Wettseiten mit Bonus in der Schweiz: die Bedingungen entscheiden, nicht die Zahl

Updated Oktober 2026
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Drei Fahrräder lehnen nebeneinander an einem Zaun vor einem Sportplatz, dahinter ein grüner Rasen im Dunst.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die Aufsicht der Gespa geprüft.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Ein Bonus auf einer Wettseite ist keine Gutschrift. Er ist ein Vertrag mit einer Laufzeit, einem Mindestpreis und einer Frist, und die Zahl, die im Werbebild steht, ist die einzige, die dieser Vertrag nie garantiert. Wer in der Schweiz nach Sportwetten-Seiten mit Bonus sucht, stösst auf zwei völlig verschiedene Welten: zwei konzessionierte Veranstalter mit wenigen, kleinen Aktionen — und eine Handvoll ausländischer Marken mit grossen Zahlen, von denen keine über eine Schweizer Bewilligung verfügt. Diese beiden Gruppen lassen sich nicht sinnvoll in einer Rangliste zusammenfassen, und die verbreitetste Enttäuschung beim Lesen solcher Vergleiche ist genau die Annahme, sie liessen sich doch.

Der Grund steht im Gesetz und nicht im Marketing. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Swisslos und die Loterie Romande halten sich daran, weil sie es müssen, und deshalb sind ihre Aktionen klein, selten und an Bedingungen gebunden, die man nachlesen kann. Die ausländischen Anbieter halten sich nicht daran, weil sie es nicht müssen — sie dürfen in der Schweiz gar nicht tätig sein. Was dort als Bonus beworben wird, ist ein Angebot ohne Schweizer Rechtsschutz, ohne Anbindung an das Sperrregister und mit einem Konto, das ein Schweizer Telekom-Anbieter auf Anordnung sperren kann.

Der eigentliche Kostenpunkt liegt aber woanders. Nicht in der Frage, ob es einen Bonus gibt, sondern darin, was er verlangt: einen Umsatz, eine Mindestquote, einen Einsatzrahmen, eine Frist. Genau dort entscheidet sich, ob eine Aktion ein paar Franken wert ist oder ob sie nur Bewegung erzeugt. Dieser Text geht die Bedingungen von beiden Seiten an — von der Seite dessen, was der Leser bezahlt, und von der Seite dessen, was die Veranstalter in ihren eigenen Teilnahmebedingungen dazu aufschreiben.

Wettseiten mit Bonus in der Schweiz: was eine Aktion hier überhaupt leisten darf

Wer zum ersten Mal auf einer Schweizer Wettseite ein Konto eröffnet, erwartet eine Willkommensprämie in vierstelliger Höhe, weil das die Bilder sind, die man aus dem Ausland kennt. Der Schweizer Rahmen gibt das nicht her. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip setzen Spielende Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung dieser Limiten gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer sich also vorstellt, man könne mit einem Bonus die Limiten umgehen, hat die Mechanik verkehrt herum gelesen: die Limite steht vor dem Konto, nicht danach.

Genau daraus folgt der Charakter der Aktionen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt dann 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Das ist keine Gutschrift auf dem Konto. Es ist eine Erhöhung des Gewinns, wenn der Gewinn kommt, und sie kommt nur, wenn vier ausgewählte Voraussagen alle aufgehen und jede über 1.50 liegt.

Dasselbe Muster bei den Quoten- und Profitboosts: sie gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt den Boost verfallen. Der 5-Prozent-Satz des Werbebildes und der 5-Prozent-Satz, der tatsächlich auf einem Konto landet, sind damit zwei verschiedene Dinge, und wer nur den ersten kennt, wird den zweiten nicht verstehen.

Was ein Bonus hier also leisten kann, ist eng umrissen: einen etwas höheren Gewinn bei einer bestimmten Wettform, einen Rabatt auf ein einzelnes Ereignis, ein kleines Gratisspielguthaben aus einer bewilligten Aktion. Was er nicht leisten kann, ist eine Grundfinanzierung des Wettkontos. Der Grund ist strukturell: die Marge in den Quoten bleibt dieselbe, ob mit Boost oder ohne. Ein Bonus verändert die Auszahlungsquote eines Marktes nicht um einen Basispunkt.

