantone, der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer in der Westschweiz wohnt, kann es nicht.

Die Bewilligungsfrage stellt sich hier gar nicht, weil Sporttip einer der beiden Veranstalter ist, die das Gesetz überhaupt vorsieht.

Bei den Limiten ist Sporttip konkret: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette ist die Zahl, an der sich entscheidet, ob ein Konto für hohe Einsätze taugt; der Mindesteinsatz von CHF 1 macht es für kleine Einsätze brauchbar.

Beim Cash-Out bietet Sporttip Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Diese Kombination erklärt, warum Cash-Out eine Option für den Moment ist und kein Instrument zum Absichern. Wer eine Wette zwei Minuten vor dem Anpfiff einer Verletzung wegen schliessen will, findet den Weg. Wer systematisch Positionen auflösen will, findet ihn nicht, weil es keine Teilauszahlung und keine Garantie gibt.

Der Rahmen ist der Schweizer: geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten, kein Angebot für Personen unter 18, ein Verbot für Wettkämpfer, auf das eigene Ereignis zu wetten. Das Programm ist dadurch planbar, aber nicht üppig.

Fazit: Sporttip ist der einzige Weg für einen Wettenden aus den Deutschschweizer Kantonen, dem Tessin oder Liechtenstein, der den Schweizer Schutzmechanismus vollständig mitnimmt — und die CHF 1’000 pro Einzelwette sind dabei die Schraube, an der sich entscheidet, ob das Konto zum eigenen Einsatzprofil passt oder ob es von der ersten grossen Wette an zu klein ist.

Jouez Sport (Loterie Romande): der Westschweizer Weg mit dem tiefsten Auszahlungsnetz

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande und steht den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura offen. Sein Alleinstellungsmerkmal liegt nicht im Produkt, sondern im Vertrieb: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Das ist der Punkt, an dem Jouez Sport gegenüber Sporttip einen realen Vorteil hat. Ein Wettschein mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lässt sich in jeder Verkaufsstelle einlösen, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis zu CHF 2’000 auszahlen. Für jemanden, der ohnehin in der Stadt einkauft, ist das ein Weg zu Geld, den kein ausländischer Anbieter und kein Wallet bietet — keine Gebühr, keine Umrechnung, kein Warten auf die Überweisung.

Im Konto spiegelt sich dieselbe Nüchternheit: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, ein maximale Wallet-Guthaben von CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt auf dem Wallet, darüber auf die angegebene IBAN, Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Die Prepaid-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag gutgeschrieben werden.

Die Registrierung verlangt mehr als bei vielen Anbietern im Ausland: Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist, und nur ein Konto pro Person. Das ist die Bewilligungsauflage, und wer sie als lästig empfindet, sollte bedenken, dass dieselbe Prüfung die Auszahlung auf das eigene Konto garantiert.

Was das Aktionsniveau angeht, hat die Westschweiz eigene Zahlen geliefert: 24 Zustimmungen der Gespa für die Loterie Romande im Jahr 2025. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion mit CHF 10 Spielguthaben an sieben Tagen ist ein Musterbeispiel für das Format, das daraus entsteht: kleiner Betrag, klarer Zeitraum, verifiziertes Konto nötig, nicht auszahlbar.

Fazit: Jouez Sport gewinnt in diesem Vergleich mit dem Schalter — dort liegt der einzige Weg, einen kleineren Gewinn ohne Gebühr, ohne Umrechnung und ohne Wartezeit in Bargeld zu verwandeln, und das ist für Leser mit moderaten Einsätzen mehr wert als jede Aktionsprämie.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: erreichbar, aber ohne hiesigen Rückhalt

Neben den beiden bewilligten Veranstaltern existiert eine Gruppe von Anbietern, die Schweizer Spielende regelmässig antreffen: internationale Marken, die E-Wallets akzeptieren und in Franken oder Euro abrechnen. Sie stehen hier, weil ein Vergleich ohne sie unvollständig wäre und weil die Frage nach Skrill nun einmal auf sie zuläuft.

Die Einordnung dieser Gruppe ist in einem Punkt nicht verhandelbar: eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung, und das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Wer hier ein Konto hält, hält es also ohne Schweizer Aufsicht, ohne Zugang zum Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Ein Hinweis, der in diesem Zusammenhang oft falsch weitergegeben wird: Es gibt kein Instrument, das Banken oder Kartennetzwerke daran hindert, Zahlungen an solche Anbieter abzuwickeln. Die Sperrung erfolgt über die Sperrliste der Gespa und den DNS-Block der Telekom-Anbieter, nicht über das Bankensystem.

Worin die Gruppe tatsächlich besser dasteht, sind zwei Dinge, die man anerkennen sollte. Erstens die Zahlungsgeschwindigkeit: Eine Wallet-Auszahlung geht schnell, während Swisslos für eine Überweisung fünf bis zehn Arbeitstage braucht. Zweitens die Programmbreite: Die geschlossene Schweizer Liste lässt Ecken-, Karten- und Esport-Märkte gar nicht zu, und wer solche Märkte sucht, findet sie im Schweizer Angebot nicht. Das ist ein Bedürfnis, das die bewilligten Veranstalter nicht bedienen — und es ist ein Bedürfnis, das nichts mit der Zahlungsmethode zu tun hat.

Genau darum ist die Skrill-Frage am Ende keine Zahlungsfrage. Wer bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, wählt nicht Skrill, sondern die Bedingungen dieses Anbieters. Er liest dessen Bonusbedingungen selbst, trägt die Gebühren des Wallets selbst und trägt das Risiko, dass die Domain morgen auf der Sperrliste steht und das Guthaben damit schwerer erreichbar wird. Bei Währungsumrechnungen zwischen Franken und Euro fallen dabei 4,49 % an — wer regelmässig kleine Beträge hin und her schiebt, finanziert mit diesen Bewegungen einen erheblichen Teil des Ganzen.