Warum die grosse Zahl auf der Startseite selten die ist, die zählt

Ausländische Anbieter nennen Boni in Prozentsätzen des Ersteinzahlung. Die Schweizer Aktionen nennen einen Prozentsatz auf den Nettogewinn, was mathematisch etwas völlig anderes ist. Ein Bonus auf die Einzahlung gehört zu dem Moment, in dem Geld auf das Konto geht. Ein Bonus auf den Nettogewinn gehört zu dem Moment, in dem ein Gewinn entsteht, und setzt voraus, dass es ihn gibt. Beim ersten muss der Spielende etwas tun, beim zweiten muss der Ausgang stimmen.

Daraus ergibt sich eine einfache Reihenfolge für den Vergleich. Zuerst die Herkunft des Geldes: Schweizer Bewilligung oder keine. Dann die Form des Bonus: Gratisspielguthaben, Quotenboost, Kombiboost, Gewinnerhöhung. Dann die Bedingung, die ihn einlöst, und die Frist, an der er verfällt. Erst danach die Zahl. Diese Reihenfolge ist unbequem, weil sie die grösste Zahl ans Ende stellt, aber sie ist die einzige, in der sich zwei Angebote überhaupt vergleichen lassen.

Eine Verwechslung ist dabei besonders häufig: Gratisspielguthaben aus einer Promotionsaktion ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Es lässt sich also verspielen, aber nicht abheben — und ein noch so grosses solches Guthaben erhöht das verfügbare Einkommen nicht um einen Franken. Wer den Wert einer Aktion berechnet, muss diesen Unterschied vorneweg machen, sonst rechnet er am Ende eine Zahl aus, die nirgends steht.

Die Rechtslage: welche Wettseiten mit Bonus in der Schweiz bewilligt sind

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird dieses Grossspiel von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit 1. Januar 2021 in Kraft ist — nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Das Kontingent der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten ist von den Kantonen auf zwei festgesetzt, und es gibt keine Warteliste mit weiteren Namen: es gibt schlicht keine weiteren bewilligten Anbieter.

Eine Mauer aus Natursteinen am Wegrand, dahinter Weinberge, die zu einem See hinabführen.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Diese zwei sind bekannt. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Eine Bewilligung nach dem BGS braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ausserhalb dieser Bewilligung ist die Veranstaltung von Sportwetten eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach der Einschätzung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Der praktische Effekt betrifft also weniger die Frage der Erlaubnis als die Frage des Zugangs. Ein Konto bei einem ausländischen Sportwetten-Anbieter setzt einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis einen Wohnsitz im Einzugsgebiet des jeweiligen Veranstalters voraus. Swisslos führt Sporttip im Gebiet von neunzehn Kantonen sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Wer in Genf wohnt, kommt dort nicht hinein, und wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht hinein. Das ist keine Härte des Systems, sondern seine Konstruktion.

Was die Bewilligung auf dem Wettschein wert ist

Die Bewilligung entscheidet über drei Dinge, die der Spielende erst merkt, wenn sie fehlen: den Rechtsschutz, die Anbindung an das Sperrregister und die Spielregeln. Bei einem bewilligten Veranstalter sind die Teilnahmebedingungen öffentlich, die Auszahlung läuft auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Ein Spielerkonto wird nicht überzogen, und Kredite an Spielende gibt es nicht. Der Grundsatz ist eng, aber er ist klar.

Ein weiterer Mechanismus, der an der Bewilligung hängt: Sperren wirken schweizweit. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre ist also nicht bloss ein Filialthema — sie folgt einer Person.

Bei ausländischen Anbietern fällt all das weg. Einige ihrer Domains können auf der Sperrliste stehen, die die Gespa veröffentlicht und die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Diese Liste bestand am Ende des Jahres 2025 aus 671 Domains und wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, für den die Gespa den Namen Domain-Hopping verwendet und für den sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.

Daraus folgt eine ehrliche Einordnung, die beide Richtungen hat. Ausländisch heisst: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Bewilligt heisst: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keines von beidem ist automatisch die sichere Wahl, und wer anderes behauptet, verkauft etwas.

Der geschlossene Katalog: was überhaupt gewettet werden darf

Ein Punkt, der in Vergleichen fast immer fehlt, betrifft nicht den Bonus, sondern den Inhalt. Das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder auf das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte zeigt diese Liste nicht, und eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind damit nicht möglich. Wer aus einem ausländischen Wettprogramm einen Markt gewohnt ist, der hier fehlt, hat nicht die falsche Seite gefunden, sondern den geschlossenen Katalog. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS schränkt nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.

Steuern: eine Frage, die vom Kanton abhängt

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» zu schreiben ist und nicht eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Das bleibt allgemeine Information: für den eigenen Fall ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Verlustlimiten, Spielsperren und was ein Bonus daran nicht ändert

Ein Bonus ist eine Marketingmassnahme, und Marketingmassnahmen sind im Geldspielrecht kein rechtsfreier Raum. Die Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS, 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.

Die Spielerschutzarchitektur ist in der Schweiz auf die Person gebaut und nicht auf das Angebot. Die Limiten setzt der Spielende selbst; der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Einen gesetzlich festgelegten Einzahlungsdeckel gibt es nicht. Wer also in einem Vergleich nach einer «staatlichen Einzahlungsgrenze» sucht, sucht nach etwas, das in diesem Markt nicht existiert.

Neben den Limiten steht die Spielsperre (Art. 80–82 BGS): die Sperrung überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, beides in einem gemeinsamen Register erfasster Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Sportwetten sind ab 18 Jahren zugänglich, Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und es gilt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS).

Bei Swisslos liest das System die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adress-Datenbanken. Wer unter 18 ist, wer keine Spielsperre hat auflösen kann und wer sich mehrfach registriert, kommt nicht durch — und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist unangenehmer, und sie gehört in einen Text wie diesen: die Gespa hat bei Testkäufen im Jahr 2025 an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, und wer ihn als streng darstellt, beschreibt etwas anderes als die Wirklichkeit.

Und was ändert ein Bonus daran? Nichts. Ein Bonus verändert weder die Marge in den Quoten noch das Risiko eines Verlusts. Er erhöht in bestimmten Konstellationen den Gewinn, er erhöht nicht die Trefferwahrscheinlichkeit. Wer eine Verlustlimite gesetzt hat, um sein Budget zu halten, kann sie durch eine Aktion nicht verschieben — die Limite wirkt vor dem Konto, der Bonus nach dem Gewinn. Diese Reihenfolge ist die einzige, die den Spielerschutzmechanismus funktionsfähig hält.

Die Rangliste: zehn Wettseiten im Vergleich nach Bewilligung und Bedingungen

Die folgende Einordnung stellt die bewilligten Veranstalter und die ausländischen Marken nebeneinander, weil ein Schweizer Leser beiden begegnet — nicht, weil sie gleich wären. Die erste Spalte nennt, was den Anbieter ausmacht, die zweite den Bewilligungsstatus, die dritte den Veranstalter oder die berichtete Bewilligung.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter / berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Betovo keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar
1Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar
bet365 keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar
X3Bet keine Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada)
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar
Betwinner keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar
Coolzino keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar

Was diese Tabelle nicht kann, ist Preise vergleichen. Quoten sind Momentaufnahmen und werden hier deshalb nicht als Vergleichszahl geführt; der einzige Quotenvergleich, der in diesem Text steht, ist ein Rechenbeispiel und keine zitierte Notierung. Bei acht der zehn Marken ist der Bewilligungsstatus zudem derselbe, und die Spalte wirkt dadurch monoton. Das ist nicht die Schwäche des Vergleichs, sondern sein Befund: in dieser Gruppe gibt es keine Bewilligung zu verteilen, also gibt es auch keine Bandbreite. Wer sich für eine davon entscheidet, entscheidet sich nicht zwischen zwei Bewilligungsgraden, sondern zwischen einer Schweizer und keiner.

Die zwei Zeilen oben sind die einzigen, hinter denen ein Rechtsrahmen steht. Die acht darunter sind Anbieter, denen Schweizer Spielende begegnen können; jeder von ihnen trägt in dieser Einordnung den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Ein ausländisches Papier — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es möge gut gemeint sein, aber es ist hier nicht durchsetzbar.

Eine Quote und zwei Zahlen: was der Markt selbst kostet

Um zu sehen, wie viel in jedem Preis steckt, genügt ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, hier also 1 : (1/1.90 + 1/1.90) — sie liegt bei rund 95 %. Die Marge ist die Differenz auf 100 % und damit bei etwa 5 %. Der Bandwert gilt für dieses Verhältnis von 1.90 zu 1.90 und für eine Zweiausgangs-Annahme; bei einem Dreiwegemarkt oder bei zwei ungleichen Quoten verschiebt sich das Ergebnis. Diese Rechnung ist eine statistische Schätzung über viele Wetten und kein Auszahlungsversprechen für eine einzelne Wette.