Auf der Steuerseite ist der Unterschied nicht kleiner. Gewinne aus einem Schweizer Grossspiel sind bis zum Freibetrag steuerfrei — je nach Kanton gilt eine eigene Schwelle. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als volles Einkommen behandeln; der Kanton Thurgau tut das unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt, sollte eine solche Wette nicht als steuerfreies Vergnügen einplanen.

Fazit: Die Gruppe liefert zwei Vorteile, die der Schweizer Markt nicht liefert — Tempo und Programmbreite —, und bezahlt sie mit dem einzigen Vorteil, den kein Geld der Welt nachkauft: dem Rückhalt einer Schweizer Bewilligung, wenn etwas schiefgeht.

Für wen welcher Weg passt

Die Ausgangslage lässt sich in drei Fälle zerlegen, und in jedem ist die Antwort eine andere.

Der Fall mit einem Konto in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein. Der Weg führt zu Sporttip, und zwar ohne Umweg. Die Frage ist dann nicht mehr, ob Skrill akzeptiert wird, sondern wie man die eigenen Verlustlimiten setzt und ob die CHF 1’000 pro Einzelwette zum Einsatzprofil passen. Für die meisten Leser ist das die einzige Wahl, die den Schweizer Schutz vollständig mitbringt, und sie kostet nichts ausser der Bereitschaft, die Limiten vor der ersten Wette zu setzen.

Der Fall mit einem Konto in der Westschweiz. Hier heisst die Antwort Jouez Sport, und der Verkaufsstellenweg ist der praktische Vorteil, den nichts aufwiegt: bis CHF 200 in jeder Verkaufsstelle einlösbar, bis CHF 2’000 bei genügend Bargeld. Wer häufig kleine Beträge gewinnt, spart sich damit die Auszahlungsprozedur vollständig — und die 3 %-Kommission, die bei Swisslos ab der dritten Auszahlung möglich ist, fällt hier gar nicht erst an.

Der Fall, in dem keiner der beiden Wege offensteht oder in dem ein spezifisches Bedürfnis besteht. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, oder wer Ecken-, Karten- oder Esport-Märkte sucht, wird im Schweizer Angebot nicht fündig. Dann ist der Ausweg ein Anbieter ausserhalb des Systems, und die Entscheidung verlagert sich vom Anbieter zu den Bedingungen: Auszahlungsgeschwindigkeit, Währung, Bonusbedingungen, Erreichbarkeit der Domain. Wer diesen Weg geht, sollte die drei Grössen zusammenrechnen — 2,80 % oder mindestens 3,50 € für die Auszahlung, 4,49 % für jede Umrechnung, 5,00 € pro Monat, wenn das Konto sechs Monate still liegt — und sich dann fragen, ob das Geschwindigkeitsversprechen diesen Preis tatsächlich wert ist.

Diese drei Fälle haben einen gemeinsamen Nenner, und er ist unbequem: In der Schweiz ist die Wahl der Zahlungsmethode nachgelagert. Man wählt einen Veranstalter, und der gibt vor, wie das Geld kommt und geht. Wer es umgekehrt macht, entscheidet sich für ein privates Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen im Ausland — und das kann für ein spezifisches Bedürfnis die richtige Entscheidung sein, solange man weiss, was man dafür hergibt.

Häufige Fragen zu Skrill und Sportwetten in der Schweiz

Bieten Swisslos oder Loterie Romande Skrill an, oder bleibt die E-Wallet auf ausländische Wettseiten beschränkt?

Die beiden Schweizer Veranstalter führen ihre eigenen Zahlungswege. Swisslos bietet zum Aufladen des Spielkontos unter anderem PostFinance Pay an, zusätzlich stehen eine Online-Zahlungsmöglichkeit und der Einzahlungsschein zur Verfügung. Eine E-Wallet gehört nicht zu diesem Kreis. Skrill taucht im bewilligten Schweizer Wettmarkt deshalb praktisch nur als Thema ausländischer Anbieter auf.

Welche Kosten entstehen bei Skrill für Auszahlung und Währungsumrechnung?

Für die Auszahlung auf ein Bankkonto verlangt Skrill 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €. Eine Währungsumrechnung kostet zusätzlich 4,49 %. Wer sein Guthaben längere Zeit nicht anrührt, zahlt ausserdem monatlich 5,00 €, sofern nicht mindestens alle sechs Monate ein Login oder eine Transaktion erfolgt. Bei einem Frankenkonto summiert sich das schnell.

Wie hängt die Identitätsprüfung mit der Auszahlung von Gewinnen zusammen?

Sie ist die Voraussetzung. Swisslos und die Loterie Romande verlangen bei der Registrierung eine Ausweiskopie und prüfen die Adresse gegen Datenbanken; bei der Loterie Romande kommt in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis hinzu, der nicht älter als vier Monate ist. Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es hier nicht.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und was gilt je nach Kanton?

Der Bund setzt die Schwelle ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Darunter bleibt der Gewinn aus einem bewilligten Grossspiel einkommenssteuerfrei. Die Kantone haben eigene Schwellen — je nach Kanton. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Welche Wirkung hat die Quote, und wie lässt sich die Marge erkennen?

Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt. Man erhält ihn, wenn man 1 durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten teilt; die Marge ist 100 % minus dieses Wert. Bei Quoten von 2.10, 3.40 und 3.10 ergibt das einen Quotenschlüssel von rund 91,5 % und eine Marge von etwa 8,5 %. Je höher die Marge, desto teurer jede Wette.

Wie lange gilt eine Spielsperre, und wann lässt sich eine freiwillige Sperre aufheben?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»