Der Nutzen dieser Zahl liegt darin, dass sie jede Bonusdiskussion erdet. Fünf Prozent Marge heisst: über die Menge aller Wetten auf diesen Markt bleibt dem Buchmacher rund ein Zwanzigstel der Einsätze. Ein Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn bewegt sich in derselben Grössenordnung wie die Marge — nur mit umgekehrtem Vorzeichen. Wer versteht, dass eine Marketingangebotsstufe und ein Buchmacherverdienst dieselbe Dezimalstelle teilen, liest Bonusbedingungen anders. Die Aktion gibt einen Teil dessen zurück, was die Quoten ohnehin einbehalten. Sie ist kein Geschenk, sie ist eine Rückvergütung für Umsatz.

Aus dieser Beobachtung folgt ein praktischer Rat an jeden, der ein Bonusangebot prüft: den Umsatz zuerst. Eine Bedingung, die dreimal den Betrag durch den Markt schickt, kostet bei fünf Prozent Marge rund ein Sechstel des Umsatzes an erwarteter Marge — wer diesen Satz kennt, braucht keine Meinung mehr darüber, ob sich eine Aktion «lohnt». Er braucht nur noch die Bedingungen.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das Schweizer Vollangebot mit Verkaufsstellen und App

Swisslos ist die eine Hälfte des bewilligten Schweizer Sportwettenmarktes, und das schlägt sich in Zahlen nieder, die man bei keinem ausländischen Anbieter findet. Für das Jahr 2025 verteilte die Genossenschaft einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. Wer hier wettet, wettet in einem Konstrukt, dessen Überschuss nach einem gesetzlichen Schlüssel in gemeinnützige Zwecke fliesst.

Die Teilnahme ist an den Wohnsitz gebunden: Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet, ab 18 Jahren, ohne bestehende Spielsperre, und nur einmal pro Person. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Limiten sind eng gesetzt und werden von Swisslos selbst festgelegt: der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Gelegenheitswettenden ist das irrelevant; für jemanden, der mit grösseren Beträgen auf ein einzelnes Ergebnis setzen will, ist es die erste Schranke, und sie steht nicht im Bonusbild.

Die Aktionen tragen dieselbe Handschrift. Der Kombiboost gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 %, 20 %, 40 % oder 100 % — abhängig von vier, sieben, zehn oder fünfzehn solchen Voraussagen, mit limitiertem Einsatz und limitierter Erhöhung. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 von einer Verhundertfachung des Gewinnbonus zu sprechen, während der Einsatz gedeckelt ist, ist ehrlich formuliert eine sehr spezifische Einladung.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer aussteigen will, zahlt für den Ausstieg — das ist der Preis dieser Funktion, und er ist nicht verhandelbar.

Praktisch sind drei Regeln wichtiger als jede Quote. Erstens das Rundungsverfahren: der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zweitens die Absage: wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, eine Voraussage in einer Kombinationswette erhält Quote 1.00. Drittens die Frist: Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per Einschreiben zu erheben.

Der Weg zum Konto führt über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Aufgeladen wird das Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20 — innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Spielkonto bietet Swisslos PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Fazit. Wer hier wettet, kauft sich einen geschlossenen Katalog, eine Wohnsitzbindung und ein Rundungsverfahren auf zwei Stufen — und bekommt dafür einen Rechtsweg, eine Limite vor dem Konto und ein Sperrsystem, das bis in die Casinos reicht. Das ist der Preis der Bewilligung, und er ist sichtbar auf dem Wettschein. Für jemanden, der in einem Schweizer Kanton wohnt und sein Wettbudget ohnehin bei ein paar hundert Franken im Monat hält, ist die Einbusse an Wettarten der grösste Posten; die Bonusfrage ist daneben zweitrangig.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück mit anderen Grenzen

Auf der anderen Seite des Landes steht dieselbe Konstruktion mit einer anderen Geografie. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer in diesen sechs Kantonen wohnt, hat überhaupt nur diesen Zugang zu einem bewilligten Schweizer Sportwetten-Angebot.

Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS für ein Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa. Damit gelten auch hier die Mechanismen, die an die Bewilligung geknüpft sind: Limiten, die der Spielende selbst setzt und die bei einer Erhöhung 72 Stunden brauchen, die Anbindung an das schweizweite Sperrregister, das Verbot von Krediten an Spielende, die Auszahlung auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers.

Die Aktionen folgen demselben Muster — klein, selten, bewilligungspflichtig. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos; dass die Loterie Romande dabei die grössere Zahl erhält, sagt nichts über die Grösse der einzelnen Aktion, nur über die Zahl der Vorgänge. Wer in der Westschweiz von einem vierstelligen Willkommensbonus liest, liest über eine Marke ohne Schweizer Bewilligung.

Für einen Vergleich bleibt die Frage, was hier eigentlich die Alternative wäre. In Genf oder Lausanne gibt es keine zweite bewilligte Wettseite. Wer unzufrieden mit dem Wettprogramm ist, hat die Wahl zwischen einem Auslandskonto ohne Schweizer Schutz und dem Verzicht. Das ist keine bequeme Lage, und sie ist der Grund, weshalb die Schweizer Aktionen so schmal bleiben.

Fazit. Bei Jouez Sport wiegt die Monopolstellung schwerer als das Produkt: 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende beschreiben Reichweite, nicht Wettprogramm. Für einen Westschweizer ist das trotzdem die einzige Marke, bei der eine Sperre schweizweit wirkt und ein Gewinn vor einem Schweizer Veranstalter geltend gemacht wird. Alles andere ist Zugeständnis an die Neugier, nicht an den Schutz.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg

Betovo ist eine der acht ausländischen Marken in dieser Einordnung. Eine Schweizer Bewilligung hat Betovo nicht — nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung als berichtet festzustellen ist nicht möglich, und selbst wenn eine existierte, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.

Was das konkret heisst, lässt sich an einem Vorgang zeigen, den Schweizer Leser kennen: Ist ein Domain-Name auf der Sperrliste der Gespa, blockieren Schweizer Telekom-Anbieter den Zugang per DNS (Art. 86–93 BGS). Die Liste umfasste am Ende des Jahres 2025 671 Domains. Die Gespa nennt für deren Ersetzung den Begriff Domain-Hopping und Beispiele wie Interwetten und Bet-at-Home; bet365 wird als auf der Liste stehend genannt. Wer eine gesperrte Adresse regelmässig aufruft, bemerkt die Blockade nicht immer beim ersten Versuch.

Bleibt die Frage, was ein Leser gegen ein solches Konto abwägen kann. Nicht die Bonushöhe, denn eine Zahl ohne Schweizer Durchsetzbarkeit ist keine Vergleichszahl. Sondern die Frage, an wen man sich wendet, wenn ein Gewinn nicht ankommt. Ein Schweizer Veranstalter kennt seine Teilnahmebedingungen, seine Fristen und seine Einsprachewege; ein Anbieter ohne Bewilligung schuldet nichts davon.

Fazit. Bei Betovo ist die Bewilligungsposition der einzige belastbare Vergleichspunkt, und sie fällt für einen Schweizer Spielenden nachteilig aus. Wer trotzdem dort spielt, spielt in einem Rechtsraum, in dem die Schweizer Aufsicht nur als Blockade vorkommt.

IviBet: ausländisches Angebot ohne Bewilligung in der Schweiz

Für IviBet gilt dieselbe Ausgangslage wie für jede der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung: die Veranstaltung von Sportwetten ist in der Schweiz den zwei bewilligten Organisatoren vorbehalten, IviBet gehört nicht dazu, eine als berichtet feststellbare Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, eine Anbindung an das Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt.

Ein Punkt lässt sich daran anschliessen, der oft übersehen wird: bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis — der Kanton Thurgau ist der bekannte Fall — Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer also mit dem Auslandskonto rechnet, muss dessen Ergebnisse in der Steuererklärung anders behandeln als die des Schweizer Veranstalters. Das ist kein Detail am Rand, sondern ein Posten.

Fazit. IviBet ist im Vergleich über alles Wichtige deckungsgleich mit den anderen Marken dieser Gruppe; der Unterschied liegt nicht im Rechtsschutz, sondern in der Frage, ob man sein gewohntes Wettprogramm dort überhaupt bekommt. Wer diesen Punkt sucht, ist beim Ausland richtig und beim Schweizer Schutz falsch.

1Bet: die Bewilligung als erster Prüfpunkt

1Bet trägt den Vermerk ohne Schweizer Bewilligung. Damit gilt für dieses Angebot der gesamte Block an Konsequenzen, der an die Bewilligung geknüpft ist: kein Zugang zum Schweizer Sperrsystem, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Eine als berichtet feststellbare Bewilligung hätte nach dem BGS keine Wirkung. Auch die Werbeseite ist davon betroffen: Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt (Art. 131 BGS).

Der Grundsatz ist juristisch klar und praktisch wichtig: die Behauptung, eine ausländische Bewilligung sei in der Schweiz gültig, wird von Art. 4 BGS widerlegt. Ein Brand ist damit weder gesetzlich verboten zu betrachten noch frei von Risiko — er steht ausserhalb des Systems, in dem ein Schweizer Spieler Rechte hat.

Fazit. 1Bet ist in dieser Rangliste ein Grenzfall der Berichterstattung: sachlich lässt sich nur der Status festhalten, und dieser Status ist der schlechteste, den eine Schweizer Wettübersicht vergeben kann. Wer eine Marke mit Schweizer Sperrregisteranbindung sucht, hat hier nichts zu vergleichen.

bet365: als gesperrter Domain-Name von Schweizer Anbietern blockiert

bet365 ist eine der Marken, die die Gespa ausdrücklich als auf der Sperrliste stehend nennt. Schweizer Telekom-Anbieter blockieren entsprechende Domains per DNS, und die Liste wuchs bis Ende 2025 auf 671 Einträge. Eine Schweizer Bewilligung hat bet365 nicht; eine als berichtet feststellbare Bewilligung hätte nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Damit fehlen die drei Elemente, die einen Schweizer Sportwetten-Anbieter ausmachen: Aufsicht, Sperrregisteranbindung, Rechtsweg.

Aufgefallen ist hier vor allem die Ersetzungsgeschwindigkeit. Die Gespa beschreibt, dass blockierte Domains innerhalb von Stunden durch neue Adressen ersetzt werden. Für einen Spielenden bedeutet das, dass eine aktive Seite kein Beweis für einen erlaubten Anbieter ist — die Sperrliste ist der Ort, an dem sich das klären lässt.

Fazit. Für bet365 ist die Blockade der einzige Punkt, den eine Schweizer Wettübersicht zuverlässig festhalten kann, und er ist mehr als eine Formalie: ein blockierter Domain-Name erzeugt Zugangshürden, und diese Hürden sind ein Nachteil für den, der sein Konto regelmässig aufladen will. Wer eine durchgehend erreichbare Seite braucht, findet sie bei einem der bewilligten Veranstalter.

X3Bet: eine berichtete Bewilligung aus Kanada und was sie hier nicht ist

X3Bet ist der einzige Anbieter in dieser Rangliste, für den eine als berichtet feststellbare Bewilligung mit einem Namen verbunden ist: Tobique mit Sitz in Kanada. Das ist ein Detail wert, weil es die entscheidende Frage sichtbar macht. Eine Bewilligung aus Kanada hat für einen Schweizer Spielenden keine Bedeutung, und eine als berichtet feststellbare Bewilligung ist nicht das Papier, das die Gespa prüft. In der Schweiz bleibt es bei: keine Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Wer sich für einen solchen Anbieter interessiert, sollte die Aufsichtsfrage nicht mit der Frage verwechseln, wo jemand eine Bewilligung hält. Sie beschreibt, wer im Streitfall einschreiten kann. Im kanadischen Fall kann das eine kanadische Behörde sein; für einen Vertrag nach Schweizer Massstäben sagt das nichts.

Fazit. X3Bet illustriert am klarsten, was ein ausländischer Bewilligungsvermerk in einer Schweizer Wettübersicht nicht ist: eine Freigabe. Der Name einer fernen Aufsicht klingt nach Ordnung und liefert für den hiesigen Spielenden nichts, was sich nachlesen oder einfordern lässt.

DirectionBet: nur die Schweizer Frage ist entschieden

Für DirectionBet gilt die Standardeinstellung dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine als berichtet feststellbare Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrung der Domains möglich. Die Kombination ist bei acht Marken identisch, und wer die zehn Zeilen überfliegt, wird sich fragen, warum sie einzeln aufgeführt werden. Der Grund ist einfach: es ist der einzige Punkt, an dem eine Schweizer Wettübersicht belastbar berichten kann.

Bleibt also die Frage, welchen Rat ein Leser hier mitnehmen kann. Wer einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung prüft, sollte sich in dessen eigene Bedingungen einlesen — Auszahlungsarten, Limits, Fristen, Streitbeilegung —, weil es keine Schweizer Instanz gibt, die das für ihn tut. Und er sollte wissen, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen steuerlich wie Einkommen behandelt werden können.

Fazit. DirectionBet fällt in dieser Rangliste kein Sonderurteil, sondern das Standardurteil: ausserhalb der Schweizer Bewilligungsordnung hat ein Schweizer Spieler keinen Ansprechpartner, und genau das ist die einzige Frage, die ein Vergleich an dieser Stelle beantworten soll.

Betwinner: Bonusversprechen ohne Schweizer Grundlage

Betwinner gehört zu den Marken, denen ein Schweizer Leser wegen grosser Bonusversprechen begegnet. Die Bewilligungsposition ist die dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine als berichtet feststellbare Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Für einen Leser, der ausdrücklich nach Wettseiten mit Bonus sucht, ist das die entscheidende Information — nicht der Prozentsatz, sondern die Frage, an wen man sich wendet, wenn der Bonus nicht gutgeschrieben wird.

Ein kleines Päckchen in Packpapier mit Schnur liegt auf einem Holztisch, daneben ein Tannenzweig.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Und hier greift eine Regel, die in diesem Markt oft nicht verstanden wird. Ein sogenannter risikofreier Bonus, der als Gratiswette zurückerstattet wird, ist keine Rückzahlung des Einsatzes in Geld. Eine Gratiswette hat einen geringeren Wert als ihr Nennbetrag, weil ihr Einsatz nicht ausbezahlt wird: gewinnt sie, kommt nur der Gewinn. Wer die Gratiswette mit einem Barbetrag vergleicht, überschätzt ihren Wert systematisch. Dasselbe gilt für jede prozentuale Erhöhung: sie verändert den Ausgang der Wette, nicht die Wahrscheinlichkeit.

Fazit. Betwinner bietet dem Leser genau die Grösse, die im Schweizer Rahmen am wenigsten prüfbar ist: eine Bonusansage ohne Schweizer Grundlage. Wer den Wert einer solchen Aktion berechnen will, hat keine Schweizer Stelle, die über die Bedingungen entscheidet.

Coolzino: Bonus an ein ausländisches Angebot geknüpft

Coolzino trägt in dieser Rangliste den Vermerk ohne Schweizer Bewilligung, und das ist der einzige Punkt, an dem eine Schweizer Übersicht belastbar berichten kann. Eine als berichtet feststellbare Bewilligung gibt es nicht, eine wäre nach Art. 4 BGS in der Schweiz ohne Wirkung, eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt.

Bemerkenswert ist hier etwas anderes, das den Namen betrifft: Wer ein Angebot mit einem Namen führt, der nach Casino klingt, sollte in der Schweiz zusätzlich die Trennung der Bewilligungstypen im Blick behalten. Das BGS ordnet Sportwetten dem Grossspiel zu, und die Aufsicht über dieses Grossspiel liegt bei der Gespa — Casinoangebote sind ein separates Feld. Ein Name ist kein Rechtsstatus, und ein Casino-Wort im Markennamen macht aus einer Sportwetten-Seite keine Casino-Bewilligung.

Fazit. Für Coolzino bleibt festhalten, dass der Markenname über den Regelungsgehalt des Angebots nichts aussagt und die Bewilligungsfrage davon unberührt bleibt. Wer Sportwetten mit Schweizer Schutz sucht, findet sie bei zwei Anbietern, und dieser gehört nicht dazu.

Wenn ein Bonus auf Frist und Einsatz trifft: was die Bedingungen den Spielenden kosten

Die Kosten einer Aktion sind selten in der Aktion selbst genannt. Sie stehen in den Teilnahmebedingungen, in Form von drei Positionen. Die erste ist die Mindestquote: der Kombiboost verlangt Voraussagen mit je mindestens 1.50. Eine Quote von 1.50 ist keine Schwelle in Richtung sichere Ausgänge — sie liegt im Bereich der Favoriten und damit dort, wo die Buchmachermarge relativ am grössten ist. Wer vier solcher Voraussagen kombinieren muss, verlässt sich auf vier Favoriten, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle vier aufgehen, sinkt mit jeder Voraussage.

Die zweite Position ist der Einsatzrahmen. Bei Swisslos kostet die Mindestwette CHF 1 und die grösste Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 bei maximal CHF 10’000 für eine Systemwette. Wer die zehnprozentige Gewinnerhöhung ausreizen will, muss fünfzehn Voraussagen treffen, und Swisslos begrenzt Einsatz und Erhöhung obendrein. Die dritte Position ist die Frist: eine Quoten- oder Profitboost-Aktion ist pro Wettenden einmal nutzbar, ein Cash-Out lässt sie verfallen. Zwischen Aktivierung und Ausführung liegt damit nur ein Fenster von einer einzigen Entscheidung.

Diese drei Positionen sind der Grund, weshalb die Zahl im Werbebild so schlecht mit der Zahl am Ende zusammenpasst. Eine Gewinnerhöhung von 100 % klingt wie eine Verdoppelung. Sie ist eine Verdoppelung des Nettogewinns von fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 — also eines Ausgangs, der praktisch nie eintritt. Der Nutzen und die Bedingung wachsen in verschiedene Richtungen, und wer die Bedingung ignoriert, kauft eine sehr grosse Zahl für eine sehr kleine Eintrittswahrscheinlichkeit.

Nebenbei gehört eine Frage hierher, die bei ausländischen Anbietern jeden Umsatzvertrag dominiert und in der Schweiz nur für Aktionen mit Gratisspielguthaben relevant wird: Wie viele Wetten braucht es, um eine Umsatzbedingung zu erfüllen, und was kostet das im Erwartungswert? Bei einem Markt mit rund 95 % Auszahlungsquote fliesst von jedem durchgespielten Franken im Erwartungswert etwa ein Zwanzigstel an den Buchmacher. Ein Umsatz, der ein Gratisspielguthaben zehnmal durch den Markt schickt, kostet in der Erwartung damit rund ein Zehntel des Nettoguthabens an Marge — und die Annahme, mit der dieser Satz steht, ist, dass ausschliesslich das Gutschriftsvolumen umgesetzt wird und keine Einzahlung dazukommt. Diese Rechnung ist eine statistische Schätzung über viele Wetten; sie sagt nichts über den Ausgang einer einzelnen Wette.

Den letzten Kostenpunkt setzt Swisslos selbst. Der Kauf von Spielguthaben ist über Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20 möglich, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zwei Auszahlungen pro Jahr auf ein eigenes Konto sind gratis; danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Was bleibt also von der Ausgangsfrage? Der Bonus ist der kleinste Teil des Vertrags. Die Limite, die Wohnsitzbindung, der geschlossene Katalog und die Auszahlungsmodalitäten sind grösser, und keiner davon steht in einer Bonuswerbung. Wer nach Sportwetten-Seiten mit Bonus sucht, bekommt die ehrlichste Auskunft deshalb nicht über den Bonus, sondern über die Frage, wer den Vertrag nach Schweizer Massstab schuldet.

Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus in der Schweiz

Welche Wettseiten mit Bonus sind in der Schweiz erlaubt?

Für Sportwetten erlaubt sind in der Schweiz ausschliesslich Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Jede weitere Marke verfügt über keine Schweizer Bewilligung, auch wenn sie im Ausland zugelassen sein mag.

Weshalb sind Boni bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa brauchen. Die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Werbeabteilung kann also nicht nach Belieben eine vierstellige Prämie ausrufen.

Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Bedingungen gelten dafür?

Ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette. Bei Sporttip gilt er nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Erhöhung sind limitiert.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht ausbezahlt. Gewinnt sie, kommt nur der Gewinn auf das Konto, weshalb ihr Wert unter ihrem Nennbetrag liegt. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ohnehin nicht auszahlbar — es lässt sich einsetzen, aber nicht abheben.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Seiten mit grossen Bonusangeboten?

Die Gespa veröffentlicht Sperrlisten, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Sie nennt bet365 als auf der Liste stehend und beschreibt, wie blockierte Adressen innerhalb von Stunden ersetzt werden.

Wie wirken sich Mindestquote und Umsatzbedingungen auf den Wert eines Bonus aus?

Beide verschieben den Wert nach unten. Eine Mindestquote von 1.50 schliesst die Märkte mit der niedrigsten Marge aus, und ein mehrfacher Umsatz kostet im Erwartungswert Marge: bei rund 95 % Auszahlungsquote bleibt dem Buchmacher pro durchgespieltem Franken etwa ein Zwanzigstel. Das ist eine Schätzung, kein Auszahlungsversprechen.

Inhalt erstellt vom Team «italienfussball»